Klaus Dietz
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Ich frage die Landesregierung:
Was verspricht sie sich von der Unterstützung von bestehenden bzw. der Einrichtung von neuen Landschaftspflegeverbänden auf Landkreisebene in Hessen?
Ich frage die Landesregierung:
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Energieverbrauch beim Heizen von Landesliegenschaften zu verringern?
Ich frage die Landesregierung:
In welchen Fällen erachtet sie eine Versorgung von Landesliegenschaften mit Fernwärme für sinnvoll?
Ich frage die Landesregierung:
Wie hat sich die Anzahl von teilnehmenden Betrieben an der Initiative „Becherbonus“ seit Beginn der Kampagne entwickelt?
Ich frage die Landesregierung:
Wie bewertet sie die im Rahmen der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vorgenommene Verlängerung der Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen und die Erleichterungen bei den Belegvorlagepflichten?
Ich frage die Landesregierung:
Welche steuerlichen Möglichkeiten bestehen aus ihrer Sicht zur Unterstützung der von den Unwettern im Mai und Juni Betroffenen?
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Tierschutz ist eine ganz wichtige Aufgabe für die Gesellschaft und für jeden Einzelnen. Wir von der CDU stehen zum Schutz aller unserer Mitgeschöpfe und setzen uns dafür ein.
Ich glaube, es ist wichtig, dass wir vorab festhalten: Die Bedeutung des Tierschutzes sollte unter allen Fraktionen Konsens sein. Wir haben deshalb klare Regeln geschaffen, die das Wohlergehen der Tiere, insbesondere der Nutztiere, aber auch der Versuchstiere – sofern Tierversuche nicht vermeidbar sind –, der Haustiere und der Zirkustiere, in den Mittelpunkt des Handelns stellen.
Wir haben die Standards an vielen Stellen erhöht, weil das Tierwohl in unser aller Augen und im Anspruch der Gesellschaft spürbar noch wichtiger geworden ist. Wir haben das strengste Tierschutzgesetz der Welt. Wir haben Regeln und Verordnungen für jeden Schritt und jede Lebenssituation eines jeden Tieres. Da sind viele Regeln dabei, über die Menschen in anderen Teilen der Welt verständnislos
den Kopf schütteln. Ich sage aber ganz deutlich, dass es richtig ist, dass wir hier klare und strenge Regeln haben.
Wir haben uns zu dieser Aufgabe bekannt und in dieser Legislaturperiode auch einiges angestoßen. Ich erinnere an den Vorstoß im Bundesrat zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern oder an den Antrag zum Verbot des Haltens bestimmter Großwildtiere in Zirkussen. Wir müssen diese Regeln kontrollieren und für ihre Einhaltung sorgen. Das tun wir, und zwar in einem vielschichtigen System aus Zuständigkeiten, Eigenkontrolle und amtlicher Kontrolle über mehrere Instanzen.
Die SPD-Fraktion hat 2011 einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen gefordert hat. Dieser Gesetzentwurf ist damals in einer Anhörung von vielen Experten sehr deutlich kritisiert worden. Die Regierungsfraktionen haben ihn daraufhin abgelehnt.
Sie meinen wohl, jetzt sei ausreichend Gras über die Sache gewachsen, und Sie könnten noch einmal einen Vorstoß wagen, um die Koalition etwas zu ärgern. Aber so wichtig, dass Sie wieder einen Gesetzentwurf schreiben und hier vorlegen, war Ihnen Ihr Anliegen wohl doch nicht. Können Sie keine Gesetzentwürfe mehr verfassen? War Ihnen die Zeit zu schade, oder wollten Sie die durchaus spannenden Fragen nicht beantworten, wie und wo Sie ein Verbandsklagerecht konkret umsetzen wollen? Stattdessen nur ein Antrag – mit der unbestimmten Forderung, man möge das doch bitte irgendwie einmal machen.
Das hat wenigstens den Vorteil, dass wir uns nicht mehrfach, sondern nur hier und jetzt damit befassen müssen. Beim Thema Milchpreiskrise waren Sie heute Vormittag – das hat Kollege Kurt Wiegel schon angesprochen – zumindest in die richtige Richtung unterwegs. Das gilt für den Antrag zum Verbandsklagerecht nicht. Hier sind Sie genau in die falsche Richtung unterwegs. Sie nehmen Entwicklungen der letzten 24 Monate einfach nicht zur Kenntnis.
Beispielsweise ist das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern eine Initiative des Runden Tischs „Tierwohl“. Sie sollten an den Sitzungen der großen Runde teilnehmen. Die Landtagsfraktionen sind mit je einem eigenen Vertreter dazu eingeladen. Dann hätten Sie erleben können, mit welch großer Sachkenntnis, wie lösungsorientiert und mit welcher gegenseitigen Achtung Vertreter von Behörden, Verbänden und sonstigen Einrichtungen darüber beraten, wie das Tierwohl in Hessen deutlich verbessert werden kann.
Den am Runden Tisch „Tierwohl“ beteiligten Tierhaltern mit Ihrem Antrag einen verbalen Nackenschlag zu versetzen – und das angesichts derer Bereitschaft zur konstruktiven Mitarbeit –, zeugt von einer beachtlichen Missachtung der Beratungsergebnisse am runden Tisch.
Es wird Sie nicht überraschen, dass meine Fraktion Ihren Antrag ebenso ablehnen wird, wie wir damals Ihr Gesetz abgelehnt haben. Warum? – Erstens. Es ist schlicht unnötig, weil Gesetzesverstöße schon jetzt geahndet werden können. Tierquälerei ist strafbar. Wenn das jemand sieht und es beweisen kann, steht der Rechtsweg offen, dann ermittelt die Staatsanwaltschaft. Dazu braucht man kein Verbandsklagerecht.
Zweitens. Sie wollen den Verbänden ein Recht geben, das ihnen nach unserer Rechtsordnung nicht zusteht. Der Verweis auf die Naturschutzverbände ist falsch. Außerdem hat das Land hier schlicht und einfach gar keine Rechtsetzungskompetenz. Das haben Ihnen die Experten schon im Jahr 2011 ins Stammbuch geschrieben, aber das haben Sie inzwischen wohl vergessen. Deshalb waren 2011 die Juristen gegen Ihren Vorschlag.
Drittens. Sie würden damit zwar sicher keine unbewältigbare Flut, aber eine Vielzahl von Verfahren provozieren. Sie schaffen Rechtsunsicherheit für diejenigen, die täglich mit Tieren zu tun haben. Sie verzögern und verteuern Maßnahmen, z. B. in der Landwirtschaft, aber auch in der Forschung. Deshalb waren 2011 Landwirtschafts-, Wirtschaftsunternehmen und Universitäten gegen Ihren Vorschlag.
Viertens. Sie belasten die Kommunen, weil sie ihre Entscheidungen in allen Phasen mit Verbänden aus Ehrenamtlichen rückkoppeln und verteidigen müssten. Deshalb waren 2011 alle Kommunalen Spitzenverbände gegen Ihren Vorschlag.
Nicht weil uns das Wohl der Tiere nicht am Herzen liegt, sondern aus all diesen Gründen waren wir damals gegen Ihren Vorschlag und sind es auch heute noch. Wir können das im Ausschuss weiter besprechen; es wird aber nichts daran ändern, dass wir Ihren Antrag ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf feststellen, dass die Beantwortung eine ausführliche und aufschlussreiche Datenmenge gebracht hat. Aus der Großen Anfrage ist eine große Antwort geworden. Auf zwölf Seiten und darüber hinaus auf 40 Seiten Anlagen sind die Informationen gegeben. Unser Dank gilt den beteiligten Ministerien, vorneweg dem Finanzministerium, der Staatskanzlei, dem Innenministerium, dem Justizministerium, dem Kultusministerium, dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst, dem Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und dem Sozialministerium.
Aus der großen Antwort wird deutlich, dass uns in Hessen Nachhaltigkeit wichtig ist.
Eine verantwortungsvolle Politik hat sowohl die aktuelle Generation als auch die folgenden Generationen im Blick. Wir stehen für eine verantwortungsvolle Politik für Hessen und setzen daher auf Nachhaltigkeit sowohl bei den Finanzen als auch in der Klimapolitik. Wir senken konsequent die Nettoneuverschuldung und bremsen so wirksam die Verschuldung. So erhalten wir den Handlungsspielraum auch für die nachfolgenden Generationen, ganz im Sinne der Schuldenbremse.
Gleichzeitig engagieren wir uns für unsere Umwelt, bremsen den CO2-Ausstoß und leisten damit einen wichtigen Beitrag für unser Klima. Uns sind die Bewahrung der Schöpfung sowie der Schutz von Umwelt und Natur wichtig; denn wir tragen Verantwortung auch für unsere Kinder und Enkel sowie deren Kinder und Kindeskinder.
Ökonomisch und ökologisch sinnvoll zu handeln, ist unser Anspruch. Wir gehen auch im IT-Bereich möglichst ressourcenschonend vor. Das spart Kosten und schützt zugleich das Klima und die Umwelt.
Auch der IT-Bereich ist in die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes eingebunden. Ziel ist es, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten, auch und gerade in der Verantwortung für kommende Generationen. Daher soll beispielsweise die Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 CO2-neutral arbeiten.
Die Liegenschaften des Landes werden grundsätzlich, Universitäten nicht eingeschlossen, mit Ökostrom versorgt, sodass bereits jetzt der Stromverbrauch beim Betrieb der Geräte CO2-neutral erfolgt. Sämtliche Maßnahmen zur CO2Reduzierung in der Landesverwaltung haben übrigens allein von 2008 bis 2014 zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes um fast 50 % geführt, ein wahrer Erfolg.
Dies zeigt eindrucksvoll, dass mit der gewählten Strategie erfolgreich wesentliche Fortschritte bei der CO2-Reduzierung erzielt werden konnten. Zudem ist der durchschnittliche Energieverbrauch pro IT-Gerät von 2005 bis 2014 um 45 % gesunken. Bei der Wahl der IT-Geräte werden die über den Stromverbrauch ermittelten Energiekosten den Investitionskosten hinzugerechnet. Damit wird berücksichtigt, dass ein vergleichsweise etwas teureres Gerät, über die Laufzeit gesehen, aufgrund des geringeren Stromverbrauchs unterm Strich gegebenenfalls kostengünstiger ist.
Die Beschaffungsgesellschaft KOPIT – Kooperationsplattform IT öffentliche Auftraggeber – dient der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Informationstechnologie zwischen dem Land Hessen, den hessischen Kommunalverwaltungen, den Universitäten sowie weiteren öffentlich-rechtlichen Institutionen. Aufgabe dieser Genossenschaft ist die gemeinsame Beschaffung von Hard- und Software sowie IT-Dienstleistungen aller Art.
Gründungsmitglieder der KOPIT sind das Land Hessen, die ekom21 – KGRZ Hessen, Dienstleister für Kommunen, und die Goethe-Universität Frankfurt am Main. Das zentrale Rechenzentrum der HZD – Hessische Zentrale für Datenverarbeitung – arbeitet nach den Grundsätzen der Green IT. Durch die weitgehende IT-Zentralisierung in der Landesverwaltung ist es entbehrlich, dass jedes Ressort ein eigenes Rechenzentrum betreibt. Durch Komprimierung und Deduplizierung wird der benötigte Speicherplatz auf ein Minimum reduziert. Das spart Investitions- und Betriebskosten und senkt den Stromverbrauch. – Es kann vielleicht sein, dass diese Information zufälligerweise übersehen wurde.
Auch bei der Entwicklung von Technologien im Bereich der Green IT ist Hessen z. B. mit der Goethe-Universität in enger Zusammenarbeit mit dem Frankfurt Institute for Advanced Studies führend. Für die Green-IT-Technologie – Rechner wie Rechenzentren – wurde eine ganze Reihe von Preisen gewonnen:
Green-IT-Award Bundesregierung „Visionäre Gesamtkonzepte“,
Deutscher Rechenzentrumspreis 2012 – Energieeffizienz,
Deutscher Rechenzentrumspreis 2013 – Visionäre RZ-Architektur,
nominiert für den Deutschen Rechenzentrumspreis 2014 – Energieeffizienz,
Datacenter Dynamics EMEA Award 2013 – Data Center Blueprint,
BroadGroup EMEA Award Special Commendation – Energy Efficiency,
„Land der Ideen“ 2012 for LOEWE-CSC,
Green Cube Project of the Month, BMBF,
fünf Nominierungen mit vier zweiten Plätzen für Datacenter Dynamics EMEA Awards 2011, 2012 und 2013,
zweiter Platz bei den Deutschen Internet Awards 2012,
Platz Datacloud Awards 2015, Monaco.
Das Land Hessen betreibt zudem insgesamt eine vorbildliche Strategie für eine CO2-neutrale Landesverwaltung, wie dies aus einer Studie der Bertelsmann Stiftung zu Nachhaltigkeitsstrategien aus dem Jahr 2013 hervorgeht, in welcher die Vorreiterposition des Landes mit dem ehrgeizigen Projekt „CO2-neutrale Landesverwaltung“ als Best-Practice-Beispiel gewürdigt wurde. In der Studie heißt es:
Hessen ist das einzige Land, das mit dem Anteil der Umweltschutzinvestitionen an den Gesamtinvestitionen besonders nachhaltigkeitsrelevante Investitionen misst.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, das Land Hessen ist zum Thema Green IT bestens aufgestellt. Mein Dank gilt a) der Landesregierung – das habe ich schon ge
tan – und b) natürlich auch der SPD-Fraktion, die das mit ihrer Großen Anfrage ins Rampenlicht gerückt hat.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Für unsere Kommunen bestehen verschiedene Möglichkeiten, von Windenergieanlagen direkt oder indirekt zu profitieren. In diesem Jahr kommt eine weitere hinzu. Künftig können viele Kommunen, auf deren Gemarkung im Staatswald Windenergieanlagen errichtet werden, an den damit im Zusammenhang stehenden Pachteinnahmen beteiligt werden. Hiermit leistet das Land einen sinnvollen Beitrag, um die Akzeptanz für die Entwicklung von Windparks an geeigneten Standorten zu erhöhen, und unterstützt gleichzeitig die Kommunen finanziell. Die Kommunen erhalten dabei die zusätzlichen Mittel ohne Zweckbindung zur freien Verwendung. Darüber hinaus stellt das Land jährlich 1 Million € für Klimaanpassungs- und Klimaschutzprojekte zugunsten von Kommunen in der Nähe von Windenergieanlagen zur Verfügung.
Grundlage für die Beteiligung der Kommunen an den Pachteinnahmen für die Windenergieanlagen im Staatswald ist ein Ende des vergangenen Jahres von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachter und beschlossener Änderungsantrag zum Haushalt 2016.
Sie von der SPD aber sagen: „Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?“, und fordern eine Änderung der Landeshaushaltsordnung. Diese ist jedoch für eine Beteiligung der Kommunen an den Pachteinnahmen überhaupt nicht erforderlich.
Die betroffenen Kommunen können sich nun auf zusätzliche Gelder freuen. Im Zuge des Kommunalwahlkampfs haben wir erlebt, dass die SPD Politik ein bisschen nach dem Motto „Geld ausgeben, Geld ausgeben, Geld ausgeben, bis der Notarzt kommt“ macht.
Dann wurde noch ein Änderungsantrag eingebracht, in dem von 30 % die Rede ist, obwohl in Rheinland-Pfalz die Regel gilt: 10 bis 15 %, nur in Ausnahmefällen mehr als 20 %.
Ich sage Ihnen: Der Gesetzentwurf, den Sie eingebracht haben, hat in Wirklichkeit eine ganz andere Intention. Sie haben einen Gesetzentwurf der GRÜNEN aus dem Jahr 2013 wortwörtlich übernommen;
Sie haben keinerlei neuere Erkenntnisse aufgenommen. Das war auch gar nicht Ihre Absicht. Sie wollen hauptsächlich dem verflossenen Partner Schmerzen bereiten und einen Keil zwischen die Regierungsfraktionen treiben.
Sie haben auch die Empfehlung des Landesrechnungshofs übergangen, das Ganze ordentlich und transparent im Haushalt abzubilden, so, wie es die Koalition gemacht hat. Die Ausführungen des Landesrechnungshofs, wonach der Weg über die Änderung der Landeshaushaltsordnung nicht erforderlich ist, haben Sie geflissentlich überhört. Ich zitiere aus der Stellungnahme des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2013 – nicht aus der vom letzten Jahr; so lange gibt es diese Erkenntnis schon –:
Sinn und Zweck der Landeshaushaltsordnung ist es, die wesentlichen Grundlagen der Haushaltsführung zu definieren. Der Begriff „Ordnung“ kennzeichnet, dass es sich im Wesentlichen um ein Verfahrensgesetz handelt, in dem die Rechte und Pflichten der an den Verfahren beteiligten Akteure festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob einzelne Fördermaßnahmen dort abgebildet werden sollten. So könnte geprüft werden, die beabsichtigte Maßnahme im Haushalt abzubilden. Die Maßnahme könnte mit dem Haushaltsgesetz verabschiedet werden, und somit wäre eine Änderung der LHO nicht erforderlich.
Herr Gremmels, als Sie den Gesetzentwurf eingebracht haben, haben Sie in einer Kurzintervention angedeutet, dass Sie auf diese Stellungnahme eingehen würden. Ich zitiere Sie:
Wenn Sie sagen, wir brauchen keine Änderung der Landeshaushaltsordnung und können das in den Haushaltsberatungen einfach regeln, dann sind wir gerne bereit.
Aber ich will daran erinnern, dass es zu den letztjährigen Haushaltsberatungen den Antrag Drucks. 19/2881 gab. Angenommen wurde der Antrag von CDU und GRÜNEN, die SPD hat ihn abgelehnt. Sie wollten das Thema am Köcheln halten.
Meine Damen und Herren, wir beteiligen uns nicht an dem Eifersuchtsdrama, das Sie hier aufführen. Ihren Trennungsschmerz müssen Sie schon allein loswerden.
In meinem früheren beruflichen Leben war ich 20 Jahre lang Redakteur beim „Hessenbauer“.
Im Anzeigenteil gab es die Rubrik „Kontakte“. Da stand regelmäßig der Satz: „Nur ernst gemeinte Zuschriften finden Berücksichtigung.“ Ihre Zuschrift – sprich: Ihr Gesetzentwurf – ist in diesem Sinne nicht ernst gemeint.
Herr Gremmels, es kommt noch, einfach nur zuhören. – Im Vergleich zu der Absicht, die sich mit dem Gesetzentwurf verbindet, ist die Sendung „Bauer sucht Frau“ hingegen ernst gemeint.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Ziele verfolgt sie mit dem Modellvorhaben „Kooperatives E-Government in föderalen Strukturen“?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will meine Rede etwas kürzer halten als die Vorrednerin. Ich beziehe mich ein bisschen auf den Herrn Ronellenfitsch, der seine Reden gerne mit Songs garniert. Ich habe einen ausgewählt: „Let me tell you about the birds and the bees and the flowers and the trees”. Das war vor 50 Jahren einmal die politisch korrekte Umschreibung für Sexualität zwischen Menschen. Das hatte sich zehn Jahre später gewandelt. Da hat die Tochter geantwortet: Mutter, was willst du denn wissen?
Ich komme zum Treiben auf dem Drohnenplatz. Das ist ein Vorgang, der – frei nach Hans Albers – als ein „großer Bums“ zu bezeichnen ist. Die Züchter sagen: Wenn man einen Stein von unten senkrecht nach oben zwischen die Drohnen wirft, dann stürzen sich viele auf diesen Stein in der Erwartung, er sei eine Bienenkönigin. Wie das die Königin selbst erlebt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Die Meinung der CDU-Fraktion hat sich seit November nicht geändert. Wir sind nach wie vor der Meinung: Künstliche Besamung nur dann, wenn sie zwingend erforderlich ist. Ansonsten sind wir für den freudvollen Natursprung oder, besser gesagt, für den Naturluftsprung. Wir stimmen zu, summ summ.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Naturwissenschaftlich ist schon fast alles gesagt; ich beschränke mich auf das Allernotwendigste.
Mit der Nutzung von Belegstellen werden Zuchtfortschritte bei den Honigbienen in einem naturnahen Verfahren erzielt. Drohnen und Königinnen verhalten sich völlig natürlich. In der Fachsprache entspricht das dem „Natursprung“ – hier wohl besser: Natur-Luft-Sprung, weil das Geschehen in luftiger Höhe, mit Blick auf die im Tiefflug und am Boden hart arbeitenden Arbeiterinnen stattfindet. Arbeitsteilung ist manchmal ungerecht. Aber so ist das im Leben.
Ein anderes Verfahren ist die künstliche Besamung im Labor – sehr aufwendig, völlig naturfern. Drohnen und Königinnen fixiert und narkotisiert, wird mit feinsten Pipetten hier entleert und dort gefüllt. Niemand weiß hinterher, wie ihm geschah. Gönnen wir den Zuchttieren alle natürlichen Freuden. Leisten wir unseren Beitrag zur Sicherung des Belegstellenverfahrens. – Summ, summ.
Ich frage die Landesregierung:
Welche konkreten Vorteile verspricht sie sich von der Gründung der IT-Genossenschaft KOPIT?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon angesprochen worden, dass ein Zitat aus dem Koalitionsvertrag kommen würde; klar, das muss
auch sein. Ich will es ein bisschen umfangreicher machen, aber nicht zu umfangreich. Dort heißt es:
Zur Erleichterung der Akzeptanz der Entwicklung von Windparks an geeigneten Standorten unterstützen wir eine Solidargemeinschaft zwischen dem Land und Kommunen einerseits und von Kommunen untereinander andererseits. Wir wollen die Kommunen an einem Teil des wirtschaftlichen Ertrags aus landeseigenen Flächen … beteiligen, unter der Voraussetzung, dass auch unter den Kommunen ein solidarischer Ausgleich erfolgt. Innerhalb der jeweiligen Solidargemeinschaft für ein konkretes Projekt gelten für das Land die gleichen Konditionen wie für die übrigen kommunalen Beteiligten.
Damit hat die Koalition ihre Absicht deutlich gemacht. Ziel dieses Vorgehens ist, verschiedene Kommunen zu motivieren, Solidargemeinschaften mit verschiedenen Akteuren zu bilden, um die objektiv besten, umweltschonendsten und effizientesten Standorte für Windkraftanlagen auszuwählen und Standorte eben nicht nach Eigentümerschaft auszuwählen. An solchen Prozessen der gemeinsamen Planung beteiligt sich Hessen-Forst. Wir müssen darauf achten, dass wir durch eine einseitige Abführung von Pachteinnahmen keine Fehlanreize setzen. Das Kriterium für die Auswahl der Fläche bzw. der Vorrangfläche müssen Windhöffigkeit und geringer Konflikt mit Natur-, Landschafts- und Menschenschutz sein. Eine einseitige Pachtabführung könnte private Flächeneigentümer benachteiligen. Das ist auch ein Problem der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung aller Akteure. Um dieses im Koalitionsvertrag beschriebene Vorhaben umzusetzen, bedarf es jedoch keiner Änderung der Landeshaushaltsordnung. Dieses Vorhaben kann über eine Zuwendung an die Kommunen einfacher erreicht werden und als Fördermaßnahme im Rahmen des Haushaltsplans somit abgebildet werden.
Im Haushalt 2015 sind hierfür im Förderprodukt Klimaschutz, Kap. 09 21, Förderprodukt 2, Mittel eingeplant.
Dort sind 1 Million € vorgesehen, um Kommunen bei der Durchführung konkreter Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes, zur Steigerung der Akzeptanz des Einsatzes erneuerbarer Energien, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen.
Dies gilt insbesondere für Kommunen, die von den Auswirkungen von Windkraftanlagen betroffen sind. Im Haushaltsplan sind also die erforderlichen Vorkehrungen bereits getroffen worden.
Eine Änderung der Landeshaushaltsordnung ist daher nicht notwendig. Die von der SPD beantragte Regelung sollte auch deshalb nicht in die LHO aufgenommen werden, da die Landeshaushaltsordnung im Wesentlichen ein Verfahrensgesetz darstellt und daher einzelne Fördermaßnahmen, wie erwähnt, über das Haushaltsgesetz abgebildet werden können und sollen. Folglich ist der Gesetzentwurf der SPD abzulehnen.
Ich will nur das Stichwort „Weinmeister-Erlass“ nennen; da geht es auch um die Auswirkungen von Standorten und darum, dass etwas Abhilfe geschaffen werden kann. All diese Informationen sind für die SPD aber nicht neu. Schließlich hat Frau Umweltministerin Hinz in ihrer Antwort vom 25. März 2015 auf die Kleine Anfrage des Kollegen Gremmels die erforderlichen Informationen und den aktuellen Sachstand mitgeteilt. Von daher ist die Vorlage dieses Gesetzentwurfs durch die SPD einmal mehr verwunderlich und offensichtlich nur eine politische Nebelkerze, um die GRÜNEN vorzuführen.
Letztlich zeigt die Übernahme des alten Gesetzentwurfs der GRÜNEN aber nur, dass die SPD über ein Jahr lang braucht, um einen alten Gesetzentwurf abzuschreiben, und in diesem Zeitraum keinen eigenen Entwurf, der z. B. auf die Kritik aus der damaligen Anhörung eingeht, hinbekommt. Die Anzuhörenden von damals müssen sich richtiggehend verhohnepipelt vorkommen.
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass zudem auch die beihilferechtlichen Vorgaben, EU-Fördergrundsätze und das Wettbewerbsrecht bei der konkreten Ausgestaltung derartiger Vorhaben zu beachten sind, sodass eine rechtssichere Lösung sicherzustellen ist. Was Sie fordern, ist eine direkte Abgabe von Hessen-Forst an eine Kommune ohne formale Gegenleistung. Wir dürfen nicht vergessen, die Staatswaldflächen gehören der Bevölkerung des Landes Hessen, also uns allen. Der Nutzen aus diesen Flächen gehört ebenfalls uns allen. Was die SPD vorhat, ist eine Umverteilung des Eigentums aller auf eine kleine ausgewählte Gruppe. Das ist nicht sozial.
Lassen Sie mich jetzt auf den eigentlichen Hintergrund für diesen Gesetzentwurf kommen. SPD und GRÜNE haben im Hessischen Landtag über zehn, elf Jahre Koalitionen gebildet, die immer von Zank und Streit und Streit und Zank begleitet wurden. Den früheren Hessischen Ministerpräsidenten Holger Börner hat das so getroffen, dass er am Ende das Handtuch geworfen hat. Die Wahl von Walter Wallmann zum Ministerpräsidenten haben Sie nicht als Menetekel verstanden. Sie haben 1991 mit Streit und Zank und Zank und Streit weitergemacht.
Ich habe die letzten 16 Monate dieser Vorstellung miterlebt. Sie haben sich gegenseitig blockiert. Für die SPD waren die GRÜNEN immer der widerspenstige, widerborstige Teenager, den man zur Ordnung rufen muss. Eine Partnerschaft hat damals nie stattgefunden.
Am Ende gab es gegenseitiges Blockieren von Gesetzesvorlagen. Wer es noch mitbekommen hat: Das Tierseuchengesetz und das Wassergesetz wurden dann zurückgezogen und nicht mehr verabschiedet. Lauter solche Geschichten. Dann gab es noch den Rücktritt einer Ministerin, eine neue Ministerin wurde ernannt. Sie sitzt heute hier hinten. Damals hat sie bei der Verabschiedung mein Vertrauen nicht bekommen. Heute hat sie mein Vertrauen.
Heute hat sie mein Vertrauen und rechtfertigt es jeden Tag durch ihr Handeln. Das ist etwas, was die SPD in der gesamten Zeit nicht wahrgenommen hat, in 16 Jahren Opposition: Bei den GRÜNEN hat sich ein Wandel vollzogen.
Aus diesem widerborstigen Teenager ist eine reife junge Dame geworden, die sich nach einem Partner umschaut, der reif ist, Verständnis hat, der die GRÜNEN ernst nimmt und annimmt
und der zu einer Partnerschaft auf Augenhöhe bereit ist. Das ist die Grundlage dafür, dass die Koalition in Hessen zwischen Schwarz und Grün so gut läuft. Das haben Sie bis heute nicht verstanden. Ihr Ansatz ist verschmähte Liebe, Sie sind der verschmähte Liebhaber, der der Ex jetzt einen reinwürgen will. Das ist die Geschichte, die hier abläuft.
Ich stelle zusammenfassend fest: Mittel für die Zuwendung an die Kommunen sind bereits im aktuellen Haushaltsplan vorgesehen. Eine Änderung der LHO ist aus unserer Sicht nicht erforderlich und abzulehnen. Verschmähte Liebe ist ganz und gar kein Argument für eine Gesetzesänderung.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Gremmels, das waren jetzt viele Fragen an die Landesregierung.
Eigentlich sind diese Fragen nicht passend für eine Kurzintervention. Ich will aber das eine noch klarstellen: Wir machen nichts mit Minderjährigen. Ich habe von einer reifen jungen Dame gesprochen. Das ist Ihr Problem, Sie kriegen es nicht hin. Sie suchen immer nach irgendwelchen Koalitionen, um die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten zu stellen. Wie Sie mit Ihren möglichen Partnern wirklich umspringen, haben Sie noch gar nicht kapiert. Ich hoffe, Sie kapieren es in der Zukunft auch nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Frau Staatsministerin Hinz für die Einbringung des Entwurfs der Ausführungsgesetze zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und zum Tierseuchengesetz. Wie schon am Namen des Gesetzentwurfs unschwer zu erkennen ist, handelt es sich dabei um ein recht technisches Gesetzeswerk, dessen Regelungen glücklicherweise nicht häufig zur Anwendung kommen müssen und von dem deshalb nicht viele Bürger unseres Landes betroffen sein werden.
Worum geht es eigentlich? – Es wird mit diesem Gesetz darum gehen, im Falle des Ausbruchs einer Tierseuche in Hessen schnell, koordiniert, effizient und damit im Interesse aller handeln zu können. Zum Glück wurden wir in Hessen in der Vergangenheit von Tierseuchen größerer Art weitgehend verschont. Trotzdem müssen wir den damit verbundenen Gefahren begegnen. Erst jüngst hatten wir wieder Fälle von Vogelgrippe in Norddeutschland. Auch die Diskussion um die Afrikanische Schweinepest, die vor unserer östlichen Tür steht, ebbt nicht ab.
Klare und nachvollziehbare Regelungen im Umgang mit solchen Tierseuchen sind deshalb für uns in Hessen dringend notwendig. Sie sind für die Gesellschaft notwendig, weil wir eine Aufgabe und eine Verantwortung für die Gesundheit der Menschen und der Tiere unseres Landes haben. Im Zeitalter der Zoonosen – das heißt, dass Krankheiten von Tieren durchaus auf den Menschen übergehen – ist das auch eine Art präventiver Gesundheitsschutz für die Menschen.
Die Regelungen sind auch für die Tierhalter notwendig, weil über den ideellen Wert hinaus gerade für die tierhaltenden Landwirte die Tiere die Existenzgrundlage darstellen. Der Staat hat gerade auch für diese hessischen Bäuerinnen und Bauern eine Verantwortung. Er hilft seit vielen Jahren erfolgreich, insbesondere über die gute Arbeit der hessischen Tierseuchenkasse.
Aber gerade weil es um die Gesundheit der Gesellschaft und um Landesgelder geht, haben wir die Verantwortung dafür, dass effiziente Regelungen getroffen werden, die im Ernstfall eine konsequente, schnelle und effiziente Maßnahmenumsetzung sicherstellen. Zum Glück klappt das in Hessen schon lange sehr gut und unproblematisch. Ich glaube, dass wir deshalb einvernehmlich sagen können, dass sich die hessischen Regeln im Grundsatz bewährt haben. Aus diesem Grund sind in dem vorliegenden Gesetzentwurf für eine Änderung der Ausführungsgesetze auch nur kleinere Anpassungen notwendig.
Eigentlicher Anlass der Gesetzesnovelle ist das neue Tiergesundheitsgesetz auf Bundesebene, welches Anpassungen im hessischen Ausführungsgesetz erfordert. Ich möchte nur wenige Details ansprechen.
In einigen Fällen werden wir die Position der Landwirte stärken. Denn diese wissen oft am besten, wie sie mit ihren Tieren umzugehen haben. Außerdem müssen wir berücksichtigen, dass es sich bei den Tieren um das Eigentum und die Existenzgrundlage vieler hessischer Landwirte handelt.
Gleichzeitig haben wir die Verantwortung, für einen effizienten und sicheren Vollzug zu sorgen. Denn für uns steht immer noch die Gesundheit der Menschen und der Tiere an erster Stelle. Deshalb haben wir schon lange erfolgreich eine Rahmenvereinbarung mit Unternehmen, die im Ernstfall das nötige Equipment und das nötige Personal verfügbar haben, um schnell, konsequent und effizient reagieren zu können.
Zuletzt werden wir die Arbeit des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor stärken. Denn dieser Landesbetrieb stellt seit Jahren sehr gute, schnelle und zuverlässige Arbeit zu angemessenen Preisen bereit. Ich hoffe, dass, der guten Tradition folgend, auch diese kleinen Anpassungen am Tierseuchengesetz und am Tierische NebenprodukteBeseitigungsgesetz möglichst die Zustimmung des ganzen Hauses erhalten werden, und freue mich in diesem Zusammenhang auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.
Ich frage die Landesregierung:
Wie bewertet sie die Resonanz auf die Sonderausstellung „Der Natur auf der Spur“ auf dem diesjährigen Hessentag in Bensheim?
Ich frage die Landesregierung:
Wie hat sich die Zahl der steuerlichen Selbstanzeigen im Jahr 2013 entwickelt?
Herr Staatsminister, welche Ursachen sehen Sie für den Anstieg der Selbstanzeigen?
Ich frage die Landesregierung:
Wie viele Menschen in Hessen nutzen ausweislich der Klickzahlen das Naturschutzinformationssystem „NATUREG-Viewer“?