Auch eben haben Sie nichts dazu gesagt. Man kann ein Gesetz erst dann ernsthaft einführen, wenn man weiß, dass es nötig ist, und nicht, wenn man darauf zockt, dass in der Anhörung die Begründung für den eigenen Gesetzentwurf kommt.
Herr Kollege Schaus, das ist ein Parlamentsverständnis, das mir jedenfalls vollkommen fremd ist, und der Mehrheit in diesem Haus auch.
Erst Hausaufgaben machen, Fachleute hören, dann ein Gesetz formulieren, wenn man abschreibt, richtig abschreiben, und dann bringt man es in den Landtag ein, und nicht andersherum, wie Sie es offensichtlich getan haben.
Die FDP hat eine sehr klare Position zum Thema Kennzeichnungspflicht bei Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und zwar über mehrere Legislaturperioden. Wir wollen auf der einen Seite, dass eine Transparenz vorhanden ist.
Wir wollen natürlich – da kann ich aus meinem vorherigen Tun als Staatsminister der Justiz einiges fachlich beibringen –, dass, wenn tatsächlich einmal ein Vorwurf einer nicht rechtmäßigen Verhaltensweise eines Polizeibeamten vorhanden ist, dieser auch von den zuständigen Stellen durchgearbeitet und beurteilt werden kann. Das sind die Staatsanwaltschaften und niemand anders. Ich kann Ihnen sagen: Mir jedenfalls ist in meiner Amtszeit nicht ein einziger Fall auf den Tisch gekommen, in dem diese Arbeit für die Staatsanwaltschaft nicht möglich gewesen ist.
Wir müssen schon sehen, dass wir Transparenz bekommen. Auf der anderen Seite müssen wir auch sehen – das haben die Kollegen schon gesagt –, dass es eine Schutzpflicht des Hessischen Landtags gegenüber unseren Polizeibeamten gibt, auch wenn das die Fraktion der LINKEN nicht wahrhaben will.
(Beifall des Abg. Florian Rentsch (FDP) und bei der CDU sowie des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))
Wir nehmen jedenfalls offensichtlich gemeinsam diese Schutzpflicht wahr. Der Gesetzentwurf ist Murks. Er ist auch nicht besser geworden. Das Einzige ist: In Recife hat die deutsche Nationalmannschaft gewonnen, und das ging positiv weiter. Und der Gesetzentwurf soll negativ enden, d. h. verlieren. – Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Hahn. – Für die Landesregierung spricht nun Staatsminister Beuth. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch ein paar wenige Bemerkungen zu der Debatte und zu dem Gesetzentwurf. Die Landesregierung hält diesen Gesetzentwurf für nicht erforderlich. Wir werden die Frage der Kennzeichnungspflicht, wie das in den vergangenen Debatten von mir bereits angekündigt wurde, im Rahmen der Vorschriften über die Dienstbekleidung regeln. Wir sind im Moment dabei. Dies ist in der Tat ein Vorgang der Zustimmungspflicht durch den Hauptpersonalrat.
Ich wundere mich darüber, dass eine so große Ungeduld hier im Hause herrscht, wenn man das macht, was eigentlich der Landtag von uns erwartet, dass man die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Personalvertretung auch ernst nimmt. Wenn wir sie ernst nehmen, müssen wir ihnen auch Zeit geben, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen, und das tun wir. Ich habe zweimal Gelegenheit gehabt, mich mit dem Hauptpersonalrat auseinanderzusetzen und darüber zu diskutieren, ob eine Kennzeichnungspflicht erforderlich ist, ob das, was wir vorgeschlagen haben, richtig ist.
Frau Kollegin Faeser, Sie wissen natürlich, dass die Landesvorsitzenden der drei einschlägigen Gewerkschaften nicht nur im Hauptpersonalrat dabei waren, sondern bei diesen Debatten sogar körperlich anwesend waren und mitgemacht haben.
Egal, ob die GdP von Ihnen herangezogen werden mag, der Bund der Kriminalbeamten oder die DPolG, mit den Gewerkschaften bin ich am laufenden Band im Gespräch,
auch über solche Fragen, Frau Kollegin Faeser. Insofern haben wir hier überhaupt nichts zu besorgen.
Meine Damen und Herren, ich habe schon gesagt, der Gesetzentwurf ist nicht erforderlich, weil wir es über eine Dienstvorschrift regeln können. Jetzt lassen Sie mich inhaltlich zumindest noch ein paar wenige Bemerkungen machen. Ich habe Ihnen vom Rednerpult aus gesagt, dass ich persönlich wahrscheinlich nicht als Erster darauf gekommen wäre, die Kennzeichnungspflicht einzuführen. Ich will aber dazu sagen, dass ich diese Frage mittlerweile als eine echte Chance begreife.
Die Kennzeichnungspflicht für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist bei dem, was uns in absehbarer Zeit an besonderen Demonstrationslagen, insbesondere in Frankfurt um die Einweihung der EZB, bevorstehen wird, eine echte Chance, zu gewinnen, und zwar völlig egal, wie ich das persönlich sehe. Es ist offensichtlich so, dass es einen großen Teil von Menschen gibt, die zumindest als eine Erwartung gegenüber der Polizei formulieren, dass sie deutlich macht, wer es ist – ob das mit einer Nummer oder mit einer Kennzeichnung oder wie auch immer geschieht.
Damit haben wir vielleicht die Chance, Vertrauen zu gewinnen und sie von denen zu entsolidarisieren, die bei solchen Demonstrationen anderes im Schilde führen. Die wollen nicht zwingend nur friedlich protestieren, sondern führen eben andere Dinge im Schilde. Dort könnten wir eine Entsolidarisierung hinbekommen.
Wenn uns das mit dieser Maßnahme gelingen sollte, dann, finde ich, hätte sie sich in jedem Fall gelohnt. Deswegen ist das allemal einen besonderen Versuch wert.
Das ist auch der Grund, warum wir den Einstieg jetzt wählen wollen und müssen. Denn wenn es sinnvoll ist, dann ist es das jetzt im Moment. Denn wir laufen auf eine besondere Demonstrationslage zu, die für uns sehr schwierig werden wird. Wir sollten das dann erreicht haben.
Es ist auch richtig, dass wir Hessen dort vorangehen. Es ist eine Lage, die uns in Hessen bevorsteht. Nirgendwo anders ist das der Fall.
Die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern und meine Vorgänger haben schon viele Jahre lang über dieses Thema in den Innenministerkonferenzen beraten. Insofern kann ich nicht die Hoffnung haben, dass wir da sehr schnell zu einer Einigung kommen. Ich begreife das als Chance. Wenn ich das so formuliere und wenn ich das erreichen will, dann muss ich die entsprechende Kennzeichnungspflicht jetzt einführen.
Es gibt ein Argument, das ich noch kurz anführen möchte. Das haben die Kolleginnen und Kollegen der Polizei mir vorgetragen. Ich nehme das sehr ernst. Daran werden wir arbeiten müssen.
Wenn es denn am Ende bei einer solchen Demonstrationslage zu einer Anzeige kommt, dann müssen wir sicherstellen – das sage ich hier ganz deutlich –, dass dem einzelnen Beamten aus einer solchen Anzeige nicht unmittelbar ein Nachteil entsteht. Es ist zwar in unseren Gesetzen vorgesehen, dass ihm kein Nachteil entsteht. Denn erst einmal muss die Schuld nachgewiesen werden. Wie mir die Kolleginnen und Kollegen vorgetragen haben, ist aber die Verwaltungspraxis eine andere.
Mit dieser Frage müssen wir sehr sensibel umgehen, dass es nicht zu der Situation kommt, dass, wenn es zu einer entsprechend ungerechtfertigten Anzeige kommt, ein Kollege in seinen Karrierechancen möglicherweise behindert wird.
Ich lasse keine Zwischenfrage zu. Ich komme zu meinen letzten Sätzen. – Ich glaube, wir sind das den Kolleginnen und Kollegen schuldig.
Ich weiß, dass wir am Ende beim Hauptpersonalrat des Innenministeriums mit den guten Argumenten, die wir haben, wahrscheinlich nicht durchschlagen werden. Ich will hier deutlich sagen: Wir haben die Kolleginnen und Kollegen in einer Sitzung des Hauptpersonalrats angehört. Wir haben mit ihnen diskutiert. Ich habe zweimal mit ihnen
Am Ende werden wir gleichwohl dazu kommen. Denn nach meiner Einschätzung überwiegen unsere guten Argumente. Wir werden die Kennzeichnungspflicht entsprechend einführen. Das werden wir tun, aber, wie gesagt, ohne ein Gesetz der LINKEN. – Vielen Dank.
Herr Staatsminister, vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Debatte.
Ich lasse in dritter Lesung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? – Das sind die restlichen Abgeordneten des Hauses. Damit wurde der Gesetzentwurf in dritter Lesung abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen noch einen Hinweis geben. Der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE, Drucks. 19/684, wurde gerade noch einmal als Drucks. 19/684 neu gedruckt und an Ihren Plätzen verteilt, da es bei den Summen eine weitere Korrektur gab. Bitte tauschen Sie die Drucksache aus.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2013/2014 – Drucks. 19/652 zu Drucks. 19/524 zu Drucks. 19/387 –
Hierzu rufe ich die Änderungsanträge der Fraktionen der SPD und DIE LINKE, Drucks. 19/683 und Drucks. 19/684 neu auf. Ebenso rufe ich die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/685 und Drucks. 19/686 auf.
Wir haben uns auf eine Redezeit von 15 Minuten je Fraktion verständigt. Ich erteile zunächst dem Berichterstatter das Wort. Herr Decker, bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich darf in aller Kürze die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses abgeben.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD, der LINKEN und der FDP, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung mit folgender Änderung – die sich daraus ergebende Fassung ist als Anlage der Drucksache beigefügt, die Drucksache liegt Ihnen auf Ihren Tischen vor – in dritter Lesung anzunehmen:
Zweitens empfiehlt der Haushaltsausschuss dem Plenum, die zu den Einzelplänen gefassten Beschlüsse zu übernehmen. Die finden Sie ebenfalls in der Drucksache in der entsprechenden Reihenfolge.