Norbert Schmitt

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Volksmund hat doch recht: Am Abend werden die Faulen fleißig.
Herr Minister, das ist die richtige Umschreibung Ihrer Initiative kurz vor der Landtagswahl, am Ende, quasi am Abend der Legislaturperiode, schnell noch ein Programm zur Stärkung der hessischen Steuerverwaltung aufzulegen.
Mit 50 Experten will der Minister den komplexeren Fällen nachgehen. Es stellt sich die Frage – Herr Hahn und Herr Schalauske haben es schon angesprochen –: Wieso erst jetzt? Handelt es sich doch um ein Problem, das wir seit vielen Jahren diskutieren.
Herr Minister, wer glaubt, mit 50 Spezialisten, die sechs Wochen vor der Landtagswahl ihre Arbeit aufnehmen sollen, den Kampf gegen Steuerkriminalität gewinnen zu können, der irrt und/oder täuscht die Öffentlichkeit.
Es ist längst überfällig, die Steuerfahndung zu stärken, Experten für die zunehmenden Fälle mit Auslandsbezug auszubilden und natürlich auch die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die sehr großen Datenmengen, die bei der Beschlagnahmung von Steuerakten anfallen, bearbeiten zu können. Das ist von der SPD, von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, von den Personalräten seit vielen Jahren immer wieder gefordert worden.
Kollegin Arnoldt, wer über Jahre hinweg Stellen in der Steuerverwaltung abgebaut hat und wer weiß, dass eigentlich in der Steuerverwaltung 1.000 Stellen fehlen, der sollte mit Selbstlob sehr vorsichtig sein.
Ich will gleich sagen, wir werden 1.000 Beschäftigte in der Steuerverwaltung nicht von heute auf morgen aufbauen können, nicht dass bei Ihren Berechnungen jetzt aus 4 Milliarden € 5 Milliarden € werden. Vielmehr muss das Stück für Stück und nach und nach aufgebaut werden. Aber dass wir die Steuerverwaltung stärken müssen, damit dem Gebot der Steuergerechtigkeit nachgegangen werden kann, ist, glaube ich, selbstverständlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer sechs Wochen vor der Landtagswahl neue Programme verkündet, offenbart seine eigene Schlafmützigkeit im Zeitraum von 254 Wochen seit Beginn seiner Amtszeit in dieser Legislaturperiode. Damit wird deutlich, dass es an einem Plan für die künftige Aufstellung der hessischen Steuerverwaltung fehlt. Statt Aktionismus wäre ein über Jahre geltendes Ent
wicklungskonzept nötig, das die Herausforderungen für eine moderne Finanzverwaltung beschreibt, Defizite beseitigt und die Steuerverwaltung zukunftsfähig macht. Das wird Aufgabe einer neuen Regierung sein. Von Dr. Schäfer ist es jedenfalls nicht zu erwarten. Dafür hätte er in der Vergangenheit Zeit gehabt, und er hat es nicht erledigt.
Meine Damen und Herren, in unserem Regierungsprogramm haben wir gesagt, dass der gerechte Steuervollzug und die Bekämpfung des Steuerbetrugs unser zentrales Anliegen sind, weil ehrliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und kleine Betriebe Steuern zahlen, während sich Bürger mit besonders hohem Einkommen und international agierende Konzerne oftmals ihren Verpflichtungen entziehen. Das Geld, das dort nicht eingenommen wird, fehlt für öffentliche Aufgaben und Investitionen in der Zukunft. Deswegen – auch dies steht in unserem Programm – wollen wir die technische Ausstattung der Finanzverwaltung verbessern und für mehr Steuerfahnder und Betriebsprüfer sorgen. Das ist, glaube ich, im richtigen Sinne der Fortschritt und eine Verbesserung und die Herstellung von Steuergerechtigkeit in unserem Land.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zu dem zweiten Teil meiner Rede. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wird das meine letzte Rede als Abgeordneter sein.
Alles Weitere – darüber sollten wir nicht spekulieren – hat der Wähler in der Hand. Da sind wir uns einig.
Lassen Sie mich zum Abschied einige Sätze sagen. Der Hessische Landtag gilt als sehr streitbares Parlament. Wir haben es heute, gestern und vorgestern wieder gesehen. Die Debatten und der Umgang miteinander gelten als sehr hart. Mein zurückhaltendes Temperament und meine zurückhaltende Art haben mich davor bewahrt, daran einen Anteil zu haben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich verstehe das Lachen über Fraktionsgrenzen hinweg nicht.
Okay, ich gebe zu, ich habe ab und zu kräftig mitgemischt. Aber Leidenschaft und auch Zwischenrufe gehören in ein gutes Parlament. Für seine Sache zu kämpfen – in meinem Fall für soziale Gerechtigkeit, für Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität –, mit Einsatz, mit Engagement, mit Leidenschaft und voller Kraft für diese Werte zu kämpfen, macht aus meiner Sicht einen guten Abgeordneten aus. Da kann man auch einmal mit Verve über das Ziel hinausschießen. Auch das gehört dazu. Das ist auch mir passiert. Aber in den 23 Abgeordnetenjahren habe ich nur vier Rügen erteilt bekommen.
Der Höhepunkt war allerdings die Rüge von Vizepräsident Frank Lortz, der meine Feststellung: „Wir sind doch hier nicht in Ungarn“ rügte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, so geht es Oppositionsabgeordneten. Sie treffen nüchterne Feststellungen,
wollen auch den Regierungsfraktionen Orientierung geben, zumindest geografisch, und werden dann auch noch dafür gerügt.
Okay, wahrscheinlich habe ich dafür auch einige Rügen nicht bekommen, die ich verdient gehabt hätte.
Das ist der Sozialausgleich der Präsidenten.
Das kann sie. – Wird mir etwas fehlen, was wird mir fehlen? Ja, mir wird etwas fehlen. Mir werden die Fraktionssitzungen am Dienstag fehlen, wo ich meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen die Welt erklärt habe. Das wird ihnen jetzt wahrscheinlich auch fehlen. Natürlich wird mir die Landtagself fehlen. Ich werde sie sehr vermissen.
Ich gehöre ihr seit 1991 an. Ich bin sozusagen der Charly Körbel der Landtagself.
Ich weiß nicht, ob jemand diese Einsatzzahl noch erreichen wird.
Ich wünsche Ihnen allen für die Zukunft viel Glück und auch Erfolg – natürlich im Rahmen meiner politischen Überzeugung. Das gehört auch dazu. Aber völlig uneingeschränkt wünsche ich Ihnen allen eine stabile Gesundheit und Ihnen und dem Land Hessen alles Gute in Zukunft. Eine Bitte habe ich: Erhalten Sie sich bitte auch bei schwierigen Debatten ein Stück Humor. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich meine Rede in zwei Teile gliedern. Der erste Teil betrifft die Schuldensituation Hessens, der zweite Teil die Diskussion um den Derivateeinsatz in Hessen.
Zur Schuldensituation. Der 66. Bericht über die Schulden des Landes weist zum Jahresende 2016 Haushaltsschulden von 43,366 Milliarden € aus. Hinzu kommen Kreditverbindlichkeiten gegenüber der WIBank in Höhe von 2,5 Milliarden €. Ich habe das genannt. Damit liegt Hessen mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 6.824 € fast 1.000 € über dem Durchschnitt der Flächenländer. Das stellt der Bericht auf Seite 63 fest. Damit steht auch fest: Die CDU hat in ihrer Amtszeit die Schulden in Hessen nahezu verdoppelt. Ende 1998 betrug der Schuldenstand in Hessen 23,7 Milliarden €. Jetzt ist er, wie gesagt, fast verdoppelt worden.
Hinzu kommen Verpflichtungen gegenüber der WIBank. Darüber hinaus wurden in diesem Zeitraum auch Landesimmobilien in Höhe von 2,1 Milliarden € verkauft, um Haushaltslöcher zu stopfen. Die traurige Bilanz der CDU in einem eigentlich wirtschaftsstarken Land lautet damit: Schulden verdoppelt, Vermögen verschleudert und Schulden pro Einwohner deutlich über dem Durchschnitt der Flächenländer.
Herr Minister Dr. Schäfer, das ist leider Ihre Abschlussbilanz.
Ich komme nun zum zweiten Teil meiner Rede, nämlich der Frage des Derivateeinsatzes. Die Zeitung „Welt am Sonntag“ hat Ende August berichtet, dass Hessen durch Derivate Millionen verzockt habe. Sie berichtete von nicht mehr rückholbaren Mehrkosten in Höhe von 375 Millionen € durch Derivate, die im Jahre 2013 starteten. Sie verwies auf Buchverluste in der Bilanz des Landes Hessen durch den Derivateeinsatz in Höhe von 3,2 bzw. 4,5 Milliarden €.
Dieser Bericht in der „Welt am Sonntag“ führte zu drei Berichtsanträgen im Haushaltsausschuss mit über 100 Fragen, um den Sachverhalt aufzuklären. Lassen Sie mich nach der ausführlichen Diskussion und den detaillierten Antworten, die der Minister gegeben hat, meine Position wie folgt in zehn Punkten zusammenfassen.
Erstens. Um niedrige Zinsen im Vergleich zu der bisherigen Zinsbelastung zu sichern, kann der Einsatz von Derivaten ein sinnvolles Mittel sein.
Zweitens. Allerdings gibt es bei dem Einsatz von Derivaten sehr unterschiedliche Stellschrauben und Spielarten. Dies betrifft die Laufzeit, aber auch die vertragliche Ausgestaltung von Derivaten.
Drittens. Derivatelaufzeiten von 40 Jahren binden den Haushaltsgesetzgeber und die Regierungen über einen so langen Zeitraum, dass der wirtschaftliche Erfolg oder der wirtschaftliche Misserfolg und die politische Verantwortung dafür so weit in die Ferne gerückt werden, dass eine entsprechende Kontrolle eigentlich nicht mehr möglich ist.
Herr Minister, gerade Ihr Verweis auf den Einsatz von Derivaten in rot-grünen Zeiten mit einer damaligen Laufzeit von 28 Jahren, als es am Ende ein Verlustgeschäft gab, hätte bei den jetzt erheblich längeren Laufzeiten von Derivaten eigentlich zur Vorsicht führen müssen.
Viertens. Zahlreiche Derivatverträge sehen eine Kündigungsmöglichkeit der Banken – der Gläubiger – nach zehn Jahren vor. Damit wird das Risiko steigender Zinsen einseitig verlagert, nämlich auf das Land. Gewinner dieser Optionsgeschäfte können eigentlich nur die Banken sein, meine Damen und Herren.
Fünftens. Die Behauptung des Ministers, ein solcher Derivateeinsatz sei vergleichbar mit Versicherungen, ist einfach ein falscher Vergleich und eine Irreführung der Öffentlichkeit. Die vom Land eingesetzten Derivate beinhalten Chancen, aber eben auch Risiken. Dass ein anderer Eindruck vermittelt wurde, führte genau zu solchen Veröffentlichungen wie in der „Welt am Sonntag“. Man hat den Eindruck erweckt, es seien null Risiken damit verbunden. Man muss aber auch über die Risiken sprechen.
Sechstens. Es ist schlichtweg falsch, wenn die Landesregierung behauptet, sie habe eine reine Absicherung verfolgt. Bei der Befragung hat sich herausgestellt, dass das Land Hessen auch Optionen – sogenannte Swaptions – ver- und nicht gekauft hat. Es hat damit Stillhalterisiken übernommen. Das hat mit einer reinen Zinssicherung nichts zu tun.
Siebtens. Um eine reine, echte Absicherung gegenüber steigenden Zinsen treffen zu können, hätte es alternative Arten des Derivateeinsatzes gegeben, nämlich sogenannte Caps. Dies wäre ebenfalls mit Kosten verbunden gewesen, aber mit einem Anspruch der Absicherung. Meine Damen und Herren, zudem ist fraglich, ob diese Absicherung Kosten in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags verursacht hätte – über den reden wir ja.
Ich komme noch genau zu dem Punkt unter Neuntens.
Achtens. Unrichtig ist auch die Behauptung der Landesregierung, dass die Derivategeschäfte zum Zeitpunkt des Abschlusses bei null starten. Wer das sagt, lässt außer Betracht, dass es eine Marge zugunsten der Bank gibt, die dazu führt, dass das Land Hessen bei jedem Geschäft erst einmal im Minus startet. Es muss erst einmal Gebühren, die sogenannten Bankgebühren – Sie kennen die aus dem Monopoly –, bezahlen.
Das muss auch dargestellt werden.
Neuntens. Jetzt komme ich zu dem Zwischenruf vom Kollegen Dr. Arnold, dass es eine Augenblicksbetrachtung sei, ob diese 375 Millionen € jetzt verloren sind oder nicht. Auf der Folie 35, wo der Minister erläutert, was auch der Rechnungshof dargestellt hat, sind Ungenauigkeiten oder auch Irreführungen enthalten, die nicht korrekt sind.
Die Landesregierung behauptet, dass sich das Ergebnis dieser Betrachtung vom Rechnungshof noch verbessern könnte. Verglichen wurden aber die Konditionen bei Abschluss und die möglichen Konditionen bei Laufzeitbeginn. Bei beiden Zahlen handelt es sich aber um historische Angaben. Diese sind im Nachhinein nicht veränderlich, meine Damen und Herren. Diese Mehrkosten sind an der Stelle nicht mehr ausräumbar, auch wenn ein anderer Eindruck erweckt wird. An dieser Stelle hat die „Welt am Sonntag“ recht – sie hat nicht an allen Stellen recht, das haben wir diskutiert.
Zehntens. Der Versuch des Ministers, dem Landesschuldenausschuss den Schwarzen Peter zuzuschieben, war unredlich.
Aber dieser Versuch konnte ja durch die Stellungnahme des Rechnungshofs und die Stellungnahmen von Kollegen aller Fraktionen gemeinsam zurückgewiesen werden. Bei keinem einzigen Derivat war der Landesschuldenausschuss im Vorhinein einbezogen. Der Abschluss und auch die näheren Umstände – Optionen, Laufzeiten, Zinshöhe – waren und sind Sache des Ministeriums.
Mein Fazit lautet deshalb: Wer Chancen und Risiken richtig einschätzt und die Öffentlichkeit auch ordentlich darüber aufklärt, ist vor spektakulärer Berichterstattung geschützt. Bei einer spektakulären Berichterstattung und dem Vorwurf, dass hier spekuliert werde, hilft nur eines: über Chancen und Risiken auch die Öffentlichkeit korrekt und sauber aufzuklären.
Der Grundsatz der Zinssicherung ist akzeptabel und gerechtfertigt. Das habe ich persönlich auch immer mitgetragen. Das Handling, die Ausführung, die Ausgestaltung durch Minister Dr. Schäfer bleiben aber weiterhin Gegenstand beachtlicher Kritik.
Für diese Ausgestaltung trägt allein Minister Dr. Schäfer die Verantwortung. Wenn man ganz korrekt, ganz genau und möglichst sauber abwägt, was wir lange und ausführlich erörtert haben, und wenn man sich die Antworten des Ministers genau anschaut, dann gilt es nüchtern festzustellen: Das bleibt, Herr Minister. Die Verantwortung dafür, dass lange Laufzeiten abgeschlossen worden sind, dass Verträge mit Banken gemacht worden sind, die sich am Ende einen schlanken Fuß machen können, diese Ausgestaltung, dieses Risiko und diese Verantwortung bleiben bei Ihnen. Das wird Ihnen auch niemand anderes nehmen. Es bleiben am Ende Chancen und Risiken. Die Zinssicherung ist okay; aber mit der öffentlichen Kritik müssen Sie leben. Das gehört auch dazu.
Ich kann künftigen Landesregierungen nur raten: kürzere Laufzeiten und, wie gesagt, bei Vereinbarungen mit den
Banken immer eine gewisse Vorsicht walten lassen. Denn die Banken wollen vor allem verdienen, vor allem auch am Land. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, warum wurden die Förderrichtlinien nicht entbürokratisiert, z. B. durch eine Generalklausel, mit der sichergestellt wird, dass bei geringen Abweichungen trotzdem eine Förderung möglich ist?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Banzer hat recht: Wir haben heute schon streitiger diskutiert. Wir werden das wahrscheinlich auch in den nächsten Tagen tun. Trotzdem fängt das Problem des Gesetzentwurfs schon bei der Überschrift an: „Gesetz zur Neuregelung von Sondervermögen zur Sicherung der Versorgungsleistungen“. Wenn man sich den Gesetzentwurf genauer anschaut, wird man feststellen, dass wir nur einen geringen Teil der Versorgungsleistungen, die jährlich anfallen und die als Versorgungsrückstellungen bilanziert werden, tatsächlich aus diesem Sondervermögen leisten können.
Der Rechnungshof hat errechnet – das kann man sogar zitieren –: Bei einem Kapitalstock, der bis 2030 auf 9,2 Milliarden € ansteigen soll, wären jährliche Erträge von maximal 230 bis 350 Millionen € zu erwarten. Diesen stünden Versorgungsbezüge in einer für 2030 prognostizierten Größenordnung von beinahe 4 Milliarden € gegenüber. Wir können also ausschütten.
Der Kollege Kaufmann schüttelt den Kopf. – Ich habe den Rechnungshof zitiert. Wir haben nach diesen Berechnungen gefragt. Sie sehen eine Schwankungsbreite vor. Die mögliche Rendite am Ende bewegt sich innerhalb dieser Schwankungsbreite der jährliche Erträge in Höhe von 230 bis 350 Millionen €. Auf diese Erträge soll die jährliche Ausschüttung begrenzt werden.
Dann ist prognostiziert worden: 4 Milliarden € ist die Größenordnung der Versorgungsbezüge im Jahr 2030; ich glaube, dass sie unstrittig ist. Dann werden diese Erträge gegenübergestellt. Also kommen wir zu gerade einmal 5 % bis 9 %. Prof. Maurer hat für einen späteren Zeitpunkt sogar 15 % angegeben. Das ist die Höchstquote, die genannt worden ist. Er hat ausgerechnet, dass wir 15 % der jährlichen Versorgungsausgaben ab dem Jahr 2030 aus diesem Fonds leisten können.
Auch wir halten den Fonds für sinnvoll. Am Donnerstag kommen wir zu der entsprechenden Debatte. Man sollte keine zu großen Versprechungen machen – weder in Überschriften noch in öffentlichen Erklärungen.
Wenn man Geld in eine Rücklage einstellt, um Vorsorge zu treffen, auch künftig Mittel ausschütten zu können, sind Chancen und Risiken – das betone ich hier – nah beisammen.
Ich will nur zwei Punkte nennen. Im Mai gab es eine Stellungnahme: „BaFin warnt vor Schieflage der Pensionskassen“.
Etwa ein Drittel der 137 Pensionskassen befinde sich bereits unter strenger Beobachtung. Frank Grund – das ist der Aufseher bei der BaFin – nannte eine konkrete Zahl. Etwa ein Drittel der 137 Pensionskassen in Deutschland befinde sich unter verschärfter Beobachtung, wird der Chefaufseher von der Presseagentur zitiert. – Grund nennt das „Manndeckung“; es gibt also „Manndeckung“ für ein Drittel der Versorgungskassen. Damit will ich sagen: Sie sind privat organisierte Versicherungen; das ist völlig klar.
Ich will damit auch sagen: Chancen und Risiken liegen, wie in anderen Bereichen auch, nah beisammen. Wir kennen die internationale Entwicklung, etwa in den USA, wo Pensionskassen 25 % verloren haben, wo Städte, die sich Pensionskassen angeschlossen haben, erhebliche Probleme haben. Es gibt die Einschätzung, dass 150 bis 200 Pensionskassen in den USA in den nächsten Jahren erhebliche Probleme haben werden.
Ich will dies benennen; denn diese Diskussion werden Sie, wie gesagt, am Donnerstag bei der Debatte um die Derivate führen, da das sehr nah beisammen liegt. Wir als SPD sagen – auch das können Sie zitieren, Herr Minister –: Wir tragen dies mit, weil wir in der Tat die Chance ergreifen wollen, den Haushalt in künftigen Jahren um 5 %, 10 % oder vielleicht bis zu 15 % der Pensionsverpflichtungen zu entlasten. Da sehen wir eine Chance. Es muss, wie gesagt, nicht so kommen.
Am Ende – das ist mein letzter Satz – werden immer nur der Staat, die wirtschaftliche Entwicklung und der wirtschaftliche Wohlstand dafür garantieren, dass diese geleistet werden können. Dasselbe gilt für die Renten und die Pensionsverpflichtungen. Das gehört zu einer solchen Diskussion dazu.
Wir brauchen wirtschaftliche Entwicklung. Die Frage stellt sich vor dem Hintergrund der mangelhaften Investitionen, ob diese in Hessen gewährleistet ist. Das ist eine andere Frage, die man an anderer Stelle auch diskutieren kann. Aber der zentrale Punkt ist die Frage, wie der Wohlstand erwirtschaftet wird und wie er dauerhaft gesichert ist. Nur eine dauerhafte positive wirtschaftliche Entwicklung, die unter humanen und nachhaltigen Bedingungen erfolgt, wird am Ende sowohl Renten- als auch Pensionskassen und Sondervermögen sichern. – Ich bedanke mich für Ihr Zuhören zu diesem späten Zeitpunkt.
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Ich muss mit einer wichtigen Richtigstellung bzw. Ergänzung des Berichts über die Landtagself beginnen. Der Präsident hat vergessen, darauf hinzuweisen – für alle Insider und Kritiker der Fußballnationalmannschaft –, dass bei der Landtagself die Außenverteidiger deutlicher schneller waren, als es der Schiedsrichter war. Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die dümmsten, schlechtesten und verlustreichsten Geschäfte, die das Land Hessen je abgeschlossen hat,
waren die Immobiliengeschäfte, der Verkauf von Landesimmobilien und die sofortige Rückmietung im Rahmen der sogenannten Leo-0-, Leo-I- und Leo-II-Geschäfte.
Nein, Herr Boddenberg. – Hätte das Land 2004 – Sie haben damals auch zugestimmt – Kredite in Höhe von 2,1 Milliarden € aufgenommen, anstatt die Haushaltslöcher unter anderem durch den Verkauf von Gebäuden von Ministerien, Polizeipräsidien, Finanzämtern und Gerichten zu stopfen, wären Zinsen in Höhe von rund 1,7 Milliarden € bei einer Laufzeit von 30 Jahren angefallen.
Dieses Ergebnis hat der Finanzminister als Antwort auf unsere Anfrage vorgetragen. 1,7 Milliarden € wären die Kosten für normale Kreditaufnahme in Höhe von 2,1 Milliarden € gewesen. Für die Rückmietung werden aber für dieselbe Laufzeit über 4 Milliarden € fällig.
Allein bis heute – nach 13 Jahren – sind bereits Mieten in Höhe von 1,4 Milliarden € angefallen. Folgendes wäre auch eine Variante: Selbst wenn man – das hat man 2004 eigentlich immer gemacht – Kredite nur mit einer Laufzeit von zehn Jahren aufgenommen und vor drei Jahren verlängert hätte – – Wenn wir damals 30 Jahre Laufzeit gewählt hätten, wären Zinskosten in Höhe von 3 Milliarden € aufgelaufen. So entstehen Kosten von 4 Milliarden €. Selbst in diesem Fall handelte es sich um ein Verlustgeschäft von 1 Milliarde € und, wenn man normal vorgegangen wäre, von 2 Milliarden €.
Und dann sprechen Sie davon, Frau Arnoldt, dass das kein Skandal sei? – Ich halte es schon für einen Skandal, wenn Hessen 1 Milliarde € oder 2 Milliarden € mehr zahlen muss, als damals ein anständiges Geschäft zu machen.
Eines ist auch klar geworden. Sie haben die SPD oder die GRÜNEN angesprochen. Die GRÜNEN haben übrigens bei Ihrer Rede nicht ein einziges Mal geklatscht;
das ist klar. Die GRÜNEN waren nämlich genauso wie wir harte Kritiker.
Deswegen kann niemand sagen, wir hätten Sie nicht gewarnt. Es war genau unsere Einlassung, dass das am Ende ein ganz schlechtes Geschäft wird. Das haben Sie zu verantworten.
Wer war das? – Roland Koch, Karlheinz Weimar, in erster Front aber auch der Ministerpräsident haben zugestimmt, sodass wir heute mindestens 1 Milliarde €, wenn nicht gar 2 Milliarden € mehr zahlen müssen.
Der Höhepunkt ist in der Tat das Gebäude in der Dostojewskistraße. Da übernehmen wir als Mieter Dinge, die
eindeutig der Vermieter zu übernehmen hat. Das steht eindeutig in der Vorlage. Wir übernehmen Maßnahmen der Bauphysik. Das ist eindeutig Sache des Vermieters, aber das Land soll jetzt zahlen. Das ist der Skandal, meine Damen und Herren. Sie schmeißen 19 Millionen € raus.
Das Land muss also doppelt Miete bezahlen, die Sanierungskosten übernehmen und macht auch noch den Eigentümer reicher. Das ist dreifach dämlich, meine Damen und Herren.
Das ist der Skandal. Die politische Verantwortung tragen die CDU und alle, die zugestimmt haben, insbesondere der Ministerpräsident. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Vorlage des Finanzplans für die Jahre 2018 bis 2022 ist Anlass – wenigstens für uns –, eine Bilanz der 19-jährigen Regierungstätigkeit der CDU zu ziehen. Da kann man nur feststellen, dass die CDU-Finanzminister, Herr Weimar und Herr Dr. Schäfer, die größten Schuldenmacher aller Zeiten in Hessen waren.
Ich möchte das belegen.
Eine Feststellung vorweg: Die CDU hat in ihrer Amtszeit die Schulden in Hessen mehr als verdoppelt.
Die Quelle ist der Landesschuldenbericht. Ende des Jahres 1998 betrug der Schuldenstand 23,7 Milliarden €. Damals noch in D-Mark ausgedrückt, belief sich der Schuldenstand auf 46,3 Milliarden DM. Der Schuldenstand betrug also 23,7 Milliarden €, als die CDU in Hessen die Regierung übernommen hat.
Meine Damen und Herren, von da an wurden die Schulden Jahr für Jahr erhöht. Derzeit liegen die Schulden bei über 48 Milliarden €. Herr Finanzminister, ist diese Zahl richtig, die ich genannt habe? Das ist mir schon wichtig. Ich möchte nicht, dass wir über die Zahlen streiten.
Ja, das ist mehr als eine Verdoppelung. – Die CDU in Hessen hat 19 Jahre gebraucht, um den Schuldenstand zu verdoppeln. Nun will sich diese CDU dafür rühmen, dass sie von den 24,6 Milliarden €, die in die Verantwortung
der CDU fallen, gerade einmal 400 Millionen € abgebaut hat. Das sind 1,6 %.
Das Versprechen des Finanzplans – über diesen reden wir – lautet, dass ab 2020 – 2019 ist es weniger – jeweils noch einmal 200 Millionen € abgebaut werden: 2020, 2021 und 2022. Der Finanzminister sagte eben in einer Nebenbemerkung, Freud lässt grüßen: „Wir tilgen eigene Schulden.“ Richtig, meine Damen und Herren: Sie tilgen eigene Schulden.
Wenn das so weitergeht – pro Jahr 200 Millionen € –, dann braucht die CDU, um ihre eigenen Schulden zu tilgen, nur 123 Jahre.
Und da spricht Herr Boddenberg von einem historischen Meilenstein, meine Damen und Herren.
Diese Kieselsteinchen der Geschichte werden wir noch ertragen. Aber in der Tat, dass Sie sich zu Ihren eigenen Schulden bekennen, ist interessant.
Dann sollte man allerdings auch handeln.
Ihr famoser Herr Koch, von dem Sie eben berichteten, wie solide er in Hessen die Finanzwende eingeleitet habe – das ist schon unglaublich –, hat Landesvermögen in Höhe von 2,1 Milliarden € verschleudert. Das war das dümmste und schlechteste Geschäft, das in Hessen jemals gemacht worden ist, meine Damen und Herren.
Wir diskutieren morgen beim Setzpunkt der Fraktion DIE LINKE darüber,
dann werde ich über Ihren fabelhaften Herrn Koch weiter ausführen – wie Sie damals, um Haushaltslöcher zu stopfen, Landesvermögen verschleudert haben, was wir heute mit hohen Mieten zurückzahlen müssen.
Am Ende haben wir 2 Milliarden € mehr bezahlt, als wenn wir auf den Kreditmarkt gegangen wären. Das ist Ihre famose Haushaltspolitik.
Dann kommen wir zur Ausgabenseite. In den 19 Jahren CDU-Regierung sind die Ausgaben explodiert. Sie stiegen von 15,4 Milliarden € auf jetzt 26,2 Milliarden € an – natürlich bereinigt um den KFA, das muss man so tun.
Der Hessische Ministerpräsident ist jetzt leider nicht anwesend. Er hat beim Landesparteitag seiner Partei – wie auch der Finanzminister und Herr Boddenberg eben – davon gesprochen, die SPD wolle mehr als 3 Milliarden € zusätzlich ausgeben.
Herr Boddenberg, irgendwie müssen Sie, genau wie der Ministerpräsident, etwas verwechselt haben.
Wissen Sie, wer 3,4 Milliarden € mehr ausgeben will? – Darüber gibt der Finanzplan Auskunft.
Der Finanzplan sieht eine Steigerung der Ausgaben – Gesamtausgaben, bereinigt, ohne Länderfinanzausgleich – von 26,16 Milliarden € im Jahr 2018 auf 29,63 Milliarden € im Jahr 2022 vor.
Daher kommen die 3,4 Milliarden €.
Jetzt wissen wir das endlich – nur dass es CDU und GRÜNE sind, die in dieser Zeit 3 Milliarden € mehr ausgeben wollen.
Jetzt haben wir endlich herausgefunden, woher die 3 Milliarden € kommen.
Wissen Sie, Herr Finanzminister, Herr Boddenberg: Sie waren gestern Abend leider nicht anwesend, als ich beim Thema Dienstrechtsreform auf die Vorwürfe von Herrn Wagner schon einmal etwas zum Kommunalen Finanzausgleich gesagt habe. Aus Ihrer Milliarde werden am Ende 158 Millionen €. Ich habe etwas zum Kindergartengesetz und vor allem zur Grunderwerbsteuer gesagt, weil Sie behauptet haben: Was wir versprechen, halten wir auch.
Das Erste, was der Finanzminister beim letzten Mal vor der Wahl versprochen hat, war, man werde an der Grunderwerbsteuer nicht rütteln. Dann war er an der Regierung. Und wissen Sie, was er zusammen mit den GRÜNEN getan hat? – Er hat die Grunderwerbsteuer erhöht. Das sind Ihre Versprechen vor der Wahl, meine Damen und Herren.
Gerade an dieser Ecke sollte die CDU sehr vorsichtig sein. Dass wir Wahllügen der CDU nicht mit unserer Zustimmung unterstützen, ist doch wohl eine Selbstverständlichkeit. Das können Sie von Sozialdemokraten sicherlich nicht erwarten.
Zu Ihren famosen Investitionen: Auch da gibt der Finanzplan Auskunft. Zahlen lügen ja nicht. Das ist keine Berechnung von mir, sondern hier in Zahlen ausgedruckt, Seite 75. Die Investitionsquote sinkt von 8,7 % im Jahr 2018 auf 8,1 % im Jahr 2020.
Das ist eine weitere Absenkung der Investitionsquote, die in Hessen ohnehin schon sehr niedrig ist; das muss man an dieser Stelle sagen. Sie gehört zu den niedrigsten.
Damit kommt es zum weiteren Verzehr von Landesvermögen, weil auch die Mittel, die im Straßenbau vorgesehen sind, lange nicht den Werteverzehr, der stattfindet, ersetzen. Das bedeutet auch einen Verzicht auf Zukunftsinvestitionen, meine Damen und Herren.
Dies wird an der Frage des sozialen Wohnungsbaus deutlich. 2018 werden 97,3 Millionen € ausgegeben. Das sind vor allem Bundesmittel – in der Tat, weil die Landesregierung natürlich unzureichend bereitstellt. Diese Mittel sollen bis zum Jahr 2020 auf 36 Millionen € absinken – auf fast ein Drittel.
Jetzt muss man hinzufügen, dass die Koalitionsvereinbarung an dieser Stelle noch nicht eingearbeitet ist. Auf Bundesebene sind ja 2 Milliarden € für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen, die hier noch nicht eingearbeitet sind. Der Betrag wird also steigen. Aber es ist Bundesgeld.
Der Ministerpräsident hat wegen der 3 Milliarden €, die wir angeblich ausgeben wollen, von Voodoo-Politik gesprochen. Im Textteil dieses wunderschönen Finanzplans steht, dass die Mittel im sozialen Wohnungsbau zwar abgesenkt würden, dass sie aber trotzdem bis zum Jahr 2020 bei über 300 Millionen € verblieben. Dann schauen Sie einmal in den Gesetzentwurf, den wir am Donnerstag abschließend beraten werden und der auch jetzt schon im Haushalt berücksichtigt ist, um festzustellen, wie man auf die Zahl 300 Millionen € kommt.
Sie haben ein Programm zur Stärkung von Investitionen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum aufgelegt, das angeblich ein Volumen von 257 Millionen € umfasst. Wissen Sie, wie hoch der jährliche Anteil der Landesmittel dabei ist? – Das alles steht in Ihrem Gesetzentwurf: zwischen 3,8 und 7,1 Millionen €.
Das heißt, man schmückt sich eindeutig mit fremden Federn. Man behauptet, man gebe 257 Millionen € aus, aber in Wirklichkeit ist der Landesanteil minimal. Das ist ein Zinsprogramm, ein Zinsstützungsprogramm. Das führt nicht dazu, dass eine einzige Wohnung mehr gebaut wird. Die Beschlüsse stehen fest, das Geld nimmt man – 1 % Zinsverbilligung nimmt man mit. Das führt vielleicht zu einer Reduzierung der Miete um 10 Cent oder 30 Cent. Es schafft aber überhaupt keine Anreize, neue Wohnungen zu bauen, sondern das Geld wird mitgenommen. Sie schmücken sich mit fremden Federn
der Wohnungsbaugesellschaften und der Kommunen in diesem Programm. So kommen Sie auf ein Volumen von 300 Millionen €. Das echte Landesgeld dabei ist verschwindend gering; am Ende sind das nicht einmal 30 Millionen €. Dabei zeigt sich auch Ihre Schwerpunktsetzung; das zeigt, was mit dieser Landesregierung in Wirklichkeit los ist.
Meine Damen und Herren, bei den Landesstraßenbaumitteln sieht es genauso aus. Auf jämmerlichem Niveau wird das weitergeführt, laut Finanzplan werden die Mittel bis 2022 um weitere 6 Millionen € sinken. Dort ist sogar wieder eine Absenkung geplant. Da sprechen Sie davon, wie toll Sie Finanzpolitik machen und wie Sie die Zukunft dieses Landes sichern.
Deswegen sage ich Ihnen eines: Die Überschrift Ihrer Bilanz, die Sie vorgelegt haben, lautet: „Schlauer, sicherer, gerechter“ – ich füge hinzu: sozialer. In der Tat, eine künftige Landesregierung muss schlauer, sicherer, gerechter und sozialer sein. Die Gewähr dafür bietet nur eine sozialdemokratische Landesregierung. – Danke schön.
Meine Damen und Herren! Wir haben hier im Landtag immer interessante Debatten über den Länderfinanzausgleich geführt. Beim Länderfinanzausgleich ist es wie bei der Einkommensteuer so, dass diejenigen, die viel einnehmen, für einen sozialen Ausgleich untereinander sorgen. Erst jetzt ist auf der Bundesebene die Regelung herbeigeführt worden, dass der Bund für einen Ausgleich sorgt.
Es ist interessant, welchen Einzelparameter Sie heranziehen. Man hätte auch den Kommunalen Finanzausgleich und dessen Entwicklung nehmen können.
Nein, die Frage ist immer, mit welchen Punkten man argumentiert. Man hätte z. B. den Parameter Inflationsrate heranziehen können. Man hätte sich auch anschauen können, wie sich die Einnahmen in Ihrer Regierungszeit und zu rot-grünen Zeiten entwickelt haben, als wir so richtig an Einsparungen herangehen mussten. Wenn man nur Einzelpunkte betrachtet, kann man die Zahlen beliebig hin und her drehen.
Der Grundsatz lautet, dass man am Ende nicht mehr ausgeben kann, als man eingenommen hat. Darum tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Sie über einen Zeitraum von 17
Jahren die Schuldenlast des Landes um über 24 Milliarden € erhöht haben. Das ist und bleibt der zentrale Punkt. Außerdem haben Sie Landesvermögen in Höhe von 2 Milliarden € verschleudert. Diesen Betrag muss man an der Stelle hinzurechnen.
Ich sage Ihnen noch etwas zum Thema Länderfinanzausgleich, weil Sie ja immer das Spiel „Klage vorm Bundesverfassungsgericht“ betrieben haben. Sie sind mit allen Ihren Angriffen gescheitert, sowohl was die Einwohnerveredelung betrifft, die fortgeführt wird, als auch was die Anrechnung der kommunalen Seite betrifft. Sie haben geklagt, dass das Maß der Anrechnung zu hoch sei. Am Ende haben Sie eine Neuregelung des Finanzausgleichs unterschrieben, bei der der Anteil der kommunalen Seite in höherem Maße als bisher eingerechnet wird.
Herr Boddenberg, all das macht Ihr Agieren in der Frage des Länderfinanzausgleichs sehr deutlich.
Herr Boddenberg, Sie behaupten immer, die RheinlandPfälzer lebten die ganze Zeit von unserem Geld. Am Ende – das ist der entscheidende Punkt, und das gilt gerade für die CDU-Regierungszeiten – hatte Hessen nach dem Länderfinanzausgleich pro Einwohner und Jahr deutlich mehr Geld zur Verfügung als Rheinland-Pfalz. Selbst mit diesen höheren Mitteln sind Sie nicht zurande gekommen. Die Verantwortung dafür tragen Sie. Sie sind die größten Schuldenmacher, die Hessen je erlebt hat.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen anhand Ihres Wohnrauminvestitionsprogramms aufge
zeigt, in dem Sie sagen, Sie geben 257 Millionen € aus, dass die jährliche Belastung aber zwischen 3,8 und 7,1 Millionen € beträgt. Mehr braucht man dazu nicht zu sagen, wie Sie auf die 300 Millionen € kommen.
Ich will mich aber noch einmal mit der Frage der Finanzierungsvorschläge der SPD auseinandersetzen. Ihr Versprechen war, die sächlichen Ausgaben auf 1 % Steigerung einzufrieren. Schauen Sie es sich einmal an, die sächlichen Ausgaben sind in Ihrer Regierungszeit über 2 Milliarden € gestiegen. Wir glauben, dass man kurzfristig 50 und mittelfristig mit mindestens 100, wenn nicht sogar 150 Millionen € herausholen kann. Es bleibt dabei: Die politische Führung in Hessen ist im Vergleich zu anderen Ländern mit über 200 Millionen € überbesetzt. – Daran werden wir gehen.
Warum ich mich aber insbesondere zu Wort gemeldet habe, ist die Frage der Einnahmeseite. Wissen Sie, Hessen gehört zu den drei Bundesländern, die keine Wasserbenutzungsgebühr haben, 13 andere Länder haben eine solche Gebühr eingeführt. Es war gerade das Wahlversprechen der GRÜNEN, das auch einzuführen.
In Baden-Württemberg gibt es eine harte Diskussion, dass diejenigen, die diese Wasserabgabe zahlen müssen, „gute“ Kohlekraftwerke, die verhältnismäßig sauber sind, wie in Mannheim und in Karlsruhe, den Wettbewerbsnachteil gegenüber solchen Kraftwerken, wie auch Staudinger, beklagen, wo eine solche Abgabe eben nicht abgeführt wird.
Für GRÜNE – wir reden über 60 bis 70 Millionen € – ist gerade diese Frage unter finanziellen und ökologischen Gesichtspunkten ein Armutszeugnis. Das sollten Sie sich merken.
Ein allerletzter Satz. Wir sind bei der Fußballweltmeisterschaft. Zu Ihrem Einführungssatz, Herr Kaufmann, gibt es ein wunderschönes Zitat von Laura Wontorra, die das Fußballspiel kommentiert und gesagt hat: Wenn der Kopf funktioniert, kann er das dritte Bein sein.
Herr Kollege Kaufmann, Sie stehen an dieser Stelle weiterhin auf zwei Füßen.
Frau Präsidentin, wenn die Angriffe der GRÜNEN auf unser Finanztableau erfolgen, dann soll das ausgetragen werden.
Nachdem der Ministerpräsident auch beim Landesparteitag davon gesprochen hat, dass wir angeblich über 3 Milliarden € mehr ausgeben, hängt das auch mit der Frage zusammen, wie mit den Beamten umgegangen wird. Das ist genau das Thema, das wir gerade haben, die Frage der Dienstrechtsreform. Dazu muss man sagen: Wir haben immer die Übertragung des Tarifergebnisses und eine weitere Arbeitszeitverkürzung gefordert.
Jetzt haben wir einen neuen mittelfristigen Finanzplan, dazu werden wir morgen reden. Meine lieben Kollegen, insbesondere von den GRÜNEN, es wäre sehr erstaunlich, wenn sowohl in den Doppelhaushalt 2018/2019 als auch in den Finanzplan für die Folgejahre die Tariferhöhungen und die Personalkosten nicht eingearbeitet wären. Ist das nicht der Fall, dann wäre das ein weiterer Wahlbetrug. Dann wäre klar, dass wieder einmal nicht das Tarifergebnis auf die Beamten übertragen wird.
Dazu möchte ich von Ihnen jetzt eine Stellungnahme haben. Ich möchte von Ihnen wissen, ob in die mittelfristige Finanzplanung Tariferhöhungen für die Jahre 2020, 2021 und 2022 eingeplant sind. Nur dann könnte der Vorwurf ziehen, dass wir 240 Millionen € finanzieren müssten.
Meine Damen und Herren, das werden wir morgen diskutieren. Dann wäre allerdings der Finanzplan eine Lüge gegenüber der Öffentlichkeit. Ich gehe nicht davon aus, dass es so ist. Ich bin ziemlich sicher, dass es eingearbeitet ist. Dann fallen aber alleine schon 240 Millionen € als Vorwurf gegenüber der Opposition weg.
Ich will einen zweiten Bereich nennen, den KFA. Unsere Position war immer: Die Pflichtaufgaben müssen vollständig finanziert werden, zu 100 %, und nicht, wie Sie es gemacht haben. Zu den freiwilligen Leistungen hat Herr Hahn uns das immer wieder vorgerechnet: Das Ergebnis der KFA-Reform stand in der mittelfristigen Finanzplanung längst fest. Es ging doch damals nur darum, Parameter, Begründungen und Rechenmethoden zu finden, um das schon feststehende Ergebnis von 4,1 Milliarden € zu erreichen. Das war der ganze Versuch.
Dass man die Pflichtleistungen zu 91 % anerkennt und die freiwilligen Leistungen zu 88 %, daran sieht man doch schon, dass da getrickst worden ist. Das passt doch gar nicht zusammen. Deswegen sagen wir Ihnen: Die Pflichtleistungen müssen vollständig finanziert werden, und dafür müssen zwangsläufig die freiwilligen Leistungen heruntergehen. Am Ende bleiben nicht 1 Milliarde €, sondern 158 Millionen €, die wir mehr in den KFA stecken wollen. So bricht Ihre 1 Milliarde € auf etwa 15,8 % zusammen.
Ähnlich ist es bei der Frage der Kinderbetreuung. In der Endstufe würde die vollständige Gebührenbefreiung, für die wir in der Tat kämpfen, 720 Millionen € kosten.
Jetzt haben wir die Aussage des Ministerpräsidenten, dass wir die 550 Millionen € aus dem Länderfinanzausgleich auch dafür verwenden wollen. Dann bleiben am Ende 170 Millionen €. Ihre 3 Komma soundso viel Milliarden € brechen somit zusammen.
Letzter Satz zur Grundsteuer: Wir haben in der Tat der Grundsteuererhöhung nicht zugestimmt, weil wir nicht die Hand dazu heben wollten, dass der Finanzminister vor der Wahl gesagt hat, es werde nicht an der Grundsteuer gedreht. Sie können doch nicht verlangen, dass die SPD einer Wahllüge der CDU zustimmt. Sie von den GRÜNEN haben das gemacht. Dafür sollten Sie sich heute noch schämen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bitte, meine Stimme zu entschuldigen, ich habe eine Erkältung eingefangen.
Herr Minister, ich glaube, Sie brauchen gar nicht an die gemeinsame Verantwortung des Hauses für die Versorgungslasten zu erinnern – sie besteht. Niemand will darunter hinwegtauchen. Wir wissen alle, mit jeder existierenden Stelle und jeder Stelle, die neu geschaffen wird, gehen Versorgungslasten für die Zukunft einher. Da müssen wir Vorsorge treffen. Über die Instrumente kann man trefflich streiten.
Ich will mit einer Vorbemerkung beginnen, die etwas mit Stil zu tun hat. Herr Minister, wir haben letzte Woche im Vermögensbeirat zusammengesessen, der jetzt über den § 11 eine gesetzliche Stellung bekommen soll. Meines Erachtens wird in diesem Beirat hervorragend gearbeitet. Man kann sich dort als Mitglied wirklich einbringen, man kann seine Vorschläge und Bedenken einbringen; sie werden angemessen behandelt. Was in diesem Zusammenhang allerdings schlechter Stil ist, ist, dass Sie dieses Gesetz eine Stunde vor der Sitzung des Vermögensbeirats der Öffentlichkeit vorgestellt haben. Ich wäre einen anderen Weg gegangen, Herr Minister.
Weil die Arbeit dort so sachbezogen und so gut ist, weil dort ein hohes Vertrauen besteht, wäre es angemessen gewesen, dort Ihre Vorschläge vorzustellen und dort erste Reaktionen zu erfahren. Im Vermögensbeirat sind verschiedene gesellschaftliche Gruppen, wie z. B. der Richterbund oder der DGB, vertreten. Es ist anders gemacht worden; warum, weiß ich nicht. Das ist nicht gut.
Zur Sache. Eine höhere Vorsorge für die künftigen Ausgaben des Landes für Beamtenpensionen ist sicherlich sinnvoll; denn die jährlichen Lasten werden von heute 2,7 Milliarden € – immer unterstellt, dass Ihre Zahlen richtig sind; davon gehe ich in diesem Fall aus – auf über 5 Milliarden € bis 2046 anwachsen.
Mit der Bildung einer Rücklage, und jetzt der Verstärkung, werden künftige Haushalte etwas – ich betone: etwas – entlastet. Realistisch muss man feststellen, dass auch mit dem neuen Gesetz die Höhe der Rücklage im Jahr 2030 10 Milliarden € betragen wird, wohingegen die bilanziellen Pensionslasten fast 100 Milliarden € sein werden. Herr Finanzminister, damit deckt die Rücklage gerade einmal 10 % der bilanzierten Ausgabenlast. Man sollte an der Ecke keine zu großen Töne spucken und auch in der Öffentlichkeit nicht zu hohe Erwartungen wecken.
Selbst mit der Stärkung der Rücklage werden ab 2030 die jährlichen Ausgaben für die Pensionen nur in geringem Umfang durch die Erträge aus der Rücklage gedeckt. Die genaue Höhe ist abhängig von der Zinsentwicklung, das ist klar. Man kann 5 % unterstellen, man kann auch auf eine Zinsentwicklung von 8, 10 oder 20 % hoffen. Das bezieht sich auf die Erträge. Das ist der Kern des Gesetzes, dass nur an die Erträge und nicht an die Substanz gegangen werden kann. Das entlastet sicherlich in diesem Jahr den Haushalt mit einigen Millionen Euro. Wir wissen aber, es ist nicht die Lösung der Probleme.
Damit wird auch deutlich, dass eine vollständige Kapitaldeckung völlig unrealistisch ist. Sie würde Riesenlücken in unseren Haushalt reißen. Wir müssten ganz andere Summen zurücklegen. Wir müssten fast das Zehnfache zurücklegen.
Wie bei den gesetzlichen Renten werden kommende Generationen für die Pensionslasten aufkommen müssen. Deswegen sage ich: Gute Renten und Pensionen sind sehr abhängig von einer wirtschaftlichen Entwicklung in einer Volkswirtschaft und übrigens auch abhängig von einer stabilen Lage in einem Land.
Wir sind an dieser Ecke alle gemeinsam gefordert, die richtigen wirtschaftspolitischen Entscheidungen zu treffen. Ich denke auch immer gleich an die sozialpolitischen Entscheidungen. Ich bin fester Überzeugung, dass nur der Ausgleich zwischen dem, was man sozialpolitisch erreicht, und dem, wie man wirtschaftlich agiert, zu einer tragfähigen und zukunftstragenden Gesellschaft führen und am Ende wirtschaftlichen Erfolg darstellen wird. Das ist eine Grundvoraussetzung.
Wir bekennen uns dazu. Es wird eine Anhörung dazu geben. Wir werden sicherlich noch ausführlicher in Details dazu diskutieren. Vom Grundansatz her finden wir das richtig. Man sollte aber, wie gesagt, in der Öffentlichkeit keine überzogenen Erwartungen wecken.
Positiv zu werten sind in dem Gesetzentwurf die Vorgaben für eine nachhaltige Anlagestrategie. Auch da, betone ich, hat das Land in den letzten Jahren, anders als bei den Immobilienverkäufen, die richtige Strategie verfolgt. Es war schon in der Vergangenheit eine Strategie, bei der die Nachhaltigkeit – nicht nur die ökologische Nachhaltigkeit, das ist mir wichtig, sondern auch die soziale Verantwortlichkeit und die gute Unternehmensführung – eine wichtige Rolle gespielt hat, ob in Aktien dieses oder jenes Unternehmen investiert wird. Es ist gut, dass das jetzt auch noch einmal gesetzlich festgehalten wird, dass wirklich nur auf Aktien der Unternehmen gesetzt wird, bei denen die Nachhaltigkeit in jeder Beziehung erreicht wird.
Ich bin übrigens auch sicher, dass nur Unternehmen, die sich genau diesen Aspekten verpflichtet fühlen, mitteloder langfristig erfolgreich sein werden, auch am Aktienmarkt. Das ist eine Grundüberzeugung von uns Sozialdemokraten. Wir finden, dass beides zusammengehört.
Ich will zwei abschließende Bemerkungen machen. Anders als bei dem Gesetzentwurf zu den Straßenausbaubeiträgen hat dieser Gesetzentwurf wenigstens eine Finanzregelung aufgenommen. Damit entspricht er den Vorgaben der Hessischen Verfassung, Art. 142. Allerdings heißt es in der Begründung, 40 Millionen € werden aus der allgemeinen Rücklage gedeckt. – Man nimmt also eine Rücklage, um sie einer Rücklage zuzuführen. Na gut, das ist auch sehr interessant. Wie das dann erfolgt, über einen Nachtragshaushalt oder nicht, das ist offen. Ich sage Ihnen gleich an dieser Stelle: Ich glaube, das bedeutet einen Nachtragshaushalt. Auch darüber werden wir diskutieren.
Letzter Satz: Sie sprechen von Alterssparbuch. Da zuckt man natürlich. Erstens, weil man weiß, dass dieses Alterssparbuch nur einen geringen Teil der künftigen Ausgaben deckt. Außerdem wird man bei dem Thema „Sparbuch“ leicht nervös – ich glaube, ich habe zurzeit 0,02 %. Zum Glück haben wir im Beirat gemeinsam andere Anlagenstrategien entwickelt, die zu deutlich höherer Verzinsung führen. Denken Sie also noch einmal über den Begriff „Alterssparbuch“ nach.
Wir werden uns konstruktiv an der Debatte beteiligen und unser Abstimmungsverhalten daran orientieren, was sich aus der Anhörung ergibt, wie es sich für ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren gehört. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn Herr Bauer davon spricht, dass die CDU nah am Bürger ist, dann haben wir gerade bei der Kommunalpolitik gesehen, dass sie immer nah am Geldbeutel der Bürger ist.
Wenn Sie die Gebührenentwicklung in Hessen, Stichwort: Grundsteuer und Gewerbesteuer, und alles das, was Sie den Kommunen abgerungen haben, betrachten, dann stel
len Sie fest, dass es am Ende mehr Zahlungen der Kommunen sind, nämlich 390 Millionen € müssen die Bürger dank Ihrer Politik in den letzten Jahren mehr an Gebühren aufbringen als noch vor wenigen Jahren. Das verstehen Sie unter „nah am Bürger“.
Ich will aber noch etwas anderes anführen, weil Sie wieder die Frage der Finanzierung angesprochen haben. Wissen Sie, es gibt eine Partei, nein, zwei Parteien – die GRÜNEN sind auch dabei, die FDP nehme ich jetzt heraus –, die in der Tat zu den Straßenausbaubeiträgen einen Gesetzentwurf eingebracht haben, der den Vorgaben der Hessischen Verfassung nicht gerecht wird, weil sie Geld geben wollen – pro Einwohner 5 € –, aber zur Finanzierung, wo diese bis zu 30 Millionen € herkommen sollen, kein Wort gesagt haben. Wir haben das gestern aufgehalten, sonst hätten Sie ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet.
Es entspricht eben nicht den Vorgaben der Hessischen Verfassung. Herr Bauer, dann stellen Sie sich hierhin und machen der SPD Vorwürfe. Schämen Sie sich. Sie sind nicht einmal in der Lage, ein verfassungsgemäßes Gesetz zu den Straßenausbaubeiträgen vorzulegen. Schämen Sie sich.
Wenn Sie sagen, dass die SPD Verlierer produziert, dann kann ich nur erwidern: Meine Damen und Herren, wir werden viele Gewinner produzieren. Wir werden die Kommunen von sehr schwierigen Abrechnungsmodellen erlösen. Das ist sehr schwierig und Gegenstand von vielen Klagen. Wir werden den Kommunen Mittel bereitstellen, die deutlich über dem Aufkommen liegen. Dann werden die Kommunen auch noch für andere Dinge Mittel haben, um zu investieren.
Das ist der entscheidende Punkt. Wir werden die Hausbesitzer entlasten, die vielfach nicht dafür aufkommen können. Deswegen gibt es nur einen Gesetzentwurf, der sozial ausgewogen ist, das ist der Gesetzentwurf der SPD. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, wenn es jemanden gibt, der die Menschen täuscht, dann ist es der Kollege Wagner.
Etwa seit einem Jahr hält er diesen papageienhaften Vortrag. Er hat nichts mit dem zu tun, was wir vorgeschlagen haben.
Schauen Sie in unser Wahlprogramm, und vergleichen Sie die Zahlen. Dann werden Sie sehen, was wir den Menschen versprechen.
Hören Sie auf, Unwahrheiten zu verbreiten und die Menschen zu täuschen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das muss nach dem, was die Ministerin eben noch einmal darlegt hat, lei
der sein. Ich will etwas klarstellen, weil davon gesprochen wurde, dieses Gesetz sei unklar, und da sei auf Bundesebene möglicherweise schlampig gearbeitet worden.
Ich will es noch einmal sagen, damit es jedem klar wird. Zur Änderung der §§ 556d ff. BGB heißt es in der Gesetzesbegründung – Sie können das auf Seite 29 nachlesen –:
Die Sätze 5 bis 7 enthalten eine Begründungspflicht für die Rechtsverordnungen.
Auf diese Weise
jetzt kommt die entscheidende Stelle –
sollen die Entscheidungen der Landesregierungen nachvollziehbar gemacht werden, insbesondere im Hinblick darauf, aufgrund welcher Tatsachen die Gebiete bestimmt wurden und welche Begleitmaßnahmen geplant sind, um die Anspannung der Wohnungsmärkte zu beseitigen.
Meine Damen und Herren, eine ganz einfache Frage: Wie soll man das denn nachprüfen, wenn es nicht veröffentlicht wird,
und zwar in zweierlei Richtung: ob man als Vermieter und ob man als Mieter darunterfällt? Am Ende muss auch ein Gericht für seine Entscheidung wissen, nach welchen Kriterien es entscheidet.
Woher soll es diese denn nehmen? – Das hat genau dazu geführt, dass das Gericht unsicher war und den Vorwurf gemacht habt: „Ihr habt eine Begründung genommen, die gar nicht existiert hat“, bzw. „Ihr habt nicht nachgeforscht, welche Begründung eigentlich vorlag“.
Da wird offenkundig, dass es eine Begründungs-, Offenlegungs- und Transparenzpflicht gab.
Man staunt immer wieder.
Frau Ministerin, es geht doch nicht um die Tradition, ob Begründungen bei Gesetzen und Verordnungen im Gesetzund Verordnungsblatt stehen, sondern es geht darum, in dem konkreten Gesetz bzw. in der konkreten Verordnung das zu tun und umzusetzen, was das Gesetz verlangt. Das hat überhaupt nichts mit Traditionen bzw. Veröffentlichungstraditionen in Gesetz- und Verordnungsblättern zu tun.
Deswegen sage ich Ihnen: Damit werden Sie nicht durchkommen, denn da ist schlampig gearbeitet worden. Und dann werfen Sie Nebelkerzen und führen die Leute in die Irre. Sie hätten sagen können: Wir haben da einen Fehler gemacht. – Mit solchen Begründungen hat das Umweltministerium gewisse Schwächen, meine Damen und Herren.
An Ihrer Stelle hätte ich gesagt: Wir haben da einen Fehler gemacht und versuchen alles Mögliche, um ihn zu beseitigen. – Bis heute haben Sie keinen Termin genannt, wann eine neue Verordnung auf den Tisch kommt. Das finde ich auch interessant, aber diesen Termin wollen wir von Ihnen endlich einmal hören.
Zur Frage der Wohnungen: Der Kollege Siebel und ich haben mit Ihrem Abteilungsleiter zusammengesessen und überprüft, was von Ihren 1,1 Milliarden €, die dann zu 1,6 Milliarden € aufgeblasen werden,
wirklich übrig geblieben ist. Am Ende bleiben davon 60 Millionen € Landesmittel für den Wohnungsbau übrig.
So machen wir das jetzt mit den Zahlen zu den Wohnungen auch, Kollege Schaus. Ich bitte darum, dass wir uns mit dem Abteilungsleiter Ihres Hauses zusammensetzen können, die genannten Zahlen auseinandernehmen und schauen, wie viele Mietwohnungen es gibt, wie viele Studentenwohnungen es gibt, etc.
Dann führen wir eine Debatte. Dann führen wir im August eine Debatte. Sie haben gesagt, Sie wollen das Thema in jeder Plenarsitzung haben – wir auch.
Wir führen dann im August eine Debatte über diese Zahlen, meine Damen und Herren. Ich freue mich heute schon darauf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist im Hessischen Landtag eigentlich üblich – das sage ich vorab –, Differenzen herauszuarbeiten. Auch bei der Verfassungsreform gab und gibt es Differenzen. Herr Hahn hat eine solche Differenz angesprochen.
Dennoch will ich in den Mittelpunkt meiner Rede die im Konsens erzielten Ergebnisse stellen. Immerhin – das ist betont worden – gibt es 15 Änderungen, die in einem sehr großen Konsens zur Abstimmung stehen. Es war nicht immer einfach, diesen Konsens über die 15 Punkte zu erreichen. Aber entscheidend ist, dass der Konsens gelungen ist. Nunmehr kann die größte Verfassungsänderung in Hessen seit 72 Jahren auf den Weg gebracht werden.
Mit den Änderungen wird sichergestellt – das ist mir und uns besonders wichtig –, dass die Hessische Verfassung für heutige und zukünftige Herausforderungen gewappnet ist. Es lohnt sich, dafür selbstbewusst in der Bevölkerung zu werben, damit den einzelnen Artikeln auch bei der Volksabstimmung, die zusammen mit der Landtagswahl stattfindet, zugestimmt wird.
In der Enquetekommission herrschte sowohl zwischen den Fraktionen als auch bei der Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Gruppen eine vorbildliche Debattenkultur, die Maßstäbe für demokratisches Ringen um wichtige Inhalte gesetzt hat.
Meine Damen und Herren, Entscheidungen über Verfassungen und damit auch über Verfassungsänderungen sollten nach Ansicht der SPD nie mit knappen Mehrheiten, sondern immer in möglichst großem Konsens getroffen werden.
Diese Haltung der SPD zieht sich übrigens seit 1946 durch alle Beratungen über Verfassungsänderungen. Insbesondere 1946 wurde lange gerungen. Am Ende war es der SPD wichtig, dass sie nicht von ihrer Mehrheit mit der KPD Gebrauch gemacht hat, sondern dass sie die CDU eingebun
den hat. Das war ein hartes Ringen, und das waren am Ende harte Verhandlungen, aber es hat sich gelohnt. Man ist zu einem fairen Kompromiss gekommen.
Natürlich atmet die Hessische Verfassung – das will ich allerdings nicht bestreiten – die damaligen Mehrheitsverhältnisse und gibt diese wieder. Sie ist sicherlich sozialdemokratischer orientiert, als sie konservativ geprägt war. Wir sind froh darüber, dass an diesen grundsätzlichen Festlegungen im Wirtschafts- und Sozialteil der Hessischen Verfassung nicht gerüttelt wird.
Herr Hahn, ich muss auf einen Widerspruch in Ihrer Rede zu sprechen kommen. Sie haben so getan, als sei die Verfassung nur ein historisches Dokument. Für uns stellt die Wirtschafts- und Sozialverfassung auch im Lichte des Grundgesetzes weiterhin einen Gestaltungs- und Verfassungsauftrag dar, den Parlament und Regierung zu verwirklichen haben.
Aber von den die Regierung tragenden Fraktionen – das muss man wirklich sagen – wurde diese gute hessische Tradition, in großem Konsens zu agieren, wieder aufgegriffen. Ich habe dazu in der ersten Lesung schon Stellung genommen und den Akteuren, den Obleuten von CDU und GRÜNEN sowie dem Vorsitzenden der Enquetekommission gedankt. Ich muss das auch in der zweiten Lesung nicht zurücknehmen. Ich hoffe sehr, dass wir bei den letzten Schritten auf dem Weg zur dritten Lesung auch zusammenbleiben. Ich gehe davon aus und bin mir fast sicher.
Meine Damen und Herren, ich will auch etwas zur Willensbildung in der SPD sagen, da mir das wichtig ist. Wir haben uns sehr intensiv vorbereitet, nachdem klar war, dass die Verfassungsreform kommen wird. Im Landesverband wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die natürlich vor allem durch die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen geprägt und getragen wurde. Zahlreiche Änderungsvorschläge, nämlich 24, wurden von uns formuliert. Diese haben wir in die Arbeit der Enquetekommission eingebracht, nachdem sie ausführlich in den Gremien der Partei beraten und von diesen beschlossen wurden.
Aber wir haben uns nicht nur mit unseren eigenen Vorschlägen befasst. Wir haben in einer Klausurtagung mit der Fraktions- und Parteispitze die 248 Änderungsvorschläge der gesellschaftlichen Gruppen wirklich einzeln durchgearbeitet und bewertet; das muss man auch erwähnen. Sie sehen daran, wie sorgfältig wir die Verfassungsänderungen beraten haben. Sie sehen daran auch, wie wichtig Verfassung und Verfassungsänderungen für die SPD in Hessen sind.