Michael Reul

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Ganz herzlichen Dank, liebe Frau Präsidentin. – Ich mache es relativ kurz. Wir haben schon sehr ausführlich das Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz miteinander diskutiert. Es ist ein Meilenstein – das will ich sagen – für die behinderten Menschen in Hessen. Das Ausführungsgesetz, das wir Ihnen hier vorgelegt haben und das wir heute in dritter Lesung gemeinsam und – so glaube ich – auch in großem Konsens verabschieden werden, ist ein sehr gutes Gesetz.
Es hilft den behinderten Menschen in Hessen. Es schafft Klarheit. Der Landeswohlfahrtsverband wird weiterhin der entscheidende Träger sein. Wir haben einen klar definierten Lebensabschnitt – nicht mehr definiert durch ein Alter, sondern durch den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben.
Ich glaube, ich kann zusammenfassend sagen: Der persönliche Bedarf der Menschen mit Behinderungen steht in Hessen ganz klar im Mittelpunkt. Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedanken sich für die gute Diskussion, die wir gemeinsam geführt haben, im Namen der behinderten Menschen in Hessen. Ich freue mich auf die Verabschiedung dieses Gesetzes heute. – Ganz herzlichen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Welches sind die zehn Kommunen, die seit 2010 in besonderer Weise finanziell – absolut bzw. pro Einwohner – von den Entschuldungs- und Investitionsprogrammen der Landesregierung profitiert haben?
Wunderbar. – Sehr verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute in zweiter Lesung über das Ausführungsgesetz zur Umsetzung des
Bundesteilhabegesetzes im Hessischen Landtag. Die durch den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss durchgeführte Anhörung erfreute sich großer Beteiligung und zeichnete sich durch sehr viele zustimmende Beiträge aus. Einige Anpassungen und Anregungen haben die Koalitionsfraktionen aufgenommen und heute in Form eines Änderungsantrags vorgelegt. Dabei geht es im weitesten Sinne auch um redaktionelle Anpassungen und um Präzisierungen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird noch in dieser Woche und damit noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung über die Zuständigkeiten geschaffen. Dadurch können die Vorbereitungen für die ab 2020 geltenden Regelungen des Bundesteilhabegesetzes problemlos umgesetzt werden. Somit wird es gelingen, einen noch einfacheren Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zu schaffen. Das stärkt die Teilhabe und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in Hessen.
Mit dem neuen Ausführungsgesetz werden die gesetzlichen Voraussetzungen für eine umfassende Zuständigkeit des Landeswohlfahrtsverbandes in Hessen für die Eingliederungshilfe geschaffen werden. Die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen beim Landeswohlfahrtsverband Hessen wird mit dem neuen Gesetz gestärkt.
Die Regelungen sehen das Lebensabschnittsmodell mit einer Schnittstelle vor. Die sachliche Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe wird nach dem Lebensabschnittsmodell bestimmt. Demnach sollen die kreisfreien Städte und Landkreise einheitlich für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zuständig sein. Mit der Zuständigkeitsregelung auch für Kinder mit körperlichen und geistigen Behinderungen wird Klarheit geschaffen. Dies entspricht weitgehend den bereits bestehenden Strukturen und stellt gleichzeitig sicher, dass keine weitere Schnittstelle zur örtlichen Jugendhilfe entsteht. Die Fachleistungen der Eingliederungshilfe liegen damit in einer Hand auf der örtlichen Ebene.
Nach der Beendigung der Schulausbildung und nicht automatisch mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres wechselt die Leistungszuständigkeit, soweit weiterhin Fachleistungen der Eingliederungshilfe erforderlich sind. Dann geht die Zuständigkeit an den überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe, den Landeswohlfahrtsverband Hessen, über.
Die jetzt gefundene Lösung wird der Mehrheit der beteiligten Träger in Hessen gerecht – das haben wir in der Anhörung erfahren – und stellt einen Vorteil gegenüber einem Lebensabschnittsmodell mit zwei Schnittstellen dar.
Es ist erklärter Wille der Landesregierung, das Wohl und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch Hilfen, die die Selbstständigkeit, die Selbsthilfe und auch die Selbstbestimmung unterstützen, nachdrücklich zu stärken. Hierzu können der verstärkte Ausbau und die fachliche Weiterentwicklung ambulanter, dezentraler Betreuungsformen ebenso einen wichtigen Beitrag leisten wie die weitere Ausdifferenzierung der Hilfsangebote.
Jetzt ist der Landeswohlfahrtsverband in der Zusammenarbeit mit den Kreisen und Städten gefordert, die Regelungen des Ausführungsgesetzes im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes umzusetzen. Dabei sind insgesamt zentrale Kernpunkte der Umsetzung im Rahmen des Lebensabschnittsmodells mit einer Schnittstelle zu beachten.
Ich habe es bereits erwähnt: Der Schulbesuch endet nicht mit der Vollendung des 18. Lebensjahres, sondern mit dem Abschluss der Schulausbildung und dem Übergang in das Erwerbsleben. Das ist die Schnittstelle für den Wechsel. Ich halte es für wichtig, dass dies keine starre Grenze ist, sondern dass wir dies flexibel handhaben können. In der Vergangenheit gab es in diesem Zusammenhang einige gerichtliche Auseinandersetzungen. Insofern ist es wichtig, dass wir das an dieser Stelle so regeln, dass keine Streitfälle produziert werden, sondern dass die Übergänge relativ einfach, übersichtlich und auch gut strukturiert sind.
Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind für die Administrierung der übrigen existenzsichernden Leistungen zuständig. Der notwendige kontinuierliche Datenaustausch zwischen den örtlichen Gebietskörperschaften und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen muss insgesamt sichergestellt werden. Dies schließt auch die notwendigen Begutachtungen ein. Ich erwähne nur die Möglichkeit der Hilfeplankonferenzen und die sozialräumliche Betrachtung. Dies sind zwei sehr wichtige Kriterien, die an dieser Stelle zu beachten sind.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Hilfe zur Pflege. Die 426 Kommunen sind parallel – wenn keine Eingliederungsleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz gewährt werden müssen – weiterhin für die Hilfe zur Pflege originär zuständig. Dies gilt auch bei Leistungsbeziehern, die nach Eintritt in das Rentenalter erstmalig Eingliederungshilfeleistungen beziehen. Es besteht die Gesamtzuständigkeit der Kommunen, da die Pflege hier regelmäßig im Vordergrund steht.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle auf einen weiteren wichtigen Punkt der Änderung hinweisen. Bisher war vorgesehen, wenn durch eine Erkrankung ein Renteneintritt prognostiziert wird, dann müssen innerhalb einer vierwöchigen Frist Anträge gestellt werden, damit keine Verfristung entsteht. Es ist aber unter Umständen schwierig, diese Vierwochenfrist einzuhalten.
Ich glaube, es ist ein kluger Vorschlag, wenn wir diese Frist von vier Wochen auf drei Monate erweitern, weil dadurch ganz einfach die Chance für jemanden, der in dieser Notsituation ist, entsteht, Anträge an die jeweiligen Stellen zu richten und seine Leistungen danach zu bekommen. Es entsteht dann nicht die Schwierigkeit, wenn jemand im Krankenhaus liegt und in diese Kategorie fällt, die Anträge fristgerecht zu stellen. Auch dies ist, so glaube ich, eine große Erleichterung und ein großes Thema, das wir jetzt auch noch einmal mit angepasst haben, dass nämlich die Antragsfrist jetzt drei Monate statt vier Wochen beträgt.
Auf den Punkt der Fach- und Rechtsaufsicht möchte ich jetzt nicht mehr intensiv eingehen. Das haben wir in der Anhörung mit besprochen. Diese Punkte werden wir beibehalten. Im Zweifelsfall werden wir sie auch im Laufe der Diskussion am heutigen Abend noch einmal aufrufen.
Ich möchte damit schließen: Wir können stolz darauf sein, dass wir das Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz in dieser Woche gemeinsam verabschieden werden. Wir gießen dort für die betroffenen Menschen eine klare Regelung in Gesetzesform. Wir schaffen an dieser Stelle klare
Kompetenzzuweisungen, stärken den Landeswohlfahrtsverband weiterhin als unseren zentralen Träger und unterstützen ihn an dieser Stelle auch.
Ich danke Ihnen für die bisherigen Beratungen, auch für die Anregungen, die im Rahmen der Anhörung gekommen sind, und freue mich jetzt auf die noch folgende Debatte. Wir werden für die betroffenen Menschen in dieser Woche das Gesetz in Kraft setzen. – Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bringen heute das Zweite Gesetz zur Änderung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes in das parlamentarische Verfahren ein.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland dazu verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an allen modernen Informations- und Kommunikationstechnologien zu ermöglichen sowie vorhandene Zugangshindernisse und Barrieren zu beseitigen.
Ziel dieses Gesetzes ist es – unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahre 2006 –, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.
Menschen mit Behinderungen im Sinne dieses Gesetzes sind Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der vollen, wirksamen gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Als langfristig gilt schon ein Zeitraum, der mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauert.
Insgesamt möchte ich an dieser Stelle drei Punkte erwähnen, damit deutlich wird, was eine Benachteiligung im Sinne dieses Gesetzes ist: erstens, wenn Menschen mit und ohne Behinderungen ohne zwingenden Grund unterschiedlich behandelt werden und dadurch Menschen mit Behinderungen an der gleichberechtigten Teilhabe am Leben der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt werden; zweitens, wenn Menschen mit Behinderungen die Mitnahme oder der Einsatz benötigter Hilfsmittel verweigert wird. Ein weiterer Punkt ist, wenn Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention versagt werden.
Deshalb haben wir jetzt in dem zweiten Änderungsgesetz einige Ergänzungen vorgenommen. Wir richten uns natürlich nach der Vorgabe des Bundes. Der Bund hat in seinem novellierten Gleichstellungsgesetz im Sinne der Übertragung der Vorschriften der UN-Behindertenrechtskonvention für die Schaffung von Rechtsklarheit und Sicherheit gesorgt. Da der Bund im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz im Wesentlichen nur Verpflichtungen für Träger öffentlicher Gewalt des Bundes vorsehen kann, muss an dieser Stelle jetzt eine Umsetzung in Landesrecht erfolgen.
Das bisher unbefristete Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz aus dem Jahre 2004, zuletzt novelliert 2010, soll das Verhältnis zwischen Bürgern und Staat im Sinne der Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention präzisieren, indem es den Verwaltungsbehörden im Land Hessen klare Handlungsleitlinien vorgibt. Dabei wird auch die Berücksichtigung der besonderen Bedarfe von Menschen mit multiplen Beeinträchtigungen verankert.
Das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz ist als ein Rahmengesetz zu verstehen, das nur grundsätzliche Erfordernisse und Definitionen für das Verwaltungshandeln der Behörden im Land Hessen vorgibt, die konkreten Regelungserfordernisse zur Umsetzung der Intention der UNBehindertenrechtskonvention aber den jeweiligen fachspezifischen Normsetzungen überlässt; denn Inklusion erfordert das grundsätzliche Mitdenken der Belange von Menschen mit Behinderungen bei den zu gestaltenden Lebensbereichen.
Seit dem Jahr 2016 ist sichergestellt, dass alle Gesetze und Verordnungen am Maßstab der UN-Behindertenrechtskonvention zu überprüfen sind. Für diese Prüfung ist ein Leitfaden erstellt worden. Insoweit wird schon an dieser Stelle Sorge dafür getragen, dass in den gesetzlich zu gestaltenden Lebensbereichen die Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigt und die berechtigten Interessen der Menschen mit Behinderungen grundsätzlich bei jedem Gesetz und in jeder Verordnung mit bedacht und dort schon überprüft werden müssen. Aufgrund des Ergebnisses dieser Prüfung kann dann auch eine Aussage über den gegebenenfalls notwendigen Änderungsbedarf gemacht werden. Aus diesem Grund ist es auch nicht erforderlich, dass wir jetzt in diesem Änderungsgesetz jeden einzelnen Lebenssachverhalt explizit regeln.
Das Ziel der Herstellung von Barrierefreiheit wird durch das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz in den Bereichen, für die das Land selbst verantwortlich ist, konkretisiert. Im Übrigen ist es an alle weiteren staatlichen Ebenen adressiert.
Die grundsätzlichen Definitionen werden daher mit dem novellierten Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz für alle staatlichen Ebenen gleichzeitig implementiert. Ein Ausschluss der kommunalen Ebene wäre dann im Gegensatz zur UN-Behindertenrechtskonformität nicht gegeben.
Durch die Klarstellung der Erfordernisse einer barrierefreien Interaktion zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung kann Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung in der Praxis besser begegnet werden.
Die Länder haben nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes nach seinem Vorbild im Wesentlichen nachgebildete landesrechtliche Vorschriften zum Schutz von Menschen mit Behinderungen in Kraft gesetzt. Daher baut auch das novellierte Hessische BehindertenGleichstellungsgesetz auf den Bestimmungen der Novelle des Bundesgesetzes auf. Zugleich wird auch an dieser Stelle dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Vorschriften in Bund und Ländern entsprochen.
Für das Land gibt es spezifische Regelungen. Ich erinnere nur an den Landesbehindertenrat, an den Inklusionsbeirat sowie an die Barrierefreiheit von Bestandsbauten, die ebenfalls normiert ist. Insgesamt richten wir uns aber an den bundeseinheitlichen Regelungen aus.
Zusätzlich kommt Folgendes hinzu – das will ich an dieser Stelle kurz erwähnen –: Mit den in Hessen landesweit vorhandenen Angeboten zur Früherkennung und Frühförderung behinderter Kinder, zu familienentlastenden Diensten, psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen, Tagesstätten für seelisch behinderte Menschen, differenzierten Arbeits- und Beschäftigungsangeboten innerhalb und außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen sowie mit einem breiten Spektrum adäquater Wohnformen sind wir
bei der Realisierung unserer Ziele auch im bundesweiten Vergleich schon sehr weit gekommen.
Dies trifft auch für die in Hessen geschaffenen Angebote zur integrativen Erziehung und Bildung bei der Kindergartenversorgung, beim Ausbau des betreuten Wohnens und bei der Gewährung eines individuellen Hilfebedarfs bei psychischen Erkrankungen zu.
Zwei Punkte zeichnen uns in Hessen im Vergleich zu den anderen Bundesländern aus. Ich erinnere an den Aktionsplan der Landesregierung. Darin haben wir insgesamt schon sehr frühzeitig, im Jahr 2012, bundesweit neue Wege beschritten. Erstmalig sind dort beispielsweise Ziele unter dem Begriff der Inklusion in den Steuerungsprozess der Arbeitsmarktförderung aufgenommen worden. Diese und viele andere Initiativen des Aktionsplans bieten die Grundlage dafür, die Teilhabemöglichkeiten von behinderten Menschen konkret zu verbessern.
Mit dem hessischen Aktionsplan wurde der Rahmen dafür geschaffen, dass sich das Verständnis und das gegenseitige Bewusstsein von Menschen mit und ohne Behinderungen weiterentwickeln und verbessern können.
Ich möchte mit der Einrichtung von Modellregionen einen zweiten Punkt ansprechen. Sie wissen, dass wir hessenweit mehrere Modellregionen haben.
Ich komme gleich zum Schluss. – Diese dienen ebenfalls der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Hessen. Damit wird insgesamt die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und den Kommunen zum Abbau noch vorhandener Barrieren für Menschen mit Behinderungen fortgesetzt und deutlich erweitert.
Ich freue mich auf die Diskussion und gehe davon aus, dass wir bei diesem Thema einen großen Konsens haben.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung:
Welches Informationsangebot zu Steuerfragen hält sie zur Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen und ehrenamtlich engagierten Personen bereit?
Ich frage die Landesregierung:
Welche Bedeutung für die hessischen Schulen misst sie der Einrichtung des Kompetenzzentrums Schulpsychologie Hessen bei?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben im Ausschuss schon eine ausführliche Debatte darüber geführt. Wir waren alle von der Anhörung und von den Dingen, die dort vorgetragen worden sind, sehr beeindruckt. Das haben meine Vorredner bereits erwähnt. Ich glaube, da kann ich für alle sprechen, die im Ausschuss mit dabei gewesen sind. Wir nehmen die Dinge, die dort vorgetragen worden sind, sehr ernst. Herr Kollege Merz hat es
bereits angesprochen. Herr Meyer hat sich im Vorfeld der heutigen Debatte an uns gewandt und um Unterstützung gebeten.
Ich glaube, das ist der Punkt, auf den wir uns verständigen können. Wir werden heute die Gesetzesinitiative der SPD ablehnen. Außerdem werden wir den Änderungsantrag ablehnen, der auf eine Entfristung abzielt. Zum Thema der möglichen Entfristung ist schon einiges gesagt worden. Ich glaube, das ist der entscheidende Punkt. Kollege Rock hat es vorhin auch angedeutet. Ich glaube, es besteht eine große Chance, einen Konsens über verschiedene Maßnahmen zu finden. Kollegin Erfurth hat es vorhin angedeutet. Die Koalition macht sich intensiv Gedanken darüber, auch im Rahmen des Haushalts und darüber hinaus, um verschiedene Fördermöglichkeiten zu entwickeln.
Wir wissen, dass der Zugang zum System sehr erschwert ist. Wir wollen das aber nicht nur mit Geld lösen. Ich glaube, ein wichtiger Punkt ist, dass wir die Taubblindenassistenzen stärken. Insbesondere im Bereich der Ausbildung kann etwas gemacht werden. Das ist bereits angesprochen worden. Ich glaube, wenn man das eine tut, ohne das andere zu unterlassen, könnte an dieser Stelle ein gemeinsamer Weg entstehen. Es gibt ja auch die Initiative zum Landesblindengeld, die wir bereits gemeinsam beschlossen haben. Es gibt aber auch noch die Initiative der Regierungsfraktionen, die noch im Ausschuss zu beraten ist. Wir haben die Landesregierung gebeten, noch einmal Erkundigungen einzuholen. Im Zweifelsfall werden wir auch eine gemeinsame Lösung finden.
Ich glaube, dies ist dem Thema angemessen. Ich glaube, das entspricht auch dem Petitum aller Fraktionen dieses Hauses. Das Thema ist uns wichtig. Das Thema ist ein Thema, auch wenn es nur eine kleine Gruppe von Menschen betrifft. Dies kann für uns aber nicht die Maßgabe sein. Vielmehr ist das ein wichtiges Thema, dem wir uns angemessen widmen wollen. Da sind wir noch gemeinsam in der Diskussion. Ich glaube, wenn wir weiterhin versuchen, das partnerschaftlich zu lösen, sind wir auf einem guten Weg und können für die betroffenen Menschen etwas erreichen.
Das ist das Ziel, das uns vereint. Deshalb bitte ich um Verständnis: Wir werden heute die Gesetzesinitiative der SPD inklusive des Änderungsantrags in Bezug auf die Entfristung ablehnen. Aber das bedeutet nicht, dass wir uns mit dem Thema nicht auseinandersetzen, sondern das Thema bleibt weiterhin auf der politischen Agenda.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Debatte, die sehr sachlich und sehr angenehm geführt worden ist – im Vergleich zu anderen Debatten heute hier im Haus. Sie war den betroffenen Gruppen gegenüber auch angemessen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ausgeglichene Haushalte in den Kommunen statt Kommunalhaushalten in Schieflage, Abbau von Schulden statt ständig weiter wachsender Schuldenberge und die Umsetzung wichtiger Zukunftsinvestitionen statt Investitionsstau – daran arbeiten die Kommunen und das Land partnerschaftlich Hand in Hand.
Über den Schutzschirm und die Hessenkasse des Landes stellen wir insgesamt rund 9 Milliarden € an Zins- und Entschuldungshilfen für die Kommunen bereit. Hinzu kommen Hilfen für Investitionen in den Landkreisen, Städten und Gemeinden von über 2 Milliarden € im Rahmen der beiden Kommunalinvestitionsprogramme sowie der Hessenkasse. Diese Mittel fließen unseren Kommunen neben den Rekordmitteln aus dem Kommunalen Finanzausgleich – in diesem Jahr 4,6 Milliarden € – ergänzend zu. Das sind insgesamt 15 Milliarden € an Unterstützung für unsere Kommunen – eine gigantische Summe.
Das letzte Mal hat der Kollege Rudolph an dieser Stelle noch dazwischengerufen, aber vielleicht hebt er sich das für später auf.
Das beruhigt mich, Herr Kollege Rudolph. – Die Hilfen für die Kommunen stemmt das Land zusätzlich zu den eigenen Konsolidierungsanstrengungen, die es ermöglichen, dass das Land seit 2016 auf die Aufnahme neuer Schulden verzichten kann.
Sehen Sie, ich habe Sie geweckt. Endlich kommt um diese Zeit noch ein bisschen Stimmung auf.
Im vergangenen Jahr hat das Land – erstmals seit mehreren Jahrzehnten – sogar Altschulden getilgt. Wir wollen die öffentlichen Haushalte in Hessen generationengerecht und nachhaltig ausrichten. Dies ist zweifelsohne mit großen
Anstrengungen verbunden und wirklich sehr harte Arbeit vor Ort. Aber es lohnt sich. Schließlich werden dadurch unsere Handlungsfähigkeit bewahrt und finanzielle Spielräume erschlossen, sodass wir unseren Nachkommen nicht länger erdrückende Schulden hinterlassen müssen.
Daher freuen wir uns über die Erfolge, die bei der Konsolidierung der Kommunalhaushalte erarbeitet wurden. Im vergangenen Jahr – ich erwähne das an dieser Stelle noch einmal – ist es auch der kommunalen Familie in Summe bereits gelungen, mehr einzunehmen als auszugeben. Der Überschuss der hessischen Landkreise, Städte und Gemeinden lag insgesamt bei über 300 Millionen €. Dies zeigt sehr eindrucksvoll, dass ein Ende der Schuldenspirale möglich ist, wenn man sich anstrengt und bemüht.
Die Konsolidierungserfolge auf kommunaler Ebene sind in erster Linie ein Verdienst der Verantwortlichen vor Ort in den Kommunen, die auf das Erreichte stolz sein können. Wir unterstützen die Kommunen weiterhin gern dabei, diesen zukunftsträchtigen Weg konsequent weiter zu beschreiten, und bleiben auf diesem Weg selbstverständlich auch künftig ein verlässlicher Partner der Kommunen. Ich habe es in meiner letzten Rede zum Thema der Hessenkasse schon ausgeführt, und wir bleiben dabei: Die CDU bildet zusammen mit den GRÜNEN eine schwarz-grüne Regierung, die sich für die Kommunen einsetzt, die für die Kommunen kämpft und ihnen die notwendige finanzielle Grundausstattung ermöglicht und zur Verfügung stellt. Darauf sind wir stolz. Das tun wir weiterhin. Wir sind stolz darauf: Schwarz-Grün wirkt, und wir sind die Partner der Kommunen.
Der Kommunale Schutzschirm, die Investitionsprogramme KIP I und KIP II, die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs und jetzt die Hessenkasse: Das sind vier Elemente – der Finanzminister hat es in seiner Regierungserklärung erwähnt –, die aufeinander aufbauen, ineinandergreifen, gemeinsam wirken, einen sinnvollen Zusammenhalt ergeben und unsere Kommunen in die Lage versetzen, zu konsolidieren und weitere notwendige Investitionen zu tätigen.
Im Jahre 2016 konnten die hessischen Kommunen einen positiven Finanzierungssaldo aufweisen. Knapp 80 % der Kommunen konnten einen ausgeglichenen Haushalt erzielen. Im Jahre 2017 waren es schon 94 % – Tendenz steigend.
Auch beim Gesamtvolumen des KFA ist die Tendenz steigend. Es ist spürbar gestiegen: von rund 4,4 Milliarden € im Jahre 2016 auf 4,6 bis 4,7 Milliarden € in diesem Jahr, und im nächsten Jahr wird es auf über 5 Milliarden € steigen. Herr Schalauske, erlauben Sie mir, zu sagen: Wenn Sie nicht anerkennen, dass sich das Volumen des Kommunale Finanzausgleich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt hat, von 2,4 Milliarden € auf weit über 5 Milliarden €, und wenn Sie nicht anerkennen, dass dies eine Leistung für die Kommunen ist, dann weiß ich nicht, wie bei Ihnen die Grundrechenarten funktionieren.
Auch in der mittelfristigen Finanzplanung – der Finanzminister hat es erwähnt – gibt es in den Jahren 2017 bis 2021 weitere Steigerungen von rund 1,2 Milliarden €. Dies ent
spricht einer weiteren Steigerung von 26 %. Ich möchte das an dieser Stelle zusammenfassen: Die steuerschwachen Kommunen erhalten mehr, die steuerstarken erhalten etwas weniger. Der Ausgleich ist gerechter und zielgenauer geworden. Und wir haben insgesamt, indem die steuerstarken Kommunen eine Solidaritätsumlage an die schwächeren Kommunen geben, auch das Prinzip vorgegeben, dass wir solidarisch miteinander handeln, dass die Kommunen untereinander solidarisch sind und dass wir einen Ausgleich geschaffen haben, der an dieser Stelle wirkt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem ich mir die Argumente angehört habe, die vorhin vorgetragen worden sind, sollten Sie doch einmal mit bedenken: Nicht nur für die Kommunen tun wir Wertvolles, sondern auch für den Landeshaushalt. Dort findet eine konsequente Reduzierung der Nettokreditaufnahme statt. Insgesamt gibt es seit 2016 keine neuen Schulden, und es gibt in diesem Jahr 2016 sogar zum ersten Mal seit 1969 eine Nettoschuldentilgung von 200 Millionen €.
Ich glaube, das ist einen Beifall wert, auch vonseiten der Opposition.
Herr Kollege Rudolph, Sie amüsieren mich.
In den kommenden Jahren wird zudem erstmalig seit rund einem halben Jahrhundert ein Haushalt bereits im vorgelegten Plan ausgeglichen. Sehen Sie sich die weiteren Zahlen an. 2019 wird sogar eine Altschuldentilgung in Höhe von 100 Millionen € verankert, und ab 2020 können wir weiterhin Altschulden in einem Volumen von mindestens 200 Millionen € abbauen.
Das bedeutet zugleich: Mit dem Landeshaushalt wird nicht nur das Ende der Schuldenspirale beim Land eingeläutet, sondern auch die Unterstützung des Landes auf der kommunalen Ebene. Denn – dazu kommen wir explizit noch einmal – das Land mit der Landesregierung unter der Führung von Schwarz-Grün hält für die hessischen Kommunen einiges an Wohltaten bereit.
Das ist der Schutzschirm, und das ist die Hessenkasse. Es ist ein großer Kraftakt, diese Dinge zu finanzieren. Aber der Finanzminister hat vorhin auch ausgeführt, dass es das wert ist. Es ist den Schweiß wert, der da hineingesteckt werden muss, um ganz einfach diese kommunalen Programme zusammenzustellen: KIP I, KIP II, Hessenkasse, Kommunaler Schutzschirm und KFA. Wenn Sie dies alles zusammenzählen, was in den letzten Jahren dort bewirkt worden ist, dann ist das ein gigantisches Programm. Wir sind stolz darauf, dass wir dies für die Kommunen zur Verfügung stellen können.
Herr Schalauske, schauen Sie sich einfach auch einmal die Zahlen an. Da sind ein kommunaler Rettungsschirm mit über 3 Milliarden €, die Hessenkasse mit über 6 Milliarden €. Für den KFA sind es 4,6 Milliarden € und weiter an
steigend. Wenn Sie diese Zahlen zusammennehmen, dann können Sie doch nicht hier vorne hin treten und erklären, dass hier die Welt untergeht.
Ich habe Ihnen zugehört. Sie haben ein Land beschrieben, in dem vielleicht Sie leben. Aber ich glaube, der größte Teil unserer Bürgerinnen und Bürger lebt nicht in diesem Land.
Vielleicht haben Sie auch Verhältnisse in der ehemaligen DDR beschrieben. Ich weiß nicht, was Sie als Vergleich herangezogen haben.
Aber die Argumente, die Sie vorgetragen haben, sind schon sehr beachtlich. Und es ist beachtlich, was Sie meinen in die Diskussion einführen zu müssen. Ihr Kollege Schaus z. B. hat in einer Kleinen Anfrage, Drucks. 19/317, die Frage gestellt, was es denn für Auswirkungen im Bereich der Schwimmbäder gab. Die Anfrage wurde beantwortet: Seit dem Jahr 1999 ist ein einziges Schwimmbad geschlossen worden. – Das kann wohl nicht so schlimm sein, wie Sie hier dieses Bild zeichnen. Informieren Sie sich deshalb vielleicht vorher, bevor Sie hier Hessen beschreiben, als wäre es ein Land, in dem die Welt untergehen würde.
Wir sind glücklich, in einem florierenden Land mit einem Finanzminister zu leben, der sich um die Finanzen kümmert, wo das Land auch ein Partner der Kommunen ist und wo wir wirklich sehr gut zusammenarbeiten und die notwendigen Dinge erledigen.
Sie äußern Kritik am Kommunalen Finanzausgleich. Der Kommunale Finanzausgleich hat durch die Umstellung eine Bedarfsausstattung. Und jetzt kommt das dazu: Sie haben den Stabilitätsansatz, der über eine 1 Milliarde, fast 1,2 Milliarden € beträgt, wohl unter den Tisch fallen lassen. Wenn Sie nämlich das System des Kommunalen Finanzausgleichs an dieser Stelle kritisieren, als wäre der Kommunale Finanzausgleich eine Bereicherung des Finanzministers für den Landeshaushalt, dann frage ich mich: Vielleicht haben Sie das System des neuen Kommunalen Finanzausgleichs nicht verstanden. Das ist nicht schlimm. Es ist ein kompliziertes System. Man muss sich ein bisschen da hineinarbeiten, bis man die einzelnen Komponenten versteht, die da ineinandergreifen. Aber dann treten Sie bitte nicht hier vorne hin und gebrauchen nicht Argumente, die vollkommen absurd sind und an der Realität vorbeiführen.
Herr Kollege Schmitt, Sie haben am Anfang Ihrer Rede auch ein paar Dinge eingeführt und Behauptungen aufgestellt, die schon verwunderlich sind. Sie haben sich auf die Bertelsmann-Studie bezogen.
Ich zitiere die Bertelsmann-Studie auf Seite 9:
Die zehn Kommunen mit den höchsten Kassenkreditzuwächsen liegen vollständig in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Sie liegen nicht in Hessen. Sie aber zeichnen ein Szenario auf, hier in Hessen sei alles so schlimm.
Ich will Ihnen an dieser Stelle noch ein weiteres Beispiel vorhalten. Auf Seite 17 geht es um den Kommunalen Schutzschirm.
Unter diesen Programmen ragen die der Länder Niedersachsen und Hessen heraus, da diese Umschuldungen in beträchtlichem Umfang vorsahen. In Hessen wurden über das Programm „Kommunaler Schutzschirm“ in den Jahren 2013 bis 2015 insgesamt knapp 2,5 Milliarden € Kassenkredite abgelöst. Als Gegenleistung mussten die 100 teilnehmenden Gemeinden und Kreise hohe Sanierungsbeiträge erbringen und sich einer strengen Aufsicht unterstellen.
Mit Blick auf die Jahresergebnisse der Teilnehmer ist das Programm erfolgreich …
Herr Kollege, Sie wissen ganz genau, dass in anderen Ländern kein vergleichbares Programm gemacht wurde, weil man dort nämlich an dieser Stelle nicht Landesmittel genommen hat, sondern teilweise originäre Bundesmittel und andere Programme aufgestellt hat; aber man hat das nicht so gemacht, wie wir das in Hessen gemacht haben. Dies ist bundesweit einmalig. Darauf sind wir stolz. Und es ist erfolgreich.
Zurzeit nicht. Es gibt noch ein paar Argumente, die wir austauschen müssen. Danach kann der Kollege gern noch einmal nach vorne kommen.
Eine Kollegin? – Umso lieber.
Herr Kollege Schmitt, wenn Sie an dieser Stelle erklären, Sie wollen im Kommunalen Finanzausgleich mehr finanzielle Mittel haben – es war ja einmal in der Debatte von ungefähr 1 Milliarde € von Ihren insgesamt 3 Milliarden €, die Sie in den Raum gestellt haben, die Rede –, dann frage ich mich: Wo war denn der Antrag der SPD-Fraktion zum
Kommunalen Finanzausgleich, den wir diskutiert haben? Ist der Antrag durchgerutscht, oder haben Sie den Antrag nicht gestellt?
Wie Sie dann an dieser Stelle sprechen, finde ich schon relativ dreist. Ich wiederhole das, weil Sie es gesagt haben: Sie haben der Landesregierung oder dem Finanzminister explizit vorgeworfen, er sei ein Trickbetrüger. Ich glaube, so wie Sie agieren, sind das eher Taschenspielertricks von Ihrer Seite, als dass da wirklich ein Trickbetrüger unterwegs ist.
Sie können ja die Anfrage heraussuchen, und dann können Sie es dort nachlesen. Dann können Sie das auch noch einmal hier erwähnen, wenn Sie das meinen.
Durch die Schutzschirmkommunen hatten wir eine positive Entwicklung. Insgesamt 100 Kommunen konnten daran teilnehmen, die einen positiven Finanzierungssaldo von 140 Millionen € erzielt haben. Im Jahr 2016 waren insgesamt schon 80 % der Schutzschirmkommunen im Plus, was an dieser Stelle eine sehr hohe prozentuale Zahl ist. Da liegen wir weit vor dem Plan. Das wächst in den nächsten Jahren weiter an. An diesem Punkt erkennen wir ganz einfach, dass der Schutzschirm gewirkt hat und auch weiterhin wirkt und dass er mit dazu beiträgt, dass sich die Finanzen der Kommunen konsolidieren.
Deshalb ist es notwendig, dass wir neben dem Kommunalen Schutzschirm, der mit den Auftakt gebildet hat, neben dem Kommunalinvestitionsprogramm KIP I und dem Kommunalinvestitionsprogramm KIP II jetzt mit der Hessenkasse den nächsten Schritt gehen. Die Hessenkasse ist ein sehr ambitionierter Plan.
Wenn Sie kritisieren, dass hierzu noch kein Gesetzentwurf eingebracht worden ist, kann ich Ihnen an dieser Stelle nur zurufen: Der Finanzminister und der Innenminister haben doch die Aufgabe übernommen, erst einmal mit den Kommunen in einen Diskurs einzutreten. Es ist doch sinnvoll, mit den Kommunen darüber zu sprechen, wie die Gestaltung sein kann. Vielleicht ergibt sich in der Diskussion noch das eine oder andere, was man anpassen sollte. Wir wollen nicht einfach nur ein Gesetz vorlegen, wonach sich alle ausrichten, sondern wir sind in Gesprächen mit den Kommunen, und wir wollen danach das Beste für die Kommunen in Gesetzesform gießen. Deshalb geben wir uns so viel Mühe. Deshalb machen der Finanzminister und der Innenminister auch sehr viele Kommunalkonferenzen und sprechen mit den Vertretern der Kommunen.
An dieser Stelle ist es ein ganz wichtiger Punkt, dass wir dann, wenn die Regionalkonferenzen vorbei sind, gemeinsam einen Gesetzentwurf haben, in dem die Dinge so niedergelegt sind, dass sie auch erfolgreich sein können. Ich bin überzeugt davon, die Hessenkasse wird definitiv erfolgreich sein, so wie sie angelegt ist.
Zum 01.07. nächsten Jahres wird eine Entschuldung der Kassenkredite stattfinden, insgesamt ein Volumen von 6 Milliarden €. Die Kommunen haben dann die Sicherheit, dass sie nur noch einen gewissen Anteil tilgen müssen und von dem Zinsrisiko komplett befreit sind. Das Zinsrisiko
ist eine große Bürde, die durch das Land Hessen mit Unterstützung der WIBank übernommen wird, weil einzelne Kommunen sonst überhaupt nicht in der Lage wären, ihre Kassenkredite im Verlauf jemals zurückzuführen. Jetzt gibt es die Chance, jetzt gibt es die Hilfe, jetzt gibt es die Unterstützung, damit die Kommunen im Rahmen der Hessenkasse auch ihre Kassenkredite zurückführen können.
Zusätzlich zu der Rückführung der Kredite gibt es auch noch das Programm für die Investitionen, insgesamt 510 Millionen €; der Finanzminister hat es erläutert. Auch dies ist eine sehr gute Sache, damit diejenigen, die in der Vergangenheit schon fleißig und gut gewirtschaftet haben, an dieser Stelle nicht bestraft werden, sondern die Möglichkeit haben, an einem Programmteil zu partizipieren und damit in wichtige Investitionen hineinzugehen. Es wurden auch weitere Dinge angesprochen, die angedacht sind, wie z. B. das Investitionsprogramm zur Unterstützung bei den Schwimmbädern.
Deshalb können wir die Debatte heute mit der Regierungserklärung des Finanzministers so zusammenfassen: Unsere Zukunft sieht so aus, dass wir ausgeglichene Haushalte anstreben, eine Kommunalverschuldung, die nur noch aus Investitionskrediten besteht, keine unkalkulierbaren Haushaltsrisiken wegen steigender Zinsen. Eine zukunftsfeste kommunale Infrastruktur mit sanierten Schulen, Kindergärten, Straßen, Sportstätten, ein gestärkter ländlicher Raum mit klarer Perspektive:
So wünschen wir uns unser Hessenland, unsere schöne Heimat. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf Ihre weiteren Wortmeldungen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich habe ich erwartet, so wie sich auch die ersten Rednerinnen und Redner eingelassen haben, dass wir zu dem Thema Landesblindengeldgesetz einen großen Konsens haben. Ich habe zumindest verspürt, dass wir in den grundsätzlichen Linien einen Konsens haben, uns nur in Nuancen unterscheiden und noch die eine oder andere Gewichtung vornehmen.
Frau Kollegin Schott, was Sie dargestellt haben, ist bar jeder Wirklichkeit, strotzt vor unwahren Vorwürfen und war am Thema vollkommen vorbeigeredet.
Sehr geehrte Frau Kollegin Schott, ich will dieses eine Argument aufgreifen. Wenn Sie hier erwähnen, die Landesregierung beabsichtige, kein Landesblindengeldgesetz mehr zu machen, dann frage ich mich: Wo sind Sie eigentlich? Haben Sie eigentlich die Grundlage verinnerlicht, warum wir ein Landesblindengeldgesetz machen? Wissen Sie, was die Grundlage ist, was sich geändert hat und warum wir das anpassen?
Liebe Frau Schott, wir können nachher ein Zwiegespräch führen. Ihre Hinweise sind an dieser Stelle wenig sachdienlich.
Wir wollen, dass die Erhöhung des Pflegegeldes bei den Behinderten schnell ankommt.
Dies haben auch alle Anzuhörenden in der Anhörung am 17. August, an der wir gemeinsam teilgenommen haben, begrüßt. Darauf haben auch alle Rednerinnen und Redner hingewiesen, dass diese Anhörung beeindruckend war und dass wir die Hinweise aufgenommen haben. Unser Gesetzentwurf sieht eine Anpassung vor, die allen blinden Menschen zugutekommen soll. Daher sollten wir auch den Gesetzentwurf sehr zeitnah verabschieden.
Vielleicht – das ist nach den Einwürfen meiner Vorrednerin doch nötig, obwohl ich den Teil eigentlich weglassen wollte – sollte ich einfach noch einmal zwei oder drei Fakten hier aufzählen, warum wir dies hier eigentlich tun. Mit der Änderung des SGB XI wurde auch eine Anpassung der im hessischen Blindengeldgesetz enthaltenen Anrechnungsregelungen von Pflegegeld auf das Behindertengeld erforderlich, sehr geehrte Frau Kollegin Schott. Sie wissen das eigentlich. Deshalb wundert es mich, dass Sie etwas anderes behaupten.
Mit der Neuregelung ist nämlich im Wesentlichen beabsichtigt, dem Systemwechsel vom SGB XI von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade Rechnung zu tragen, ohne dass eine Verschlechterung oder eine finanzielle Einbuße der betroffenen Menschen an dieser Stelle vorgenommen wer
den muss. Deshalb haben wir auch den Gesetzentwurf eingebracht und die Veränderungen, die vorgegeben sind, aufgenommen und haben die einzelnen Sätze angepasst.
Lassen Sie mich noch auf das eingehen, was wir in der Anhörung gemeinsam besprochen haben und was die Anzuhörenden uns in einer beeindruckenden Art und Weise geschildert und dargestellt haben. Es wurde dabei z. B. auch angesprochen, dass kein Anspruch auf Landesblindengeld besteht, wenn der Wohnsitz vor der Aufnahme in eine hessische Einrichtung außerhalb Hessens gewesen ist. Das ist ein Problem.
In den Genuss von Landesblindengeld eines Bundeslandes kommen nämlich nur Blinde und sehbehinderte Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Bundesland haben. Verziehen sie in ein anderes Bundesland, erlischt ihr bisheriger Anspruch. Ein neuer Anspruch auf Landesblindengeld kann nur dann entstehen, wenn in dem neuen Bundesland wieder ein gewöhnlicher Wohnsitz gegründet wird. Jetzt kommt die problematische Situation: Dies entsteht aber nicht bei der Unterbringung in einer Einrichtung. Diese Verfahrensweise gilt aber in allen Bundesländern. Dies wurde uns auch als Problem geschildert. Bisher greift in solchen Fällen die Blindenhilfe nach § 72 SGB XII.
Darüber hinaus wurde in der Anhörung auf die hohen Anforderungen an die Taubblinden-Assistenten und deren aufwendige Qualifikation aufmerksam gemacht. Kollege Rock hat schon einige Ausführungen dazu gemacht. Dem hessischen Sozialministerium sind jedoch, abgesehen von Nordrhein-Westfalen, bisher keine weiteren Erfahrungen anderer Länder bekannt, die eine entsprechende Qualifikation fördern bzw. unterstützen.
Auch gibt es diesbezüglich keine abschließende Positionierung. Erstgespräche mit dem Taubblindenverein fanden schon im Jahr 2013 statt. Der besondere Bedarf der taubblinden Menschen zur gesellschaftlichen Teilhabe wird anerkannt, und das zuständige Fachreferat wird auch weiterhin Gespräche mit dem Taubblindenverein führen, um auch dort die konkreten Bedarfe gemeinsam und konsensual abzuklären.
Uns ist jedoch bewusst, dass für einige Menschen mit Behinderungen der Zugang zum Leistungssystem der Sozialgesetzbücher erschwert ist. Dies betrifft z. B. die taubblinden Menschen, die bei der Kommunikation auf die taktile Gebärdensprache angewiesen sind. Um eine verbesserte Ansprache auch in diesem Fall für die zur Verfügung stehenden Leistungen zu gewährleisten und in den Gesprächen darauf hinzuweisen und auch aufklärend zu wirken, ist es natürlich möglich, dass dann unabhängige Teilhabeberatungsstellen eingeführt werden – gemäß dem Bundesteilhabegesetz, wie dieses es vorsieht.
Das ist ein wichtiger Punkt. Diesen möchte ich an dieser Stelle noch einmal unterstreichen, weil er nämlich eine Hilfestellung gibt und auch den taubblinden Menschen an dieser Stelle einen Zugang ermöglicht, der für diese explizit wichtig ist, damit sie auch die Leistungen, die ihnen zustehen, an dieser Stelle abrufen und einfordern können.
Dies ist ein niedrigschwelliges Angebot, das die Leistungsberechtigten über ihre Ansprüche informiert. Es sollte also in erster Linie darum gehen, bei der Auswahl der Dienste, die die Teilhabeberatung anbieten, entsprechende Kenntnisse in der taktilen Gebärdensprache positiv zu berücksichtigen.
Die Argumente haben wir schon sehr vielfältig ausgetauscht. Ich will es noch einmal betonen: Es ist erfreulich, dass zumindest all die Rednerinnen und Redner, die guten Willens sind und sich in dieses Thema eingebracht haben, das Thema auch ernst nehmen und das Thema so behandeln, wie es angemessen ist.
Deshalb glaube ich abschließend: Wenn wir dieses Thema auch weiterhin gemeinsam im Sinne der betroffenen Menschen so weiterbehandeln, dann gehen wir sehr verantwortungsvoll mit diesem Thema um. Lassen Sie uns dies ohne Polemik, sondern sachgerecht an der verantwortlichen Stelle diskutieren. Ich freue mich auf die weiteren Diskussionen. – Herzlichen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Welche steuerlichen Erleichterungen können Landwirten und Winzern gewährt werden, die von Frostschäden durch die teilweise ungewöhnlich niedrigen Temperaturen im dritten Quartal dieses Jahres betroffen sind?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Hessenkasse stellt das Land Hessen eine weitere Unterstützung und Hilfe zur Entschuldung der Kommunen in Hessen zur Verfügung. Wir setzen in Hessen auf Schuldenabbau, sowohl im Land als auch in den Kommunen. Neue Schulden zu vermeiden und Altschulden
nach und nach abzubauen, dies haben wir uns gemeinsam auf die Fahnen geschrieben.
Dabei arbeiten wir nicht nur an einer Reduzierung des Schuldenbergs des Landes, sondern helfen auch unseren Kommunen, ihre Schulden abzutragen.
Die positive Entwicklung der Kommunalfinanzen setzt sich in Hessen weiter fort. Dies habe ich auch im letzten Plenum in meiner Rede deutlich gemacht. Die Entwicklung schreitet weiterhin positiv voran. Nicht nur der Bund hat seinen Haushalt im vergangenen Jahr ausgleichen können, sondern auch dem Land und der kommunalen Familie in Hessen ist es im letzten Jahr gelungen, mehr einzunehmen als auszugeben. Rund zwei Dritteln der Kommunen ist es gelungen, das letzte Jahr mit einem ausgeglichenen Haushalt abzuschließen. Dies ist ein großer Erfolg. Insgesamt hatten die Kommunen einen Überschuss, also einen positiven Finanzierungssaldo, von über 300 Millionen €. Das ist ein hervorragendes Ergebnis.
Dabei helfen uns, das wollen wir nicht verschweigen, die sehr gute konjunkturelle Lage, das Wirtschaftswachstum, gute Steuereinnahmen und historisch tiefe Zinssätze.
Aber gerade von der Zinsseite drohen den Kassenkrediten der Kommunen die größten Risiken. Ein Anstieg um 1 bis 2 % würde die meisten Kommunen mit Kassenkrediten in große Schwierigkeiten bringen. Aus dieser Erkenntnis und der Fürsorge für die Kommunen heraus haben wir die Hessenkasse konzipiert, ein bundesweit einmaliges Programm, mit dem das Land Städte und Gemeinden beim Abbau ihrer Kassenkredite unterstützt.
Auf einen Schlag können sich die Kommunen ab Mitte des nächsten Jahres die insgesamt 6 Milliarden € Kassenkredite von der Hessenkasse des Landes abnehmen lassen. Die Zinsen werden ab diesem Zeitpunkt von der Hessenkasse übernommen, die zugleich die Tilgung der Kredite organisiert und erhebliche Tilgungszuschüsse leistet. Damit hilft das Land den Kommunen mit hohen Kassenkrediten sehr wirkungsvoll, Schulden abzubauen.
Es muss aber auch erwähnt werden, dass sich die Koalition aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Spielräume, um den Kommunen jetzt hilfreich zur Seite stehen zu können, erst erarbeitet hat.
Wichtige Fortschritte und beachtliche Erfolge konnten wir zusammen mit den Kommunen bereits mit dem über 3 Milliarden € umfassenden Kommunalen Schutzschirm des Landes erreichen, mit dem wir gezielt bei der Entschuldung der Kommunen geholfen haben. Doch damit geben wir uns noch nicht zufrieden. Die kommunale Familie ist noch mit deutlich zu hohen Kassenkreditbeständen belastet und damit einem erheblichen Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, das die bisherigen Konsolidierungsbemühungen perspektivisch gefährden könnte. Dieses Risiko in den kommunalen Haushalten wollten wir daher sehr deutlich entschärfen. Deshalb unterbreiten wir den Kommunen mit ho
hen Kassenkreditbeständen mit der Hessenkasse des Landes ein bundesweit einmaliges Angebot. Damit leisten wir einen weiteren wichtigen Beitrag zur Entschuldung unserer Kommunen in Hessen.
Zusätzlich werden wir im Rahmen der Hessenkasse ein Investitionsprogramm mit einem Volumen von 500 Millionen € auflegen, mit dem wir finanz- und auch strukturschwache Kommunen besonders unterstützen wollen, die keine Kassenkredite angehäuft oder diese durch eigene Anstrengungen bereits abgebaut haben. Damit werden die in diesen Kommunen erbrachten hervorragenden Leistungen bei der Haushaltskonsolidierung in besonderem Maße anerkannt und gewürdigt.
Hessen setzt auf Schuldenabbau, sowohl im Land als auch in den Kommunen. Wir leisten dabei unseren Beitrag, um die Schuldenspirale zu beenden und Investitionen in die Zukunft zu ermöglichen; denn ausgeglichene Haushalte und eine tragfähige Begrenzung von Kassenkrediten sind der richtige Weg, den nachfolgenden Generationen Handlungsspielräume statt Schuldenberge zu hinterlassen.
Führen wir uns den Sachstand noch einmal gemeinsam vor Augen: Insgesamt 265 Kommunen – das sind immerhin über 50 % der Kommunen – haben Kassenkredite mit einem Volumen von insgesamt rund 6 Milliarden € angehäuft. Ich erinnere daran, dass der eigentliche Zweck von Kassenkrediten ist, kurzfristig Liquidität zur Deckung von Ausgaben zu schaffen. Diese Ausnahme wurde in vielen Kommunen aber zur Regel, und die Kassenkredite wurden bedauerlicherweise nicht mehr zurückgeführt. An dieser Stelle setzt die Hessenkasse zukünftig an. Sie ist ein Entschuldungsprogramm für Kassenkredite und ein Investitionsprogramm, dass wir über die WIBank – die die Betreuung, Beratung und Organisation übernimmt – in die Wege leiten und den Kommunen anbieten.
Die Entschuldung beginnt mit der Schuldenübernahme Mitte nächsten Jahres durch die Hessenkasse. Zu diesem Zeitpunkt wird die Organisation der Tilgung von der WIBank übernommen. Das ermöglicht einen Neustart aller am Programm teilnehmenden Kommunen. Für die Rückführung der Kredite ist, das wissen Sie, eine maximale Laufzeit von 30 Jahren vorgesehen.
Ich betone, dass die Teilnahme an der Hessenkasse freiwillig ist. Das Land übernimmt die Zinsen für die Kredite. Zudem werden Entschuldungshilfen durch die WIBank übernommen.
Die Kommunen müssen, wenn sie sich daran beteiligen, in der Summe nur rund ein Drittel des Betrags aufbringen, den sie ohne die Hessenkasse für Zins und Tilgung hätten aufbringen müssen. Zwei Drittel – das ist der weit überwiegende Teil – steuert die Hessenkasse über den Landeshaushalt aus Mitteln des Landes, des Bundes und des Landesausgleichsstocks bei.
Der Eigenbetrag der Kommune beträgt 25 € pro Einwohner und Jahr – ich erwähnte es –, und dies maximal 30 Jahre. Es gibt einen Zuschuss von der WIBank in der gleichen Höhe – 25 € pro Einwohner und Jahr –, und gegebenenfalls wird, wenn der Kredit nach 30 Jahren noch nicht zurückgezahlt ist, der Rest von der WIBank übernommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, ich vermute, Sie formulieren es so, dass das Land die
Aufnahme der Kassenkredite durch eine zu geringe Finanzausstattung verursacht hat. Herr Schmitt, es tut mir leid, dass ich Ihnen einen Teil Ihres Redebeitrags wegnehme: Wenn dies so wäre, wäre aber zu erwarten, dass alle finanzschwachen Kommunen hohe Kassenkredite haben. Dies ist aber nicht der Fall. Dafür gibt es Beispiele: Die Kommunen Breitenbach und Rasdorf sind zwar finanzschwach, haben aber keine Kassenkredite. Andererseits haben finanzstarke Kommunen, beispielsweise Neu-Isenburg oder Königstein, erhebliche Kassenkreditbestände.
Es bleibt festzuhalten: Die Haushaltskonsolidierung ist kein Selbstzweck, sondern sie ist notwendig für die Wahrung der finanziellen Handlungsfähigkeit. Es ist wichtig, dass wir gemeinsam auf allen Ebenen an strukturell ausgeglichenen öffentlichen Haushalten arbeiten: im Bund, im Land und in den Kommunen. Wir wollen die finanziellen Lasten nicht immer weiter auf die nachfolgenden Generationen abwälzen. Ein solch schweres Erbe wollen wir unseren Kindern und Enkeln nicht hinterlassen. Wir wollen solide, nachhaltige und generationengerechte Haushalte. Dies ist zudem die zwingend notwendige Voraussetzung, um die finanziellen Handlungsfähigkeiten für die Zukunft zu erhalten und im Zweifel auch auszubauen. Wir wollen eine Zukunft ohne ständig wachsende Schuldenberge.
Dies kann aber niemand durch abstrakte Bekenntnisse zur Haushaltskonsolidierung erreichen. Ausgeglichene Haushalte sind das Ergebnis harter Arbeit. Auch spürbare Belastungen können dabei nicht gänzlich vermieden werden.
Sie wissen, in den Haushaltsgrundsätzen der Hessischen Gemeindeordnung ist geregelt, dass der Haushalt in jedem Haushaltsjahr unter der Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus den Vorjahren ausgeglichen sein soll. Das ist richtig, und das sollte grundsätzlich unser gemeinsamer Anspruch sein.
Dazu gehört aber auch, dass die Nutzung von Kassenkrediten zukünftig auf ihre ursprüngliche Funktion zur Überbrückung unterjähriger und kurzfristiger Liquiditätsengpässe zurückzuführen ist und dass sie einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde unterliegen muss, wenn ein Ausgleich in demselben Haushaltsjahr nicht möglich sein sollte.
Das Land unterstützt die Landkreise und Städte auf sehr vielfältige Weise. Das muss in dieser Debatte auch noch einmal kurz betont werden. Ich erwähne die maßgebliche Beteiligung des Landes an der Entschuldung der besonders belasteten Kommunen im Rahmen des Kommunalen Schutzschirms: 3,2 Milliarden €. Ich erinnere daran, der Kommunale Finanzausgleich hat in diesem Jahr einen Stand von 4,6 Milliarden € – Tendenz weiter steigend. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 betrug er insgesamt 1,7 Milliarden € weniger.
Ein dritter Punkt kommt hinzu: die Investitionshilfen von Bund und Land für die Zukunftsinvestitionen in sämtlichen Kreisen, Städten und Gemeinden. Ich erinnere an die Programme KIP I und KIP II. KIP macht Schule: Dort werden den Kommunen Mittel in Höhe von 1,5 Milliarden € zur Verfügung gestellt.
Ich komme gleich zum Schluss. – Ich fasse die Zahlen zusammen: Hinzu kommen 4,6 Milliarden € vom KFA, 3,2 Milliarden € vom Kommunalen Schutzschirm und 1,5 Milliarden € vom Kommunalinvestitionsprogramm. Das sind 9,3 Milliarden €. Dazu kommt jetzt noch die Hessenkasse mit einem Volumen von über 6 Milliarden €. Das bedeutet eine Unterstützung der Kommunen in Hessen mit über 15 Milliarden €.
Sehr geehrter Herr Rudolph, das ist wahrhaft historisch. Dem können Sie nichts hinzufügen. – Deshalb sage ich: Das Land ist weiterhin ein sehr erfolgreicher Partner der Kommunen in Hessen. – Ich danke Ihnen recht herzlich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Die positive Entwicklung der Kommunalfinanzen setzt sich in Hessen weiter fort.
Nicht nur der Bund hat seinen Haushalt im vergangenen Jahr ausgleichen können, sondern auch dem Land und der kommunalen Familie in Hessen ist es gelungen, im letzten Jahr mehr einzunehmen als auszugeben. Einem Großteil der Kommunen, rund zwei Dritteln, ist es gelungen, das letzte Jahr mit einem ausgeglichenen Haushalt abzuschließen. Insgesamt hatten die Kommunen einen Überschuss, also einen positiven Finanzierungssaldo, von über 300 Millionen €. Das ist ein hervorragendes Ergebnis.
Die kommunalen Finanzierungsdefizite sind seit dem Jahre 2010 sehr deutlich abgebaut worden. Wurde im Jahre 2010 noch ein Defizit von insgesamt über 2,2 Milliarden € ausgewiesen, so war es im Jahre 2016 ein Überschuss von über 300 Millionen €.
Ebenfalls eine positive Entwicklung ist bei den Schutzschirmkommunen festzustellen. Diese über 100 Kommunen – zum Schluss genau 100 Kommunen – konnten in
Summe einen positiven Finanzierungssaldo von über 140 Millionen € erzielen.
Bereits 80 % der Schutzschirmkommunen sind im Plus. Gerade den besonders konsolidierungsbedürftigen Kommunen ist es dank der eigenen Konsolidierungsanstrengungen und der Schutzschirmhilfen gelungen, eine beachtliche Konsolidierung vorzunehmen. Dazu kommt interessanterweise noch, dass der Anteil der Schutzschirmkommunen mit einem positiven Finanzierungssaldo höher ist als der Anteil bei den sonstigen Kommunen.
Bei knapp einem Viertel der Schutzschirmkommunen gelang es sogar, mindestens dreimal in Folge einen Haushaltsausgleich zu erreichen und damit das Schutzschirmziel zu erfüllen.
Seit 2013 liegt die Ergebnisverbesserung der Schutzschirmkommunen nun um insgesamt 1,2 Milliarden € über den in den Schutzschirmvereinbarungen vorgesehenen Werten.
Die Haushaltskonsolidierung ist kein Selbstzweck, sondern notwendig für die Bewahrung der finanziellen Handlungsfähigkeit. Es ist wichtig, dass wir auf allen Ebenen an strukturell ausgeglichenen öffentlichen Haushalten arbeiten – im Bund, im Land und in den Kommunen.
Wir wollen die finanziellen Lasten nicht weiter auf nachfolgende Generationen abwälzen. Ein solch schweres Erbe wollen wir unseren Kindern und Enkeln nicht hinterlassen, sondern wir wollen solide, nachhaltige und generationengerechte öffentliche Haushalte. Dies ist zudem eine zwingende Voraussetzung, um die finanziellen Handlungsfähigkeiten auch für die Zukunft zu bewahren. Wir wollen eine Zukunft ohne ständig wachsende Schuldenberge. Dies kann niemand nur durch abstrakte Bekenntnisse zur Haushaltskonsolidierung erreichen. Ausgeglichene Haushalte sind das Ergebnis harter Arbeit. Auch spürbare Belastungen können dabei nicht gänzlich vermieden werden.
In den Haushaltsgrundsätzen der Hessischen Gemeindeordnung ist geregelt, dass der Haushalt in jedem Haushaltsjahr unter der Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus den Vorjahren ausgeglichen sein soll. Das ist richtig, und das sollte grundsätzlich unser gemeinsamer Anspruch sein.
Ist der Haushalt einer Kommune nicht ausgeglichen, sind grundsätzlich die Ausgaben zu senken und/oder die Einnahmen zu erhöhen, um den Haushaltsausgleich schnellstmöglich erreichen zu können. Hier kann beispielsweise geprüft werden, ob die Aufgabenerledigung effizienter erfolgen kann, das gleiche Ergebnis also mit weniger Kosten erbracht werden kann. Ich nenne dort nur als eine Möglichkeit die interkommunale Zusammenarbeit.
Bei diesem gesamten Komplex gibt der Landesrechnungshof mit seinen Kommunalberichten regelmäßig sehr wertvolle Anregungen zu den möglichen Effizienzpotenzialen. Ende letzten Jahres stellte der Rechnungshof beispielsweise zu den untersuchten Kommunen fest – ich zitiere –:
Bereits durch Ausschöpfung der aufgezeigten Potenziale in diesen ausgewählten Verwaltungsbereichen ließe sich ohne Einnahmenerhöhungen ein Großteil der untersuchten Haushalte ausgleichen.
Oder:
Es wäre zu überlegen, ob wirklich alle Leistungen, die bisher durch die Kommunen erbracht werden, tatsächlich in diesem Umfang notwendig sind.
Sollte jedoch die Kommune vor Ort zu dem Ergebnis kommen, dass eine Reduzierung der Ausgaben zum Haushaltsausgleich nicht möglich oder nicht gewünscht ist, kann das Ergebnis nicht sein, dass die Lücke einfach beliebig lange durch neue Verschuldung geschlossen wird. Es ist in so einer Situation notwendig, sich über mögliche Einnahmepotenziale Gedanken zu machen. Ferner sollten die Bürger vor Ort die Möglichkeit haben, sich bewusst für einen hohen Leistungsstandard in der Kommune zu entscheiden, mit dem auch höhere Kosten und damit auch höhere Steuern einhergehen.
Wer die kommunale Selbstverwaltung ernst nimmt, der sollte die Entscheidung darüber, ob vor Ort zur Erreichung des Haushaltsausgleichs die Priorität auf die Ausgabenoder die Einnahmeseite gelegt wird, grundsätzlich den betroffenen Kommunen selbst überlassen. Dies beinhaltet aber nicht, dass die Kommunen ihrer Verantwortung nicht gerecht werden, das Nötige zum Haushaltsausgleich zu unternehmen. Zu Recht ist es auch die Aufgabe der Kommunalaufsicht, hierauf zu achten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Land unterstützt die Landkreise, die Städte und die Gemeinden auf vielfältige Weise. Die Konsolidierungserfolge auf kommunaler Ebene sind in erster Linie ein Verdienst der Verantwortlichen in den Kommunen, die auf das Erreichte stolz sein können. Das Land unterstützt die Kommunen im Rahmen seiner Möglichkeiten aber auch partnerschaftlich auf dem Weg zu generationengerechten Haushalten. Vor allem erwähne ich an dieser Stelle die maßgebliche Beteiligung des Landes an der Entschuldung der besonders belasteten Kommunen im Rahmen des Kommunalen Schutzschirms mit über 3 Milliarden € aus den Landesmitteln.
Der Kommunale Finanzausgleich ist in diesem Jahr mit fast 4,6 Milliarden € auf einem Rekordhoch – insgesamt über 1,7 Milliarden € mehr als noch im Jahr 2010. Hinzu kommen die Investitionshilfen von Bund und Land für die Umsetzung von Zukunftsinvestitionen in sämtlichen hessischen Landkreisen, Städten und Gemeinden. Ich nenne dazu die Programme KIP I und KIP II, die ein Gesamtvolumen von 1,5 Milliarden € haben.
Aber was schlägt uns die SPD-Fraktion in ihrem heute vorliegenden Antrag vor? Sie zeichnet ein Zerrbild, das mit der Realität sehr wenig zu tun hat.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie beklagen eine mangelhafte Finanzausstattung. Das ist absolut unzutreffend. Richtig ist: Der KFA ist auf einer Rekordhöhe und anhand des Bedarfs berechnet. Das Land stellt über den freiwillig eingeführten Stabilitätsansatz im Jahr 2017 über 1,2 Milliarden € mehr zur Verfügung, als sich nach der eigenen Bedarfsberechnung ergibt.
Sie behaupten, der Kommunale Schutzschirm hat nichts geändert. Dies ist ebenso unzutreffend. Richtig ist: Den Schutzschirmkommunen wurden rund 3,2 Milliarden € Schulden abgenommen. Zudem weisen mittlerweile 80 % der Schutzschirmkommunen Überschüsse auf. Zusätzlich zu den ohnehin ehrgeizigen Defizitabbauvereinbarungen wurden seit 2013 insgesamt 1,2 Milliarden € Schulden abgebaut. Das heißt: Der Schutzschirm wirkt sogar schneller und besser, als man erwarten konnte. Er ist ein großer Erfolg.
Sie behaupten in Ihrem Antrag, dass der Defizitausgleich nur durch die gute konjunkturelle Entwicklung, Abgabenerhöhungen und Leistungskürzungen erreicht wurde. Es ist korrekt, dass die gute Konjunktur steigende Einnahmen beschert hat, was sehr hilfreich ist. Ebenfalls zutreffend ist, dass viele Kommunen ihre Steuerhebesätze angehoben haben
und auch Ausgaben auf den Prüfstand gestellt worden sind, wobei die Hebesätze im Bundesdurchschnitt sehr niedrig waren. Das wissen Sie.
Aber auch die gestiegenen KFA-Mittel des Landes helfen selbstverständlich bei der Konsolidierung der Kommunen. Herr Schmitt, was ist in den Augen der Opposition dann aber die Alternative – neue Schulden?
Zusätzliche finanzielle Mittel vom Land für die Kommunen müssten entweder durch Schulden finanziert oder durch Kürzungen bei den Ausgaben bzw. Einnahmeerhöhungen erzielt werden. Solange Sie aber allen alles versprechen, ohne einen konkreten Finanzierungsvorschlag zu unterbreiten, sind Sie nicht ernst zu nehmen.
Ich erinnere auch an die gestern geführte Diskussion über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Wer Mehrbelastungen des Haushalts in einer Größenordnung von ca. 3 Milliarden € fordert – 1 Milliarde € für die Erhöhung der KFA-Mittel, 940 Millionen € für die Kitas, 500 Millionen € für den sozialen Wohnungsbau, 230 Millionen € für die Erhöhung der Besoldung, 155 Millionen € aufgrund der Ablehnung der Grunderwerbsteuererhöhung, 70 Millionen € für die Grundschullehrer, 39 Millionen € für den Landesstraßenbau, 22 Millionen € für den ÖPNV und 21 Millionen € für die soziale Infrastruktur –, ohne einen einzigen Finanzierungsvorschlag zu machen, der betätigt sich als finanzpolitischer Geisterfahrer.
Ich fasse zusammen: Das Land unterstützt die Kommunen partnerschaftlich. Es unterstützt die positive Entwicklung der kommunalen Finanzen weiterhin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. – Das geschieht durch den KFA mit insgesamt 4,6 Milliarden €, den Kommunaler Schutzschirm mit 3,2 Milliarden € und die Kommunalinvestitionsprogramme I und II mit 1,5 Milliarden €. Das sind über 9,3 Milliarden €: eine riesige Leistung für die Kommunen. Das Land ist ein erfolgreicher Partner der Kommunen. – Herzlichen Dank.
Herr Vorsitzender, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute eine kurze, aber interessante Debatte zum Landesblindengeldgesetz geführt. Ich bin dem Minister sehr dankbar dafür, dass er diesen Gesetzentwurf heute eingebracht hat, weil es sich hierbei um ein wichtiges Gesetz handelt, mit dem etwas Wichtiges für die Zukunft geregelt werden soll.
Uns liegt hierzu bereits ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion vor, den wir bereits im Januar diskutiert haben. Nun liegt uns auch ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor.
Wir werden im Ausschuss eine Anhörung durchführen, in der wir die Aspekte, die Sie, Herr Merz, Frau Schott, heute vorgetragen haben, noch einmal zu bewerten und zu gewichten haben. Wir werden schauen, welche einzelnen Argumente noch anzubringen sind.
Sie haben die Taubblindheit heute in den Fokus gerückt. In der Debatte im Januar haben wir bereits darüber gesprochen, dass es noch andere Behinderungen bzw. Einschränkungen gibt, die wir einer weiteren Bewertung unterziehen müssten, wenn wir die Taubblindheit herausgreifen würden.
In der Diskussion sind verschiedene Zahlen genannt worden. Die einen sagen, es handele sich um 30 Fälle. Die anderen sagen, es handele sich um 70 Fälle. Wiederum andere sagen, es seien 200 Fälle. Wir wissen also nicht genau, wie groß die Personengruppe ist, über die wir hier diskutieren. Dazu werden wir in der Anhörung aber sicherlich noch mehr erfahren. Ich glaube, es ist klug, uns gemeinsam in Geduld zu üben und die Anhörung mit einer gewissen Transparenz und Konsequenz durchzuführen, sodass wir uns an dieser Stelle einklinken können.
Für die Taubblinden gibt es durchaus gewisse Hilfeleistungen. Frau Kollegin Erfurth hat steuerliche Möglichkeiten erwähnt. Gewisse Möglichkeiten bieten das SGB IX, das SGB XI, die Eingliederungshilfe und natürlich Vergünstigungen wie bei der Beschaffung von Hilfsmitteln.
Wir müssen das insgesamt bewerten. Wir müssen das insgesamt in den Zusammenhang stellen, auch gegenüber anderen Gruppen, die an dieser Stelle unter einer Behinderung leiden.
Ich spüre einen großen Konsens zum Thema Landesblindengeldgesetz. Ich glaube, das ist der gemeinsame und sehr positive Aspekt, den wir heute an dieser Stelle festhalten können. Ich glaube, wir werden diesen Gesetzentwurf nach der Anhörung mit großer Mehrheit verabschieden können. Über einzelne Details werden wir uns noch austauschen. Wir werden dafür sorgen, dass diesen Menschen
kein Nachteil durch dieses Gesetz entsteht, sondern dass sie bessergestellt werden. Die Anrechnungssätze werden beibehalten werden. Die Leistungen werden gleich bleiben. Es wird transparent sein. Dies ist unser gemeinsames Anliegen, und dies ist unser gemeinsamer großer Konsens. Es ist sehr gut, dass wir dies in diesem Hause feststellen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke der Landesregierung für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs sowie den Fraktionen für die konstruktive Diskussion, die wir zu diesem Punkt geführt haben. Ich freue mich auf die Anhörung im Ausschuss. – Ganz herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringen heute den Entwurf eines Fraktionsgesetzes zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in den Landtag ein. Das Hessische Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch XII muss aufgrund der Reformvorhaben beim Bundesteilhabegesetz, bei der Pflegeversicherung und der Neuregelung im Sozialgesetzbuch VIII ab dem 1. Januar dieses Jahres überarbeitet werden.
Die mit den Neuregelungen der Nachweis- und Abrufregelung im Sozialgesetzbuch XII mit Gesetz vom 21. Dezember 2015 vorgenommenen Änderungen machen eine Anpassung des Landesrechts an die bundesgesetzlichen Regelungen erforderlich. Dies betrifft die Termine für die Quartalsabrufe, die Abrufzeiträume, die eingeführte Jahresrevisionsklausel sowie die Nachweispflichten.
Ferner wird nunmehr auch eine Bereinigung der Gesetze erfolgen, indem die Vorschriften der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch XII vom 15. Dezember 2014 für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig in das Hessische Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch XII überführt werden sollen. Dabei geht es um die Zuständigkeit beim Verfahren, beim Mittelabruf, beim Erstattungsverfahren, der Nachweisprüfung und der Aufsicht im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung.
Da es zwischen dem Bund und den Trägern der Sozialhilfe – in Hessen sind das der Landeswohlfahrtsverband als überörtlicher Träger und die Landkreise und kreisfreien Städte als die örtlichen Träger der Sozialhilfe – keine direkten Finanzbeziehungen gibt, erstattet der Bund dem Land den pauschalen Ausgleich. Die bundesgesetzliche Regelung sieht aber eine Weiterleitung an die zuständigen Träger der Sozialhilfe nicht zwingend vor.
Aufgrund der durch die Bundeserstattungsregelung nach § 136 Sozialgesetzbuch XII vorgegebenen Termine ist die landesgesetzliche Regelung eilbedürftig und muss noch in diesem Jahr beschlossen werden. Ohne eine rechtzeitige landesgesetzliche Regelung ist weder eine genaue Bezifferung der von Hessen geltend zu machenden Bundeserstattungen noch eine Weiterleitung der Bundesmittel an die Träger der Sozialhilfe möglich. In der Folge ist dann auch die Verordnung über die Zuständigkeit nach dem Sozialgesetzbuch aufzuheben.
Das ist sehr wichtig: Weiterer Handlungsbedarf ergibt sich aus der Regelung in § 94 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX. Danach müssen die Länder die zuständigen Träger der Eingliederungshilfe ab dem Jahr 2018 bestimmen. Die Zuständigkeitsregelung des § 94 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX wurde ausdrücklich von einem Inkrafttreten erst zum 1. Januar 2020 ausgenommen. Das muss somit sofort geregelt werden.