Protokoll der Sitzung vom 16.11.2022

Sie müssen sich bei Ihrer Argumentation schon entscheiden, was Sie von uns verlangen. Als wir den Gesetzentwurf zum Wahlalter mit 16 hatten, haben Sie das Verfahren kritisiert. Hier: Gesetzentwurf – die Wahl wird irgendwann zwischen Mitte Oktober und Anfang November stattfin

den. Herr Martin, wir sind in dem Jahr noch arbeitsfähig. Die Landesregierung hat schon mehrfach bewiesen, wie man unter Zeitdruck Anhörungen durchführt, weil sie die Gesetzentwürfe permanent zu spät einreicht. Also, das bekommen wir auch hin. Da müssen Sie sich gar nicht sorgen. Wir machen eine ordentliche Anhörung. Dann kommen wir zu einer schnellen Entscheidung, um dann – Herr Kollege Hahn hat es gesagt; das war auch nicht unintelligent, das war auch unsere Idee –

(Zuruf Max Schad (CDU))

mit der Landtagswahl die Volksabstimmung durchzuführen. Das ist ein ganz bewährtes Verfahren, damit das wirksam wird.

Herr Kollege Martin, den ersten Teil zu den anderen Konstellationen im Landtag habe ich erfreut zur Kenntnis genommen. Ich bin Ihrer Auffassung; wir arbeiten daran. Kollege Pentz hat etwas verkniffen geschaut, aber okay, geschenkt.

(Beifall SPD – Lachen Manfred Pentz (CDU))

Das hat er schon so gesagt. Er hat schon genau hingehört. Nein, Kollege Frömmrich, das ist nichts Falsches.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Er wollte dich ein bisschen irritieren!)

Nein. Ach, Sie wollen jetzt schon festlegen, dass Sie mit der CDU koalieren?

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Habe ich auch nicht gesagt!)

Danke schön, nehmen wir auch zur Kenntnis. Hilft uns in der politischen Argumentation weiter.

(Beifall Freie Demokraten und Stephan Grüger (SPD))

Was der Kollege Martin im zweiten Teil gesagt hat, waren dann die grünen Nebelkerzen. Da könnte ich die chinesische Weisheit zitieren: Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. – Was soll denn das? Wann wollen Sie denn mal anfangen, wenn Sie angeblich dafür sind? Wir bekommen das Gesetzgebungsverfahren hin; das ist kein Hexenwerk.

Die Argumentation mit Strafrecht und Grenzen? Dann werden verzweifelt Fälle gesucht: Kulturpass des Bundes, den Frau Roth – in Klammern: von den GRÜNEN, also von Ihrem Koalitionspartner – vorgelegt hat.

(Zuruf Heike Hofmann (Weiterstadt) (SPD))

Die Religionsmündigkeit liegt bei 14 Jahren. Das Alter müssten Sie jetzt auch anheben. Also, hören Sie auf mit diesen albernen Beispielen.

(Beifall SPD)

Ich stelle fest – auch nach der Argumentationsschiene von Herrn Heinz –: Die CDU will es nicht.

(Max Schad (CDU): Genau!)

Ich finde gut, dass Sie das so deutlich sagen; denn manchmal hat man einen anderen Eindruck. Aber nein, Sie sind beratungsresistent. Das ist zulässig.

(Zurufe Max Schad und Manfred Pentz (CDU))

Sie sind beratungsresistent.

(Zuruf CDU: Das ist ein albernes Schauspiel!)

Wir gehen mit Entwicklungen. Der Kollege Hahn hat es treffend an seinem Beispiel beschrieben, dass man Positionen im Laufe der Zeit auch verändern kann,

(Manfred Pentz (CDU): Aber nicht muss!)

die in der Sache übrigens begründet sind. Warum haben Sie eigentlich so viel Angst davor? Uns geht es um die Sache. Wenn die Wahlanalysen stimmen, dürften wir gar nicht dafür sein. Denn 16- bis 18-Jährige haben bei den letzten Wahlen sehr oft die GRÜNEN gewählt und bei der letzten Bundestagswahl sogar oft FDP.

(Robert Lambrou (AfD): Und im Osten AfD!)

Das kann aber nicht der profane Grund sein – sondern echte Teilhabe. Dass Sie so viel Angst haben, ist ein armseliges Zeugnis.

(J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Rüsten Sie mal ab!)

Die Argumentationsschiene von Ihnen, Herr Heinz, ist nicht stringent. Strafrecht ist etwas anderes. Andere rechtliche Bestimmungen sind auch etwas anderes. Wahlen sind Möglichkeiten der Teilhabe und der Teilnahme.

Deswegen: Wir wollen es. Wir wollen eine Anhörung. Wenn Sie so viel Angst haben und sagen, dass die Wählerinnen und die Wähler das ablehnen, dann lassen Sie doch die Wählerinnen und die Wähler, den Souverän, entscheiden. Wer keine Angst hat, kann die Wählerinnen und Wähler entscheiden lassen.

(Beifall SPD, Freie Demokraten und DIE LINKE)

So machen wirs. – Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Kollege Rudolph. – Keine weiteren Wortmeldungen.

Wir überweisen den Gesetzentwurf an den Innenausschuss und an den Hauptausschuss zur Vorbereitung der zweiten Lesung.

Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 14 auf:

Zweite Lesung Gesetzentwurf Fraktion der SPD Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über das öffentliche Vermessungs- und Geoinformationswesen und zur Änderung des Hessischen Landesplanungsgesetzes – Drucks. 20/9312 zu Drucks. 20/8468 –

Änderungsantrag Fraktion der SPD – Drucks. 20/9503 –

Berichterstatter ist der Kollege Hartmut Honka. Bitte sehr, du hast das Wort.

Hochverehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich verlese die Beschlussempfehlung. Der Ausschuss für

Digitales und Datenschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf abzulehnen: CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen SPD, DIE LINKE bei Enthaltung AfD und Freie Demokraten. – Herzlichen Glückwunsch.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abg. Honka. – Als erste Wortmeldung habe ich den Abg. Kaffenberger von der SPD-Fraktion.

Es gab einen Wechsel auf dem Präsidium, deswegen darf ich jetzt nicht sagen, was da steht. – Sehr geehrte Präsidentin, liebe Zuhörende! Seit der ersten Lesung unseres Breitbandausbau-Transparenz-Gesetzes ist die Situation in Hessen tatsächlich leider unverändert. Wir liegen beim Glasfaserausbau im Ländervergleich auf Platz 13.

(Stephan Grüger (SPD): Hessen hinten!)

Es fehlen nach wie vor belastbare Zahlen zur Umsetzung des Glasfaserpaktes. Diesen Mangel wollen wir mit unserem Gesetzentwurf beheben; denn – ich habe es in der ersten Lesung schon gesagt – es gilt der alte Satz: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

(Beifall SPD)

Doch für Kontrolle braucht es eines, es braucht Transparenz. Transparenz ist enorm wichtig, um einen effizienten und zügigen Breitbandausbau zu gewährleisten. Transparenz verbessert an der Stelle auch den Wettbewerb und setzt Anreize für Kooperationen. Das will Schwarz-Grün leider bis heute immer noch nicht verstehen. Stattdessen – ich habe es schon angesprochen – unterzeichnet die Landesregierung einen Glasfaserpakt, eine freiwillige Selbstverpflichtung der Digitalministerin, die nicht kontrolliert werden kann. Dem Ziel eines flächendeckenden Glasfaserausbaus bringt es uns auch nicht näher.

Unser Breitbandausbau-Transparenz-Gesetz würde uns hingegen weiterbringen. Nach der schriftlichen Anhörung ist auch eines klar: Die Gesetzgebungskompetenz liegt bei uns.

(Beifall SPD)