Protokoll der Sitzung vom 05.02.2015

Ich hoffe, dass die Koalitionsfraktionen heute von dem Gesetzentwurf nicht in der Art überrascht sind, dass sie so früh mit dem Thema konfrontiert wurden. Denn in dem Koalitionsvertrag steht doch, dass sie sich erst Mitte der Legislaturperiode damit beschäftigen wollen.

Wir haben in der letzten Wahlperiode bereits einen Vorstoß zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze zu diesem Thema vorgenommen. Leider geschah dies ohne den wünschenswerten Erfolg. Die Diskussion mit der neuen schwarz-grünen Konstellation wird zeigen, ob sich da etwas weiterentwickelt hat.

Bevor ich auf die verschiedenen Vorschläge für mehr Demokratie eingehe, möchte ich erst grundsätzlich auf die im Moment gelebte lokale Demokratie zu sprechen kommen. In Hessen haben wir Tausende ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und -politiker, die in Ortsbeiräten, Gemeindevertretungen, Stadtparlamenten und Kreistagen erfolgreich die Interessen der Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen und vertreten.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Meine Auffassung ist: Wenn wir Politik wieder interessanter, glaubwürdiger und attraktiver machen wollen, dann müssen wir den bereits engagierten Menschen auch die Möglichkeiten dafür an die Hand geben. Die Verdrossenheit geht doch einher mit der immer größer werdenden Gängelung durch Innenminister und Aufsicht, bis hin zu der vielfach – zuletzt am Dienstag – diskutierten KFA-Reform.

Landauf, landab stöhnen und schimpfen diejenigen – und da ist es wieder, das Unwort des Jahrtausends –, die „alternativlos“ Entscheidungen fällen müssen: die in ihren Stadtparlamenten nur zusammenkommen, weil sie die Grundsteuer, die Kindergartenbeiträge, die Eintrittsgelder ins Schwimmbad oder sogar die Schließung desselben abnicken müssen; weil sie den Bauantrag des dritten Supermarktes auf der grünen Wiese nicht verhindern können, obwohl sie wissen, dass das letzte Lebensmittelgeschäft im Ort das nicht überleben wird; weil sie die Hallenbenutzungsgebühr für die Vereine beschließen müssen, obwohl sie wissen, dass dort eine klasse Jugendarbeit gemacht wird, die durch diesen Beschluss gefährdet wird.

(Zuruf des Abg. Alexander Bauer (CDU))

Das sind nur einige der Beispiele. Jedem, der in diesem Hause auch kommunalpolitisch aktiv ist, fallen sicher noch mehr Beispiele ein. Was den Städten und Gemeinden, den Kreisen in unserem Land fehlt, ist, dass die Strukturen gestärkt werden. Alles andere ist ein Angriff auf die repräsentative lokale Demokratie in unserem Land.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Alexander Bauer (CDU))

Herr Bauer, ich kann Ihren Unmut verstehen. Wir stehen vor einer Kommunalwahl im Jahr 2016. Wir alle werden diese Probleme spüren, wenn wir Listen aufstellen und Menschen suchen, die sich diesen Herausforderungen stellen.

Schadenfroh könnte ich berichten, dass in meinem Heimatort bereits bei der letzten Kommunalwahl die CDU auf 7,1 % abgerutscht ist, weil nicht mehr genug Menschen da waren, die sich auf die Liste haben setzen lassen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Alexander Bauer (CDU))

Aber ich mache das ganz bewusst nicht. Alle, die sich kommunalpolitisch engagieren, haben es verdient, dass ihre Arbeit nicht nur in Sonntagsreden gewürdigt wird, sondern dass in Zukunft auch noch die Möglichkeiten des Gestaltens vorhanden sind.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Alexander Bauer (CDU))

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Dilemma vorangestellt, bleibt der Ruf – bei Projekten, Bauvorhaben, Infrastrukturmaßnahmen und vielen anderen Projekten, die mehr Bürgerinnen und Bürger interessieren –, die Möglichkeit zu schaffen, sich in das sie umgebende politische Lebensumfeld einzubringen. Wenn wir solche Forderungen nach mehr Beteiligung ignorieren, setzen wir uns dem Vorwurf aus, dieses Engagement nicht ernst zu nehmen.

Aber wie können wir diese Möglichkeiten schaffen? Ein sehr geeignetes und erprobtes Mittel – das haben wir in den Vorreden schon gehört – sind die Bürgerbegehren. Es lohnt sich, diese Verfahren näher anzuschauen und zu überprüfen, wie und in welcher Form die HGO an dieser Stelle weiterentwickelt werden kann. Die Anpassung der letzten Wahlperiode auf eine Staffelung nach Größe der Stadt war und ist sinnvoll. Allerdings bleiben wir auch dabei, dass auf der anderen Seite die starre Zustimmungsquote von derzeit 25 % ebenfalls gestaffelt werden sollte.

Bürgerentscheide sind, obwohl eine Mehrheit zugestimmt hat, gescheitert. Herr Schaus hat das eindrucksvoll ausgeführt.

Bei den weiteren Vorschlägen der LINKEN in ihrem Gesetzentwurf bin ich auf die Beratungen gespannt. Einiges halte ich für sehr interessant und diskutabel, anderes aber kann man sicherlich so nicht fordern. Bei aller Notwendigkeit und längst überfälligen Beteiligung muss es für kleine Kommunen finanziell und personell auch leistbar sein.

Für meine Fraktion steht dabei immer obenan, dass wir bei allen direkten Beteiligungsmöglichkeiten im Blick haben, dass alle daran auch teilhaben können. Es bringt uns keinen Schritt weiter, wenn sich nur die engagieren können, die sowieso schon meinungsbildend sind. Sich mit Bürgerbegehren und -entscheiden zu beschäftigen, kostet Zeit und Ressourcen. Entsprechend müssen wir dafür Sorge tragen, dass direkte Demokratie nicht noch stärker die soziale Selektion vorantreibt und wir dadurch die Probleme nur verstärken.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Übertrieben gesagt, ergibt es keinen Sinn, wenn nur ein gebildeter, wohlhabender Teil sich einbringt, wenn diese

Gruppe unmittelbar betroffen ist, der bildungsferne Mensch aber sich aufgrund der fehlenden Möglichkeiten noch mehr ausgegrenzt fühlt.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Es wäre kein Fortschritt, wenn wir nur die Technik bestehender Verfahren verbessern und erweitern würden. Es wird erst ein Erfolg, wenn wir die Wählerinnen und Wähler verloren gegangener Schichten wieder dazu bringen, sich mit der Politik, wenigstens der vor Ort, zu beschäftigen.

Letzter Satz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden uns für eine frühzeitige Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungsprozesse einsetzen. Wenn es uns gelingt, die Kommunalgesetze in Hessen so zu ändern, dass durch eine Kultur der Beteiligung die Identifikation und das Verantwortungsgefühl der Menschen für ihr unmittelbares Lebensumfeld steigen und die Eigenverantwortung des oder der Einzelnen für die Kommune nicht nur der Eigennutz ist, dann ist die SPD-Fraktion dabei. – Sie sehen, auch Kommata kann man sinnvoll einsetzen.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Für uns steht über allem das ausgewogene Verhältnis von handlungsfähiger, repräsentativer Demokratie im Regelfall und direkter Demokratie im Ausnahmefall.

Ich freue mich auf eine spannende Beratung. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Das Wort hat Herr Innenminister Beuth.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will es relativ kurz machen, denn die Argumente sind schon ordentlich ausgetauscht. Ich kann mich im Wesentlichen den Argumenten der Koalitionsfraktionen anschließen.

(Beifall des Abg. Michael Boddenberg (CDU) – Zuruf des Abg. Michael Siebel (SPD))

Ich will Sie darauf hinweisen, dass wir im Moment ein kommunales Gesetzgebungsverfahren in unserer Beratung haben. Die wollen wir im ersten Quartal abschließen, denn es beinhaltet Regelungen für unsere Hessische Gemeindeordnung und für die Kommunalwahlgesetze, die wir für die Kommunalwahl im Jahr 2016 benötigen.

Es ist hier auch schon angeklungen: Als Koalition haben wir darüber hinaus vor, noch in diesem Jahr diesbezügliche Veränderungen der kommunalen Gesetze vorzunehmen, bei denen insbesondere das Thema Bürgerbeteiligung eine große Rolle spielen wird, und zwar in dem Sinne, wie Sie das in der Koalitionsvereinbarung nachlesen können.

Wir werden dort einige Änderungen vornehmen. Im Moment sind sie in der Ressortabstimmung. Dann werden sie ins Kabinett gehen, und es wird eine Kabinettsanhörung stattfinden. Ich schätze, dass wir etwa im Mai oder Juni mit diesem Gesetzentwurf aus der Regierung heraus den Hessischen Landtag erreichen werden. Das wäre der Zeitpunkt, zu dem wir die unterschiedlichen Auffassungen ordentlich gemeinsam beraten können. Dann wird uns die Möglichkeit gegeben sein, die betreffenden Gesetze gemeinsam zu beraten. Das scheint mir klug und im Interesse des ökonomischen Einsatzes unserer Zeit auch geboten zu sein.

In diesem Sinne bedanke ich mich und wünsche noch einen schönen Tag.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die erste Lesung ist durchgeführt.

Wir überweisen diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss. – Kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen mitteilen, dass Tagesordnungspunkt 8:

Große Anfrage der Abg. Löber, Lotz, Gremmels, Müller (Schwalmstadt), Schmitt, Siebel, Warnecke (SPD) und Fraktion betreffend Verbreitung, Nachweis und

Umgang mit der Rinderkrankheit Paratuberkulose – Drucks. 19/785 zu Drucks. 19/534 –

zur abschließenden Beratung an den Umweltausschuss überwiesen werden soll. – Kein Widerspruch.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): An den Innenausschuss! – Gegenruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE): Das sind doch die Rinder!)

Wir können auch die kommunale Beteiligung im Umweltausschuss machen, aber da geht es mehr um Rinderkrankheiten, Rindertuberkulose.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Herr Präsident, Entschuldigung! – Janine Wissler (DIE LINKE): Die Innenpolitiker können alles diskutieren!)

Meine Damen und Herren, ich frage die Geschäftsführer: Gehen alle anderen Punkte in das nächste Plenum?

(Holger Bellino (CDU): Ja!)

Meine Damen und Herren, die Tagesordnungspunkte der heutigen Sitzung, die noch nicht aufgerufen worden sind – ich zähle sie jetzt nicht auf –, werden geschlossen im nächsten Plenum auf die Tagesordnung gesetzt. – Es erhebt sich kein Widerspruch.

Dann ist die Tagesordnung für heute erledigt. Ich wünsche eine gute Zeit. Auf Wiedersehen.

(Schluss: 17:08 Uhr)