Fragen der Sexualerziehung können mit Schülerinnen und Schülern verschiedener Altersstufen sehr gut altersadäquat besprochen werden. Typische Themen dafür finden sich im Lehrplan selbst. Ich zitiere ein paar Stellen. Sechs bis zehn Jahre: „Kindliches Sexualverhalten – ich mag mich, ich mag dich“. Zehn bis zwölf Jahre: „Pubertät …, Körperhygiene“ und „unterschiedliche sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten“.
13 bis 16 Jahre: „Besuch bei Gynäkologen/innen bzw. bei Urolog/innen oder Andrologen/innen“. 16 bis 19 Jahre: „Aufklärung über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, ggf. Unterstützung für Schülerinnen und Schüler beim Coming-out“. – All das kann altersgemäß gut besprochen und unterrichtet werden.
Ich habe als Politikfachlehrer früher miterleben dürfen, wie offen und empathisch Schülerinnen und Schüler mit dem Thema Transsexualität umgehen
und wie klar und authentisch ein Transschüler in der Klasse akzeptiert wurde, nachdem dieses Thema im Klassenverband von der damaligen Klassenlehrerin adäquat besprochen wurde. Zu solchen wirklichen Sternstunden von Sexualerziehung leistet dieser Lehrplan seit 2016 seinen Teil und hat dadurch seine besondere Legitimation.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, verein- zelt CDU und Elisabeth Kula (DIE LINKE) – Zuruf Dr. Frank Grobe (AfD))
Herr Scholz, bitte spitzen Sie noch einmal Ihren rechtspopulistischen Bleistift, und schreiben Sie Folgendes mit: Der seit 2016 geltende Lehrplan Sexualerziehung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung über die verschiedenen Formen geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung.
Die diesbezüglich vorbehaltlose Akzeptanz aller Menschen ist eine Haltung, die sich direkt aus der Geltung der Menschenwürde ergibt, die in Art. 1 des Grundgesetzes geschützt wird. Die freiheitliche demokratische Grundordnung, in der die Achtung der Menschenwürde einen zentralen Punkt einnimmt, lässt eine Diskriminierung von Menschen – eben auch bei ihrer sexuellen Orientierung und Identität – nicht zu.
Der bestehende Lehrplan zur Sexualerziehung hilft durch seinen inhaltlichen und methodischen Aufklärungsansatz, diesem Verfassungsanspruch in der Schule gerecht zu werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Es ist wieder einmal ein großes Durcheinander aufgrund der sehr schwer verdaulichen Kost vonseiten der AfD.
Dabei geht es bei der Sexualerziehung in der Schule und nicht zuletzt im Elternhaus um Orientierung, aber nicht allein für unsere Kinder, sondern um Orientierung für uns alle, für unsere Gesellschaft, obgleich einige in diesem Haus nicht ganz orientiert zu sein scheinen.
Ich bin davon überzeugt: Die AfD macht Stimmen nur mit Stimmung, und zwar immer dann, wenn Emotionen und Ängste geschürt werden.
Zurück zum Thema. Wir sehen doch, wozu Tabuisierung und Verpönen führen können, nämlich zu einer gestörten Entwicklung, zu einem gestörten Sexualverhalten; und sie können Strukturen für Missbrauch oder Risikoverhalten junger Menschen fördern. Andererseits kenne ich durchaus auch die Sorge, der Sexuallehrplan könnte Kinder überfordern, verunsichern oder zu übereilten, gegebenenfalls falschen Selbsteinschätzungen führen. Das wird nicht beiseitegewischt. Dieser Sorge wird durch Rückkopplung und Sensibilität bei der Sexualerziehung begegnet. Übrigens werden die Bedeutung und der Schutz von Ehe und Familie sowie des ungeborenen Lebens explizit genannt.
In diesem Sinne setzt der Lehrplan auf den Austausch, ja, auf die Zusammenarbeit von Schule und Eltern, auf Empathie und Fürsorge von allen Seiten zum Wohle unserer Kinder. Dazu zählt auch die Rücksichtnahme auf den jeweiligen Reifegrad, auf eventuelle Vorgeschichten im Umfeld des Kindes und somit auf Flexibilität, die der Rahmen des Sexuallehrplans einräumt. Das sollten wir unseren Schulen zutrauen.
Was Inhalte des Sexuallehrplans betrifft, sind es nun einmal Lebenswirklichkeiten, die, unter den Teppich gekehrt, zu Leid führen, zu Vorurteilen, Spaltungen, Schuldgefühlen, bis hin zu Gewalt, nicht nur in Form von Übergriffen durch Täter, sondern auch in Form von Leid bringen
den Therapieansätzen. Ich denke noch an die Debatte zu den Konversionstherapien hier im Haus. Welche Ausmaße mussten wir hier zur Kenntnis nehmen? Es war mir deshalb wichtig, diese Aspekte herauszustellen, auch die Sorgen vonseiten der Eltern, weil sie ernst genommen werden und weil wir in den Beratungen immer wieder Wert auf Sensibilität legen.
Eigentlich hätte jeder Beitrag zu Ihrem Antrag schon beim Titel enden müssen: „Toleranz und Respekt statt Akzeptanz …“. Das ist ein fragwürdiger Titel.
als freiwillige Bereitschaft, Menschen so anzunehmen, wie sie sind, obwohl sie vielleicht nicht Ihren Wertvorstellungen, Wünschen oder Erwartungen entsprechen?
Nein, dann schauen Sie einmal nach. Toleranz ist das, was Sie diesen Menschen zusprechen. Das ist das Einzige. Aber das Annehmen dieser Menschen, wie sie sind, auch wenn es Ihnen nicht passt, ist Akzeptanz.
(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Dr. Frank Grobe (AfD): Sie akzeptieren uns ja auch nicht! Akzeptieren Sie denn uns, Herr Kollege?)
Das ist Akzeptanz; das entspricht dem christlichen Menschenbild, und das entspricht der Menschenwürde.
Sie wollen dieses Menschenbild aber nicht. Sie gestehen diesen Menschen im Wortsinne von „Toleranz“ lediglich zu, sie zu ertragen, sie zu dulden. Diese tatsächliche Abwertung kaschieren Sie dann noch mit dem heuchlerischen Zusatz von „Respekt“, was Ihnen aber niemand abnimmt. Was für verwirrende, was für unangemessene und menschenverachtende Wortspiele. Die Ablehnung unsererseits ist hierauf das Mindeste als Reaktion. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Lesen muss man irgendwie gelernt haben. Lesen und verstehen scheinen zwei verschiedene Dinge zu sein.
Auch der deutschen Sprache mächtig zu sein, ist Voraussetzung, um einen solchen Antrag zu lesen und zu verstehen. Wir haben uns auf keinen Fall gegen die Sexualkunde ausgesprochen. Wir haben uns gegen eine Erziehung, einen Zwang ausgesprochen, der fächerübergreifend stattfindet.
also zu Toleranz und Respekt in Bezug auf verschiedene Lebensformen, Lebensgemeinschaften und sexuelle Identitäten, so wie es war. Der Unterschied besteht darin, meine Damen und Herren, dass wir mit Akzeptanz – das ist beim Bundesverwaltungsgericht sowie beim Bundesverfassungsgericht nachweislich ganz klar definiert; ich kann Ihnen gern die entsprechenden Aktenzeichen nachliefern, das können Sie nachlesen – gegen den Beutelsbacher Konsens verstoßen, gegen das Indoktrinationsverbot an den Schulen.