Protokoll der Sitzung vom 14.10.2014

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie herzlich begrüßen zu unserer Plenarsitzung und zu unserer Plenarwoche. Ich heiße Sie herzlich willkommen und darf Sie zu Beginn unserer Sitzung bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich von den Plätzen.)

Wir wollen am heutigen Tag eines ehemaligen Kollegen gedenken. Am 25. September 2014 ist der ehemalige SPDLandtagsabgeordnete Gerhard Dann im Alter von 79 Jahren verstorben.

Geboren wurde er am 26. Juni 1935 in Gießen. Nach dem Absolvieren einer Uhrmacherlehre machte Herr Dann 1958 seinen Uhrmachermeister. Später besuchte er die Heimvolkshochschule der Friedrich-Ebert-Stiftung und war Leiter der kommunalpolitischen Akademie Hessen-Süd. 1971 wurde er Referent in der Hessischen Staatskanzlei, und 1976 wechselte er ins Hessische Kultusministerium. 1961 wurde Gerhard Dann Geschäftsführer der SPD Wetzlar und Oberlahn und 1970 Bezirksgeschäftsführer der SPD Hessen-Süd. Von 1978 bis 1986 war Herr Dann stellvertretender Unterbezirksvorsitzender der SPD Limburg-Weilburg und von 1986 bis 1988 Unterbezirksvorsitzender der SPD Limburg-Weilburg. Er war einige Zeit Gemeindevertreter in Weilmünster und Kreistagsabgeordneter in Limburg-Weilburg. Unserem Haus gehörte Gerhard Dann von 1978 bis 1991 an.

Wir gedenken Gerhard Dann und vermitteln unser tief empfundenes Mitgefühl seinen Angehörigen. – Ich danke Ihnen, dass Sie sich zu seinem Gedenken von Ihren Plätzen erhoben haben.

(Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, darf ich bitten, dass einmal jemand von Ihnen auf den Knopf drückt, ob die Tischmikrofone funktionieren?

(Minister Tarek Al-Wazir: Sie müssen jetzt sagen, wer; sonst drücken alle!)

Eins, zwei, drei.

Alles klar. Langsam und deutlich reden, und dann hoffen wir, dass wir die Technik hinbekommen.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Das Rednerpult!)

Wenn das hier klappt, klappt das wahrscheinlich auch. Wir leben nur in Hoffnung.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Der Wissenschaftsminister wird es merken!)

Die Tagesordnung vom 7. Oktober 2014 sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 78 Punkten liegen Ihnen vor.

Wie Sie dem Nachtrag zur Tagesordnung, den Tagesordnungspunkten 72 bis 76, entnehmen können, sind fünf Anträge für eine Aktuelle Stunde eingegangen. Wie immer,

rufen wir sie am Donnerstagmorgen ab 9 Uhr auf, bei fünf Minuten Redezeit pro Fraktion.

Es liegt ein Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE vor, betreffend diese Reform des Kommunalen Finanzausgleichs sichert keine aufgabengerechte Finanzierung der Kommunen, Drucks. 19/979. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 79, und wir können ihn mit Punkt 58 aufrufen. – Dem widerspricht niemand. Dann ist das so beschlossen.

Des Weiteren rufe ich den Dringlichen Antrag der Fraktion der SPD betreffend vollständige Rehabilitierung der zu Unrecht entlassenen Steuerfahnder, Drucks. 19/1011, auf. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Keiner widerspricht, dann ist das so. Wir machen daraus den Tagesordnungspunkt 80, und wir rufen ihn mit Punkt 72 auf.

(Günter Rudolph (SPD): Nach Punkt 72!)

Okay. Dann ist das so beschlossen. Vielen Dank, Herr Kollege Rudolph.

Das ist das, was wir noch ändern. Wer der Tagesordnung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist das fraktionsübergreifend beschlossen.

Wir tagen heute bis 19 Uhr. Wir beginnen mit der Fragestunde, und dann folgt die Regierungserklärung des Hessischen Ministers für Wissenschaft und Kunst.

Ich darf jetzt schon darauf hinweisen, dass heute Abend mehrere parlamentarische Abende stattfinden, auch außerhalb des Hauses. Dies sollte bei der Frage, wie weit wir heute Abend kommen, zumindest berücksichtigt werden.

Herr Kollege Beuth ist ab 14:30 Uhr nicht mehr im Hause.

Heute Abend, im Anschluss an die Plenarsitzung, ist eine Sitzung des Sozial- und Integrationspolitische Ausschusses in Sitzungsraum 501 A – allerdings nur, wenn für den Gesetzentwurf, über den wir nachher reden, eine dritte Lesung beantragt wird. Ich habe Sie vorsorglich auf diese Sitzung hingewiesen.

Der Untersuchungsausschuss trifft sich im Anschluss an die Plenarsitzung heute Abend in Sitzungsraum 301 P.

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 1:

Fragestunde – Drucks. 19/938 –

Ich rufe die Frage 117 auf. Herr Kollege Quanz, Sie eröffnen heute. Bitte schön.

Sehr verehrter Herr Präsident, ich frage die Landesregierung:

Warum will sie der Erweiterung der Naturparkfläche Meißner-Kaufunger Wald durch den Beitritt der Kommunen Großalmerode, Herleshausen, Hessisch Lichtenau und Sontra die Genehmigung versagen?

Frau Staatsministerin Hinz.

Herr Abgeordneter, die Flächenerweiterung des Naturparks Meißner-Kaufunger Wald ist nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich leider nicht möglich, da die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 27 Bundesnaturschutzgesetz formal nicht erfüllt sind. Hierin ist festgelegt, dass der überwiegende Flächenanteil eines Naturparks als Naturschutzoder Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Genau dieses Kriterium wird vom Naturpark Meißner-Kaufunger Wald, wie auch von anderen Naturparken, formal nicht mehr erfüllt. Das liegt daran, dass im März 2008 großflächig Landschaftsschutzgebiete durch Verordnung aufgehoben wurden.

Das ist jetzt natürlich ein Problem, wenn es Forderungen nach Erweiterung von Naturparken gibt. Aus diesem Grund überprüft mein Ministerium derzeit den Sachverhalt im Hinblick auf mögliche Lösungswege.

Herr Kollege Quanz stellt eine Zusatzfrage.

Sie zitieren sehr zu Recht das Bundesnaturschutzgesetz und beziehen sich auf das Jahr 2008. Damals wurden die Landschaftsschutzgebiete auf der Grundlage einer Verordnung umgewandelt. Da sind also FFH-Gebiete entstanden, die dann keine Landschaftsschutzgebiete mehr waren. Teilen Sie meine Auffassung, dass es schwierig ist, die Qualitätsstandards zwischen FFH- und Landschaftsschutzgebieten zu unterscheiden oder ungleich aussehen zu lassen?

Frau Staatsministerin Hinz.

Na ja, das Ganze ist jetzt deswegen mit solchen Problemen behaftet, weil die Landschaftsschutzgebiete damals aufgrund der Verordnung großräumig gelöscht wurden. Wir bemühen uns jetzt um eine Klärung, wie wir den Wünschen der Landkreise Rechnung tragen können.

Um das deutlich zu sagen: Das bedeutet für mich aber auch, dass es nicht darum gehen kann, die Naturparke weiterhin nur quantitativ auszuweiten. Vielmehr müssen dann auch Qualitätsstandards erfüllt werden. Unsere bestehenden Naturparke nehmen 44 % der Landesfläche ein. Bundesweit sind es rund 22 %.

Das zeigt schon, dass bei uns sehr stark ausgeweitet wurde. Wenn man jetzt weiterhin einfach nur ausweiten würde, würden die Naturparke Originalität und ihren besonderen Stellenwert verlieren. Von daher müssen wir Qualitätsstandards entwickeln und mit den Landkreisen gemeinsam überlegen, welche Gebiete wie künftig ausgewiesen werden können.

Herr Kollege Quanz stellt eine weitere Zusatzfrage.

Ich teile ausdrücklich Ihre Auffassung: Ein Überdenken der Qualitätsstandards ist bei dieser Gelegenheit sicherlich sinnvoll. Ich schätze sehr, dass Sie dabei an Lösungsmöglichkeiten denken. Heißt das auch, dass wir über eine Novellierung des Naturschutzgesetzes nachdenken müssen?

Frau Staatsministerin Hinz.

Wenn man über Lösungswege nachdenkt, muss man alles in Betracht ziehen. Von daher würde ich erst einmal nichts ausschließen. Was wir am Ende des Tages aber vorschlagen und machen werden, bedarf eingehender Prüfung und Diskussion.

Es folgt Frage 118 des Herrn Abg. Greilich.

Ich frage die Landesregierung:

Wie lässt sich erklären, dass der Hessische Kultusminister in der Antwort auf die Kleine Anfrage Drucks. 19/453 am 23. Juli 2014 darauf hinweist, dass die Pilotregionen für den „Pakt für den Nachmittag“ erst Ende Juli festgelegt werden, und er diese nicht benennen kann, aber am gleichen Tag eine Pressemitteilung herausgibt, in der das Pilotverfahren und die sechs Schulträger vorgestellt werden?

(Zuruf: Redaktionsversehen!)

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Greilich, für die Beantwortung der Kleinen Anfrage, Drucks. 19/453, war gemäß der Geschäftsordnung des Landtags der übliche Zeitraum von sechs Wochen vorgesehen. Es bedurfte jedoch in der Verwaltung eines längeren Arbeitsprozesses mit mehreren Entwürfen, sodass eine Fristverlängerung beim Landtag beantragt werden musste, da im Hintergrund erheblicher Abstimmungsbedarf bestand.

Bei der Erarbeitung war noch nicht erkennbar, welche Pilotregionen für den „Pakt für den Nachmittag“ ausgewählt würden. Es war deshalb im Rahmen des Prozesses auch nicht möglich, einen konkreten Zeitpunkt anzugeben, da dieser bis zuletzt, also bis zum 23. Juli 2014, abgestimmt wurde.