Protokoll der Sitzung vom 31.03.2022

(Beifall SPD)

Dann bin ich bei den verpassten Chancen, die dieser Gesetzentwurf eben nicht aufgreift. Es war auch ein Vorschlag von uns, den Sie leider nicht übernommen haben. Herr Kultusminister, heutzutage haben wir mehr Lehrkräfte in der Inklusion als an den Förderschulen. Da ist es nicht mehr zeitgemäß, dieses Lehramt als „Förderschullehramt“ zu bezeichnen. Ich sage auch gar nicht, dass es „Inklusionslehramt“ heißen muss, aber vielleicht „Förderlehramt“, oder vielleicht kann man einen Begriff finden, bei dem sich alle Lehrkräfte, ob sie nun in der Inklusion oder an Förderschulen tätig sind, wiederfinden. Deswegen, finde ich,

ist dieser Gesetzentwurf leider nach wie vor rückwärtsgewandt, auch wenn es hier nur eine Begrifflichkeit ist.

Es würde auch den Kasselern helfen, die einen neuen Studiengang L 5 schaffen, sich da auch wiederzufinden, weil sie durchaus einen sehr inklusionsorientierten Ansatz haben. Es wäre mir sehr wichtig, wenn es hierzu noch einmal einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen gäbe, der das auch berücksichtigt

Wo auch eine Chance verpasst worden ist, ist die Aufwertung der Berufsorientierung durch Arbeitslehre am Gymnasium, damit auch dort Berufsorientierung endlich viel besser verankert werden kann. Das Fach mit in den Fächerkanon aufzunehmen, wäre mir noch wichtig gewesen, um das, was sonst immer nur als Worte fällt, in der Tat aufzuwerten.

Deswegen, unterm Strich: Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Es stehen ein paar wichtige Dinge drin, aber es ist nicht umsetzbar. Es sind vertane Chancen dabei. Was mich am Ende tröstet, ist, dass dieses Gesetz nicht so lange bestehen wird. Denn, ich glaube, es wird eines der ersten Anliegen einer SPD-geführten Landesregierung ab 2024 sein, Lehrerbildung endlich wirklich zu modernisieren, meine Damen und Herren. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Abg. Degen. – Für die Fraktion DIE LINKE hat nun die Abg. Kula das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Minister! Das Lehrkräftebildungsgesetz ist eines der wichtigsten Gesetze, wenn es darum geht, die Qualität an unseren Schulen zu sichern und zu erhöhen. Es geht um nicht weniger als die Ausbildung unserer Lehrerinnen und Lehrer, die die zukünftigen Herausforderungen an unseren Schulen meistern und den Schülerinnen und Schülern einen möglichst guten Start in ihre Bildungsbiografie ermöglichen sollen. Es ist also eine Weichenstellung, wohin es mit der hessischen Schulbildung in den nächsten Jahren gehen wird.

Herr Falk, ich weiß nicht: Entweder Sie waren in einer anderen Anhörung, oder Sie haben einen anderen Gesetzentwurf als ich vorliegen.

(Günter Rudolph (SPD): Beides!)

Ich kann auf jeden Fall Ihren Ausführungen nicht folgen. In der Anhörung gab es wirklich sehr breite Kritik.

Nach der Anhörung, die wir im Kulturpolitischen Ausschuss durchgeführt haben, kann man eigentlich schon mit Fug und Recht behaupten, dass die Gesetzesnovelle diesen Anforderungen überhaupt nicht gerecht wird. Es ist ja das übliche parlamentarische Prozedere, dass die Opposition die Landesregierung kritisiert. Aber in diesem Fall war die Anhörung so verheerend für die Landesregierung, dass ich mich an Ihrer Stelle für diese Vorlage schon in Grund und Boden schämen würde.

(Beifall DIE LINKE)

Von Lehramtsstudis über Elternverbände bis zu Hochschulen und Lehrkräften – das Urteil zu diesem Gesetzentwurf war wirklich vernichtend. Die Anzuhörenden haben die gravierenden Mängel in dem Entwurf offengelegt, aber die Landesregierung hält weiterhin daran fest.

Immerhin sehen sich die regierungstragenden Fraktionen nach einer solchen Klatsche wahrscheinlich schon genötigt, noch ein paar Änderungen am Gesetzentwurf vorzunehmen. Es wurde angekündigt; bislang liegt noch nichts vor. Wir sind gespannt auf die dritte Lesung, die ich hiermit auch beantrage. Wir werden dann auch selbst Änderungsanträge vorlegen. Herr Lorz, eigentlich müssten Sie diesen Gesetzentwurf zurückziehen.

(Beifall DIE LINKE)

Die grundlegenden Entscheidungen, die Sie für diesen Gesetzentwurf getroffen haben, werden uns vor Riesenprobleme stellen. Der Kollege Degen hat es gerade eben schon bemerkt: Die Unis haben eigentlich gesagt, dass sie das so nicht umsetzen können.

Der größte Knackpunkt ist die Regelstudiendauer. Mit immer mehr Aufgaben wurden die Schulen in den letzten Jahren konfrontiert: Inklusion, Mehrsprachigkeit, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung usw. Aber für diese zusätzlichen Aufgaben gab es kaum oder zumindest zu wenig Entlastung an den Schulen, und auch in der Lehrkräfteausbildung spielten diese Themen bisher quasi gar keine Rolle.

Sie erkennen jetzt zum Glück an, dass diese Querschnittsthemen im Lehramtsstudium mehr Raum bekommen sollen. Gleichzeitig muss dieser Raum aber auch irgendwoher kommen. Wenn man das in das Lehramtsstudium reinpackt, dann muss die Regelstudienzeit eben auch angepasst werden. Stattdessen wird einfach immer mehr reingepackt und damit die Lerndichte auch erhöht.

Das Praxissemester soll jetzt verpflichtend werden. Das heißt, dass Studierende im Semester eine Praxisphase haben und nicht nebenbei arbeiten können und auch somit diese Zeit im Semester für das Lernen entfällt.

Im Grundschullehramt soll jetzt ein Langfach dazukommen. Ja, das ist eine KMK-Empfehlung, das stimmt, im Grundschullehramt ein Langfach zu studieren. Was Sie aber gerne unter den Tisch fallen lassen, ist, dass Hessen immer noch eine unterdurchschnittliche Studiendauer im Grundschullehramt von sieben Semestern hat. Wie sollen da jetzt noch Praxissemester und Langfach und die Querschnittsthemen dazukommen, ohne dass die Qualität des Studiums leidet? Das konnten Sie uns leider noch nicht erklären.

(Beifall DIE LINKE)

Durch die Bank weg haben das die Anzuhörenden scharf kritisiert, weil gerade das Grundschullehramt aufgewertet werden muss. Dem eklatanten Lehrkräftemangel in diesem Bereich muss endlich angemessen begegnet werden. Stattdessen werden die Kolleginnen und Kollegen immer noch mit schlechterer Bezahlung abgespeist als die Lehrkräfte der anderen Schulformen, haben eine höhere Pflichtstundenanzahl, und jetzt soll auch noch die Qualität des Studiums weiter abgesenkt werden. Ich finde, das ist eine absolute Frechheit, und das entspricht nicht den Empfehlungen der KMK. Herr Lorz, das Signal wird an den Unis und an den Grundschulen ankommen, da können Sie sich ganz sicher sein.

Für uns steht fest: Wir brauchen ein Lehramtsstudium von zehn Semestern für alle Lehrämter. Darunter kann es den Anforderungen an ein modernes Lehramt gar nicht gerecht werden.

Weitere Kritikpunkte waren die ohne Not vereinheitlichte Examensprüfung und der Wegfall der Zwischenprüfung, der insbesondere Studierende, die Punkte dafür bekommen, vor große Probleme stellt.

Insgesamt war diese Anhörung eine echte Ohrfeige für den Kultusminister. Wir haben danach noch ein eigenes kleines Fachgespräch geführt, um einige Änderungsanträge zu erarbeiten. Wir werden sie zur dritten Lesung einbringen.

Eigentlich hat es dieser rückwärtsgewandte Gesetzentwurf nicht verdient. Man kann aus einem Esel kein Rennpferd machen, und man kann aus einem CDU-Kultusminister keinen Vorreiter für moderne Bildungspolitik machen.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank, Frau Abg. Kula. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt der Abg. May das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Novelle des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes hat die Koalition umfangreiche inhaltliche und strukturelle Verbesserungen vorgesehen. Strukturell ist es so, dass wir den bewertungsfreien Teil des Referendariats stärken werden, dass wir eine kontinuierliche Doppelsteckung im Vorbereitungsdienst vorsehen. Zudem ist es so, dass wir das Praxissemester in den Regelbetrieb überführen und dabei Erkenntnisse aus dem Modellversuch berücksichtigen.

Inhaltlich haben wir die sogenannten Prio-Themen als Bestandteile aller Phasen der Lehrkräftebildung eingezogen. Das betrifft beispielsweise Inklusion, Integration, Ganztag oder auch Digitalisierung.

Zu unserem Gesetzentwurf haben wir eine umfangreiche Anhörung durchgeführt. Dabei gab es viel Zustimmung, aber sicherlich auch noch Punkte, zu denen Verbesserungsvorschläge gemacht wurden. All das wollen wir jetzt in einem Änderungsantrag in der dritten Lesung zusammenführen. Wir sind davon überzeugt, dass wir damit ein sehr zukunftsfähiges Lehrkräftebildungsgesetz für Hessen schaffen werden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Weil schon verschiedentlich die Eindrücke aus der Anhörung beleuchtet wurden, dachte ich mir, es wäre vielleicht ganz gut, wenn wir die Anzuhörenden selbst noch einmal zitieren, damit sich das Haus auch in Gänze ein Bild davon machen kann; denn es war ja nur der Ausschuss dabei. Vielleicht erleichtert das die Findung eines Werturteils über das Resümee der Anhörung.

Ich zitiere Frau Prof. Dr. Korn von der Philipps-Universität Marburg:

Ich möchte beginnen mit dem Dank der PhilippsUniversität an die Regierungsfraktionen und den Landtag für den wichtigen Impuls, die Lehrkräftebil

dung in Hessen zu stärken. Das ist uns Universitäten ein wichtiges Anliegen. Wir sehen viele wichtige Schritte in diesem Gesetz.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Ich zitiere Frau Prof. Dr. Lorenz, JLU Gießen:

Wir begrüßen die Beibehaltung von mindestens zwei Praxisphasen als Grundlage für einen konsekutiven Kompetenzaufbau. …

Die Lehrkräftebildung gewinnt durch Querschnittsthemen und Kooperation, …

Ich zitiere Herrn Prof. Dr. Warzecha, TU Darmstadt:

Die Einführung des konsekutiven Aufbaus des Schulpraxisbezugs im Lehramtsstudium ist absolut sinnvoll. Ich denke, da sind wir uns alle einig.

Ich zitiere Frau Prof. Dr. Hardy aus Frankfurt:

Die Einführung einer kürzeren und einer längeren Praxisphase begrüßen wir. Wir begrüßen insbesondere die Vernetzung und die angestrebte Reflexion von Studieninhalten mit praktischer Tätigkeit und in einem entsprechenden Mentoring.

Ich zitiere weiter Frau Montz von der Lehramtsfachschaft aus Frankfurt:

Wir begrüßen, dass die Studierenden nun während des Praxissemesters beide Fachdidaktiken durch ein Begleitseminar belegen und erproben können.

Ich zitiere Frau Prof. Dr. Bosse von der Universität Kassel:

Zum Portfolio: … Ich freue mich sehr, dass das in das Gesetz aufgenommen wurde.

Zu den Gelingensbedingungen der Kooperationskonferenz: … Wenn das klappt, dann ist das eine sehr wichtige Kooperationsform der verschiedenen Phasen und der verschiedenen Bildungsinstitutionen in Hessen.