Protokoll der Sitzung vom 24.11.2016

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Jürgen, da hast du falsch recherchiert!)

Das ist die Frage, die wir an Sie haben und der Sie sich stellen müssen. Hier geht es nicht um parteipolitisches Klein-Klein. Hier geht es um die Frage: Wo stehen die hessischen GRÜNEN – in der Hessischen Landesregierung oder an der Seite der Bürgerrechtsorganisationen?

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Herr Kollege Wilken. – Herr Kollege Frömmrich, Sie haben die Möglichkeit, zwei Minuten zu erwidern.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wir haben natürlich von Ihnen keinen Nachhilfeunterricht in Bürger- und Freiheitsrechtefragen nötig. Herr Kollege Wilken, da haben Sie eine ganze Menge Nachholbedarf. Das kann ich Ihnen vor der Klammer schon einmal sagen.

Vielleicht sollten Sie sich den Themenkomplex Bundesrat noch einmal anschauen, Einspruchsgesetz und Zustimmungsgesetz. Dann schauen Sie sich an, wie die Frage in den Ausschüssen und im Plenum organisiert wird. Auch in den Ausschüssen haben wir, weil wir unterschiedlicher Auffassung sind, ein Verfahren gewählt, das durchaus üblich ist; da gilt das Ressortprinzip. Die Ressortministerin stimmt in diesem Verfahren so ab, wie sie meint abstimmen zu können. Gleichzeitig hat es eine Beratung im Plenum des Bundesrats gegeben. In diesem Plenum – Herr Kollege Wilken, darüber habe ich gesprochen – ist von diesen beiden Ländern keine Protokollerklärung abgegeben worden. Da hat es auch keinen Einspruch oder Widerspruch gegeben, sondern das Gesetz ist dann so durchgegangen.

(Zurufe von der LINKEN)

Nicht im Plenum des Bundesrats. Sie sollten es einmal nachlesen, so ist es nicht gewesen. Von daher geht das, was Sie behaupten, in die falsche Richtung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Hermann Schaus (DIE LINKE): Sie haben sich enthalten!)

Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich. – Für die Landesregierung spricht nun Staatsminister Beuth. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

(René Rock (FDP): Er sagt jetzt, wie es war!)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz zum Bundesnachrichtendienst ist von den LINKEN aufgerufen worden, weil sie den Anlass nutzen wollten, die Nachrichtendienste insgesamt in diesem Haus weiter zu verhetzen. Das ist der wahre Hintergrund. Wir sollten den Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN nicht auf den Leim gehen.

Meine Damen und Herren, wir brauchen Nachrichtendienste. Wir brauchen sie für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.

(Beifall bei der CDU)

Dass ausgerechnet DIE LINKE, die Nachfolgeorganisation der SED, das Thema Nachrichtendienste immer wieder auf die Tagesordnung bringt,

(Alexander Bauer (CDU): Weil sie sich damit auskennt!)

wo in der DDR ein flächendeckendes Überwachungssystem implementiert war,

(Günter Rudolph (SPD): Da gab es auch noch ein paar andere Parteien!)

mit dem der private Lebensbereich ausspioniert wurde und der Rechtsstaat keinerlei Rolle gespielt hat:

(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Wir hatten damals auf deutschem Boden in der DDR ein zutiefst menschenverachtendes System, für das ein Nachrichtendienst genutzt wurde. Deswegen ist es wenig glaubwürdig, wenn ausgerechnet Sie diese Debatte immer wieder anstrengen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

In der Bundesrepublik Deutschland ist es genau anders, es ist quasi das Gegenmodell zu dem, was Ihre Vorgänger in der DDR implementiert haben. Das Gegenmodell heißt nämlich, dass wir auf der Basis eines Rechtsstaats zur Verteidigung des Rechtsstaats Nachrichtendienste errichtet haben. Dazu dient am Ende auch ein Bundesnachrichtendienstgesetz, das die bindende rechtliche Grundlage für die Arbeit des Nachrichtendienstes bildet.

Meine Damen und Herren, wir brauchen die Nachrichtendienste. Es ist nicht so, dass wir mit großer Begeisterung oder aus Spaß heraus feststellen müssen, dass wir im Fadenkreuz des islamistischen Terrorismus stehen. Wenn wir diese Fragen aufklären wollen, dann brauchen wir die Erkenntnisse von Nachrichtendiensten, um dem entgegenzutreten.

Wir wollen verhindern, dass Rechtsextremisten in diesem Land irgendwelche Raumgewinne haben. Wir brauchen die Nachrichtendienste, um das mitzubekommen.

(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Wir haben gerade in Hessen ein solches Beispiel, wo es aufgrund der Erkenntnisse von Nachrichtendiensten und Polizei gelungen ist, zu verhindern, dass Rechtsextremisten Raum hatten, in Diemelstadt ein Konzert durchzuführen. Wir brauchen die Nachrichtendienste dafür, um sicherzustellen, dass Extremisten in diesem Land keine Raumgewinne haben. Deswegen ist es wichtig, dass wir sie haben.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir brauchen den Bundesnachrichtendienst, und wir brauchen auch die Auslandsaufklärung. Wir brauchen sie auch unter dem Gesichtspunkt des islamistischen Terrorismus. Wir brauchen doch die Erkenntnisse über diejenigen, die aus dem Krieg aus dem Irak oder aus Syrien zurückkehren, um sie hier dem Strafrichter und der gerechten Strafe zuzuführen.

Wenn wir das nicht haben, gefährden wir die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Das dürfen wir nicht zulassen. Darin sollten wir uns einig sein.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben auch ein Interesse daran, mit den anderen ausländischen Nachrichtendiensten zusammenzuarbeiten. Nur durch den Verbund und durch die Erkenntnisse aller Nachrichtendienste war es möglich, in den vergangenen Jahren immer wieder Anschlagsplanungen aufzudecken und zu verhindern. Chemnitz ist ein Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit.

Meine Damen und Herren, wir brauchen funktionsfähige Nachrichtendienste, ob das der BND ist, der MAD oder das Bundesamt für Verfassungsschutz, oder das Landesamt für Verfassungsschutz. Wir brauchen diese Organisationen, um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Meine Damen und Herren, ich könnte es mir bezüglich des Hintergrunds des Antrags einfach machen und auf Ihren Vorhalt des Nichtanrufens des Vermittlungsausschusses erwidern, dass die Landesregierung über diese Frage in eigener Organhoheit entscheidet.

Ich habe mich gerade dazu inhaltlich eingelassen. Ich könnte auf der anderen Seite auch die Frage stellen, wie andere Landesregierungen votiert haben. Nach meinen Informationen ist es so, dass Thüringen sowohl bei der Abstimmung im Innenausschuss wie auch im Plenum des Bundesrats mit Ja gestimmt hat. Sie haben das hier bestritten.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Das ist falsch!)

Ich will diese Behauptung gar nicht aufrechterhalten. Aber dass Thüringen den Vermittlungsausschuss angerufen hätte, das ist nicht so. Das ist jedenfalls hier unstreitig.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich auch angesichts der Tatsache, dass die Zeit schon sehr fortgeschritten ist, Sie darauf aufmerksam machen, dass der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts vor wenigen Tagen, am 13. Oktober, zur NSA-Selektorenliste noch ein paar wegweisende Worte gefunden hat, um auch die Maßstäbe einer wehrhaften Demokratie in eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hineinzuschreiben. Ich will nur wenige Passagen zitieren. Das Bundesverfassungsgericht schreibt in der Begründung:

Der Staat ist deshalb von Verfassungs wegen verpflichtet, das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit des Einzelnen zu schützen.

Es heißt weiter:

Die Bereitstellung von wirksamen Aufklärungsmitteln zu ihrer Abwehr ist ein legitimes Ziel und für die demokratische und freiheitliche Ordnung von großem Gewicht.

Weiter heißt es:

Nachrichtendienste sind Ausdruck der Grundentscheidung des Grundgesetzes für eine wehrhafte Demokratie, des Selbstbehauptungswillens des Rechtsstaats und damit Bestandteil des Sicherheitssystems der Bundesrepublik Deutschland.

Ich finde, dem können wir sehr gut zustimmen. Das Bundesnachrichtendienstgesetz versucht genau diese wehrhafte Demokratie in Gesetzesform für unsere Nachrichtendienste zu gießen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Beuth. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Damit lasse ich über diesen Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 19/4047, abstimmen. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SPD. Somit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt worden.

(Zurufe der Abg. Florian Rentsch (FDP) und Günter Rudolph (SPD))

Ich rufe Tagesordnungspunkt 36 auf:

Antrag der Fraktion der FDP betreffend Klimaschutzplan und parlamentarische Beteiligung – Drucks. 19/ 4106 –