Herr Abg. Eckert, die Notfallseelsorge ist die psychosoziale und seelsorgerische Krisenintervention in der Gesellschaft im Auftrag der Kirchen. Sie ist darauf ausgerichtet, Opfer, Angehörige, Beteiligte und Notfallhelfer in der akuten Krisensituation zu beraten und zu unterstützen. Das ist ein verhältnismäßig neues Gebiet kirchlicher Seelsorge. Man kann diese Notfallseelsorge mit der Arbeit von Hilfsorganisationen vergleichen, die auch in der psychosozialen Notfallversorgung tätig sind.
Allerdings bleibt hier durchaus noch der kirchliche Auftrag der Notfallseelsorge zu beachten. Dabei müssen drei Personengruppen unterschieden werden: die Primärgeschädigten – das sind die Unfallopfer –, die Sekundärgeschädigten – das sind entweder unverletzte Beteiligte, Unfallzeugen oder Angehörige – und natürlich auch Helfende. Das heißt, es bedarf auch eines seelsorgerischen Beistands für Angehörige der Rettungsorganisationen.
Es gibt bisher keine institutionalisierte finanzielle Unterstützung durch die Hessische Landesregierung. Sie ist bisher auch nicht gefordert worden. Aber wir sprechen darüber, auch praktische Erleichterungen vorzunehmen, etwa beim Erreichen des Unfallorts: ob man beispielsweise, wenn ein Stau ist, die Rettungsgasse nutzen kann und die Möglichkeit hat, mit einem Sondersignal in Form von einer Warnblinkanlage zu fahren, sodass es nicht zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit kommt. Wir sind im Gespräch, um an dieser Stelle Erleichterungen zu schaffen.
Das ist jedoch – auch weil es zum Teil bundesgesetzliche Rahmenvorgaben gibt – nicht sehr einfach umzusetzen. Allerdings ist durch die landesweite Etablierung der Notfallseelsorge, die durch die Kirchen getragen wird, in der Tat ein Weg beschritten worden, den drei Geschädigtengruppen – um es einmal im weitesten Sinne zu sagen – Hilfestellungen zu leisten. Das ist ausgesprochen wichtig.
Wir können an dieser Stelle versuchen, ausschließlich in der praktischen Umsetzung – wenn ich das so sagen kann – Hilfestellungen zu leisten, allerdings nur unter Beachtung der bundesgesetzlichen Vorgaben.
Herr Minister, Sie haben insbesondere die Kirchen angesprochen. Es gibt Notfallseelsorgeorganisationen, z. B. im Landkreis Limburg-Weilburg, die unabhängig von Kirchengemeinschaften, anderen Rettungsorganisationen und Ähnlichem agieren. Dabei stellt sich die Frage: Ist es aus Ihrer Sicht eine Möglichkeit, bei solchen Organisationen eine Unterstützungsleistung seitens des Landes zu organisieren, die nicht in diesen anderen Bereichen verankert ist?
Herr Abgeordneter, Ihnen ist hinlänglich bekannt, dass ich mit dieser Organisation selbst im Gespräch gewesen bin. Im Anschluss an diese Gespräche ist die Einladung in das Ministerium für Soziales und Integration erfolgt, um zu überlegen, wie auch im Rahmen der Rettungsdienstplanungen eine entsprechende Berücksichtigung erfolgen kann.
Aus diesen Gesprächen heraus ist die Frage entstanden, wie man – nicht nur die normalen Rettungsdienste – die schnellere Erreichbarkeit einer Unfallstelle sicherstellen kann. Mithilfe von Signallichtern ist man schneller an der Unfallstelle. Das ist bei uns in der Tat als wichtiges Anliegen anerkannt. Wir brauchen aber noch die Zustimmung von verschiedenen anderen Bereichen, um es umsetzen zu können. Die Wichtigkeit ist hinlänglich bekannt. An der Umsetzung arbeiten wir.
Wie stellt sie sicher, dass die Regierungspräsidien alle derzeit vorliegenden Anträge für Windkraftanlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz noch in diesem Jahr abschließend bearbeiten können?
Sehr geehrter Herr Abg. Gremmels, eine Genehmigung aller vorliegenden Anträge für Windenergieanlagen noch in diesem Jahr ist nicht möglich. Viele der Anträge wurden erst im Laufe des Jahres gestellt und sind noch nicht vollständig. Zu einer Reihe weiterer Anträge liegen neue bzw. zusätzliche Erkenntnisse vor, die im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit der Vorhaben erst noch geprüft werden müssen.
Ob eine abschließende Prüfung der Unterlagen noch in diesem Jahr erfolgen kann, ist jeweils vom Einzelfall abhängig. Alle entscheidungsreifen Anträge sollen noch in diesem Jahr zum Abschluss gebracht werden.
Wie hoch ist der Anteil der Anträge, die noch dieses Jahr verabschiedet werden sollen, und wie hoch ist der Anteil derer, die erst im nächsten Jahr verabschiedet werden sollen?
In diesem Jahr werden bei dem Regierungspräsidium Kassel wahrscheinlich noch 16 Anträge entscheidungsreif. Bei dem Regierungspräsidium Gießen sind es 15 Anträge, und bei dem Regierungspräsidium Darmstadt sind es 16 Anträge. Die Anzahl der Anträge, die zusätzlich vorliegen, habe ich leider im Moment nicht im Kopf. Aber wenn Sie möchten, kann ich diese nachreichen.
Zunächst: Danke, dass Sie das nachliefern wollen. Ich wollte fragen, inwiefern Sie im Regierungspräsidium zusätzliches Personal abgestellt haben, um diese Antragsflut – diese zusätzliche Belastung – zeitnah bearbeiten zu können.
Die Regierungspräsidien haben in eigener Organisation Kräfte gebündelt, um die entsprechenden Anträge abzuarbeiten.
Manchmal gehen dabei auch Abgeordnete mit über die Wupper. – Herr Gremmels wollte wissen, was er bei der Ziffer 666 gewonnen hat. Ich trinke einen Kaffee mit Ihnen.
Wie gedenkt sie nach dem Auslaufen des Bund-LänderWettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ die Weiterförderung der wissenschaftlichen Weiterbildung durch die Landesregierung zu gestalten?
Sehr geehrter Herr Abg. Degen, das Ziel des Bund-LänderWettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ war und ist die Entwicklung, die Erprobung und auch die Begleitung der nachhaltigen Implementierung hochschulischer Konzepte für berufsbegleitendes Studieren und lebenslanges wissenschaftliches Lernen, besonders für Berufstätige, für Personen mit Familienpflichten und für Berufsrückkehrer und -rückkehrerinnen. Außerdem sollen eine engere Verzahnung von beruflicher und akademischer Bildung erreicht und neues Wissen schnell in die Praxis integriert werden.
Die einzelnen Aktivitäten der geförderten Projektkonzepte werden wissenschaftlich begleitet. Darüber hinaus gibt es eine Evaluierung zur Bewertung der Wirksamkeit des För
derprogramms und der Projekte. Ich glaube, es ist klug, diese abzuwarten und später daraus Schlüsse zu ziehen.
Es ergibt nur Sinn, diese Evaluierung vor dem Ende des Programms abgeschlossen zu haben. Das Ende des Programms ist im Jahr 2020.
Insoweit werden wir dann, wie gesagt, zu beurteilen haben, wie die Ergebnisse zu bewerten sind. Aber ich gehe davon aus, dass vor 2020 nicht nur ein Abschluss da ist, sondern wir auch eine Entscheidung getroffen haben werden.
Aus welchen Gründen findet im Rahmen der Extremismusprävention des Landes bislang keine Zusammenarbeit des Innenministeriums mit den Einrichtungen EXITDeutschland und HAYAT-Deutschland statt?