Lena Arnoldt
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Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! In einer rechtsstaatlichen Demokratie hat der Staat viele Aufgaben: Gesetzgebung, Rechtsprechung, Gewährleistung der Sicherheit, Verwaltung und vieles mehr. Damit die öffentliche Hand diesen Aufgaben nachkommen kann, benötigt sie die notwendigen Mittel. Durch die Erhebung von fairen und gerechten Steuern durch den Staat trägt jeder Mensch im Rahmen seines individuellen sozioökonomischen Hintergrunds dazu bei, das systemische Fortbestehen zu gewährleisten. Wir alle tragen gemeinsam die Verantwortung für die Funktionalität unserer Gesellschaft und für die Bereitstellung ausreichender Mittel für gesellschaftliche Stabilität und Fortschritt.
Wer Steuern hinterzieht, schadet nicht nur den staatlichen Institutionen, sondern schädigt auch seine Mitmenschen und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deswegen sei ganz klar gesagt: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, und diese werden wir weiterhin konsequent bekämpfen.
Bereits heute kämpft Hessen an allen Fronten engagiert gegen Steuerkriminalität. Auf Initiative des hessischen Finanzministeriums wertet eine Ermittlergruppe aus Steuerfahnderinnen und Steuerfahndern in Zusammenarbeit mit der OFD Frankfurt, dem BKA und in Abstimmung mit der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zurzeit die Panama Papers aus. Hierbei ist Hessen für ganz Deutschland federführend tätig. Gleichzeitig haben wir im Jahr 2017 650 neue Anwärterinnen und Anwärter eingestellt und im Doppelhaushalt 2018/2019 die Stärkung der Steuerverwaltung durch jeweils weitere 700 neue Anwärterinnen und Anwärter festgeschrieben. Dazu haben wir die Anzahl der Betriebsprüferinnen und -prüfer um weitere 100 erhöht. Ein Teil dieses Ergebnisses – herzlich willkommen – sitzt heute auf der Besuchertribüne. Über 200 Steueranwärter sind heute anwesend.
Wir wissen, dass sich die Steuerkriminalität in den letzten Jahrzehnten zunehmend internationalisiert hat. Dennoch müssen wir auch vor Ort unsere Instrumente erweitern;
denn nur so können wir das Netz immer enger spinnen und Freiräume für Steuerbetrüger sukzessive verkleinern.
Mit dem neuen Programm „+ 50 für Steuergerechtigkeit“ tragen wir dieser Verantwortung Rechnung. Die Finanzämter in den Zentren von Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt und Kassel werden im Rahmen dieses Programms mit 50 Experten und Spezialisten verstärkt. Gemischte Teams aus Steuerfahndung und Betriebsprüfung sorgen für die Verzahnung von steuerlichem und strafrechtlichem Sachverstand; und ein steuerliches Mehrergebnis von 1,8 Milliarden € spricht wahrlich für sich. Das haben wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Finanzverwaltung zu verdanken. Das sei heute auch gesagt. Ihnen gebühren unser höchster Dank und unsere uneingeschränkte Anerkennung.
Aber auch bundesweit ist Hessen mit eigenen Initiativen vorne mit dabei. Es gibt beispielsweise die ab 2008 geltende Lizenzschranke. Durch sie wird verhindert, dass Erträge aus Forschung und Entwicklung dem Gemeinwesen entzogen und in Niedrigsteuerländer verlagert werden. Oder die Reform der Grunderwerbsteuer, die verhindert, dass Großinvestoren bei millionenschweren Immobiliengeschäften die Grunderwerbsteuer vermeiden können, die sogenannten Share Deals. Gemeinsam mit Baden-Württemberg lieferte Hessen außerdem die Idee für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem ab 2019 dem Umsatzsteuerbetrug auf Internetmarktplätzen begegnet wird. Dadurch werden Mittel im dreistelligen Millionenbereich nicht nur der Gesellschaft vorenthalten, sondern implizieren auch einen gravierenden Wettbewerbsnachteil für Einzelhändler. Dagegen gehen wir entschieden vor.
Sie sehen, die Hessische Landesregierung hat in dieser Legislaturperiode eine Vorreiterrolle im Kampf gegen Steuerkriminalität eingenommen – sei es bei der Bekämpfung inländischer Steuerkriminalität wie auch bei der Verstärkung nationaler und internationaler Steuergerechtigkeit.
Wir schützen dadurch nicht nur unser demokratisches System und unsere Gesellschaft, sondern erwirtschaften auch mehr Mittel, die zukünftig zum Wohle der Hessinnen und Hessen eingesetzt werden können.
Ich komme zum Schluss. – Darauf sind wir stolz. Wir werden den Kampf gegen Steuerkriminalität entschieden und auf allen Ebenen weiter führen. Ehrliche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können sich darauf verlassen: Hessen ist und bleibt ein Land der Steuergerechtigkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der LINKEN versucht mal wieder, in dieser Aktuellen Stunde zu skandalisieren, wo es keinen Skandal gibt.
Ich werde gern den von Ihnen angesprochenen vermeintlichen Skandal wieder auf die gebotene sachliche Ebene zurückholen. In den Jahren 2004 bis 2006 konnte das Land Hessen durch Leo 0 bis Leo II über 2 Milliarden € einnehmen. Das ist Fakt, und das halten wir doch schon mal fest.
Zum damaligen Zeitpunkt hat sich das Land renommierter Berater bedient,
die die Alternativen „Verkauf“ oder „Verbleib im Landeseigentum“ geprüft und berechnet haben. Das Ergebnis war eindeutig. Aus damaliger Sicht war die Alternative „Verkauf und Zurückmieten“ deutlich günstiger als die Alternative „Verbleib im Landeseigentum“. Diese Berechnungen sind damals veröffentlicht worden. Sie sind im Haushaltsausschuss diskutiert worden. Sie sind allen bekannt.
Auch die Ergebnisse der Berechnungen wurden zum damaligen Zeitpunkt vom Landesrechnungshof geprüft und ebenfalls so anerkannt. Das können Sie alles den Protokollen entnehmen. Dafür müssen Sie nur lesen können.
Das ist Faktenlage, und das ist für mich noch immer kein Skandal. Wenn Herr Dr. Hahn in den „Kinzigtal Nachrichten“ vom 30. Mai von „einem schlechten Geschäft“ spricht und dieses verurteilt,
müssen Sie mir erklären, wenn das glasklar ist, warum die damalige FDP-Landtagsfraktion dem Verkauf damals zugestimmt hat,
vor allem
Herr Schmitt, hören Sie einen kleinen Moment zu, dann können Sie sprechen – in Kenntnis, Herr Dr. Hahn, der von Ihnen heute kritisierten Verantwortung des Vermieters in
Sachen Sanierung nur für Dach und Fach. Das stand schon damals fest, und das hat Sie damals anscheinend nicht gestört.
Es war damals ein gutes Geschäft. Viele Experten haben dem damaligen Finanzminister Weimar attestiert – einige haben ihn sogar dazu beglückwünscht –,
dass der Verkaufszeitpunkt nahezu ideal gewählt wurde.
Die heutige Diskussion ist vor allem durch den ehemaligen Standort des Sozialministeriums in der Dostojewskistraße entstanden. Das Gebäude soll für die erwähnten 19 Millionen € saniert werden. Hierbei wurde der Landesregierung Verschleierung oder Ähnliches vorgeworfen. Ebenfalls wurde öffentlich dargestellt, dass die Abgeordneten von den Kostensteigerungen, die unter anderem der energetischen Sanierung geschuldet sind,
nichts gewusst hätten. Diese Behauptung ist eigentlich frech. Denn die Kostensteigerungen sind den Abgeordneten schon seit 2017 bekannt
und wurden damals im Haushaltsplan veranschlagt, ebenso im Doppelhaushalt 2018/2019. Der einzig wirkliche Skandal bei der ganzen Sache ist, dass Ihre sogenannten Experten den Haushalt wohl nicht gründlich gelesen haben
und dass Ihnen aus akuter Ideenlosigkeit jetzt für die Aktuelle Stunde eingefallen ist, dass da etwas war. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass irgendjemand in den Haushaltsberatungen irgendetwas zu kritisieren gehabt hätte.
Es ist ein Skandal, dass Sie, Herr Schalauske, das als haushaltspolitischer Sprecher übersehen haben.
Ihren letzter Vorwurf, den Sie uns machen, die angeblich doppelten Mietzahlungen für das neue und das leer stehende Gebäude, nehme ich zum Schluss gern auf. Die Antwort darauf kennen Sie eigentlich; die haben wir alle in der letzten Plenarsitzung vernommen.
Aber ich wiederhole sie gerne.
Es ist selten zu vermeiden, dass ein gewisser Leerstand eines Dienstgebäudes bei dem Auszug einer Dienststelle auftritt. Warum? – Weil es je nach Zustand der Immobilie und der Dauer der Nutzung zu Herrichtungs- und Sanierungsmaßnahmen kommt, bevor ein neuer Nutzer einziehen kann. Das ist beim besten Willen kein Skandal.
Das kommt überall vor, nicht nur bei Landesimmobilien, nicht nur bei staatlichen Dienststellen, sondern sogar dann, wenn Jan S. aus M. privat aus seiner Wohnung auszieht und die Wände gestrichen werden müssen, bevor der neue Mieter kommt.
Unabhängig davon ist der Leerstand in den Leo-Immobilien unterdurchschnittlich gering, wie Sie sicherlich auch in der vergangenen Sitzung des Haushaltsausschusses vernommen haben.
Fazit: Der Verkauf der Landesimmobilien war unter den damaligen gegebenen Umständen ein gutes Geschäft.
Die doppelten Mietkosten sind aufgrund der Sanierung nichts Außergewöhnliches,
und die Kostensteigerung, die nun skandalisiert wird, hat seit 2017 niemanden gestört.
Da jetzt die Landtagswahl näher rückt, suchen Sie anscheinend verzweifelt nach Themen und nach Skandalen.
Ich komme zum Schluss. – Ich muss Ihnen sagen: Das wird Ihnen leider nicht gelingen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, heute den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einbringen zu dürfen.
Ich erzähle Ihnen und uns nichts Neues, wenn ich Ihnen sage: Der Wohnraum in den hessischen Ballungszentren ist knapp. In der Stadt Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet ist die Lage schon länger angespannt. Es fehlt bezahlbarer Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung. Die Nachfrage nach allen Wohnformen wird auch in Zukunft weiter zunehmen. Dabei werden besonders kleine Wohnungen mit entsprechend geringen Mieten für Singles, Studierende und Senioren vermehrt nachgefragt. Die Wohnraumförderung ist damit eines der zentralen Themen, deren wir uns weiterhin annehmen müssen und auch annehmen werden.
Um die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt verbessern zu können, unterstützen wir die Wohnraumförderung mit so hohen Investitionen wie noch nie. In der laufenden Legislaturperiode stehen dafür rund 1,6 Milliarden € zur Verfügung. Mit diesen Investitionen können wir den Bau von ca. 15.000 Wohnungen für rund 40.000 Menschen fördern.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für das Sondervermögen „Universitätsbibliothek Frankfurt am Main und Wohnraum- und Wohnumfeldförderung“, den wir heute einbringen, stellen wir die Weichen, um den Erlös aus dem Verkauf des alten Polizeipräsidiums in Frankfurt für genau solche Investitionen einzusetzen.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz zeigen wir, dass wir uns der Probleme des bezahlbaren Wohnraums aktiv annehmen. Beim Verkauf des alten Polizeipräsidiums in Frankfurt war uns wichtig, dass die Vorgaben und die Wünsche der Stadt Frankfurt erfüllt werden. Dass wir zudem einen solch guten Verkaufspreis erzielt haben,
ermöglicht es uns jetzt, sowohl in bezahlbaren Wohnraum als auch in die Bildung und Wissenschaft in Frankfurt zu investieren.
Mit dem Verkauf an den Düsseldorfer Projektentwickler entsteht nun ein modernes Gebäudeareal mit Wohnungen, Büros und einem Hotel.
Frau Wissler, ebenso werden ein Kindergarten und eine Turnhalle für die Falkschule einziehen. Bei der Neugestaltung zeigt sich: Die Wünsche der Stadt Frankfurt werden erfüllt. Auf dem neu gestalteten Areal wird aber auch die Schaffung von sozialem Wohnraum und einer öffentlichen Infrastruktur nicht zu kurz kommen.
Das Sondervermögen setzt genau an diesem Punkt an. Von dem Verkaufserlös des Polizeipräsidiums kommen 100 Millionen € – und damit knapp die Hälfte der Einnahmen – dem Ziel der Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Frankfurt und Umgebung zugute.
Dafür werden 60 Millionen € aus der Verkaufssumme aufgewendet, um einen Liegenschaftsfonds aufzulegen. Dieser Fonds soll in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet Grundstücke kaufen und diese an Bauträger verpachten, die sich verpflichten, mindestens 50 % geförderten Wohnraum darauf zu bauen. Durch diese Einrichtung können zwischen 600 und 850 zusätzliche Wohnungen geschaffen werden.
Auf dem Gelände des alten Polizeipräsidiums sollen zudem rund 500 weitere geförderte und frei finanzierte Wohnungen entstehen. Darüber hinaus sollen bis zu 35 Millionen € der nachhaltigen Entwicklung von innovationsorientierten und sozialen Quartieren, bis zu 5 Millionen € dem Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum, bis zu 500.000 € der Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen durch Bedürftige, bis zu 750.000 € der Errichtung und dem Betrieb einer landesweit tätigen Bera
tungsstelle „Gemeinschaftliches Wohnen“ und bis zu 105 Millionen € der Finanzierung eines Neubaus der Universitätsbibliothek der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt – den Wohnraumsuchenden und den Studierenden – in Frankfurt zugutekommen.
Uns ist es wichtig, dass nicht nur Wohnungen entstehen, sondern auch ein gutes Zuhause für viele Menschen. Daher muss neben dem Wohnungsbau auch eine soziale Infrastruktur geschaffen werden. Mit dem neu geschaffenen Landesprogramm „Nachhaltiges Wohnumfeld“ unterstützen wir die Kommunen bei dieser Aufgabe mit 35 Millionen €. Zusätzlich zu diesem Programm wurden in dieser Legislaturperiode die Mittel für alle Stadtentwicklungsprogramme auf 100 Millionen € ausgeweitet. Damit haben wir die Fördersumme nahezu verdreifacht.
Auch setzen wir am Belegrecht an und schaffen dadurch zusätzliche Möglichkeiten, bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die bisher festgelegten 12 Millionen € im Haushalt des Umweltministeriums werden um weitere 5 Millionen € aus dem Verkauf des Polizeipräsidiums erweitert. Alles in allem können wir somit rund 1.830 Wohnungen in Frankfurt in die Sozialbindung bringen bzw. an dieser festhalten.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz über das Sondervermögen „Universitätsbibliothek Frankfurt am Main und Wohnraum- und Wohnumfeldförderung“ unterstützt nicht nur den Wohnungsbau, sondern kommt mit dem Neubau der Universitätsbibliothek auch der Wissenschaft und Bildung zugute. Wir bitten Sie daher um Ihre Unterstützung, dass die geplanten Vorhaben so umgesetzt und vor allem solide finanziert werden können. Ich freue mich auf die gemeinsamen Beratungen. – Herzlichen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Welche steuerlichen Erleichterungen können insbesondere Wald- und Forstbesitzern gewährt werden, die von Schäden des Sturmtiefs von Anfang dieses Jahres betroffen sind?
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Ich muss doch ganz kurz einmal auf meine beiden Vorrednerinnen eingehen. Ich versuche jetzt einmal ausnahmsweise, Ihre Wortwahl genauso fortzusetzen, wie Sie es getan haben. Ich bin froh darüber, dass die beiden Phrasendreschmaschinen ihren Betrieb eingestellt haben und ihr dummdreistes inhaltsloses Gequäke eingestellt haben. – Das waren Ihre Worte. Ich würde ganz gerne einmal wieder etwas zur Sachlichkeit beitragen.
Der Klimaschutz ist eine der zentralen Aufgaben der Zukunftssicherung unseres Landes. Da wir verantwortungsvoll mit unserem Land und der Welt umgehen möchten, ist es uns ein besonderes Anliegen, schon heute die Weichen für den Erhalt einer lebenswerten Umwelt für künftige Generationen zu stellen. Dazu gehört für uns, das Klima zu schützen.
Unsere Aufgabe ist es, die von uns verursachten Klimaveränderungen einzudämmen, ohne dabei – das ist unsere Verantwortung für die kommenden Generationen – den aktuellen und künftigen Wohlstand zu gefährden. Wir stellen uns dieser Herausforderung nur zu gerne.
Um diesen Ehrgeiz zu erhöhen, haben wir auf der Klimakonferenz in Bonn vereinbart, in den Jahren 2018 und 2019 unsere Ergebnisse zu bilanzieren. Wir wollen darstellen, wie weit wir einerseits in unseren Anstrengungen vorangekommen sind, die Treibhausgase zu mindern, und wie weit wir andererseits der Erfüllung unserer Finanzzusagen nachgekommen sind.
Auch wir in Hessen wollen unserer Verantwortung gerecht werden. Mit dem durch die Landesregierung vorgelegten Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 leisten wir unseren Beitrag zur Senkung der Ausstöße von klimaschädlichen Gasen. Bis zum Jahr 2020 wollen wir den Ausstoß von Treibhausgasen um 30 %, bis zum Jahr 2025 um 40 % und bis 2050 sogar um mindestens 90 % im Vergleich zum Basisjahr 1990 senken.
Mit unserer hessischen Klimaschutzpolitik wollen wir so einen Vorbildcharakter für weitere Bundesländer darstellen, da es an der Zeit ist, Verantwortung für den Klimaschutz zu übernehmen. Das zeigt der Klimawandel, den wir jetzt schon in Hessen spüren.
Seit Anfang des 20. Jahrhunderts ist die mittlere Jahrestemperatur um 0,8 Grad Celsius angestiegen. Damit einher geht der nachweisliche Rückgang der besonders kalten Tage seit den Sechzigerjahren. Zugegeben: Auf den ersten Blick erscheint das verlockend. Es gibt weniger kalte Tage, insgesamt ist es etwas wärmer. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen aus Frankfurt oder von der Bergstraße, seien wir doch ehrlich: Wir genießen es doch, wenn im Sommer nach einem warmen oder gar sehr heißen Tag eine kühlere Nacht uns doch besser schlafen lässt.
Mit den zu erwartenden klimatischen Veränderungen in Hessen wird das für Sie schwer. Da ist nämlich von einer Zunahme von tropischen Nächten bei Ihnen auszugehen. Oder die Kolleginnen und Kollegen aus dem Odenwald oder aus der Rhön: Stehen Ihre Gummistiefel bereit? – Sie haben nämlich mit der stärksten absoluten Zunahme an Starkregentagen zu rechnen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen: Es ist genau richtig, dass wir jetzt Verantwortung für den Klimaschutz in Hessen und damit auch auf der Welt übernehmen. Ebenso ist es wichtig, zu verstehen, dass Ökonomie und Ökologie nicht als Gegensätze zu verstehen sind. Beide Komponenten können miteinander vereinbart werden. Dies zeigen die ersten Abschätzungen der wirtschaftlichen Folgen, die im integrierten Klimaschutzplan zu finden sind.
So ist beispielsweise zum Zieljahr 2025 mit einem Anstieg des BIP um 2,3 % zu rechnen, was dabei ein Mehr von 1,5 % an Beschäftigung mit sich bringt. Sie sehen, dass die Gesamteffekte auf das Wachstum und die Beschäftigung eindeutig positiv sind. Wir haben mit unserem Klimaschutzplan einen partizipativen Ansatz gewählt und alle Interessengruppen mit eingebunden.
Ich halte es für ganz besonders wichtig, dass man genau diejenigen, die die Maßnahmen am Ende umsetzen müs
sen, von vornherein mit einbezieht. So haben wir 140 Maßnahmen identifiziert, die wir in Hessen umsetzen können und mit denen wir zu Klimaschutz und Klimaanpassung beitragen können.
Dabei setzen wir ganz klar auf Anreize, auf Informationen und auf Freiwilligkeit, weil wir mit Vorschriften keine langfristigen Erfolge erzielen. Statt Individualverkehre zu verbieten, wollen wir den ÖPNV stärken und attraktiver machen. Mit dem Jobticket und dem Schülerticket haben wir hierfür bereits Meilensteine gesetzt.
Statt Heiz- oder Dämmformen vorzuschreiben, bieten wir Informationen und Unterstützung an, um effiziente und auch kostenmäßig lohnende Lösungen zu finden. Statt Unternehmen zu drangsalieren, unterstützen wir Investitionen von Mittelständlern in hocheffiziente Lösungen zur Reduzierung der CO2-Emissionen durch ein Investitionsförderprogramm und den Ausbau der Energieberatung.
Wir identifizieren diejenigen Maßnahmen, die etwas bringen und gleichzeitig wirtschaftlich lohnend sind. Das wollen wir umsetzen; denn Klimaschutz muss keine Belastung sein.
Wir setzen in bundesweit einmaliger Manier auch auf Klimaanpassung; denn es ist klar, dass der Klimawandel nur verlangsamt, nicht aber verhindert werden kann. Daher ist es richtig und wichtig, unsere Infrastruktur auf ein anderes Klima anzupassen, Land- und Forstwirtschaft auf veränderte Bedingungen auszurichten, Planungsprozesse so zu steuern, dass wir auch in einer wärmeren Welt gut zurechtkommen.
Natürlich retten wir die Welt und das Klima nicht allein, aber wir können etwas beitragen, wie jeder etwas beitragen sollte – und wir bringen unsere Stärken ein.
Ich finde es hervorragend, dass unsere Finanzindustrie und auch die Versicherungswirtschaft mitmachen wollen und über Finanzierungs- und Versicherungslösungen sprechen oder dass wir uns mit unseren ehrenamtlichen Helfern beim Roten Kreuz oder beim THW darauf einstellen, welche Herausforderungen im Zivil- und Gesundheitsschutz ein wärmeres Hessen mit sich bringt,
oder dass wir uns besser gegen Starkregen und Hochwasser schützen, weil wir wissen, dass das weiter zunehmen wird.
Die große Klimapolitik muss weltweit gemacht werden. Paris war dabei ein Durchbruch, an dem wir hier weiterarbeiten müssen. Deutschland nimmt hierbei weiterhin eine absolute Vorreiterrolle ein, auch wenn wir selbst gesetzte Ziele vielleicht erst zwei oder drei Jahre später erreichen.
Die Verpflichtungen, die Deutschland vor allem im ParisAgreement eingegangen ist, werden wir erfüllen können. Damit und mit wirtschaftlich tragfähigen Lösungen werden Deutschland und Hessen weiterhin Vorbild in der Klimapolitik sein. Der Klimaschutz ist eine Investition in die Zukunft. Nutzen wir die Chance und übernehmen Verantwortung.
Ich halte es da gerne mal wie ein berühmter Hesse und lade Sie herzlich ein, ihm auch zu folgen. Goethe hat nämlich gesagt:
Der Worte sind genug gewechselt, Lasst mich auch endlich Taten sehn! Indes ihr Komplimente drechselt, Kann etwas Nützliches geschehn.
In diesem Sinne: Packen wir es an und stellen uns gemeinsam auf – gegen den Klimawandel und für eine lebenswerte Umwelt für die zukünftigen Generationen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schmitt, Herr Schalauske, es geht hier um deutlich mehr als nur um die Beteiligung des Landes Hessen an der Fraport AG und deren Tochtergesellschaften in Malta. Ich werde auf die dazu getroffenen Aussagen, hinter denen – verzeihen Sie es mir – wieder einmal eine durchschaubare Taktik steckt und die ein Zerrbild der Realität erzeugen sollen, nicht weiter eingehen.
Schließlich haben wir uns mit Ihren Vorwürfen schon ausführlich beschäftigt. Ich möchte nur auf folgende Punkte nochmals wiederholt hinweisen. Die Fraport AG ist eine der wichtigsten Arbeitgeberinnen in Hessen,
zahlt ihre Steuern zu großen Teilen in Deutschland,
ist international breit aufgestellt und hat Tochtergesellschaften in vielen Ländern dieser Erde, nicht nur in Malta.
Hierüber entscheidet übrigens der Unternehmensvorstand der Gesellschaft, die sich rund zur Hälfte in der Hand sonstiger Aktionäre befindet.
Der Eindruck, den Sie hier erzeugen wollen, passt Ihnen zwar besser ins Bild, wenn Sie der Landesregierung unterstellen, sie setze sich nicht gegen Steuerhinterziehung und aggressive Steuervermeidung ein. Das hat mit der Realität aber reichlich wenig zu tun.
Heute geht es thematisch um viel mehr als um das, was Sie wieder einmal versuchen zu propagieren, um die Landesregierung zu denunzieren. Es muss für Sie schwer erträglich sein, dass Sie kein Monopol darauf haben, sich gegen Steuerhinterziehung und aggressive Steuervermeidung auszusprechen. Im Gegensatz zu Ihnen halten wir nicht nur irgendwelche Reden, sondern handeln in Hessen im Rahmen der einem Bundesland gegebenen Möglichkeiten.
Sie sollten vielleicht einmal Ihre politischen Scheuklappen ablegen und über Ihren sozialistischen Tellerrand schauen, um zu verstehen, wo das Problem wirklich liegt, falls Sie wirklich Interesse daran haben, sich für Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit einzusetzen. Es geht darum, dass der Bundesrepublik Deutschland mehr als 32 % des Körperschaftsteueraufkommens verloren gehen. Das sind Jahr für Jahr rund 17 Milliarden €.
Außerdem geht es darum, dass sich multinationale Konzerne und Milliardäre unter anderem von der Anwaltskanzlei Appleby oder anderen Spezialisten beraten lassen, wie sie Steueroasen nutzen können, Steuervermeidungskonzepte in Anspruch nehmen können oder im schlimmsten Fall sogar mittels Verschleierung, Splitting und Geldwäsche aktiv Steuerhinterziehung betreiben können. Wir lassen keinen Zweifel aufkommen, dass wir konsequent gegen Steuerhinterziehung vorgehen.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir aggressive Steuervermeidung zwar nicht gutheißen, diese aber im Gegensatz zur Steuerhinterziehung grundsätzlich nicht illegal ist. Dieses Problem können wir weder in Hessen noch auf Bundesebene im Alleingang befriedigend lösen. Das setzt nämlich Staaten und Regierungen voraus, die mit ihren Gesetzen diese Möglichkeiten zur Steuergestaltung überhaupt erst schaffen und Steuerdumping ermöglichen. Ich sehe vor allem auch diese Staaten in der Pflicht, sich fair zu verhalten und ihre Steuerpolitik zu überdenken,
damit aggressiver Steuervermeidung das Handwerk gelegt werden kann und wir zu einer solidarischen, ehrlichen und gerechten Steuerpolitik in der ganzen EU und darüber hinaus kommen.
Herr Schalauske, es sind unter anderem die Kollegen in den Niederlanden, in Luxemburg, in Irland und in Malta, die sich um des eigenen Vorteils willen mit minimalen Steuersätzen oder dem Entstehen einiger weniger Arbeitsplätze zufriedengeben und dabei billigend in Kauf nehmen, dass anderen Staaten dadurch Steuereinnahmen in Milliardenhöhe entgehen.
Nehmen wir einmal das Beispiel Malta. Es war der sozialdemokratische Ministerpräsident, der in der vergangenen Woche auf „Spiegel Online“ bestritt, dass es in der EU überhaupt so etwas wie Steueroasen gibt.
Wir sind überzeugt davon, dass internationale Einrichtungen von EU und OECD beim Kampf gegen Steuerhinterziehung und gegen aggressive Steuervermeidungsstrategien eine Schlüsselrolle einnehmen müssen. Deutschland leistet seinen Beitrag, um hier Druck zu erzeugen, kann das Problem leider aber nicht allein lösen.
Dass hier der Eindruck erweckt werden soll, die Hessische Landesregierung würde das Thema der Steuergerechtigkeit und das Thema der Steuerehrlichkeit nicht ernsthaft behandeln, ist schlichtweg absolut haltlos.
Lassen Sie mich anhand von einigen Beispielen einen Blick darauf richten, dass wir hier in Hessen erfolgreich und auf dem richtigen Weg sind. Wir haben eine schlagkräftige und leistungsfähige Steuerverwaltung, die wir im Rahmen des bereits im Jahr 2013 aufgelegten Fünfpunkteprogramms zur verstärkten Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität durch 105 zusätzliche Betriebsprüfer und Steuerfahnder innerhalb von nur drei Jahren weiter verstärkt haben. In diesem Jahr kamen durch das Maßnahmen- und Sicherheitspaket für die Steuerverwaltung im Innen- und Außendienst 115 Dienstposten hinzu. In diesem Jahr werden wir übrigens – Frau Erfurth hat es auch schon erwähnt – 650 Anwärterinnen und Anwärter für die Steuerverwaltung einstellen und damit so viele, wie noch nie zuvor. Wir werden in den nächsten beiden Jahren sogar noch 700 zusätzlich einstellen.
Seit 2005 wurde der Bereich der Betriebsprüfung um 30 % personell verstärkt. Insgesamt kommen in Hessen rund 1.500 Betriebsprüfer und 250 Steuerfahnder zum Einsatz. Dank der guten und professionellen Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Steuerverwaltung konnten allein im Jahr 2016 über 4.200 Ermittlungsaufträge der Steuerfahndung abgeschlossen werden.
Die durchgeführten Maßnahmen der Steuerfahndung führten im vergangenen Jahr zu Steuermehreinnahmen von über 276 Millionen €.
An diesem Punkt möchte ich ganz ausdrücklich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Finanzverwaltung, der Staatsanwaltschaft und der hessischen Polizei sowie unserem Minister Dr. Thomas Schäfer zu diesem Erfolg gratulieren und mich im Namen der CDU-Fraktion für ihren Einsatz bedanken.
Auch über die Landesgrenzen hinaus setzen wir uns dafür ein, Steuerbetrug, Geldwäsche und Schwarzarbeit konsequent zu bekämpfen, Steuerschlupflöcher zu schließen und Steuergestaltung offenzulegen.
Ich habe nur noch zwei Minuten. – Nein.
Nicht zuletzt hat unser Finanzminister angeboten, bei der Auswertung der Paradise Papers behilflich zu sein. Damit nimmt Hessen – wie auch schon bei der Auswertung der Panama Papers – eine Vorreiterrolle im Kampf gegen internationale Steuerkriminalität und -vermeidung ein.
Weiterhin wurde auf hessische Initiativen unter anderem die ab 2018 geltende Lizenzschranke zur Eindämmung von Lizenzboxen bereits umgesetzt – Frau Erfurth ist auch schon darauf eingegangen –, und die Bundesratsinitiative zum Verbot sogenannter Share Deals wurde von uns auf den Weg gebracht, damit Großinvestoren bei millionenschweren Immobiliengeschäften nicht durch Gestaltungskonstrukte Grunderwerbsteuer vermeiden können.
Wir sind auch Vorreiter bei der Aufklärung des milliardenschweren Betrugs durch Cum-Ex-Geschäfte. Wie Sie der aktuellen Berichterstattung entnehmen konnten, wurden dadurch schon 770 Millionen € zurückgeholt.
Das sind nur einige Beispiele, die zeigen, dass es uns im Bund und auch im Land Hessen ein besonderes Anliegen ist, hier schnell zu handeln und Steuerstraftätern das Handwerk zu legen. Der Kampf gegen Steuerflucht ist eine höchst komplexe Herausforderung. Es reicht eben nicht, nur deutsches Steuerrecht zu ändern, sondern wir müssen auch Einfluss auf das Steuerrecht anderer souveräner Staaten nehmen.
Vielen Dank, Herr Schmitt. – Nur so werden wir die Steueroasen weltweit trockenlegen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Neuerungen weist das neu gestaltete Elster-Portal auf?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schalauske, auch wenn Ihr Wortbeitrag und die kürzlich veröffentlichte Pressemitteilung mich stark zur Unsachlichkeit verleiten könnten, versuche ich, sachlich zu bleiben und einige Aussagen dazu zu machen, was in den letzten Wochen und Monaten im Fall Attac geschehen ist.
Sie versuchen hier den Eindruck zu erwecken, die hessische Finanzverwaltung bekämpfe Attac aus politischen Gründen und habe deshalb die Gemeinnützigkeit aberkannt. Das hat zwar nichts mit der Realität zu tun, scheint Ihnen jedoch besser ins Bild zu passen. Aber das sind wir von Ihnen ja bereits gewohnt.
Die Finanzverwaltung führt Steuergesetze aus. Ich habe das größte Vertrauen in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung und auch der Justizverwaltung, dass sie dies nach bestem Wissen und Gewissen und nicht aus politischer Motivation tun.
Wie bei jedem Gesetz gibt es unterschiedliche Auslegungen, unterschiedliche Rechtsauffassungen, die die Gerichte dann klären müssen. Dies tun sie genauso gewissenhaft.
Das ist einer der zentralen Vorteile eines Rechtsstaats, in dem eben nicht willkürlich gehandelt wird.
Bei dieser Fragestellung geht es nicht nur um Attac, es geht auch um viele andere Organisationen, die sich im Haupt- oder Nebenzweck politisch engagieren. Deswegen kann es aus meiner Sicht auch nur richtig sein, eine Legitimation auf höchstrichterlicher Ebene zu bekommen, da es sich um einen Fall von ganz grundsätzlicher Bedeutung in unserer Gesellschaft handelt. Deswegen hat das Bundesfinanzministerium der hessischen Steuerverwaltung die Anweisung gegeben, die Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen. Mögliche Rechtsmittel zu nutzen ist zulässig und legitim.
Auch das ist Bestandteil unseres Rechtsstaats. Auch Attac hat Rechtsmittel genutzt, um gegen den Bescheid des Finanzamts vorzugehen. Ich stelle mir gerade Ihre scharfe Kritik an Attac vor, wenn diese es gewagt hätten, gegen ein nicht in Ihrem Sinne gefallenes Urteil Rechtsmittel einzulegen. Oder welche Debatte hätten Sie heute wohl geführt, wenn die Finanzverwaltung mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer Organisation, die Positionen weit am rechten Rand vertreten würde, vor dem Finanzgericht gescheitert wäre? Hätten Sie die Landesregierung aufgefordert, die Gemeinnützigkeit unverzüglich wieder abzuerkennen, hätten Sie das getan?
Dann stellt sich mir doch wieder die Frage: Wie stellen Sie sich eigentlich Ihren Rechtsstaat vor?
Solange es in Ihrem Sinne läuft, müssen erstinstanzliche Urteile sofort anerkannt werden. Wenn nicht, dann dürfen selbstverständlich alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden? Wollen Sie direkten politischen Einfluss auf das Handeln der Finanzverwaltung nehmen
und das zugleich allen anderen verbieten?
Gerade weil das Gemeinnützigkeitsrecht, die Abgrenzung zur Parteienfinanzierung ein so wichtiges und grundsätzliches Thema ist,
haben wir im Juli letzten Jahres darüber breit und auch sehr sachlich diskutiert. Wir waren uns in vielen Punkten sehr einig.
Die Frage, wo Grenzen zu ziehen sind, ist schwierig zu beantworten. Alle waren sich darin einig, dass es eine klare Trennung zwischen Parteien und gemeinnützigen Vereinigungen geben muss und dass demokratiefeindliche und extremistische Positionen von einer steuerrechtlichen Förderung ausgeschlossen bleiben müssen.
Die Argumente zur grundsätzlichen Definition und Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, das übrigens Bundesrecht ist, haben wir vor knapp einem Jahr ausgetauscht. Da sich bis heute an den Argumenten und Tatsachen nichts geändert hat, gibt es aus unserer Sicht hierzu nichts mehr zu sagen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Gremmels, ich spreche hier für die CDUFraktion und nicht für den Berliner Kreis, auch nicht im Namen von Dr. Wagner.
Das möchte ich gerne festhalten.
Die einzige Frage, die ich zu dieser Thematik noch habe, lautet, wie Ihre Meinung zum Thema Kohleabbau aussieht und ob Sie in Brandenburg vor Ort dann die Meinung Ihres Ministerpräsidenten Woidke teilen. Dazu können Sie auch noch etwas sagen, wenn Sie meinen, hier Einzelpersonen befragen zu müssen.
Herr Rudolph, wenn Sie fertig sind, würde ich gerne meine Rede fortführen. – Auch Donald Trump hat zur Kenntnis genommen, dass die ganze Welt im Dezember – –
Ich glaube, jetzt stehe ich hier vorne, Herr Rudolph. Wenn Sie etwas zu sagen haben, können Sie sich gerne melden.
Würde ich ja gerne, wenn Sie mich einmal ließen.
Dann müssen Sie einmal ruhig sein, Herr Rudolph. Ganz einfach.
Die Führungsspitzen von über 200 Nationen haben sich zusammengesetzt und eine Entscheidung von gewaltiger Tragweite getroffen. Das war nicht perfekt, aber doch ein Meilenstein für den weltweiten Klimaschutz, ein Generationenwerk und der Auftakt eines Prozesses, den Klimawandel zu begrenzen und unseren Kindern und Enkelkindern eine lebens- und liebenswerte Umwelt zu hinterlassen.
Was macht Präsident Trump? Er hat den Plan nicht verstanden und hat die Reaktionen nicht verstanden. Er meinte, die Welt habe gejubelt, weil sie die USA über den Tisch gezogen habe. Er hat auch den Inhalt des Abkommens nicht verstanden. Ich habe mir die Rede, mit der Trump den Ausstieg aus dem Pariser Vertrag erklärt hat, noch einmal angeschaut: Alle vorgebrachten Argumente waren falsch. Der Vertrag von Paris verbietet keine Kohlenutzung in den USA. Er kostet die USA auch nicht über 10 Milliarden $. Das alles ist falsch.
Nein, Herr Trump: Die Welt hat gejubelt, weil ein Durchbruch gelungen ist und weil die Welt gezeigt hat, dass es in der internationalen Politik Win-win-Situationen gibt. Die Rettung unseres Klimas ist eine solche Win-win-Situation.
Lassen Sie mich aber auch feststellen, dass nach der Erklärung Trumps, das Klimaabkommen zu kündigen, 61 USBürgermeister, die 26 Millionen Menschen vertreten, eine gemeinsame Erklärung abgegeben haben – eine Erklärung, die die Zielvorgaben des Übereinkommens auf lokaler Ebene weiter voranbringen soll. Auch viele Bundesstaaten haben sich bereits dazu bekannt, weiterzumachen. Ich bin froh und dankbar, dass sich auch in den USA viele Menschen, Firmen, Staaten und Städte zum Klimaschutz bekannt haben. Der Klimaschutz wird in den USA nicht beendet.
Dabei geht es nicht nur um Blauäugigkeit und Nächstenliebe. Wenn Intel, Hewlett Packard, Tesla, die Bank of America, Mars, Disney, Walmart, Apple, Facebook, Ford und sogar der Chemiekonzern Dow Chemical und der Ölkonzern Exxon Mobil den Ausstieg kritisieren, dann muss doch eines klar werden: Hier geht es auch um das Geschäft. Damit sollte sich Herr Trump eigentlich auskennen.
Paris hat eines gezeigt: Die Welt ist unterwegs in Sachen Klimaschutz. Nur ein paar Beispiele: China hat rund 340 Milliarden € in seinem Staatshaushalt umgewidmet vom Bau von Kohlekraftwerken hin zur Förderung erneuerbarer Energien. Indien wird bis 2022 den Anteil der erneuerbaren Energien vervierfachen. Der Finanzdienstleister
Bloomberg hat kürzlich errechnet, dass schon heute in 58 Entwicklungsländern Strom aus Sonne und Wind preiswerter ist als aus fossilen Rohstoffen. In zehn Jahren wird das in allen Ländern der Welt so sein.
Es geht nicht in erster Linie um klimafreundlich oder nicht, sondern es geht um nachhaltig und effizient oder nicht. Es geht um zukunfts- und wettbewerbsfähig oder nicht. Es geht darum: Will ein Staat, will eine Gesellschaft an dieser Entwicklung teilnehmen und partizipieren, oder will sie zurückbleiben?
Donald Trump hat sich entschieden, dass die Staatsführung der USA lieber verharren und konservieren will, als zu entwickeln. Es ist kein Wunder, dass seine eigene Bevölkerung, seine eigene Wirtschaft dagegen protestieren. Rund 70 % der Bürger in den USA sind nach aktuellen Umfragen für das Paris Agreement. In jedem der 50 Staaten gibt es eine Mehrheit für Remain. Die amerikanische Bevölkerung hat – bevor die Entscheidung nach Übergangsfristen wirksam wird – die Möglichkeit, ihrem Präsidenten zu zeigen, was sie von dieser rückwärtsgewandten Politik hält.
Bis dahin bringt es uns nichts, mit anderen zu hadern. Wir müssen auf uns selbst schauen. Ich finde es bemerkenswert, dass unsere Kanzlerin, Frau Dr. Merkel, sich an die Spitze der Bemühungen gesetzt hat,
den Rest der Welt zusammenzuhalten. Ich finde es gut, dass wir auf dem G-20-Gipfel in Hamburg dafür kämpfen, dass – auch ohne die USA – alle anderen in dieser wichtigen Frage weiterhin zusammenbleiben.
Es ist gut, dass Kanzlerin Merkel gemeinsam mit anderen Führern wichtiger Staaten die Initiative ergriffen und klare Botschaften gesendet hat. Deutschland und Hessen haben schon lange entschieden, dass wir die Chancen der Energiewende und des Klimaschutzes nutzen wollen. Wir wollen an der Spitze dieser weltweiten Entwicklung stehen und sie vor allem voranbringen, weil wir die innovativsten Firmen, die besten Ingenieure, die findigsten Forscher und einen klaren Blick auf die Entwicklung und sich öffnende Chancen haben.
Wir wollen, dass wir in Hessen die besten und modernsten Produkte für diesen Prozess herstellen, ob bei SMA, bei Opel, bei SGL Carbon oder bei Heraeus. Wir wollen, dass sie im Fraunhofer IWES in Kassel, bei Fraunhofer IWKS in Hanau, an der Universität in Gießen oder anderswo in Hessen entwickelt werden. Wenn wir jetzt an der Spitze der Bewegung stehen, werden wir von der Entwicklung nach vorne getragen werden.
Der kürzlich von uns verabschiedete Klimaschutzplan ist ein wesentliches Zeugnis dieser Bereitschaft und dieser Entschlossenheit. Das geschieht nicht mit erhobenem Zeigefinger, sondern in Form von Angeboten, Bildung, Information und Anreizen, damit wir effizienter und wettbewerbsfähiger werden und unsere Spitzenposition halten können.
Es ist daher richtig und wichtig, dass sich Hessen schon früh der Under2-Koalition angeschlossen hat. Wir sind damit aktuell einer von 175 Partnern aus 35 Ländern, die auf
subnationaler Ebene gemeinsam verabredet haben, den Klimaschutz voranzubringen. Dieses Forum bringt den Klimaschutz insgesamt voran, weil wir auch hier wieder zeigen werden, dass beim Klimaschutz Win-win-Situationen möglich sind.
Wir sind als Bundesland Hessen und als Koalition entschlossen, unseren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Wir wollen vorangehen, wo wir gut sind. Wir wollen Chancen aufzeigen und ergreifen. Wir wollen modern und effizient produzieren und damit Vorreiter und Beispiel für andere sein.
Wir wollen dabei immer ein kleines bisschen besser als andere sein. Denn darin liegt die große Chance unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft. Das ist der hessische Weg. Für diesen Weg in die Zukunft haben wir die Weichen gestellt.
Die USA haben sich entschlossen, aus dem fahrenden Zug auszusteigen. Das ist bedauerlich. Aber das wird weder unseren Kurs noch die Geschwindigkeit ändern. Es ändert auch nichts daran, dass Europa, Deutschland und Hessen einen Platz ganz vorne im Steuerhaus beanspruchen. – Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst einmal Folgendes festhalten: Die hessische Steuerverwaltung ist leistungsstark im Innenwie im Außendienst und schlagkräftig im Kampf gegen Steuerkriminalität.
Das ist in erster Linie das Verdienst der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessischen Finanzverwaltung, denen ich heute persönlich und auch im Namen meiner Fraktion herzlich dafür danken möchte.
Unsere Steuerverwaltung ist zudem qualitativ und quantitativ gut aufgestellt.
Sie ist ein attraktiver Arbeitgeber und wird in Zukunft noch besser in der Fläche vertreten sein und noch attraktiver werden.
Meine Damen und Herren, das ist das Verdienst unseres Finanzministers Dr. Thomas Schäfer, der die gut aufgestellte Steuerverwaltung weiter stärkt. In diesem Jahr lässt er beispielsweise 650 junge Menschen für unsere Finanzämter anstellen und ausbilden. Das sind so viele wie noch nie. Durch den Anstoß einer Strukturreform in der Steuerverwaltung sorgt er dafür, dass wir die Arbeit in die Heimat und zu den Menschen bringen und den ländlich geprägten Raum stärken.
In einem ersten Schritt werden hierbei rund 200 Arbeitsplätze aus den Ballungszentren heraus in die ländlichen Regionen Hessens verlagert. Neben der strukturellen Stärkung der ländlich geprägten Regionen entlasten wir hier spürbar viele berufstätige Menschen, die tagtäglich weite Strecken von teilweise über 100 km in Kauf nehmen, um zu ihren Arbeitsplätzen in die Ballungszentren zu gelangen. Das ist gut für ganz Hessen, sowohl für den Ballungsraum, in dem bereits eine sehr hohe Arbeitsplatzdichte vorherrscht und in den viele Menschen jobbedingt ein
pendeln, wo zugleich aber Wohnraum knapp ist, als auch für den ländlich geprägten Raum, wo es häufig ein größeres Wohnungsangebot gibt, dafür aber vergleichsweise weniger Jobs vor Ort zu finden sind, weshalb es viele Auspendler gibt.
Daher ist es richtig, wenn das Land Hessen als Arbeitgeber dort, wo es möglich und sinnvoll ist, die Arbeit zu den Menschen in deren Heimat bringt.
Das spart unnötige Fahrstrecken zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, was den Beschäftigten, der Umwelt und der Region zugutekommt.
Die Kaufkraft in den ländlichen Regionen wird zusätzlich gestärkt. Zudem wird ein Beitrag dazu geleistet, dass gerade junge Menschen und Familien nicht in große Städte ziehen müssen, um attraktive Arbeitsplätze mit guten Zukunftsperspektiven vorzufinden.
Was bedeutet diese Reform konkret? Durch die Zentralisierung der Grunderwerbsteuerfälle im Finanzamt AlsfeldLauterbach entstehen hier z. B. 82 neue Dienstposten. Damit wird der Standort Lauterbach deutlich gestärkt. Durch einen Neubau für die Beschäftigten vor Ort werden gute Rahmenbedingungen geboten. Zugleich schafft die Bündelung der Bearbeitung sämtlicher hessischer Grunderwerbsteuerfälle an einem Standort Synergien und führt zu noch mehr Effektivität und Effizienz in der Steuerverwaltung. Die landwirtschaftlichen Betriebsprüfungen werden nun dort durchgeführt, wo sie auch hingehören, nämlich auf dem Land. Das hat zur Folge, dass die Verwaltungsstelle Fritzlar um zehn, das Finanzamt Nidda um neun, die Verwaltungsstelle Limburg um sechs und das Finanzamt Michelstadt um weitere fünf Dienstposten erweitert und somit gestärkt werden.
In einem Pilotprojekt erhält zudem das Finanzamt in Bensheim die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Körperschaftsteuer
und die Betriebsprüfung für die Region. Das generiert dort ebenfalls weitere 36 neue Dienstposten.
Das sind die ersten Schritte einer grundlegenden Strukturreform in der Steuerverwaltung. Wir setzen uns verlässlich dafür ein, dass in Hessen auch in ländlich geprägten Regionen bestmögliche Bedingungen vorgefunden werden. Wir stärken daher genau diese Regionen weiter, indem wir sichere und attraktive Arbeitsplätze im Vogelsbergkreis, im Schwalm-Eder-Kreis, in der Wetterau, in Limburg-Weilburg und auch im Odenwald schaffen.
Meine Damen und Herren, die Reform macht deutlich, welch hohen Stellenwert die hessische Steuerverwaltung, aber auch die ländlich geprägten Regionen für uns haben. Als Arbeitgeber leistet das Land durch die Umstrukturie
rung einen wichtigen und nachhaltigen Beitrag für attraktive ländliche Regionen.
Ich komme zum Schluss. – Sie ist deshalb ein positives und deutliches Signal an die Bürger und Bürgerinnen in den strukturschwächeren Gebieten sowie an alle Bediensteten der hessischen Finanzverwaltung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, ich mag die Überschrift Ihres Antrags. Auch die grundsätzliche Intention ist gut. Das Thema Generationengerechtigkeit sollte uns in der Politik immer als Leitsatz für unser Denken und vor allem auch für unser Handeln dienen.
Es ist richtig und wichtig, auch die jungen Menschen im Blick zu haben und sich für sie einzusetzen.
Es gibt allerdings einige Elemente Ihres Antrags, über die ich gerne mit Ihnen diskutieren möchte. Wir sind uns einig, dass der Erwerb von Wohneigentum ein wertvolles und vor allem auch ein nachhaltiges Instrument zur Schließung von Lücken in der Altersvorsorge sein kann. Die Frage ist jedoch, von welchen Faktoren dies abhängt, in welchem Umfang der Staat helfen sollte und auf welchem Weg dies am effektivsten und am effizientesten funktioniert. Es gibt bereits Konzepte, die auch auf Bundesebene diskutiert werden. Ich nenne hier beispielhaft das Baukindergeld, also staatliche Zuschüsse, die anhand von Bedarfskriterien gewährt werden und mit denen gezielt insbesondere Familien mit Kindern gefördert werden können.
Das von der FDP favorisierte Modell ist ein einmaliger Freibetrag von 500.000 € pro natürliche Person für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum. Das hört sich im ersten Moment ganz interessant an. Jedoch wird die Administration dieser Regelung nicht ganz einfach, weil man herausfinden muss, ob die jeweilige Person in ihrem gesamten Leben deutschlandweit schon einmal eine Immobilie erworben hat und ob diese Immobilie dann auch zu Wohnzwecken selbst genutzt wird.
Besonders zielgenau ist dieses Modell zudem ebenfalls nicht. Denn ein genereller Freibetrag für den Ersterwerb einer Immobilie – so wie von Ihnen gefordert – würde nicht nur jungen Familien zugutekommen. Er würde auch all
denjenigen zugutekommen, die zum ersten Mal ein Eigenheim kaufen wollen – und zwar alters- und bedarfsunabhängig, also auch dem Millionär, für den die Steuer überhaupt keine Erwerbshürde darstellt.
Jedoch habe ich auch gerade im Sinne der Generationengerechtigkeit und einer damit einhergehenden konsequenten Haushaltskonsolidierung die Pflicht, Sie darauf hinzuweisen, dass die Einführung eines solchen Freibetrags in Hessen Mindereinnahmen von ca. 400 bis 500 Millionen € zur Folge hätte. Nach dem von Ihrer Partei geforderten Freibetragsmodell würden sich ausweislich der von Ihnen angeführten Gutachten Steuerausfälle von etwa 41 % ergeben. Ich denke, auf diese Einnahmen kann das Land nicht einfach ohne Weiteres verzichten.
Auch ein weiteres Problem treibt mich um. Der Preis für ein Eigenheim oder Grundstück wird bekanntlich in erster Linie von Angebot und Nachfrage bestimmt. Gerade im Ballungsraum gibt es ein begrenztes Angebot, aber auch eine sehr große Nachfrage. Entsprechend hoch sind die Preise für Immobilien. Dort ist es in der Tat für Normalverdiener nicht ganz einfach, sich ein Eigenheim zu leisten. Das Gutachten geht jedoch davon aus, dass bei Einführung eines Freibetrags – also sicherlich auch in unserem Rhein-Main-Gebiet – die Wohnimmobilienpreise steigen würden, da die Verkäufer den Steuervorteil schlichtweg einpreisen könnten. Es besteht also die Gefahr, dass wir erhebliche Steuerausfälle zu verzeichnen haben, sich aber gerade für diejenigen, denen wir damit helfen wollen, also die jungen Familien mit begrenztem Budget, unter dem Strich nicht viel ändert.
Für uns als CDU-Fraktion gibt es bei der Erhebung der Grunderwerbsteuer noch ein ganz anderes Problem, das von unserem Finanzminister, Dr. Thomas Schäfer, bereits auf der Finanzministerkonferenz vorgebracht wurde. Es geht dabei um die großen Immobiliengeschäfte, die sogenannten Share Deals, bei denen mit Tricksereien die Steuer am Fiskus vorbeigeschummelt wird.
Auf Initiative unseres Finanzministers soll hier Abhilfe geschaffen werden. Die Gestaltungsmodelle sollen geprüft und die Steuertricksereien müssen verhindert werden.
Man geht hier von einem Steuerausfall von ca. 1 Milliarde € im Jahr aus durch die vielen großen Immobilientransaktionen, die am Staat vorbei vollzogen werden. Aus unserer Sicht ist hier eine konsequente Besteuerung aller Grundstücksübertragungen nicht nur gerecht, sondern sie würde jede Menge Steuereinnahmen bringen. Diesen finanziellen Spielraum könnte man dann nutzen, um beispielsweise die Grunderwerbsteuer wieder insgesamt zu senken oder gezielt die Förderung von jungen Familien beim Eigenheimerwerb vorzunehmen. Das ist für uns der bessere Weg. Wir möchten aber gerne noch einmal mit Ihnen darüber diskutieren und hoffen auf konstruktive Beratungen im Ausschuss. – Danke.
Ich frage die Landesregierung:
Wie bewertet sie die vom Bundeskabinett beschlossene Lizenzschranke gegen Steuergestaltung internationaler Konzerne?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass Sie den Bericht der Sendung „Monitor“ „Malta: Besuch im Steuerparadies“ gesehen haben. Frau Wissler, Sie haben darüber auch berichtet. Sie haben diesen Bericht – und auch andere Quellen, ich komme darauf zurück – zum Anlass genommen, diese Aktuelle Stunde abzuhalten.
Ich gebe Ihnen recht: Dieser Bericht ist aktuell. Das streite ich nicht ab. Er ist am 16. Februar ausgestrahlt worden. Jedoch muss man auch einmal anmerken, dass es in dem elfminütigen Bericht größtenteils um ein spezielles Leasingmodell von Jachten geht,
um die dadurch anfallende Mehrwertsteuer auf bis zu 5,4 % zu senken. Was das nun mit der Fraport AG zu tun haben soll, ist mir auf den ersten Blick nicht ersichtlich.
Ebenfalls wird in dem Bericht ausgeführt, dass es Unternehmen gebe, die nennenswerte Beteiligungen an Firmen in Malta haben, diese aber verheimlichen. „Monitor“ berichtete auch, dass auch die Fraport Tochterfirmen in Malta besitzt. Fraport hat aber diese nicht verheimlicht.
Denn schaut man genauso wie Sie in den Geschäftsbericht der Fraport AG, findet man dort zwei Tochtergesellschaften der Fraport mit Sitz in Malta. Dies ist also transparent ausgewiesen und somit auch den Finanzbehörden bekannt. Wie man erfahren konnte, gehören zu der Firma in Malta nicht nur ein Briefkasten, sondern auch Mitarbeiter.
Aber noch ein weiterer Aspekt ist sehr interessant: Die Fraport AG ist mitnichten nur in Deutschland und Malta engagiert. Sie hat beispielsweise auch Tochterunternehmen in Griechenland, in Bulgarien – –
Frau Wissler, ich habe Ihnen zugehört, vielleicht hören Sie mir auch zu. – Es gibt Tochterunternehmen in Slowenien, in den USA, in Saudi-Arabien, in Peru usw. Die Fraport AG ist also selbstverständlich international aufgestellt, und dies ist nichts Ungewöhnliches.
Aber wenn wir über die Aktualität Ihrer Aktuellen Stunde reden, dann muss ich Sie ebenfalls enttäuschen. Sie haben das auch erwähnt. Nicht nur aus dem Geschäftsbericht der Fraport AG ist das Engagement in Malta seit Langem bekannt, auch der Hessische Landtag ist hierüber spätestens seit 2013 durch die Antwort des Finanzministeriums auf die damalige Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann informiert. Ihre Aktuelle Stunde bietet also keine wirkliche Neuigkeit.
Wenn Sie sich dann auch noch mit der Materie inhaltlich befasst hätten, anstatt hier immer nur Ihre Polemik an den Tag zu legen, dann hätten Sie sich vielleicht auch ein anderes Thema gesucht. Die Firmenstrategie der Fraport AG obliegt dem Verantwortungsbereich des Vorstands. Der heute diskutierte Sachverhalt der Fraport AG und ihrer in Malta ansässigen Töchter ist aus steuerrechtlicher Sicht vollkommen legal.
Aber natürlich gibt es andere, die sich nicht an die geltenden Steuergesetze halten. Gegen diese werden zu Recht Maßnahmen ergriffen. So hat beispielsweise die Bundesregierung erst gestern den Gesetzentwurf für die Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Damit werden die Präventionsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt und auch die Voraussetzungen für ein elektronisches Transparenzregister geschaffen.
Die EU-Finanzminister haben sich kürzlich auf Regeln verständigt, um sogenannten hybriden Steuergestaltungen in der EU zu begegnen. Auch Hessen unternimmt viel. Ich will Sie hier beispielsweise an die Initiativen des Finanzministers Dr. Schäfer erinnern hinsichtlich der Begegnung von Sharedeals, der Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung zur Verfolgung von Steuerkriminalität oder im Hinblick auf Lizenzboxen.
Außerdem haben wir in Hessen mit dem Maßnahmenpaket zur verstärkten Bekämpfung der Steuerkriminalität und der internationalen Steuerflucht sowie dem Sicherheitspaket die Arbeit gegen Trickser und Betrüger weiter intensiviert. Bereits im Jahr 2013 hat die damalige Landesregierung mit dem Fünfpunkteprogramm zur verstärkten Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität die Weichen in die richtige Richtung gestellt und entschlossen gehandelt. Es wurde und wird also viel getan.
Ihre Aktuelle Stunde bietet – ich wiederhole mich gern – nichts Neues und ist leider mal wieder ein Beispiel dafür, dass es Ihnen nur um Polemik geht und keinerlei Substanz festzustellen ist.
Anschließend möchte ich auch noch feststellen, dass im Allgemeinen doch auch gilt: Nicht jede Firma, die über einen Briefkasten verfügt, ist eine dubiose Briefkastenfirma. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! „Und immer wieder grüßt das Murmeltier“ – in diesem Fall ein besonders gefräßiges Exemplar,
das es trotz Rekordsteuereinnahmen nicht lassen kann, auf Kosten anderer immer mehr verschlingen zu wollen.
Wieder einmal hat DIE LINKE die Keule ihrer sozialistischen Ideologie herausgeholt, und Kollege van Ooyen wird anscheinend nicht müde, sie zu schwingen.
Zuallererst halte ich zum wiederholten Male fest: Die Vermögensteuer ist immer noch verfassungswidrig. Das ist Fakt, und daran ändert auch Ihre Begründung nichts. Zudem ist im Hinblick auf die Vermögensteuer Ihre Behauptung, das Bundesverfassungsgericht habe sich 2006 vom sogenannten steuerrechtlichen Halbteilungsgrundsatz verabschiedet, schlichtweg unzutreffend. Im Gegenteil, das Bundesverfassungsgericht hat auch 2006 klar auf die Grenze der Gesamtbelastbarkeit des Vermögens hingewiesen.
Nicht ohne Grund hat das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Regelungen zur Vermögensteuer für verfassungswidrig erklärt.
Der steuerliche Zugriff durch die Erhebung der Einkommen- und der Vermögensteuer muss nämlich auf die Ertragsfähigkeit des Vermögens begrenzt sein.
Genau darin liegt das Problem bei einer Substanzbesteuerung, die den Bestand besteuert und keine Rücksicht auf die Einnahmesituation nimmt. Deshalb wird die Vermögensteuer seit dem Jahr 1997 nicht mehr erhoben.
Das ist nicht falsch, und ich nehme mir gern noch einmal die Zeit, um mich an Ihrem Antrag abzuarbeiten. – Zu Punkt 1 Ihres Antrags: Die Vermögensteuer sei „ein wichtiger Teil einer an Gerechtigkeit und Leistungsfähigkeit orientierten Steuerpolitik“. Dass eine Steuer auf Vermögen, die die Substanz verzehrt, gerecht ist und auf die tatsächliche Leistungsfähigkeit abstellt, halte ich doch für fraglich.
Wer Vermögen aus eigener Kraft und durch eigene Leistung geschaffen hat, hat insbesondere über die Einkommensteuer bereits Steuern entrichtet. Wer sein Vermögen einsetzt, um Waren zu kaufen, zahlt hierauf grundsätzlich Umsatzsteuer. Wer sein Vermögen nicht selbst geschaffen, sondern übertragen bekommen hat, zahlt Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die genannten Aspekte sorgen aus unserer Sicht für eine gerechte und auch an der Leistungsfähigkeit orientierte Steuerpolitik. Hierfür wird keine Vermögensteuer benötigt.
Nun zu Ihrer Behauptung, die Vermögensteuer sei sozial gerecht: Auch das ist sie nicht. Sie benachteiligt insbesondere den für uns in Hessen so wichtigen Mittelstand und damit indirekt auch die dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie benachteiligt genau die Unternehmen, auf die wir stolz sind: die eine gute Eigenkapitalausstattung vorzuweisen haben und somit langfristig Arbeitsplätze schaffen und sichern. Diese Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze in einer derart verantwortungslosen Art und Weise zu gefährden, das ist mit uns nicht zu machen.