Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie zur letzten Plenarsitzung in diesem Jahr vor Weihnachten. Ich freue mich, dass Sie gekommen sind, und ich hoffe, dass wir gemeinsam diesen Tag gut bestehen. Es sei Friede auf Erden, und deshalb stelle ich die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.
Es ist allerdings noch eingegangen ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Landesregierung trägt Sorge für einen zügigen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main, Drucks. 19/4327. – Die Dringlichkeit wird allgemein bejaht. Das wird Tagesordnungspunkt 43 und kann mit Tagesordnungspunkt 23 aufgerufen werden.
Außerdem ist eingegangen ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend keine Wiedereinführung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht, Drucks. 19/4328. – Die Dringlichkeit wird auch hier bejaht. Das wird Tagesordnungspunkt 44 und kann nach der Aktuellen Stunde zu Tagesordnungspunkt 33 aufgerufen und ohne Aussprache abgestimmt werden. Da sind wir uns auch einig? – Gut.
Wir beginnen mit der Aktuellen Stunde. Je fünf Minuten Aussprache, das weiß jeder. Vor dem Tagesordnungspunkte 31 wird die Frage 688 aus der Fragestunde vom Dienstag gestellt und beantwortet werden. Ein Dringlicher Entschließungsantrag der SPD wird dann, wie eben gesagt, nach dem Tagesordnungspunkt 33 aufgerufen.
Es fehlen heute entschuldigt Herr Ministerpräsident Volker Bouffier ab 15 Uhr, Frau Staatsministerin Lucia Puttrich ganztägig, Frau Staatsministerin Hinz ab 16 Uhr.
Du bleibst hier? Das ist umso besser. – Dann ist Staatsminister Dr. Thomas Schäfer bis 13 Uhr entschuldigt, und von den Abgeordneten sind Kollege Dieter Franz und der Kollege Tobias Utter entschuldigt. Was haben wir noch? – Günter.
Zum Thema Ausschusssitzungen. Heute kommt der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zu Beginn der Mittagspause im Sitzungsraum 204 M zusammen.
Ich weise Sie darauf hin, dass auf Ihren Plätzen die Information und Bilanz über die Saison 2016 unserer Fußballmannschaft ausgelegt ist. Ich hatte ja in unserer letzten Sitzung darauf hingewiesen, dass wir uns wieder große Meriten erworben haben. Wir brauchen uns nicht zu verstecken. Wenn wir antreten, gewinnen wir. Wenn wir Pech haben, verlieren wir. Aber wir sind meistens dabei. Es ist also eine Mannschaft, auf die wir gemeinsam stolz sein können.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Heiterkeit des Abg. Ernst-Ewald Roth (SPD))
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend eine Aktuelle Stunde (Biblis A ist kernbrenn- stofffrei – RWE kündigt Klagerücknahme an – das Atomzeitalter in Hessen geht zu Ende) – Drucks. 19/ 4297 –
Herr Abg. Stephan, wie die Zurufe schon bestätigen, halte ich die bisherigen Fortschritte für sehr gut.
RWE hat als Betreiberin des Atomkraftwerks Biblis nach dessen Abschaltung den Rückbau zielführend in Angriff genommen. RWE hat im August 2012 einen Antrag auf Genehmigung nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau von Anlagenteilen des Kernkraftwerks Biblis jeweils für Block A und Block B gestellt.
Noch im laufenden Dezember soll RWE der Entwurf des Genehmigungsbescheids zur Anhörung vorgelegt werden, sodass voraussichtlich im ersten Quartal 2017 diese Stilllegungsgenehmigung erteilt werden kann. Eine wichtige Voraussetzung für den zügigen Rückbau wurde bereits geschaffen.
Der Block A ist mittlerweile frei von Kernbrennstoffen. Dazu wurden 24 Castorbehälter mit Brennelementen beladen und ins Standortzwischenlager verbracht. Bis zur Fertigstellung des Endlagers Konrad sind die radioaktiven Abfälle und Reststoffe auf dem Gelände des Atomkraftwerks Biblis zwischenzulagern. Hier wurde von meinem Ministerium im April 2016 die strahlenschutzrechtliche Genehmigung für das sogenannte LAW-Lager 2 erteilt. Mit dem Bau des Lagers wurde bereits begonnen.
Die Stilllegungsgenehmigung für Block B soll zeitnah nach der Genehmigung für Block A erfolgen, voraussichtlich ebenfalls im ersten Quartal 2017. Block A wäre von allen im Jahr 2011 durch das Moratorium stillgelegten Atomkraftwerken das erste in der Republik, bei dem die Kernbrennstofffreiheit behördlich bestätigt werden konnte, und wird voraussichtlich auch das erste sein, für das eine Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau erteilt werden kann.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Biblis A wurde vor wenigen Wochen kernbrennstofffrei. Das Atomzeitalter in Hessen geht zu Ende, und für uns ist das ein Triumph der Vernunft.
Lange Zeit wollte RWE aber genau dies nicht einsehen: dass das Atomzeitalter in Hessen zu Ende geht.
RWE hat das Land Hessen für das Atommoratorium nach Fukushima verklagt. Endlich hat RWE jetzt seine Bereitschaft angekündigt, die Klagen zurückzuziehen. Das war höchst überfällig.
Meine Damen und Herren, wer so lange Gewinn mit der Atomkraft macht, wer so viel strahlenden Müll den nachfolgenden Generationen hinterlässt und sich dann noch den Atomausstieg vergolden lassen will, der ist unverschämt, gerade den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern gegenüber.
Nicht ganz überraschend war für uns leider, dass die Opposition diesen Klageverzicht wieder schlechtgeredet hat.
Ich verstehe es nicht ganz. – Ja, Sie haben es doch in den Medien kritisiert. – Dabei waren es gerade Sie, die die Schadenersatzzahlungen immer als hoch gesehen haben. Wir haben immer gezweifelt, dass sie hoch werden.
Wenn es Ihnen wirklich um die Sorge um das viele Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geht, dann müssten Sie aufatmen. Liebe Kollegen der SPD, Sie haben heute die Chance, meinen Eindruck zu korrigieren. Herr Schmitt hat gesagt, dass er glaubt, es wird das ganze Land teuer zu stehen kommen. – Wir glauben,
dass es richtig ist, heute einmal zu sagen: Es ist gut, dass diese Klagen zurückgezogen worden sind.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Timon Gremmels (SPD): Sie sind verrechnet worden! – Weitere Zurufe – Glockenzeichen des Präsidenten)
Klar ist natürlich, Herr Kollege Gremmels: Es war weniger Einsicht. Es war keine Vernunft, es war Druck.
Unter anderem, Herr Kollege Rudolph, eben schon. – Die Energiekonzerne kündigen dies an, weil sie genau wissen, dass sie den Staat nicht mit Klagen überziehen und gleichzeitig erwarten können, dass der Staat ihnen wiederum entgegenkommt bei der Finanzierung von Entsorgung und Endlagerung.