All das zeigt mir, dass es anders ist, als der Innenminister in der zweiten Lesung gesagt hat, nämlich dass die Krümel im Raume schwebten und wir sie suchen würden: Sie sind zumindest so groß, dass es erstens keine Krümel sind und sie zweitens hinreichend begründen, warum wir sagen: Das ist leider ein Schnellschuss. Das hätten wir anders und ordentlich machen können. – Deswegen können wir zu diesem Zeitpunkt, also nach den Ausführungen, die Sie hier gemacht haben, dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der Art und Weise, wie hier debattiert worden ist, nehme ich zunächst einmal die Gelegenheit wahr, um mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich zu bedanken, die mitgeholfen haben, sodass wir über diesen Gesetzentwurf beraten konnten: die das mit vorbereitet haben und die uns in der Anhörung und bei Ähnlichem unterstützt haben. Ich empfinde Dankbarkeit dafür und will sie hier auch zum Ausdruck bringen.
Wir haben die Regelungen zum Melderecht, die hier im Wesentlichen nicht kritisiert wurden. Wir haben aufgrund eines Änderungsantrags noch die Zuverlässigkeitsprüfung in den Gesetzentwurf aufgenommen, bei der wir klargestellt haben, dass wir insbesondere auch die Beschäftigten in den Flüchtlingsunterkünften auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüfen können. Das war eine Bitte des Datenschutzbeauftragten. Das ist im Interesse der Mitarbeiter der Unterkünfte und der Menschen, die dort leben.
Wir haben darüber hinaus in der Debatte bisher zurückhaltend oder nicht vorrangig angesprochene Fragen geklärt. Wir haben in dem Gesetzentwurf die Eilzuständigkeit des Zolls festgeschrieben und auch die Möglichkeit der gezielten Kontrolle. Das ist ein echter Fortschritt, auch bei der
Terrorismusbekämpfung. Auch das haben wir dort festgeschrieben. Das ist in dieser Debatte leider nicht zum Tragen gekommen.
Es ist hier eine Debatte über Dinge geführt worden, die für mich nur schwer nachvollziehbar sind. Wir haben dank der innovativen Ideen einiger Polizeibeamter aus Frankfurt die sogenannte Bodycam zum Schutz hessischer Polizeibeamter einführen können. Sie ist von Polizeibeamten erfunden worden. Sie haben ihre Idee umgesetzt und ausprobiert, und es hat sich bewährt. Wir sollten dankbar sein, dass das gelungen ist und dass wir ein solches Einsatzmittel haben, das dem Schutz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten dient. Wenn wir das perfektionieren, ist das ein guter Ansatz im Interesse unserer Beamtinnen und Beamten.
Es sind keine Fragen offengeblieben. Seien Sie mir also nicht böse, dass ich über diesen Punkt ein Stück weit hinweggehen muss. Natürlich ist das evaluiert worden, und zwar bevor wir den Einsatz der Bodycam im Versuchsstadium von Frankfurt auf Wiesbaden und Offenbach ausgeweitet haben. Selbstverständlich haben wir Ihnen das Ergebnis mitgeteilt. Das Ergebnis war, dass wir über 50 % weniger Angriffe auf Polizeibeamte haben. Herr Schaus, seien wir doch froh darüber, dass uns das gelungen ist, statt das hier so platt zu kritisieren, wie Sie es gemacht haben.
Das, was wir hier machen, ist die Weiterentwicklung eines Erfolgskonzepts. Darüber ärgern Sie sich, und das ist das eigentliche Problem bei der Kritik, die wir hier die ganze Zeit gehört haben.
Wir haben eine wesentliche Verbesserung für die polizeiliche Praxis erreicht. Die Tonaufnahme rundet die präventive Wirkung der Bodycam ab. Das verbale Aggressionspotenzial wird mithilfe dieser Aufnahmen gedämpft; im Zweifelsfall wird es dokumentiert.
Am Ende wird sich bewahrheiten, was wir in der Anhörung von den polizeilichen Praktikern gehört haben: Es wird dem Schutz der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten dienen. Es ist und bleibt ein Erfolgskonzept. Dieses Erfolgskonzept ist jetzt noch ein Stück weit verbessert worden. Dafür bin ich mit Blick auf unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten dankbar. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich lasse über den Gesetzentwurf abstimmen. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP sowie die Fraktion DIE LINKE und die
Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der Debatten und müssen jetzt noch die Tagesordnung bereinigen. Ich bitte um die Mithilfe der Geschäftsführer.
Alles ins nächste Plenum? – Vielleicht gehen wir die Tagesordnungspunkte einfach durch, und Sie sagen Bescheid. Ich mache es schnell.
Tagesordnungspunkt 26 soll ins nächste Plenum überwiesen werden, und Tagesordnungspunkt 40 wird direkt an den Umweltausschuss überwiesen.
Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Tagesordnung. Ich wünsche einen guten Heimweg und erinnere noch einmal daran, dass im Anschluss an die Sitzung der Hauptausschuss im Raum 501 A tagt.