Christian Heinz
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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Berichterstatter hat es vorgetragen: Der Ausschuss empfiehlt einstimmig – bei Enthaltung der drei Oppositionsfraktionen –, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Vielleicht geben sich die drei anderen Fraktionen einen Ruck und stimmen heute im Plenum dem Gesetzentwurf zu; denn es ist ein guter Gesetzentwurf. Sein Schwerpunkt liegt auf der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege. Das hat für das Land Hessen und seine Beamtinnen und Beamten höchste Priorität. Wir wollen Regelungen schaffen, die flexibel und familienfreundlich sind und den betroffenen Beamtinnen und Beamten das ermöglichen, was auch den Tarifbeschäftigten schon möglich ist. Wir wollen damit als Land Hessen ein attraktiver Arbeitgeber bleiben, der in Situationen besonderer Belastung besondere Möglichkeiten schafft, wenn es für Beamtinnen und Beamte finanziell eng zu werden droht, weil sie ihre Tätigkeit unterbrechen oder den Umfang ihrer Tätigkeit verringern müssen, um Angehörige zu pflegen, den Betroffenen zinsfrei einen Vorschuss zu gewähren, damit sie über diese schwierige Zeit etwas leichter hinwegkommen. Die Familienpflegezeit soll also ein Baustein sein, der es ermöglicht, die dienstlichen Belange mit den familiären Belangen, die in solchen Sondersituationen entstehen können, in Einklang zu bringen.
Wir haben nach der Anhörung weitere Aspekte in den Gesetzentwurf aufgenommen. Ein Ergebnis der Anhörung war die Erkenntnis, dass im Falle einer kurzzeitigen Unterbrechung der Tätigkeit oder einer Beurlaubung zum Zweck der Pflege in manchen Fällen der Wegfall des Beihilfeanspruchs droht. Diese Regelungslücke wollen wir durch eine entsprechende Änderung im Gesetzentwurf schließen.
Außerdem sind einige weitere kleine Änderungen des Beamtenrechts in dem Gesetzentwurf enthalten. Zum einen soll auch im Beihilferecht die Möglichkeit installiert werden, Anträge auf elektronischem Weg einzureichen. Da die Beihilfebearbeitung in Hessen im Wesentlichen zentralisiert in Hünfeld erfolgt, macht es Sinn, Antragsformulare nicht mehr zwingend per Post dorthin schicken zu lassen, sondern sie auf elektronischem Weg einreichen zu können. Das beschleunigt und vereinfacht die Bearbeitung.
Darüber hinaus erfolgen weitere zeitgemäße Anpassungen. Schriftformerfordernisse werden dort, wo sie nicht zwingend sind, durch die Möglichkeit einer elektronischen Mitteilung erweitert.
Nach der Anhörung wurde durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ein ganz wichtiger Punkt aufgegriffen. Sie wissen, uns als Regierungskoalition ist es wichtig, dass wir Angriffen auf Einsatzkräfte entschieden entgegenwirken. Wenn es im Dienst zu Verletzungen kommt, was insbesondere Polizeibeamte und Feuerwehrkräfte treffen
kann, wollen wir in diesen Fällen die einmalig auszuzahlende Unfallentschädigungssumme zur Absicherung der Einsatzkräfte und ihrer Hinterbliebenen verdoppeln, dass also neben der dauerhaft gewährten Versorgung nach dem Beamtenrecht künftig doppelt so hohe Beträge als Einmalentschädigung gewährt werden. Das ist für diese Beamtinnen und Beamten quasi eine gesetzliche Unfallversicherung mit Summen – als Einmalzahlung – bis zu 160.000 €, die künftig gezahlt werden können, um die Verbindlichkeiten einer Familie, die in der ersten Phase nach einem Geschehen eventuell bestehen, abzudecken.
Ich will einen letzten Punkt nennen. Das ist kein originär innenpolitisches Thema, sondern es gehört in den Schulbereich, weshalb der Kulturpolitische Ausschuss mitberatend tätig war. Wir wollen eine deutliche Steigerung der Attraktivität von Leitungsfunktionen an den Grundschulen. Daher soll auch die Besoldung der Grundschulkonrektoren um eine Stufe angehoben werden, nachdem die Besoldung der Grundschulrektoren in einem ersten Schritt angehoben worden ist. Auch das trägt zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes bei, insbesondere bei denen, die herausgehobene Funktionen ausüben.
Um es zusammenzubinden: Das ist ein sehr gut gelungener Gesetzentwurf. Wir können ihn heute in zweiter Lesung gemeinsam beschließen und zum Gesetz erheben. Ein guter Zwischenschritt war das Votum des Ausschusses; ein noch besseres Signal an die Beamtinnen und Beamten wäre es, wenn heute alle Fraktionen positiv votieren würden. Das würde dem öffentlichen Dienst Rückenwind geben. Er hätte es verdient. Die Koalitionsfraktionen sind entschlossen, das zu tun, damit das Land Hessen als Arbeitgeber noch attraktiver wird.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten das alles wieder richtig einordnen und nicht so hochzonen. Festzuhalten ist: Hessen bleibt beim Datenschutz vorn, auch wenn einige sagen, es ist zu spät und dies und das. Dann möchte ich diejenigen bitten, die das vortragen, aufzuzeigen, welche Länder entschlossener und schneller gehandelt haben als wir bei der Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung.
Wir werden die vom europäischen Normgeber gesetzte Frist einhalten. Herr Kollege Dr. Hahn, viele Länder, auch solche, wo Sie mitregieren, werden es möglicherweise nicht schaffen. Die hängen hinterher. Die werden erst nach dem Mai ihr Gesetzgebungsverfahren abschließen.
Wir haben zugleich einen sorgsamen Weg gewählt und uns sowohl bei der Sprache, der Formulierung als auch bei der Struktur an dem entsprechenden Bundesgesetz orientiert, damit die Gerichte es in der Auslegung leichter haben, dass wir keinen weiteren Flickenteppich aufmachen, wo es im Kern um die Auslegung europäischer Vorgaben geht.
Wir haben noch einige hessische Besonderheiten eingefügt. Wir haben unseren Datenschutzbeauftragten organisatorisch und in seiner Struktur gestärkt, indem wir ihm erstmals eine fixe Amtszeit zugestehen, unabhängig von der Wahlzeit des Landtags. Seine Durchgriffsrechte werden gestärkt. Wir haben ferner erstmals klare Regelungen zur Videoüberwachung in das Datenschutzgesetz aufgenommen, und wir haben, was die Details und semantischen Fragen angeht, mit Blick darauf, wie es später von der Verwaltung und Gerichten ausgelegt und gehandhabt wird, sehr viele Anregungen gehabt. Wir haben die Offenheit gehabt, insbesondere die Anregungen des Datenschutzbeauftragten aufzugreifen und noch vor der zweiten Lesung einzuarbeiten.
Wenn Sie sagen, im Innenausschuss wurde noch etwas mündlich vorgetragen – ja, da ging es unter anderem um eine Überschrift im Inhaltsverzeichnis. Das würde ich nicht so hoch hängen. Das gibt es bei so komplexen Gesetzen immer wieder, dass man im laufenden Prozess oder manchmal viel später erst bemerkt, dass auf Seite XY noch eine Überschrift mit geändert werden muss. Da geht es manchmal gar nicht um den Gesetzestext. Daraus einen Popanz zu machen, da würde ich die Geschichte eher ein Stockwerk tiefer hängen.
Also kann man schon einmal festhalten: Der Datenschutzteil ist ausgesprochen gut gelungen. Wir sind voll in der Zeit, wenn wir das heute Abend in dritter Lesung verabschieden. Wir haben uns sehr europafreundlich und europarechtskonform verhalten. Wir schaffen hier Rechtsklarheit, während andere Länder immer noch mit der Umsetzung befasst sind.
Es gibt überhaupt keinen Grund, an irgendetwas zu kritteln oder zu deuteln. Das wird der Hessische Landtag am Ende sehr gut gemacht haben. Eine Mehrheit wird es im Haus für dieses Gesetz geben, wie ich das sehe, sodass wir erst einmal einen Haken daran machen können. Wir werden natürlich das Datenschutzrecht auch weiter evaluieren.
Dann zum Informationsfreiheitsteil. Das ist der politisch deutlich aufgeladenere Teil. Das ist auch kein Geheimnis. Auch dort können wir sagen, es wird funktionieren. Ich schätze ihn persönlich und fachlich, aber ich teile hier ausdrücklich nicht die Auffassung vom Kollegen Dr. Hahn,
dass das zu großen verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten führen wird. Die Bereichsausnahmen in § 81 Abs. 1 und 2, die absolute Ausnahme und die ausdrückliche Anwendbarkeit für Teilbereiche in Abs. 1, darüber kann man immer politisch streiten. Es ist ein offenes Geheimnis, dass auch eine Koalition das mitunter tut.
Dennoch bleibt es dabei, dass am Ende immer eine Abwägung stattfindet, genau in diesen Fällen, die Sie jetzt ansprechen: Wenn bei einem Verband oder in einer Selbstverwaltungseinrichtung der Freiberufler schutzwürdige Interessen von privaten Dritten bestehen und sie schwerer wiegen, dann wird am Schluss der Informationsauskunftsanspruch verwehrt werden, wie das bei allem Handeln von öffentlichen Einrichtungen immer der Fall sein wird, sodass das sicherlich eine Gewichtung ist, was in Abs. 1 und was in Abs. 2 steht und was gar nicht in § 81 aufgeführt ist. Es aber so darzustellen, dass am Ende die schutzwürdigen Belange von Dritten nicht mehr geachtet würden, je nachdem wie man das nummeriert, das ist offensichtlich der parteipolitischen Auseinandersetzung mehr geschuldet als dem Interesse an der Sache.
Schön, dass Sie jetzt der Fürsprecher der freien Berufe in Hessen sind. Wir werden Sie gelegentlich daran erinnern.
Herr Dr. Hahn, Ironie muss man in Deutschland ankündigen. Das tue ich jetzt im Nachgang zu dieser Bemerkung.
Ein letzter Punkt, da die fünf Minuten gleich um sind. Was die Kommunen angeht, kann man es keinem recht machen. Jetzt heißt es, es ist falsch, wenn die Kommunen selbst entscheiden sollen. Wenn man die Kommunen in anderen Bereichen zu irgendetwas verpflichtet, ist es auch falsch. Dazu kann ich nur fragen: Was gilt denn nun?
Ich glaube, da die Kommunen der ureigene Träger ihrer eigenen Verwaltungshoheit und -kompetenz sind, sollen sie die Möglichkeit haben, das durch Satzung selbst zu entscheiden. Es reichen sehr wenige Sätze in einer Satzung. Wenn sie sagen, diesen Teil des Gesetzes erklären sie für anwendbar, ist alles gut, und dann entsteht kein Flickenteppich. Dann kann sich eine einheitliche Rechtsprechung für die kommunale Verwaltung dazu entwickeln. Kommunen, die es nicht wollen, sollen es anders entscheiden. Das ist kommunale Selbstverwaltung. Das ist Teil eines guten Gesetzes.
Wir werden ihm heute die Zustimmung in dritter Lesung geben, damit es rechtzeitig in Kraft treten kann, damit Hessen vorn bleibt und wir eines der ersten Länder sind, die die Vorgaben umsetzen, und weiterhin ein ordentliches Datenschutzrecht in Hessen haben. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Zug in Richtung Verfassungsreform bleibt – wenn ich das einmal in der Bildersprache ausdrücken darf – auf dem richtigen Gleis. Er fährt auch weiter geradeaus. Wir gehen heute einen weiteren wichtigen Zwischenschritt und werden bald den Teil beenden, den der Landtag in dieser Frage zu entscheiden hat. Zum zweiten Schritt ist auch schon einiges gesagt worden.
Wir sind heute in der zweiten Lesung zu einem Gesetzgebungsverfahren, nämlich den Gesetzen zur Änderung der Hessischen Verfassung. Wir sind klassischerweise an dem Punkt, wo man eine Zwischenbilanz, aber noch keine Schlussbilanz zieht. Es sind hier drei Lesungen vorgeschrieben, in denen auch die Anhörungen und weitere Aspekte, die im Verfahren noch vorgetragen wurden, zumindest noch einmal zwischenbewertet werden sollten.
Wir können heute feststellen, dass die Fraktionen und der Hauptausschuss sich dazu entschlossen haben, ohne Änderungen in die zweite Lesung zu gehen. Wir haben eine eintägige Anhörung hinter uns. Zur Vollständigkeit zählt aber auch, dass wir im Rahmen der Enquetekommission schon eine extrem intensive dreitägige Anhörung vorgeschaltet hatten, wo wir sehr viele dieser Fragen noch intensiver und breiter beraten haben. Sie haben auch Einfluss auf die Gesetzentwürfe gehabt, die von den vier Fraktionen getragen worden sind. Diese haben zusammen die 15 Gesetzentwürfe eingebracht, die – wenn ich das einmal so sagen darf – nach heutigem Stand auch eine Aussicht auf eine Mehrheit im Landtag haben.
Nachdem eben eine etwas schlechte Stimmung aufkam, will ich vielleicht etwas zur Befriedung beitragen. – Es wäre noch mehr denkbar gewesen. Es ist von allen schon viel dazu gesagt worden, dass man sich natürlich mehr als die
15 Gesetzentwürfe hätte vorstellen können. Das war uns allen klar. Wir hatten aber auch das gemeinsame Ziel, dass wir in diesem Verfahren zusammenbleiben. Ich glaube, es wiegt am Ende höher, dass die vier Fraktionen diese 15 Gesetzentwürfe, die mutmaßlich in vier Wochen eine Mehrheit finden werden, zusammen eingebracht haben, als dass wir heute darüber streiten, warum nicht ein 16., 17., 18. oder 25. Gesetzentwurf möglicherweise noch eine Mehrheit findet.
Es gibt verschiedene Punkte. Die SPD hatte noch Ideen, auch nach der ersten Lesung und der Anhörung. Die FDP hatte noch etwas vorgetragen. Das ist zu Recht ausgeführt worden. Die Koalitionsfraktionen haben sich in diesen beiden Fällen, die genannt waren, bereit erklärt, das jeweils mitzutragen. Das ist dann aufgrund von Meinungsverschiedenheiten oder unterschiedlichen Bewertungen innerhalb von zwei Oppositionsfraktionen nicht zustande gekommen. Aber das ist ausdrücklich kein Vorwurf von dieser Seite; denn es gibt über diesen 16. und 17. Punkt hinaus noch die Punkte 18 bis 30, die unserer Fraktion noch eingefallen wären. Die anderen Kollegen haben auch mindestens genauso viele andere gute Ideen gehabt, die, für sich genommen, sicherlich gerechtfertigt und berechtigt wären. Aber wenn man mit vier Fraktion etwas gemeinsam macht, dann kommt am Ende ein fein austarierter Kompromiss heraus, der ja nicht nur die breite Mehrheit hier im Landtag haben soll, sondern auch die innere Akzeptanz der betroffenen Parlamentsfraktionen. Deshalb glaube ich, dass das nach wie vor ein sehr gutes Paket ist, was wir heute hier gemeinsam beraten.
Die weitere Bereinigung, Modernisierung und Aktualisierung der Verfassung können vielleicht eines Tages – in zehn oder 15 Jahren – unsere Nachfolger noch einmal in einem ganz großen Wurf angehen. Ich glaube aber, dass wir, die wir auf 72 Jahre moderne Verfassungsgeschichte in Hessen zurückblicken, weiterhin stolz darauf sein können, dass wir in diesen 72 Jahren den größten Wurf wagen. Wenn man alle Änderungen summiert – von der ersten im Jahr 1950, die sich damals mit dem Landtagswahlrecht beschäftigt hat, bis zur Schuldenbremse 2011 –, kommt man jedenfalls nicht auf die 15 Änderungen, die wir vermutlich in vier Wochen gemeinsam beschließen werden.
Unter den 15 Gesetzentwürfen ist sehr viel Gutes: Neben formalen, staatsorganisatorischen Aspekten, die modernisiert werden sollen, ist eine ganze Reihe von Staatszielen enthalten, die unser Land weiter voranbringen werden, allen voran die Staatsziele Ehrenamt und Infrastruktur, um nur zwei herauszugreifen. Auch das Bekenntnis zu Europa möchte ich hervorheben, das zu dieser Zeit kaum besser, wichtiger und richtiger platziert sein könnte, als es je war, seit wir über ein vereintes Europa sprechen.
Endlich, nach 72 Jahren, wagen wir es auch einmal, die Streichung der Todesstrafe anzugehen, wovor man sich bisher immer gedrückt hat. Das war falsch. Sie war zwar seit Mai 1949 nicht anwendbar, aber sie hat nie in diese Verfassung gehört. Dass wir auch das angehen und eine Abstimmung dazu durchführen – auch wenn es im Moment keine materiellen Auswirkungen hat –, ist ein wichtiger, richtiger und mutiger Schritt.
Es gibt weitere Themen. Wir schaffen auch neue Grundrechte wie das Grundrecht auf Datenschutz. Auch das passt in die heutige Zeit und zu den aktuellen Debatten, die in den klassischen und modernen Medien einen breiten Raum einnehmen. Das ist ein ganz bewusstes Signal dafür, dass
wir das Grundrecht auf Datenschutz nicht nur durch Rechtsprechung in unsere Entscheidungsfindung mit einfließen lassen wollen, sondern dass wir es in unserer Hessischen Verfassung im Jahr 2018 kodifizieren wollen.
Wenn ich auf die Anhörung zurückkommen darf: Die Anhörung hat wichtige Ergebnisse für uns gebracht. Sie hat nämlich gezeigt, dass die 15 Gesetzentwürfe keine substanziellen, handwerklichen Fehler aufweisen. Das ist auch der sehr guten Vorarbeit und Beratung durch Rechtsexperten geschuldet, die alle Fraktionen als Unterstützung gestellt bekommen haben. Wenn ich an die Schlussabstimmungen der Gesetzentwürfe denke, möchte ich an dieser Stelle auch ausdrücklich den Rechtsexperten aus der Staatskanzlei danken, die uns da intensiv begleitet haben und in den Obleuterunden noch die letzten Hinweise zur Gesetzestechnik gegeben haben.
Daher mein Zwischenfazit: Die 15 Änderungen, die wir hier gemeinsam tragen, sind gute Änderungsvorschläge. Sie werden eine Mehrheit finden, und sie werden unsere Verfassung verbessern, sofern die Bürger sie am Ende annehmen. Mein Dank geht deshalb an alle Beteiligten, die daran mitgewirkt haben – einmal quer durch den Raum an alle Fraktionen. Wir haben es hier geschafft, wie Herr Kollege Dr. Hahn es schon gesagt hat, zusammenzubleiben; denn die Verfassung ist zu wichtig, als dass man sich hier über sie im parteipolitischen Klein-Klein verhaken oder öffentlich darüber entzweien sollte. Ich glaube, das würde auch zu einem Verlust von Akzeptanz bei der anstehenden Volksabstimmung führen.
Zum Ausblick: Wir kommen zur Beratung dieser Frage in vier Wochen erneut zusammen. Wir haben am vergangenen Montag gemeinsam den Abschlussbericht in der letzten Sitzung der Enquetekommission beraten und einstimmig ohne Sondervoten – das gibt es selten in diesen Gremien – verabschiedet. Das zeigt, in welchem guten Geist wir in diesen zwei Jahren zusammengewirkt haben.
Am Montag haben wir die Grundlage dafür gelegt, dass wir in vier Wochen gemeinsam mit der dritten Lesung auch den Abschlussbericht beraten können. Dabei wird Gelegenheit sein, allen im Detail zu danken, die hieran mitgewirkt haben. Dass wir es heute geschafft haben, im Zeitplan zu bleiben, daran hat unsere Berichterstatterin und Vorsitzende des Hauptausschusses Karin Wolff mitgewirkt, die den Prozess von Anfang an so engagiert begleitet hat, dass wir den ehrgeizigen Zeitplan, den wir uns vor zwei Jahren vorgenommen haben, weiterhin einhalten und wirklich auf die Zielgerade einfahren.
Um bei dem Zug zu bleiben, den ich eingangs erwähnte, merke ich an: Die Lokomotive fährt mit voller Kraft weiter. Der Landtag ist dabei, für sich den Zielbahnhof zu erreichen. Das ist aber letztlich nur der Umsteigepunkt auf dem Weg zur Volksabstimmung am 28. Oktober. Wenn wir unsere Arbeit in vier Wochen gemacht haben werden, haben ein halbes Jahr später die Bürger die Wahl. Unsere Aufgabe wird es sein, dann dafür zu werben, dass sich auch die Hessen über das einig werden, dessen wir uns einig sind, und dass alles eine breite Mehrheit erhält.
Wir sind auf einem guten Weg. Der Zeitplan stimmt. Der Inhalt der 15 Gesetzentwürfe, die wir gemeinsam tragen, stimmt. Wenn in vier Wochen alle zustimmen, können wir sagen: Das haben wir in dieser 19. Wahlperiode des Land
tags gemeinsam gut gemacht. Wir haben die Hessische Verfassung ein Stück weit verbessert und modernisiert; die weitere Zeit wird zeigen, wie die praktischen Auswirkungen mit Blick auf Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtsprechung sein werden. Wir haben aber unseren Beitrag dazu geleistet.
Es hat mir bisher Freude gemacht, daran mitzuwirken. Ich danke allen Kollegen und den Obleuten. Heute wird ein kleiner weiterer Schritt getan – alles Weitere dann in vier Wochen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben den Berichterstatter gehört, wir beraten heute in zweiter Lesung. Wir haben eine umfangreiche Anhörung hinter uns; heute haben wir auch schon einen umfangreichen Plenartag hinter uns und anscheinend auch noch vor uns.
Bekanntermaßen besteht der Gesetzentwurf aus zwei Teilen, der große Teil betrifft den Datenschutz. Dabei nehmen wir die Anpassung an europäisches Recht vor. Dies ist aus unserer Sicht gelungen, das hat auch die Anhörung ergeben. Viele haben uns das attestiert. Das hat, das ist uns besonders wichtig, auch der Datenschutzbeauftragte getan.
Die Feststellung des Datenschutzbeauftragten ist uns besonders wichtig, in der er noch einmal herausgestrichen hat, dass die Einzelmeinung, die im Rahmen der Anhörung und in deren Umfeld vorgetragen wurde, falsch ist, der vorliegende Gesetzentwurf überschreite die Kompetenzen des Landesgesetzgebers. Das Gegenteil ist richtig. Das ist richtig herausgearbeitet worden.
Wichtig ist ferner die Feststellung von Prof. Ronellenfitsch, dass das Land weiterhin originäre Zuständigkeit für den Datenschutz besitzt und nicht etwa von der EU gnädigerweise durch eine Öffnungsklausel nur verliehen bekommen hat. Das Land ist der Gesetzgeber. Die EU hat auch ein großes Feld geregelt, aber wir als Landtag bleiben weiterhin zuständig.
Der Datenschutzbeauftragte und andere Anzuhörende haben zum Datenschutzrecht darüber hinaus viele weitere wertvolle Hinweise formaler Art gegeben. Diese greifen wir mit dem Ihnen vorliegenden Änderungsantrag auf.
Substanzielle Kritik an dem Teil Datenschutz wurde von betroffenen Gruppen nicht vorgetragen, nicht in der Anhörung und auch nicht darüber hinaus. Deswegen bin ich zuversichtlich, dass dieser Teil, das Datenschutzrecht als Ganzes, in Hessen weiter eine breite Akzeptanz erfährt und wir auch weiter sagen können, dass Hessen seinem Ruf gerecht wird, ein Land des Datenschutzes zu sein. Nicht nur Hessen ist vorn, sondern wir sind auch beim Datenschutz vorn.
Dann gibt es in diesem Gesetzentwurf noch den zweiten Teil. Hierüber kann man politisch trefflich streiten, das ist bekannt. Das haben wir auch viele Jahre getan. Ein allgemeines Informationsfreiheitsrecht kann man wollen, das kann man politisch auch nicht wollen. Das ist eine Frage der politischen Bewertung. Es ist kein Geheimnis, und wir haben als Koalition nie einen Hehl daraus gemacht, dass wir diese Frage in der Vergangenheit und zum Teil auch jetzt noch unterschiedlich politisch bewerten, was die Notwendigkeit eines Informationsfreiheitsgesetzes angeht.
Meine Damen und Herren, dennoch ist uns mit diesem Gesetzentwurf ein guter Kompromiss gelungen. Ich will auch das eine oder andere noch zurechtrücken. In der öffentlichen Debatte wird manches überzeichnet – für die Informationsfreiheit, gegen die Informationsfreiheit.
Richtig ist doch, dass es schon jetzt zahlreiche Auskunftsund Informationsrechte in Einzelgesetzen bei persönlicher Betroffenheit gibt. Gleichzeitig ist es auch richtig, dass schon jetzt diese Auskunftsrechte begrenzt werden, wenn die Rechte Dritter beeinträchtigt zu werden drohen.
Im Grundsatz bleibt es auch künftig so: Die wesentliche Änderung ist, dass ein allgemeiner Auskunftsanspruch in einem eigenen Gesetz künftig begründet werden wird. Aber auch künftig werden diese Auskunftsansprüche an vielen Stellen ihre Grenzen finden, wenn Rechte anderer Bürger gefährdet und bedroht werden oder wenn der Staat bei seiner Aufgabenerledigung beeinträchtigt werden würde.
Denn wir haben hier bei uns keinen gläsernen Staat. Wir wollen ihn auch nicht. Der gläserne Staat bedeutet automatisch auch immer den gläsernen Bürger. Denn alles staatliche Handeln betrifft unmittelbar oder mittelbar natürlich auch das Leben seiner Individuen, sodass man im Einzelfall immer abwägen muss, welche Interessen vorrangig sind.
Dieser deutsche Blick auf den Datenschutz und auf die Informationsfreiheit hat auch gute Gründe, stark in der deutschen Geschichte begründet. Anders als z. B. in nordischen Ländern, die stärker dafür bekannt sind, wollen wir eben nicht, dass jeder in alle Angelegenheiten des Nachbarn hereinschauen kann, sondern es muss grundsätzlich immer abgewogen werden. Für uns gilt: effektive Kontrolle staatlichen Handelns: ja – reines Schnüffeln aus Neugier beim Nachbarn: nein.
Wenn man noch einzelne Punkte herausgreifen will, über die besonders gestritten wurde, denkt man immer sofort an die Rolle von Polizei und Verfassungsschutz. Diese sind auf besonders sensiblen Feldern tätig. Daher halten wir es
auch nach wie vor für richtig und wichtig, dass beispielsweise über den § 81 Abs. 2 Polizei und Verfassungsschutz generell von der Anwendung dieses Gesetzes ausgeschlossen wurden. Aber auch in § 81 Abs. 1 sind wichtige Einschränkungen enthalten, die ein sinnvolles Arbeiten der dort genannten Einrichtungen erleichtern und ihnen für Teilbereiche ihrer Tätigkeit eine mühsame Einzelfallprüfung ersparen.
Eine wichtige Grundsatzentscheidung war es auch – das möchte ich nochmals hervorheben –, den Kommunen die Wahl zu lassen, den Informationsfreiheitsteil für sich und ihren Wirkungsbereich für anwendbar zu erklären oder eben auch nicht. Kommunale Satzungen können daneben auch bestehen bleiben. Die Stadt Frankfurt als größte hessische Stadt hat eine solche Satzung. Sie wäre also auch durch unser Vorhaben nicht gehindert, dort das Recht anzupassen oder aufzuheben, zu ändern. Diese dritte Option neben der Option, beizutreten oder nicht beizutreten, besteht auch weiterhin. Das ist echte kommunale Selbstverwaltung, die auch in diesem Landesgesetz hier ihren Ausdruck findet.
Damit kann ich festhalten, dass auch der Informationsfreiheitsteil dieses Gesetzes gelungen ist. Er ist rund.
Ein anderes Regel-Ausnahme-Verhältnis in § 81 kann man sich immer wünschen. Dazu wurde in der Anhörung sehr viel und sehr breit vorgetragen. Aber es gilt dort – das ist mir noch einmal wichtig herauszustreichen – das eingangs Gesagte: Individuelle Schranken des Auskunftsanspruchs sind immer zu beachten. Wo Rechte Dritter beginnen, die überwiegen, da finden die Auskunftsrechte selbstverständlich ihre Grenzen, ungeachtet der Regelungen in § 81.
Abschließend möchte ich hervorheben, dass der Datenschutzbeauftragte uns ausdrücklich dafür gelobt hat, Datenschutz und Informationsfreiheit in einem Gesetz in Hessen zusammenzuführen. Ich glaube, das haben wir an dieser Stelle auch gut gemacht. Deshalb wird es ein gutes Gesetz. Mit dem jetzt vorliegenden Änderungsantrag werden noch wichtige Änderungen als Ergebnis der Anhörung eingearbeitet. Wir sind auf einem guten Weg, dass am Donnerstag hier, zu welcher Uhrzeit auch immer, ein gutes Gesetz verabschiedet wird, sodass wir sagen können: Hessen bleibt vorn, weil auch der Datenschutz vorn ist. – Ich wünsche uns allen noch gute Beratungen heute Abend.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen der SPDFraktion dankbar sein, dass sie diese Große Anfrage auf die Tagesordnung gebracht hat. Das gibt Gelegenheit, über ein für alle erfreuliches Thema zu sprechen. Hessen ist ein Land der Stiftungen und der Stifter. Das kann man an dieser Stelle zunächst einmal festhalten.
Bevor ich auf Frau Alex eingehe, will ich vorab festhalten: Im vergangenen Jahr wurden hessenweit 73 neue Stiftungen gegründet. Im Jahr davor waren es 60 Neugründungen. Inzwischen haben wir die stolze Zahl von über 2.000 Stiftungen in Hessen. Zum Stand, zu dem es abgefragt wurde, waren es genau 2.029, aber vermutlich sind es inzwischen schon wieder ein paar mehr.
Damit kann man sagen: Hessen hat eine Spitzenposition als Stiftungsland unter den Flächenländern. In keinem Flächenland ist die Stiftungsdichte so hoch wie bei uns. Auf 100.000 Einwohner kommen in diesem Land 33 Stiftungen, und diese Stiftungen haben ein hervorragendes Engagement für unser Gemeinwesen, leisten Großartiges, z. B. als Bürgerstiftungen. Kirchengemeinden haben Stiftungen gegründet, um ihre Gemeindearbeit nachhaltig sicherzustellen. Auch in vielen anderen Bereichen sind diese Stiftungen tätig, und allen, die dort tätig sind, gilt ein ganz besonderer Dank von dieser Seite.
Aber es sind nicht die 99 % der Stiftungen, die Sie in besonderem Maße interessieren. Sie sprechen vor allem über die gut 20 Stiftungen, die das Land entweder gegründet hat oder an denen es in erheblichem Maße beteiligt ist. Also halten wir fest: Es gibt 99 % der Stiftungen, die durch bürgerschaftliches Engagement entstanden sind, durch Unternehmen und andere.
Aber es ist richtig: Hessen ist auch selbst Stifter und an Stiftungen beteiligt. Dieses Engagement wurde von Frau Alex bereits angesprochen. Es begann schon vor der Gründung des modernen Hessen und wurde danach weiter intensiviert. Ich möchte nur einige herausgreifen. Sie werden sehen, das ist politisch unverdächtig, weil es sich über verschiedene Zeiten erstreckt: Die Hessische Kulturstiftung wurde im Jahr 1970 gegründet, die Stiftung Hessischer Naturschutz im Jahr 1978, die Stiftung Kloster Eberbach im Jahr 1997. Darüber können sich alle gemeinsam freuen. Das war noch in Ihrer Regierungszeit. Wir freuen uns trotzdem, dass wir sie haben. Sie erhielt 2015 sogar den Preis für gute Stiftungsarbeit des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen – auch ein großes Erfolgsmodell.
Dann gingen die Gründungen weiter. Ich nenne nur exemplarisch: 2001 die „Hessenstiftung – Familie hat Zukunft“ und 2004 die Stiftung Flughafen Frankfurt/Main, die sich in dieser Region in besonders betroffenen Kommunen stark engagiert, die Stiftung Johann Wolfgang Goethe-Universität – damals ein bundesweites Novum und auch ein Erfolgsmodell, wenn man sich den Weg der Johann Wolfgang Goethe-Universität in den letzten zehn Jahren anschaut, die von zum Teil mäßigen Werten bei Rankings in vielen Bereichen in den Spitzenbereich vorgedrungen ist. Aus dieser Wahlperiode greife ich noch exemplarisch die Stiftung Hessischer Tierschutz heraus, die 2015 gegründet wurde.
Was kann man daraus sehen? – In den unterschiedlichsten politischen Konstellationen wurden in diesem Land Stiftungen aus Mitteln des Landeshaushalts gegründet. Die Gründung von Stiftungen war auch zu allen Zeiten immer ein Ausdruck von politischem Gestaltungswillen, egal wer gerade regiert hat und die Mehrheit in diesem Hause hatte.
Ich glaube, man kann festhalten, das ist häufig im Zusammenhang mit gesamtgesellschaftlichen Fragestellungen und langfristigen Entwicklungen zu sehen. Man kann an dieser Historie schön erkennen, worauf besonderer politischer Fokus in dem jeweiligen Jahr oder in der jeweiligen Wahlperiode lag. Die damals jeweils Verantwortlichen haben sich dann entschlossen, durch Gründung einer Stiftung diesen politischen Gestaltungswillen nicht nur in dieser Wahlperiode, sondern darüber hinaus, soweit es möglich ist, fortzusetzen.
Ich möchte auf eine Stiftung aus der jüngeren Vergangenheit zu sprechen kommen, die eben schon behandelt wurde und deren Erfolge angesprochen wurden. Auf die Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ können wir ganz besonders stolz sein. Sie geht auf eine Initiative des Ministerpräsidenten Volker Bouffier zurück. Es ist das Ziel dieser Stiftung – das verdient besondere Anerkennung –, den Gemeinsinn und das Miteinander in Hessen zu stärken, Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen bei Projekten und Vorhaben zu unterstützen.
Diese Landesstiftung unterstützt nicht nur die Bürgerinnen und Bürger direkt, sondern gerade auch andere Stiftungen im privaten Bereich durch die Stiftungstage in ganz Hessen. Dort können sich auch künftige Stifterinnen und Stifter informieren und austauschen. Gestatten Sie mir vielleicht die persönliche Anmerkung: Ich war einige Jahre ehrenamtlich in einem Stiftungsbeirat in meiner Gemeinde tätig. Auch dort haben damals die Verantwortlichen an den Veranstaltungen hier teilgenommen. Ich glaube, es war eine große Bereicherung, ein Mehrwert. Es fand ein Austausch statt. Darauf können wir ganz besonders stolz sein.
Wenn wir gerade in die allerjüngste Historie schauen, dann hat sich die Stiftung „Miteinander in Hessen“ besonders verdient gemacht im Umfeld der sogenannten Migrationsoder Flüchtlingskrise. Es gab damals die Übernahme der erfolgreichen, ursprünglich vom Hessischen Rundfunk ins Leben gerufenen Onlineplattform „People Like Me“ zur Vermittlung von Hilfsangeboten. Man kann festhalten: Auch bei dieser großen gesellschaftlichen Fragestellung hat diese neue Stiftung, die durch Volker Bouffier initiiert wurde, Großes leisten können, in vielen Fällen schnell und unbürokratisch.
Die Anschubphase dieser Landesstiftung, die Sie etwas kritischer betrachtet haben als wir, ist mittlerweile beendet. Die Verwaltungskosten werden und wurden reduziert. Sie werden in der Zukunft noch weiter reduziert. Diese Landesstiftung ist ein Dienstleister im besten Sinne für die Menschen in Hessen und für alle, die an unserem friedlichen und erfolgreichen Zusammenleben teilhaben wollen.
Von daher kann ich, wenn man das alles zusammenbindet, nur festhalten: Landesstiftungen leisten genau wie die 99 % privaten Stiftungen in unserem Land einen sehr wichtigen Beitrag für unser Gemeinwesen. Diese Regierungskoalition wird sich auch künftig dafür einsetzen, dass die Stiftungen weiterhin vernünftige Rahmenbedingungen vorfinden. Dazu zählt unter anderem auch der Verzicht
darauf, den Realwert des Stiftungskapitals als Maßgabe im Stiftungsrecht zu verankern. Das wäre in dieser Niedrigzinsphase sicherlich schwierig.
Wir wollen aber, dass die Stiftungen gut durch das aktuelle Zinstief kommen. Wir wollen sie als Land und als Koalition weiter unterstützen und auch beraten, gerade durch die Stiftung „Miteinander in Hessen“. Frau Alex, wenn ich an Ihren Schluss anknüpfe: Wir gehen gerade nicht stiften, sondern wir wollen allen Stiftungen, den 99 % privaten und den 1 % Landesstiftungen, eine gute Zukunft ermöglichen, weil wir fest davon überzeugt sind, dass diese Stiftungen alle gemeinsam, die über 2.000, die wir in Hessen haben, zum guten Miteinander und Zusammenleben in unserer Gesellschaft einen wertvollen Beitrag leisten.
Hessen soll ein Land der Stiftungen und der Stifter bleiben. Das ist bürgerschaftliches Engagement im besten Sinne. Wenn das Land Hessen in einem kleinen Bereich einen wichtigen Beitrag auf einigen Feldern leistet, dann unterstützen wir das mit Nachdruck. Hessen kann stolz darauf sein, ein Stiftungsland zu sein.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vereinbarte Redezeit werde ich nicht ausschöpfen. Gleichwohl ist das ein Gesetzentwurf, der ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Gewährleistung der Pflege von nahen Angehörigen ist.
Ich darf darauf verweisen, dass die Situation für die Beamtinnen und Beamten in Hessen schon jetzt ausgesprochen günstig ist. Wir haben in dieser Wahlperiode zu weiteren Verbesserungen beigetragen. Ich darf daran erinnern,
schon jetzt ist die Beurlaubung zur Pflege von eigenen Kindern für die Zeitdauer von bis zu 14 Jahren möglich. Die unterhälftige Teilzeit haben wir im Beamtenrecht erstmals über einen Zeitraum von 17 Jahren ermöglicht, d. h. eine Teilzeitbeschäftigung von weniger als der Hälfte der üblichen Pflichtstundenzahl der Beamtinnen und Beamten.
Jetzt wollen wir dem Rechnung tragen, dass der Bundesgesetzgeber für die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten weitere Regelungen geschaffen hat, insbesondere für Fälle, in denen unvorhergesehene Ausfall- und Pflegezeiten entstehen. Gerade für die sogenannte „Sandwichgeneration“ ist es denkbar, dass eine Beamtin oder ein Beamter über einen langen Zeitraum eines oder mehrere Kinder großgezogen hat, dafür länger aus dem Dienst ausgeschieden und wieder zurückgekehrt ist, und dass dann beispielsweise die eigenen Eltern plötzlich und unerwartet, wie das im Alltag eben häufig passiert, pflegebedürftig geworden sind, er oder sie sein Lebenskontingent für Pflege und Betreuung von Angehörigen aber schon aufgebraucht hat. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bei berechtigtem Interesse über den bisher möglichen Zeitraum hinaus die Möglichkeit besteht, für einen gewissen Zeitraum für nahe Angehörige, im Regelfall sind es die eigenen Kinder oder Eltern, da zu sein.
Darüber hinaus gibt es bei der Geburt von Kindern durch den Bundesgesetzgeber die eine oder andere Leistung, allen voran das Elterngeld, das ein großer Wurf war, um das erste Jahr, die ersten 14 Monate oder gar den doppelten Zeitraum, wenn man es splittet, abzudecken. Damit dieser Ausstieg etwas abgefedert wird, werden die Möglichkeiten der Vorauszahlung des sogenannten „Vorschusses bei Pflege“ erleichtert und verbessert, sodass die Beamtinnen und Beamten nicht direkt von 100 auf null oder von Teilzeit auf null fallen.
Wir halten das für eine ganz wichtige Maßnahme, weil sie insbesondere denen hilft, die zwischen den Generationen stehen, die zum einen eigene Kinder haben, für die sie noch Verantwortung tragen oder lange Verantwortung getragen haben, und zum anderen für die eigenen Eltern da sein müssen. Das trifft sehr viele irgendwo in dem Lebensabschnitt zwischen Anfang 40 und Mitte 50, wo verschiedene Verpflichtungen zusammenfallen. Man spricht nicht nur von der „Sandwichgeneration“, sondern auch von der „Rushhour des Lebens“, wo alles gleichzeitig bewältigt werden muss. Ich glaube – wir können uns dies im Ausschuss noch einmal näher anschauen –, dieser Gesetzentwurf ist ein guter Schritt, um dem Rechnung zu tragen. Er beweist einmal mehr, dass Beamtinnen und Beamte sehr gute Möglichkeiten haben, auf diese Lebenssituationen einzugehen. Es ist auch ein weiterer Schritt zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Hessen.
Wir haben in den Gesetzentwurf eine weitere wichtige Maßnahme hineingepackt; denn es ist in den Wahlkreisen weit bekannt, dass Führungspositionen an Schulen immer schwerer besetzt werden können. Nach der Hebung der Grundschulrektorenstellen, womit wir in der Vergangenheit schon einen wichtigen Schritt gegangen sind, wollen wir jetzt durch eine Hebung der Stellen von Grundschulkonrektorinnen und -rektoren – zumindest nach meiner Anschauung von zu Hause dürften es mehrheitlich Konrektorinnen sein – dazu beitragen, dass diese Planstellen attraktiver werden und noch mehr junge Pädagoginnen und Pädagogen ermutigt werden, diesen Aufstieg in Führungs
positionen zu gehen und sich zu bewerben, wenn entsprechende Planstellen frei sind. Man erfährt von unseren Lehrerinnen und Lehrern immer wieder, dass der Gehaltsabstand der Führungsstellen im Vergleich zu der Tätigkeit des „normalen“ Lehrers zu schmal ist, sodass der eine oder andere sagt: Diesen Mehraufwand möchte ich mir im Vergleich dazu nicht antun. – Dieser Schritt trägt dazu bei, dass diese Leitungsaufgabe besser vergütet wird. Aus unserer Sicht ist das ein ganz richtiger und wichtiger Schritt.
Wenn man sich schon mit dem Dienstrecht beschäftigt, kann man auch die Gelegenheit nutzen, das eine oder andere noch glattzuziehen. Das geschieht in diesem Gesetzentwurf ebenfalls. Das Schriftformerfordernis wird in Teilen gelockert. Die E-Mail kann breiter eingesetzt werden; damit tragen wir letztlich nur dem Alltagsleben Rechnung. In vielen Betrieben und im privaten Leben gilt schon, dass vieles nicht mehr auf Papier verschriftlicht wird, sondern im elektronischen Austausch geschieht.
Auch im Kommunalrecht erfolgt zur Sicherheit noch eine Klarstellung. Es ist auch in der Begründung recht breit beschrieben, für welche Fälle es alles gelten könnte. Wenn Beigeordnete ausscheiden, dann hat man einmal das politische Mandat, aber man hat auch die Beschäftigung als Ehrenbeamter. Dort erfolgt nunmehr eine Klarstellung, dass mit dem Ausscheiden auch das Ehrenbeamtenverhältnis endet. Für den Fall, dass es vielleicht irgendwann zu einem abschließenden NPD-Verbot kommt, ist diese Konstellation vorausschauend mit geregelt, damit für den Fall des Parteiverbots kein eigener Akt der Entlassung mehr aus dem Ehrenbeamtenverhältnis erfolgen muss. Zu diesen eher kleinen Regelungen hätte man sicherlich keinen eigenen Gesetzentwurf angepackt, aber wenn das Dienstrecht schon als Ganzes aufgemacht wird, kann man es hier gleich mit regeln.
Ich denke, es ist alles in allem ein guter Gesetzentwurf, insbesondere was die Pflege von Angehörigen und die Grundschulkonrektoren anbelangt. Es nützt den Betroffenen in ganz erheblichem Maße. Es hilft denjenigen monetär, die in unseren Schulen Führungsaufgaben übernehmen; zum anderen hilft es denjenigen, die in einer besonderen Lebenslage besonders gefordert sind, die Planbarkeit des Familienlebens weiterhin zu verbessern und sich derer, die einem besonders wichtig sind, nämlich der eigenen Kinder, oder oft sind es die eigenen Eltern, für einen gewissen Zeitraum in besonderem Maße anzunehmen. Das wollen wir ermöglichen. Dazu trägt dieser Gesetzentwurf bei. Ich würde mich freuen, wenn er nach der Ausschussberatung durch unseren Beschluss in zweiter oder gegebenenfalls dritter Lesung auch Gesetzeskraft erlangen würde und wir einen weiteren Schritt gehen, damit Beamtinnen und Beamte in Hessen einen familienfreundlichen Arbeitsplatz vorfinden. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte an die Gedanken unseres Vorsitzenden Jürgen Banzer anknüpfen und beginne mit einem Zitat von Carlo Schmid, der gesagt hat:
Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.
Das sagte er 1948 im Parlamentarischen Rat, der damals das Grundgesetz erarbeitet hat; und zutreffend ist diese Aussage noch heute. Die Verfassung sollte ein Konstrukt sein, das über Parteien, Wahlen und Machtkämpfe hinaus das Fundament unseres Zusammenlebens ist und auf Dauer Bestand haben kann. Ein derartiges Verständnis von der integrierenden und verbindenden Bedeutung einer Verfassung lag von Anfang an der Arbeit unserer Enquetekommission zugrunde.
Wir haben in diesem Geiste gemeinsam beraten und in 19 Sitzungen mit hervorragender Unterstützung des Gremiums zivilgesellschaftlicher Gruppen, denen ich heute allesamt danken möchte, mit Einzelpersonen der Landtagsverwaltung und vielen anderen am Ende 15 Gesetzentwürfe gemeinsam erarbeitet, auf die wir uns verständigen konnten und die heute von den Fraktionen der CDU, der SPD,
den GRÜNEN und der FDP in den Landtag eingebracht werden.
Wir sind von Anfang an – ich glaube, das kann man sagen – bereit gewesen, aufeinander zuzugehen, angesichts der besonderen Bedeutung dieses Verfassungstextes; und wir sind immer von dem Gedanken geleitet gewesen, dass es am Schluss für jeden der Änderungsvorschläge eine breite Zustimmung geben soll. Das wäre ohne eine gute Moderation nicht möglich gewesen. Deswegen möchte ich dem Vorsitzenden Jürgen Banzer ganz besonders für seine konstruktive und zielführende Sitzungsleitung danken. Diese hat einen erheblichen Beitrag dazu geleistet, dass es am Ende so ausgegangen ist.
Es gab vier Punkte, auf die sich die Fraktionen schon bei der Einsetzung der Enquetekommission verständigt hatten. Das war zum Ersten – darüber wurde medial sehr viel berichtet – die Abschaffung der Todesstrafe. Ich finde, es ist ein besonders schönes Signal, dass es zur jetzigen Zeit kommt, wo andere Staaten dafür werben, die Todesstrafe wieder einzuführen. Wir schaffen sie nach 71 Jahren endgültig aus der Hessischen Verfassung ab; und das ist gut so.
Zweitens senken wir das passive Wahlalter von 21 auf 18 Jahre ab. Das ist vielleicht – der Vorsitzende hat es schon gesagt – der politisch riskanteste Punkt. Das ist nämlich der einzige, der schon einmal, vor 22 Jahren, an einer Volksabstimmung gescheitert ist. Dennoch haben wir uns gemeinsam entschieden, erneut dafür zu werben. Wenn 18-Jährige zum Bürgermeister, zu Bundestagsabgeordneten oder Europaabgeordneten gewählt werden können, dann sollen sie auch die Chance haben, in den Hessischen Landtag gewählt zu werden.
Der dritte Punkt ist die Erleichterung von Volksbegehren und Volksentscheiden. Dazu komme ich später noch im Detail. Es ist von den vier Punkten der kniffligste, weil die Ausgestaltung noch nicht so klar war wie bei den anderen.
Der vierte Punkt ist die Verankerung des Staatsziels Ehrenamt. Mit dem neuen Art. 26f, den wir heute vorschlagen, mit dem Wortlaut: „Der ehrenamtliche Einsatz für das Gemeinwohl genießt den Schutz und die Förderung des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände“, soll die herausragende Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements von Menschen für Staat und Gemeinwesen hervorgehoben werden. Über 40 % der Hessinnen und Hessen engagieren sich ehrenamtlich. Diese Personen, das sind über 2 Millionen Bürger unseres Landes, sind der Kitt dieser Gesellschaft. Sie halten unser Land erst zusammen; und an vielen Stellen leisten diese Bürger in ihrer Freizeit oft im Kleinen Großes. Eine Gesellschaft, in der jeder nur das tut, was er unbedingt muss, wäre kein Staat, in dem wir alle gemeinsam leben wollten.
Das Ehrenamt soll ein Staatsziel werden. Staatsziele sind Leitplanken für staatliches Handeln. Sie binden alle Staatsgewalt, etwa bei der Auslegung von Gesetzen. Sie binden
auch den Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt. Sie stellen auch verfassungsrechtliche Grundentscheidungen dar. Ihre Bindungswirkung beschränkt sich auf das Ziel – das ist schon im Namen enthalten –, wobei die Art und Weise der Zielerreichung den Organen vorbehalten ist, so in Zukunft auch uns als Gesetzgeber. Unmittelbare Ansprüche etwa auf bestimmte Leistungen ergeben sich aus Staatszielen nicht. Wir sind froh, dass die Förderung des Ehrenamts künftig zu den Leitplanken unserer Verfassung zählen soll.
Die Mitglieder der Enquetekommission haben sich auf weitere Leitplanken, also Staatsziele, verständigen können. Weitere Staatsziele sollen nach unserem Vorschlag werden: die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit zur Wahrung der Interessen künftiger Generationen und die Förderung der Infrastruktur. In das Staatsziel Infrastruktur haben wir auch den Gedanken der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land aufgenommen. Das ist für uns ein Kernanliegen der Politik. Die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum ist für uns bereits heute ein Schwerpunkt, gerade unserer Fraktion, aber auch anderer Fraktionen dieses Hauses. Er würde mit solch einer Formulierung in Zukunft auch den Verfassungsrang bekommen, der ihm gebührt. Dem Grundsatz fühlen wir uns schon heute verpflichtet. Das konnte man bei den Schwerpunktsitzungen der Koalition, beim Doppelhaushalt sowie bei vielen anderen Maßnahmen sehen, beispielsweise bei der Initiative „Land hat Zukunft – Heimat Hessen“ und anderen Programmen.
Ein weiteres Staatsziel soll die Förderung der Kultur werden. Hierzu gab es sehr interessante Anregungen, auch aus dem Bereich der Kulturschaffenden mit verschiedensten Hintergründen. Durch die jetzt vorgeschlagene Regelung würde in einem neuen Art. 26e die Bedeutung der Kultur für den Einzelnen und für das gesellschaftliche Zusammenleben auch auf Verfassungsebene die entsprechende Wertschätzung bekommen. Das Land und die kommunalen Gebietskörperschaften müssten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und finanziellen Möglichkeiten der Kultur zukünftig ein besonderes Gewicht beimessen. Auch hier noch zur Klarheit: Einen individuell einklagbaren Anspruch, dass es sich um ein Staatsziel handeln soll, gibt es selbstverständlich nicht. Um diese Bedeutung von Staatszielen noch einmal klarzustellen, haben wir gemeinsam überlegt, die Aufnahme einer Definition des Staatszielbegriffs vorzuschlagen, damit das nicht der Rechtsprechung überlassen bleibt, sondern die Verfassung selbst regelt, was ein Staatsziel ist.
Aus systematischen Gründen, das gehört zur Vollständigkeit dazu, soll das Staatsziel Sport weiter nach vorne rutschen – vom bisherigen Art. 62a in den Katalog der Staatsziele, und zwar als neuer Art. 26g. Auch die Formulierung wird geändert. Aus „Schutz und Pflege“ wird der vielleicht etwas modernere Begriff „Schutz und Förderung“, ohne dass der Landtag oder die Enquetekommission damit inhaltliche Änderungen verbunden hätte.
Grundsätzlich hatten wir uns zu Beginn – das sagte ich eingangs – auf eine Stärkung der Volksgesetzgebung verständigt. Allerdings hatten wir doch noch mehr zu tun, als es der eine oder andere vorher vielleicht gedacht hatte. Es gab kontroverse Diskussionen; es gab dazu auch anspruchsvolle Anhörungen mit hervorragenden Staatsrechtlern, die in diesem Plenarsaal gute Beiträge geleistet haben. Aber eines war uns allen von Anfang an klar: Wir wollten die Quote von 20 % der Wahlberechtigten, also von derzeit gut
880.000 Hessinnen und Hessen, absenken; denn diese 880.000 waren bisher nicht etwa Personen, die einem Volksentscheid zustimmen mussten, sondern es waren diejenigen, die ihn unterschreiben und einbringen mussten, damit es überhaupt zu einer Abstimmung kam. In 71 Jahren Verfassungspraxis hat sich herausgestellt, dass diese Hürde so unerreichbar hoch ist, dass es in Hessen bisher keinen einzigen Volksentscheid gegeben hat.
Daher haben wir in der Folge miteinander über Eingangshürden, über Zustimmungsquoren gerungen und gemeinsam vereinbart, dass spätestens der nächste Landtag das zugrunde liegende einfache Gesetz überarbeiten soll, wenn diese Regelung in Kraft getreten ist. Am Ende ist der Vorschlag einer Senkung auf 5 % als Einstiegshürde herausgekommen. Diese ist immer noch hoch, aber sie ist aus unserer Sicht erreichbar, wenn ein Vorhaben von landesweiter politischer Relevanz zugrunde liegt. Im Gegenzug wird vorgeschlagen, ein Zustimmungsquorum für den nachfolgenden Volksentscheid von einem Viertel der Stimmberechtigten einzuführen. Dies stellt sicher, dass die Entscheidung, die am Ende getroffen wird, auch wirklich dem Mehrheitswillen der Bevölkerung entspricht.
Ich komme zu einem weiteren Punkt, dem Vorschlag, in Art. 64 ein Bekenntnis zur Europäischen Union und zu einem geeinten Europa aufzunehmen. Dieser geht auf eine Initiative der CDU zurück. Ein föderatives Europa, das den Grundsätzen der Subsidiarität verpflichtet ist, ist unser Modell und unsere Vorstellung von Europa. Wir wollen den Staatenverbund, wir wollen keinen Einheitsbrei, und wir wollen keine Rückkehr zu Nationalismus und den Egoismen der einzelnen Staaten.
Wir sind der festen Überzeugung, beides führt ins Elend. Der europäische Einheitsbrei hat auf der einen Seite derzeit keine Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern. Auch sind für eine Umwandlung dieses Staatenverbunds in ein anderes Konstrukt die Ansichten in den verschiedenen Mitgliedstaaten im Moment zu unterschiedlich. Auf der anderen Seite hat auch die Vergangenheit gezeigt, gerade jüngst: Wenn angesichts der großen Herausforderungen jeder Staat für sich agiert, ist Europa nicht handlungsfähig, und am Ende drohen sogar neue Konflikte. Daher bedarf es eines Bekenntnisses zu Europa, gerade in Zeiten, in denen einige sicherlich auch an Europa zweifeln und Populisten, insbesondere Rechtspopulisten, aber auch Linkspopulisten, den Sinn der Europäischen Union infrage stellen.
Signalwirkung geht von weiteren Vorschlägen im Grundrechtsteil aus, so die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Diese soll völlig zu Recht auch in die Landesverfassung aufgenommen werden. Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes wird damit nachgebildet.
Wir haben auch – es gab dazu viel Detailarbeit zu verrichten – die Rechtsstellung von Kindern besonders gewürdigt, indem wir die Regelungen der UN-Kinderrechtskonvention aufgreifen und in die Landesverfassung übernehmen. Zur Klarstellung – das war uns auch sehr wichtig – wird darauf hingewiesen, dass die verfassungsmäßigen Pflichten und Rechte der Eltern unberührt bleiben. Wir wollen in diesem Bereich auch kein neues Verfahrensrecht und keine neue Bürokratie schaffen. Es geht uns einzig und allein darum, dass die besonderen Bedürfnisse von Kindern in diese Verfassung materiell-rechtlich erstmals aufgenommen werden.
Meine Damen und Herren, mit als letztes Grundrecht, aber nicht weniger wichtig, ist in den Katalog die Regelung in Art. 12a zum Datenschutz aufgenommen worden. Insbesondere die FDP hat hierzu viel Herzblut vergossen und Einsatz gezeigt; und ich halte das, worauf wir uns am Schluss verständigt haben, für richtig. Es geht darum, zum einen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und zum anderen das sogenannte „Computergrundrecht“, technisch besser ausgedrückt, den Schutz informationstechnischer Systeme, aufzunehmen. Beides wollen wir mit einem neuen Art. 12a in die Landesverfassung aufnehmen.
Der Vollständigkeit halber soll es künftig die Option geben, Rechtsvorschriften auch in elektronischer Form zu verkünden.
Auch soll der Rechnungshof gestärkt werden, indem die richterliche Unabhängigkeit seiner Mitglieder erstmals normiert wird. Das ist auch eine Anregung, die wir aus dem breiten Beteiligungsprozess aufgegriffen haben.
Jetzt habe ich lange darüber gesprochen, was alles in den 15 Punkten enthalten ist. Spannend ist häufig auch, was in diesen 15 gemeinsamen Punkten nicht enthalten ist.
Einmal zu dem, was wir uns noch gewünscht hätten. Wir wissen, ein breit getragener Kompromiss und alle eigenen Wünsche umsetzen, das geht nicht. Die Parteien sind aus guten Gründen unterschiedlich und haben unterschiedliche Schwerpunkte. Wenn sich am Schluss alle bei allen Punkten einig wären, wäre es auch wieder verdächtig.
Wir als CDU-Fraktion hätten uns sehr gewünscht, dass die Präambel überarbeitet wird und hierin ein Gottesbezug neu aufgenommen wird. Nach Vorstellung der CDU und beider Kirchen sollte der Text der Verfassung an den damaligen Entwurf des Europäischen Verfassungsvertrages angelehnt sein. Er hätte lauten sollen:
In Verantwortung vor Gott und den Menschen sowie in Achtung der Freiheit des Gewissens …
Diese Formulierung, die wir intern noch einmal überarbeitet hatten – wir sind mit einer anderen gestartet –, wäre aus unserer Sicht eine Absage an jede totalitäre Staatsform und würde auch dem Geist der Landesverfassung Rechnung tragen. Ein großer Staatsrechtslehrer, Ernst-Wolfgang Böckenförde, hat es einmal so formuliert: Unser christlichjüdisches Erbe und die Gedanken von Aufklärung und Humanismus sind die Quellen der in diesem Land gelebten Kultur, die das Land zusammenhält. – Eine Verpflichtung auf eine bestimmte Religion oder Art, zu leben, ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Dies hat Böckenförde viele Jahre später konkretisiert, alle Juristen kennen das berühmte „Böckenförde-Dilemma“. Es wird häufig zitiert, ich verzichte heute darauf. Dies zu Ende gedacht, muss es in einem Staat mehr geben als ein bloßes Regelwerk. Aus unserer Sicht wäre die Präambel ein geeigneter Platz gewesen, das herauszustellen.
Außerdem hätten wir uns eine gründliche Überarbeitung der Wirtschafts- und Sozialverfassung, also der Art. 27 ff., gewünscht. Das war mit den Kollegen der SPD nicht machbar. Das haben sie fairerweise auch sehr früh angekündigt. Wir wollten den Artikel über die Sofortsozialisierung und auch das Aussperrungsverbot im Arbeitskampf streichen.
Wir hätten auch gerne erstmals ein Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft aufgenommen, weil sie ein großes Erfolgsmodell ist. Das war 1946 so noch nicht absehbar.
Das wäre aus unserer Sicht eine kluge Fortschreibung gewesen, und sie hätte die Verfassung auch insgesamt gestärkt. Das ist auch bei der Anhörung herausgekommen. Unter anderem hat Herr Prof. Hermes aus Frankfurt vorgetragen, dass die normative Kraft des gesamten Verfassungstextes geschwächt wird, wenn ganze Artikel keine Wirkungsmacht mehr entfalten können. – Es hätte auch der Rechtsprechung und der Rechtsklarheit geholfen. Erst in diesem Jahr musste der Staatsgerichtshof in einem Fall darüber entscheiden, ob Vorschriften aus diesem Abschnitt noch anwendbar sind. Er hat ganz klar bestätigt, dass sie es nicht mehr sind, sondern vom Grundgesetz überlagert werden.
Es gibt andere Dinge, die in einer Verfassung nicht geregelt werden sollten. Es gibt weitere Vorschläge, die von uns nicht mitgetragen werden. Dazu zählen die kostenfreie Betreuung von Kindern und auch die Studienbeitragsfreiheit. Wir als Regierungskoalition gehen einen anderen Weg. Ab August des kommenden Jahres, das ist bekannt, wird durch einfaches Gesetz geregelt, dass der Besuch des Kindergartens beitragsfrei ist. Solche Entscheidungen sollten aus unserer Sicht durch einfaches Gesetz getroffen werden. Wer permanent neue Leistungsgrundrechte in die Verfassung aufnehmen will und sie damit aus unserer Sicht überfrachtet, der verkennt die Bedeutung von Grundrechten. – Ich komme gleich zum Schluss, Herr Präsident.
Grundrechte sind nach unserer Sicht und nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung und in der Literatur in allererster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat, sie sind kein Katalog an Anspruchsgrundlagen. Dafür haben wir das Sozialstaatsprinzip. In Ausgestaltung dieses Sozialstaatsprinzips ringt die Politik in diesem Landtag tagtäglich um die besten Lösungen, auch in Anbetracht der fiskalischen Möglichkeiten.
Ich komme zum Schluss meiner Ausführungen. Wir konnten wichtige Teile des Verfassungstextes gemeinsam aktualisieren und modernisieren. Die Verständigung der vier Fraktionen auf gemeinsame Gesetzentwürfe ist ein großer Erfolg. Es hat gezeigt: Dieser Landtag ist bei wichtigen und großen Fragen in der Lage, lagerübergreifend und sachlich zusammenzuarbeiten.
Am Ende werden die Bürgerinnen und Bürger in einem knappen Jahr, gemeinsam mit der Landtagswahl, das letzte Wort über die Änderungen der Verfassung haben. Wir werben für eine breite Zustimmung zu den 15 Gesetzentwürfen. Wir werben auch für eine breite Zustimmung bei dem entscheidenden Schritt, nämlich der Volksabstimmung. Dann bleibt Hessen in guter Verfassung.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Koalitionsfraktionen bringe ich den Gesetzentwurf zur Anpassung des hessischen Datenschutzrechts an die EU-Datenschutz-Grundverordnung und zur Informationsfreiheit ein. Wir legen Ihnen heute einen umfangreichen Gesetzentwurf vor, der dem Ruf Hessens als führendem Datenschutzland gerecht wird und die neuen europäischen Vorgaben konsequent umsetzt.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung und die EU-Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten waren der Anlass zur Anpassung des Landesrechts. Den Datenschutz nehmen wir aber so ernst, dass wir das Datenschutzrecht ganz gründlich evaluiert und in Teilen neu gefasst haben.
Bedanken möchte ich mich schon jetzt bei Herrn Prof. Ronellenfitsch, unserem Datenschutzbeauftragten, der wertvolle Hinweise zur Überarbeitung des Gesetzentwurfs gegeben hat.
Wesentliche Änderungen betreffen tatsächlich ihn selbst, nämlich die Arbeit des Datenschutzbeauftragten. Wir halten es für richtig, dem Datenschutzbeauftragten künftig mehr rechtlichen Handlungsspielraum zu geben. Dem Datenschutzbeauftragten sollen Befugnisse eingeräumt werden, die er für die verlässliche und zweckmäßige Kontrolle von privaten und öffentlichen Stellen benötigt. Er bekommt in § 14 des Gesetzentwurfs umfassende Abhilfeund Durchgriffsrechte, um die Verletzungen von datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu ahnden.
Außerdem regeln wir in § 4 des Gesetzentwurfs erstmals die allgemeinen datenschutzrechtlichen Grundlagen für die Videoüberwachung. Die Videoüberwachung soll demnach künftig zulässig sein, wenn sie „1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, 2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder 3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte entstehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen“. Damit ist die Abwägung von öffentlichen Interessen und schutzwürdigen Interessen des Einzelnen auf eine stabile rechtliche Grundlage gestellt.
Weiterhin wollen wir mit dem neuen § 19 Abs. 5 des Gesetzentwurfs sowohl Behörden als auch dem Datenschutzbeauftragten ermöglichen, Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Hier griff bislang das Verbot des sogenannten In-sich-Prozesses, d. h., öffentliche Stellen können vor dem Verwaltungsgericht nicht gegeneinander prozessieren. Künftig soll eine solche juristische Klärung von Konflikten im Interesse der Rechtssicherheit vor Gerichten möglich sein.
Wichtig ist ferner die geplante aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen die Pflicht zur Löschung. Mit § 19 Abs. 6 soll irreversiblen Löschungen vorgebeugt werden.
Gestärkt wird hiermit auch in Zweifelsfällen künftig die gerichtliche Kontrolle von Entscheidungen des Datenschutzbeauftragten.
In unserem Gesetzentwurf sind auch umfangreiche Regelungen zur Informationsfreiheit enthalten.
Es ist kein Geheimnis, in der Vergangenheit hatten die Koalitionsfraktionen hierzu zum Teil unterschiedliche Auffassungen, das ist bekannt. Wir haben jedoch, wie so oft in dieser Koalition, hierfür eine sehr gute Lösung gefunden; das wird Sie nicht überraschen.
Meine Damen und Herren, Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, 70 % der Anfragen betreffen kommunale Behörden. Die Kommunen hatten in der Vergangenheit auch die stärkste Kritik an einem möglichen Informationsfreiheitsgesetz geäußert. Anders, als das in der Vergangenheit von anderer Stelle initiiert war, wollen wir niemanden zwingen. Wir haben uns für eine ausgesprochen kommunalfreundliche Lösung entschieden.
Durch unseren Gesetzentwurf werden nur die Behörden des Landes unmittelbar verpflichtet. Die Kommunen erhalten die Option, das Gesetz für ihre Behörden für anwendbar zu erklären, sie müssen es aber nicht. Das ermöglicht den Kommunen, die es wollen, mit wenig Aufwand den gleichen Rechtsrahmen wie das Land zu setzen und damit eine rechtliche Sicherheit und Stabilität zu bekommen. Da sich auf Dauer eine einheitliche Rechtsprechung und eine einheitliche Verwaltungspraxis entwickeln wird, können wir es den Kommunen, die diese Regelung haben wollen, empfehlen, sich unter den gleichen rechtlichen Schirm zu begeben. Das hätte den Vorteil, zu einer landeseinheitlichen Praxis zu kommen.
Es gibt aber auch Kommunen, die bereits Informationsfreiheitssatzungen haben. Diese können sie selbstverständlich beibehalten, wenn sie damit zufrieden sind und damit gute Erfahrungen gemacht haben. Kommunen können natürlich auch für sich entscheiden, dass sie keine Regelungen zur Informationsfreiheit wollen oder benötigen. Das ist auch eine Option. Viel kommunalfreundlicher kann man eigentlich nicht sein.
Schließlich – das betrifft wieder den von uns allen sehr geschätzten Datenschutzbeauftragten des Landes – soll der Datenschutzbeauftragte künftig zugleich der Informationsfreiheitsbeauftragte werden. Er ist aus unserer Sicht die geeignete unabhängige Stelle, die die Einhaltung überwachen und kontrollieren kann.
Wenn ich das zusammenfasse: Wir schlagen Ihnen auf über 300 Seiten ein umfangreiches Gesetz im Interesse des Datenschutzes vor. Wir wollen den Datenschutz damit weiter stärken.
Erstmals schlagen wir Regelungen zur Informationsfreiheit vor. Wir wollen diese bündeln und ausweiten. Wenn man
es zusammenbindet, ist es ein gutes Gesetz, das wir jetzt in aller Ruhe in den Ausschüssen und im Landtag beraten werden, damit es rechtzeitig vor Mai nächsten Jahres in Kraft treten kann. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Herr Prof. Ronellenfitsch! Wir danken für die vorgelegten Berichte und die Stellungnahmen der Landesregierung. Das zeigt einmal mehr, dass es eine gute Zusammenarbeit gibt zwischen dem Datenschutzbeauftragten, der Landesregierung, aber auch dem Landtag. Dieses Mal – das hat der Ausschussvorsitzende schon gesagt – beraten wir zwei Tätigkeitsberichte. Dies hat zwei Seiten. Zum einen hat der ganze Ablauf beim 44. Bericht etwas länger gedauert. Zum anderen kann man positiv hervorheben, dass beim 45. Bericht alles wieder schnell ging und die Landesregierung ihre Stellungnahme zeitig geliefert hat. So konnte der Ausschuss auch zeitnah beraten.
Der Ausschussvorsitzende Dr. Hahn hat alles richtig gemacht; denn er hat seinen parlamentarischen Geschäftsführer in die vergangene Ausschusssitzung geschickt. Dieser hat uns versprochen, sich dafür einzusetzen, dass auf der Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung noch ein Platz gefunden wird. Dies ist trotz der übervollen Tagesordnung gelungen, sodass die öffentliche Beratung keinen weiteren Verzug mehr erfahren hat. Vielen Dank dafür.
Wir leben in einer spannenden Zeit des Datenschutzes. Die Datenschutz-Grundverordnung wird in sechs Monaten unmittelbar geltendes Recht. Selbstverständlich wird auch die Umsetzung in hessisches Landesrecht zeitnah erfolgen. Dem Landtag wird auch zeitnah ein Entwurf vorgelegt werden. Darüber haben wir im Ausschuss ausreichend gesprochen.
Bevor ich auf einige inhaltliche Punkte eingehe, möchte ich dem Datenschutzbeauftragten danken für den Einsatz für uns als hessischer Gesetzgeber und als Landespolitiker.
Ihren Einsatz gegen die direkten Durchgriffsrechte, die tatsächlich den Datenschutz auf Landesebene nur zu einem verlängerten Arm der Europäischen Union und insbesondere der Europäischen Kommission machen wollen, wissen wir zu würdigen. Sie haben den gesamten Normsetzungsprozess auf europäischer Ebene sehr intensiv begleitet in Arbeitsgruppen, entweder durch Ihre Mitarbeiter oder auch persönlich. Aus der Sicht des Landes, das in besonderem Maße auf den Grundsatz der Subsidiarität Wert legen muss, ist wahrscheinlich Schlimmeres verhindert worden durch Ihren Einsatz und den Einsatz Ihrer Kollegen aus anderen Ländern.
Ein Blick in die beiden Berichte zeigt: Der Datenschutzbeauftragte, Landtag und Landesregierung arbeiten im Interesse des Landes vertrauensvoll zusammen. Der Datenschutzbeauftragte ist ein wichtiger Ratgeber bei der Gesetzgebung. Sie sind regelmäßig als Anzuhörender bei Gesetzgebungsverfahren dabei und werden an prominenter Stelle angehört. Noch viel wichtiger ist aber aus unserer Sicht, dass Sie frühzeitig aktiv werden und von sich aus proaktiv Hinweise in einem frühen Stadium geben, noch bevor ein Gesetzentwurf den Landtag erreicht.
Der Gesetzgeber ist immer wieder gefordert, nicht nur im innenpolitischen Bereich, wenn es um Sicherheit und Ordnung geht, sondern auch in vielen anderen Bereichen tätig zu werden und auf neue Phänomene einzugehen. Ich möchte nur ein Beispiel herausgreifen. Bei der vergangenen Novelle des HSOG, als die sogenannten Bodycams in das HSOG aufgenommen werden sollten, um Polizeibeamte zu schützen, auch vor unberechtigten Anschuldigungen nach Einsätzen, waren Sie es, der sehr frühzeitig an einem verfassungskonformen und auch datenschutzkonformen Weg mitgearbeitet hat. Nach allem, was wir wissen, hat sich die bisherige Praxis in Hessen sehr bewährt.
Aber auch viele andere Fragen konnten in der Vergangenheit datenschutzkonform gelöst werden. Das wird in den Berichten zutreffend festgestellt. Ein Beispiel sind neue Einsatzmöglichkeiten für den digitalen Personalausweis. Hervorzuheben ist außerdem die elektronische Antragstellung von Fördermitteln in der Wissenschaft. Das konnte datenschutzkonform gelöst werden. Hessen war hierbei wieder einmal Vorreiter und hat dazu beigetragen, Verwaltungsabläufe und Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Datenschutzrechtliche Bedenken, die es vereinzelt immer noch gibt, bei der Vorgehensweise von öffentlichen Stellen – das betrifft das ursprüngliche Kerngeschäft des Datenschutzbeauftragten – konnten in den beiden Berichtszeiträumen, die hier beleuchtet werden, zeitnah ausgeräumt werden. Das ist erfreulich. Immer wieder – das hat auch schon der Kollege Dr. Hahn hervorgehoben – hat der Datenschutzbeauftragte aus unserer Sicht zu Recht einen besonders sensiblen Umgang mit Patientenakten und Krankendaten angemahnt. Er hat hier ein Fehlverhalten zeitnah mittels einer Intervention beenden können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bereich des öffentlichen Datenschutzes ist die eine Seite. Der Datenschutz hat zwar seinen Ursprung als klassisches Abwehrrecht der Bürger gegen einen übermächtigen Staat und seine Institutionen; aber heutzutage bedroht die Verwendung personenbezogener Daten durch Private die Bürgerinnen
und Bürger weitaus mehr, als das staatliche Stellen jemals hätten tun können. An der unrühmlichen „Spitze“ der privaten Sammler stehen die großen Konzerne Facebook, Alphabet und das größte Kaufhaus der Welt, Amazon, die inzwischen nicht ganz zufällig die drei wertvollsten Konzerne der Welt geworden sind, obwohl sie alle nichts Physisches herstellen, sondern bestenfalls vertreiben. Bei den beiden reinen Internetkonzernen wird weder etwas Physisches erzeugt noch vertrieben.
Die Feststellung „Du bist nicht der Kunde, du bist das Produkt“ trifft hier voll und ganz zu. Das mahnt uns permanent zu erhöhter Wachsamkeit, und zwar auf einem Tätigkeitsfeld – das erkennen wir an –, wo die Europäische Union tatsächlich gefordert ist. Wir sind hier nicht gegen ein Handeln der Europäischen Union oder der Europäischen Kommission. Bei allen grenzüberschreitenden und internationalen Warenverkehren erkennen wir ausdrücklich an, dass nur auf der EU-Ebene entsprechend gehandelt werden kann. Was wir aber weiterhin gern selbst regeln wollen, sind die hessischen Belange.
Aber nicht nur aus dem Silicon Valley droht eine übermäßige Datensammlung durch Private, sondern wir haben auch noch andere Dauerthemen, die Private hier in Hessen betreffen. Ein Dauerthema ist z. B. die Bonitätsprüfung bei Onlinebestellungen und in Vertrieb und Verkauf generell. Ich möchte nicht in Abrede stellen, dass es selbstverständlich im Interesse jedes Dienstleisters, Finanzdienstleisters und Versenders ist, sich vorher zu versichern, dass ein Kunde, der etwas bestellt, auch bezahlen kann und dass ein Kreditnehmer irgendwann etwas zurückzahlen kann. Aber immer wieder überschreiten einzelne Dienstleister hierbei das, was nötig ist, und ziehen die Bonitätsprüfung auf einen Zeitpunkt vor, zu dem es noch nicht angezeigt ist, einen Kunden zu durchleuchten.
In vielen Bereichen des täglichen Lebens – das ist mein letztes Beispiel – machen digitale Innovationen das Leben angenehmer und leichter: Elektronische Bezahlsysteme und elektronische Kommunikation sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Wir sind beileibe nicht fortschrittsfeindlich – ganz im Gegenteil –, aber jede Innovation, die uns erreicht, bedarf einer besonderen datenschutzrechtlichen Prüfung.
Abschließend kann ich sagen, dass Sie, Herr Prof. Ronellenfitsch, und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diesen Prozess und alle neuen Entwicklungen zeitnah und kompetent begleiten und pragmatisch und mit geschärftem Blick für den Datenschutz meistens einen gangbaren Weg finden, der der Wirtschaft und den Bürgern entgegenkommt, der Fortschritte nicht unterbindet, sondern sie ermöglicht – aber in einer datenschutzkonformen Weise. Dafür gilt unser herzlicher Dank. Machen Sie und Ihre Leute weiter so, dann ist der Datenschutz in Hessen in guten Händen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann Frau Kollegin Hofmann bei sehr vielem recht geben, was sie vorhin zur Bewertung der Betroffenheit von Opfern von Straftaten ausgeführt hat. Für viele Bürger ist
es ein einschneidendes und schlimmes Erlebnis, wenn sie Opfer einer Straftat werden: Gewalt, Gewalt im Alltag, Wohnungseinbruch, Diebstahl. Ganz besonders schlimm ist es, wenn Kinder betroffen sind oder wenn Gewalt in der Familie vorliegt. Bei häuslicher Gewalt gibt es hohe Dunkelziffern. Nur wenige Delikte kommen zur Anzeige.
Umso wichtiger ist es – da bin ich vollkommen einer Meinung mit meiner Vorrednerin –, die Opfer von Straftaten hinreichend zu unterstützen und zu ermutigen, gegen den Täter auszusagen, damit dieser nicht erneut die Möglichkeit hat, straffällig zu werden, und damit dieser einer gerechten Strafe zugeführt werden kann.
Die Vermeidung von Straftaten ist natürlich die allerbeste Prävention und somit auch der beste Opferschutz. Dazu haben Sie viel Richtiges ausgeführt. Kommt es dann aber zum Strafprozess – diese Ansicht teile ich auch 1 : 1 –, so stehen zu häufig die Täter im Mittelpunkt. Das ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten natürlich auch geboten; denn in einem fairen Verfahren sollen die Täter überführt werden. Und sie sollen dann, wenn das Gericht von einer Schuld und von der Strafbarkeit überzeugt ist, abgeurteilt werden. Sonst werden sie freigesprochen, wenn Zweifel daran bestehen.
Die Opfer sind im Strafprozess Randfiguren – das ist richtig –, zuallerst einmal aus der Strafprozessordnung heraus. Sie sind häufig Zeugen. In einigen Deliktfeldern – die häusliche Gewalt wurde ja mehrfach erwähnt; aber auch bei sexueller Gewalt – sind die Opfer häufig die einzigen Zeugen, die dem Gericht zur Verfügung stehen. Also kommt ihnen dann doch wieder eine zentrale Rolle zu. Sie werden aber in Strafverfahren häufig gezwungen, das Erlebte in der Regel dann auch öffentlich noch einmal zu durchleben, zu beschreiben und häufig auch zu durchleiden. Wir wissen von Fällen, dass die Opfer von Straftaten dann sogar ein Schamgefühl haben, was aber völlig falsch ist. Wenn sich jemand schämen sollte, soll sich ein Täter einer Straftat schämen, nicht das Opfer. Ein Opfer verdient unser aller Schutz.
Daher gibt es zu Recht auch in Hessen eine gute Tradition – seit vielen Jahrzehnten –, die Möglichkeiten für Opfer von Straftaten und damit häufig auch von Zeugen im Strafprozess auszubauen und immer weiter fortzuentwickeln. Dazu gibt es einmal – darin stimme ich auch mit Ihnen überein, Frau Hofmann – die prozessualen Rechte von Opfern, die mit hessischer Begleitung auf Bundesebene in verschiedensten Regierungskonstellationen immer wieder ausgebaut worden sind. Es gab verschiedenste Novellen zum Opferschutz. Inzwischen können die Opfer von Straftaten als Nebenkläger auftreten, sie werden im Strafprozess unterstützt, sie bekommen bei Vorliegen der Voraussetzungen auch einen Nebenklagevertreter gestellt, den das Land dann finanziert.
In der jüngeren Vergangenheit wurde die Möglichkeit entwickelt, im sogenannten Adhäsionsverfahren auch schon zusammen im Strafprozess zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, sodass die Opfer schneller zu einem Schadenersatzanspruch gegen die Täter kommen und auch zu niedrigeren Kosten, indem sie nicht in einen erneuten Zivilprozess gezwungen werden mit einer erneuten Beweisaufnahme, in dem das Ergebnis des Strafprozesses dann bei der Tatsachenfeststellung zugrunde gelegt wird, son
dern indem sie dann eben diese prozessuale Abkürzung bekommen.
Aber auch die weiteren Angebote, die aus meiner Sicht in der Antwort auf die Große Anfrage sehr gut herausgearbeitet worden sind, sind ganz wichtige Instrumente.
Wir haben erfreulicherweise inzwischen Zeugenzimmer in allen Landgerichten in Hessen – dort, wo die schweren Straftaten abgeurteilt werden. Wir haben vom Land finanzierte eigene Zeugenbetreuer, die den Zeugen und damit auch den Opfern von Straftaten zur Seite stehen. Ganz wichtig ist uns auch die Finanzierung der Opferberatungsstellen, die es quer über das Land verteilt gibt. Sie können schon weit vor dem Strafprozess und auch über den Strafprozess hinaus eine ganz wertvolle und wichtige Hilfe leisten.
Ich sagte es eingangs, die prozessualen Dinge haben eine Tradition. Sie gehen über 30 Jahre zurück. Da fing die Zeugenbetreuung bei den Gerichten schon an. Aber genauso wichtig ist die außerprozessuale Unterstützung.
Die Opferberatungsstellen werden zu großen Teilen durch das Land mitfinanziert, aber sie haben auch andere Finanzierungsquellen. Das halten wir auch bei außerstaatlichen Institutionen für wichtig, dass es noch weitere Geldquellen gibt. Aber es gibt eben auch einen erheblichen Beitrag des Landes.
Da uns das so wichtig ist, sind sich die Regierungsfraktionen auch einig, dass mit dem Haushalt 2018, den wir gerade beraten, die Bereiche Prävention und Hilfe weiter gestärkt und ausgebaut werden sollen.
Ich will jetzt nur noch drei Punkte exemplarisch nennen. Einmal wird die Förderung der Opferhilfevereine ausgebaut. Das halten wir für richtig. Die Zuwendungen steigen insgesamt um 100.000 €. Das ist immerhin eine Steigerung um 15 % des bisherigen Aufwandes. Wir haben weiteres Geld in gleicher Größenordnung für ein Projekt zum Schutz vor häuslicher Gewalt vorgesehen, und es gibt noch einmal 100.000 € für die Prävention von Internetbetrügereien. Auch das ist ein Tätigkeitsfeld, wo es immer mehr Opfer von Straftaten gibt und oft eine hohe Schamgrenze besteht, diese anzuzeigen und auch vor Gericht zu bringen. Aber wenn dies niemand tut, dann können die Täter eben ungehindert immer weitermachen.
Am allerbesten ist es selbstverständlich, wenn Bürger gar nicht erst Opfer von Straftaten werden.
Damit komme ich zurück zum Beginn meiner Ausführungen, die ich jetzt zusammenfassen möchte: Wir bauen den Opferschutz, die Opferhilfe aus, fördern das stärker als bisher. Wir sind uns erfreulicherweise parteiübergreifend einig, immer wieder in Schritten den Opferschutz und den prozessualen Schutz auszubauen.
Da kann ich feststellen, dass die Antwort auf die Große Anfrage gut herausgearbeitet hat, dass wir hier parteiübergreifend eine jahrzehntelange gute Tradition haben. Die wollen wir gemeinsam fortentwickeln. Ein Beitrag steckt im Haushalt 2018.
Ich wünsche mir auch für die Zukunft, dass wir dieses Thema im Interesse derjenigen, über die wir hier sprechen, die Opfer von Straftaten, die es leider trotz aller Bemühungen immer wieder gibt, weiter so gemeinsam, ohne Schaum
vor dem Mund, sachorientiert fortentwickeln. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heutige Tag ist ein guter Tag für die Beamtinnen und Beamten in Hessen. Die Besoldungserhöhung kann kommen.
Die Koalition stimmt einer Erhöhung um 2 % ab dem 1. Juli und einer Erhöhung um 2,2 % ab dem 1. Februar 2018 zu. Die Freifahrtberechtigung kommt hinzu. In unserem Änderungsantrag haben wir herausgearbeitet, dass es diese zusätzlich zu den beiden kräftigen Besoldungssteigerungen gibt.
Für uns gilt: Der Haushalt lässt das zu. Die Beamtinnen und Beamten haben das verdient. Das Alimentationsprinzip hat Verfassungsrang. Auch die Schuldenbremse hat Verfassungsrang. Beides können wir gut miteinander in Einklang bringen, indem die inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses erfolgt, zuzüglich der Freifahrtberechtigung.
Das gibt Planungssicherheit für den Finanzminister, aber auch für die Beamtinnen und Beamten in diesem und im nächsten Jahr. Für uns haben die in Art. 33 des Grundgesetzes festgeschriebenen Grundsätze des Beamtentums einen sehr hohen Stellenwert. Das haben wir einbezogen und berücksichtigt. Wir würden uns freuen, wenn die Kollegen von SPD und LINKEN endlich ihre Angriffe auf die Gesundheitsversorgung der Beamtinnen und Beamten einstellen würden und sie diese nicht mehr in eine Zwangskasse überführen wollten.
Das ist nicht absurd, sondern das steht in Ihrem Wahlprogramm. Das kennen wir wahrscheinlich besser als Sie.
Das Beamtentum hat für uns einen hohen Stellenwert. Das ist verfassungsrechtlich abgesichert. Wir halten daran fest. Daran messen wir auch die Gesetzentwürfe zur Besoldung, die wir Ihnen vorgelegt haben. Heute liegt ein besonders guter Gesetzentwurf vor, den wir in dritter Lesung verabschieden können. Ich werbe nochmals um eine breite Zustimmung. Die Beamtinnen und Beamten im Lande Hessen haben das verdient. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will die Debatte ein Stück weit wieder versachlichen.
Ich glaube, es gibt keinerlei Grund, sich hier so aufzuregen und die Sache so hochzuhängen. Es gibt auch keinen Grund, dazwischenzurufen. Schauen wir uns doch einmal die Lage an.
In Hessen ist Verwaltungshandeln bereits nachvollziehbar und verständlich. Dennoch kann man natürlich über eine gesetzliche Anpassung und Erweiterung sprechen. Meine Damen und Herren, wir werden das auch in dieser Wahlperiode tun, und zwar genau so, wie wir dies mit unserem Partner vereinbart haben und wie es in der Koalitionsvereinbarung auf Seite 104 nachzulesen ist. Wir werden eine gesetzliche Regelung treffen und ausgestalten, damit Verwaltungshandeln weiterhin nachvollziehbar und verständlich ist und noch besser wird. Wir werden das auch so tun, damit unser hohes Schutzniveau beim Datenschutz auch weiter sichergestellt ist.
Bevor der Landtag eine gesetzliche Regelung trifft, gilt es, alle Chancen und Risiken sowie die Erfahrungen aus anderen Ländern sorgsam abzuwägen. Das hat der Innenminister vielfach deutlich gemacht. Deswegen sind wir Herrn Innenminister Peter Beuth auch sehr dankbar, dass er die Informationsfreiheitsgesetze der anderen Länder gründlich überprüft und ausgewertet hat. Dies wird uns sehr helfen, zu überprüfen, was sich bewährt hat und was sich nicht bewährt hat. Wir werden dann eine sehr gute eigene hessische Regelung treffen können.
Es ist bereits vielfach angesprochen worden, dass andere Länder bereits entsprechende Regelungen haben. Es wäre allerdings hilfreich gewesen, wenn man einmal zehn prägnante Beispiele benannt hätte, wodurch ein echter Mehrwert für die Bürger entstanden ist. Wenn das hier vorgetragen wird, bewegt sich das oft im abstrakten Bereich. Wir sind jedoch an konkreten Lösungen interessiert, und wir werden uns sehr genau anschauen, wo wirklich ein Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger gegeben ist. In der wortgewaltigen Rede ist leider kein einziges Beispiel genannt worden.
Festzuhalten ist: Bereits jetzt gibt es in Hessen zahlreiche Beteiligungsrechte. Dies ist nicht nur das Umweltinformationsrecht, sondern auch im Baurecht gibt es zahlreiche Beteiligungsrechte für Nachbarn und für andere mit berechtigten Interessen. Es gibt selbstverständliche Informationsrechte für Journalisten, für Abgeordnete und für andere Gruppen. Wir werden natürlich auch darüber sprechen, das auf eine abstrakte Ebene zu heben.
Meine Damen und Herren, wenn man das macht, dann muss man das aber auch ordentlich und gut machen; denn nicht alles, was gut gemeint ist, war in der Vergangenheit auch gut gemacht. Sie haben sich vorhin mehrfach gerühmt für Ihren Entwurf für ein Transparenzgesetz. Ich habe die Unterlagen zum damaligen Gesetzgebungsverfahren noch einmal durchgeschaut. Das sollten Sie vielleicht auch noch einmal tun. Wenn Sie dort hineinschauen, dann werden Sie feststellen, dass dieser Transparenzgesetzentwurf der SPD in der Anhörung verrissen worden ist.
Lesen Sie einmal nach, was die Kommunalen Spitzenverbände damals dazu gesagt haben. Es war vernichtend, was sie damals dazu gesagt haben.
Das war so. Das können Sie nachlesen. Das wird im Landtag zum Glück alles dokumentiert. – Folgerichtig hatte dieser Gesetzentwurf damals keinen Erfolg und ist gescheitert.
Deswegen müssen wir gründlicher arbeiten und sollten vorab einige Fragen klären. Zum einen ist zu klären, wie groß tatsächlich das Interesse der Allgemeinheit ist, bis ins Detail alle Verwaltungsvorgänge nachvollziehen zu können. Wie oft wird das nachgefragt? Es gibt ja auch Erfahrungen in Hessen mit Kommunen mit Freiheitssatzungen. Zum Teil haben Nachfragen nach Jahren ergeben, dass es keine einzige Anfrage bei der Verwaltung gab. Also sollte man das Ganze auch richtig einordnen.
Wie viel transparenter und besser wird tatsächlich Verwaltungshandeln durch einen entsprechenden Informationszugang? Derzeit ist es ja nicht so, dass wir in Hessen eine Geheimverwaltung hätten, die im Stillen und Verborgenen gegen die Bürger arbeitet.
Wo liegt die Grenze – das ist eine der wichtigsten Fragen – zwischen öffentlich zugänglichen Informationen und schützenswerter Privatsphäre? Fast durch jeden Verwaltungsvorgang werden auch Rechte Dritter berührt. Das werden wir sorgsam gegeneinander abwägen.
Wer profitiert, welche Gruppen profitieren tatsächlich von zusätzlichen Rechten? Auch das muss man sich sehr genau anschauen.
Am Ende stellt sich die Frage – das haben die Kommunen vielfach angefragt –, wie viel Zusatzbelastung man einer Verwaltung zumuten muss und welche Regelungen man treffen kann, damit es keinen Missbrauch gibt.
Insbesondere müssen wir uns auch anschauen – ich erwähnte es bereits –, wie mögliche extreme Gruppen gezielt Verwaltungen lahmlegen können. Wir müssen eine kluge Regelung treffen, damit dies nicht passiert. In Hessen, aber auch in Nachbarländern agieren kleine Splittergruppen, die sich zum Ziel gesetzt haben – mehr muss ich dazu nicht sagen –, Verwaltungen ganz gezielt zu malträtieren und lahmzulegen.
Ganz am Ende müssen wir uns auch überlegen, wie eine solche Regelung zu unserer Rechtskultur passt.
Wir sind kein skandinavisches Land. Deutschland hat eine andere Rechtskultur als nordische Länder. Wir haben keine völlig gläserne Verwaltung.
Ihre Frage geht von einem falschen Sachverhalt aus.