Protokoll der Sitzung vom 22.09.2022

Sie werden hierzu mit teilweise pornografieverdächtigem Unterrichtsmaterial versehen, dürfen als Projektziel etwa ein Bordell einrichten und ergänzend z. B. im LSBT*IQNetzwerk Hessen recherchieren. Flankierend hierzu sind Vertreter von Lobbyorganisationen der LSBT*IQ-Bewegung, etwa des Netzwerks SCHLAU, an den Schulen unterwegs und richten dort sogenannte Kuschelzelte ein, in denen sie vermehrt und ohne Aufsicht durch eine Lehrkraft die Zeit mit den Schülern verbringen, um ihnen ungestört ihre einseitigen, queren Überzeugungen vermitteln zu können.

(Dr. Frank Grobe (AfD): Hört, hört!)

Dies alles erfolgt ohne Einwirkungsmöglichkeiten der Eltern;

(Beifall AfD)

denn der Lehrplan schließt dies explizit aus:

Sexualerziehung ist für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich und nicht an die Zustimmung der Eltern gebunden.

(Marius Weiß (SPD): Gott sei Dank!)

Meine Damen und Herren, diese Bestimmung des Lehrplans in Verbindung mit der Art und Weise seiner Umsetzung steht in einem erheblichen Konflikt mit dem grundgesetzlich hervorgehobenen Erziehungsrecht der Eltern

(Beifall AfD)

gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1, welcher lautet:

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

War in dem bis 2016 verbindlichen Lehrplan noch von Freundschaft, Verliebtsein, Liebe und Zärtlichkeit, Ehe zwischen Mann und Frau sowie von Toleranz und Respekt gegenüber den verschiedenen sexuellen Lebensstilen die Rede, ging es ab August 2016 primär darum, unsere Kinder fächerübergreifend zur Akzeptanz verschiedener sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten zu erziehen. Der Hessische Philologenverband äußerte sich am 1. November 2016 hierzu:

Im neuen Lehrplan Sexualerziehung für allgemeinbildende Schulen und Berufsschulen ist aber die Schwerpunktsetzung auffallend ethisch und gesellschaftswissenschaftlich ausgerichtet. Persönlichkeitsaspekte, die zutiefst privat sind und primär in den elterlichen Erziehungsbereich gehören, werden in das unterrichtliche Geschehen einbezogen.

Meine Damen und Herren, erstens vermengen die Verfasser dieses Lehrplans biologische und soziologische Begriffe in wissenschaftlich unzulässiger Weise.

(Beifall AfD)

Zweitens zerstört seine ideologische Ausrichtung für Eltern, Schüler und Lehrer den nötigen Freiraum, um selbstständig alternative Sichtweisen zu den verschiedenen Aspekten von Sexualität entwickeln zu können. Die als Bildungs- und Erziehungsziel ausgewiesene Akzeptanz im Sinne von Anerkennen und Gutheißen geht sowohl über Respekt im Sinne von Achtung als auch über Toleranz im Sinne von Dulden, Gelten- und Gewährenlassen weit hinaus.

(Beifall AfD)

Demgemäß gelangt der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Christian Winterhoff in seinem Rechtsgutachten vom August 2016 zu dem Ergebnis, dass der aktuelle hessische Lehrplan zur Sexualerziehung sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen das Hessische Schulgesetz verstößt.

(Beifall AfD)

Zitat:

Es ist mit der dem Staat obliegenden Neutralitätsund Zurückhaltungspflicht unvereinbar und verstößt gegen das Indoktrinationsverbot, wenn Schulkindern die Akzeptanz vielfältiger sexueller Verhaltensweisen vermittelt und insbesondere Heterosexualität und andere sexuelle Orientierungen als gleichwertige Erscheinungsformen menschlicher Sexualität dargestellt werden.

(Beifall AfD – Elisabeth Kula (DIE LINKE): Sind sie auch!)

Dies korrespondiert im Übrigen mit einer bereits am 8. Mai 2008 getroffenen Feststellung seitens des Bundesverwaltungsgerichts. Schließlich führte das Bundesverwaltungsgericht am 8. Mai 2008 aus – daran glauben Sie ja alle –:

Die Schule muss den Versuch einer Indoktrination der Schüler mit dem Ziel unterlassen, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen.

(Zurufe SPD und DIE LINKE: Genau!)

Ja. – Auch das Hessische Schulgesetz ist in § 7 Abs. 1 Satz 3 unmissverständlich:

Bei der Sexualerziehung ist Zurückhaltung zu wahren sowie Offenheit [und Toleranz] gegenüber den verschiedenen Wertvorstellungen … [in diesem Bereich] zu beachten; jede einseitige Beeinflussung ist zu vermeiden.

(Beifall AfD)

Hieraus ergibt sich zweifelsfrei nicht – das ist der Kern – die Einforderung von Akzeptanz, sondern das Gewähren von Toleranz gegenüber den verschiedenen sexuellen Orientierungen steht im Einklang mit dem Grundgesetz, dem Hessischen Schulgesetz, dem Beutelsbacher Konsens und dem bis zum 18. August 2016 verbindlichen Lehrplan zur Sexualerziehung. Herr Prof. Lorz, als Rechtswissenschaftler dürfte Ihnen diese problematische juristische Gemengelage wohl vertraut sein.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, unter dem ideologischen Banner der Akzeptanz sexueller Vielfalt fügt diese Landesregierung der Meinungsvielfalt als einer notwendigen Voraussetzung zur politischen Willensbildung schweren Scha

den zu, und dies bereits während der schulischen Entwicklungsphase.

(Beifall AfD)

Die Wirkung, möglicherweise sogar die Intention dieses Lehrplans ist nicht etwa Wissenszuwachs oder Aufklärung – nein, es ist die planmäßige Frühsexualisierung unserer Kinder.

(Beifall AfD)

Diese wiederum stellt einen Türöffner zur Rezeption einer missbrauchsbegünstigenden Sexualpolitik der Vielfalt dar. Wilhelm Reich, Helmut Kentler, Uwe Sielert, Volker Beck und Daniel Cohn-Bendit lassen herzlich grüßen.

(Beifall AfD)

Sowohl der Inhalt als auch die unterrichtliche Praxis des aktuellen Lehrplans zur Sexualerziehung ignorieren in unerträglicher Weise die Intimsphäre und das natürliche Schamgefühl unserer Kinder. Dieser Lehrplan ist nichts weniger als ein kalkulierter Angriff auf die klassische Familie, das vorrangige Erziehungsrecht der Eltern und unser christlich-humanistisch geprägtes kulturelles Erbe.

Herr Scholz, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ja, ich komme zum Schluss.

(Zurufe DIE LINKE)

Unterbrechen Sie mich bitte nicht.

(Elisabeth Kula (DIE LINKE): Wir sind hier nicht in der Schule! – Weitere Zurufe DIE LINKE)

Die umgehende Ersetzung dieses Lehrplans ist somit abseits aller juristischen Erwägungen das Gebot der Stunde.

Damit komme ich wirklich zum Schluss. Die erneute Erklärung der Verbindlichkeit des bis 2016 gültigen Lehrplans zur Sexualerziehung zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 ist im Sinne der seelischen Gesunderhaltung unserer Kinder der erste notwendige Schritt. Stimmen Sie daher unserem Antrag zu.

(Beifall AfD – Zurufe DIE LINKE)

Zur Erreichung dieses hohen Zieles behält sich die AfDFraktion ausdrücklich weitere Schritte vor. – Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD – Zurufe DIE LINKE)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, ein so respektloses Verhalten der Vizepräsidentin des Hessischen Landtages gegenüber geht nicht. Dass er ihr sagt, sie soll ihn nicht unterbrechen, geht so nicht.

(Heiko Scholz (AfD): Das war an die Fraktion DIE LINKE gerichtet! – Weitere Zurufe AfD)

Ich möchte bitten, das zu respektieren.