Das könnte ich Ihnen präzise beantworten, wenn das Land Hessen Verordnungsgeber wäre. Sehen Sie es mir nach, dass ich über den Zeitpunkt der Vorlage im Moment nicht spekulieren möchte.
Wie viele Projekte haben sich in diesem Jahr für Landesfördermittel aus dem „Kulturkoffer“ beworben bzw. sind gefördert worden?
Herr Abg. Schwarz, meine sehr geehrten Damen und Herren! Über das Antragsverfahren bei der „Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen“, die wir als Antragspartner gewählt haben, gingen in einer ersten Ausschreibung für das Jahr 2017 75 Förderanträge ein. Vier Anträge mussten aus formalen Gründen abgelehnt werden. Drei
Die Jury befürwortete 32 Projekte, die in diesem Jahr in Summe mit 531.329 € gefördert werden. Die Förderprojekte finden sich unter anderem in Kassel, Frankfurt, Gießen, Wiesbaden, Darmstadt, Flörsheim, Büttelborn, Limburg, Fritzlar, Bad Zwesten. Das zeigt den besonderen Erfolg der Förderung der Kultur im ländlichen Raum, der Förderung freier Theater und der Kleinkunst. Sie macht dort weitere Initiativen möglich, hilft aber vor allem den Ehrenamtlern vor Ort.
Da im ersten Ausschreibungsverfahren nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel vergeben worden sind, gab es im April 2017 eine zweite Ausschreibungsrunde. Hierbei sind insgesamt 23 Anträge eingegangen, über die die Jury am 21. Juni beraten. 13 Anträge wurden befürwortet. Diese werden in Summe mit 146.078 € gefördert. Wenn man sich anschaut, wo das Geld hinfließt, kann man sich auch hier genau das vergegenwärtigen, was ich zum ersten Verfahren gesagt habe: Allendorf, Rüsselsheim, Michelstadt, Bad Vilbel und Wetzlar sind unter denjenigen, die von der Förderung profitieren.
Jenseits des Ausschreibungsverfahrens über die LKB verfolgen wir den Grundsatz „Stärken stärken“, den wir gewählt haben, um bereits etablierte und bewährte Projekte aus unterschiedlichen Kulturbereichen mit Mitteln aus dem „Kulturkoffer“ zu fördern. Mit einer Fördersumme von 510.000 € werden zwölf Projekte, beispielsweise „Film Mobil“, „FLUX“, der Schülerschreibwettbewerb „Ohne Punkt und Komma“, die Tage der Industriekultur für Kinder und Jugendliche, die vier Kinder-Kultursommer, das Workshop-Programm „Starke Stücke“, außerdem elf Jugendkunstschulen sowie der Landesverband der Jugendkunstschulen in Hessen gefördert.
Wann ist nach ihrer Kenntnis mit der vollständigen Bezugsfertigkeit des Wirtschaftsgebäudes „Haus 35“ auf dem Gelände des Universitätsklinikums Frankfurt am Main zu rechnen, dessen Bau das Land Hessen mit insgesamt 50 Millionen € unterstützt?
Herr Abg. Dr. Bartelt, der Neubau des Wirtschaftsgebäudes in dem sogenannten Haus 35 ist aufgrund baulicher, logistischer und hygienischer Defizite erforderlich geworden.
Mit einer Nutzfläche von rund 6.470 m² wird ein Neubau am Standort des Bestandsgebäudes im nordöstlichen Teil des Campus errichtet. Im Neubau werden die Funktionseinheiten Patientenküche, Kantine, Verwaltung der Küche, Zentrallager des gesamten Klinikums sowie das Dezer
nat 3, das Dezernat für Materialwirtschaft und Dienstleistungen, untergebracht. Das Gebäude stellt insoweit das „versorgungstechnische Herz“ des Klinikums dar, das für die gesamte Warenver- und -entsorgung zuständig ist. Hier kommen sämtliche Lieferungen an, werden bis zu ihrer Verteilung gelagert und dann auf dem gesamten Gelände ihrer Bestimmung zugeführt.
In der Patientenküche werden zukünftig täglich ca. 1.300 warme und 2.600 kalte Mahlzeiten zubereitet. In der Mitarbeiterkantine und im Bistro werden täglich ca. 1.000 Mitarbeiter und Gäste versorgt.
Der Neubau wird voraussichtlich im Sommer 2018 in Betrieb gehen. Der Rohbau wurde im Mai 2017 fertiggestellt. Es ist in der Tat so, wie Sie gesagt haben: Der Anteil des Landes beträgt insgesamt rund 50 Millionen €.
Beabsichtigt sie, dem Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen oder dem Diskussionsansatz im Lande Thüringen zu folgen, dem Staatswald – hier Hessen-Forst – für die „nicht mehr forstwirtschaftlich genutzten Flächen“ landesseitig einen jährlichen hektarbezogenen Nutzungsausgleich zu zahlen?
Herr Abg. Warnecke, der Landesbetrieb Hessen-Forst erhält bereits einen Ausgleich für den Naturschutz auf der zweiten Tranche der Kernflächen im Staatswald. Seit dem Jahr 2015 zahlt das Ministerium an den Landesbetrieb Hessen-Forst aus dem allgemeinen Haushalt einen jährlichen Ausgleich in Höhe von 1,3 Millionen € für die 5.800 ha der Kernflächen der Tranche 2. Diese 1,3 Millionen € sind Bestandteil des kameralen Zuschusses für laufende Zwecke an den Landesbetrieb, im Haushalt in Kapitel 09 60 veranschlagt. Wenn man es umrechnet: Es sind 224 € pro Hektar.
Wie hat sich die Anzahl von teilnehmenden Betrieben an der Initiative „Becherbonus“ seit Beginn der Kampagne entwickelt?
Herr Abg. Dietz, mit der „Becherbonus“-Initiative sensibilisieren wir seit dem Frühjahr 2016 sehr erfolgreich für die Problematik des Müllaufkommens durch Coffee-to-go-Becher.
Zum Stichtag 23. August 2017 nehmen bundesweit 61 Unternehmen mit mehr als 3.600 Filialen an der Initiative teil. Im November 2016 waren es 32 Unternehmen mit mehr als 2.600 Filialen. Das zeigt, dass es ein kontinuierliches Wachstum gibt.
Unter den Teilnehmern sind große bundesweite Ketten wie Ditsch, Kamps, Tchibo oder Nordsee, Ketten von Biobäckereien wie Siebenkorn aus Mittelhessen oder die Bäckereikette Pappert aus Osthessen, aber auch kleine lokale Bäckereien und Cafés. Eine interaktive Karte, auf der Verbraucherinnen und Verbraucher Teilnehmer in ihrer Nähe ganz einfach finden können, ist im Internet auf der Seite www.hessen-nachhaltig.de einsehbar.
Könnten sich die geplanten Änderungen des Landesentwicklungsplans auch auf bestehende bzw. in Aufstellung befindliche Regionalpläne auswirken?
Sehr geehrter Herr Abg. Rock, der Landesentwicklungsplan ist das wichtigste Instrument der Landesplanung. Das Ziel der jetzt vorgesehenen Änderung ist eine räumlich ausgewogene, nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung.
Durch die Änderungen erhalten Regionalversammlungen und der Regionalverband eine aktuelle und zukunftsfähige Vorlage für die Regionalpläne. Die Vorgaben des Plans wirken über die Regionalplanung bis auf die Ebene der kommunalen Planung hessischer Städte und Gemeinden. Die drei hessischen Regionalpläne vertiefen und konkretisieren die Festlegung des Landesentwicklungsplans für die Planungsregionen Nord-, Mittel- und Südhessen. Die Regionalpläne legen Ziele und Grundsätze fest, und zwar unter Beachtung der Vorgaben des Landesentwicklungsplans.
Die Arbeiten zu der neuen Generation der Gesamtregionalpläne haben in allen drei Planungsregionen begonnen. Das wissen Sie. Dabei werden die geplanten Änderungen des Landesentwicklungsplans bereits berücksichtigt. Änderungen am Entwurf des LEP können aber noch eingearbeitet
werden. Auf die derzeit gültigen Gesamtregionalpläne wirken sich die Änderungen des Landesentwicklungsplans aber nicht aus.
Wann wird die im Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt und auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration angekündigte Neuauflage der Broschüre „Homosexualität und Alter“ vorliegen?
Herr Staatsminister, in dem Aktionsplan, der aus dem Mai stammt, wurde bekannt gegeben, dass die neu aufgelegte Broschüre schon vorliegt.