ganz im Gegenteil; Sie sagten schon vor der Entscheidung: Wir tun alles, was ihr macht; wir tun alles, was ihr beschließt. Wir setzen das um. – Da gibt es Pressemitteilungen, da gibt es Mitteilungen gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Drittens. Das Unternehmen konnte einen der zwei Blöcke gar nicht hochfahren, da es sich in der normalen, vor Fukushima eingeleiteten Revision befand.
Viertens. Das Unternehmen hätte zig Millionen € bereitstellen müssen, um die sogenannten Weimar-Auflagen, die mit Fukushima gar nichts zu tun haben, zu erfüllen.
(Nancy Faeser (SPD): Deswegen kann man alles falsch machen! Was ist denn die Verteidigungsstrategie dahinter?)
hr-online – ich darf es zitieren – spricht am 17.02.2011, also vor Fukushima, von insgesamt 260 Millionen €, die noch 2011 hätten bereitgestellt werden müssen.
Fünftens. Das Unternehmen konnte, wie Sie alle wissen, anderweitig und gewinnbringend Strom verkaufen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, vor diesem Hintergrund eine grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz der Ministerin zu unterstellen, hat mit einer sachlichen und fairen Auseinandersetzung aber gar nichts zu tun.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister, zu Ihrem Auftritt: Ich meine, zur Sache haben Sie leider sehr wenig gesagt.
Ich will nur feststellen, dass Arroganz keine Argumente ersetzt. Ich finde, dass Sie so auch hier aufgetreten sind.
Wissen Sie, ich finde es schon bemerkenswert, dass Sie sich in diesem Haus als Finanzminister gerne als Sparkommissar aufspielen. Sie legen gerne die Daumenschrauben bei den Kommunen an und erklären ihnen, wo sie vielleicht noch einmal 10.000 € einsparen können.
Aber dass hier gerade einmal ein Schaden von 3 Millionen € entstanden ist und vielleicht noch ein viel größerer Schaden entstehen wird, darüber gehen Sie nonchalant hinweg.
Ich finde es gerade auch angesichts Ihrer Position als Finanzminister bemerkenswert, wie Sie hier aufgetreten sind. Dann argumentieren Sie, die Mehrheit des Landtags hatte eine andere Rechtsauffassung. Herr Minister, das hilft Ihnen gar nichts, wenn die Verwaltungsgerichte in diesem Land Ihre Rechtsauffassung nicht teilen.
Leider lässt es nämlich das Verfahren zu, dass Sie mit Ihrer Mehrheit beschließen können, was in den Abschlussberichten von Untersuchungsausschüssen steht, sodass diese am Ende mit Mehrheit beschließen, dass alles super war und dass es überhaupt keinen Skandal gibt. Aber glücklicherweise können Sie mit Ihrer Mehrheit noch nicht rechtsstaatliche Verfahren bestimmen. Das ist das Gute daran.
Herr Minister, wenn Sie jetzt argumentieren, was man hätte tun müssen, wenn man eine Anhörung gemacht hätte, dann wäre das trotzdem materiell rechtswidrig gewesen. Da würde ich sagen, das stimmt. Aber man muss sich nicht damit rühmen, dass man mehr als einen Fehler gemacht hat.
Das macht die ganze Sache nämlich nicht besser, sondern das macht das noch schlimmer. Ich bin schon der Meinung, dass das alles sehenden Auges passiert ist. Wissen Sie, es ist doch nicht so, dass es keine warnenden Stimmen gegeben hätte. Es ist doch nicht so, dass nicht von Anfang an das ganze Verfahren problematisch war. Ich will das noch
einmal in Erinnerung rufen: Es gab das Treffen der Ministerpräsidenten, der Kanzlerin und des damaligen Bundeswirtschaftsministers im Kanzleramt. Dort wurde dieses Moratorium vereinbart. Ministerpräsident Bouffier hat zugestimmt. Am gleichen Tag findet nachmittags ein Treffen der Umweltminister statt, in Berlin. Wer nimmt als einzige Ministerin an diesem Treffen nicht teil? – Frau Puttrich.
Frau Puttrich hat daran nicht teilgenommen. Sie ist zwar nach Berlin geflogen, aber vor dem Treffen wieder zurückgeflogen, um in Hessen eine Pressekonferenz zu geben. Also, Frau Puttrich, Sie können gern etwas dazu sagen. Ich fände es ja gut, wenn Sie sich hier in der Sache einmal einlassen würden und ein bisschen etwas dazu erklären würden.
Das halte ich für absolut verantwortungslos, in einer solchen Situation, wo jeder weiß, um was es ging, nicht am Treffen der Umweltminister teilzunehmen, sondern stattdessen den Abteilungsleiter hinzuschicken, um nach Hause zu fahren und sich hier vor die Presse zu stellen, ohne zu wissen, was man da eigentlich erklären soll.
Dann kommt dieser Abteilungsleiter einen Tag später zu Ihnen und sagt Ihnen: Das ist ein Problem. So, wie die Abschaltverfügung aussehen soll, können wir das überhaupt nicht machen. Das ist überhaupt nicht rechtssicher. – Dann sagt die juristische Fachabteilung: So können wir das nicht machen. Wir übernehmen dafür keine Verantwortung. Wir zeichnen das nicht ab.
Dann rückkoppeln Sie das nicht. Dann setzt man sich doch einmal z. B. mit dem Bundesumweltministerium in Verbindung. Oder man sagt einmal dem Ministerpräsidenten, dass da irgendetwas nicht läuft. Nein, was tun Sie? – Statt die Bedenken ernst zu nehmen, wird die Fachabteilung formal von ihren Aufgaben entbunden. Genau das ist das Problem. All die Warnungen waren doch da. Herr Bellino, wenn Sie sagen, man hätte es nicht wissen können, dass RWE dagegen klagt, entgegne ich Ihnen: Hätte man in der Woche Zeitung gelesen, hätte man das wissen können. Das hat RWE nämlich angekündigt.
RWE hat nämlich schon vor der Abschaltverfügung angekündigt, dass RWE rechtliche Schritte prüft, aber erst noch auf die Abschaltverfügung wartet und darauf, was darin steht.
Das heute anders darzustellen, dass man damals nicht genau wusste, dass natürlich Klagen eingereicht werden, ist doch wirklich ein Witz. Ich glaube, das Problem ist, dass hier der fatale Eindruck entsteht, dass man sich bei der Hessen-CDU alles erlauben kann. Man kann Millionenschäden verursachen, man kann sich rechtswidrig verhalten, und man kann sich alles erlauben.
Das ist so fatal, weil hier der Eindruck entsteht, dass es Menschen gibt, die sich über rechtsstaatliche Prinzipien einfach ungestraft hinwegsetzen dürfen. Das kann in diesem Land einfach nicht sein.
(Beifall bei der LINKEN und der SPD – Judith Lan- nert (CDU): Bleiben Sie doch einmal bei der Wahrheit!)