Protokoll der Sitzung vom 24.01.2017

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was diesen Gesetzentwurf angeht, besteht hier große Einigkeit, dass wir den letztlich so beschließen sollen. Ich will nur in aller Kürze zusammenfassen, was von meinen Vorrednern auch schon gesagt worden ist.

Diese Zulage, die den Justizvollzugsbediensteten bislang vorenthalten wurde, wird bereits Polizistinnen und Polizisten bezahlt, die im besonders belastenden Vollzugsdienst tätig sind. Ich denke, das Ganze wird dem anspruchsvollen Job gerecht, den die Vollzugsbediensteten zu leisten haben. Das muss man hier auch einmal so deutlich sagen. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Rechtsfrieden, für die Sicherheit und für das Allgemeinwohl. Dem muss man auch durch entsprechende Besoldung und eine entsprechende Zulage gerecht werden, wobei ich generell ein Kritiker solcher Zulagen bin. Ich bin der Auffassung, dass man so etwas in die Besoldung einzupreisen hat; denn dann ist es auch pensionsfähig, und dann brauchen wir nicht über solche Sonderregelungen zu reden.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren von der Koalition, ich will zu diesem Gesetzgebungsvorschlag eines anmerken. Er kommt ein bisschen spät. Wir haben im Dezember den Haushalt verabschiedet. Wenn Sie auf Zack gewesen wären, dann hätten Sie ein Haushaltsbegleitgesetz vorgelegt, um nicht einen Haushalt im luftleeren Raum zu beschließen. Jetzt müssen Sie nachbessern, weil Sie es vorher versäumt haben.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Insofern sind wir jetzt hintendran. Sie müssen nachsitzen, und wir müssen mit Ihnen nachsitzen. Das ist halt so.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Viel spannender ist eigentlich, wenn ich mir einmal anschaue, Herr Kollege Arnold, Herr Kollege Reif, was in diesem Gesetzentwurf nicht drinsteht. Da steht nämlich nichts drin von der insgesamt unzureichenden Situation, in die Sie den öffentlichen Dienst in Hessen gebracht haben. Da steht nichts drin von der Frage, die uns heute beschäftigt – der Kultusminister ist jetzt leider nicht da –, dass wir zu wenige Bewerber für unsere offenen Lehrerstellen haben, dass wir nicht ausreichend Bewerber für den Polizeivollzugsdienst haben.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind die Punkte, mit denen wir uns intensiver beschäftigen müssen. Morgen früh haben wir wieder ausreichend Gelegenheit, um uns mit dem Thema Polizei zu beschäftigen. Aber es geht querdurch. Das Beispiel der fehlenden Bewerber für die Lehrerstellen zeigt: Sie richten den öffentlichen Dienst in Hessen zugrunde mit der Nullrunde,

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD – Horst Klee (CDU): Wovon träumen Sie nachts?)

mit der reduzierten Besoldungsanpassung im laufenden Jahr. Da muss man sich nicht wundern, wenn die Menschen sagen: Okay, dann gehe ich lieber in andere Bundesländer als in das Land Hessen und arbeite eben nicht für hessische Grundschülerinnen und Grundschüler. – Darüber müssen wir reden. Das Problem ist, dass davon in Ihrem Gesetzentwurf kein Wort steht.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Danke, Herr Greilich. – Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Herr Schaus zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist klar, dass durch das Beamtenrecht besondere Anforderungen, besondere Arbeitsbedingungen und auch besondere Belastungen durch Zulagen zumindest teilweise abgegolten werden sollen. Insofern ist die Erhöhung der Zulage um sage und schreibe 32,80 € – meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen – natürlich nicht der Meilenstein im Justizvollzug, als der er dargestellt wird. Daher ist zu hinterfragen, wie groß die Wertschätzung wirklich ist. Darauf möchte ich aber noch an anderer Stelle eingehen. Wir als Fraktion DIE LINKE unterstützen aber selbstverständlich diese verspätete Initiative seitens der Koalitionsfraktionen und der Landesregierung.

Ich will aber auch darauf hinweisen, dass die Begründung, die von den GRÜNEN und von der CDU vorgebracht worden ist, nämlich dass der Anteil von psychisch Kranken in den Justizvollzugsanstalten stetig zunimmt, meiner Ansicht nach nicht als Begründung herhalten sollte. Ich persönlich halte das für sehr problematisch. Wenn das zutrifft, dann wäre eher die Frage zu stellen, inwieweit diese Personen tatsächlich in Justizvollzugsanstalten gehören. Diese psychisch Kranken sollten eher eine gesundheitliche Förderung und Therapien erfahren. Sie können aber nicht in stärkerem Maße den Beschäftigten in den Justizvollzugsanstalten zur Aufsicht übergeben werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Sie sollten noch einmal darüber nachdenken, wie Sie an dieser Stelle für eine Zulagenerhöhung argumentieren.

Zum Stichwort Wertschätzung möchte ich Folgendes festhalten. Herr Klein, Sie haben gesagt, die vorgesehene Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 42 auf 41 Stunden für den gesamten Beamtenbereich sei ein Ausdruck der Wertschätzung. Auch die Erhöhung der Zahl der Stellen in den Justizvollzugsanstalten sei ein Ausdruck der Wertschätzung.

Jetzt drehe ich das Ganze einmal um. Man muss immer schauen, wie man argumentiert. Die Erhöhung der Arbeitszeit für alle Beamtinnen und Beamten von 40 auf 42 Stunden pro Woche, die vor etlichen Jahren die Koch-Regierung vorgenommen hat, war nach Ihrer Logik das Gegenteil einer Wertschätzung. An dieser Stelle rechtfertigen Sie das aber damit.

Das sehe ich im Übrigen genauso. Da sind wir uns schon einig. Man muss nur aufpassen, wie man hier argumentiert. Denjenigen, denen in ihren Bereichen Stellen entzogen werden, wird keine Wertschätzung entgegengebracht. Das sind aber eine ganze Menge.

Lassen Sie mich zum Abschluss darauf hinweisen – Frau Kollegin Hofmann hat das auch schon getan –, dass es für die Beamtinnen und Beamten in Hessen sicherlich auch nicht wertschätzend war, im Jahr 2015 eine Nullrunde und im Jahr 2016 eine einprozentige Erhöhung für ein halbes Jahr erfahren zu haben, die noch dazu, in Zahlen ausgedrückt, weniger ist als das, was die Beihilferegelung mit 18,90 € pro Monat an Belastung für die Beamtinnen und Beamten mit sich gebracht hat. All das ist keine Wertschätzung.

Das hier ist insofern lediglich eine kleine Wertschätzung für den Bereich des Justizvollzugs, mehr aber auch nicht. Mehr Brimborium muss man deshalb darum auch nicht machen.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Herr Schaus. – Für die Landesregierung erteile ich Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mich zunächst bei den Fraktionen, namentlich bei Herrn Klein und Frau Müller, bedanken, dass dieser Antrag eingebracht worden ist, nicht nur im Kampf um den Haushalt, die Gitterzulage endlich auf das Niveau der Zulage bei der Polizei anzuheben. Mit dem heute zu beratenden Gesetzentwurf wird dafür Sorge getragen, dass zeitnah mit der Auszahlung begonnen werden kann. Deswegen herzlichen Dank für diese Initiative. Das ist ein wichtiger Schritt, um im Vollzug ein Stück Gleichstand mit der Polizei herzustellen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle will ich mich auch bei den Justizvollzugsbediensteten bedanken. Wir dürfen nicht vergessen, dass 365 Tage im Jahr und rund um die Uhr im Schichtdienst die innere Sicherheit des Landes gewährleistet wird.

Herr Kollege Klein, Frau Kollegin Müller, aber auch die anderen Kollegen haben angesprochen, dass die Erfüllung der Aufgaben nicht leicht ist und auch nicht leichter wird aufgrund der Klientel, die dort zu betreuen ist. Jeden Tag sind sie einer steigenden Gefährdung und unberechenbaren Situationen ausgesetzt. Das will ich an dieser Stelle auch erwähnen, weil das am Ende nicht immer sichtbar wird.

Herr Kollege Schaus, es gehört nicht nur die Gitterzulage dazu, sondern ich will wenigstens erwähnt haben, neben

den vielen anderen Maßnahmen im Vollzug, die mit dem Haushalt 2017 beschlossen worden sind, dass auch die Schaffung von 56 neuen Stellen im Justizvollzug beschlossen worden ist. Zudem befinden wir uns in der Situation, dass wir genügend gute Bewerber haben, die sich für den Vollzug interessieren und mit Blick auf die Einstellungsvoraussetzungen so weit sind, dass die 56 Stellen bald besetzt sein werden und der Vollzug in diesen Bereichen verstärkt werden kann. Das will ich an dieser Stelle wenigstens auch erwähnen.

Seitens der Opposition kann man vieles kritisieren. Die Wertschätzung auch kleiner Maßnahmen, den Vollzug betreffend, ist äußerst wichtig. In diesem Bereich ist aber jahrelang nichts passiert.

Herr Kollege Schaus, mit dem Aufschlag, der jetzt gemacht wird, wird eine Erhöhung um mehr als 30 % erreicht. Ich finde, das kann sich sehen lassen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

In diesem Sinne hätte ich mir gewünscht, dass es Einigkeit im Parlament gibt – bei einem so unstreitigen Anliegen, für das auch manch andere Fraktion gekämpft hat –, ohne Ausschussberatung gleich die zweite Lesung vorzunehmen, damit das Vorhaben auch schnell umgesetzt werden kann. Insofern gibt es noch eine kleine Hürde, die wir überwinden müssen. Wenn es aber nur das ist, tun wir das auch noch.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin.

Wir sind am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Besoldungsgesetzes angelangt und überweisen den Gesetzentwurf, Drucks. 19/4406, an den Rechtsausschuss zur Vorbereitung der zweiten Lesung.

(Holger Bellino (CDU): Wäre nicht nötig gewesen!)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Zuständigkeit für das Verfahren des Austritts aus Kirchen, Religionsund Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts – Drucks. 19/4386 zu Drucks. 19/4045 –

Ich bitte um Berichterstattung vom Abg. Schwarz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Stimmenthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Danke, Herr Schwarz.

Wir kommen direkt zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und wird zum Gesetz erhoben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinderund Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) – Drucks. 19/4397 zu Drucks. 19/4263 –

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Kollegen Rudolph das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimme der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.