Protokoll der Sitzung vom 13.12.2016

Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie ganz herzlich zu unserer letzten Sitzungswoche in diesem Jahr. Ich heiße Sie herzlich willkommen und wünsche uns drei gute Sitzungstage.

Ich stelle zunächst die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. – Dem widerspricht keiner. Dann ist das so.

(Unruhe)

Die Tagesordnung vom 6. Dezember 2016 sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 37 Punkten liegen Ihnen vor.

Sie entnehmen der Tagesordnung in den Punkten 31 bis 35 die fünf Anträge betreffend eine Aktuelle Stunde, die nach § 32 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung mit je fünf Minuten je Fraktion am Donnerstag ab 9 Uhr abgehalten werden.

Der unter Tagesordnungspunkt 8 stehende Gesetzentwurf der SPD, Drucks. 19/3428, wurde zurückgezogen.

Interfraktionell wurde vereinbart, dass es zu den Gesetzentwürfen unter den Tagesordnungspunkten 5 und 7 keine dritte Lesung geben wird. Die Umkehrung ist auch klar: Somit ist auch die Einladung des Wirtschaftsausschusses zu seiner Sitzung heute Abend obsolet.

Kann die Tagesordnung so genehmigt werden? – Kein Widerspruch, dann ist es so.

Wir tagen heute bis 19 Uhr und beginnen, wie immer, mit der Fragestunde, Drucks. 19/4131. Danach kommt Tagesordnungspunkt 2.

Frau Staatsministerin Priska Hinz ist ganztägig entschuldigt, Herr Abg. Dieter Franz ebenso. – Frau Hinz ist krank, wird mir eben mitgeteilt. Dann wünschen wir gute Besserung.

(Günter Rudolph (SPD): Wer ist krank?)

Frau Ministerin Hinz ist krank, nicht nur einfach so weg. – Herr Dieter Franz fehlt ganztägig, er ist auch erkrankt. Herr Utter ist erkrankt, er fehlt heute. Frau Öztürk ist auch am heutigen Tag nicht da.

Meine Damen und Herren, ich möchte Sie auf die Ausstellung „Europa, die Faszination einer Idee“ – Versuch einer künstlerischen Annäherung – hinweisen. Es ist eine Arbeit aus der AG „Europa & Kunst“ der Gesamtschule Geistal in Bad Hersfeld und während der Plenartage in dieser Woche in der Ausstellungshalle zu sehen. Ich empfehle sie Ihrer Betrachtung.

Heute Abend, im Anschluss an die Plenarsitzung, kommt der Kulturpolitische Ausschuss in Sitzungsraum 510 W zusammen; und der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss trifft sich in Sitzungsraum 501 A. – Das waren die amtlichen Mitteilungen.

Dann darf ich Tagesordnungspunkt 1 aufrufen:

Fragestunde – Drucks. 19/4131 –

Wir beginnen mit der Frage 662. Herr Abg. Rock.

Ich frage die Landesregierung:

Hat sie mit Staatsministerin Puttrich bezüglich eines Verzichts auf die Einrede der Verjährung bezüglich etwaiger Schadenersatzansprüche des Landes Hessen infolge der rechtswidrigen Stilllegung des Kernkraftwerks Biblis gegen sie gesprochen?

Frau Staatssekretärin Tappeser, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Abg. Rock, nein. Die Frage wurde seitens der Landesregierung bereits in der Debatte vom 12. Oktober 2016 beantwortet.

Die rechtswidrige Stilllegung des Kernkraftwerks Biblis im März 2011 hat die Bundesrepublik Deutschland zu verantworten. Wie der Finanzminister in der Debatte ausführte, wäre der Anfechtungsprozess der RWE Power AG gegen das Land Hessen vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgrund der materiellen Rechtswidrigkeit der vom Bund vorgegebenen Stilllegungsverfügung auch bei Durchführung einer Anhörung verloren gegangen. Auf den abschließenden Bericht des Untersuchungsausschusses 19/1 des Hessischen Landtags wird nochmals Bezug genommen. Die insoweit erforderlichen Schritte wurden im Zusammenhang mit dem derzeit anhängigen Rechtsstreit, welchen die RWE Power AG gegen das Land Hessen führt, veranlasst.

Herr Kollege Schmitt, Zusatzfrage.

Wenn der Bund daran schuld war, wie Sie ausführen, hat denn das Land Hessen gegenüber dem Bund die angefallenen Anwalts- und Prozesskosten in Höhe von 3 Millionen € angefordert?

Frau Staatssekretärin Tappeser.

Herr Abg. Schmitt, das Land Hessen hat mit dem Bund einen Verjährungsverzicht ausgemacht. Insofern ist das eine Frage der späteren Auseinandersetzung.

Herr Kollege Gremmels, Zusatzfrage, und dann sind die Zusatzfragen zu Ende.

(Zuruf der Abg. Nicola Beer (FDP))

Entschuldigung, das habe ich nicht mitbekommen.

(Timon Gremmels (SPD): Ich lasse die Kollegin vor!)

Frau Kollegin Beer, bitte schön.

(René Rock (FDP): Danke, Herr Gremmels!)

Wie hat denn die Landesregierung Vorsorge für den Fall getroffen, dass sie sich mit ihrer Rechtsauffassung, der Bund habe dies zu verschulden und hafte damit, nicht durchsetzt im Hinblick darauf, dass sie Schaden vom Land abwendet, der dadurch entstünde, dass sie eventuelle Schadenersatzforderungen gegenüber Ministerin Puttrich nicht mehr wahrnehmen kann?

(Norbert Schmitt (SPD): Sehr gute Frage! – Minister Tarek Al-Wazir: War die Fragestellerin damals Teil der Landesregierung?)

Frau Staatssekretärin, bitte.

Wie gesagt, deswegen wurde der Verjährungsverzicht mit dem Bund vereinbart. Außerdem gehen wir davon aus, dass unsere Rechtsauffassung richtig ist.

(Lachen bei der SPD und der FDP – Beifall bei Ab- geordneten der CDU und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Keine weiteren Zusatzfragen; denn nur noch der Fragesteller dürfte eine stellen.

Ich rufe die Frage 664 auf. Frau Abg. Feldmayer.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie die Becherbonus-Kampagne von Umweltministerin Priska Hinz?

(Zurufe von der SPD: Positiv! – Super! – Klasse!)

Frau Staatssekretärin.

(Norbert Schmitt (SPD): Die Betroffene antwortet selbst, das ist gut! – Weitere Zurufe von der SPD)

Augenblick, Frau Kollegin. – Wir sind in der Fragestunde, es ist noch keine Debatte. Ich wollte es nur gesagt haben. Lieber Herr Kollege Merz, Sie wissen, wie Fragestunden laufen. Sie sind nicht erst seit gestern im Parlament.

Das Wort hat die Frau Staatssekretärin. – Bitte, Sie sind dran.

Mit der Becherbonus-Initiative sensibilisieren wir seit Frühjahr dieses Jahres erfolgreich für die Problematik des Mülls durch Coffee-to-go-Becher. Zum Stichtag 9. Dezember 2016 nehmen 34 Unternehmen mit mehr als 2.667 Filialen bundesweit an der Initiative teil. Darunter sind große bundesweite Ketten wie McDonald’s oder die Nordsee, biologische Bäckereiketten wie Kaiser aus Wiesbaden, Siebenkorn aus Mittelhessen und die Bäckereikette Pappert aus Osthessen. Eine Übersicht aller Unternehmen, die teilnehmen, ist auf unserer Internetseite einsehbar.

Ziel ist es, die Initiative weiter zu vergrößern; denn Handeln ist wirklich dringend geboten. Nach Schätzungen werden bundesweit derzeit insgesamt ca. 2,8 Milliarden Einwegbecher pro Jahr verbraucht. Das sind 320.000 Becher pro Stunde.

Durch diese Einwegbecher entstehen in Deutschland in jedem Jahr ca. 40.000 t Müll. Für die Reduzierung dieses Mülls setzen wir uns auch auf Bundesebene ein. Auf den Antrag von Hessen und Bayern haben auf der Umweltministerkonferenz die Umweltminister aller Länder entschieden, dass die hohe Zahl der Coffee-to-go-Becher verringert wird, und fordern den Bund auf, geeignete Maßnahmen zu prüfen. Mit dem Becherbonus sind wir in Hessen jetzt schon Vorreiter.

Frage 665, Herr Abg. Eckert.

Ich frage die Landesregierung: