Protokoll der Sitzung vom 29.08.2017

Meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie alle zu Beginn dieser Plenarwoche und heiße Sie herzlich willkommen. Ich hoffe sehr, dass Sie genügend Kraft getankt haben, um die schweren Wochen zu überstehen – mit welchen Zielsetzungen und Erfolgen auch immer. Ich eröffne die heutige Sitzung mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit des Hauses. – Dem widerspricht niemand. Damit ist es so.

Die Tagesordnung vom 22. August 2017 sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 69 Punkten liegen Ihnen vor.

Wie Sie dem Nachtrag zur Tagesordnung in den Tagesordnungspunkten 61 bis 65 entnehmen können, sind fünf Anträge betreffend eine Aktuelle Stunde eingegangen, die wir am Donnerstag ab 9 Uhr abhalten werden.

Ich teile Ihnen mit, dass der Tagesordnungspunkt 12 von der Tagesordnung abgesetzt wird, da hierzu keine Beschlussempfehlung abgegeben wurde.

Die Genehmigung der Tagesordnung kann jetzt erfolgen. Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist sie so beschlossen.

Wie im Ältestenrat vereinbart und in der Tagesordnung vermerkt, tagen wir heute bis 19 Uhr. Wir beginnen mit der Fragestunde, danach mit Tagesordnungspunkt 2, der Regierungserklärung.

Frau Kollegin Hofmeyer ist erkrankt und damit auch entschuldigt. Gute Besserung.

Für Ihre Arbeit an Ihren neuen elektronischen Geräten hier im Plenarsaal stehen Ihnen neue, längere LAN-Kabel zur Verfügung.

(Zurufe: Ah! – Janine Wissler (DIE LINKE): Lange Leitung!)

Nein. Damit nehme ich alles zurück. Ab und zu ist das längere LAN-Kabel schon da. Es ist offiziell so mitgeteilt, und damit ist es da. – Jetzt kommt der entscheidende Satz: Diese erhalten Sie heute am Info-Point in der Lobby.

(Zurufe: Ah!)

Jetzt darf aber keiner rausgehen. Hier steht nicht WLAN, nur LAN.

Meine Damen und Herren, die Auswahl der sieben Persönlichkeiten für das Kunstwerk „Himmel über Hessen. Lichtgestalten“ haben die Schülerinnen und Schüler des Leistungskurses Politik und Wirtschaft der Q-2-Phase der Liebigschule Frankfurt getroffen, und die ist wie folgt: Johann Wolfgang von Goethe, Justus von Liebig, Adam Opel, Jacob Grimm, Wilhelm Grimm, Anne Frank und Johann Christian Senckenberg – alle sehr berühmte hessische Bürgerinnen und Bürger.

Dann habe ich mitzuteilen, dass zwei Kollegen einen runden Geburtstag gefeiert haben. Beide sind Jahrgang 1967, jetzt müssen Sie selbst rechnen. Zunächst einen Glückwunsch an Herrn Abg. Holschuh. Herr Kollege, alles Gute für die nächste Hälfte des Lebens.

(Allgemeiner Beifall)

Herr Staatssekretär Weinmeister – wo ist er denn? –, Mark, auch dir alles Gute.

(Allgemeiner Beifall)

Heute hat Frau Kollegin Mürvet Öztürk Geburtstag.

(Allgemeiner Beifall)

Der Kollege Blechschmidt hat gewonnen bei dem Streit, wer den Blumenstrauß übergibt. Deswegen macht er das jetzt. – Alles Gute wünsche ich Ihnen.

(Schriftführer Dr. Frank Blechschmidt überreicht einen Blumenstrauß.)

Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, muss ich noch etwas nachtragen, was wir im Ältestenrat besprochen haben. Ich darf daran erinnern, dass wir in der letzten Sitzung eine kurze, aber heftige Phase von ca. 60 Sekunden hatten; aber das war relativ unübersichtlich. Zugegebenermaßen habe ich dem Kollegen Schmitt einen Ordnungsruf erteilt, das ist auch bekannt gegeben worden. Was ich zwangsweise übersehen habe, war die Tatsache – das haben die Stenografen mitbekommen –, dass zwei andere Kollegen das auch verdient haben. Wenn man sich das erarbeitet, hat man es auch verdient.

Dem Kollegen Merz werde ich nachträglich einen Ordnungsruf erteilen für die gleiche Aussage, die der Kollege Schmitt getroffen hat. Ich habe mit ihm gesprochen, er hat sich auch entschuldigt, wunderbar, aber der Ordnungsruf gilt.

Der Kollege Pentz hat auch etwas gerufen, was ich jetzt hier nicht wiederholen möchte.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Was denn?)

Sie können es im Protokoll nachlesen. So ein Wort geht mir nie über die Lippen – außer zu Hause.

(Heiterkeit)

Aber im Ernst: Lieber Herr Pentz, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf wegen der gemachten Aussage – nur damit das auch zu Protokoll gegeben wird. Damit ist auch die Besprechung im Ältestenrat umgesetzt worden.

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt – üblicherweise zu Beginn unserer Sitzungswoche – Tagesordnungspunkt 1 auf:

Fragestunde – Drucks. 19/5086 –

Ich beginne mit der Frage 818. Herr Kollege Hofmeister, CDU.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Erwartungen verbindet sie mit dem kürzlich gestarteten gemeinsamen Patentprojekt der hessischen Hochschulen, in dessen Rahmen die Verwertung von Erfindungen zukünftig durch eine Verbundstruktur unterstützt werden soll?

Herr Staatsmister Rhein.

Herr Abg. Hofmeister, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist das Ziel der Hessischen Landesregierung, dass Erfindungen aus den hessischen Hochschulen verstärkt den Weg in die Anwendung und damit in die Wirtschaft finden. Dafür fördert das Land Hessen seine Hochschulen bis 2019 mit einer zusätzlichen Million Euro. Aber wir geben nicht einfach nur dieses Geld an die Hochschulen weiter, sondern wir haben eine Konstruktion gewählt, die die hessischen Hochschulen gegenüber anderen deutschen Hochschulen in einen echten Vorteil versetzt; denn wir ermöglichen den Hochschulen damit, am entsprechenden Bundesprogramm teilzunehmen.

Das scheint, wenn man einen Vergleich zieht, ein richtiger Ansatz zu sein; denn von bislang acht in den Bundesprogrammen bewilligten Projekten sind vier aus Hessen. Unser Ziel ist es, mit dem Förderrahmen bis Ende 2019 40 entsprechende Projekte zu fördern. Insoweit kann man durchaus sagen, dass der Wissens- und Technologietransfer aus unseren Hochschulen eine der ganz wichtigen Aufgaben für den Technologie-, Wissenschafts- und Innovationsstandort Hessen ist. Darum kümmern wir uns mit dem gewählten Weg und dem zur Verfügung gestellten Geld.

Danke schön.

Ich rufe die Frage 819 auf. Herr Abg. Landau.

Ich frage die Landesregierung:

Was wird sich für Kreditnehmer durch die auf Bundesebene vorgesehene gesetzliche Anpassung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im Hinblick auf die Kreditaufnahmen für Eigenheime ändern?

Herr Finanzminister Dr. Schäfer.

Herr Präsident, Herr Abg. Landau! Sie erinnern sich an den Hintergrund, dass es durch die Umsetzung der Europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie in der ersten gesetzlichen Fassung zu erheblichen Unsicherheiten in der Frage gekommen ist, ob es bei der Anschlussfinanzierung von Immobilienkrediten durch die Kreditwürdigkeitsprüfung, insbesondere bei der Frage des Lebensalters der Betroffenen, zu Risiken kommen würde, die es unter den alten Regeln nicht gegeben hat. Deshalb hat sich Hessen gemeinsam mit Bayern und Baden-Württemberg in einer Bundesratsinitiative für eine Änderung des Umsetzungsgesetzes erfolgreich eingesetzt.

Nach dieser nun erfolgten Veränderung kann der Wert einer Immobilie, die finanziert werden soll, bzw. deren Wertsteigerung durch eine beabsichtigte Investitionsmaßnahme bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit berücksichtigt werden.

Keine Kreditwürdigkeitsprüfung ist bei sogenannten Immobilienverzehrkrediten mehr vorgesehen. Das heißt, dort,

wo insbesondere ältere Menschen zur Aufbesserung ihrer monatlichen Liquiditätslage schrittweise ihr Haus als Wert einsetzen, gibt es keine Kreditwürdigkeitsprüfung mehr.

Um Rechtssicherheit herzustellen, werden darüber hinaus im Wege einer Verordnung des Bundes, die noch aussteht, die Kriterien so hinlänglich beschrieben, dass für die Banken, aber auch für die Kreditnehmer Klarheit besteht.

Es steht noch die Formulierung der Regelung aus – aber hierfür gibt es eine entsprechende Zusage des Bundes –, dass auch bei reinen Anschlussfinanzierungen auf eine Kreditwürdigkeitsprüfung verzichtet werden kann. So ist einerseits eine umfassende Rechtssicherheit, andererseits aber auch ein hinlängliches Maß an Sicherheit, gerade für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, hergestellt, dass sie im Alter, wenn sie über keine regelmäßigen Erwerbseinkünfte mehr verfügen, nicht von einer Zwangsversteigerung ihres Wohnobjekts schon deshalb bedroht sind, weil sie eine Anschlussfinanzierung benötigen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Caspar.

Herr Staatsminister, wann rechnen Sie mit der Vorlage der Verordnung?

Herr Minister.

Das könnte ich Ihnen präzise beantworten, wenn das Land Hessen Verordnungsgeber wäre. Sehen Sie es mir nach, dass ich über den Zeitpunkt der Vorlage im Moment nicht spekulieren möchte.