Ich probiere es. – Meine Damen und Herren, es geht bei diesem Gesetzentwurf im Wesentlichen darum, hessisches Recht an europäisches Recht anzupassen. Ich glaube, dass der Kern dieses Gesetzentwurfs weitgehend unstrittig ist, weil es ja darum geht, mittels elektronischer Ausweise die Freizügigkeit zu erleichtern, indem Berufsqualifikationen und -abschlüsse vergleichbar gemacht werden. Damit soll die Anerkennung von im EU-Ausland erworbenen berufsqualifizierenden Abschlüssen erleichtert werden. Im Kern besteht Einigkeit darüber, dass das sinnvoll ist.
Wir haben in der ersten Lesung dazu eine Debatte geführt. Heute sind einige Punkte schon genannt worden; deshalb will ich ein paar Sätze zum Verfahren sagen. Herr May, Sie haben gesagt, dass Sie überhaupt nicht verstehen, warum es bei der ersten Lesung keine so kritische Debatte gegeben habe, wie das heute und im Ausschuss der Fall war. Herr May, der große Unterschied zwischen der ersten und der zweiten Lesung ist, dass wir in der Zwischenzeit die Stellungnahmen der Anzuhörenden, also der Experten, bekommen haben.
Die Anhörungsunterlagen – das hat Kollegin Beer zutreffenderweise gesagt – werfen Fragen auf. Es gibt eine ganze Menge Kritik seitens der Kammern, aber auch seitens der GEW. Herr May, Sie haben jetzt gesagt, Sie verstünden die Kritik nicht. Ich antworte Ihnen: Man macht mündliche Anhörungen, damit man, wenn man die Kritik nicht versteht, nachfragen kann.
Herr May, es soll Fraktionen in diesem Hause geben – für Sie ist das vielleicht nicht mehr vorstellbar –, die Anhörungen ernst nehmen und zum Erkenntnisgewinn nutzen.
Auch wir haben uns das Ergebnis der Regierungsanhörung angeschaut. Es war ja nicht so, dass wir gesagt haben, wir müssen eine eigene schriftliche Anhörung machen. Das haben wir nicht einmal gefordert. Wir haben vielmehr gesagt, wir würden gerne, da sich aus den Regierungsunterlagen Fragen ergeben – auch für Sie haben sich offensichtlich Fragen ergeben –, bei den Anzuhörenden nachfragen, um uns ein Bild darüber machen zu können, ob die Kritik berechtigt ist oder nicht. Ich finde das Verfahren im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst ziemlich bedauerlich, dass es da keinerlei Bereitschaft seitens der CDU und der GRÜNEN gab, den Abgeordneten aus der Opposition die Möglichkeit zu geben, diesen Fragen nachzugehen. Mit so einem Verhalten sorgt man dafür, dass Gesetzentwürfe hier im Plenum nie einstimmig angenommen werden; denn es ist vollkommen klar: Wenn man als Opposition Unterlagen bekommt, darin Kritik an einem Gesetzentwurf findet und keine Möglichkeit hat, diese Fragen zu klären, dann können Sie natürlich nicht verlangen, dass wir dem Gesetzentwurf am Ende zustimmen, auch wenn der Kernpunkt – das will ich noch einmal sagen – sicherlich unstrittig ist. Es geht aber um die Umsetzung.
Der Minister hat im Ausschuss dargelegt, dass man an der Stelle ein ziemlich eiliges Verfahren praktiziert hat, dass alles sehr, sehr schnell gehen musste. Kollegin Beer hat schon im Ausschuss darauf hingewiesen, dass gerade bei einer solchen Eile möglicherweise Fehler passieren, die man am Ende mühsam korrigieren muss. Gerade deshalb wäre es sinnvoll gewesen, eine Anhörung zu machen.
Im Übrigen teile ich die Einschätzung, dass auf der Ebene der Europäischen Union derzeit andere Probleme und Fragen drängender sind als die Überlegung, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Hessen einzuleiten, weil das zu verabschiedende Gesetz ein paar Wochen zu spät in Kraft tritt.
Frau Kollegin Wissler, gibt es irgendwen in diesem Hause, der Sie davon abgehalten hat, einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Anhörung in der Sitzung des Ausschusses in der vergangenen Woche zu stellen? Sehen Sie es nicht auch so, dass es gerade unter dem Gesichtspunkt Flüchtlinge durchaus erwägenswert ist, die Frage der Anerkennung möglichst schnell zu beantworten?
Frau Wolff, der Umstand, dass Sie diese Frage stellen, zeigt, dass Sie mit dem Gesetzentwurf doch nicht so vertraut sind; denn in dem Entwurf geht es nicht um Flüchtlinge, sondern um im EU-Ausland erworbene Qualifikatio
Selbstverständlich müssen wir Flüchtlinge beruflich qualifizieren. Darum geht es in dem Gesetzentwurf aber nicht. Mit dem Gesetzentwurf wird die Bestimmung in hessisches Recht „übersetzt“, dass im EU-Ausland erworbene Berufsabschlüsse leichter anerkannt werden können. Das ist total sinnvoll, das finde ich vernünftig. Die Flüchtlinge, die zu uns kommen, haben in der Regel keinen im EUAusland erworbenen Abschluss, sondern kommen aus ganz anderen Ländern. Frau Wolff, dass Sie diese Frage stellen, zeigt, dass wir uns mit dem Gesetzentwurf etwas genauer hätten beschäftigen sollen.
Noch einmal zum Verfahren. Die Kollegin Beer hat im Ausschuss beantragt, eine mündliche Anhörung zu machen.
Frau Kollegin Wolff, die Opposition ist Ihnen an der Stelle ganz schön entgegengekommen, denn wir haben gesagt: Wenn die Landesregierung so freundlich ist, uns die Unterlagen zur Regierungsanhörung auszuhändigen, dann sind wir bereit, auf eine eigene schriftliche Anhörung zu verzichten. – Das Verfahren, schon vor einer Ausschusssitzung eine Anhörung zu beantragen, gibt es überhaupt nicht. Man macht Ausschusssitzungen, um darüber zu entscheiden, ob man eine Anhörung durchführt. Man hätte eine Sondersitzung machen müssen, um darüber zu befinden. Von daher finde ich Ihre Frage ziemlich absurd.
Die Frist ist sowieso schon gerissen. Von daher ist die Frage, ob man das nicht hätte anders machen können. Die noch offenen Fragen hätten wir gerne in einer mündlichen Anhörung geklärt. Das normale Verfahren ist, dass man einen Gesetzentwurf in erster Lesung hier im Plenum behandelt, dass der Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss geht und dass dann im Ausschuss darüber diskutiert wird, wie mit dem Entwurf umgegangen wird. Die Opposition war so freundlich und verständnisvoll, zu sagen: Zeitlich wird es ein bisschen knapp, wir müssen nicht extra eine schriftliche Anhörung machen, sondern wir können auch auf der Grundlage der Unterlagen zur Regierungsanhörung die offenen Fragen stellen. – Das wäre ein absolut praktikables Verfahren gewesen, aber darauf haben Sie sich leider nicht eingelassen.
Deshalb können wir, obwohl wir den Kernpunkt des Gesetzentwurfs richtig finden, dem Entwurf nicht zustimmen. Wir werden uns enthalten, weil viele Fragen offengeblieben sind.
Vielen Dank. – Herr Minister Rhein, bevor Sie reden, möchte ich sagen, wer uns auf der Besuchertribüne zuhört: die Jugendfeuerwehr von Groß-Umstadt. Schön, dass ihr hier seid.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren und liebe Kameradinnen und Kameraden der Jugendfeuerwehr von Groß-Umstadt! Zum Inhalt des Gesetzentwurfs ist sehr viel Kluges gesagt worden. Deshalb brauche ich das nicht zu wiederholen.
Lassen Sie mich darauf eingehen, warum ich im Ausschuss gesagt habe, dass ich der festen Überzeugung bin, dass wir uns ein weiteres Mal mit der Gesetzesmaterie werden befassen müssen. Auch wenn die inhaltlichen Spielräume bei der Umsetzung der Richtlinie als überwiegend eher gering anzusehen sind – ich glaube, das ist sogar eine Übertreibung –, gibt es Zweifelsfragen, gibt es Auslegungsfragen, die idealiter von allen 17 Gesetzgebern in Deutschland – den 16 Parlamenten der Länder und dem Bundestag – beantwortet werden sollten. Das ist bisher wegen der verkürzten Fristen, die nicht wir zu vertreten haben, nur teilweise gelungen. Aus diesem Grunde – ich betone: nur aus diesem Grunde – halte ich es für möglich, dass wir uns im Zuge einer konsensbasierten Vereinheitlichung der entsprechenden Bundes- und Landesgesetze kurzfristig erneut mit dieser Materie beschäftigen müssen.
Das hat aber nichts damit zu tun, dass der Gesetzentwurf mit heißer Nadel gestrickt worden wäre, Frau Kollegin Beer, wie Sie das in Ihrer Pressemitteilung formuliert haben. Das Gegenteil ist der Fall. Ich kann mit gutem Gewissen vor diesem Hessischen Landtag feststellen, dass das Wissenschaftsministerium bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs nicht nur zügig, sondern auch gründlich und sorgfältig gearbeitet hat, wie es das immer zu tun pflegt.
Ich bin kein Reiter und habe überhaupt keine Ahnung von Pferden und von den drei Grundschrittarten beim Reiten, von Schritt, Trab und Galopp. Alle Kenntnisse, die ich in diesem Zusammenhang habe, habe ich mir bei meiner Vortätigkeit als Innenminister im Zusammenhang mit der mir am Herzen liegenden Reiterstaffel erworben.
(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Man kann schon! – Janine Wissler (DIE LINKE): Dazu muss man aber reiten können!)
Wir haben das jedenfalls getan. Wenn Sie sich die Dinge im Übrigen angeschaut haben, werden Sie feststellen, dass wir die Stellungnahmen nicht nur eingehendst und sorgfältig geprüft, sondern dass wir auch die meisten der Anregungen übernommen haben.
Ich will nichts weiter dazu ausführen; das ist nicht meine Aufgabe als Mitglied der Regierung. Dennoch hat Frau Abg. Wolff da recht: Sie hatten seit vor Weihnachten die Möglichkeit, das zu lesen.
Ja, das glaube ich Ihnen. – Es wäre, da wir in Eile sind, auch möglich gewesen, zu beantragen, in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst, die vor einer Woche stattgefunden hat, eine Anhörung durchzuführen.
Das wäre alles möglich gewesen. Aber, wie gesagt, damit will ich mich hier gar nicht vertieft aufhalten.
Lassen Sie mich deswegen den einen oder anderen der Punkte, die wir nicht umsetzen konnten, kurz darstellen, um dann auf den Punkt von Frau Dr. Sommer noch einmal zurückzukommen.
Warum lacht da ausgerechnet Jürgen Frömmrich? – Wenn sich ausgerechnet die GEW gegen den Vorwarnmechanismus ausspricht, muss ich sagen: Dem kann richtlinienkonform nicht gefolgt werden. Das ist der Sinn der Richtlinie.
Davon abgesehen, will ich auch sagen: Es ist sehr schwer nachvollziehbar, weshalb etwa ein Arzt, der im Herkunftsland seine Approbation verloren hat, oder Angehörige pädagogischer Berufe, denen z. B. wegen sexuellen Missbrauchs ein Berufsverbot erteilt worden ist, in einem anderen Mitgliedstaat zur Berufsausübung zugelassen werden sollen, nur weil in dem aufnehmendem Mitgliedstaat keine Kenntnis über das Berufsverbot besteht. Das ist der wichtigste Grund für diese Richtlinie.