Protokoll der Sitzung vom 22.05.2014

man aus Hessen nur vier Personen einladen muss, weil alles andere geklärt schien. Das ist doch der Punkt.

Wir wissen doch, wie Untersuchungsausschüsse funktionieren.

(Thorsten Schäfer-Gümbel und Günter Rudolph (SPD): Ja!)

Wenn die Aktenlage in Ordnung ist, dann fragt man nicht mehr nach, und wenn man Fragebedarf hat, dann macht man das. Der Fragebedarf des Berliner Untersuchungsausschusses umfasste offenbar nur vier Personen aus Hessen, die in Berlin angehört wurden.

Insofern möchte ich nochmals deutlich sagen: Uns geht es wirklich darum, hier möglichst schnell die Lehren daraus zu ziehen, damit das nach Möglichkeit nicht mehr vorkommt. Wir warten nicht darauf, bis hier jemand einen Untersuchungsausschuss beantragt, sondern wir haben bereits damit begonnen: im Landesamt für Verfassungsschutz, wo es Änderungen gab; im Gesetzgebungsverfahren, wo bereits entsprechende Gesetzentwürfe in Arbeit sind; im Innenministerium, wo Änderungen vorgenommen wurden.

Weil wir sagen: „Das wollen wir nicht einfach so beschließen“; und sagen: „Das war es, das reicht“, deswegen sagen wir: Es soll eine Expertenkommission geben, die vielleicht noch bessere Ansätze findet, damit – ich wiederhole mich – Extremismus in Hessen keine Chance hat. Das ist unser Anliegen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Kollege Frömmrich für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle haben in den Debatten, die wir um den Komplex NSU geführt haben, immer wieder betont, dass diese schrecklichen Morde für uns alle unfassbar sind, dass wir ihre Aufklärung den Opfern, aber auch deren Angehörigen schuldig sind und dass das unsägliche Leid, das durch die NSU-Terroristen über die Familien der Opfer gebracht worden ist, nicht wiedergutzumachen ist.

Holger Bellino hat es schon gesagt: Diese Morde sind eine Schande für unser Land. – Das muss man auch in den Debatten immer wieder festhalten – bei all den Differenzen, die wir auch heute hier austragen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der CDU und der SPD)

Wer hätte gedacht, dass 70 Jahre nach dem Ende der Nazidiktatur rechtsextreme Terroristen eine Blutspur durch ganz Deutschland ziehen würden? Das macht uns natürlich betroffen. Das muss uns natürlich dazu bewegen, uns darüber Gedanken zu machen, wie wir diesen Komplex aufarbeiten und wie wir die notwendigen Schlussfolgerungen daraus ziehen.

Ich habe es beim letzten Mal schon gesagt: Wir können trotz des Einsatzes aller unserer politischen Mittel den Familien ihre Opfer nicht zurückgeben. Aber wir sollten das tun, was wir tun können: Wir sollten die notwendigen

Konsequenzen ziehen, um sicherzustellen, dass so etwas in Deutschland möglichst nicht wieder passieren kann. Das ist unsere Aufgabe, und die sollten wir wahrnehmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Der Bundestag hat mit der hervorragenden Arbeit eines Untersuchungsausschusses und, wie ich finde, in einzigartiger Weise – es ist parteiübergreifend und sehr konstruktiv zusammengearbeitet worden – gezeigt, dass eine Aufklärung so funktionieren kann. Kollegin Faeser, ich und andere Kollegen aus diesem Hause waren mehrfach in Berlin und haben an Zeugenvernehmungen teilgenommen, insbesondere an der Vernehmung hessischer Zeugen. Daher können wir uns ein eigenes Bild darüber machen, wie intensiv die Arbeit des Untersuchungsausschusses gewesen ist.

Wir haben uns im Hessischen Landtag mehrfach mit dem Thema beschäftigt. Wir haben uns im Innenausschuss auf der Grundlage von Berichtsanträgen und Dringlichen Berichtsanträgen mehrfach damit befasst. Wir haben uns natürlich auch in der Parlamentarischen Kontrollkommission für den Verfassungsschutz intensiv mit dieser Angelegenheit befasst.

Unser gemeinsames Anliegen ist, dass wir die notwendigen Schlussfolgerungen aus dem NSU-Komplex ziehen und die offenen Fragen, die es durchaus gibt – Frau Faeser hat zwei dieser Fragen angesprochen –, und die offenen Sachverhalte klären.

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss in Berlin hat viel Arbeit investiert. Er hat uns 50 Handlungsempfehlungen hinterlassen, aus denen wir sehr genau entnehmen können, was gerade in der Arbeit der Verfassungsschutzbehörden und der Sicherheitsbehörden des Bundes, aber auch der Länder schiefgelaufen ist. Wo hat die Zusammenarbeit nicht funktioniert? Wo haben Abstimmungsprozesse nicht funktioniert?

Ich erinnere die Frau Kollegin Faeser daran, dass wir dabei waren, als die Frage erläutert worden ist, warum die Ermittlungen eigentlich nicht beim BKA konzentriert worden sind. Ich weiß aufgrund der Teilnahme an der damaligen Sitzung, dass über diese Frage auf der Zugspitze entschieden worden ist.

Ich finde, wir sollten uns jetzt daranmachen, die Handlungsempfehlungen des Deutschen Bundestages auch hier in Hessen umzusetzen, damit wir sicherstellen, dass so etwas nicht wieder passieren kann. Der Bundestag hat das, was er beschlossen hat, in der neuen Legislaturperiode noch einmal bekräftigt. Die Frage, die wir jetzt zu beantworten haben, lautet: Was haben wir in Hessen noch zu erledigen, und wie sollen diese Aufgaben in Hessen erledigt werden?

Wir haben mit der SPD-Fraktion mehrfach Gespräche geführt. Wir haben auch mit dem Kollegen Schaus von der Linkspartei Gespräche geführt. Frau Kollegin Faeser, ich fand, dass die Gespräche, die wir geführt haben, sehr konstruktiv waren und dass wir auf allen Seiten gemerkt haben, dass da Bewegung drin ist. Wir haben versucht, aufeinander zuzugehen. Ich erinnere an den Schriftwechsel der Kollegen Boddenberg und Wagner mit Herrn SchäferGümbel, in dem verschiedene Vorschläge gemacht worden sind.

Die Expertenkommission ist ein Baustein, den wir vorgeschlagen haben, weil wir sagen, dass wir die Handlungsempfehlungen aufnehmen wollen. Wir haben gesagt, den anderen Teil könnte die Parlamentarische Kontrollkommission übernehmen. Sie heißt nicht nur so, sondern sie ist auch die Kontrollkommission unseres Parlaments.

Wir haben uns in dieser Frage mehrfach auf die SPD zubewegt. Frau Kollegin Faeser, Sie haben andere Vorschläge gemacht. Das ist legitim. Sie haben die Einrichtung eines Sonderausschusses vorgeschlagen. Sie haben gefragt: Wie wäre es mit einer Enquetekommission? Sie haben jetzt einen Untersuchungsausschuss ins Spiel gebracht und beantragt. Das ist ein Minderheitenrecht in diesem Parlament.

Ich möchte in der Diskussion aber um eines bitten: Ich bitte darum, es nicht so darzustellen, dass der, der Ihrem Vorschlag, einen Untersuchungsausschuss einzurichten, nicht zustimmt, die Aufklärung dieser Taten verhindern will. Wir streiten nämlich nur darum, wie wir es am besten machen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Dieser Vorwurf, Frau Kollegin Faeser, würde viele treffen. Die Kollegen in Hamburg haben sich z. B. dafür entschieden, keinen Untersuchungsausschuss einzurichten. Sie werden doch wohl Ihrem Ersten Bürgermeister Olaf Scholz nicht vorwerfen, dass er eine Aufklärung verhindern wolle. In Baden-Württemberg haben SPD und GRÜNE keinen Untersuchungsausschuss eingerichtet, obwohl die GRÜNEN das gern gehabt hätten, sondern sie haben eine Enquetekommission eingerichtet.

In Nordrhein-Westfalen ist es zu einem Mordfall und zu zwei schrecklichen Anschlägen gekommen, wo noch viele Dinge im Unklaren sind. Trotzdem haben sich die nordrhein-westfälische Landesregierung und der Landtag bisher dafür entschieden, keinen Untersuchungsausschuss einzurichten. Ich finde, wir sollten in der Diskussion trotz unterschiedlicher Herangehensweisen dem anderen nicht unterstellen, dass er an einer Aufklärung nicht interessiert sei. Das fände ich nicht in Ordnung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Liebe Frau Kollegin Faeser, meine Damen und Herren, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein Minderheitenrecht. Wir werden in dem Ausschuss, der jetzt eingerichtet wird, nach Kräften mitarbeiten. Wir glauben nicht, dass er das geeignete parlamentarische Mittel ist, aber wir werden uns an der Arbeit dieses Ausschusses beteiligen, weil wir das den Opfern schuldig sind.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Das Wort hat Herr Abg. Greilich, FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine umfassende Aufklärung des gesamten Tatkomplexes um die schrecklichen NSU-Morde schuldet unser Rechtsstaat den Opfern, ihren Familien und auch der ganzen Ge

sellschaft. Ich glaube, darin sind wir uns fraktionsübergreifend einig.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Einigkeit besteht in diesem Hause mittlerweile auch darin, dass Fehler passiert sind – ich will nicht darüber diskutieren, wann, wie und wo, vielleicht machen wir das nach Abschluss der Ausschussarbeit –: bei den Ämtern für Verfassungsschutz und bei den Ermittlungsbehörden. Diese gilt es selbstverständlich abzustellen. Es gilt auch, die Erkenntnisse, die sich daraus ergeben, in Hessen für eine Optimierung der Organisation der Sicherheitsbehörden, deren Zusammenarbeit wie auch deren Kontrolle zu verwenden.

Es sind bereits erste Konsequenzen gezogen worden. Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundes, der schon mehrfach genannt worden ist, hat an 40 Sitzungstagen mehr als 100 Zeugen befragt und einen 1.368 Seiten starken Untersuchungsbericht erarbeitet und vorgelegt, der unter anderem – dafür bin ich besonders dankbar – knapp 50 Handlungsempfehlungen für die Arbeit der Ermittlungsbehörden, der Verfassungsschutzämter und der Polizeibehörden in Bund und Ländern enthält. Dieser Bericht wurde, auch das ist bemerkenswert, im Bundestag einstimmig beschlossen.

Ich vertraue selbstverständlich auch – das sage ich sehr deutlich – auf die Arbeit des Oberlandesgerichts München im Strafprozess gegen Beate Zschäpe, in dem der NSUKomplex mit einer Intensität und Genauigkeit aufgearbeitet wird, wie es kein Untersuchungsausschuss der Welt leisten kann. Ich denke, alle verfolgen die Berichte, die von dort kommen.

Zurück zu Hessen: Trotz vieler Versuche und großer Bemühungen konnte leider keine Einigung bezüglich des weiteren Umgangs mit der notwendigen Arbeit in Hessen erzielt werden. Ich halte das für äußerst bedauerlich und habe deshalb bis zuletzt versucht, am Finden einer Kompromisslösung mitzuarbeiten.

Eines möchte ich klarstellen: Schuldzuweisungen beim Scheitern einer Einigung sollte es auch in Zukunft nicht geben. Sie werden dem heiklen Thema nicht gerecht und sind damit fehl am Platze.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Wichtig für die Arbeit des Ausschusses ist aber, dass man sich die Genese in Hessen einmal kurz vergegenwärtigt, um zu erklären, wie es so weit kommen konnte, dass wir heute hier über den Untersuchungsausschuss und dessen Sinnhaftigkeit diskutieren.

Einigkeit bestand und besteht auch jetzt über alle Fraktionsgrenzen hinweg dahin gehend, dass die Handlungsempfehlungen, die der Untersuchungsausschuss des Bundestages aufgestellt und ohne jegliche parteipolitische Spielchen beschlossen hat, auch in Hessen umgesetzt werden sollen, soweit sie sich auf die Länderebene beziehen bzw. sich dort anwenden lassen. Der Abschlussbericht enthält zahlreiche länderspezifische Vorschläge. Die müssen zügig umgesetzt, hier zügig diskutiert und letztlich, soweit erforderlich, in Gesetzesform gegossen werden.

Dafür hat der Innenminister zunächst eine parteiunabhängige Expertenkommission der Landesregierung vorgeschlagen. Das war nach unserer Auffassung nicht der rich

tige Weg, weil zu fern vom Parlament. Wir haben mehrfach darüber gesprochen und dann eine Einigung erzielt.

Ich möchte mich beim Innenminister ausdrücklich dafür bedanken – Herr Staatssekretär, Sie können es ihm ausrichten –, dass in den Verhandlungen Bewegung entstanden ist und wir eine Einigung darüber erzielt haben, dass die verschiedenen Fraktionen die Gelegenheit bekamen, Mitglieder für diese Expertenkommission zu benennen, diese Vorschläge berücksichtigt werden und dass diese Kommission regelmäßig, in sehr engen zeitlichen Abständen, vor dem Innenausschuss über den Stand der Arbeit berichtet, sodass wir als Parlament dort einbezogen sind.

Die jetzt erreichte Zusammensetzung mit ehemaligen Bundesministern, ehemaligen Verfassungsrichtern und Staatssekretären bietet eine gute Grundlage für ein Ergebnis, das hoffentlich sowohl inhaltlich als auch politisch von allen Fraktionen getragen werden kann. Darauf hoffe ich.

Daneben beantragte die SPD die Einsetzung eines Sonderausschusses des Landtags. Um darin zielführend arbeiten zu können, hätte es eines einstimmigen Beschlusses aller Fraktionen bedurft. CDU und GRÜNE hatten sich sehr frühzeitig festgelegt und erklärt, dass es hierfür keine Zustimmung geben werde.

Damit war es müßig, weiter darüber zu diskutieren. Allerdings habe ich in den Gesprächen auch gesagt, die Befugnisse wären aus meiner Sicht nicht über die eines gewöhnlichen Ausschusses hinausgegangen. Worin der Vorteil gegenüber einer Behandlung im Innenausschuss gelegen hätte, ist mir nicht ersichtlich.

Ein Sonderausschuss wäre insofern eine Art Untersuchungsausschuss light gewesen. Man hätte vielleicht ein paar Sachverständige hören können, aber keine Zeugen. Man hätte keine Akten verpflichtend beiziehen können, sondern wäre auf die Lieferbereitschaft der Landesregierung angewiesen gewesen. Das führt dazu, dass man, wenn man wirklich einen weiteren Aufklärungsbedarf sieht, einen Untersuchungsausschuss beantragen muss. Das haben Sie jetzt getan.

Die schwarz-grüne Koalition hatte noch vorgeschlagen, das Ganze gegebenenfalls in der Parlamentarischen Kontrollkommission zu behandeln, sofern eine weitere Aufklärung erforderlich ist. Das hätte aus unserer Sicht den Nachteil gehabt, dass wir, die FDP, nicht dabei gewesen wären. DIE LINKE wäre übrigens auch nicht dabei gewesen; das hätte ich weniger bedauerlich gefunden. Aber das ist nun einmal so. Meines Erachtens hätte sich mit gutem Willen ein Modus Vivendi finden lassen, wie man das in der Parlamentarischen Kontrollkommission macht. Das war von der SPD nicht gewollt.