Protokoll der Sitzung vom 26.11.2015

Okay. Hervorragend, so viel Mithilfe angeboten zu bekommen. Vielen Dank, Herr Minister. Ich komme gerne darauf zurück. Da wir jetzt gerade eine ideologische Öffnung durchleben, kommen wir uns vielleicht bei meinem Gesetzentwurf auch inhaltlich näher.

(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN)

Es wäre also sicherlich sinnvoller gewesen, wenn die Regierung den Gesetzentwurf eingebracht hätte. Das hätte den Vorteil gehabt, dass es bereits eine Regierungsanhö

rung gegeben hätte und man vielleicht schon ein bisschen hätte abräumen können.

Nun gibt es zu dem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag der anderen Fraktionen. Wir als LINKE sind natürlich nicht zur Mitarbeit eingeladen worden. Dass man bei einem Änderungsantrag zu einem „hoch ideologischen“ Gesetz wie dem Ingenieurgesetz nicht mit der LINKEN zusammenarbeiten kann, ist völlig klar. Es ist interessant, dass die CDU-Fraktion mittlerweile Ho-Chi-Minh-Zitate beklatscht; aber gemeinsam mit hessischen Sozialisten auch nur einen Antrag zu schreiben, geht natürlich zu weit, insbesondere bei einem „ideologisch so aufgeladenen Thema“ wie dem Ingenieurgesetz.

Deshalb komme ich zu der Schlussfolgerung: Wir werden uns zu diesem Gesetzentwurf mit aller Entschlossenheit enthalten.

(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, die Regierung hat das Wort. Herr Staatssekretär Samson, bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich, bevor ich auf das Verfahren eingehe, kurz die zentralen Punkte und den Anlass für diesen Gesetzentwurf darstellen.

Es gibt eine EU-Vorgabe zur beruflichen Anerkennung ausländischer Qualifikationen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingslage tun wir gut daran, relativ schnell das umzusetzen, was wir als Land schon viel früher hätten machen müssen. Wir haben einen Zeitdruck. Wir hätten den Gesetzentwurf gerne früher vorgelegt. Das ging nicht. Ich glaube, aus diesem Grunde war der Weg über die Fraktionen der richtige und notwendige. Das Verfahren an der Stelle zu problematisieren, da bin ich nicht bei Ihnen. Mir geht es um Inhalte, nicht um das Verfahren. Am Ende steht ein gutes Gesetz, das wir möglicherweise sogar fraktionsübergreifend darstellen. Das ist das, was am Ende zählt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

In der letzten Legislaturperiode ist schon einmal versucht worden, ein solches Gesetz zu verabschieden – ohne Erfolg. Jetzt ist es gelungen. Das ist möglicherweise der Unterschied zwischen der alten und der neuen Koalition.

Das zentrale Ziel des Gesetzentwurfs ist der Schutz des Ingenieurberufs. Es gibt im Augenblick mehr als 2.000 Ingenieurstudiengänge. Wir haben Qualitätsstandards festgelegt, die aber nicht zu einem Eingriff in die Hochschulautonomie führen. Das ist wichtig. Da gab es Missverständnisse. Die haben wir geklärt, auch im Rahmen einer sehr interessanten Anhörung. Ich glaube, das war eine gute Möglichkeit, um noch einmal herauszustellen, was wir eigentlich erreichen wollen.

Gleichzeitig geht es uns um die Sicherung von Qualitätsstandards. Wir ermöglichen es jetzt der Fachkammer, dem Titel den Zusatz „Ingenieurkammer Hessen“ beizufügen. Auch da gab es einige Irritationen und Missverständnisse. Auch an der Stelle haben wir durch eine Klarstellung,

durch eine Begrenzung auf bestimmte Bereiche, nämlich die Kompetenzfelder Bau- und Planungswesen, Geodäsie und Umweltingenieurwesen, für mehr Vertrauen in das Gesetz und für eine Abgrenzung auf dem teilweise hart umkämpften Weiterbildungsmarkt gesorgt. Wer bei der Anhörung dabei war, hat ja gespürt, worum es im Hintergrund eigentlich geht. Es geht um die Abgrenzung verschiedener Märkte im Bereich der Weiterbildung. Da gab es Befürchtungen, dass die Ingenieurkammer in Bereichen tätig werden würde, die andere für sich gepachtet haben oder gepachtet zu haben glauben.

Wir haben über einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf für eine Klarstellung gesorgt. Wenn das am Ende dafür sorgt, dass wir diesem Gesetzentwurf fraktionsübergreifend zustimmen, dann ist das ein wichtiges Signal; denn es handelt sich um eine sehr komplexe technische Materie, bei der sehr viele spezifische Interessen, zum Teil Partikularinteressen, zum Tragen kommen. Das war auch der wesentliche Grund für die zeitliche Verzögerung. Auch wir hätten uns das alles ein bisschen früher gewünscht, aber einige Gespräche waren notwendig. Wenn wir diesem Gesetzentwurf jetzt fraktionsübergreifend zustimmen, dann ist das ein Stück weit auch ein Signal für eine gute hessische Wirtschaftspolitik, die wir damit mit ganz konkreten Inhalten füllen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Es gab gestern eine Diskussion über den Beitrag der Opposition. An der Stelle kann man mit Fug und Recht sagen: Auch die Fraktionen der Opposition haben sich mit viel Engagement eingebracht. Wir sind zu einem guten Ergebnis gekommen. Wenn alle Gesetze, die bei der Einbringung so streitig behandelt werden, am Ende zu einem solchen Maß an Konsens zusammenführen würden, wäre das ein gutes Signal für dieses Parlament.

Ich glaube, man kann auch seitens der Landesregierung sagen: herzlichen Dank dafür – nicht nur an Sie, die Abgeordneten, gerichtet, sondern auch an die Mitarbeiter meines Hauses, die sich in den letzten Jahren und Monaten sehr intensiv eingebracht haben und ein teilweise sehr schwieriges Verfahren am Ende zu einem positiven Ergebnis gebracht haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der CDU und der SPD)

Offensichtlich müssen Beiträge der Landesregierung mit Ho-Chi-Minh-Zitaten enden. Ich muss gestehen, ich bin im kommunistischen Bereich nicht so richtig sattelfest.

(Heiterkeit)

Ich habe da Fortbildungsbedarf. Vielleicht sollten wir uns einmal unterhalten. Ich habe gerade versucht, ein Zitat zu googeln. Auf die Schnelle habe ich kein vernünftiges gefunden. In einer solchen Situation ist ein nicht gehaltenes Zitat besser als ein schlechtes. Deshalb verzichte ich und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Das ist heute ein vietnamesischer Tag in Hessen.

Ich lasse abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Hessischen Ingenieurkammerrechtes und des Architektenrechtes seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme?

(Janine Wissler (DIE LINKE): Kraftvoll!)

Dann stelle ich fest, dass diesem Gesetzentwurf mit den Stimmen der CDU, der SPD, der GRÜNEN, der FDP und der Stimme von Frau Öztürk bei kraftvoller Enthaltung der LINKEN zugestimmt worden ist. Damit ist der Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe den für heute letzten Beratungspunkt auf, Tagesordnungspunkt 21:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Bibliotheksgesetzes – Drucks. 19/2671 zu Drucks.

19/2201 –

Berichterstatter ist der Abg. Hofmeister. Er hat das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der LINKEN und der FDP bei Enthaltung der SPD, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/2651 und der Nr. 1 des Änderungsantrags der FDP, Drucks. 19/2658, in zweiter Lesung anzunehmen.

Danke, Herr Berichterstatter. – Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Hofmeister für die Fraktion der CDU das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Juli-Plenum haben wir die Novellierung des im Jahre 2010 eingeführten Hessischen Bibliotheksgesetzes in erster Lesung beraten. Diese war in Summe sachlich und recht harmonisch und hat gezeigt, dass sich das Hessische Bibliotheksgesetz bewährt hat. Das Gesetz setzt einen sicheren rechtlichen Rahmen für öffentliche Bibliotheken in Hessen.

Meine Damen und Herren, die Bibliotheken haben in den letzten Jahrzehnten ihren Charakter und ihre Aufgabenstellung wesentlich verändert. Von Buchausleihstationen sind sie zu modernen Kompetenzzentren für Information, Medien und Leseförderung geworden. Bibliotheken waren und bleiben dabei zentrale Orte der Bildung, der kulturellen Begegnung und des gesellschaftlichen Austausches.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Mit der Novellierung des Gesetzes sollen einige wenige Anpassungen und Konkretisierungen vorgenommen werden. Im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst haben wir

in sachlicher Atmosphäre die vorgesehenen Änderungen diskutiert. Darüber hinaus standen die Unterlagen der Regierungsanhörung zur Verfügung. Dafür ein herzliches Dankeschön an das HMWK mit Minister Boris Rhein und Staatsekretär Ingmar Jung an der Spitze.

Zusätzlich wurde eine schriftliche Anhörung durch den Ausschuss durchgeführt. In den Stellungnahmen wurde die Zielrichtung des Gesetzentwurfs im Wesentlichen bestätigt, und die vorgesehenen Änderungen wurden als sinnvoll erachtet.

Meine Damen und Herren, verbindliche Standards, wie etwa der, ab welcher Gemeindegröße eine öffentliche Bibliothek zu erhalten ist, oder finanzielle Festlegungen, wie von Teilen der Opposition gefordert, wollen und werden wir für Bibliotheken in der Fläche nicht setzen.

Das vorliegende Gesetz beschreibt Bedeutung und Funktion der öffentlichen Bibliotheken in unserem Bundesland und sorgt für ihre rechtliche Anerkennung. Dafür ist dieses Gesetz eingeführt worden, und dafür soll es auch weiterhin sorgen.

Eine nicht unmittelbar mit Bibliotheken in Verbindung stehende Änderung bzw. Ergänzung hat sich kurzfristig noch ergeben. Nicht wenige Bibliotheken in Hessen sind in denkmalgeschützten Gebäuden untergebracht. Dies stellt nun auch einen gewissen Bezug zum Denkmalschutzgesetz her, das mit einer Änderung im Bibliotheksgesetz um ein weiteres Jahr verlängert werden soll. Das Denkmalschutzgesetz ist anerkanntermaßen deutlich komplexer. So hat sich bei der fachlichen Überprüfung weiter reichender Beratungs- und Abstimmungsbedarf ergeben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Hessische Bibliotheksgesetz hat sich in den fünf Jahren seines Bestehens bewährt. Mit der heute anstehenden Novellierung kann die vielfältige Bibliothekslandschaft in unserem Bundesland weiterhin in einem passenden rechtlichen Rahmen arbeiten.

In diesem Sinne bitte ich um die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf mit den vorgesehenen Änderungen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Nächste Wortmeldung, Frau Kollegin Beer für die Fraktion der FDP.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Kurz zu der Auswertung der Anhörung und zu den Vorschlägen der Freien Demokraten für Änderungen am Hessischen Bibliotheksgesetz: Ich habe bereits in der ersten Lesung angekündigt, dass mir die Streichung des Zugangsrechts für jedermann aus der Präambel wenig eindeutig zu sein scheint. Ich glaube, es wäre sinnvoller gewesen, dies nicht nur in verstreuten Einzelfällen aufzunehmen, sondern grundsätzlich an den Anfang der Regelung dieses Gesetzes zu stellen.

Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass nach der letzten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vor wenigen Monaten zum Pflichtexemplarrecht des Landes

eine Klarstellung in dem entsprechenden § 4 hätte erfolgen müssen.