Protokoll der Sitzung vom 14.10.2014

Bei der Erarbeitung war noch nicht erkennbar, welche Pilotregionen für den „Pakt für den Nachmittag“ ausgewählt würden. Es war deshalb im Rahmen des Prozesses auch nicht möglich, einen konkreten Zeitpunkt anzugeben, da dieser bis zuletzt, also bis zum 23. Juli 2014, abgestimmt wurde.

Bei der Pressemeldung, die im Gegensatz dazu ad hoc erfolgte, konnten diese letzten Entscheidungen berücksichtigt werden.

Herr Kollege Greilich stellt eine Zusatzfrage.

Das erklärt vielleicht die Verzögerung. Eines ist mir aber immer noch unklar. Deswegen frage ich nach: Warum haben Sie dann in einem Bericht vom 28. August 2014 auf der Grundlage eines Berichtsantrags der Kollegen der SPD-Fraktion mitgeteilt, dass schon eine Woche vorher, nämlich am 17. Juli 2014, „sechs ausgewählte Schulträger öffentlich bekannt gegeben“ wurden?

Herr Staatsminister Lorz.

Herr Abg. Greilich, diese Chronologie kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Ich müsste mir dafür die Dokumente, die dazugehören, noch einmal anschauen. Ich habe dieses Datum so nicht in Erinnerung.

Wir kommen zu Frage 119 der Frau Abg. Arnoldt.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Vorteile verspricht sie sich von der Einrichtung eines Zentralarchivs für ausgewählte Finanzämter?

Herr Finanzminister Dr. Schäfer.

Frau Abg. Arnoldt, vor dem Hintergrund, dass die Aufbewahrungsfrist für Steuerakten bis zu 15 Jahre beträgt, binden die entsprechenden Akten natürlich erhebliche Lagerkapazitäten und in Summe räumliche Kapazitäten in den Finanzämtern. Wir haben uns entschieden, diese Lagerung nunmehr zentral vorzunehmen, um dem Bedürfnis der Finanzämter nach Erweiterung an den jeweiligen Standorten ohne zusätzliche Kapazitäten vor Ort Rechnung tragen zu können.

So konnte beispielsweise durch die Auslagerung der Akten im Finanzamt Friedberg eine neue Telefonservicestelle eingerichtet werden. An anderer Stelle, nämlich in Bad Homburg, sind die Räumlichkeiten der Betriebsprüfung erweitert worden. An einer noch anderen Stelle war es möglich, angemietete Flächen abzumieten.

Gleichzeitig ermöglicht die zentrale Einrichtung in Eschwege eine sehr viel rationalere Abwicklung der entsprechenden Akten. Insgesamt kann man sagen, dass wir mit den bisher gemachten Erfahrungen sehr zufrieden sind.

Als Nächstes folgt Frage 120 des Herrn Abg. Dr. Spies.

(Dr. Thomas Spies (SPD) eilt zu seinem Platz. – Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Er ist da. Herr Rudolph, Sie müssen nicht übernehmen.

Ich frage die Landesregierung:

In welcher Höhe erhält das Land in diesem und im nächsten Jahr Säumniszinsen nach dem Letter of Intent aus dem vorletzten Jahr für den Nicht-Betrieb der Partikeltherapieanlage von der Rhön-Klinikum AG?

Herr Staatsminister Rhein.

Herr Abg. Spies, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem von Ihnen genannten Letter of Intent hat das Land Hessen der Rhön-Klinikum AG und dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg einen Aufschub für die Erfüllung dieser Pflichten gewährt, und zwar von einem Jahr. Für diesen Zeitraum, also für dieses Jahr, hat es darauf verzichtet, Klage zu erheben. Im Gegenzug hat das Land Hessen für das Jahr 2013 eine Pönale in Höhe von 3,5 % auf die gesamte Investitionssumme von 107 Millionen € erhalten. So ist das im Letter of Intent in Ziffer 1.3 festgehalten.

Für die Zeit nach Ablauf des Jahres sieht der Letter of Intent vor, dass das Land wieder auf die Möglichkeit verwiesen ist, seine Ansprüche auf die Pönale aus dem ganz regulären Konsortialvertrag klageweise geltend zu machen.

Das Land hat für die Zeit nach Ablauf des Jahres 2013 keine weiteren diesbezüglichen Zahlungen von Rhön aus dem Letter of Intent erhalten bzw. zu erwarten.

Zusatzfrage, Herr Dr. Spies.

Hat die Landesregierung im Jahr 2013 oder inzwischen oder plant sie für die Zukunft die ebenfalls im Letter of Intent zufällig in gleicher Höhe vereinbarte Ausgleichszahlung für die Tatsache, dass Gießen und Marburg tatsächlich 30 km voneinander entfernt sind, umgekehrt zu entrichten?

Herr Staatsminister Rhein.

Das spielt derzeit überhaupt keine Rolle.

Herr Dr. Spies, das Wichtigste ist, dass wir endlich schwerstkranke Menschen mit der Partikeltherapie behandeln können.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Umso mehr freue ich mich, dass es uns, der Landesregierung, jetzt gelungen ist, genau diesen Zustand herbeizuführen.

Frage 123, Frau Kollegin Wallmann. – Frau Arnoldt übernimmt.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Erfahrungen und Erkenntnisse hat sie aus dem Projekt „ganzheitliche Ausstattung der Finanzämter“ gewonnen?

Herr Finanzminister Dr. Schäfer.

Frau Abg. Arnoldt, insgesamt haben wir sehr positive Erfahrungen daraus gewonnen. – Zunächst einmal stellt sich die Frage: Was heißt „ganzheitliche Ausstattung“? Bei uns in Oberhessen würde man sagen: aus einem Guss und nicht gestückelt.

Früher war es bei der Ausstattung von Behörden durchaus häufiger der Fall, dass im Rahmen von zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in dem einen Jahr das eine angeschafft wurde, im anderen das Nächste – und wenn man fünf Jahre später hingeschaut hat, hat nichts zum anderen gepasst. Das hat natürlich sowohl die Funktionalität als auch die Zufriedenheit der Mitarbeiter nicht eben gesteigert.

Deshalb wurde das konzeptionell umgestellt. Es wurde geprüft, wo es Möglichkeiten gibt, ohne Steigerung der Haushaltsmittel Ausstattungen für Behörden aus einem Guss zu beschaffen. Das hat sich insgesamt sowohl als ressourcenschonend und unter Zugrundelegung der Standardisierung auch als eine Möglichkeit erwiesen, nach einigen Jahren noch Ergänzungen hinzuzufügen, ohne den ganzheitlichen Gesamteindruck dadurch zu beeinträchtigen.

In Summe ist das also eine positive Gesamterfahrung.

Frage 125, Herr Abg. Roth.

Ich frage die Landesregierung:

In welcher Höhe stellt sie gemäß der Ankündigung im Koalitionsvertrag Mittel für das Projekt Soziale Stadt für Wiesbaden zur Verfügung?

Frau Staatsministerin Hinz.

Herr Abgeordneter, ich werde über die Höhe der Programmfördermittel 2014 für das Fördergebiet WiesbadenSchelmengraben im Zusammenhang mit der Aufstellung des Gesamtprogramms Soziale Stadt bis voraussichtlich Ende Oktober entscheiden. Dies gilt auch für alle anderen Standorte der Städtebauförderung.

Mit dem Gebiet Schelmengraben fördert das Land Hessen in der Stadt Wiesbaden das dritte Fördergebiet im Rahmen des Programms Soziale Stadt: Im Jahr 1999 wurde das Gebiet inneres Westend, im Jahr 2000 das Gebiet BiebrichSüdost aufgenommen. Die beiden letztgenannten Gebiete befinden sich in der Endphase der Förderung.

Aktuell stellen meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Jahresprogramme für die vier von Hessen in Anspruch genommenen Städtebauförderprogramme Soziale Stadt, Stadtumbau, Aktive Kernbereiche und Städtebaulicher Denkmalschutz auf.

Wie gesagt, Ende Oktober werden wir alle Programme so weit haben, dass wir dann über die Förderbescheide nicht nur endgültig entscheiden, sondern sie auch der Öffentlichkeit kundtun können.

Zusatzfrage, Herr Kollege Roth.

Frau Ministerin, danke. Zusatzfrage: Wird sich an der Fördersystematik der Projektmittel etwas ändern?

Frau Staatsministerin Hinz.

Nach wie vor lässt sich aus dem Städtebauprogramm nur investive Förderung ableiten. Es können keine zusätzlichen Begleitmaßnahmen finanziert werden. Das sieht der Bund weiterhin so vor. Aber in Absprache mit dem Sozialministerium und mit weiteren Ministerien versuchen wir, Mittel zu bündeln, damit man auch in den Bereichen der Sozialen Stadt möglichst Beratung anbieten und dort weitere Begleitmaßnahmen aus normalen Programmen einbinden kann.

Vielen Dank. – Dann kommen wir zu Frage 126. Herr Kollege Greilich.

Ich frage die Landesregierung: