Protokoll der Sitzung vom 14.07.2016

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zehntes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften – Drucks. 19/3595 zu Drucks. 19/3546 zu Drucks. 19/ 3471 –

Berichterstatter ist der Abg. Klein (Freigericht). Ich bitte um die Berichterstattung.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung des Rechtspolitischen Ausschusses mitteilen. Der Rechtspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Stimmenthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf in dritter Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucks. 19/3546 anzunehmen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege.

Es ist vereinbart, dies ohne Aussprache abstimmen zu lassen. Ich gehe dann gleich in die Abstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SPD. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieses Gesetz in dritter Lesung angenommen worden und zum Gesetz erhoben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 48 auf:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 (HBesVAnpG 2016) – Drucks. 19/3596 zu Drucks. 19/3592 zu Drucks. 19/3373 –

Berichterstatter ist der Abg. Bauer. Herr Kollege, ich bitte Sie um die Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD, DIE LINKE und FDP, den Gesetzentwurf in dritter Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucks. 19/3592 anzunehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Bauer. – Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. Als Erster hat sich Kollege Heinz von der CDU zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute wird in dritter Lesung und endgültig die Rechtsgrundlage für eine lineare Erhöhung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten zum 1. Juli 2016 geschaffen.

(Zuruf der Abg. Nicola Beer (FDP) – Zurufe von der SPD)

Über diese lineare Erhöhung der Bezüge hinaus wird auch noch eine Sockelanhebung mit aufgenommen.

Die Zeit läuft nicht. Ist das Mikrofon an?

Es ist an.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sagte es eingangs: Wir schaffen heute in dritter Lesung und endgültig die Rechtsgrundlage für eine lineare Steigerung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten in Hessen zum 1. Juli diesen Jahres rückwirkend. Darüber hinaus hat die Koalition sich entschlossen, mit einem Sockelbetrag von 420 € im Jahr die Beamtinnen und Beamten ganz besonders zu bedenken, die in den unteren Besoldungsgruppen eingestuft sind.

Es war kein einfacher Prozess. Es war ein schwieriger Abwägungsprozess. Es gibt rechtliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das explizit Kriterien und Vorgaben aufgestellt hat, die in diesen Gesetzentwurf eingeflossen sind. Zum anderen wurde natürlich das Alimentationsprinzip beachtet, aber auch die Haushaltslage des Landes. Alles in allem ist es, so glaube ich, ein sehr guter Gesetzentwurf, den wir heute zum Gesetz erheben sollten. Wir sind uns sicher: Hessen erfüllt mit diesem Besoldungsänderungsgesetz beide Voraussetzungen, zum einen die Einhaltung der Schuldenbremse in Hessen und zum anderen natürlich auch das Alimentationsprinzip.

(Beifall bei der CDU)

Beamte und Beamtinnen sind eine Beschäftigtengruppe ganz besonderer Art, die kaum ihresgleichen findet. In ganz wenigen Ländern auf der Welt gibt es überhaupt diesen Status in der Form, wie wir ihn in Deutschland kennen. Und auch in Deutschland stechen sie hervor.

(Günter Rudolph (SPD): Was heißt das? Was bedeutet das?)

Danke für das Stichwort, Herr Rudolph. – Das heißt z. B., dass sie besondere Rechte, aber auch besondere Pflichten in diesem Land haben.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Zu diesen besonderen Rechten – ich weiß nicht, ob das jedem der Zuhörerinnen und Zuhörer und jedem in der Öffentlichkeit so geläufig ist – gehört, dass man neben einem Grundgehalt, das Sie in den Tabellen nachlesen können, eine monatliche weitere Zulage von 5 % dieses Grundgehalts automatisch dazubekommt. Das lassen Sie bei Ihren Besoldungsvergleichen immer ganz gern unter den Tisch fallen.

(Günter Rudolph (SPD): Das nennt sich Sonderzahlungen! Das wissen wir schon!)

Diese 5 % unterschlagen Sie immer ganz gern. Beamtinnen und Beamte erhalten darüber hinaus weitere Leistungen, die sonst kein Beschäftigter in Deutschland erhält. Ich halte Ihnen einmal beispielsweise die Seite mit den Familienzuschlägen hoch, die bei den hessischen Regeln ganz besonders herausstechen: Allein wenn Sie verheiratet sind, bekommen Sie im Monat künftig zusätzlich 125,16 €. Wenn Sie verheiratet sind und ein Kind haben, bekommen Sie insgesamt 232,21 € als Zuschlag. Bei zwei Kindern sind es 339 €. Wenn Sie eine Familie mit drei Kindern sind, bekommen Sie beachtliche 672,80 €. Es lohnt sich also. Der eine oder andere Kollege, der vier Kinder hat, rechnet gerade schon durch, ob es für ihn klüger gewesen wäre, Beamter zu werden.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Spaß beiseite, ganz im Ernst. Das Alimentationsprinzip kennt Vergütungsmerkmale, die sonst niemand in Deutschland hat. Aber es gibt natürlich auch Pflichten, die sich insbesondere dadurch ausdrücken, dass über die Besoldung per Gesetz entschieden wird und eben nicht über Tarifverhandlungen. Das heißt, Vergleiche zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten sind immer nur bedingt sachdienlich und angemessen.

Ich möchte aber – wir haben heute verkürzte Redezeiten – noch zwei oder drei Sätze zu den selbst ernannten Anwälten der Beamten verlieren, die hier im Raum sind; die drei Oppositionsfraktionen gerieren sich immer als die großen Vertreter und Anwälte der Beamtinnen und Beamten in Hessen. Da haben wir zum einen DIE LINKE, die größten Vorkämpfer, die immer die größten Steigerungen versprechen, aber bei der Gelegenheit gerne unter den Tisch fallen lassen, dass sie sich an anderer Stelle für ein einheitliches Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst einsetzen. Was heißt „einheitliches Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst“?

(Demonstrativer Beifall bei der LINKEN)

Klatschen Sie ruhig, dann sage ich Ihnen auch, was das heißt. Da sollten Sie den Beamtinnen und Beamten auch sagen, was das heißt. – Das heißt Rentenversicherungspflicht, Arbeitslosenversicherungspflicht, Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn sie das alles einrechnen, dann haben sie ganz schnell ein gutes Drittel weniger netto auf dem Konto. Sagen Sie das, wenn Sie darüber sprechen, bitte dazu.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Auch bei den Sozialdemokraten ist man immer der Vorkämpfer für die Beamtinnen und Beamten, zumindest solange man nicht irgendwo regiert. Immer dann sieht das komischerweise anders aus. Auch da ist ganz deutlich herauszustellen, dass Ihre Bürgerversicherung – so nennen Sie es vornehm, aber wir nennen es Zwangseinheitsversicherung –, in die Sie Beamte einbeziehen wollen, dazu führt, dass diese netto deutlich weniger in der Tasche hätten. Das lassen Sie immer gerne unter den Tisch fallen.

(Beifall bei der LINKEN und des Abg. Dr. h.c. Jörg- Uwe Hahn (FDP) – Zurufe von der SPD: Ei, ei, ei!)

Auch die Kollegen der FDP sind seit Neuestem die Anwälte der Beamten; in dem „Polizeireport“ der GdP konnte ich nachlesen, dass die Kanzlei Greilich & Coll. in Gießen seit Neuestem auch die GdP vertritt und rechtlich berät. Ich hatte bisher immer gedacht, wenn man sich als Politiker als Anwalt der Beamten versteht, dann macht man das in einem Parlament – nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

(Zurufe von der SPD, der LINKEN und der CDU)

Es ist leichter, wenn nur einer spricht, und zwar der, der am Pult ist. – Auch dort ist es so, dass die rechtliche Bewertung der – –

Herr Kollege, Sie müssen zum Ende kommen.

Das versuche ich gerade. Wenn Sie aufhören, dazwischenzurufen, tue ich das auch sehr gerne. – Die Argumentation der selbst ernannten Anwälte hier im Parlament ist vordergründig und durchsichtig. Ich glaube, wir haben mit dem Gesetzentwurf, der heute in dritter Lesung zur Abstimmung und zur Beschlussfassung kommt, einen ausgewogenen Kompromiss gefunden: zwischen dem Interesse der Beamtinnen und Beamten am Alimentationsprinzip auf der einen Seite und dem Interesse aller hessischen Bürgerinnen und Bürger an der Einhaltung der Schuldenbremse auf der anderen Seite.

Herr Kollege!

Deshalb werden wir heute in dritter Lesung hier zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Heinz. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Greilich von der FDP-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

(Zurufe der Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel und Günter Rudolph (SPD))

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Heinz, ich bin so manches gewohnt, von Ihnen eigentlich nur Gutes. Wenn ich gehört habe, was Sie zur Fraktion der LINKEN gesagt haben und zu deren Vorstellungen, kann ich das nur bestätigen. Das ist vollkommen richtig.

Ein bisschen daneben war das, was Sie zu mir gesagt haben. Ich will das nur am Rande erwähnen. In der Tat vertritt ein Kollege meiner Kanzlei auch eine Gewerkschaft, die in dieser Auseinandersetzung eine Rolle spielt. Das tut er allerdings nicht seit Neuestem, sondern schon seit vielen Jahren.

(Zurufe der Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE) und Günter Rudolph (SPD))

Das soll es dazu dann auch gewesen sein. Ich glaube, wir hatten einmal vereinbart, dass wir über solche Dinge hier im Parlament nicht debattieren.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Herr Kollege Heinz, in der Sache war Ihr Vortrag dieses Mal enttäuschend. Das muss ich wirklich sagen. Ich muss allerdings auch dazusagen, ich hatte nicht die Hoffnung, dass jetzt auf einmal die Anhörung und vielleicht die Debatte, die wir vorgestern geführt haben, oder auch die ausführliche Beratung, die wir im Innenausschuss an dem Abend noch zu dem Thema hatten, doch noch wirken.