Protokoll der Sitzung vom 15.10.2014

Wir müssen zugleich Qualität und Effektivität des Verwaltungshandelns gewährleisten. Das heißt, wir brauchen eine Standardisierung, und wir müssen natürlich auf die Einhaltung der Sparvorgaben durch die Schuldenbremse achten. Deswegen wird zu klären sein, was zentraler Standardsetzung bedarf, was lokal vorgehalten werden muss und was überregional gebündelt werden kann. Ich will der Einfachheit halber auf all die Beispiele verweisen, die Herr Abg. Irmer schon vorgetragen hat. Das ist nämlich alles bereits im Zusammenwirken zwischen den Schulämtern und dem Ministerium ausgearbeitet worden. Wir warten jetzt nur auf die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs und auf die Etablierung der neuen Struktur, um das alles entsprechend in die Praxis umsetzen zu können.

Für diese Bündelung wird es – das ist ein entscheidender Punkt, das haben Sie völlig richtig identifiziert – feste Kooperationsverbünde geben, in denen einzelne Staatliche Schulämter dauerhaft und verbindlich zusammenarbeiten, ein einheitliches Verwaltungshandeln sicherstellen und sich gegenseitig unterstützen. Das soll durch Kontrakte geschehen, aber dafür brauchen wir eine Grundlage in diesem Gesetzentwurf.

Meine Damen und Herren von der Opposition, ich weiß, Sie mussten einen Punkt finden, um das zu kritisieren. Also haben Sie sich natürlich auf den offenkundigsten Unterschied gestürzt. Aber ich frage Sie wirklich noch einmal: Was kann an diesen Kooperationsverbünden schlecht sein?

Es gibt nur drei Möglichkeiten. Entweder alle 15 Schulämter arbeiten mehr oder weniger isoliert vor sich hin, oder sie werden alle mehr oder weniger direkt durch das Ministerium gesteuert. Beides wollen wir nicht. Das Erste verstößt gegen den Gedanken der Standardisierung, gegen die Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns. Das Zweite muss ich nicht weiter ausführen. Es ist schon unterstellt worden, wir wollten ministeriell bis auf die operative Ebene durchregieren. Nein, das ist absolut nicht die Absicht, die dahintersteckt.

Deswegen ist Kooperation der natürliche Ausweg. Ich frage Sie: Was ist, bitte, schlimm daran, wenn einer unteren Verwaltungsbehörde vom Gesetzgeber und vielleicht auch von ihrer obersten Verwaltungsbehörde vorgegeben wird, mit ihrer benachbarten Schwesterbehörde kollegial und auf Augenhöhe zu kooperieren? Es kann doch nicht sein, dass das plötzlich schlechte Verwaltung sein soll. Das offenbart ein merkwürdiges Verwaltungsverständnis, aber wir werden noch genug Gelegenheit haben, das in der Anhörung und im weiteren Verfahren miteinander zu diskutieren.

Das gilt natürlich auch für die Lehrkräfteakademie, die alles zusammenbringen soll, was mit der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften und der allgemeinen Qualitätsentwicklung zu tun hat, weil diese Aufgaben untrennbar zusammengehören. In diesem Zusammenhang sind hier schon Dinge angesprochen worden wie beispielsweise die Weiterentwicklung der Schulinspektion oder die Qualifikation von Schulleitungen. Frau Abg. Cárdenas, das muss auch sein. Soll sich eine Schulleitung etwa nicht um Unterrichtsentwicklung in ihrer eigenen Schule kümmern? Auch das offenbart ein merkwürdiges Verständnis von dem Zusammenwirken von Schulleitungen und Kollegien in unseren Schulen. Auch hierzu werden wir noch genug Gelegenheit haben, miteinander zu sprechen.

Ich muss Sie an die Redezeit der Fraktionen erinnern, Herr Staatsminister.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich komme zum Schluss. – Wir sind überzeugt davon, dass sich all diese Punkte nur in einem solchen Verbund sinnvoll miteinander verwirklichen lassen.

Meine Damen und Herren, es ist ein ambitioniertes Programm, für das dieser Gesetzentwurf nur den – allerdings zwingend benötigten – Startschuss gibt. Ich freue mich auf die Anhörung und die weitere Beratung in diesem Hause. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Lorz. – Ich habe jetzt eine Wortmeldung vom Kollegen Greilich von der FDPFraktion. Bitte schön, Herr Kollege Greilich, Sie haben das Wort.

Ich verstehe, dass der eine oder andere hier drüben stöhnt, weil das unangenehme Wahrheiten verspricht.

(Beifall bei der FDP – Lachen bei der CDU)

Aber damit müssen Sie nun einmal leben, meine Damen und Herren. In den Beiträgen meiner beiden Vorredner gab es zwei Punkte, die man hier einfach nicht stehen lassen kann.

Zum ersten Punkt. Herr Minister, ich bin etwas verwundert über Ihre Aussage, dass vor der Schaffung des Landesschulamtes nicht ausreichend Gespräche mit den Behörden, mit den Schulämtern geführt worden seien. Ich bin bis heute davon ausgegangen, dass seinerzeit der Staatssekretär im Hessischen Kultusministerium seine Aufgabe ordentlich erfüllt hat.

(Beifall bei der FDP)

Wenn Sie das anders sehen, müssten wir uns vielleicht an anderer Stelle darüber unterhalten.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da hat aber immer einer reinregiert, Herr Greilich!)

Meine Damen und Herren, lieber Kollege Irmer, der zweite Punkt, Stichwort: Kooperationsverbünde. Herr Kollege Irmer, Sie waren es, der gesagt hat: Da braucht man keine Verträge, das ist gar nicht so schlimm, wie ich es dargestellt hätte. Der Minister hat uns auch erklärt, es gebe keinen Zwang und keine Regionalisierung, wie auch immer.

Ich will mich darauf beschränken, Ihnen die Begründung zu Ihrem eigenen Gesetzentwurf zu zitieren. Die paar Sätze will ich Ihnen einfach einmal vorlesen, und dann soll es auch gut sein. Es heißt hier ausdrücklich:

Neu dabei ist, dass darüber hinaus vorgesehen wird, dass sich Staatliche Schulämter zu Kooperationsverbünden zusammenschließen. Dies dient der Qualitätsentwicklung durch einheitliche Standardsetzung und der Erzielung von Synergieeffekten,

sehr schön –

die – vor dem Hintergrund der Schuldenbremse – zur Erreichung der Einsparvorgaben unabdingbar sind.

Jetzt, Herr Kollege Irmer, wird es spannend. Ich empfehle, sich genau darauf zu konzentrieren und es vielleicht auch nachzulesen, wenn Sie das so verabschieden wollen:

Die Zusammenschlüsse werden für alle Schulämter verbindlich. Sie erfolgen auf der Basis schriftlicher Kontrakte,

so etwas nennt man gemeinhin Verträge –

die der Genehmigung des Hessischen Kultusministeriums bedürfen.

(Florian Rentsch (FDP): Aha!)

Da ist der Minister wieder im Spiel.

Der Kontrakt soll unter anderem verbindliche Absprachen zur Kooperation bei fachlichen Themen (etwa aus den Bereichen schulfachliche Aufsicht, re- gionale Fortbildung, bei juristischen Fragestellungen sowie Generalaufgaben betreffend) sowie ein amtsübergreifendes Vertretungskonzept beinhalten,

(Florian Rentsch (FDP): Aha!)

um bei Ausfall von Personal und/oder vorübergehend erhöhter außergewöhnlicher Arbeitsbelastung eine zügige Bearbeitung anstehender Aufgaben zu gewährleisten.

Das finde ich alles gut, das haben wir mit dem Landesschulamt auch gewährleistet. Aber jetzt zu behaupten, Sie lassen es bei den 15 Schulämtern und packen es nicht auf eine Zwischenebene, die es bislang nicht gibt, das ist schlichtweg die Vorbereitung von Geschichtsklitterung, und das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Greilich. – Für eine Kurzintervention hat sich Frau Kollegin Cárdenas für die Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Zwei Minuten, Frau Kollegin.

Herr Minister, Sie haben mehrfach gesagt, dass die ganzen Befürchtungen der Opposition nicht stimmen, dass irgendwo eingespart würde, dass Staatliche Schulämter geschlossen würden. Ich möchte jetzt einfach noch einmal fragen, ob Sie nicht die Gelegenheit wahrnehmen wollen, zu sagen – –

Frau Kollegin, ich darf Sie darauf hinweisen, dass Sie nur auf Herrn Greilich reagieren können und nicht auf den Kultusminister. Es tut mir sehr leid, aber so sind die Regularien.

Dann möchte ich Herrn Greilich sagen, dass er leider vergessen hat, die wichtige Frage zu stellen, wo nämlich die 180 Stellen eigentlich eingespart werden sollen. Falls der Minister dazu noch etwas sagen könnte, fände ich das toll.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Kollegin Cárdenas, ich habe Sie eben darauf hingewiesen. Leider müssen wir es dabei belassen.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Sie hat nur gesagt, was Herr Greilich vergessen hat zu fragen!)

Dann hat bitte Herr Greilich die Möglichkeit einer Antwort. – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Es liegen uns keine weiteren Wortmeldungen vor, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. Damit sind wir am Ende der ersten Lesung.

Zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen wir den Gesetzentwurf an den Kulturpolitischen Ausschuss.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich Sie informieren, dass noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der

Fraktion der SPD betreffend Hessen fällt bei der ÖPNVFinanzierung hinter Erwartung zurück, Drucks. 19/1018. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Punkt 83 und kann mit Punkt 52 zum gleichen Thema aufgerufen werden.

Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 10 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Härtefallkommissionsgesetzes und des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung – Drucks. 19/947 zu Drucks. 19/499 –

Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/944.

Die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten. Ich möchte die Berichterstatterin Frau Wallmann bitten, den Bericht zu geben.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und der FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.