Dieses Gesetzchen ist sicher größtenteils unproblematisch. Deswegen, glaube ich, können wir das dann im Ausschuss weiter beraten. Wir warten stattdessen auf die HBO-Novelle und sind gespannt, ob wir darin dann einen grünen Anstrich finden und ob die Forderungen der GRÜNEN, die wir auch damals bei der HBO-Novelle immer unterstützt haben, den Weg ins Gesetz finden. Von daher glaube ich, viel länger muss man darüber nicht reden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Wissler. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der ersten Lesung.
Zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen wir den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien – Drucks. 19/3561 –
Eingebracht wird der Gesetzentwurf von Herrn Staatsminister Boris Rhein. Wir haben vereinbart, es gibt keine Aussprache dazu. Bitte schön.
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen in erster Lesung den Gesetzentwurf für eine Neufassung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien vor. Da wir vereinbart haben, dass wir jedenfalls in erster Runde keine Aussprache machen, will ich Ihnen gerne zusichern, dass wir Ihnen die Unterlagen der Anhörung der Regierung heute noch überstellen.
Zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen wir nun den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz – Drucks. 19/3562 –
Eingebracht wird der Gesetzentwurf von Frau Staatsministerin Hinz. Bitte schön, Frau Staatsministerin.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Gesetz hat Erleichterungen für die Wasserverbände im Bereich der Haushaltswirtschaft zum Ziel. Im Gesetz sollen Vorschriften zum Sonder- und Treuhandvermögen entfallen, und auf die Verwendung produktiver Ziele und Kennzahlen kann künftig verzichtet werden. Vor allen Dingen die kleinen Wasserverbände mit einem Volumen von unter 120.000 €, die meistens ehrenamtlich geführt werden, sollen auch weiterhin auf die Doppik verzichten können.
Es gab während der Anhörung einige Veränderungswünsche, die wir weitestgehend aufgenommen haben. Wir stellen die Unterlagen gern dem Ausschuss zur Verfügung. Ich freue mich auf die Beratung. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Ich eröffne die Aussprache. Als erster Kollege hat sich Kollege Hofmeister von der CDU zu Wort gemeldet.
Wenn sich die Geschäftsführer darauf geeinigt haben, dass es keine Aussprache gibt, machen wir es natürlich ohne Aussprache.
Wir überweisen den Gesetzentwurf nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) – Drucks. 19/ 3570 –
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bringen hiermit den Gesetzentwurf für ein Hessisches Denkmalschutzgesetz ein. Die letzte grundlegende Überarbeitung hat das Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmäler, kurz Denkmalschutzgesetz genannt, 1986 erfahren. In dieser Fassung gilt es bis auf einige kleine Neuerungen bis heute. In dieser Form hat sich das Gesetz auch bewährt. Der Denkmalschutz nimmt in Hessen eine wichtige Rolle ein, und das ist auch richtig so. Allen in diesem Hause sind Beispiele aus den Wahlkreisen bekannt, bei denen in Zeiten vor dem Bestehen eines Denkmalschutzgesetzes Bausünden begangen bzw. historisch wertvolle Gebäude vernichtet wurden. Nicht nur einmal ist in der Rückschau der Ärger über den Verlust von Kulturgut feststellbar.
Natürlich darf nicht verschwiegen werden, dass mitunter auch Skepsis besteht, wenn das Stichwort „Denkmalschutz“ fällt. Oftmals herrscht das Bild vor, Denkmalpfleger wollten verhindern oder sich gegen jegliche Art der Veränderung stellen. Ich habe unsere Denkmalpfleger in Hessen anders kennengelernt. Bei einem genaueren Blick zeigt sich, dass sicherlich auch ein Umdenken gegenüber den Zeiten vor 20 oder 30 Jahren vollzogen wurde. Baudenkmäler sind je nach Anlage nicht nur zum Anschauen da. Es geht nicht darum, Altstädte zu Freilichtmuseen zu erklären, sondern Leben in den Orten und Städten zu erhalten, trotz mancher berechtigter Auflagen des Denkmalschutzes. Ich möchte dies noch einmal betonen: Der Auftrag der Denkmalpflege ist keineswegs einfach. Kurz gefasst könnte man den Auftrag so beschreiben: Kulturgut zu bewahren, Kulturgut erlebbar und nutzbar zu erhalten oder zu machen.
Dafür braucht es den sachlichen und zielorientierten Umgang mit Eigentümern, privaten Investoren, kommunalen Trägern sowie die Pflege und den Erhalt landeseigener Liegenschaften mit Augenmaß. Fragestellungen nach der Zumutbarkeit und Angemessenheit sind zu beantworten, Abwägungsentscheidungen zu treffen. Dies sind keine Kleinigkeiten. Am Ende kommt es auf den vernünftigen Umgang aller beteiligten Verhandlungspartner miteinander an.
Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen mit seinem Präsidenten Dr. Markus Harzenetter an der Spitze, der Verwaltung Schlösser und Gärten mit Direktor Karl Weber, der Landesarchäologie Hessen mit Herrn Dr. Udo Recker sowie den unteren Denkmalschutzbehörden für die engagierte Arbeit zur Bewahrung unserer Kulturdenkmäler in Hessen.
Ich will in aller Kürze die wesentlichen Neuerungen des Gesetzentwurfs darstellen, beginnend mit dem jetzt wirklich klaren Titel „Hessisches Denkmalschutzgesetz“. Der Begriff und die Auslegung eines Bodendenkmals werden der wissenschaftlichen Praxis angepasst. Die Aufnahme des UNESCO-Welterbes und damit nochmals ein besonderer Schutz für unsere derzeit sechs hessischen Welterbestätten sind berücksichtigt worden. Das ist im allgemeinen Teil des Entwurfs, in der Erläuterung, irrtümlich noch mit fünf benannt. Die Denkmalfachbehörde, also das Landesamt für Denkmalpflege Hessen, ist nun ausdrücklich als
Dann kommt ein weiterer wichtiger Bereich. Wie in so vielen Lebensbereichen spielt das Ehrenamt natürlich auch für den Denkmalschutz eine Rolle. Dies wird in zahlreichen Initiativen deutlich, welche sich beispielsweise für den Erhalt von Baudenkmälern starkmachen. Um diese Rolle zu würdigen, wird in § 7 des Denkmalschutzgesetzes das Ehrenamt nun gesetzlich verankert. Der Denkmalschutz muss sich natürlich auch veränderten Schwerpunktsetzungen stellen. Da in den letzten Jahren der Klima- und Ressourcenschutz eine weitere Aufwertung erfahren hat, wird dies in § 9 verdeutlicht. Im Entwurf ist zudem vorgesehen, die Genehmigungstatbestände verständlicher und die Voraussetzungen für zu erteilende Genehmigungen als Positivliste zu fassen.
Ich darf noch erwähnen, dass das bisherige Denkmalbuch als Denkmalverzeichnis fortgeführt werden soll und überarbeitet wird. Es ist zudem vorgesehen, dass Eigentümer bei der Erfassung ihres Kulturdenkmals in jedem Falle zu unterrichten sind. Bisher war dies eine Sollbestimmung. Zudem ist vorgesehen, dass Routinefälle bei den unteren Denkmalschutzbehörden unter bestimmten Voraussetzungen auch beschleunigt werden können. Als Letztes nenne ich an dieser Stelle noch, dass das Verfahren zum sogenannten Schatzregal klarer strukturiert werden soll. Auch wird die Frage von Fundprämien neu geregelt.
Meine Damen und Herren, unser Bundesland verfügt über ein sehr gutes Denkmalschutzgesetz. Trotz der langen Geschichte – ich erwähnte die Jahreszahl 1986 – erfährt das Hessische Denkmalschutzgesetz in Summe überschaubare Veränderungen und notwendige Anpassungen an geänderte Realitäten. Es bleibt ein zuverlässiger und berechenbarer Rahmen für den Denkmalschutz, für die in diesem Bereich tätigen Menschen und Institutionen.
Ich freue mich auf eine sachliche Beratung im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. Über den Ablauf der Beratungen wurde am Ende der letzten Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst Einigkeit erzielt. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Hofmeister, für die Einbringung. – Als erste Rednerin hat sich Frau Kollegin Beer von der FDP-Fraktion zu Wort gemeldet. Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will gleich auf den wesentlichen Punkt dieser Gesetzesänderung kommen. Es ist völlig richtig, wenn der Kollege Hofmeister sagt, dass wir an sich ein sehr gutes Denkmalschutzrecht haben – ein Denkmalschutzrecht, das so formuliert ist, dass es für die Abwägung von Sachverhalten vor Ort ausreichend Spielraum lässt. Ich glaube, genau darauf kommt es an: die Einzelfälle wirklich zu betrachten, alle Belange mit einzubeziehen, die aufgrund des Denkmalschutzes, des Erhalts von Gebäuden – teilweise
sind es nur Reste von Gebäuden – und der Nutzung solcher Denkmäler oder der Nutzung der sie umgebenen Flächen im Einzelfall vor Ort anfallen. Es gilt aber natürlich auch, die wirtschaftliche Tragfähigkeit solcher Nutzungen im Einzelfall abzuwägen.
Herr Kollege Hofmeister, das ist etwas, von dem ich glaube, dass es das bisherige Denkmalschutzrecht in Hessen sehr gut gewährleistet. Ich bin ähnlich wie Sie der Auffassung, dass auch unsere Denkmalpfleger, sowohl die oberste Landesbehörde als auch die örtlichen Denkmalschutzbeauftragten, damit sehr verantwortungsvoll umgehen. Wir haben uns als FDP-Fraktion damit in der Vergangenheit sehr intensiv auseinandergesetzt, weil immer wieder Klagen geäußert werden, dass gerade private Eigentümer Schwierigkeiten hätten. Es war in der Regel kein Problem des vorhandenen Rechtszustands, sondern vielleicht unterschiedlicher Auslegungen vor Ort, die sich in den letzten Jahren aber durchaus eigentümerfreundlicher verändert haben. Darauf kann man einwirken, wenn man ein Recht hat, das die Möglichkeit lässt, alle Belange gleichermaßen einzubeziehen und die Aktualitäten entsprechend den Gegebenheiten abzuwägen.
Jetzt legen Sie einen Denkmalschutzgesetzentwurf vor, der genau in diesen Punkt eingreift, weil Sie nämlich die Frage des Stellenwerts der abzuwägenden Belange entgegen der bisherigen Fassung verschieben. Sie verschieben sie zugunsten von Klima- und Ressourcenschutz. Daher frage ich mich natürlich, ob wir mit diesem Entwurf nicht Gefahr laufen, aus diesem Denkmalschutzgesetz ein Antidenkmalschutzgesetz zu machen.
Wenn man sich einmal die Regelungen anschaut, dann ist es explizit so, dass der Klima- und Ressourcenschutz bei aller Notwendigkeit, die gegeben ist – das geben wir offen und ehrlich zu –, eben nicht mehr eine Einzelfallprüfung bei einer Reihe von abzuwägenden Belangen ist, sondern dass er in besonderer Art und Weise zu berücksichtigen ist und dementsprechend vor andere Belange, insbesondere auch vor die Belange des Denkmalschutzes, gestellt wird. Dementsprechend haben Sie auch die entsprechenden Ermessenserwägungen im Gesetz für die Fachbehörde eingeschränkt. Wir laufen damit Gefahr, die Ausgewogenheit der Einzelfallentscheidung zu verlieren.
Ich gebe offen und ehrlich zu, dass das jetzt erst einmal aufgrund der juristisch vorgelegten Formulierungen eine gut fundierte Vermutung ist. Denn Sie haben ja ein Fraktionengesetz vorgelegt. Es ist bei solch einer Materie, die nicht besonders eilbedürftig ist und normalerweise mit allen Betroffenen, insbesondere mit Sachverständigen und anderen, umfangreich vorbereitet wird, per se etwas eigenartig, dass es nicht einen Regierungsentwurf gibt, aufgrund dessen die Betroffenen und Sachverständigen angehört werden, sondern dass Sie dieses Verfahren, insbesondere die Anhörung, abkürzen und es direkt als Fraktionengesetz einbringen.
Da könnte man jetzt verschiedene Vermutungen haben, beispielsweise dass es einen Widerspruch zwischen den zwei beteiligten Ministerien für Umwelt und für Wissenschaft und Kunst gibt. Darüber will ich mich gar nicht ergehen. Ich sehe nur, dass das Beratungsverfahren meines Erachtens mutwillig abgekürzt wird, ohne dass ich dafür eine Notwendigkeit sehe. Das wiederum nährt meinen Zweifel, dass Sie nicht nur ein bisschen modernisieren