Ulrich Caspar

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Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin! Ich freue mich, dass uns DIE LINKE heute einen Setzpunkt gegeben hat, der sich mit der Wohnungsbaupolitik beschäftigt. Allerdings konnten wir, nachdem wir den Antrag gesehen haben, feststellen, dass Sie sich nur mit einem ganz kleinen Teilsegment des Wohnungsmarktes beschäftigen.
Für uns als CDU-Fraktion ist es aber wichtig, dass alle Menschen in Hessen angemessenen Wohnraum haben, und zwar sowohl im ländlichen Raum als auch in den Ballungsräumen. Die Antworten, die wir auf die Herausforderungen zu geben haben, sind sehr unterschiedlich. Die Koalitionsfraktionen und diese Landesregierung geben die Antworten, und zwar die richtigen Antworten.
Insbesondere in den Ballungsräumen, aber auch in den Universitätsstädten unseres Landes stellen wir fest, dass es einen erheblichen Wohnungsbedarf gibt. Der Bau von Wohnungen ist in den letzten Jahren nicht in dem Umfang erfolgt, dass diese Nachfrage gedeckt werden kann. Wenn man sich mit den Ursachen beschäftigt, stellt man fest, dass die Marktteilnehmer guten Willens sind. Die Marktteilnehmer sind die Nachfrager, sprich: diejenigen, die Mieter oder Eigentümer sind, die eine Wohnung mieten oder kaufen wollen. Die Anbieter sind diejenigen, die den Wohnraum errichten, seien es Wohnungsbaugesellschaften oder private Vermieter.
Dass der Engpass heute bei der öffentlichen Hand liegt und nicht bei den Marktteilnehmern, liegt an der Baulandausweisung. Seit den Zwanzigerjahren des letzten Jahrhunderts gibt es die Regelung, dass die Kommunen bei der Baulandausweisung das Monopol haben. Leider sind die Kommunen in den letzten 20 Jahren der Baulandausweisung insbesondere in den Ballungsräumen zu wenig nachgekommen, sodass der Markt gar nicht tätig werden kann, wo er gerne tätig werden wollte.
Das führt natürlich dazu, dass darunter diejenigen am meisten leiden, die am kaufkraftschwächsten sind. Wenn ich genügend Einkommen habe, kann ich auch mehr Miete zahlen und komme trotzdem zu meiner Wohnung. Unter dem System leiden diejenigen, die am wenigsten Kaufkraft haben. Deswegen ist es auch richtig, dass wir uns ganz besonders für diejenigen einsetzen und Lösungen schaffen.
Wir stellen fest, dass es auch bestimmte Gruppen gibt, die, egal, was sie zahlen könnten oder wollten, oder auch, wenn sie das Geld von der öffentlichen Hand dafür bekommen, von Vermietern, egal ob Wohnungsbaugesellschaften oder Privaten, nicht so akzeptiert werden, wie sie es sich wünschen würden. Deswegen ist es sehr gut, dass diese Regie
rung ein Programm wieder aufgelegt hat, dass Belegungsrechte von den Kommunen erworben werden können. Damit kann sichergestellt werden, dass diejenigen Menschen, die Wohnungen suchen und keine Wohnungen finden, von der Kommune die Möglichkeit geboten bekommen, eine Wohnung zu erhalten.
Die Diskussion um den Bau von Sozialwohnungen ist natürlich außerordentlich wichtig. Wir alle kennen die langen Vorlaufzeiten, bis zusätzliche Wohnungen entstehen. Mit dem Instrumentarium des Erwerbs von Belegungsrechten kann sofort gehandelt werden. Deswegen ist es gut, dass Sie, Frau Ministerin, dieses Instrument wieder eingeführt haben, damit den wirklich Betroffenen schnell geholfen werden kann. Das ist ein sehr erfolgreiches Programm.
Ich nenne auch ein weiteres Programm, mit dem in den letzten 19 Jahren in Hessen der Wohnungsbestand von 2,65 Millionen auf 3,05 Millionen gesteigert werden konnte. Das bedeutet, wir haben 400.000 Wohnungen mehr. Gleichwohl ist es aber so, dass in einigen Regionen, wie beschrieben, der Wohnraum nicht ausreicht. Wir müssen dort noch erheblich mehr tun.
In der Zwischenzeit, bevor diese zusätzlichen Bestände für die Menschen, die über ein geringes Einkommen verfügen, gebaut werden, ist es wichtig, dass wir mit anderweitigen Mitteln arbeiten, um sie zu unterstützen, damit sie sich angemessenen Wohnraum leisten können.
Das Land Hessen hat über das Wohngeld etwa 35.000 Haushalten – bis Ende 2016, mittlerweile sind es schon einige mehr – Mittel zur Verfügung gestellt. Bevor sie das Wohngeld bekommen haben, haben die Betroffenen etwa 37 % ihres monatlichen Einkommens für Miete ausgeben müssen. Nachdem sie das Wohngeld erhalten haben, mussten sie nur noch etwa 15 % ihres monatlichen Einkommens für Miete ausgeben. Das zeigt, dass diese Maßnahme unmittelbar bei den Betroffenen ankommt und auch ein Instrument ist, den Menschen zu helfen, auch in diesen schwierigen Zeiten angemessenen Wohnraum zu finden.
Meine Damen und Herren, ich stelle daher fest, dass wir auf einem guten Weg sind, die Herausforderungen anzunehmen. Der Engpass ist in den Ballungsräumen die Ausweisung von Bauland. Wir müssen darüber nachdenken, ob wir durch Veränderungen im Kommunalen Finanzausgleich diejenigen Kommunen unterstützen, die bereit sind, das zu tun. Eine Ausweisung von Bauland ist mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Wir müssten überlegen, welche finanziellen Anreize wir als Land geben können, um das sicherzustellen. Ein zweiter Punkt, der von Kommunen auf die Frage entgegengehalten wird, warum sie denn nicht für die in Regionalplänen ausgewiesenen Flächen Bebauungspläne machen, ist, dass die Verfahren zu umständlich sind und zu lange dauern.
Hier setze ich auf das, was die Große Koalition auf Bundesebene in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hat, dass nämlich diese Verfahren entschlackt und beschleunigt werden sollen. Es wird Aufgabe der Bundesländer sein, gegenüber dem Bund Druck zu machen, damit das Ganze möglichst schnell umgesetzt wird.
Alles in allem sind wir in Hessen auf einem guten Weg und werden die Situation für die Menschen weiter im Auge behalten, damit sichergestellt werden kann, dass alle Menschen in Hessen angemessenen Wohnraum zu guten Bedingungen haben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil Herr Schäfer-Gümbel – obwohl wir mehrere Diskussionsrunden und Veranstaltungen an unterschiedlichen Stellen hatten und Sie mittlerweile wissen müssten, wie es wirklich mit dem Areal des Polizeipräsidiums ist – erneut davon gesprochen hat, dass das Land eine Konzeptvergabe hätte machen können. Konzepte, nämlich wie ein Grundstück bebaut werden kann, hat nun einmal nicht das Land festzulegen, sondern die Kommune, in dem Fall die Stadt Frankfurt.
Und die Stadt Frankfurt hat Folgendes gemacht: Sie hat genaue Vorgaben gemacht, was auf dem Grundstück gebaut werden kann, unter anderem eine schulische Einrichtung, eine Kinderbetreuungseinrichtung, geförderter Wohnungsbau. Das Land Hessen hat einen Investor gesucht, der genau das macht, was das Konzept der Stadt Frankfurt vorgesehen hat.
Daran sehen Sie, dass das überhaupt nicht stimmt, sondern dass das Land Hessen genau dem gefolgt ist, was die Stadt auf dem Areal realisiert haben wollte.
Ich muss auch noch einmal sagen: Wenn Sie die örtlichen Verhältnisse in Frankfurt kennen würden, wüssten Sie, dass das eine der befahrensten Straßen von Frankfurt ist.
Dass Sie ausgerechnet die Menschen, die am kaufkraftschwächsten sind, dort in großer Zahl unterbringen wollen,
ist, glaube ich, nicht das, was sich diese Menschen wünschen würden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Mär vom alten Polizeipräsidium geht hier immer weiter.
Die erste Aussage war, das Land hätte das verkauft mit einer Bebauungsmöglichkeit, die die Stadt überhaupt nicht haben wollte. Herr Schäfer-Gümbel ist nun zurückgerudert und hat gesagt: Erst nachdem der Planungsdezernent – –
Ich weiß noch, was Sie gesagt haben. Sie wissen es vielleicht nicht mehr, aber ich weiß es noch.
Erst nachdem der Planungsdezernent mit dem Bauordnungsrecht gedroht hätte, wäre darauf eingeschwenkt worden. Das bedeutet, dass dieses Einschwenken heißt, dass genau das gebaut worden ist, was die Stadt Frankfurt wollte.
Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder man einigt sich und setzt das so um. Das war hier der Fall. Wenn man sich nicht geeinigt hätte, dann hätte es aus der Sicht der Stadt Frankfurt über das Baurecht ohnehin dazu kommen müssen. Im Endeffekt ist damit klar: Nicht das Land Hessen hat darüber zu entscheiden, was auf dem Grundstück passiert, sondern das Baurecht der Stadt Frankfurt am Main. Genau das ist das, was umgesetzt werden kann.
Die zweite Mär ist, es würde am Land Hessen liegen, dass dort noch nicht gebaut worden ist. Richtig ist doch, dass es eine U-Bahn-Planung unter dem Areal gibt. Aufgrund der U-Bahn-Planung war es jahrelang nicht möglich, dort ein Baurecht zu schaffen für ein entsprechendes Gebäude, weil man noch gar nicht wusste, wo das Fundament eines solchen Gebäudes hinkommen kann, weil das Planfeststellungsverfahren der Stadt Frankfurt für die U-Bahn-Linie ins Europaviertel lief. Auch das ist eine Tatsache, die man zur Kenntnis nehmen muss. Dem kann man ebenfalls entnehmen, dass das nichts mit dem Land zu tun hat, sondern dass es nun einmal die kommunale Planungshoheit ist, die über dieses Grundstück verfügt hat.
Meine Damen und Herren, außerdem möchte ich noch erwähnen, dass das, was Herr Schaus hier ausgeführt hat, überhaupt nicht weiterhilft. Sie haben wieder darauf verwiesen, dass nur durch den Bau von Sozialwohnungen die Dinge geregelt werden könnten. Herr Kollege Wagner hat vorhin darauf hingewiesen, dass Sie damals in Berlin, als Sie dort gemeinsam mit der SPD regierten, eine Gesellschaft verkauft haben. Er hat die Zahl nicht genannt. Deshalb benenne ich sie jetzt einmal. Damals sind 60.000 Wohnungen verkauft worden. Insofern sind Sie der Letzte, der sagen könnte, dass das, was wir machen, falsch sei.
Nun noch einmal zu Ihnen, Herr Schäfer-Gümbel. Sie haben eben gesagt, ich hätte erwähnt, wenn es darum gehe, dass Bebauungspläne aufgelegt werden, würden die Kosten eine Rolle spielen. Daraus haben Sie die Theorie geschmiedet, das würde doch zeigen, dass die Kommunen in Hessen zu wenig Geld hätten.
Richtig ist, heute haben die Kommunen in Hessen so viel Geld wie noch nie zuvor. Es geht also nicht um die Frage, ob die Kommunen mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet sind. Das sind sie in Hessen. Vielmehr geht es um eine ganz andere Frage. Es geht um die Frage, ob die Kommunen die Mittel so einsetzen, dass ein neuer Bebauungsplan mit einem Wohngebiet erstellt wird mit der Folge, dass diese Entscheidung dann für sie zu zusätzlichen Kosten führt, auch wenn sie diese Kosten tragen könnten. Die Situation ist eben die, dass die Bürger, die dort vielleicht schon wohnen, andere Vorstellungen und andere Wünsche haben, und die, die erst später in ein neues Baugebiet ziehen würden, natürlich heute noch nicht die Wähler sind und insoweit noch nicht ihre Interessen vorbringen können. Insofern geht es hier überhaupt nicht darum, dass die Kommunen in Hessen finanziell nicht gut ausgestattet sind. Vielmehr geht es nur darum, sich damit zu beschäftigen, wie man Kommunen motivieren kann, Bauland auszuweisen, was natürlich im Speziellen mit Kosten verbunden ist. Da geht es um eine Entlastung.
Ich frage die Landesregierung:
Wurde ihr gegenüber bereits konkretes Interesse am neu aufgelegten Förderprogramm für die Aufstellung von Ladesäulen für Elektroautos auf Betriebsgelände bekundet, in dessen Rahmen 40 % der Investitionskosten erstattet werden und das einen Gesamtumfang von 3,5 Millionen € aufweist?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hessen geht es so gut wie nie zuvor – Hessen boomt.
Aufgrund eines allgemeinen positiven wirtschaftlichen Wachstums wächst in Hessen natürlich auch das Verkehrsaufkommen. Es sind die Pendlerinnen und Pendler,
die sich freuen können, dass sie heute allein im Ballungsraum Frankfurt 250.000 mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze angeboten bekommen als noch vor zehn Jahren. Es sind die Menschen, die mehr Kaufkraft haben, die es sich leisten können, mehr Waren zu kaufen, und deswegen müssen auf unseren Straßen mehr Güter transportiert werden. Es sind weniger Menschen in Arbeitslosigkeit, sondern es haben mehr Menschen Arbeit, und deswegen haben wir mehr Pendler.
Es sind auch die Menschen, die als Studierende die Universitäten in Hessen besuchen; denn wir haben in Hessen heute so viele Studierende wie noch nie. Meine Damen und Herren, ja, Hessen ist ein unglaubliches Erfolgsland.
Natürlich haben wir aus diesen Gründen auch ein erheblich höheres Verkehrsaufkommen. Deswegen ist es nur mehr als konsequent, dass wir heute alles tun, um die Infrastruktur auszubauen. Hierfür möchte ich der Landesregierung, dem zuständigen Minister und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Hessen Mobil ausdrücklich für das unglaubliche Engagement danken, das in den letzten Jahren geleistet worden ist.
Es ist nicht nur so, dass Hessen heute den größten Verkehrsetat in seiner Geschichte hat, d. h., es wurde noch nie so viel in Straßen und Schienen investiert wie heute, son
dern es ist eben auch so, dass es unserem Ministerpräsidenten Bouffier durch schwierige Verhandlungen gelungen ist, auf Bundesebene durchzusetzen, dass Hessen nicht nur wie in der Vergangenheit etwa 7 % der Bundesmittel für den Straßenbau bekommt, sondern über 12 %. Auch das ist ein Erfolg dieser Regierung.
Wir haben eben nicht nur mehr Geld, es wird auch mehr gebaut. Es wird so viel gebaut wie schon lange nicht mehr. Das können wir überall sehen. Natürlich führt die eine oder andere Baustelle, Brückensanierung und Ähnliches auch dazu, dass es Baustellen und damit Staueffekte gibt. Aber auch dieses Themas hat sich die Regierung intensiv angenommen, und deswegen ist es gelungen, im ersten Quartal 2018 die Stauzeiten im Vergleich zum Vorjahresquartal um 30 % zu reduzieren sowie im zweiten Quartal im Vergleich zum Vorjahr sogar um 31 %. Das ist ein unglaublicher Erfolg.
Für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes ist es nämlich wichtig, dass die Menschen nicht auf Autobahnen und Landstraßen im Stau stehen, sondern dass sie schnell an den Arbeitsplätzen und schnell zu Hause sind, dass sie schnell dort sind, wo sie hin möchten.
Deswegen ist uns das Thema besonders wichtig. Wir haben einen aktiven Weg hinter uns. Klar ist nur eines: Wenn Sie sich heute auf den Straßen umschauen, dann stellen Sie fest, in Hessen ist noch eine Menge zu tun. Deswegen ist es notwendig, dass uns die Wählerinnen und Wähler am 28. Oktober erneut den Auftrag geben, damit diese positive Entwicklung in Hessen weitergehen kann. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ja, Wohnraum ist wichtig. Der Bedarf nach mehr Wohnraum ist insbesondere in den Ballungszentren in Hessen und in den Universitätsstädten entstanden. Auch hier gilt, dass die positive wirtschaftliche Belebung dazu beiträgt, dass Menschen in den Universitätsstädten in einer größeren Anzahl studieren, als wir das früher hatten, dass Arbeitsplätze in den Ballungszentren und in den Städten entstanden sind. Natürlich wollen die Menschen dann zu ihrem Arbeitsplatz kommen. Da gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man pendelt ein, oder man versucht, Wohnraum in der Nähe des Arbeitsplatzes zu finden.
Letzteres hat natürlich dazu beigetragen, dass wir in den Gebieten, die sich wirtschaftlich besonders positiv entwickelt haben, einen starken Druck hinsichtlich mehr Wohnraum haben. Wir müssen dort mehr Wohnraum schaffen, und wir müssen es auf unterschiedlichen Wegen schaffen.
Der eine Weg ist, dass wir Verdichtungen in der Form vornehmen, dass z. B. Aufstockungen erfolgen. Hier müssen sicherlich die Kommunen die eine oder andere Satzung infrage stellen, die sie haben, die das eher erschwert. Ich denke an Ausbauten der Dachgeschosse und auch an die Schaffung von Dachterrassen, um den Leuten Möglichkeiten zu geben, sozusagen oben an die Sonne zu kommen. Ich nenne hierbei auch Stellplatzsatzungen. Die Hessische Bauordnung, die wir jetzt novelliert haben, hat genau diese Spielräume geschaffen, damit dort, wo schon Bausubstanz besteht, weiterer Wohnraum entstehen kann, ohne dass zusätzlich Grund und Boden in Anspruch genommen werden muss.
Ich nenne ein Zweites: die Nachverdichtung. Das heißt, in Gebieten, in denen wir schon Gebäude haben, auf Freiflä
chen dazwischen weitere Wohnungen zu schaffen. Auch das ist notwendig.
Wenn man sich anschaut, wie international in vielen anderen Ballungsräumen die Besiedelung erfolgt, dann kann man sehen, dass sie pro Quadratkilometer oft erheblich dichter ist. Das muss nicht bedeuten, dass es Qualitätsverluste gibt. Wenn Sie sich z. B. in der größten Stadt in Hessen, in Frankfurt am Main, anschauen, was dort eine der beliebtesten Wohnlagen ist, dann kommen Sie auf das Frankfurter Nordend. Dort haben wir die höchste Bevölkerungsdichte in ganz Hessen. Also muss eine verdichtete, aber auf die Bedürfnisse der Menschen eingehende, funktionale, sinnvolle Bauweise keine Verschlechterung der Standards für die Menschen bedeuten; denn sonst wären solche Viertel nicht so beliebt. Auch das kann man machen, und es ist auch notwendig, dass es getan wird.
Der dritte Punkt ist ohne Frage, dass auch in Außenbereichen zusätzliches Bauland geschaffen werden muss.
Selbstverständlich kann eine Stadt wie Frankfurt nicht sagen: Wir schaffen bei uns die Arbeitsplätze, aber die anderen müssen das Bauland schaffen. – Selbstverständlich muss man sich auch in der Stadt Frankfurt Gedanken machen, wo man zusätzliches Bauland schaffen kann. Hierbei die Überlegung anzustellen, dass man rechts und links der A 5 baut, wie man in anderen Bereichen in Frankfurt auch rechts und links von der A 5 gebaut hat, ist ein Ansatz, den die dortige Koalition geht. Aber man muss ganz klar sagen, dass es nicht beschlossen wurde, sondern dass man ganz bewusst gesagt hat: Wir gehen in eine Phase und prüfen das.
Da gibt es natürlich unglaublich viele Aspekte, die zu prüfen sind. Man hat dabei ein großes Gesamtgebiet herausgedeutet und gesagt: Innerhalb dieses Gesamtgebietes wollen wir etwa ein Viertel tatsächlich bebauen. Wo das genau sein wird und was dabei zu berücksichtigen ist, wird natürlich den Prüfungen unterliegen, die erfolgen werden.
Herr Schäfer-Gümbel, Sie haben eben auf den Beschluss verwiesen. Deshalb wissen Sie auch, dass der Beschluss bewusst so formuliert ist, dass diese Prüfung ergebnisoffen durchzuführen ist.
Genau das wird stattfinden. Eines geht aber nicht. Immer wenn irgendwo Gebiete entwickelt werden sollen, gibt es natürlich Menschen, die davon unmittelbar betroffen sind.
Ich habe Verständnis dafür, dass die Menschen, die davon betroffen sind – das sind die Bewohner in Steinbach, das sind die Bewohner in Oberursel, das sind die Bewohner der Stadtteile, die zu meinem Wahlkreis gehören, wie die Nordweststadt, Niederursel, Praunheim oder Rödelheim –, natürlich die Sorge haben, dass das Freizeit- und Erholungsgebiet, das sie jetzt haben, verschwindet.
Ich habe deswegen auch Verständnis dafür, dass diese Menschen sagen: Wir drücken unsere Ablehnung aus, wir lehnen das ab. – Ich finde, es ist das gute Recht dieser Menschen, das sagen zu dürfen. Ich finde, es ist ein gutes Recht, dass man in Deutschland demonstrieren kann.
Die Zeiten, in denen man in Deutschland nicht demonstrieren durfte, sind Gott sei Dank vorbei.
Herr Schäfer-Gümbel, eines geht natürlich nicht. Sie haben sich hierhin gestellt und behauptet, die Mitglieder der CDU-Verbände hätten gegen bezahlbaren Wohnraum demonstriert.
Genau das haben sie nicht getan. Vielmehr waren das örtlich Betroffene,
die gesagt haben: Bitte macht das nicht direkt hier bei uns. – Da ging es darum, wo die Bebauung stattfinden soll. Es ging nicht darum, dass kein bezahlbarer Wohnraum – –
Daran, dass Sie mit solchen Unwahrheiten hier agieren müssen, sehen Sie, dass Ihre Argumentation insgesamt nicht sehr stark sein kann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Schöne ist, in Hessen gibt es ein breites Angebot an Wohnmög
lichkeiten. Diejenigen, die ihre Heimat im ländlichen Raum gefunden haben und die es attraktiv finden, dort zu wohnen, können dort wohnen. Wir haben kleine Städte, wir haben mittlere Städte, und wir haben eine Großstadt, die eine Infrastruktur bietet, wie sie international nur große Metropolen bieten. Das ist das Schöne bei uns in Hessen. In Hessen kann jeder seine Heimat finden.
Natürlich sind die Verhältnisse sehr unterschiedlich.
Denken Sie daran, wenn Sie im ländlichen Raum leben, sind Sie einer geringeren Kriminalitätsrate ausgesetzt als in Großstädten oder in Städten. Denken Sie daran, dass Sie im ländlichen Raum pro Einwohner erheblich mehr Wohnfläche zur Verfügung haben als in städtischen Bereichen. Denken Sie daran, dass die Luftqualität und auch das Freizeitangebot im ländlichen Raum oft besser sind als in städtischen Lagen.
Deswegen ist es verständlich, dass es viele Menschen gibt, die sagen: Ja, ich wohne gerne im ländlichen Raum. – Deswegen tut diese Landesregierung alles dafür, damit auch in Zukunft die Rahmenbedingungen gut sind für die Menschen, die im ländlichen Raum ihre Heimat gefunden haben und dort ihre Heimat behalten wollen, meine Damen und Herren.
Natürlich gibt es andere Dinge, für die das Angebot im ländlichen Raum nicht so ist wie im städtischen Raum. Denken Sie an bestimmte Bildungsangebote oder kulturelle Angebote. Genau das macht die Vielfalt unseres Landes aus, dass jeder nach seinen eigenen Vorstellungen das eine oder das andere wählen kann. Ganz klar ist aber auch, dass allen Menschen unsere Empathie sicher sein muss.
Herr Schalauske, ich finde es schon ein ziemliches Unding, dass Sie in Ihrem Antrag davon sprechen, dass dieser Ministerpräsident nur warme Worte hätte. Eine Partei wie Ihre, die davon lebt, mit Neidgesichtspunkten Menschen gegeneinander aufzuhetzen, hat natürlich ein Problem damit, wenn ein Politiker da ist, der Empathie für die Menschen empfindet. Deswegen wundert mich die Überschrift Ihres Antrags überhaupt nicht.
Es ist nun einmal Aufgabe einer guten Landespolitik, sich der Menschen, der Probleme und der Aufgaben, die es in den unterschiedlichen Bereichen gibt, anzunehmen und die Probleme zu lösen.
Die Menschen spüren aber auch, ob jemand Empathie für sie hat und ob er eben nicht nur regiert, sondern ob er ein Empfinden dafür hat, wie es den Menschen geht, und sich tagtäglich dafür einsetzt, dass es ihnen besser geht. Genau das macht dieser Ministerpräsident in hervorragender Art und Weise, meine Damen und Herren.
Bei dem, was Sie hier als Verkehrswende vorgetragen haben – der Verkehr fließt doch in eine Richtung, und wenn man eine Wende macht, fährt man wieder zurück –, weiß ich nicht, ob das überhaupt die richtige Bezeichnung ist.
Aber es geht eben darum, die Verkehrssituation für alle weiter voranzubringen und es nicht nur so zu definieren: In die eine Richtung ist es richtig, in die andere Richtung ist es falsch. – Vielmehr haben wir den Anspruch, dass auch hier gelten muss, dass für alle Menschen in Hessen – egal, ob im städtischen Raum, im Ballungsraum oder im ländlichen Raum – eine gute Verkehrserschließung gesichert wird. Das gilt sowohl für den Individualverkehr als auch für den öffentlichen Nahverkehr, und genau dafür sorgt diese Landesregierung.
Meine Damen und Herren, wenn hier ein Redner der Opposition in Gestalt von Herrn Lenders erwähnt, dass das Projekt der Kurhessenbahn auf den Weg gebracht wurde, dann sehen Sie, dass im ländlichen Bereich sehr wohl auch im ÖPNV Dinge vorangebracht werden. Auch Minister AlWazir hat eben zu einem anderen Punkt ausgeführt, welche Schienenprojekte alle angeschoben worden sind und vorangehen,
um damit sicherzustellen, dass die Menschen z. B. im Ballungsraum ihren Arbeitsplatz erreichen, gleichwohl aber im ländlichen Raum wohnen bleiben können. Auch das ist Politik, die wir betreiben. Deswegen meinen wir, dass es mehr als gut ist, diese Politik am 28. Oktober zu unterstützen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für Hessen sind die Infrastruktur und der Ausbau der Infrastruktur außerordentlich wichtig. Deswegen begrüßen wir, dass alles getan wird, um die Infrastruktur in unserem Land weiter zu verbessern.
Das betrifft insbesondere die Verkehrsinfrastruktur. Sie wissen: „An Hessen führt kein Weg vorbei“, ist für uns von essenzieller Bedeutung. Deswegen sind wir sehr froh, dass es beim Schienenprojekt Hanau – Fulda jetzt mit einem weiteren positiven Schritt vorangeht.
Herr Kollege Lenders hat darauf hingewiesen, dass eine SPD-geführte Bundesregierung dieses Verfahren früher leider lange verzögert hat. Es war damals so, dass die Mittel einfach nicht bereitgestellt wurden, obwohl alle Untersuchungen gezeigt haben, wie wichtig das Projekt für Hessen, für das Rhein-Main-Gebiet und für das Kinzigtal ist. Deswegen ist das bei uns auf wenig Verständnis gestoßen.
Gleichwohl haben wir als CDU in Hessen dieses Thema immer engagiert und positiv verfolgt. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Verfahren im Jahr 2012 unter Posch hier wieder angeschoben wurde. Von der jetzigen Regierung wurde es dann besonders engagiert weiterverfolgt. Dafür möchte ich Herrn Al-Wazir besonders danken.
Sicherlich hat man aus Stuttgart 21 gelernt. Dieses Mal hat man im Vorfeld eine sehr große Bürgerbeteiligung herbeigeführt. Es gab ein Dialogforum. Insgesamt gab es zu der Frage, wie die Schienenschnellverkehrstrasse zwischen Hanau und Fulda geführt werden soll, 130 verschiedene Varianten, die man zunächst geprüft hat. Das wurde dann auf sieben Varianten verdichtet. Zuletzt gab es zwei. Jetzt hat man sich auf eine geeinigt.
Diese eine Variante hat immerhin eine Strecke von 44 km. Davon sind 28 km in Form von Tunneln zu erbringen. Sie sehen daran, welch großer Aufwand da getrieben werden wird.
Warum macht man das? – Man macht es, weil man damit natürlich den Fernverkehr beschleunigt. Für uns in Hessen ist aber besonders wichtig: Damit werden auch zusätzliche Kapazitäten für den Nahverkehr frei. Ich glaube, es ist entscheidend, dass die Pendlerinnen und Pendler z. B. aus dem Main-Kinzig-Kreis schnell an ihre Arbeitsorte kommen können, sei es in Hanau, Offenbach oder Frankfurt. Denn momentan haben wir gerade zu den Berufsverkehrszeiten eine Überlastung dieser Schienentrasse. Deswegen ist es sinnvoll und richtig, diese parallele Fernverbindung aufzubauen, damit die bisherigen Trassen für den Regionalverkehr frei bleiben. Im Regionalverkehr kann das Zugangebot dann verbessert werden.
Wir haben eine sehr positive wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land. Wir haben in Hessen so viele Arbeitsplätze wie noch nie. Wir haben einen Zuzug in den Ballungsraum. Die Menschen ziehen hierher, weil es attraktiv ist, hier zu leben. Dazu gehört eben auch, dass wir die Infrastruktur systematisch und ständig ausbauen. Dieses Verfahren ist ein weiterer Schritt dazu.
Allerdings erwarten wir von der Bundesebene, dass sie endlich das Thema Verfahrensbeschleunigung angeht. Die Große Koalition hat in ihren Vertrag hineingeschrieben, dass sie das Thema endlich angehen will. Wir hoffen natürlich, dass das in einer Form erfolgt, die auch wirklich zu einer Beschleunigung führt, und man nicht nur an ein paar kleinen Stellschrauben dreht, zumal man auch da das Rad nicht neu erfinden muss. Denn wir wissen, bei den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit war es sehr schnell möglich, sie zu realisieren. Man müsste nur die damaligen gesetzlichen Bestimmungen jetzt für z. B. zehn Jahre anwenden, damit der Stau abgebaut werden kann, den es hinsichtlich der Infrastruktur gibt.
Wir hoffen, dass sich die Bundesregierung bald in diese Richtung bewegt, damit wir dieses Projekt zügig umsetzen können. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte das Thema, das sich jetzt sehr auf die Standortfrage der zukünftigen Bundesverwaltung konzentriert hat, erst einmal etwas einordnen. Worum geht es? – Als CDU haben wir uns seit vielen Jahren dafür engagiert, dass wir eine klare Kompetenztrennung zwischen den Dingen bekommen, für die die Länder zuständig sind, und den Dingen, für die der Bund zuständig ist.
Es ist im Rahmen einer Vereinbarung gelungen, zwischen diesen beiden Ebenen eine Regelung zu finden, dass die Autobahnen, deren Bau vom Bund vorgegeben wird und die vom Bund bezahlt werden, in Zukunft auch vom Bund geplant und gebaut werden sollen. Derjenige, der das Geld dafür gibt, soll auch die Gesamtverantwortung haben.
Während einige Bundesländer darüber nachgedacht haben, auch Bundesstraßen in die Kompetenz des Bundes zu geben, vertritt Hessen die Position, dass Bundes- und Landesstraßen bei uns sehr eng miteinander verwoben sind und sehr viele Übergangs- und Schnittstellen haben, sodass wir aus hessischer Sicht sagen: Es ist sinnvoll, dass der Bund die Autobahnen plant, baut und betreut, und wir weiter für die Landes- und Bundesstraßen zuständig sind. Das ist eine sinnvolle Schnittstelle. Das ist auch ein erheblicher Fortschritt, den wir erzielt haben, vor allem auch unter dem Gesichtspunkt, dass damit Reibungsverluste zwischen den beiden Ebenen vermieden werden.
Denken Sie an die Planungen der Schiersteiner Brücke. Auf der rheinland-pfälzischen Seite gab es eine Zeit lang ganz unterschiedliche Vorstellungen der SPD-geführten rheinland-pfälzischen Landesregierung und der früheren Bundesregierung. Der damalige Verkehrsminister Ramsauer musste eine Weisung gegenüber Rheinland-Pfalz geben, die Dinge umzusetzen. So etwas ist natürlich mit Reibungsverlusten verbunden, zumal derjenige, der die Weisung bekommen hat, sich so verhalten hat, wie wir es in anderen Bereichen mit der Aussage „Dienst nach Vorschrift“ beschreiben würden. Man sieht daran, es gibt sehr viele Reibungsverluste und sehr viele Probleme, wenn zwei unterschiedliche Ebenen dafür zuständig sind.
Ein weiterer Aspekt wurde eben schon vom Kollegen Frankenberger genannt. Der Bund gibt für die Planungsleistung, die die Länder bisher zu erbringen haben, 3 % der vorgesehenen Baukosten. In der Praxis ist es aber so, dass 10 bis 18 % der vorgesehenen Baukosten bei den Ländern anfallen. Deswegen ist es sinnvoll, dass der Bund, der nun einmal das Planungsrecht vorgibt und damit für diese hohen Kosten verantwortlich ist, diese Kosten nicht wie bisher auf die Länder abwälzen kann, sondern in Zukunft selbst dafür zuständig ist.
Herr Lenders, deswegen kann ich auch überhaupt nicht verstehen, dass Sie unter dem Gesichtspunkt, wohin der Bund seine Niederlassungen und Verwaltung setzt, meinen, das grundsätzliche Thema wieder aufmachen zu müssen, wer in diesem Zusammenhang welche Dienstleistungen erbringt. Ich glaube, wir hatten in Hessen bisher einen großen Konsens, dass das aus den eben genannten Gründen in einer Kompetenz liegen soll.
Wenn jetzt der Bund dafür zuständig ist, muss man natürlich auch zur Kenntnis nehmen, so gern wir als Länder mitreden wollten, dass dann natürlich der Bund auch entscheidet, wie er seine eigene Verwaltung aufstellt. Selbstverständlich haben wir aus hessischer Sicht den Wunsch, dass eine Niederlassung bei uns ist. Gleichwohl müssen wir sagen, dass wir es nicht zu entscheiden haben. Wenn der Bund dafür zuständig ist, muss er es so machen, wie er es für richtig hält.
Unser hessisches Interesse ist aber vor allem, dass wir einen Ansprechpartner für all unsere Projekte haben. Es gibt immer die Schnittstelle zwischen der Bundesautobahn und der Abfahrt, sei es zur Bundesstraße oder zu anderen Straßen hin. Deswegen gibt es immer Gesprächsbedarf zwischen der hessischen Verwaltung, die für die Bundesbzw. die Landesstraßen zuständig ist, und der Bundesebene, wenn es um Anbindungsthemen geht.
Unabhängig davon, ob wir den Bund noch bewegen können, eine elfte Niederlassung nach Hessen zu bringen, muss sichergestellt werden, dass an einer zentralen Stelle
in Hessen – es soll immerhin sechs Außenstellen dieser Verwaltung in Hessen geben – in Zukunft die Ansprechpartner der Interessen des Landes Hessen und der Bundesinfrastrukturgesellschaft angesiedelt werden. Das ist für uns die Mindestbedingung.
Ich bin überzeugt davon, dass die Landesregierung, die sich in dieser Frage sehr engagiert, insbesondere unser Verkehrsminister, die Dinge voranbringen wird, damit es keine Koordinierungsschwierigkeiten zwischen Bund und Land in dieser Frage gibt.
Wofür ich überhaupt kein Verständnis habe, ist Ihr Wortbeitrag, Frau Kollegin Wissler. Sie haben wieder Ihre alte Ideologie ausgebreitet. Alles, was in staatlicher Hand ist, ist gut und richtig. Sobald es nur um private Organisationen geht, ist alles dubios. Ich finde es schon erstaunlich, dass Sie, nachdem Ihre Partei die Dinge so organisiert hat, wie Sie sie beschrieben haben, als Sie in der DDR regierten,
nach so vielen Jahren immer noch nicht von dieser Ideologie abgekommen sind. Sie sind immer noch nicht in dem System der Bundesrepublik Deutschland und der sozialen Marktwirtschaft angekommen. Sie hinken immer noch diesem staatlich dominierten System hinterher, das Sie, als Sie dort regierten, der Bevölkerung aufgebürdet haben, die darunter leiden musste.
Wir brauchen diese Ansätze in Hessen nicht, wie Sie sie damals für richtig gehalten haben.
Herr Kollege Frankenberger, ich finde es erfreulich, dass Sie sich auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hessen Mobil einsetzen. Ja, da teilen wir Ihre Ansicht:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten eine außerordentlich gute Arbeit für die Menschen in Hessen. Sie engagieren sich sehr gut.
Selbstverständlich achten wir darauf, dass bei den Strukturveränderungen zwischen Land und Bund die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Landes vertreten werden. Unser Ziel hierbei ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst entscheiden, ob sie in Hessen bleiben oder ob sie zum Bund gehen, dass sie diese Auswahlmöglichkeit haben und nach ihren eigenen persönlichen Vorstellungen, auch an welchem Standort sie tätig sein wollen, ihre Entscheidung treffen. Wir stehen jedenfalls an der Seite der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessischen Straßenbauverwaltung und von Hessen Mobil.
Wir werden daher weiter die Gespräche auf Bundesebene führen, damit die hessischen Interessen auch in dieser Fra
ge gut gewahrt werden. Aus unserer Sicht ist entscheidend – egal ob es uns gelingt, eine elfte Niederlassung zu bekommen –, dass wir erwarten können, dass der Bund seine Infrastrukturgesellschaft so aufbaut, dass wir auch in Zukunft eine einheitliche Ansprechstelle für alle hessischen Projekte haben. Wir unterstützen als CDU-Fraktion deswegen in dieser Frage engagiert unsere Landesregierung. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE hat einen Antrag gestellt, der sich mit den Stickoxiden in Städten beschäftigt.
Als Erstes kann ich feststellen: Alle anderen Fraktionen haben sich zu dem Antrag geäußert. Auch meine Fraktion wird diesem Antrag nicht zustimmen. Daran wird deutlich,
dass das eine Position ist, die nur DIE LINKE im Parlament einnimmt.
Die Ablehnung des Antrags hat gute Gründe. Zunächst einmal muss man feststellen, dass die Luft in den Städten in einem Vergleich der letzten 150 Jahren noch nie so sauber war wie heute. Das ist natürlich das Ergebnis vieler Maßnahmen. Die Luft in den Städten wurde in hohem Maße durch die Industrialisierung und danach durch den Autoverkehr verschmutzt. Wir haben aber eine Trendwende hinbekommen, seitdem ein Bewusstsein dafür besteht, dass die Belastung mit Schadstoffen verringert werden muss. Das ist sowohl im Bereich der Industrie als auch im Bereich des Verkehrs der Fall. Denken Sie an die Einführung des Katalysators vor vielen Jahrzehnten und an immer weiter gehende und strengere Regulierungen, die dazu geführt haben, dass die Luft in unseren Städten immer besser geworden ist.
Die Grenzwerte, die die EU auf den Weg gebracht hat, werden mittlerweile in fast allen Städten eingehalten. Denken Sie z. B. an die Feinstaubpartikel: Es gelingt uns schon seit vielen Jahren, die Grenzwerte einzuhalten. Auch dadurch hat sich die Qualität der Luft verbessert. Aber auch bei allen anderen Schadstoffen ist es mittlerweile so, dass die Konzentration der Schadstoffe so gering ist, dass in den Städten alle Grenzwerte eingehalten werden. Ich darf feststellen, dass das für die Menschen, die in den Städten leben, sehr erfreulich ist.
Es trifft zu, dass wir bei den Stickoxiden nach wie vor in der Situation sind, dass die Grenzwerte überschritten werden. Aber auch hier muss man feststellen, dass das erfreulicherweise Jahr für Jahr in weniger Städte der Fall ist. Auch hier geht der Trend also in die richtige Richtung. Die Entwicklung kann vorangebracht werden, wenn es uns gelingt, die Anzahl der Fahrzeuge zu verringern, die Schadstoffe ausstoßen – hinsichtlich der Stickoxide sind das eben vor allem alte Dieselfahrzeuge –, indem wir den Verkehr verlagern, indem wir bessere und innovativere Antriebstechnologien einsetzen. Alle diese Dinge haben wir auf den Weg gebracht, und es geht auf diesem Weg ganz gut voran. Insoweit glaube ich, dass wir uns in der Hinsicht in die richtige Richtung bewegen.
Die Ansätze, die Sie in Ihrem Antrag vorschlagen, z. B. einen kostenlosen ÖPNV, würden uns in der aktuellen Situation relativ wenig helfen, und zwar aus folgendem Grund. Wir haben die Situation, dass die Infrastruktur in den Ballungsräumen, auch im Bereich des ÖPNV, bis an die Grenze ausgelastet ist. Deshalb müssten wir zunächst in die Infrastruktur investieren – auch da sind wir an vielen Stellen unterwegs –; denn es nützt nichts, zu versuchen, in einen vollen Zug noch weitere Personen hineinzuquetschen. Die Kapazitäten des ÖPNV bewegen sich teilweise am Limit.
Deswegen bin ich sehr froh, dass auch der Bund das erkannt hat und nun erheblich mehr Investitionen in die Infrastruktur tätigt, z. B. für den schienengebundenen Verkehr. Hierfür hat man die Mittel erheblich erhöht. Früher bekam Hessen für seine Verkehrsprojekte nur etwa 7,4 % der Bundesmittel. Nach dem neuen Bundesverkehrswegeplan sind es 12 %. Unter den Verkehrsprojekten sind auch viele Schienenverkehrsprojekte. Denken Sie an die Regionaltangente West, denken Sie an die Nordmainische
S-Bahn, denken Sie an das Projekt S-Bahn-Anbindung Gateway Gardens oder an den Punkt, über den wir heute Morgen gesprochen haben, nämlich durch Fernbahnlinien zusätzliche Kapazitäten für den öffentlichen Personennahverkehr und für den regionalen Verkehr zu schaffen. All das sind Dinge, mit denen wir, wie ich glaube, gut aufgestellt sind.
Deswegen ist es völlig unangemessen, dass Sie diesen Antrag eingebracht haben. Über das Thema selbst ist hier im Parlament schon zigmal diskutiert worden. Der einzige Grund, warum Sie das Thema jetzt hochziehen, ist, dass Sie meinen, wenige Monate vor der Landtagswahl insbesondere die grünen Ministerien angreifen zu müssen. Das ist das einzige Motiv für diesen Antrag. Es geht Ihnen überhaupt nicht um die Sache. Was aber noch schlimmer ist: Obwohl sich die Luftqualität in den Städten derart verbessert hat, wie ich Ihnen dargelegt habe, wollen Sie mit den Ängsten der Menschen hinsichtlich ihrer Gesundheit bewusst politische Stimmung machen – zulasten der in diesen Fragen außerordentlich engagierten grünen Ministerin und des grünen Ministers.
Beides ist völlig unangemessen. Das ist bloß ein Wahlkampfmanöver. Das hat meiner Ansicht nach überhaupt keine sonstige Funktion. Wir alle haben das durchschaut. Es hat schließlich einen Grund, dass keine andere Fraktion Ihrem Antrag zustimmen will.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Siebel, nach Ihrer Rede habe ich mich beeilt, mich zu Wort zu melden, was ich im Allgemeinen nicht mache, weil ich gerne auch noch auf die Ausführungen der anderen Redner eingehe.
Wir haben über dieses Thema schon oft genug geredet. Inhaltlich ist zunächst einmal Folgendes zu sagen. Hier geht es um ein Programm mit einem Volumen von 257 Millionen €. Das sind Mittel, die das Land Hessen den Kommunen als Darlehen zu einem Zinssatz von 0 % zur Verfügung stellt. Die Kommunen sind nicht dazu verpflichtet – anders als bei vielen anderen Programmen –, mit eigenen Beiträgen mitzuwirken. Insofern ist das für die Kommunen ein sehr attraktives Programm. Es ist eben nicht so, dass wir – wie bei den sozialen Wohnungsbauprogrammen, die wir ansonsten betreiben – Wohnungsbaugesellschaften und private Investoren motivieren müssen, in den öffentlich geförderten Wohnungsbau zu investieren. Bei den anderen Programmen machen wir es ja so, dass wir über die Zinsverbilligung hinaus Tilgungszuschüsse geben.
Herr Siebel, ich habe Ihnen in der zweiten Lesung attestiert, dass Ihre Kenntnis von der Fabel vom Hasen und vom Igel sehr beeindruckend ist und dass Sie das Geschehen in der Fabel im Gegensatz zu Ihren Ausführungen zur Wohnungspolitik gut dargestellt haben. Nachdem Sie jetzt allerdings erklärt haben, Sie seien der Igel, wir seien der Hase, darf ich darauf hinweisen, wie die Story in Wirklichkeit war. Der Hase und der Igel wollten einen Wettbewerb austragen, wer schneller am Ziel ist. Der Igel hat schlicht und einfach arglistig getäuscht und betrogen, indem er einen anderen Igel am anderen Ende der Strecke postiert hat. Wenn Sie sich in dieser Rolle sehen, dann haben Sie Ihre Rolle richtig beschrieben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren über ein Gesetz, das vom Land deswegen gemacht wird, damit die Kommunen bestimmte Baumaßnahmen durchführen können. Herr Kollege Lenders, Sie haben hier über die Wohnungspolitik gesprochen – das kann man alles machen. Sie haben auch über die Naussauische Heimstätte gesprochen – auch das kann man machen. Das ist aber nicht Gegenstand dieses Punktes, über den wir sprechen. Hier geht es konkret um das Wohnrauminvestitionsgesetz.
Was ist der Inhalt des Gesetzes? Es geht darum, dass 257 Millionen € an Darlehensmitteln bereitgestellt werden, die das Land den Kommunen zur Verfügung stellt, und zwar zu einem Nullzins für die ersten 15 Jahre. Das heißt, die Kommunen bekommen das Geld und müssen dafür in den ersten 15 Jahren überhaupt keine Zinsen zahlen. Was dürfen die Kommunen mit dem Geld machen? Sie dürfen in Wohnungsbau investieren, und zwar sowohl in Neubau als auch in die Umwandlung von bisher gewerblich genutzten Gebäuden oder leer stehenden Gebäuden in Wohnungen, die dann bezahlbar und mietzinsgünstig für die Nutzer sein müssen. Insoweit ist das ein Programm, mit dem das Land Hessen die Kommunen unterstützt, und zwar zielgerichtet, um günstigen Wohnraum anzubieten. Das ist ein sehr gutes Programm.
Herr Siebel, deswegen kann ich auch Ihre Ausführungen hierzu relativ wenig verstehen. Ich gebe zu, soweit Sie über das Märchen mit dem Hasen und dem Igel gesprochen haben,
fand ich das sehr beeindruckend. Von Fabeln und Märchen verstehen Sie sehr viel. Aber die Ausführungen, die danach
kamen und sich dann auf die Wohnungspolitik bezogen haben, haben sich mir jedenfalls nicht erschlossen.
Sie haben gesagt, es müsse darüber hinaus noch Zuschüsse geben. Aber man muss sagen: Wenn die Kommunen Darlehensmittel zur Verfügung gestellt bekommen, für die sie überhaupt keine Zinsen zahlen müssen, ist das natürlich ein ganz erheblicher Vorteil. Denn die Kommune stellt sich immer die Frage, wenn sie investieren oder etwas unterstützen will, ob sie dafür etwas zahlen muss oder ob sie dafür nichts zahlen muss. Wenn man überhaupt keine Zinsen zahlen muss, ist das ein ganz erheblicher Vorteil.
Sie haben dann beim Thema sozialer Wohnungsbau etwas vermengt. Hierzu muss ich Ihnen sagen: Wenn Sie sozialen Wohnungsbau machen, sehen die Programme des Landes bereits vor, dass Sie nicht nur Zinsverbilligungen haben, sondern dass Sie auch Tilgungszuschüsse bekommen. Was Sie hier fordern, wird tatsächlich vom Land schon angeboten, nämlich dort, wo es gebraucht wird. Wenn es darum geht, dass Wohnungsgesellschaften oder Private investieren wollen, haben Sie völlig recht: Heute reicht es nicht, die Zinsen zu verbilligen, sondern dann werden Tilgungszuschüsse gegeben.
Das vorliegende Programm würde lediglich eine Finanzierung der Kommunen bedeuten. Das ist aber nicht notwendig; denn wir haben viele Instrumente, mit denen das Land die Kommunen finanziell unterstützt. Aber für die Maßnahmen, die im Rahmen dieses Gesetzes vorgesehen sind, nämlich dass die Kommunen auch günstigen Wohnraum schaffen können, wenn sie z. B. alte, stillgelegte Betriebsgebäude oder Ähnliches sowohl für die dauerhafte Nutzung für günstigen Wohnraum als auch für die temporäre Unterbringung von Flüchtlingen haben, hilft dieses Programm den Kommunen sehr. Deshalb erwarten es die Kommunen sehnlichst. Das haben sie in der Anhörung entsprechend ausgeführt.
Meine Damen und Herren, natürlich ist das nur e i n Baustein in dieser Wohnungspolitik in den unterschiedlichen Programmen, die angeboten werden und die alle dazu beitragen, dass Wohnraum auch in den Ballungszentren und dort, wo er knapp ist, auch denjenigen zur Verfügung steht, die nicht kaufkraftstark sind. Selbstverständlich müssen wir die genauso im Blick haben wie alle anderen auch. Denn Aufgabe der Politik ist es, Rahmenbedingungen zu setzen, damit alle Menschen angemessenen Wohnraum finden können. Hierfür ist dieser Gesetzentwurf ein positiver Beitrag. Daher wird er von uns unterstützt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Wissler, von mir auch herzliche Glückwünsche zum Geburtstag. Ich hätte auch übrigens gar nichts dagegen gehabt, wenn Sie schon vor der Rede gegangen wären.
Ich habe Verständnis dafür, dass Sie Ihren Geburtstag zu Hause verbringen wollen.
Na ja, wenn man jemandem wünscht, dass er seinen Geburtstag zu Hause feiern kann, dann kann das doch nur nett gemeint sein.
Meine Damen und Herren, wir haben über diesen Gesetzentwurf in der ersten Lesung gesprochen, und wir haben im Ausschuss darüber gesprochen. Es ist ein gutes Gesetz. Wenn die Opposition sagt, es sei überfällig, dann sagt sie damit selbst, dass es ein notwendiges Gesetz ist.
Wenn man nichts kritisieren kann, dann kann man immer noch sagen, es komme zu spät. Ich weiß nicht, warum es zu spät kommt; denn es gilt erst für die Zukunft, für 2019 und später. Es ist so, dass die Kommunen immer wussten, dass das Land Hessen zuverlässig an der Seite der Kommunen steht und deswegen sicherstellt, dass die Finanzen den Kommunen zur Verfügung gestellt werden.
Herr Kollege Frankenberger, ich finde es natürlich nicht sehr konsequent, wenn Sie in den vorherigen Punkten noch den Kommunen das Recht nehmen wollten, über Straßenbeiträge ihre Straßen zu finanzieren,
und jetzt so tun, als hätten die Kommunen viel zu wenig Geld und als müsse man es von anderer Stelle holen. Entweder geht es Ihnen darum, dass die Infrastruktur in den Kommunen ausgebaut werden kann – dann muss man auch den Kommunen die Möglichkeit geben, die dafür notwendigen Gelder zu erheben –, oder das Ganze soll eher unter Wahlkampfgesichtspunkten gemacht werden. Dann kann man natürlich immer sagen: „Ihr Bürger sollt möglichst nichts bezahlen, dafür sind wir als SPD“, und auf der anderen Seite: „Das Land soll mehr Geld für die Straßen ausgeben“ – Klammer auf, wer sonst außer den Bürgern gibt denn dem Land das Geld, Klammer zu –, insoweit wird es ja auch von den Bürgern genommen, und Sie glauben, die Bürger würden das nicht durchschauen. Ich glaube, so einfach kann man es sich nicht machen.
Mit diesem Gesetz bekommen die Kommunen auch in Zukunft Mittel, um Infrastruktur im Verkehrsbereich auszubauen – seien es die Gemeindestraßen, seien es Anschaffungen von Bussen oder Bahnen für den öffentlichen Personennahverkehr, oder seien es Maßnahmen auch für den ruhenden Verkehr – all das, was dazu beiträgt, dass in den Kommunen sichergestellt wird, dass die Verkehrsinfrastruktur in der hohen Qualität, wie wir sie heute in Hessen haben, aufrechterhalten werden kann.
Ich bin der Landesregierung dankbar dafür, dass sie diesen Gesetzentwurf eingebracht hat. Herr Minister, Herr Staatssekretär, geben Sie den Dank bitte auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses weiter, die sich hier sehr viele Gedanken gemacht haben, wie man sicherstellen kann, dass die Kommunen in Hessen hinsichtlich ihrer Verkehrsprojekte auch in Zukunft gut ausgestattet sind.
Meine Damen und Herren, wir haben eine Anhörung durchgeführt. Wie es sich für ordentliche Parlamentsarbeit gehört,
haben wir natürlich die Angehörigen – –
Es ist ja schön, dass Sie sich freuen können, wenn ein Redner einmal einen Versprecher hat, das ist nun einmal so. Wir wissen aber alle, es geht um die Anzuhörenden.
Wir haben die Anzuhörenden mit ihren Anliegen sehr ernst genommen. Unter anderem wurde erwähnt, dass wir uns bei der Förderung für Busse technologieoffener aufstellen müssen. Das ist durch den Änderungsantrag mit aufgenommen worden. Daran sehen Sie, dass wir auch diese Dinge aufgenommen haben, die sinnvoll sind, um den öffentlichen Personennahverkehr in Zukunft klimafreundlicher in
Hessen fahren lassen zu können. Ich glaube, auch das ist erfolgreich in diesen Gesetzentwurf eingearbeitet worden.
Insoweit meine ich, dass es ein Gesetzentwurf ist, dem eigentlich alle in diesem Haus zustimmen können. Ob Sie das machen, werden wir gleich in der Abstimmung sehen. Wir jedenfalls sind davon überzeugt, und das haben wir auch seitens der Kommunen als Rückkopplung bekommen, dass dies ein sehr guter Entwurf ist, der den Kommunen massiv hilft, die Infrastruktur im Verkehrsbereich weiter in einer guten Verfassung zu halten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich danke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass sie diese Aktuelle Stunde aufgerufen hat, und der Landesregierung, dass sie dieses Thema im Bundesrat aufgegriffen hat;
denn diejenigen, die sich entscheiden, mit dem Fahrrad durch unsere Städte zu fahren, haben einen Anspruch darauf, dass wir alles tun, dass sie das sicher machen können. Wir stellen fest, dass mit die schwersten Unfälle eben dadurch passieren, dass im sogenannten toten Winkel, rechts von den Lkw, ein Fahrradfahrer steht; und wenn der Lkw dann abbiegt und diesen nicht registriert, kommt es oft zu diesen schweren Unfällen. Das ist sehr bedauerlich. Wenn wir technische Systeme haben – diese gibt es ja –, dann ist es sinnvoll, dass wir verpflichtend regeln, dass diese Systeme in die Lkw eingebaut werden, damit das vermieden werden kann.
Ich mache aber auch darauf aufmerksam, dass wir einiges tun müssen, damit sich die Fahrradfahrer in anderen Situationen selbst schützen. Denken Sie an das Thema des Schutzhelms, der in vielen Fällen Leben schützt und schwere Unfälle vermeidet. Oder denken Sie daran, dass Fahrradfahrer oft in die falsche Richtung fahren und ihnen gar nicht bewusst ist, welche Gefährdung sie damit eingehen, wenn sie auf der falschen Straßenseite fahren. Denn wenn ein Lkw- oder Pkw-Fahrer aus einer Seitenstraße in eine Hauptverkehrsstraße nach rechts einbiegen will, dann schaut er nach links, weil er eben dort den Verkehr erwartet; wenn dann aber verkehrswidrig von rechts ein Fahrradfahrer kommt, wird er eben oft erst spät oder gar nicht bemerkt. Auch dadurch kommt es zu Unfällen. Daher müssen wir noch mehr an Aufklärungsarbeit leisten und uns engagieren.
Ich nenne noch einen weiteren Punkt – dieser wurde vorhin schon angesprochen; Herr Lenders hat darauf hingewiesen –, dass nämlich Lkw-Fahrer in langen Baustellen die Assistenzsysteme oft abschalten. Das hat aber oft nicht nur mit der Qualität der Markierungen zu tun, sondern auch damit, dass die Spuren so eng sind, dass aufgrund dieser Enge sozusagen automatisch Warnsysteme ausgelöst werden, weil die benachbarte Fahrspur relativ dicht dran ist oder die Absperrbaken auf der anderen Seite sehr dicht dran sind. Daher werden diese Systeme bei langen Baustellen abgeschaltet. Sie schalten sich anschließend eben nicht mehr automatisch wieder an, sodass oft vergessen wird, diese Systeme wieder anzuschalten, sodass es dann zu den schweren, zumeist tödlichen Auffahrunfällen kommt.
Daher haben am 24. April zwei Bundesländer, unter anderem Niedersachsen, die Initiative in den Bundesrat eingebracht, dass sich diese Assistenzsysteme, wenn sie abgeschaltet werden, nach einer gewissen Zeit automatisch wie
der anschalten. Auch das ist, glaube ich, eine Initiative. Ich möchte anregen, dass die Landesregierung ihre Position zu dieser Bundesratsinitiative überprüft und dies gegebenenfalls mit unterstützt. Das scheint mir jedenfalls auch eine sinnvolle Forderung zu sein, um die Sicherheit im Verkehr zu erhöhen.
Für uns als CDU-Fraktion steht im Bereich der Mobilität das Thema Sicherheit an erster Stelle. Deswegen unterstützen wir all die Maßnahmen, die dazu führen, dass der Verkehr in Hessen sicher fließt, dass es möglichst keine Unfalltoten und möglichst keine Verletzungen mehr geben soll. Wir unterstützen alles auf dem Weg dorthin; und bisher wird dieser Weg von dieser Landesregierung sehr erfolgreich gegangen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich fange einmal mit Herrn Kollegen Siebel an: Sie haben uns hier vorgetragen, den Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gelesen zu haben. Das kann ich nachvollziehen.
Sie haben dann erklärt, bestimmte Dinge allerdings nicht verstanden zu haben. Auch das kann ich nachvollziehen. Deswegen will ich es noch einmal erläutern.
In Punkt 1 ist erwähnt, dass die Mietenbegrenzungsverordnung nach wie vor rechtsgültig ist; denn entschieden wurde in einem Einzelfall. Zumindest ich weiß es noch nicht – vielleicht liegt es ja mittlerweile vor –, ob das Urteil in diesem Einzelfall überhaupt rechtskräftig ist oder ob es an den Bundesgerichtshof geht. Aber es ist ein Rechtsstreit zwischen zwei Zivilparteien gewesen.
Wie Sie aus der Debatte im Ausschuss wissen, ist es nicht so, dass das Ministerium im Rahmen dieses Prozesses irgendwie tangiert gewesen wäre oder hätte Einfluss nehmen können. Das wesentliche Argument in diesem Gerichtsurteil war, es hätte keine Begründung gegeben, sondern nur den Entwurf einer Begründung. Warum ist das Gericht dieser Meinung? – Weil wahrscheinlich nur eine der beiden Seiten einen Entwurf vorgelegt und die andere Seite nicht darauf hingewiesen hat, dass aus einem Entwurf irgendwann eine Begründung wird. Bevor die Regierung jemals
eine Verordnung gemacht hat, gab es natürlich immer auch eine endgültige Begründung.
Das heißt, das Thema Begründung ist, glaube ich, schon ziemlich absurd und dürfte abgeräumt sein, aber eben nicht in diesem Urteil.
Das zweite Thema ist die Veröffentlichung. Hier ist es so – ich komme auf das „Nichtverstehen“ von Herrn Siebel zurück –, dass wir eben unterschiedliche Dinge haben. Deswegen steht in unserem Punkt 4 nicht nur der Satz, der von Ihnen erwähnt wurde, sondern eben auch ein zweiter, der sich genau darauf bezieht, dass der Bundesgesetzgeber klare rechtliche Vorgaben machen muss. Deswegen ist Ihre Kritik an der Landesregierung völlig unangebracht.
Denn das Problem ist die gesetzliche Änderung auf Bundesebene, die der damals dafür zuständige Bundesminister Maas auf den Weg gebracht hat, die schon damals in einer breiten Diskussion sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich von vielen als problematisch angesehen wurde. Rechtlich und wirtschaftlich wurde sie deshalb als problematisch angesehen, weil beim Prinzip der sozialen Marktwirtschaft üblicherweise die Marktteilnehmer über den Preis bestimmen, wenn sie sich auf eine Sache einigen. Wenn es wie in diesem Fall darum geht, einen Mietvertrag miteinander zu vereinbaren, ist es in einer Marktwirtschaft üblicherweise so, und deswegen heißt sie so, dass die Marktteilnehmer, sprich: der Vermieter und Mieter, miteinander den Preis vereinbaren und einen Vertrag schließen.
Wenn man jetzt aus anderen Gründen, die wir durchaus nachvollziehen können, nämlich aufgrund des Engpasses am Wohnungsmarkt, weil die Nachfrage mehr gestiegen ist als das Angebot, sagt: „Wir wollen in diese Preisbildung eingreifen“, dann kann man das tun. Das ist aber außerordentlich schwierig. Deswegen hat der Bundesgesetzgeber hierzu Regelungen ergriffen, die im Vergleich zu sonstigen Regelungen, die wir haben, eben sehr ungewöhnlich sind. Dazu zählt z. B., dass erwähnt wird: Man darf zwar eine Verordnung machen, aber nur dann, wenn man sie begründet. – Es wird auch erwähnt, was Gegenstand der Begründung sein muss, dass man nämlich dort, wo es angespannte Wohnungsmärkte gibt, darlegen muss, was man selbst dafür tut, um diese Spannungssituation zu verändern. Auch hier hat die Landesregierung hervorragend gehandelt und ein unglaubliches Paket an Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Situation auf angespannten Märkten zu verbessern.
Wir alle wissen allerdings – auch das ist ein verfassungsmäßiges Recht der Kommunen –, dass der Engpass heute die Ausweisung von Bauland ist. Hier ist die Landesregierung in ihren Möglichkeiten nun mal beschränkt, weil es eine primäre Aufgabe der Kommunen ist, das notwendige Bauland auszuweisen, damit die notwendigen Wohnungen auch gebaut werden können.
Meine Damen und Herren, wenn es darum geht, einen Markt herzustellen, bei dem auch wieder der Normalverdiener auf bezahlbare Mieten stößt, dann nützt es eben nichts, Sozialwohnungen zu bauen, weil Sozialwohnungen und die Mieten für diese bekanntlich nicht in den Mietspiegel einfließen. Wenn man will, dass derjenige, der eben nicht berechtigt ist, eine Sozialwohnung zu bekommen, gleichwohl bezahlbaren Wohnraum bekommt, muss man natürlich auch in dem Segment Wohnungen bauen, in dem die Mieten für diese Wohnungen, die dort erstellt werden, in den Mietspiegel einfließen dürfen. Nur dadurch kann man eben die Mietspiegelhöhe beeinflussen, nicht durch den Bau von Sozialwohnungen. Herr Schaus, insoweit ist Ihr Zwischenruf interessant, trifft aber die Sache nicht.
Lassen Sie mich noch erwähnen, dass wir hoffen, dass der Bundesgesetzgeber hierzu etwas mehr Klarheit bringt. Eines ist jedenfalls klar: Das BGB – Sie haben § 556d bereits erwähnt; dort ist es genau ausgeführt – sieht gerade nicht vor, dass die Begründung einer Verordnung veröffentlicht werden muss.
Insoweit können Sie auch nicht sagen, dass die Regierung fehlerhaft gehandelt habe. Wir können nie ausschließen, dass im Rahmen von Rechtsprechung zusätzliche Kriterien entstehen. Selbstverständlich ist das möglich, aber zunächst einmal handelt eine Regierung auf einer gesetzlichen Grundlage. Diese gesetzliche Grundlage hat der Bund geliefert, nicht der hiesige Gesetzgeber. Diese gesetzliche Grundlage hat eben keine Veröffentlichung vorgeschrieben. Daher ist nachvollziehbar, dass andere Bundesländer ebenfalls Begründungen für Verordnungen hatten, diese aber nicht veröffentlicht haben. Insoweit steht Hessen in dieser Auslegung des Bundesgesetzes nicht allein. Deswegen, meine ich, kann man das nicht vorwerfen.
Richtig ist gleichwohl, um alle Zweifel auszuräumen, dass man sich mit diesen Dingen beschäftigen und aktuelle Zahlen ermitteln muss, um dann zu überlegen, in welcher Form und wie diese Verordnung gegebenenfalls angepasst werden muss. Es ist sinnvoll, dass das Ministerium diese notwendigen Maßnahmen jetzt auf den Weg bringt.
Meine Damen und Herren, es bleibt damit festzustellen: Die jetzige Begrenzungsverordnung ist nach wie vor in Kraft. Sie ist auch rechtsgültig. Gleichwohl ist es immer Aufgabe der Landesregierung, aktuelle Rechtsprechung aufzunehmen und sich mit notwendigen Konsequenzen zu beschäftigen. Genau das hat diese Landesregierung gemacht; und wir unterstützen sie natürlich auf ihrem weiteren Weg, die Dinge auch in Zukunft in rechtlich einwandfreier Form umzusetzen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Und wieder wurde durch diese Landesregierung eine weitere Initiative ergriffen, um die Wohnsituation der Menschen in Hessen zu verbessern. Frau Ministerin, vielen Dank für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs.
Der Wohnungsmarkt in Hessen entwickelt sich sehr unterschiedlich. Wir haben manche Regionen in Hessen, in denen die Eigentümer Probleme haben, überhaupt Mieter zu finden. Wir haben andere Regionen, insbesondere die Ballungsräume, aber auch die Universitätsstädte, in denen wir aus unterschiedlichen Gründen einen erheblichen Zuzugsdruck haben.
Einerseits haben wir dort so viele zusätzliche Arbeitsplätze entstehen lassen wie noch nie zuvor. Wir haben heute den höchsten Stand an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen in Hessen, den wir je hatten. Diese Arbeitsplätze sind vor allem in den Ballungsräumen entstanden. Deswegen gibt es den Bedarf, weil Menschen natürlich in die Nähe ihres Arbeitsplatzes ziehen wollen oder ihn in überschaubarer Zeit jeden Tag durch Einpendeln erreichen wollen.
Ein anderer Grund ist aber auch, dass die Quote der Schüler, die heute Abitur machen und studieren, so hoch ist, wie wir sie noch nie hatten. Auch das stellt einen zusätzlichen Bedarf an Wohnraum dar, gerade in Ballungsräumen oder in den Universitätsstädten.
Drittens, das ist eine sehr erfreuliche Komponente, kommt hinzu, dass die Menschen aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre mehr Bedarf an Wohnraum haben. Sie können, wenn beispielsweise Familienmitglieder ausziehen, sich diese Wohnung trotzdem weiter leisten und nehmen dann pro Person mehr Wohnraum in Anspruch, oder sie ziehen in größere Wohnungen um. Auch das trägt dazu bei, dass der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum gewachsen ist.
Das sind durchaus positive Entwicklungen. Wir müssen aber auf der anderen Seite sehen, dass der Wohnungsbau dieser Nachfrage nach mehr und zusätzlichem Wohnraum nicht so hinterhergekommen ist, wie wir uns das wünschen würden.
Darunter leiden natürlich vor allem diejenigen, die von ihrer Kaufkraft her nicht in der Lage sind, jede Wohnung zu jedem beliebigen Preis anzumieten. Deswegen ist es für uns wichtig, Programme zu machen, die sicherstellen, dass gerade die Menschen, die unter gewissen Einkommensgrenzen liegen, am Markt selbst Wohnungen anmieten können und entsprechende Förderung erhalten.
In Deutschland und Hessen haben wir zwei Förderwege. Der eine besteht darin, Sozialwohnungen zur Verfügung zu stellen, also Wohnraum, der zu einem verbilligten Mietpreis angeboten wird. Dabei haben wir allerdings immer die Situation, dass sie zu dem Zeitpunkt, wenn sie in die Wohnung einziehen, aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse sicherlich berechtigt sind, eine solche Wohnung zu beziehen, dass sie aber dann oft aus diesen Einkommen herauswachsen, die Wohnung aber nicht mehr frei machen für diejenigen, die dann vielleicht besonders berechtigt wären, die Wohnungen zu beziehen.
Daher haben wir neben diesem Förderinstrument weitere Instrumente, nämlich indem wir den Menschen, die nicht in der Lage sind, mit ihrem eigenen Geld angemessenen Wohnraum anzumieten, Wohngeld geben. Damit können sie auch mit geringen Einkommen trotzdem angemessen wohnen. Auch können wir die Menschen über die Förderung, die uns die Sozialgesetzbücher ermöglichen, unterstützen, sodass sie trotzdem angemessenen Wohnraum finden.
Es ist so, dass immerhin 85 % der Menschen, die unter diesen Einkommensgrenzen liegen, um mit eigenem Geld angemessenen Wohnraum anmieten zu können, diesen zweiten Förderweg einer Bezuschussung erhalten. Das ist auch der Grund, warum das, was Sie als SPD-Fraktion, vertreten durch Herrn Siebel, oder auch Sie, Herr Schaus, gesagt haben, zu eng ist, wenn Sie sagen, die Anzahl von Sozialwohnungen sei entscheidend dafür, wie Menschen angemessen wohnten. – Das stimmt eben nicht, wenn Sie sich fachlich mit diesen Dingen beschäftigen.
Wenn Sie jetzt schon wieder nachfragen, dann zeigt es wieder einmal, dass Sie entweder nicht zugehört haben oder es nicht verstanden haben oder es nicht verstehen
wollen. Gleichwohl werde ich Sie immer wieder auf diese Zusammenhänge aufmerksam machen.
Meine Damen und Herren, es sieht so aus, dass wir aufgrund der bestehenden Anforderungen eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht haben. Dazu gehört eben auch dieses Gesetz. Hiermit wird ermöglicht, dass Kommunen etwas tun, um kurzfristig zusätzliche Wohnungen zur Verfügung zu stellen.
Herr Schaus, Sie haben vorhin gefragt bzw. es nicht verstanden mit den Nichtwohngebäuden, das ist aber relativ einfach: Es gibt Gebäude, die deswegen als Nichtwohngebäude bezeichnet werden, weil sie momentan eben nicht zum Wohnen bestimmt sind bzw. genutzt werden. Dieses Programm dient unter anderem dazu, solche Gebäude in der Form zu fördern, dass beispielsweise ein altes Gewerbe- oder Bürogebäude umgewandelt wird, sodass dort Wohnungen entstehen. Das ist eine Maßnahme, um vor allem kurzfristig Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Daran sehen Sie, dass dieses Programm sinnvoll ist und wirkt.
Die Diskussion vonseiten der Opposition – natürlich weiß ich, dass es in der Opposition keine Koalition gibt und dass es normal ist, sich unterschiedlich aufzustellen –, dass Herr Lenders sagt, es gehe nicht um Geld, das sei nicht das Problem, weil immer wieder neue Programme mit Geld aufgelegt würden,
während auf der anderen Seite Herr Siebel sagt: „Eigentlich gebt ihr nur 10 Millionen € aus, das ist doch viel zu wenig“, daran sieht man, dass die Kritik an der Sache selbst doch sehr begrenzt ist, wenn sie hier so vorgenommen wird.
Richtig ist, dass diese Regierung – das tragen natürlich die regierungstragenden Fraktionen mit – genügend Mittel bereitstellt, damit diese vielen Wohnungsbauinitiativen umgesetzt werden können: 1,7 Milliarden €, eine beeindruckende Zahl.
Entscheidend ist eben auch, dass die Programme, zu denen vorhin gesagt wurde, sie würden nicht abgerufen, selbstverständlich abgerufen werden. Ich kenne kein Programm, das nicht in Anspruch genommen worden ist. Richtig ist aber auch, dass die von uns bereitgestellten Mittel deswegen so hoch sind, damit nicht, wenn ein Topf ausgeschöpft ist, eine Förderung nicht mehr stattfinden kann. Das finde ich ebenfalls einen richtigen Ansatz, dass man die Mittel bereitgestellt hat, eine Vielzahl von Förderprojekten auf den Weg gebracht hat und dass diese auch in Anspruch genommen werden.
Gleichwohl wissen wir, dass es heute gerade im Ballungsraum einen anderen Engpass als das Geld gibt, nämlich das fehlende Bauland. Das ist der zentrale Engpass, und das ist auch ein Grund, warum diese Regierung auch die BaulandOffensive auf den Weg gebracht hat. Hierzu müssen wir allerdings sagen, dass vor allem die Kommunen gefragt sind; denn seitdem der Reichsgesetzgeber in den Zwanzigerjahren des letzten Jahrhunderts den Kommunen und damit der öffentlichen Hand das Monopol gegeben hat, Bauland auszuweisen, müssen das die Kommunen eben auch tun, damit der Wohnungsmarkt funktionieren kann. So lan
ge, wie die Kommunen den Engpass aufrechterhalten und zu wenig Bauland ausweisen, hat der Markt keine Chance, die notwendigen Wohnungen zu errichten. Hier muss mehr getan werden, meine Damen und Herren.
Ich stelle daher fest, dass wir in der Wohnungspolitik hervorragend aufgestellt sind. Zu der Kritik, die hier vorgetragen wurde: Herr Schaus, am Schluss haben Sie ja nur noch herumgeschrien, wozu der Volksmund sagt: „Wer schreit, hat Unrecht“. Man konnte an Ihren Ausführungen besonders gut erkennen, dass der Volksmund an dieser Stelle recht hat.
Schreien von hier vorne ist das eine, Schreien vom Sitzplatz das andere.
Damit können wir die Probleme nicht lösen. Wir müssen die Themen vernünftig angehen. Das haben wir mit diesem Programm, diesem Masterplan gemacht, aber wir setzen es mit vielen gesetzgeberischen Maßnahmen um, so auch mit diesem Gesetz. Wir werden alle weiteren Punkte im Ausschuss beraten können und freuen uns auf die Beratungen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die LINKEN haben einen Punkt aufgerufen, der sich mit dem Thema ÖPNV, kostenloser ÖPNV beschäftigt. Aufhänger ist hier neben dem, was Sie, Frau Wissler, ausgeführt haben, dass Sie das Thema ja schon im Oberbürgermeisterwahlkampf in Frankfurt sehr engagiert vertreten haben,
dass man seitens der Bundesregierung Überlegungen angestellt hat: Welche Mittel könnte es geben, die dazu einen Beitrag leisten können, dass sich die Luftqualität in den Städten verbessert? – Natürlich ist es richtig, zu überlegen: Können wir den ÖPNV attraktiver machen, um dadurch einen Beitrag zu leisten, dass es weniger Schadstoffe in den Kommunen gibt? In diesem Zusammenhang kann man natürlich auch überlegen, ob die Variante, ihn kostenfrei zu machen, zu einer Lösung beitragen könnte.
Das ist erwogen worden. Auch wir haben hier schon oft darüber diskutiert. Nur, man muss natürlich sagen: Das eine Thema ist: Wer bezahlt die Kosten? Die werden ja nicht weniger, wenn diejenigen, die den ÖPNV nutzen wollen, nicht mehr dafür zahlen. Das Zweite ist, wir müssen dann vielleicht mit einer größeren Nachfrage rechnen,
wir müssen von daher auch die Kapazität ausweiten. Auch das verursacht natürlich Kosten. Das ist aber nur das Kostenthema.
Das andere Thema ist doch, dass bisher diejenigen, die diese Transportleistungen anbieten, kundenfreundlich sein müssen, weil sie wissen: Wir haben etwas davon, wenn Kunden mitfahren. – Das heißt, Sie haben hier auch ein Anreizsystem, wenn sie sich um Kunden bemühen müssen. Wenn sie von den Kunden sowieso nichts bekommen, dann können Sie feststellen – das ist eben die Erfahrung, die wir in den Ländern haben, in denen man solche Versuche gemacht hat –, dass die Qualität der Leistungen abgenommen hat, weil es überhaupt keinen Anreiz für diese Unternehmen mehr gab, alles zu tun
für Sauberkeit, für Sicherheit, für Qualität, sich also so aufzustellen, dass man Kunden akquirieren kann, die eben den ÖPNV nutzen. Also, ich glaube, auch aus Kundensicht ist das nicht die beste Lösung.
Aber Sie selbst wissen auch, dass die Idee, die Sie immer wieder bringen, illusorisch ist und sich nicht durchsetzen lässt.
Ja, Sie sprechen immer gern davon, was andere machen sollten. Viel interessanter ist doch, einmal anzuschauen, was Sie dort gemacht haben, wo Sie regiert haben oder wo Sie regieren.
Ich meine, ich könnte auf die Historie eingehen. Ich könnte sagen, dort, wo Ihre Partei regiert hat, als sie noch den Namen SED führte,
mussten die Menschen auch bezahlen, wenn sie die Straßenbahn und den Bus benutzt haben. Nun können Sie sagen: Das ist lange her, und unsere Geschichte wollen wir ja verdrängen. Deswegen dürfen wir heute nicht mehr darüber reden. – Das ist auch in Ordnung. Die Meinung kann man auch haben.
Es wäre schon sinnvoll, wenn Sie auch einmal zuhören könnten.
Ich will jetzt gar nicht auf die Geschichte eingehen, aber schauen wir uns doch einmal an, wie es aktuell aussieht.
Es gibt schließlich ein Bundesland, in dem Sie den Ministerpräsidenten stellen. Die Landeshauptstadt, in der dieser Ministerpräsident agiert, heißt Erfurt. Wenn Sie sich das anschauen, dann stellen Sie fest, dass es da keinen kostenlosen ÖPNV gibt, sondern interessant ist, dass dort die Schülerinnen und Schüler dann, wenn sie sich nur in der Stadt Erfurt bewegen müssen, dafür im Jahr 520 € bezahlen müssen.
In Hessen haben wir die Regelung, dass sich die Schülerinnen und Schüler in ganz Hessen für 365 € bewegen können. Dann sind Sie doch bestimmt nicht die Richtigen, die
uns hier erzählen, wie wir die Dinge in Hessen regeln müssen.
Meine Damen und Herren, es ist eben so, dass auch in der Frage des attraktiven ÖPNV Hessen vorn ist. Das bedeutet, dass wir nicht nur so viel in den ÖPNV investieren wie noch nie, dass wir die Strecken ausbauen, dass wir die Kapazitäten ausbauen, dass wir mit den Landesbediensteten und den Gewerkschaften zusammen eine Regelung getroffen haben, wonach die Landesbediensteten ebenfalls den ÖPNV im Rahmen eines Landesbedienstetentickets nutzen können; wir haben das Schülerticket, wie gesagt, für 365 €. Das sind alles Rahmenbedingungen, die hier besser als in anderen Bundesländern sind und auf jeden Fall besser, Frau Wissler, als in dem Bundesland, in dem Sie den Ministerpräsidenten stellen.