Protokoll der Sitzung vom 19.06.2018

Entschuldigung, die drei Fraktionen – gegen die FDP und die SPD bei Enthaltung der LINKEN die Redezeit für diesen Tagesordnungspunkt auf 7,5 Minuten festgelegt worden.

Nächster Punkt.

(René Rock (FDP): Herr Präsident!)

Herr Kollege Rock.

Ich befürchte, dass Sie eben das Abstimmungsverhalten meiner Fraktion falsch protokolliert haben. Wir haben mit der SPD gestimmt.

Entschuldigung, das haben Sie nicht mitbekommen. Ich habe es korrigiert.

(Günter Rudolph (SPD): Ja, hat er!)

Ich komme zu Tagesordnungspunkt 9. Heute Morgen wurde auch darüber gesprochen, dass wir den Gesetzentwurf für ein Altenpflegegesetz mit fünf Minuten je Fraktion besprechen wollen. – Ich habe keine Wortmeldung.

Ich lasse darüber abstimmen. Wer dafür ist, dass wir so verfahren, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, GRÜNE und LINKE. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – SPD und FDP. Damit ist das mit Mehrheit so beschlossen worden.

Ich komme zum Tagesordnungspunkt 13. Hier war die Frage, ob die dritte Lesung beantragt wird. Diese kann nur einer beantragen. Dann können Sie das jetzt oder später sagen. Das können wir hier nicht beschließen.

(Marius Weiß (SPD): Ich habe hier nichts verstanden!)

Die Fraktion der GRÜNEN bittet darum, den Entschließungsantrag Drucks. 19/6551 – das ist der Tagesordnungspunkt 55 –, zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 56 aufzurufen. Das ist der SPD-Setzpunkt. Herr Kollege Rudolph, gibt es dagegen Widerspruch seitens der SPD-Fraktion als die antragstellende Fraktion für den Tagesordnungspunkt 56? Können wir das mit aufrufen?

(Günter Rudolph (SPD): Ja!)

Danke schön. – Damit ist das so beschlossen worden.

Dann frage ich jetzt offiziell: Wer der Tagesordnung in der jetzt beschlossenen Form zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, GRÜNE, LINKE, FDP. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Nichtbeteiligung der Fraktion der SPD ist das somit beschlossen worden.

Wir tagen heute bis ca. 21:20 Uhr. Ich hoffe, wir sind früher fertig. Meine Damen und Herren, ich darf noch Folgendes hinzufügen: Wir haben seit längerer Zeit festgelegt, dass am heutigen Tag der Abend des Sports stattfindet. Das ist nichts Neues im Landtag, sondern das gibt es seit einigen Jahren. Dadurch ist jedem von Ihnen – jedem Abgeordneten – die Möglichkeit gegeben worden, Sportler und Sportfunktionäre aus Ihrem Kreis und ihrem Umfeld einzuladen. Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass wir alle der Meinung sind, dass es die Höflichkeit gebietet, diese Leute heute Abend auch zu begleiteten.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Tobias Eckert (SPD): Die Regierung hat für diese Maßnahmen bezahlt! – Zuruf von der SPD: Ja, genau!)

Sie müssen sich einmal daran gewöhnen, dass der Präsident schon das Recht hat, dass er das wirklich aussprechen kann. Ich gehe auch bis jetzt weiterhin davon aus. Der Abend des Sports ist um 19 Uhr. Ich werde um 19:30 Uhr offiziell begrüßen, damit dieser Abend beginnen kann – nur damit Sie alle Bescheid wissen. Mehr wollte ich gar nicht sagen.

Die Frage, was wir hier aufrufen, liegt nicht im Benehmen des Präsidenten, Herr Kollege Eckert, sondern allein im Benehmen der Fraktionen. Und da ist Mehrheit Mehrheit – und sonst nichts.

(Zuruf von der SPD: Und Wahrheit!)

Sehen Sie: Das ist eine Sprache, deren sich ein Präsident nie befleißigen darf.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Ich stelle fest, dass wir mit der Fragestunde beginnen. Danach kommt Tagesordnungspunkt 2.

Ich stelle weiterhin fest, dass Herr Minister Dr. Schäfer ganztägig fehlt. Ich stelle ebenfalls fest, dass Herr Kollege Quanz erkrankt ist. Ich bitte darum, ihm meine besten Genesungswünsche auszurichten; ebenso an die Kollegin Hartmann, die ebenfalls erkrankt ist. Frau Kollegin Alex ist den ganzen Tag nicht anwesend und damit entschuldigt. Einen besonderen Gruß schicken wir an Frau Abg. Wallmann, die Mutter einer Tochter geworden ist – Glückwunsch von hier an Astrid Wallmann.

(Allgemeiner Beifall)

Ich teile Ihnen jetzt mit, was wir im Hinblick auf die ausfallende Landtagssitzung besprochen haben, die wir schon im Ältestenrat beschlossen hatten, nämlich dass damit auch die Ausschüsse in den Kalenderwochen 38 und 39 ausfallen können.

(Wortmeldung des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Herr Kollege Frömmrich, bitte schön, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich wollte Frau Kollegin Goldbach entschuldigen. Sie ist erkrankt. Frau Kollegin Erfurth kommt später.

Vielen Dank. – Auch ihr gute Besserung.

Dann haben Schülerinnen und Schüler der Friedrich-EbertSchule in Homberg (Efze) sieben Persönlichkeiten für das Kunstwerk „Himmel über Hessen. Licht-gestalten“ ausgewählt, nämlich Fritz Bauer, Elisabeth Selbert, Konrad Zuse, Wilhelm Leuschner, Philipp Heinrich Scheidemann, Georg Büchner und Konrad Duden.

Ich teile weiterhin mit, dass heute Abend, im Anschluss an die Plenarsitzung, folgende Ausschüsse zusammenkommen – natürlich nur, wenn die entsprechenden Gesetzentwürfe überwiesen sind –: Das sind der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Sitzungsraum 510 W, der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss in Sitzungsraum 204 M, der Innenausschuss gemeinsam mit dem Kulturpolitischen Ausschuss in

Sitzungsraum 501 A, und direkt im Anschluss tagt der Innenausschuss noch einmal allein in demselben Sitzungsraum. – Das wird alles noch einmal mitgeteilt; ich habe es jetzt nur zu Protokoll gegeben.

Einen runden Geburtstag konnte Herr Kollege Armin Schwarz begehen. Lieber Armin, herzlichen Glückwunsch im Namen des gesamten Hauses und alles Gute für den nächsten Teil deines Lebens.

(Allgemeiner Beifall)

Du hast ja die große Ehre gehabt, den Hessentag samt Festzug sozusagen als Geburtstagsparty zu veranstalten. Herzlichen Dank für die Einladung. Das ist in Ordnung so.

(Armin Schwarz (CDU): Sehr gern!)

Meine Damen und Herren, ich komme nun zum Tagesordnungspunkt 1:

Fragestunde – Drucks. 19/6486 –

Ich rufe die Frage 1047 auf. Frau Kollegin Hartmann. Wer übernimmt? – Bitte schön, Herr Kollege Holschuh, Sie haben das Wort.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Länge hat das gesamte innerörtliche Kommunalstraßennetz im Bundesland Hessen?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das innerörtliche Kommunalstraßennetz besteht aus Kreis- und Gemeindestraßen; diese befinden sich in der Verantwortung der Kreise und Gemeinden. Die Länge der Kreisstraßen in Ortsdurchfahrten beträgt 938 km. Zur Länge der Gemeindestraßen hat das Land keine eigenen aktuellen Erkenntnisse. Eine Schätzung aus dem Jahre 2004 geht von einer Länge der Gemeindestraßen von 24.218 km aus.

Die nächste Frage ist Frage 1048. Herr Abg. Eckert.

Ich frage die Landesregierung:

Warum sind bei der L 3030 rund um Schwickershausen die Fahrbahnmarkierungen noch nicht erfolgt?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Abg. Eckert, die L 3030 rund um Schwickershausen wurde im vergangenen Jahr im Zuge der Sanierungsoffensive erneuert. Die Fahrbahnmarkierungen sind erfolgt. Im Bereich zwischen dem Abzweig nach Dombach und der Kreisgrenze ist im vergangenen Jahr zunächst eine sogenannte Freigabemarkierung aufgebracht worden, um die Straße wieder in Betrieb nehmen zu können. Dieser Zwischenschritt ist erfolgt, da es für die Anbringung der endgültigen Markierung nach Abschluss der Baumaßnahme zu kalt war. Die endgültige Markierung der Fahrbahnränder wurde am Samstag, 26. Mai 2018, ausgeführt.

Im Zuge der Sanierung wurden die Fahrbahnmarkierungen auch an das aktuelle Regelwerk angepasst. Für Fahrbahnbreiten unter 5,5 m sehen die bundesweiten Richtlinien für die Markierung von Straßen keine Mittelmarkierung vor. Die Mittelmarkierung wird weggelassen, um den Verkehrsteilnehmern zu verdeutlichen, dass bei entgegenkommendem Verkehr die Geschwindigkeit angepasst werden muss.

Zusatzfrage, Herr Abg. Eckert.

Herzlichen Dank, Herr Minister. – Insbesondere aufgrund der Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern, von Einwohnerinnen und Einwohnern wurde wiederholt in dem Bereich über brenzlige Situationen berichtet. Wäre in dem Falle nicht eine Ausnahme von der Regel möglich, hier gerade im Sinne der Verkehrssicherheit diese Mittelstreifenmarkierung dann doch anzubringen?