Protokoll der Sitzung vom 16.11.2022

(Beifall SPD – Zurufe: Oh! – Robert Lambrou (AfD): In der Ampel! – Unruhe – Glockenzeichen)

Aus Baden-Württemberg ist das Beispiel ja bereits gekommen. Baden-Württemberg ist auch deshalb ein schönes Beispiel, weil auch dort CDU und GRÜNE zusammen regieren.

(Robert Lambrou (AfD): Aber andersherum!)

Dort ist das aber andersherum. – Dort wurde das Wahlalter in diesem Jahr auf 16 Jahre gesenkt. Das zeigt: Nach der Landtagswahl lohnt sich auch hier ein erneuter Aufschlag, dann vielleicht unter anderen Vorzeichen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein großer Erfolg für mehr Beteiligung wurde jüngst auch im Deutschen Bundestag erreicht. Auch das Beispiel wurde genannt: Junge Menschen dürfen in Zukunft ihre Stimme auch bei der Europawahl abgeben. Ich freue mich sehr, dass dieser Vorstoß breite Zustimmung von SPD, GRÜNEN, FDP und LINKEN im Bundestag gefunden hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist inhaltlich eigentlich alles gesagt. Es ist deshalb alles gesagt, weil wir heute nicht das erste Mal über die Frage des Wahlalters diskutieren. Der Landtag hat am 28. September letzten Jahres, am 11. Mai, am 12. Oktober darüber beraten, ob das Wahlalter bei Kommunalwahlen abgesenkt werden sollte. Außerdem hat sich der Innenausschuss mit diesem Anlie

gen am 7. Oktober, am 20. Januar, am 28. April und am 19. Mai beschäftigt. Eine umfassende Anhörung mit Expertinnen und Experten hat der Ausschuss am 5. April durchgeführt. Insgesamt hat sich der Landtag also über ein Jahr lang intensiv mit diesem Anliegen auseinandergesetzt. Ich glaube, man kann sagen, das war auch eine entsprechend umfangreiche und ausführliche Beratung.

Und just eine Parlamentssitzung später kommt heute der Gesetzentwurf für ein Wahlalter 16 bei Landtagswahlen. Wenn sich der Landtag genauso intensiv mit diesem Entwurf auseinandersetzen würde, dann gäbe es einen Beschluss im November 2023, also erst nach der nächsten Landtagswahl. Man kann natürlich versuchen, einen solchen Prozess zu verschlanken und zu verkürzen. Aber auch das würde nicht ausreichen, um vor der Landtagswahl noch zu einer entsprechenden Änderung zu kommen.

(Heike Hofmann (Weiterstadt) (SPD): Hä?)

Denn für so eine Änderung braucht es mehr als nur einen Beschluss des Landtages. Es braucht auch eine Änderung der Verfassung. Da gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wir strengen uns ganz toll an, damit das noch ganz schnell vor der Landtagswahl etwas wird. Oder aber es wird erst mit oder nach der Landtagswahl etwas.

Jetzt ist es natürlich nicht ganz so einfach, mal schnell Millionen Menschen an die Wahlurne zu rufen. Das braucht ein bisschen mehr als vier Wochen Vorlaufzeit. Es müssen Wahlbenachrichtigungen an Millionen Menschen geschickt werden, Briefwahlunterlagen vorbereitet werden, Wahllokale eingerichtet werden, Freiwillige gefunden werden und vieles mehr. Als jüngst in Frankfurt der Oberbürgermeister abgewählt wurde, hat das rund 1,6 Millionen € gekostet. Ein hessenweiter Volksentscheid würde natürlich deutlich teurer. Wir sprechen wahrscheinlich über rund 20 Millionen €.

(Heike Hofmann (Weiterstadt) (SPD): Was ist euch Demokratie wert?)

Frau Kollegin Hofmann, warten Sie doch einfach mal das Ende meines Satzes ab.

(Zurufe Freie Demokraten – Glockenzeichen)

Deshalb ist es üblich – darauf haben verschiedene Redner hingewiesen –, dass erstens nicht nur eine einzige Fragestellung zum Volksentscheid vorgelegt wird, sondern mehrere vorgelegt werden, und dass zweitens ein ohnehin stattfindender Wahltermin genutzt wird, um so etwas durchzuführen. Deshalb hat 2018 zusammen mit der Wahl zum Landtag, die sowieso stattgefunden hat, auch ein Referendum über umfangreiche Verfassungsänderungen stattgefunden; dabei wurden insgesamt 15 Änderungen vorgelegt.

Das ergibt Sinn. Das garantiert eine hohe Wahlbeteiligung, und es spart sehr viel Geld. Natürlich darf uns die Demokratie auch Geld kosten – gar keine Frage –, und sie tut es auch. Aber die Frage ist schon: Muss es sein, wenn sowieso ein paar Monate später eine hessenweite Wahl durchgeführt wird?

Insofern ist diese Möglichkeit mehr oder weniger vom Tisch – das habe ich dem Nicken des Kollegen Rudolph bei einem vorangegangenen Beitrag entnommen –, weil es keinen Sinn ergibt, das im Hauruckverfahren – eine Anhörung ist auch noch gewünscht – durchzuführen.

(Günter Rudolph (SPD): Auch gewünscht?)

Na ja, wenn man nicht so viel Zeit hat, schlägt eine Anhörung mit viel Zeit zu Buche; Herr Kollege Rudolph, das wissen Sie auch. Sie wissen auch, dass dies in dieser kurzen Zeit überhaupt nicht mehr im normalen Verfahren durchführbar ist.

(Günter Rudolph (SPD): Doch, Widerspruch! – Weitere Zurufe SPD)

Dann erklären Sie mir gleich mal, wie das sein soll.

(Robert Lambrou (AfD): Er hat seine Redezeit schon verbraucht! – Weitere Zurufe)

Es gibt die zweite Variante, nämlich kein Volksentscheid v o r , sondern erst m i t der Landtagswahl. Das heißt aber auch: Junge Menschen können nicht bei der nächsten Landtagswahl mit abstimmen, sondern erst danach. Wir reden also von einer Änderung ab dem Jahr 2028. Eine Jugendliche, die jetzt 13 ist, kann also trotzdem nicht früher abstimmen als jetzt.

(Zuruf Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE))

Wir reden von einem sehr langfristigen Plan und, in der Tat, von einer langfristigen Verbesserung. Nichtsdestotrotz ist es etwas fraglich, warum ausgerechnet jetzt dieser Gesetzentwurf kommt. Denn all diese Probleme und Herausforderungen, die ich geschildert habe, hätten sich extrem leicht umgehen lassen können, wenn man den Gesetzentwurf frühzeitig eingebracht hätte.

(Lachen SPD und DIE LINKE)

Es ist ein sehr schmaler Gesetzentwurf. Es geht primär darum, die Zahl 18 durch die Zahl 16 zu ersetzen. Es ist kein umfangreicher Gesetzentwurf, der viel Arbeit gemacht hätte. Insofern bin ich ein bisschen irritiert, warum uns ausgerechnet jetzt dieser Entwurf vorgelegt wird.

(Elisabeth Kula (DIE LINKE): Warum habt ihr keinen Gesetzentwurf vorgelegt? – Weitere Zurufe – Glockenzeichen)

Ich würde sagen: Aufgrund dieser Ausgangslage bleibt nur die Schlussfolgerung, dass Sie überhaupt nicht davon ausgehen, dass es eine Gesetzesänderung gibt.

(Günter Rudolph (SPD): Hä?)

Sie bringen den Entwurf jetzt deshalb ein, um kurz vor der Wahl ein Thema zu setzen. Das ist auch in Ordnung; das kann man machen. Ich muss das dann allerdings für mich unter „politische Spielchen“ abstempeln. Dem Thema wäre man mit einem anderen Verfahren sicherlich gerechter geworden. – Herzlichen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Vielen Dank, Kollege Felix Martin. – Jetzt hat das Wort der Innenminister, Staatsminister Peter Beuth.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird Sie nicht wundern, dass mich das Kabinett ermächtigt hat, zu dem Gesetzentwurf in folgendem Maße Stellung zu nehmen: Der Gesetzentwurf der SPD wird seitens der Landesregierung abgelehnt.

Ich kann mich auf die Debatte beziehen, die wir in diesem Hause an unterschiedlichen Stellen schon mehrfach miteinander geführt haben, sodass ich mich auch sehr kurz fassen möchte. Die bisherigen Gründe des Verfassungsgebers für die Harmonisierung des aktiven Wahlalters mit dem Volljährigkeitsalter sowie dem Bundestagswahlrecht sind nach Auffassung der Landesregierung weiterhin zutreffend. Eine unterschiedliche Wertung des Wahlalters, der Volljährigkeit oder auch der unterschiedlichen Wahlrechte halten wir nicht für gerechtfertigt.

Apropos Wertungswiderspruch; das muss jetzt allerdings sein. Herr Kollege Rudolph, ich habe gesehen, dass Sie sich noch einmal gemeldet haben; ich freue mich, dass Sie dazu gleich Stellung nehmen wollen. Sie haben, wenn ich das richtig sehe, mit der Bundesregierung einen Kulturpass aufgelegt – das ist eine tolle Sache – mit 200 € Guthaben für jeden Bürger und jede Bürgerin. Ich finde das wirklich sehr gut. Ich frage mich nur: Wenn Sie den 16-Jährigen das Wählen bereits zutrauen, aber diesen Kulturpass erst jungen Leuten ab 18 in die Hand drücken, verstehe ich nicht, warum Sie diesen Wertungswiderspruch zulassen –

(Tobias Eckert (SPD): Ach Gott!)

aber das, wie gesagt, nur am Rande.

(Zuruf Tobias Eckert (SPD))

Meine Damen und Herren, Herr Kollege Rudolph, es ist auch nicht nachvollziehbar, warum das Mindestalter mit diesem Gesetzentwurf beim aktiven Wahlrecht zwar gesenkt, beim passiven Wahlrecht aber ausdrücklich nicht gesenkt werden soll. Das ist nicht meine Meinung, aber ich sage nur: Es ist am Ende ein Gesetzentwurf, der vor allen Dingen durch Wertungswidersprüche insgesamt besticht. Die Landesregierung wird diesen Gesetzentwurf ablehnen.

Es ist am Ende Aufgabe des Parlaments, sich damit auseinanderzusetzen.

(Zuruf SPD: Genau!)

Deswegen werden wir dem mit Freude entgegensehen. – Vielen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Innenminister. – Bevor wir in der Debatte weitermachen, begrüße ich auf der Tribüne unseren langjährigen Kollegen Siegbert Ortmann. Siegbert, grüß dich, herzlich willkommen.

(Beifall)

Wir machen weiter in der Debatte. Kollege Günter Rudolph, du hast das Wort. Bitte.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Heinz,

(Christian Heinz (CDU): Hier!)

Sie müssen sich bei Ihrer Argumentation schon entscheiden, was Sie von uns verlangen. Als wir den Gesetzentwurf zum Wahlalter mit 16 hatten, haben Sie das Verfahren kritisiert. Hier: Gesetzentwurf – die Wahl wird irgendwann zwischen Mitte Oktober und Anfang November stattfin