Folgerichtig finden wir in der jetzt geltenden Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der Erklärung natürlich einen entsprechenden Passus. In § 3 Abs. 1 Nr. 2 dieser Verordnung gibt es einen entscheidenden Denkfehler. Manche meinen wirklich noch, dass Personen, die über einen Impf- oder einen Genesenennachweis verfügen, nicht wie alle anderen behandelt werden müssen, sofern man die Schutzmaßnahmen als notwendig ansieht. In der Begründung der aktuellen Verordnung findet man auch Sätze, die erneut die Herdenimmunität thematisieren. Es gibt nun einmal keine Herdenimmunität. Nehmen Sie das bitte doch zur Kenntnis.
Auch das muss man sagen. Genau das wurde von der Wissenschaft sehr früh behauptet. Es wurde behauptet, wenn wir eine Impfquote von 70 % erreichen würden, dann hätten wir die Herdenimmunität. Das hat definitiv so nicht geklappt. Das hat so nicht stattgefunden. Das wird heute von der Wissenschaft auch nicht mehr behauptet. Sie wird auch mit höheren Impfquoten nicht erreicht werden.
Blicken wir kurz in andere Länder und gleichen die Zahlen ab. Südkorea hat eine Quote vollständig Geimpfter von 86,7 %. Es wurden 63,3 % der Bevölkerung geboostert. Es gibt also rund 10 Prozentpunkte mehr vollständige Impfungen und 5 Prozentpunkte mehr Booster-Impfungen. Die Sieben-Tage-Inzidenz Südkoreas liegt allerdings bei 4.700 und nicht wie bei uns bei 1.600.
Betrachten wir Gibraltar. Dort sind 100 % vollständig geimpft. Die Booster-Impfquote beträgt 94 %. Das ist nicht ganz repräsentativ. Das ist klar. Sie haben eine Sieben-Tage-Inzidenz von 1.493. Sie liegt knapp unter der unsrigen.
In Island sind 79,7 % der Menschen vollständig geimpft. 68,8 % der Menschen sind geboostert. Die Inzidenz liegt bei 1.631.
Wenn man sich die Statistiken anschaut, sieht man, dass das ähnlich sinkend wie bei uns ist. Man kann nicht die Situation jedes Landes 1 : 1 auf Deutschland übertragen. Das ist klar. Dass das Impfen das Infektionsgeschehen keineswegs einschränkt und weniger schwere Krankheitsverläufe mehr auf die Omikron-Variante als auf die Impfstoffe zurückzuführen sind, kann man schlichtweg nicht mehr leugnen.
Das möchte ich Ihnen sehr ans Herz legen. Dieser Hintergrund ist Anlass, besonders vulnerable Gruppen vor allem medikamentös zu behandeln und durch Schutzmaßnahmen zu schützen. Das muss nicht zwingend mit einer vierten Impfung geschehen. Herr Staatsminister Klose, ich meine, gelesen zu haben, dass Sie das fordern.
Die Impfungen sind kein Teil der Lösung. Bitte wiederholen Sie nicht die Fehler der 2G-Regelung – wie in der jüngsten Vergangenheit – mit weiteren Schutzverordnungen so wie in der aktuell vorliegenden hinsichtlich der vulnerablen Gruppen.
Nehmen wir auch zur Kenntnis, dass die erheblichen Nebenwirkungen der Impfstoffe in Zukunft zu einer sehr großen Belastung unseres Gesundheitssystems führen können. Die Dunkelziffer der Impfkomplikationen ist erheblich. Es wäre gut, wenn das mit einer Datenbank geändert würde.
Beachten Sie vor allem, dass die immer mehr stattfindenden Impfungen bei jungen Menschen in Ihre Verantwortung fallen. Es ist dringend notwendig, die Impfungen an jungen Menschen unter 18 Jahren augenblicklich einzustellen.
Sie haben keinerlei Kohortenstudien, und Sie haben nicht vermehrt Obduktionen durchführen lassen, die diesen medizinischen Eingriff – das ist er nun einmal – bei jungen Menschen rechtfertigen würden. Sie werden die Verantwortung auch nicht auf deren Erziehungsberechtigte abwälzen können.
Nicht kleinreden sollte man auch die Gefahr, dass Mehrfachimpfungen in erheblicher Weise das Immunsystem der Bürger unseres Landes schädigen können. Später auftretende Mutanten des Corona-Virus und andere Infektionskrankheiten können dann gerade bei Geimpften große gesundheitliche Schäden hervorrufen. Das muss vermehrt in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Das muss Berücksichtigung in Ihrem staatlichen Handeln finden. Wir sagen nicht, dass das so ist. Wir sagen aber, dass man darauf sehr achten muss.
Insgesamt – damit komme ich zum Schluss – erleben wir heute einen ersten und sehr richtigen Schritt in der Umsetzung dessen, was die Fraktion der Alternative für Deutschland im Hessischen Landtag wirklich gebetsmühlenartig gefordert hat. Wir sehen darin – dies sei uns heute erlaubt – eine Bestätigung unserer Arbeit der letzten Monate und freuen uns darüber, dass die hessischen Bürger davon nun profitieren und ihre Rechte zurückbekommen. Deswegen habe ich diese Rede auch mehr in die Zukunft gerichtet als in die Vergangenheit. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten die Verordnung zur Anpassung der Corona-Schutzverordnung. Sie berücksichtigt die aktuelle Lage der Pandemie und die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene.
Die Pandemie ist gekennzeichnet durch eine weiterhin sehr hohe Inzidenz, durch eine Impfquote von 74 % – das ist zu wenig – bzw. 87 % bei den über 60-Jährigen, durch eine stabile Hospitalisierungsinzidenz – es gelang glücklicherweise eine Entkopplung der Dynamik der Neuinfektionen von den Hospitalisationen und Sterbefällen – und durch eine Untergruppe der Omikron-Variante.
Die Veränderungen der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen bestehen in einer deutlichen Verringerung der Handlungsmöglichkeiten der Bundesländer. Sie stimmten parteiübergreifend im Bundesrat nur deshalb zu, weil es sonst gar keine Regelungen ab dem 19. März mehr gegeben hätte.
Herr Dr. Bartelt, warten Sie bitte einen kleinen Moment. – Darf ich die sozialliberale Koalition an der Seite bitten, die Gespräche draußen zu führen? Danke schön.
Vielleicht würde es etwas nützen, wenn die beiden Parteien auf der Bundesebene zusammenkommen würden.
Die Landesregierung und die Regierungsfraktionen werden auch in dieser Phase besonnen handeln. Gesundheitsschutz und Einschränkungen von Grundrechten werden sorgfältig abgewogen. Eine weitgehende Akzeptanz in der Bevölkerung ist Voraussetzung für die Wirkung von Maßnahmen. Allerdings macht es die neue Bundesregierung den Ländern und Kommunen nicht leicht. Es war ein Fehler, die epidemische Notlage von nationaler Tragweite am 25. November 2021 zu beenden.
Es war ein Fehler, dass die Bundesregierung keinen eigenen Gesetzentwurf zur generellen Impfpflicht vorgelegt hat. Es wurde innerhalb der Bundesregierung kein Kompromiss gefunden.
Der Bundeskanzler machte von seiner Richtlinienkompetenz im Sinne des Grundgesetzes keinen Gebrauch. Warum nicht?
Der Höhepunkt der Fehlleistungen ist die Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 18. März 2022. Trotz Höchstwerten bei den Ansteckungen werden die meisten Schutzmaßnahmen aufgehoben. In sogenannten Hotspots könnten einige Maßnahmen weiterhin gelten. Die Kriterien sind aber so ungenau formuliert, dass sie vor Gerichten keinen Bestand haben würden. Der Bund lässt die Länder und die Kommunen im Regen stehen.
Dies wird von allen Landesregierungen unabhängig von der Parteifarbe der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten so beurteilt. Einige wenige Zitate von Regierungschefs, die nicht der Union angehören:
Der sozialdemokratische Ministerpräsident Weil übte scharfe Kritik: Künftig könnten die Bundesländer nur sehr eingeschränkt Verantwortung übernehmen. „Das bedauere ich sehr.“ Die Hotspot-Regelung sei eine Hotspot-Verhinderungsregelung, so der sozialdemokratische Ministerpräsident.
Der Ministerpräsident von Thüringen, Bodo Ramelow …, nannte das Tragen von Masken … „Basics“, die unbedingt Bestand haben müssten.
„Ich hatte von 8:22 bis 10 Uhr Zeit, meine Beamten zu fragen“ … Die Bundesregierung habe den Ländern „den Stuhl vor die Tür gestellt“.
Auf Bundesgesundheitsminister Lauterbach bezogen ergänzte er, er „sei zwar sehr kompetent darin, zu warnen, aber bei der Umsetzung hapere es.“
Weiterhin äußerte er – das finde ich sehr anschaulich; es trifft die Situation –, es könne doch jeder „sehen, dass es noch brennt, da schmeiße man doch nicht den Feuerlöscher weg“.
Unter den gegebenen unbefriedigenden bundesweiten Rahmenbedingungen stimmen wir den Anpassungen der Corona-Schutzverordnung zu. Es ist aber so, dass wir damit nicht zufrieden sind und dass wir als Länder das auch nicht zu verantworten haben.
Es muss die Bundesregierung schon nachdenklich stimmen, wenn hier ein AfD-Abgeordneter diese Maßnahmen der Bundesregierung ausdrücklich belobigt.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat nun mehr Verantwortung. Weiterhin eine Maske in Geschäften zu tragen, ist eine minimale Einschränkung, hat aber eine große Wirkung zum Schutz der eigenen Person und der Mitmenschen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir befinden uns mitten in der Pandemie, und dann kommt vom Bund, vom Bundestag diese unsinnige, nicht anwendbare Regelung.