Protokoll der Sitzung vom 16.11.2022

(Beifall SPD)

Zwar ist der Bund gemäß Art. 87 ff. Grundgesetz dafür zuständig, Telekommunikationsdienstleistungen, wie es dort heißt – also Internet –, flächendeckend zu gewährleisten, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Fragen von Effizienz und Transparenz beim Ausbau von digitaler Infrastruktur durch Geoinformationen und natürlich auch – das Wort selbst drückt es schon aus – in Fragen der Landesplanung kann das Land Gesetze erlassen.

Prof. Dr. Fetzer von der Universität Mannheim hat es in seiner schriftlichen Stellungnahme auch dargelegt. Er zählt diesbezüglich ein paar Verfassungsgerichtsurteile auf. So viel juristischen Sachverstand hätte ich mir in der CDUFraktion an der Stelle auch gewünscht. Das muss ich ganz ehrlich sagen.

(Beifall SPD)

Herr Müller kann die Stellungnahme dann einmal im Zug nach Dresden lesen. Der Hessische Landtag kann also tätig werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, er sollte es im

Sinne der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land auch. Wenn dann behauptet wird, das BMDV auf Bundesebene würde das alles schon regeln, entgegne ich: Nein, unser Gesetzentwurf ist kein Substitut für das, was auf Bundesebene in Form des Gigabit-Grundbuches passieren soll. Es ist vielmehr ein Baustein, um diese Initiative des Bundes, die ich ausdrücklich begrüße, noch ein Stückchen besser zu machen. Es hätte auch die Möglichkeit gegeben, diesen Gesetzentwurf besser zu machen. Für die SPD-Fraktion habe ich daher im Ausschuss für Digitales und Datenschutz eine mündliche Anhörung beantragt. Der Antrag wurde von Schwarz-Grün abgelehnt.

(Tobias Eckert (SPD): Ach?)

Tja, ich glaube, es ist die wesentliche Aufgabe unseres Parlaments, gemeinsam die bestmöglichen Lösungen zu erarbeiten. Das funktioniert eben nur, wenn wir auch in den direkten Austausch mit Expertinnen und Experten kommen. Ganz ehrlich, eine mündliche Anhörung und so ein Austausch sind ein wesentlicher Teil von Demokratie.

(Beifall SPD)

Anstatt sich mit unseren Vorschlägen inhaltlich auseinanderzusetzen, verschanzt sich die schwarz-grüne Landesregierung lieber hinter Fragen der Zuständigkeit. Es ist natürlich einfacher, fundierte Vorschläge aufgrund von formellen Argumenten abzulehnen, als sich fachlich einer Diskussion zu stellen. Das mögen andere bewerten. SchwarzGrün vergisst dabei, wie ich finde, die demokratischen Gepflogenheiten in diesem Parlament; denn so eine mündliche Anhörung zu einem wirklich durchdachten Gesetzentwurf abzulehnen, ist etwas, das kann man machen, aber, ich glaube, das muss man nicht.

(Beifall SPD)

Ich hoffe, es behauptet auch niemand, dass wir diese Daten nicht erheben könnten oder dürften; denn wir tun es schon. Bereits jetzt müssen Daten über den geförderten Ausbau an das Land gemeldet werden. Das ist geregelt in der hessischen Breitbandförderrichtlinie, aber für den marktwirtschaftlichen Ausbau in Hessen wissen wir zu wenig. Selbst die ansonsten kritische Stellungnahme der ekom21 räumt ein, dass die Zulieferung von Breitbandinfrastrukturdaten beim Ausbau hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. Warum? Natürlich, weil es keine gesetzliche Verpflichtung gibt.

Wir finden, die Datenerfassung sicherzustellen, gehört in keine Richtlinie, das gehört in ein Transparenzgesetz. Es gehört in ein Gesetz, das dann nicht nur staatlich geförderten, sondern auch marktwirtschaftlichen Ausbau regelt. Anders als Schwarz-Grün sind wir an der Sache interessiert und nehmen die konstruktive Kritik, die wir von Anzuhörenden bekommen, dann auch ernst.

(Hartmut Honka (CDU): Die Frage ist nur, von welcher Seite!)

Deswegen haben wir den Nachbesserungsbedarf beim Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen eingesehen. Mit dem Änderungsantrag, der heute mitberaten wird, bessern wir an dieser Stelle im Gesetzentwurf nach. Außerdem berücksichtigen wir – das hatten wir in der Diskussion im Ausschuss auch schon – explizit die öffentlichen Sicherheitsinteressen. Gerade in Zeiten von Angriffen auf kritische Infrastruktur will ich das auch deutlich sagen.

(Zuruf Torsten Leveringhaus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Unser Ziel muss es nämlich sein, sicherzustellen, dass wir zügig ein flächendeckendes Glasfasernetz bauen. Um diesen Schritt – –

(Unruhe)

Vielen Dank, dass da hinten auch wieder ein bisschen Ruhe eingekehrt ist.

Sie müssten dann auch zum Schluss kommen.

Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. – Dafür, dass wir eben sicherstellen, dass ein flächendeckendes Glasfasernetz zügig gebaut wird, ist unser Gesetzentwurf ein nächster Schritt in die richtige Richtung – gerade in Zeiten knapper Ressourcen.

(Beifall SPD)

Weil Sie alle so viel Spaß an der Debatte hatten und damit Sie sich noch einmal in Ruhe mit dem Thema und unserem Änderungsantrag auseinandersetzen können, beantragen wir noch eine dritte Lesung. – Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Abg. Kaffenberger. – Als Nächster hat sich der Abg. Leveringhaus für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet.

(Hartmut Honka (CDU): Wunderbar, jetzt kommen wir noch einmal zum Thema zurück!)

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fand, das war eine sehr interessante Rede. Ich gehe an zwei, drei Stellen einmal darauf ein. Wir beraten jetzt in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion. Ich war fast versucht, auch nach der schriftlichen Anhörung, die wir hatten, und auch nach der Debatte, die wir im Ausschuss hatten, einfach meine Rede der ersten Lesung noch einmal zu halten. Denn es hat sich nicht wirklich etwas geändert, etwas wirklich Neues ist nicht hinzugekommen.

Wobei es eben doch einen Punkt gibt – er wurde gerade auch angesprochen, den will ich auch goutieren –: Der Sicherheitsaspekt, der durch die Regelungen des Gesetzentwurfes betroffen sein kann, wird nun auch anerkannt und adressiert. – Das finde ich schon interessant. Das hatten Sie, Herr Kaffenberger, doch ein bisschen anders dargestellt, als ich es in Erinnerung hatte. In der Ausschussberatung hatte ich nämlich genau diesen Punkt angesprochen, dass eben Sicherheitsaspekte betroffen sind. Das wurde teilweise auch in den Stellungnahmen angesprochen. Da kam, ich kann mich da gut erinnern, von Ihrer Seite nur Unverständnis, dass das alles gar nicht stimmen würde.

Herr Abg. Leveringhaus, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abg. Kaffenberger zu?

(Torsten Leveringhaus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ja, gerne!)

Herr Kollege Leveringhaus, in der ersten Fassung des Gesetzentwurfes hieß es: „Sicherheitsinteressen des Staates“. Um auf die Anregung von Herrn Müller im Ausschuss hin zu konkretisieren, dass es auch öffentliche Unternehmen gibt, die nicht staatlich sind, sondern öffentliche Infrastruktur bereitstellen, wurde das quasi als redaktionelle Klarstellung geändert, die zum Verständnis der schwarz-grünen, der regierungstragenden Fraktionen dienen sollte. Hätten Sie den Änderungsantrag und den ursprünglichen Gesetzentwurf gelesen, dann wüssten Sie das auch.

Die Frage habe ich jetzt nicht verstanden.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Würden Sie zustimmen? – Bijan Kaffenberger (SPD): Haben Sie es gelesen?)

Natürlich haben wir es gelesen. Wie gesagt, ich wollte nur darauf eingehen, welche Debatte wir damals geführt haben. Damals kam von Ihnen speziell die Antwort auf meinen Hinweis, dass das so nicht zutreffen würde und nicht von Relevanz sei.

Es hat, so ist jetzt mein Eindruck, nur einen Anschlag auf unsere kritische Infrastruktur bei der Bahn gebraucht – so Anfang Oktober passiert –, damit eben auch die SPD anerkannt hat: Oh, hoppla, wenn so ein Angriff auf die Infrastruktur passiert, kann das erhebliche Auswirkungen haben.

Aber auch wenn der Änderungsantrag diesen Punkt adressiert und besser klarstellt, bleiben noch weitere Punkte, die einer Zustimmung unsererseits weiter entgegenstehen: Es gab eine Stellungnahme – Sie haben gerade gesagt, es sei in den schriftlichen Stellungnahmen klar geworden, dass wir diese rechtliche Kompetenz haben – von einem Juristen, der das angesprochen hat. Es gab viele andere – ich habe sie leider nicht mehr gezählt –, die die landesrechtliche Kompetenz klar in Abrede gestellt haben. Deswegen ist es immer noch so, dass wir der Meinung sind, dass wir eben nicht die rechtliche Kompetenz haben, dieses Gesetz zu erlassen.

Der zweite Punkt ist für mich der noch wichtigere – Sie haben es auch angesprochen –: Mit dem Gigabit-Grundbuch hat der Bund hier alle Zügel in der Hand. Er will das Instrumentarium bis 2023 noch wesentlich ausbauen. Ich sehe nicht, dass eine Doppelstruktur, die wir hier schaffen könnten – das ist nämlich kein ergänzender Baustein, den wir auf Landesebene schaffen, sondern es wäre eine Doppelstruktur –, nötig wäre und uns voranbringen würde.

Jetzt kommt ein Punkt, bei dem wir uns, glaube ich, alle im Haus einig sind: Wir müssen an diesem Punkt, am Breitbandausbau, vorankommen. Aber da hilft uns dieses

Breitbandausbau-Transparenz-Gesetz – wie es jetzt neu tituliert wurde – nicht weiter. Deswegen sind wir uns da nicht einig.

Wir GRÜNE lehnen den Entwurf in zweiter Lesung ab. Die dritte Lesung ist beantragt worden. Ich bin auf die Beratung gespannt. Wir GRÜNE werden den Gesetzentwurf voraussichtlich auch in dritter Lesung ablehnen. – Vielen Dank.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Vielen Dank, Herr Abg. Leveringhaus. – Für die Fraktion der AfD hat jetzt der Abg. Lichert das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die SPDFraktion hat in der Tat den Gesetzentwurf nachgebessert. Seien wir aber einmal ehrlich: Das einzig Substanzielle ist die Änderung des Namens auf Breitbandausbau-Transparenz-Gesetz.

Auch vom Abg. Kaffenberger ist bereits erwähnt worden, dass schon früh auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in dieser Frage hingewiesen worden ist. Insofern war es seitdem natürlich etwas schwierig, diesen Gesetzentwurf weiter durchzufechten.

Spätestens seit der schriftlichen Anhörung, und seitdem das Meinungsbild der Experten vorliegt, ist klar – da gebe ich Ihnen ausdrücklich recht –, wie bedeutend der Kontakt mit den Experten für uns und unsere parlamentarische Arbeit ist. Genau weil dieser Kontakt so wichtig ist, müssen wir natürlich auch ernst nehmen, was von den Anzuhörenden hier eingebracht wird. Dieses Echo war einhellig.

(Beifall AfD)

Auf die Kollision mit dem Gigabit-Grundbuch ist hingewiesen worden. Nach meiner Lektüre der schriftlichen Anhörungsunterlagen gab es auch zu den anderen Aspekten einfach keine Zustimmung. Das müssen wir ernst nehmen. Das hätten auch Sie ernst nehmen sollen. Aus unserer Sicht ist dieser Gesetzentwurf deshalb unrettbar.

Die dahinter stehende Intention können wir durchaus nachvollziehen. Eine gute Idee allein reicht aber nicht. Auch die Umsetzung muss gut sein. Das scheint uns hier nicht der Fall zu sein. Wir haben zwar befürwortet – weil wir das immer tun –, dass die Opposition eine mündliche Anhörung bekommt. Allerdings glauben wir nicht, dass da noch substanziell Neues hätte herausgefunden werden können. Deswegen bleibt es dabei, dass wir diesen Gesetzentwurf nicht unterstützen und uns enthalten werden.

Nutzen wir aber doch einmal die Gelegenheit, um auf die tatsächlichen Probleme beim Breitbandausbau zu sprechen zu kommen. Natürlich gibt es akute Bremsklötze, allerdings nicht bezogen auf das Fehlen von Geodaten, sondern auf das Fehlen von Geld. Aktuell – sprich: vor einem Monat – wurde deutlich, dass die Fördertöpfe des Bundes leer sind. Frau Ministerin Sinemus nannte den Förderstopp daraufhin „hart und … unerwartet“. Der bayerische Finanzminister Füracker ging sogar noch ein bisschen weiter. Er

sagt nämlich, der Bundesstopp für die Gigabit-Förderung sei „ein fataler Fehler“.

Meine Damen und Herren, schauen wir uns diese handwerklichen Fehlleistungen doch einmal ein bisschen genauer an. Die fast digitale Partei, die FDP, steckt auch ein Stück weit dahinter.