Meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung, begrüße Sie alle und stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.
Es ist eingegangen und noch verteilt ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend aktuelle Publikation des Abg. Hans-Jürgen Irmer, Drucks. 19/1560. – Die Dringlichkeit wird bejaht. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 51 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, nach Tagesordnungspunkt 43, der Aktuellen Stunde zu diesem Thema, aufgerufen und ohne Aussprache abgestimmt werden. – Das machen wir so, gut.
Dann ist noch eingegangen ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Landesregierung ermöglicht allen Schulen in Hessen optimal ausgestattete Umsetzung der Maßnahmen zur unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung, Drucks. 19/1561. – Die Dringlichkeit wird bejaht. Dann wird das Tagesordnungspunkt 52 und kann nach Tagesordnungspunkt 40, der Aktuellen Stunde zu diesem Thema, aufgerufen und ohne Aussprache abgestimmt werden. – Das geht auch, jawohl.
Noch eingegangen ist ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Lärmpausen führen zu einer spürbaren Entlastung der Region – Ergebnisse sind großer Erfolg im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner, Drucks. 19/1562. – Auch hier wird die Dringlichkeit bejaht. Das wird Tagesordnungspunkt 53 und kann nach den Tagesordnungspunkten 41 und 42, den Aktuellen Stunden zu diesem Thema, aufgerufen und ohne Aussprache abgestimmt werden. – Auch das findet die Zustimmung.
Wir tagen heute bis 18 Uhr bei einer Mittagspause von einer Stunde. Wir beginnen mit den Aktuellen Stunden, fünf Minuten je Fraktion, bei gemeinsamem Aufruf siebeneinhalb Minuten. Die Tagesordnungspunkte 41und 42 werden gemeinsam aufgerufen.
Nach Tagesordnungspunkt 40 werden Tagesordnungspunkt 46 und Tagesordnungspunkt 52 aufgerufen und ohne Aussprache abgestimmt. Nach den Tagesordnungspunkten 41 und 42 wird Tagesordnungspunkt 53 aufgerufen und sofort abgestimmt. Das hatten wir eben schon gehabt. Und nach Tagesordnungspunkt 43 werden die Tagesordnungspunkte 47 und 51 aufgerufen und ohne Aussprache abgestimmt. Nach den Aktuellen Stunden geht es mit Tagesordnungspunkt 34 weiter. Damit wird auch Tagesordnungspunkt 49 aufgerufen.
Es fehlen heute entschuldigt der Ministerpräsident ab 13 Uhr, Frau Staatsministerin Lucia Puttrich ganztägig, Herr Staatsminister Tarek Al-Wazir ab 15 Uhr und Frau Staatsministerin Priska Hinz ab 16:30 Uhr. Haben wir noch irgendwelche Entschuldigungsmeldungen? – Dann könnten wir in die Tagesordnung einsteigen.
Antrag der Fraktion der SPD betreffend eine Aktuelle Stunde (Schulsozialarbeit dauerhaft finanziell absi- chern – Land Hessen darf Schulen und Kommunen nicht alleinlassen) – Drucks. 19/1541 –
anschließend den Dringlichen Antrag und den Dringlichen Entschließungsantrag unter den Tagesordnungspunkten 46 und 52 zur Abstimmung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Aktueller Anlass für die Notwendigkeit einer Aktuellen Stunde zu dem Thema Schulsozialarbeit sind die Sorge und die Unsicherheit über den Fortbestand der viel zu wenigen direkt durch das Land geförderten Projekte der Schulsozialarbeit an Schulen.
Es ist dies eine Sorge, die nicht nur bei den Trägern, den Kommunen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besteht, sondern die auch von Tausenden Bürgerinnen und Bürgern, die sich beispielsweise einer Onlinepetition angeschlossen haben, geteilt wird und die auch wir teilen. Sie wird – das sage ich gleich vorweg – auch durch den soeben auf die Tische geflatterten Antrag der Koalitionsfraktionen nicht entkräftet und kann nicht entkräftet werden.
Meine Damen und Herren, seit den Achtzigerjahren fördert das Land in verschiedenen Landkreisen mit 350.000 bis 400.000 € jährlich Projekte der Schulsozialarbeit. Es hat sich dort mittlerweile eine Praxis etabliert, die weit über das hinausgeht, was Sie jetzt in der Richtlinie für die unterrichtsbegleitende sozialpädagogische Förderung definiert haben, und die aus Ihrer Sicht übrigens auch scharf von dem abgegrenzt ist, was Schulsozialarbeit ist – übrigens auch zu Recht. Auf den konzeptionellen Unterschied kommen wir vielleicht noch bei sich bietender Gelegenheit zu sprechen.
Das ist genau einer der Kernpunkte, um die es hier geht, nämlich die höchst unterschiedliche konzeptionelle Ausrichtung der unterrichtsbegleitenden sozialpädagogischen Förderung und der daran hängenden Finanzierung auf der einen Seite und dem, was wir bisher an Praxis und an personeller Ausstattung im Bereich Schulsozialarbeit hatten. Das ist genau der Punkt, um den es jetzt und auch in Zukunft geht.
Sie haben die bestehenden Verträge mit einer ganzen Reihe von Gebietskörperschaften über die Finanzierung der Schulsozialarbeit gekündigt, und zwar aus angeblich rechtlichen Gründen. Ich kann diese rechtlichen Gründe nicht wirklich nachvollziehen. Ich sehe nicht, warum es dem Land verboten sein sollte, bei fachlicher Zuständigkeit der Jugendhilfeträger, die ich betone und schon vielfach betont habe, solche Angebote zukünftig zu fördern.
Das Land fördert auch andere Angebote der Jugendhilfeträger im Bereich der Schülerbetreuung. Das Land erwartet im Pakt für den Nachmittag geradezu eine Zusammenführung der Mittel des Landes und der Jugendhilfeträger. Es
ist vollkommen unverständlich, warum das hier nun aus rechtlichen Gründen ausgerechnet verboten sein sollte.
Aus dieser doppelten Situation resultieren aus meiner Sicht all die Probleme, die wir nach wie vor haben und die auch durch die angebliche flächendeckende Umstellung auf unterrichtsstützende sozialpädagogische Förderung nicht gelöst werden.
Die Verträge sind gekündigt, und wir wissen nicht wirklich, was an ihre Stelle tritt. Wir wissen es auch nach den ungezählten Pressemitteilungen aller möglichen Vertreter von Schwarz-Grün nicht. Wir wissen es auch nicht nach der Pressemitteilung eines veritablen Mitglieds der Landesregierung, des Kollegen Weinmeister, die ich besonders beeindruckend finde, weil er sich auf die mündliche Mitteilung des Kultusministeriums bezieht.
Es gibt nach meiner Kenntnis trotz vielfacher Ankündigungen nach wie vor keine vertraglichen Vereinbarungen mit dem Schwalm-Eder-Kreis. Es gibt nach meiner Kenntnis keine vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kreis Waldeck-Frankenberg, obwohl alles dies angekündigt worden ist.
Es gibt nach wie vor keine Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion vom 5. Dezember. Wenn das alles so klar und so einfach wäre, hätte diese schon längst vorgelegt werden können – eine Kleine Anfrage, die nach der sehr vollmundigen und vielleicht doch ein wenig vorlauten Pressemitteilung der Kollegin Arnoldt gestellt worden ist, nachdem die Schulsozialarbeit – –
Sie haben übrigens Ihr übliches Zwischenrufniveau deutlich übertroffen. Das will ich jetzt einmal ausdrücklich lobend erwähnen.
Sie hat behauptet, das sei alles klar. Ich kann nur sagen, dass das nichts weniger als klar ist und dass Sie auch mit dem, was Sie jetzt hier vorgelegt haben, konzeptionell unter dem bleiben, was erreicht worden ist. Sie werden finanziell den Anforderungen nicht gerecht, weil jeder weiß, dass die Mittel aus der 105-prozentigen Lehrerversorgung und aus dem Sozialindex, die Sie heranziehen werden, nicht in allen oder in den wenigsten Fällen ausreichend sind, um den derzeitigen personellen Stand zu halten und da, wo es noch nichts gibt, einen vernünftigen personellen und konzeptionellen Stand zu erreichen.
Jeder, der sich mit der Materie ein wenig beschäftigt hat, weiß, dass der Unterschied zwischen dem, was Sie als unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung definiert haben, und dem, was Schulsozialarbeit traditionell ist und sein muss, gravierend ist. Sie werden auch nicht müde, bei jeder sich bietenden Gelegenheit diese Unterschiede zu betonen.
Herr Kollege Merz, Sie lassen mir kaum die Möglichkeit, Sie darauf hinzuweisen, dass die Redezeit zu Ende ist. Sagen Sie noch einen schönen, versöhnlichen Schlusssatz.
Herr Präsident, das ist mir schmerzlich bewusst. – Ich bleibe dabei, dass das, was Sie hier vorgelegt haben, weder zur Absicherung der bestehenden Projekte noch zu einem klar priorisierten, konzeptionell abgesicherten und finanziell ausreichenden Ausbau der Schulsozialarbeit in Hessen beiträgt. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Merz, nach Ihren vielen Worten gibt mir Ihre Aktuelle Stunde Gelegenheit, klarzustellen, dass das Land Hessen die Schulen und Kommunen bei der Schulsozialarbeit keineswegs alleinlässt.
Das Gegenteil ist der Fall. Mit der neuen USF-Richtlinie hat das Kultusministerium seit dem 1. August 2014 die unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung ganz klar definiert und einen Rahmen abgesteckt. Herr Merz, deshalb werden zukünftig alle Schulen flächendeckend die Möglichkeit haben, Sozialarbeiter einzustellen und auch zu finanzieren.
Wir haben sehr begrüßt, dass Kultusminister Banzer mit der sogenannten Drittelregelung den Weg zu eine partnerschaftlichen Finanzierung und Durchführung der Schulsozialarbeit eröffnet hat.
In vier nordhessischen Landkreisen haben daraufhin die Kommunen, die Schulträger und die Schulen gemeinsam Schulsozialarbeitsprojekte eingerichtet. Allein im Schulamtsbezirk Fritzlar sind es 35 Schulen, die davon profitieren.
Aber klar ist auch: Der Rechnungshof hat die unklare Finanzierungsstruktur dieser Kooperation moniert. Deshalb hat das Land mit der neuen USF-Richtlinie Klarheit geschaffen, damit die Schulen auch künftig eigenständige Angebote machen können.
Das ist klarzustellen: Dabei bleibt die Sozialarbeit die Aufgabe des Jugendhilfeträgers. Die unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung der Schulen ergänzt diese Arbeit der Jugendhilfe, ersetzt sie aber nicht. Deshalb kann