Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich gleich zu Beginn der Sitzung Ihr Augenmerk auf die Tribüne lenken darf: Zu uns kommt die Rosenkönigin vom diesjährigen Rosenfest in Steinfurth.
Sie wird begleitet vom Herrn Stadtverordnetenvorsteher Gerhard Hahn. Einen schönen Aufenthalt hier und ein schönes Rosenfest bei bestem Wetter. Schön, dass Sie hier sind. Wir kommen alle dazu.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie zunächst darüber informieren, dass Sie gemäß dem Hessischen Abgeordnetengesetz von mir über die Frage der Entschädigungen im nächsten Jahr informiert worden sind. Die Drucks. 19/6494 ist Ihnen zugegangen. Nach § 22 des Abgeordnetengesetzes ist es meine Verpflichtung, Ihnen jährlich einen Bericht über die Angemessenheit der Entschädigungen zu erstatten. – Das ist erfolgt. Dieser Angemessenheitsbericht wird vom Plenum lediglich entgegengenommen.
Wir kommen zur Tagesordnung der heutigen Sitzung und der nächsten zwei Tage. Die Tagesordnung vom 13. Juni 2018 sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 74 Punkten liegen Ihnen vor.
Wie Sie dem Nachtrag zur Tagesordnung, Tagesordnungspunkte 68 bis 72, entnehmen können, sind fünf Anträge betreffend eine Aktuelle Stunde eingegangen. Nach § 32 Abs. 6 beträgt die Redezeit dafür fünf Minuten je Fraktion. Wir beginnen damit am Donnerstag um 9 Uhr, wie immer.
Ich teile weiterhin mit, dass Tagesordnungspunkt 6, ein Gesetzentwurf, Drucks. 19/6398 zu Drucks. 19/5959, sowie der dazugehörende Änderungsantrag, Drucks. 19/6497, auf Wunsch der antragstellenden Fraktion von der heutigen Tagesordnung abgesetzt wird.
Wir haben uns heute Morgen in der Geschäftsführerbesprechung darauf verständigt, Tagesordnungspunkt 8, den Gesetzentwurf zum Wohnrauminvestitionsprogramm, mit 7,5 Minuten je Fraktion zu besprechen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben erst in der letzten Ältestenratssitzung von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehört, dass maßgebend für die Tagesordnung Beschlüsse des Ältestenrats sind. Da sind erstens die Tagesordnung, zweitens die Redezeiten festgelegt worden. Bisher war die Vereinbarung, wenn Regelungen abweichend von der Geschäftsordnung festgelegt werden, dass dies einvernehmlich geschieht.
Wir erklären uns ausdrücklich mit der Reduzierung der Redezeit zu Tagesordnungspunkt 8 von zehn auf siebeneinhalb Minuten nicht einverstanden. Deswegen widerspreche ich. Denn das ist ein Gesetzentwurf, zu dem wir einen eigenen Änderungsantrag eingebracht haben. Das ist eine wichtige Materie. Ich weiß, dass CDU und GRÜNE sagen, es dauert ihnen heute alles zu lang. Aber wenn Sie dem Landtag zwei Stunden sparen wollen, können Sie Tagesordnungspunkt 2 absetzen, die Regierungserklärung. Dass es aber zulasten der Opposition geht, sehen wir in gar keiner Weise ein.
Weil Herr Klee so dazwischenruft: „Ach Gott!“: Ich weiß, dass sich Teile der CDU und der GRÜNEN von der Opposition belästigt fühlen. Das müssen Sie aushalten, das ist nun mal Demokratie.
Meine Damen und Herren, wir nehmen die GRÜNEN beim Wort. Das, was der Ältestenrat verabredet hat, gilt. Es gilt die Tagesordnung, es gilt die Geschäftsordnung mit den Redezeiten. Deswegen beantragen wir nach der Geschäftsordnung, die zehn Minuten zu Tagesordnungspunkt 8 einzuhalten. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Ich darf nur formell darauf hinweisen, dass der Landtag immer zu Beginn seiner Sitzung die Tagesordnung beschließt. Das wird auch heute passieren. Selbst wenn der Ältestenrat A beschließt, kann der Landtag B beschließen. Für alle Beteiligten, vom Verfahren her: Nur der Landtag beschließt, und wenn ein anderer Antrag kommt, dann wird nachher abgestimmt. Deswegen werden Sie Ihre demokratischen – –
Deswegen wird nachher über die Frage von Redezeiten, wenn sie widersprüchlich sind, abgestimmt werden. Das ist das korrekte Verfahren.
(Gerhard Merz (SPD): Ich darf Zwischenrufe machen, Herr Präsident! – Günter Rudolph (SPD): Der Präsident war jetzt ganz objektiv!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Rudolph, wir fühlen uns nicht von der Opposition belästigt, uns stört die Opposition auch nicht. Wir wissen sehr wohl um die Rechte des Hohen Hauses. Aber genau das haben Sie ausgeblendet; denn dieses Hohe Haus entscheidet, wie es mit der Tagesordnung umgeht, und sonst niemand.
Wissen Sie, es gibt eine konstruktive Opposition, und es gibt eine destruktive Opposition. Sie scheinen zu der Letztgenannten zu gehören. Genau das ist der Punkt.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Janine Wissler (DIE LINKE): Sind wir eigentlich die konstruktive Opposition?)
Während sich andere Geschäftsführer jede Woche Zeit nehmen in den Runden der parlamentarischen Geschäftsführer, oder wenn es um die Geschäftsordnung geht, sich informell zu verabreden, schwänzt die SPD. Sie nehmen an diesen Gesprächen nicht mehr teil. Das ist kein Beweis für eine konstruktive Arbeit. Das ist Destruktion, und das ist Leistungsverweigerung. Das gilt es wirklich festzustellen, und wir bedauern dies ausdrücklich.
Wir haben heute Morgen konsensual vereinbart, alle anderen Fraktionen, dass wir mit 7,5 Minuten zurechtkommen. Das werden wir dann auch hier zum Antrag erheben, bzw. wir werden diesem Beschluss, wie wir ihn heute Morgen gefasst haben, die Zustimmung geben.
Dann frage ich jetzt ganz offiziell andersherum, nicht nur nach Einwänden: Wer dafür ist, dass wir bei diesem Tagesordnungspunkt auf 7,5 Minuten gehen, den bitte ich um das Handzeichen.
Entschuldigung, die drei Fraktionen – gegen die FDP und die SPD bei Enthaltung der LINKEN die Redezeit für diesen Tagesordnungspunkt auf 7,5 Minuten festgelegt worden.