Dann haben Sie gesagt, das funktioniere nur bei einer Windrichtung. – Wir stellen fest: 2015 herrschte an 75 % aller Tage Westwind. An drei Vierteln aller Tage kam der Westbetrieb zur Anwendung, und dementsprechend haben dort auch die Lärmpausen eine Rolle gespielt.
Ferner haben Sie gesagt, das funktioniere nur bei perfekten Wetterbedingungen und würde niemals angewandt werden. – Wir haben nach Stand Ende Februar seit Beginn des Probebetriebs eine Umsetzungsquote der Lärmpause abends von 91 % und morgens von 96 %.
Sie haben gesagt, das sei nur ein Nullsummenspiel. – An dieser Stelle will ich die Fluglärmkommission von gestern zitieren, in der übrigens ziemlich viele Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sitzen, Herr Kollege Weiß, jedenfalls mehr als GRÜNE und Christdemokraten. In der Presseerklärung der Fluglärmkommission heißt es:
Die vergleichende Auswertung der Lärm-Messstationen in den Nachtrandstunden vor und nach Einführung der Lärmpausen zeigte überwiegend die erwarteten Effekte. So konnten große Verbesserungen von bis zu 10 dB(A) unter der Anfluggrundlinie der Landebahn Nordwest (Frankfurter Süden und Offen- bacher Norden) aufgrund der Verlagerung der Anflüge zwischen 22 und 23 Uhr auf die Südbahn nachgewiesen werden. Auch in Neu-Isenburg über
wogen die Entlastungen in der Zeit zwischen 5 und 6 Uhr durch die Schließung der Südbahn die aufgetretenen zusätzlichen Belastungen in der nächtlichen Abendrandstunde deutlich, und im Süden Offenbachs hielten sich die Verbesserungen und die Verschlechterungen insgesamt die Waage. Die positiven Effekte bei den Abflügen
im Süden und Südwesten des Flughafens waren demgegenüber zwar viel geringer, aber gleichwohl … immer noch erkennbar.
Um es Ihnen einmal konkret zu sagen: In Neu-Isenburg haben wir abends eine zusätzliche Belastung zwischen 2,5 und 4,5 dB, aber morgens eine Entlastung von 6 dB. Im Frankfurter Süden bzw. im Offenbacher Norden haben wir abends eine Entlastung von 10 dB. Sie haben hier gerade gesagt, das wieder abschaffen zu wollen. Gehen Sie nach Sachsenhausen, in den Offenbacher Norden, gehen Sie in die Offenbacher Innenstadt, gehen Sie nach Neu-Isenburg, und sagen Sie den Leuten, dass Sie diese Entlastung wieder abschaffen wollen. Dazu fordere ich Sie hiermit ausdrücklich auf; machen Sie das.
Natürlich – das ist der letzte Punkt, an dem Sie sich festhalten – gibt es die Behauptung, die Leute hätten gar nichts gemerkt. Ich will Ihnen einmal sagen, wie die Frage lautet, die wir in der repräsentativen Umfrage gestellt haben. Wir haben gefragt: „Haben die Lärmpausen Ihr Alltagsleben verändert?“ Im Nachhinein will ich Ihnen sagen, dass ich diese Frageformulierung nicht selbst vorgenommen habe. Hätte ich sie vorher gesehen, hätte ich wohl gesagt: „Na ja, was sollen die Leute denn darauf antworten?“ Ich meine: Verändern die Reden des Abg. Weiß das Alltagsleben der Menschen in Hessen? – Da haben Sie wahrscheinlich hundertprozentige Nicht-wahrgenommen-Quoten.
Also, die Frage lautete, ob die Lärmpausen das Alltagsleben verändert hätten. Darauf haben 90 % mit Nein geantwortet. Die nächste Frage lautete: „Wie bewerten Sie das Lärmpausenmodell?“ Das bezog sich auf die Betroffenen. 43,1 % antworteten mit „eher positiv“, 33,3 % „eher neutral“. Die nächste Frage lautete: „Wollen Sie, dass diese Lärmpausen weitergeführt werden?“ Da sagen 71 % der Betroffenen: „Ja, das wollen wir.“
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wenn Sie sich jetzt an der Frage festhalten, dass 90 % gesagt haben, es habe ihr Alltagsleben nicht verändert – bitte sehr, das ist Ihr gutes Recht. Aber auch an diesem Punkt sage ich: Wir gehen den konsequenten Weg weiter, aktive Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen, und dazu gehören auch Veränderungen im Flugbetrieb wie auch Veränderungen der Bahnbelegung.
Ich bin mir sicher, dass die Menschen, wenn sie am Ende vor die Wahl gestellt werden – wollen Sie, dass man auf diesem mühseligen Weg weitergeht, oder wollen Sie, dass Marius Weiß das alles wieder abschafft? –, sich für den mühseligen Weg entscheiden werden, weil er nämlich Ergebnisse bringt.
Wir haben auf die Ergebnisse des dritten Moduls der NORAH-Studie reagiert. Wir werden die angekündigten Schritte umsetzen und die Schulträger und Grundschulen dabei unterstützen, für ausreichend baulichen Schallschutz zu sorgen.
Wir sind beim Thema Regionalfonds dabei, die Anliegen der betroffenen Kommunen aufzugreifen und umzusetzen und für einen dauerhaften Lastenausgleich zu sorgen.
Wir sind übrigens auch beim Vollzug des Fluglärmschutzgesetzes dabei, vorhandene Defizite im Bundesrecht zugunsten der Betroffenen bei der Abwicklung der Außenwohnbereichsentschädigungen zu lösen.
Letzter Punkt. Derzeit wird am zweiten Maßnahmenpaket zum aktiven Schallschutz im Forum Flughafen und Region gearbeitet. Das soll spätestens 2017 durch das FFR verabschiedet sein und der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Auch da unterstützen wir die konzeptionellen Arbeiten innerhalb dieser vier Arbeitsgruppen in vielfältiger Form.
Das sind einige Beispiele, wo konkrete Politik im Rahmen des rechtlich Möglichen die Belastungen der Betroffenen reduziert. In diesem Sinne werden wir unsere Arbeit zum Fluglärmschutz fortsetzen, sowohl in Richtung Bund als auch nicht zuletzt ganz konkret den Kampf um jedes Dezibel weniger in unserer Region. Der wird am Ende erfolgreich sein, da bin ich mir sehr sicher. – Vielen Dank.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen – Drucks. 19/3147 zu Drucks. 19/3073 –
Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Asylrecht verteidigen – Aufnahmestrukturen schaffen – Teilhabe ermöglichen – Drucks. 19/2649 –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen:
Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Stimmenthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir schaffen heute die gesetzliche Grundlage zur Erhöhung der Pauschalen für die Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen. Das ist ein guter Tag für die Kommunen, für die Flüchtlinge, für die aufnehmende Gesellschaft, für die Helfer.
Die Pauschalen werden rückwirkend zum 1. Januar um 45 % erhöht. Sie steigen in den Kreisen Nord-, Mittel- und Osthessens von 601 € auf 865 €, im Rhein-Main-Gebiet und Südhessen von 652 € auf 940 € und in Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach von 725 € auf 1.050 € pro Person und Monat. Allein für diese Erhöhung fließen 110 Millionen € im Jahr 2016 zusätzlich an die Kommunen. Damit steht Hessen an der Spitze derjenigen Länder, die die Unterstützung der Kommunen über eine Pauschale regeln.
Ebenso wichtig wie die Höhe der Hilfen für Kreise und kreisfreie Städte ist der Konsens zwischen dem Land und den Kommunalen Spitzenverbänden. Er wurde im Dezember 2015 erzielt. Der Hessische Städtetag, der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund äußerten Zufriedenheit über die Verhandlungsergebnisse. Handlungsfähigkeit der Kommunen, bedarfsgerechte Unterstützung und Beendigung von jahrelangen Auseinandersetzungen wurden in den Stellungnahmen hervorgehoben. Die Einbringung des Gesetzentwurfs der Regierungsfraktionen mit der SPD und die Zustimmung der FDP zeigen die große Übereinstimmung im Hessischen Landtag.
Bei der Übermittlung der Formulierungshilfen des Ministeriums für den Fraktionsgesetzentwurf ist uns leider ein kleiner Fehler unterlaufen, der den Ergänzungsantrag not
wendig macht. Für die Flüchtlinge, die ohne formelles Asylverfahren über die sogenannte Notstandszuweisung hierherkommen – es handelt sich in erster Linie um Flüchtlinge aus Syrien –, sollen natürlich ebenfalls die größeren Beträge der Pauschalen gelten.
Meine Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns, dass wir mit Konzepten auf allen staatlichen Ebenen die Flüchtlingsfragen angehen. Dies ist auch angesichts der Bewertung der Wahlergebnisse am letzten Samstag von großer Bedeutung. Ich möchte, bezogen auf Bund und Land, einige wenige Stichpunkte nennen.
Zunächst Stichpunkte, die die Bundesebene betreffen: die Erhöhung der Bundesmittel für das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR um weitere 500 Millionen €, Fluchtursachenbekämpfung vor Ort, erfolgreiche Gespräche mit den Maghreb-Staaten durch den Bundesaußenminister, abgelehnte Asylbewerber dort wieder aufzunehmen, aktuelle Gespräche der EU mit der Türkei. Hier wurde das Etappenziel erreicht, dass aufgegriffene Flüchtlinge an der türkisch-griechischen Seegrenze von der Türkei zurückgenommen werden. Das Geschäft der Schleuserbanden wird so deutlich reduziert.
Die Bundeskanzlerin hat an diesen Ergebnissen entscheidenden Anteil. In einem Interview der „FAZ“ am Sonntag vorletzter Woche erklärte etwa der türkische Ministerpräsident Davutoglu, die EU sei zwar ziemlich widersprüchlich in ihrer Haltung, aber die einzig verlässliche, ernst zu nehmende und zielorientierte Gesprächspartnerin sei eben unsere Bundeskanzlerin.
Zur Landesebene. Das Land hat es in einem Kraftakt geschafft, für alle Flüchtlinge, die vorübergehend in Zelten untergebracht worden waren, eine befestigte Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Zustände wie in Berlin sind in Hessen ausgeschlossen. Obdachlosigkeit gibt es in Hessen nicht. Der in Hessen einzigartige Aktionsplan, der mit 1,3 Milliarden € finanziert wird, wird schon jetzt in Teilen umgesetzt, etwa in den Bereichen Sprachvermittlung, Unterstützung ehrenamtlicher Hilfe, medizinische Versorgung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist die richtige Antwort auf Bedenken und Fragen der Bürger, und das werden wir hier gemeinsam als Politik fortsetzen.