Guten Morgen, Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 64. Plenarsitzung und stelle die Beschlussfähigkeit fest.
Noch eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen in Hessen, Drucks. 19/3097.
Die Dringlichkeit wird bejaht? – Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 61 und kann zusammen mit Tagesordnungspunkt 40 zu diesem Thema aufgerufen werden.
Weiter eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Abg. Schmitt, Decker, Hofmeyer, Kummer, Löber, Warnecke, Weiß (SPD) und Fraktion betreffend schwarz-grüne Landesregierung vernachlässigt Kommunen, Drucks. 19/3098. Auch hier wird die Dringlichkeit bejaht? – Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 62 und zusammen mit den Tagesordnungspunkten 45 und 37 aufgerufen.
Zum Ablauf der Sitzung. Wir tagen heute vereinbarungsgemäß bis 18 Uhr bei einer Mittagspause von zwei Stunden und beginnen mit Tagesordnungspunkt 45, Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Land ist Partner der Kommunen – nachhaltige Landespolitik hilft Kommunen, ihre Haushalte zu konsolidieren und sich weitere Handlungsoptionen zu erschließen, Drucks. 19/3074.
Herr Staatsminister, darf ich um etwas Ruhe bitten? – Dazu werden Tagesordnungspunkt 37 und der Tagesordnungspunkt 62 aufgerufen, den wir eben in die Tagesordnung aufgenommen haben. Dann folgt Tagesordnungspunkt 4, erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Erstes Gesetz zur Förderung von Chancengleichheit in der frühkindlichen Bildung, Drucks. 19/3067. Nach der Mittagspause beginnen wir mit Tagesordnungspunkt 40, Drucks. 19/3064.
Heute fehlen entschuldigt Staatsminister Wintermeyer, Frau Staatsministerin Puttrich ab 11:45 Uhr und die Abg. Banzer, Hammann und Erfurth.
Heute Abend, im Anschluss an die Plenarsitzung, kommt der Innenausschuss in Sitzungsraum 501 A zusammen.
Kolleginnen und Kollegen, damit können wir in die Tagesordnung einsteigen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 45 auf:
Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN betreffend Land ist Partner der Kommunen – nachhaltige Landespolitik hilft Kommunen, ihre Haushalte zu konsolidieren und sich weitere Handlungsoptionen zu erschließen – Drucks. 19/3074 –
Dringlicher Antrag der Abg. Schmitt, Decker, Hofmeyer, Kummer, Löber, Warnecke, Weiß (SPD) und Fraktion betreffend schwarz-grüne Landesregierung vernachlässigt Kommunen – Drucks. 19/3098 –
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Finanzen in unseren Kommunen entwickeln sich erfreulich positiv. Während die hessischen Kommunen im Jahre 2010 insgesamt noch ein Defizit von über 2,2 Milliarden € verbuchen mussten, konnte das Finanzierungsdefizit bis zum Ende des Jahres 2014 auf insgesamt 71 Millionen € reduziert werden. Das ist ein tolles Ergebnis. Das kann sich sehen lassen.
Natürlich helfen die guten konjunkturellen Rahmenbedingungen und die vielfältige partnerschaftliche Unterstützung des Landes. Das Ziel und der Anspruch von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, die Rahmenbedingungen für die hessischen Kommunen durch eine partnerschaftliche Politik zwischen Land und kommunaler Familie stetig zu verbessern.
Mit dem Dreiklang aus Kommunalem Schutzschirm, Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs und dem Kommunalinvestitionsprogramm setzt das Land ein sehr deutliches Zeichen der finanziellen Unterstützung und zur Stärkung der hessischen Kommunen.
Den erfolgreichen Weg zu ausgeglichenen öffentlichen Haushalten wollen wir auch in der Zukunft gemeinsam mit den Kommunen gehen, damit diese ihre Haushalte nachhaltig und generationengerecht gestalten können. Insgesamt wendet das Land Hessen über 8,5 Milliarden € dafür auf: über den Kommunalen Schutzschirm 3,2 Milliarden € zur Entschuldung der Kommunen, über den Kommunalen Finanzausgleich, der in diesem Jahr eine Rekordsumme von über 4,3 Milliarden € umfasst, zur Stärkung der Finanzkraft, und über das Kommunalinvestitionsprogramm zur weiteren Unterstützung von Investitionen 1 Milliarde €.
Flankiert werden diese Maßnahmen noch durch eine Erhöhung der Pauschalen für Flüchtlinge und Asylsuchende. Um die Herausforderungen, die mit der aktuellen Flüchtlingslage einhergehen, gemeinsam bewältigen zu können, hat das Land die Asylpauschalen für die Kommunen für 2015 um 15 % und in diesem Jahr nochmalig um 45 % angehoben, was aus Sicht des Rechnungshofes durchaus sehr großzügig ist. Darüber hinaus erhalten Hessens Kommunen vom Land rückwirkend zusätzlich 100 Millionen €.
Rund 3,2 Milliarden € umfasst der Kommunale Schutzschirm, mit dem das Land 100 besonders konsolidierungsbedürftige Kommunen bei der Entschuldung unterstützt.
Kernanliegen dieses Programms, welches von einer Rahmenvereinbarung des Landes mit den Kommunalen Spitzenverbänden begleitet wurde, ist die Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit. Eigenverantwortliche finanzielle Gestaltungsräume sind nach Auffassung der Landesregierung die Grundvoraussetzung für den langfristigen Erhalt kommunaler Selbstverwaltung.
Daher sollte den als konsolidierungsbedürftig eingestuften Kommunen durch das Schutzschirmprogramm wirksam geholfen werden, damit eine kraftvolle kommunale Selbstverwaltung auch in Zukunft allerorts möglich bleibt.
Kein anderes Bundesland – dies betone ich – stellt Entschuldungshilfe in einem solchen Umfang allein aus Landesmitteln zur Verfügung.
Andere Bundesländer haben die finanziellen Mittel jeweils aus dem Kommunalen Finanzausgleich entnommen. Das Land Hessen war bereit, die konsolidierungsbedürftigen Kommunen mit einer Hilfe zur Schuldentilgung von bis zu 2,8 Milliarden € und einer Zinsverbilligung von rund 400 Millionen € zu unterstützen. Dass der Schutzschirm des Landes eine äußerst wirkungsvolle Hilfe für finanzschwache Kommunen darstellt, belegen die eindrucksvollen Konsolidierungserfolge der Schutzschirmkommunen.
Das ist im Rahmen der Antwort auf die Große Anfrage der CDU zusammen mit dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu diesem Thema eindeutig belegt worden. An dieser Stelle möchte ich mich auch bei dem Finanzminister und dem Innenminister besonders für die ausführliche und klare Darstellung der Wirkungen des Kommunalen Schutzschirms bedanken. Die aktuelle Auswertung der Konsolidierungsfortschritte, basierend auf den Berichten der Schutzschirmkommunen zum 30.06.2015, bestätigten erneut die bereits zuvor zu beobachtenden Erfolge der Kommunen beim Abbau der laufenden Defizite im ordentlichen Ergebnis.
Konnte im Jahr 2013 in Summe bereits ein zusätzlicher Defizitabbau von rund 240 Millionen € im Vergleich zu den Konsolidierungsverträgen erreicht werden, wurden im Jahr 2014 über die vereinbarten Ziele hinaus nochmals rund 200 Millionen € an zusätzlichem Defizitabbau erreicht. Die Hochrechnung für das Jahr 2015 geht aktuell von einem zusätzlichen Defizitabbau in Höhe von rund 150 Millionen € aus.
Laut dem aktuellen Schutzschirmbericht haben von den 100 Schutzschirmkommunen im Jahr 2014 statt der vereinbarten neun Kommunen weitere 25 Kommunen den Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis erreichen können. Für das Jahr 2015 prognostizierten 40 Schutzschirmkommunen den Haushaltsausgleich, vereinbart waren 24. Für 2016 könnte bereits über die Hälfte aller Schutzschirmkommunen einen ausgeglichenen Haushalt erreichen.
Auf diesem Stand möchte die Landesregierung jedoch nicht verharren, sondern hat ihr Konzept zur nachhaltigen
Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung konsequent weiterentwickelt und umgesetzt, welches neben der Übernahme der Schulden der Vergangenheit auch die auskömmliche Finanzierung der laufenden Verwaltung durch die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs und die Ermöglichung von Investitionen in die Zukunft durch das Kommunalinvestitionsprogramm umfasst. Dieser kommunalfreundliche Dreiklang, der die finanziellen Anstrengungen seitens des Landes deutlich zeigt, soll auch zu einer stärkeren interkommunalen Solidarität und damit im Ergebnis zu einer Stärkung der bedürftigsten der hessischen Kommunen beitragen. Ziel der Landesregierung war und ist es, dass alle hessischen Kommunen die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich meistern,
sei es durch notwendige eigene Anstrengungen, durch die Hilfe der Solidargemeinschaft oder durch die Unterstützung durch das Land, erforderlichenfalls auch in einer Kombination dieser Erfolgsfaktoren.
Unterstützend – das will man nicht verschweigen – wirken sich auch die auf der Bundesebene vereinbarten Entlastungen im Bereich der Kommunalfinanzen aus. Das Land hat allerdings in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die finanzielle Situation der hessischen Kommunen insgesamt zu verbessern. Die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs wirkt sich ausgesprochen positiv auf die Finanzwirtschaft der Schutzschirmkommunen aus.
So zeigen die Ergebnisse der kommunalen Finanzplanungsberechnung für das Jahr 2016, dass die 100 Schutzschirmkommunen durch den neuen Kommunalen Finanzausgleich mehr als 110 Millionen € mehr Mittel nach Zahlung ihrer Umlagen haben, als es bei dem KFA nach alter Rechtslage gewesen wäre. Die KFA-Neuordnung trägt daher wesentlich zur Erzielung eines ausgeglichenen Ergebnishaushalts der Schutzschirmkommunen bei. Mit dem neuen, am Finanzbedarf der Kommunen orientierten Kommunalen Finanzausgleich werden die Mittel noch gerechter an die einzelnen Kommunen verteilt. Zudem profitieren die Kommunen vom bundesweit einmaligen Sicherheitsnetz des Landes, das eine von der Finanzkraft des Landes unabhängige Finanzausstattungsgarantie zugunsten der Kommunen beinhaltet. Damit trägt das Land das Risiko der konjunkturellen Schwankungen und nicht mehr die Kommunen. Dies ist ein riesiger Schritt in Richtung konsequente Finanzplanung der Kommunen.
Durch die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs erhalten insgesamt 83 % der hessischen Kommunen in diesem Jahr mehr Geld als nach dem alten Verfahren.
Ich nenne z. B. das Kommunalinvestitionsprogramm, KIP. Mit dem zusätzlichen Kommunalinvestitionsprogramm stehen den hessischen Kommunen weitere Mittel in einer Größenordnung von 1 Milliarde € zur Verfügung. Flankierend zu den 352 Millionen € aus dem Bundesprogramm mit einer Kofinanzierung von 35 Millionen € des Landes kommen 373 Millionen € für kommunale Infrastruktur, 230 Millionen € für Wohnraum und 77 Millionen € für die Finanzierung der Krankenhäuser hinzu. Mit diesen Mitteln
als Ergänzung der Mittel des Bundes sollen die hessischen Kommunen deutschlandweit einmalig Zukunftsinvestitionen tätigen können.