Protokoll der Sitzung vom 30.03.2022

Für die CDU-Fraktion erteile ich nun Herrn Müller das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt habe ich viel gehört, aber eigentlich nicht wirklich, worum es geht.

(Unruhe)

Ich habe gehört, wenn man die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befragt und sie dagegen sind, dann dürfe man kein Gesetz machen. Da müssen wir aber überlegen: Dann dürften wir viele Gesetze in unserem Land nicht mehr machen, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder die Betroffenen gegen eine Gesetzesvorlage sind. Das kann kein Grund sein, ein Gesetz nicht zu machen.

(Zurufe Christiane Böhm und Hermann Schaus (DIE LINKE))

Beschäftigen wir uns doch mit dem Inhalt und nicht mit dem Zwischengerufe. – Ein Grund für ein Gesetz kann immer nur ein Bedürfnis sein, etwas sinnvoller zu gestalten, etwas sinnvoller zu machen.

Um was geht es? Es geht in erster Linie tatsächlich nicht um die Mitarbeitenden in der Justizverwaltung, in der Gerichtshilfe und in der Bewährungshilfe, sondern es geht in allererster Linie um diejenigen, die dort betreut werden: die Probanden, die Täterinnen und Täter. Die Täterinnen und Täter unterscheiden zu wollen in einen vorgerichtlichen Teil und einen nachgerichtlichen Teil, das ist eine Vorstellung, die wir zu Wilhelm-II-Zeiten hatten. Da war der Täter derjenige, der verfolgt wurde. Danach war er der, der abgeurteilt wurde, und das war die strikte Trennung.

Das sehen wir schon ganz lange nicht mehr so in der Justiz und insbesondere nicht in der Täterbetrachtung und der Resozialisierung. Es ist sinnhaft, dass man gerade in diesem Bereich den Sozialen Dienst einheitlich bildet, weil die Erfahrungspotenziale der Gerichtshilfe, aber auch der Bewährungshilfe aneinander andocken. Wir haben nur die Unterbrechung des Erkenntnisverfahrens durch das Gericht, wo der Täter, die Täterin abgeurteilt wird. Aber die Vorarbeit und die Nacharbeit fußen auf gleichen Gesichtspunkten, nämlich auf dem jeweiligen Täter.

Wir haben das Schuldprinzip. Das können wir nicht plötzlich wegleugnen, sondern wir haben es. Das bedeutet, dass sich die Gerichtshilfe am Anfang mit ihm auseinandersetzt, die persönlichen Verhältnisse in jedem Einzelfall ordentlich erarbeitet, die später aber auch ganz bedeutsam für die Bewährungshilfe sind und sein müssen, weil es dann auch immer um den Täter geht. Das wird hier völlig weggeleugnet. Sie verengen die Betrachtungsweise auf die Mitarbeitenden in der Justizverwaltung, und das ist falsch. Es geht hier um die Täter.

(Beifall Christian Heinz (CDU))

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu sagen, sie machten etwas völlig anderes, verkennt auch die Tatsachen. Wir haben zwei Tätigkeitsbereiche. Wir haben den Tätigkeitsbereich der Gerichtshilfe nach § 153a StPO und den Tätigkeitsbereich nach § 160. Es wird ganz deutlich, dass es sich überschneidet. Das eine ist eine nachwirkende, das andere ist eine vorauseilende Handlung der Gerichtshilfe. Die Bewährungshilfe macht es bisher so, dass sie sich ausschließlich mit dem nachwirkenden Teil nach dem Urteil beschäftigt.

Letztlich geht es darum – das ist doch der entscheidende Effekt –, Täterinnen und Täter so zurück in die Gesell

schaft zu integrieren, dass ein neues Tatverhalten ausgeschlossen wird. Da müssen uns alle Innovationen und alle Möglichkeiten recht sein, die Täterinnen und Täter davon abzuhalten, eine Tat erneut zu begehen, mithin rückfällig zu werden.

Ich finde, da machen die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer in unserem Land ebenso wie die Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer eine hervorragende Arbeit. Das zu koordinieren und zusammenzufassen, ist ein sinnvoller Ansatz, der nicht in Hessen isoliert so gesehen wird.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rolf Kahnt (fraktionslos))

Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb noch einmal: Wer nur auf die Betroffenen schaut, der wird eine Meinung hören. Wenn jemand in seinem eigenen Saft kocht, ist es verständlich und nachvollziehbar, dass man gerne das, was man hat, genau so behalten und nicht verändern möchte. Wir möchten aber, dass wir uns innovativ mit den Herausforderungen der Justiz von morgen beschäftigen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich Kriminalitätsstrukturen inzwischen vollständig ändern, dass die klassischen Kriminalitätsfelder abgelöst werden durch neue Kriminalitätsfelder, ist es erforderlich, dass Justiz auch in der Nachbetreuung nach einem ausgesprochenen Strafurteil anders, konzentriert miteinander handelt.

Das ist die Synergie, von der in dem Gesetzentwurf die Rede ist: die Synergie des Handelns. Dass damit natürlich auch eine personelle Gesamtbetrachtung verbunden ist, ist nicht von der Hand zu weisen und ist sinnvoll. Wie oft ist es so, dass entweder Gerichtshilfe oder Bewährungshilfe, meistens nicht beide zusammen und gleichzeitig, eine Überlastungssituation haben, die, weil es um den Täter, um die Täterin geht, auf die Weise sinnhafterweise abgemildert werden kann? Warum nicht das eine tun, ohne das andere zu lassen?

Insoweit macht die Staatsregierung einen guten Vorschlag im Hinblick auf eine Veränderung der Betreuung der Täterinnen und Täter sowohl vor der Aburteilung als auch nach der Aburteilung. Es handelt sich immer um dieselbe Person, die behandelt wird. Insoweit ist es sinnvoll, dass man diese Fäden zweier Wollknäuel miteinander verknüpft und gemeinsam behandelt.

Wir sind auf die Anhörung gespannt. Ob die Anhörung qualitätvoll ist – Sie haben mehrfach gesagt, Sie wünschen sich eine qualitätvolle Betrachtung in der Anhörung –, das liegt an Ihnen. Sie können entsprechend vorschlagen, wer anzuhören ist. Die Qualität haben Sie in der Hand. Wir jedenfalls werden das Unsere dazu beitragen. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rolf Kahnt (fraktionslos))

Meine Damen und Herren, nach der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs überweisen wir ihn zur weiteren Beratung an den Rechtspolitischen Ausschuss.

Ich rufe Punkt 7 unserer Tagesordnung auf:

Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der Freien Demokraten Schnelle Schiene Hessen – Gesetz zur Gründung der Hessischen Gesellschaft für Schieneninfrastruktur (Hessisches Schieneninfrastrukturgesellschaftsge- setz (HSchInfrastrGG) – Drucks. 20/8126 –

Als ersten Redner bitte ich Herrn Dr. Naas nach vorne.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Staatsminister, wir können uns in diesen Tagen zusammen freuen; denn unsere gemeinsame Bundesregierung hat vor wenigen Tagen ein Entlastungspaket von 16 Milliarden € auf den Weg gebracht.

(Beifall Freie Demokraten)

In diesem Entlastungspaket sind auch vergünstigte Monatsticket enthalten: 90 Tage ÖPNV für 9 € monatlich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist für den ÖPNV eine Riesenchance, und ich hoffe, dass möglichst viele umsteigen und den ÖPNV schätzen lernen.

(Beifall Freie Demokraten – Zuruf Christiane Böhm (DIE LINKE))

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, diese glücklichen Besitzer dieser Monatskarten werden dann nicht nur auf volle Züge treffen, sie werden auch auf eine kaum ausgebaute ÖPNV-Infrastruktur in Hessen treffen. Denn auf der hessischen Eisenbahn gibts nicht viele Haltstationen, da die Schieneninfrastruktur in den letzten Jahren in Hessen nur ganz geringfügig ausgebaut worden ist und das Wachstum des Ballungsraums Frankfurt/RheinMain viel stärker ist als das Wachstum der Schiene.

Der RMV hat zwar mittlerweile, vor Corona, 800 Millionen Fahrgäste jährlich, aber wir fahren immer noch auf der Schiene von vor 140 Jahren. Wenn Sie die S 5 nehmen, dann sind es sogar 160 Jahre; denn diese Schienentrasse ist schon 1860 gebaut worden. Ab und zu reaktivieren wir auch einmal eine Schiene wie bei der Kurhessenbahn, 31 km von Korbach nach Frankenberg.

Aber wenn Sie hier allgemein die Frage stellen: Sieben Jahre ist Tarek Al-Wazir im Amt des Verkehrsministers.

(Minister Tarek Al-Wazir: Acht!)

Acht Jahre, Entschuldigung. Das macht die Sache aber nicht besser.

(Beifall Freie Demokraten)

Acht Jahre ist er im Amt des Verkehrsministers. Wie viele Kilometer Schiene sind in Hessen neu dazugekommen?

(Beifall Freie Demokraten)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das können Sie nachlesen im Bericht zur Drucks. 20/5438. Ganze 4 km Schiene sind in Hessen neu dazugekommen unter Tarek Al-Wazir. Lieber Herr Minister, das ist noch weniger als bei den Radwegen. Sie bauen jährlich 4 km Radwege, aber Sie bauen in acht Jahren nur 4 km Schiene. Das sind 0,5 km im Jahr. Ich frage Sie, wie Sie da vorankommen wollen.

Ich sage Ihnen: Dieses Defizit an neuer Schieneninfrastruktur hemmt die Entwicklung unseres Landes. Es erschwert neue Baugebiete, die Sie an der Schiene entwickeln wollen. Es hindert das Wachstum im ÖPNV, und ich sage Ihnen: Es steht der Erschließung unseres Landes und damit Freiheit, Fortschritt, Wachstum und Wohlstand im Wege.

(Beifall Freie Demokraten)

Frau Kollegin Müller, weil Sie mich so freundlich anschauen, frage ich Sie: Wo bleibt die grüne Verkehrswende, die Sie immer im Munde führen,

(Zuruf Karin Müller (Kassel) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

wenn Sie mit 0,5 km im Jahr zufrieden sind? Jetzt gibt es die übliche Verteidigung des Ministers, die lautet: Ich bin erst acht Jahre im Amt, ich bin neu, ich habe nur leere Schubladen gefunden. – Dann wird natürlich gleich – darauf wette ich – die Begründung kommen: Der Bund ist zuständig.

Herr Minister, Sie haben recht. Der Bund ist nach Art. 87e des Grundgesetzes für die Eisenbahninfrastruktur grundsätzlich zuständig. Ich sage Ihnen an dieser Stelle: Ich bin sehr froh, dass nach Scheuer und Dobrindt jetzt Volker Wissing dieses Ressort auf Bundesebene übernommen hat; denn er hat echt dicke Bretter zu bohren.

(Beifall Freie Demokraten)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben den Deutschlandtakt vor der Brust. Wir haben den Fernbahntunnel Frankfurt. Wir wollen die Strecke nach Mannheim und Fulda ausbauen. Wir haben eine ganze Menge zu tun mit der Anbindung des Terminals 3, und wir wollen auch noch ein paar Bahnen, hoffentlich, reaktivieren.

Liebe Kollegin Müller, lieber Herr Staatsminister, unsere Parteien haben ein dickes Brett vor der Brust, und deswegen wird es nötig sein, dass wir die Kapazitäten im ÖPNV selbst vergrößern. Da sind Land und Kommunen gefordert. Es gibt dazu auch rechtliche Möglichkeiten; denn die Kommunen können Straßenbahnen bauen. Sie können Stadtbahnen bauen. Das ist ihnen rechtlich möglich. Das ist zulässig. Genauso zulässig ist es, mit Ausnahmeregelungen nach dem Eisenbahngesetz Eisenbahnen zu bauen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kommunen sind aber sehr oft mit dieser Regelung überfordert, weil Eisenbahnschienen es so an sich haben, dass sie über Kreisgrenzen hinweggehen. Deswegen ist es wichtig, dass das Land den Kommunen hilft.

Es gibt ein positives Beispiel, das ist die Regionaltangente West und ihre Planungsgesellschaft. Daran beteiligen sich Kommunen, RMV, Kreise und auch das Land. Ich muss an dieser Stelle sagen: Es ist eine Erfolgsgeschichte. Man kann sagen, es hat mit zehn Jahren zu lange gedauert, aber immerhin, es hat einmal einer geschafft, etwas in die Hand zu nehmen. Das ist die RTW-Planungsgesellschaft, und das ist der amtierende Geschäftsführer Horst Amann, der es nach zehn Jahren immerhin geschafft hat, Frau Kollegin Müller, eine Planreife zu erzielen und jetzt einen gültigen Planfeststellungsbeschluss in die Tat umzusetzen.

Es sind große und ambitionierte Ziele. Ein Drittel der Neukunden soll vom Auto auf die Bahn umsteigen. Es ist das größte Infrastrukturprojekt, das wir in Hessen haben, was die Schiene im ÖPNV angeht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen dieses positive Beispiel auf ganz Hessen übertragen. Ich bitte Sie, sich diese Sache positiv anzusehen, Frau Kollegin Müller, Herr Kollege Meysner; denn wir glauben, dass die Gründung einer Schieneninfrastrukturgesellschaft nach dem Vorbild der RTW viele Probleme lösen kann. Wir glauben, dass diese Gesellschaft in der Mehrheit des Landes verbleiben sollte, dass sich aber die anderen wie RMV und NVV, aber auch die hessischen Kreise beteiligen sollten.