Wer so versucht, einen Gesetzentwurf, den wir morgen noch im Detail auseinandernehmen werden, zu begründen, hat keinerlei Ahnung, was Familien in diesem Land brauchen.
Deswegen begrüßt die Landesregierung den von den Regierungsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf, weil er wichtige Investitionen im Bereich der frühkindlichen Bildung vornimmt – im Gegensatz zur Opposition, dazu gehört auch die FDP –, ein verantwortungsvolles und schrittweises Vorgehen hat, Anregungen aus den parlamentarischen Anhörungen aufgenommen hat, eine Dynamisierung enthält und den Kommunen ein gutes Angebot für Beitragsfreistellung unterbreitet. Sehr dankbar bin ich im Übrigen dem Präsidenten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, der gesagt hat, die hessischen Städte und Gemeinden werden einen entsprechenden Antrag auf Landesförderung stellen.
Wir haben eine Zusage eingelöst. Wir halten an unserer Priorität der schrittweisen Beitragsfreistellung fest. Träger und Kommunen sind für Qualität verantwortlich, und wir als Land helfen ihnen massiv mit mehr als 1,5 Milliarden € im Doppelhaushalt 2018/2019. Es geht nicht allein um Beitragsfreistellung, es geht auch um eine massive Erhöhung der Pauschalen für die Qualität in unseren Kindertagesstätten.
Deswegen bleibt der Dreiklang, den wir uns vorgenommen haben: Ausbau der Zahl der Plätze, Steigerung der Qualität und herunter mit den Beiträgen. Das sind die Ziele, die diese Hessische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen erfüllen.
Eines will ich noch sagen. Ich habe in der Ausschusssitzung Herrn Merz gesagt, er bekomme im Plenum eine Erklärung, was die Fragestellung mit den sechs Stunden anbelangt. Er hat jetzt das Beispiel aus Ginsheim-Gustavsburg genannt.
Beide Regelungen sind von den Regierungsfraktionen mit Bedacht gewählt worden. Ziel ist es einerseits, den Regeltatbestand und damit die Voraussetzung für die Förderung durch das Land, also die Freistellung von Beiträgen für
sechs Stunden, festzulegen. Andererseits soll mithilfe der Begründung eine Auslegung ermöglicht werden, die in abweichenden Fällen die kommunale Satzungshoheit achtet und nicht in die Gestaltung der Angebotsstruktur eingreift.
Genau das erfüllt dieser Gesetzentwurf. Deswegen sage ich Ihnen: Wenn die Stadt Ginsheim-Gustavsburg eine Satzung mit fünf Stunden macht und anschließend mehr Geld verlangt, wird sie das nicht machen können, weil sie die sechste Stunde beitragsfrei stellen muss. Denn das besagt der Gesetzentwurf. Für die siebte und die achte Stunde gibt es eine entsprechende Regelung, die die Beiträge begrenzt, die von den Eltern erhoben werden dürfen.
Wenn Sie den Gesetzentwurf nicht nur mit der Brille der Opposition, sondern unter dem Gesichtspunkt eines normalen Menschen lesen würden, der einen Gesetzentwurf liest, würden Sie feststellen, dass die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf sehr zufrieden ist. Denn die Regierungsfraktionen haben sehr deutlich – –
Die Landesregierung ist mit diesem Gesetzentwurf sehr zufrieden. Denn die Regierungsfraktionen haben einem Auswuchs der kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten Einhalt geboten, letztendlich auf Kosten der Eltern keine Beitragsfreistellung zu machen, sondern eher mehr Gebühren zu verlangen. Insofern ist das ein guter Gesetzentwurf, der von der Landesregierung vollumfänglich unterstützt wird.
Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der dritten Lesung an den zuständigen Ausschuss. Es gibt keine Gegenstimmen? – Damit ist das so beschlossen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der hessischen Kommunen bei liquiditätswirksamen Vorgängen und zur Förderung von Investitionen (Hes- senkasseG) – Drucks. 19/6311 zu Drucks. 19/5957 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD und der LINKEN bei Stimmenthaltung der FDP, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/6264 in zweiter Lesung anzunehmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn da eine lange Redezeit notiert ist, glaube ich, kann man dieses Thema relativ kurz – –
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass man das Thema, obwohl es sehr komplex ist, relativ kurz bearbeiten kann. Jedenfalls ist das aus Sicht der Mitglieder der FDP-Landtagsfraktion so.
Wir haben uns über den Sinn, die Intransparenz und die Ungerechtigkeit des vorgelegten Gesetzentwurfs hier in erster Lesung ausgetauscht. Wir haben dann eine sehr umfangreiche und in meinen Augen sehr interessante Anhörung durchgeführt. Für die Mitglieder der FDP-Fraktion ergaben sich aus der Anhörung insbesondere drei Punkte, die wir dann unverzüglich in einem entsprechenden Änderungsantrag formuliert und dem zuständigen Ausschuss vorgelegt haben.
Der erste Punkt betrifft die Ungerechtigkeit, die in dem Gesetzentwurf vorhanden war. Es hätte eine sogenannte Gewerbesteuerumlage geben sollen, die dazu geführt hätte, dass insbesondere die Kommunen betroffen gewesen wären, die nicht in den Genuss der Hessenkasse kommen, weil sie keine Kassenkredite haben, weil sie darüber hinaus nicht finanzschwach sind oder in strukturschwachen Gegenden liegen. Sie hätten dann über die Gewerbesteuerumlage auf Geld verzichten müssen.
Der künftige Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, der CDU-Politiker und Bürgermeister meiner Heimatstadt Bad Vilbel, Dr. Thomas Stöhr, hat am Beispiel seiner Heimatstadt deutlich gemacht, dass das ungefähr 220.000 bis 250.000 € pro Jahr kosten würde. Man muss das also mal 30 nehmen. Es war eine Reihe anderer Bürgermeisterinnen und Bürgermeister da, die dasselbe vorgetragen haben.
Wir haben die Streichung der Gewerbesteuerumlage beantragt. Ich habe mit lobenden Worten, auf lobende Worte reagierend, die der Kollege Dr. Arnold im Haushaltsausschuss für unseren Änderungsantrag gefunden hat, diesen wieder zurücknehmen können, weil ich mir sicher war, dass die Koalition ihren eigenen Änderungsantrag mit der Streichung der Gewerbesteuerumlage beschließen wird. So ist es auch geschehen.
Darüber hinaus war deutlich zu erkennen, dass die Flexibilisierung der Beitragshöhe und der Beitragsdauer von den Kommunen gewollt wurde. Bei der jetzigen Zinslage ver
stehe ich nicht so wirklich, warum man das Geld unbedingt schneller haben, zurückzahlen, oder wie auch immer, will. Es kann aber eine andere Situation kommen. Wenn die Kommunen es aber so wollen – Sie wissen, das ist eine der Maximen, die wir nicht nur bei der Hessenkasse, sondern auch bei den Straßenbeiträgen angewandt haben –, dann sollen sie die Möglichkeit bekommen.
Darüber hinaus wurde noch anderes geregelt, was vernünftig ist. Im Rahmen eines Zusatzes zu der Hessenkasse – das hat damit nichts zu tun – wurde eine für die Gremien Magistrat, Kreisausschuss und Gemeindevorstand wichtige Entscheidung getroffen. Demnach sollen auch Nichtmitglieder an den Sitzungen teilnehmen können. Das ist alles okay.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es nur um den Inhalt des Änderungsantrags gehen würde, dann wären wir dafür. Aber es geht halt nicht nur um den Inhalt des Änderungsantrags, sondern es geht um das Grundprinzip der Hessenkasse. Dabei will ich nicht einmal sagen, dass wir Liberale etwas gegen das zugrunde liegende Prinzip haben. Vielmehr haben wir etwas gegen die Intransparenz. Wir haben etwas gegen die Zufälligkeit. Wir sind dagegen, dass Leistung nicht belohnt wird.
Ich erzähle das überall, wo ich bin. Ich habe das auch gestern auf einer Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer in Offenbach gesagt. Der Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach sind nun wirklich die Kriegsgewinner bei dieser Hessenkasse.
Das ist keine Belohnung für gute Arbeit. Das ist keine Belohnung für sparsame Haushaltsführung. Vielmehr ist das schlicht und ergreifend die Vergesellschaftung der Schulden, die die Stadt Offenbach und der Landkreis Offenbach in den letzten Jahren aufgebaut haben. Das geschah in aller Regel gegen die harte Kritik, die die Mitglieder der FDP vor Ort vorgenommen haben.
Ich schaue einmal in meine eigenen Reihen. Ich finde, am überzeugendsten ist man immer, wenn man in die eigenen Reihen schaut. Ich sehe dabei, dass eine Kommune wie Rodgau, die das Thema Kindergartenbeiträge, das wir eben diskutiert haben, gar nicht kennt, jetzt am meisten im Landkreis Offenbach entlastet werden wird. Die Kommune, die seit mindestens zwölf Jahren richtig sparsam haushaltet, nämlich Seligenstadt, wird das auch noch mit bezahlen müssen. Das ist ungerecht und intransparent. Das darf eigentlich so nicht sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der gute Wille zählt. Wenn Sie bitte endlich aufhören würden, zu erzählen, dass das zu einem großen Teil eine Übernahme der Schulden durch das Land sei – das ist es nicht.
Ich glaube, dass ich nicht nur als ehemaliger Justizminister, sondern auch als ausgebildeter Verfassungsrechtler schon weiß, wovon ich spreche: Ja, es gibt kein Geld, das den Kommunen gehört, weil die Kommunen eine Teilmenge des Landes sind.