Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Wissler, das kann hier nicht so stehen bleiben, wie Sie das eben gesagt haben. Sie sind ignorant.
Sie haben eben vier Beispiele von Herrn Minister Al-Wazir und von mir gehört, die zeigen, dass Umweltstandards und Verbraucherstandards nicht abgesenkt werden. Der Minister hat Ihnen das Beispiel mit den Chlorhühnchen und auf der anderen Seite, der europäischen Seite, mit den Pestiziden genannt.
Was ist denn schlimmer? Beides ist gleichermaßen schlimm und schädlich für den Verbraucher – und intransparent.
Das Zweite: Sie sind ignorant, wenn Sie beispielsweise das Argument von Großkonzernen nicht wahrnehmen. Der Herr Minister hat Ihnen gesagt, dass in den USA Medikamente vielfach sehr viel günstiger zu erwerben seien als in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa – insbesondere aber als bei uns in Deutschland. Wo werden sie denn hergestellt? Sie werden von deutschen Konzernen, von US-Konzernen oder von französischen, kanadischen oder dänischen Konzernen hergestellt. Wo liegt da der Unterschied?
Ich sage Ihnen, Sie sind ignorant. Sie wollen nicht hören, dass viele Dinge in den unterschiedlichen Hemisphären unter Umständen günstiger für den Verbraucher und günstiger für den Umweltschutz sind. Sie wollen nicht wahrnehmen, dass beispielsweise im aktuellen VW-Fall der Verbraucher in den Vereinigten Staaten besser geschützt ist als der Autokäufer in Europa, in der Bundesrepublik Deutschland. In dem einen Fall bekommt der Verbraucher 15.000 $, im anderen Fall bekommt er gar nichts. Sie wollen das nicht wahrnehmen.
Sie sind ignorant und wollen nicht wahrnehmen, dass beispielsweise der Umweltschutz in dem eben genannten Fall des Volkswagenkonzerns in den USA sehr viel höherwertig ist als in der Bundesrepublik Deutschland.
Dann sprechen Sie davon, dass es überhaupt nicht um Antiamerikanismus gehe. Dann schauen Sie sich doch einmal Ihre Mitdemonstranten und Ihre eigenen Leute an.
Schauen Sie sich die Plakate an, die Sie alle dort tragen, und schauen Sie sich die Intentionen an. Das ist doch das Problem, das ich genannt habe. Bei manchen ist ein Schuss Antiamerikanismus dabei. Das kann man nicht leugnen, und das wollen wir auch nicht leugnen.
Wieso tun Sie das? Sie haben doch auch hier mehrfach persönlich bewiesen, dass Sie nicht unbedingt der Freund dieser Amerikaner sind.
(Hermann Schaus (DIE LINKE): Wenn man vernagelt ist! – Janine Wissler (DIE LINKE): Die GRÜNEN sind auch antiamerikanisch!)
die Schiedsgerichtsverfahren. Ich will nur einmal darauf hinweisen, dass die Schiedsgerichtsverfahren – hören Sie bitte zu – hier in Deutschland erfunden wurden.
Sie waren seit der Existenz von Investitions- und Freihandelsabkommen ein gutes Instrument. Ich will ja nicht sagen, dass sie nicht veränderbar sind. Ich will auch nicht sagen, dass es der allgemein beste Schutz ist. Ich will auch nicht bestreiten, dass sie unter Umständen in einem Verfahren mit einem starken Partner wie den Amerikanern und den Kanadiern anders angewandt werden. Aber wir müssen sehen: Wir haben mit diesen Verfahren eben sehr gute Erfahrungen gemacht.
(Janine Wissler (DIE LINKE): Wer? – Hermann Schaus (DIE LINKE): Wer hat wo gute Erfahrungen gemacht, Herr Reif?)
Dass wir das jetzt alles in Bausch und Bogen niederreden, ist nicht fair. Das ist auch nicht ordentlich. Ich sage noch einmal: Lasst uns hier nicht Mythen kultivieren und nicht dämonisieren, sondern lasst die Fakten sprechen und nachher, wie Herr Minister Al-Wazir gesagt hat, eine ordentliche, transparente und beiden Seite gerecht werdende Entscheidung treffen, die uns allen nutzt. – Herzlichen Dank.
Ist es richtig, dass von Ihnen eine namentliche Abstimmung zu Ihrem Entschließungsantrag beantragt wurde?
Das ist der Fall. – Dann lasse ich namentlich abstimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 19/3747. Wir beginnen mit dem Aufruf.
Ist noch jemand im Saal, der aufgerufen wurde und seine Stimme dazu noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann beginnen wir jetzt mit der Auszählung. Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben ausgezählt. Es haben vier Abgeordnete entschuldigt gefehlt. Bei dem Entschließungsantrag haben sieben Abgeordnete mit Ja und 99 Abgeordnete mit Nein gestimmt. Damit ist der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Bitte ein wenig mehr Ruhe. Ich bitte darum, dass es auch an der Seite zu mehr Ruhe kommt. – Es geht doch.
Wir stimmen dann noch den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Freihandelsabkommen CETA sorgsam prüfen und bewerten, Drucks. 19/3783, unter Tagesordnungspunkt 46 ab. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die restlichen Abgeordneten.
Entschuldigung, ich wiederhole es. – Dafür haben die Mitglieder Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU gestimmt. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der SPD, der Fraktion DIE LINKE und Frau Abg. Mürvet Öztürk. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Mitglieder der Fraktion der FDP. Damit wurde der Entschließungsantrag angenommen. Vielen Dank.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zehntes Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes – Drucks. 19/3742 –
Der Gesetzentwurf wird von Herrn Staatsminister Grüttner eingebracht. Herr Minister, bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Gesundheitswesen bedarf für seine Funktionsfähigkeit der umfassenden Kompetenz und des besonderen Engagements aller in ihm tätigen Berufsgruppen. Trotz aller Fortentwicklung in der Kommunikation und bei den Infor
mationsquellen via neue Medien kommt den Angehörigen der akademischen Heilberufe hier eine besondere Bedeutung zu.
Der Landesgesetzgeber hat demzufolge den rechtlichen und berufsrechtlichen Rahmen für die Berufsvertretungen, die Berufsausübung, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärztinnen und Ärzte, der Zahnärztinnen und Zahnärzte, der Tierärztinnen und Tierärzte, der Apothekerinnen und Apotheker wie auch der Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten zu setzen. Das erfolgt durch das Heilberufsgesetz, das im Jahr 1954 erlassen und im Jahr 2003 neu gefasst wurde.
Im Verlauf der Zeit wurde es diverse Male geändert, was zu sprachlichen Unstimmigkeiten geführt hat. Es bedarf daher einer grundsätzlichen Überarbeitung in Bezug auf zahlreiche Bestimmungen sowie hinsichtlich der formellen Anforderungen, die heute an ein Gesetz zu stellen sind. Das sind einfache Dinge wie ein Inhaltsverzeichnis oder Überschriften zu den Paragrafen.