Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die heutige Plenarsitzung und stelle die Beschlussfähigkeit fest.
Interfraktionell wurde vereinbart, die Tagesordnungspunkte 5 und 7 – Änderungsgesetz Haushaltsgesetz 2013/2014 und Änderungsgesetz Grunderwerbsteuer – nach Punkt 36 aufzurufen.
Außerdem wurde zwischen den Fraktionen vereinbart, die Tagesordnungspunkte 4 und 8 – Gesetzentwürfe der SPD sowie von CDU und GRÜNEN zur Vergabe und Tariftreue – nach Tagesordnungspunkt 16 aufzurufen.
Eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist noch ein Dringlicher Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Absenkung der Grunderwerbsteuer, Drucks. 19/436. Wird die Dringlichkeit nach § 59 unserer Geschäftsordnung bejaht? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann wird dieser Dringliche Gesetzentwurf Tagesordnungspunkt 62 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit den Tagesordnungspunkten 5 und 7 aufgerufen werden.
Vereinbarungsgemäß tagen wir heute bis 18 Uhr bei einer Mittagspause von zwei Stunden und beginnen mit Tagesordnungspunkt 31, dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend keine Übertragung der Atomausstiegskosten auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, Drucks. 19/395.
Dann folgt Tagesordnungspunkt 36: Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Fortsetzung des Erfolgsmodells Lernen und Arbeiten in Schule und Betrieb (SchuB) – Landesregierung sichert Zukunftschancen abschlussgefährdeter Schülerinnen und Schüler, Drucks. 19/402.
Heute fehlen entschuldigt Frau Staatsministerin Lucia Puttrich ab 12:30 Uhr und Frau Abg. Andrea Ypsilanti ganztägig.
Heute Abend, im Anschluss an die Plenarsitzung, kommt der Haushaltsausschuss in Sitzungsraum 501 A zusammen. Außerdem darf ich Sie auf eine Ausstellungseröffnung in der Mittagspause hinweisen. Es wird die Ausstellung „Palliativ: leben bis zuletzt!“ der Deutschen Palliativstiftung eröffnet.
Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie noch darauf hinweisen, dass an Ihren Plätzen der Terminplan 2015 verteilt ist, und noch ein Highlight für heute Abend ankündigen: Um 19:30 Uhr wird die Fußballmannschaft des Hessischen Landtags gegen eine Freizeitmannschaft in Villmar antreten.
Wenn – so interpretiere ich das – der Herr Ministerpräsident sich vor dem Setzpunkt meldet, ist das zumindest ein mehr als ungewöhnliches Verfahren, dass die Fraktionen erstens nicht informiert werden. Wir haben eigentlich diese Praxis, es sei denn, es wäre ein besonderes Ereignis, was ganz selten vorgekommen ist.
Herr Kaufmann, ich brauche Ihre Belehrungen am allerwenigsten morgens um neun. – Deswegen ist das ein ziemlich schlechter Stil.
Frau Präsidentin, ich habe zwar nicht erkennen können, wo hier zur Geschäftsordnung gesprochen wurde, stelle aber fest, dass die Landesregierung zu jeder Zeit das Wort ergreifen kann und dass wir uns über die Informationen, die wir jetzt erhalten werden, freuen.
Kolleginnen und Kollegen, laut Geschäftsordnung kann der Ministerpräsident zu jedem Zeitpunkt reden. Das ist korrekt.
Antrag der Fraktion der SPD betreffend keine Übertragung der Atomausstiegskosten auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – Drucks. 19/395 –
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dankbar für den Antrag der SPD-Fraktion, Herr Kollege Rudolph, aus relativ einfachen Gründen. Er gibt der Landesregierung die Gelegenheit, ihre Position darzulegen, einige Punkte klarzustellen. Das gibt allen Kolleginnen und Kollegen in der anschließenden Debatte Gelegenheit, darauf Bezug zu nehmen. Dann haben wir einen Hintergrund und eine sachliche Grundlage, über die wir in der Debatte Gemeinsamkeiten feststellen
Zunächst ist festzustellen – das will ich vorneweg sagen –: Wir stimmen ausdrücklich darin überein, dass wir keine Übertragung der Atomausstiegskosten auf die Steuerzahler wollen. Darüber müssen wir, glaube ich, nicht streiten.
Ihr Antrag befasst sich in fünf Punkten mit sehr unterschiedlichen Sachverhalten. Es ist deshalb sinnvoll, dass wir eine differenzierte Betrachtung vornehmen. Ich will mich zunächst Ziffer 5 Ihres Antrags zuwenden. Dort geht es um das Thema Biblis. Sie versuchen erneut, in dieser Ziffer 5 Ihres Antrags eine mögliche Schadenersatzklage von RWE als Folge eines eigenständigen fehlerhaften Verhaltens der Hessischen Landesregierung darzustellen.
Herr Kollege Schmitt, ich habe Sie von hier aus schon einmal gelobt. Sie haben dann dazwischengerufen, dass das Ihnen innerhalb der eigenen Partei vielleicht keine Freude einträgt. Deshalb will ich das heute wieder ein bisschen zurechtrücken. An der Stelle kann ich Sie nicht loben. Aber Sie wissen es besser: Ihr Vorwurf ist falsch. Warum?
Meine Damen und Herren, wir haben immer wieder betont, dass wir im Auftrag des Bundes handelten, und wir haben so gehandelt wie alle anderen Bundesländer auch.
Bei der damaligen Entscheidung, die alten Atommeiler für eine Übergangszeit – Stichwort: Moratorium von drei Monaten – vom Netz zu nehmen, um im Licht der Entwicklung und der Katastrophe von Fukushima eine entsprechende Sicherheitsüberprüfung vorzunehmen, waren sich der Bund und alle Länder stets einig.
Eine Weisung kann nur dann in Betracht kommen, wenn ein Land sich weigert, die Vorstellungen des zuständigen Bundes zu erfüllen. Das hat es in der Vergangenheit auch gegeben.
Wenn sich aber alle einig sind, dann bedarf es keiner Weisung, sondern dann handeln alle übereinstimmend, und sie handeln im Auftrag des Bundes.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Norbert Schmitt (SPD): Unglaublich! – Heike Hofmann (SPD): Hört, hört!)
Sie wissen das aus der Akteneinsicht. Deshalb ist mir wichtig, dass wir das heute noch einmal festhalten.