Protokoll der Sitzung vom 16.11.2022

(Beifall DIE LINKE)

Ein solcher Umgang ist grundsätzlich problematisch, weil er an die Funktionsweise der parlamentarischen Demokratie herangeht. Anzuhörende, Expertinnen und Experten sowie Betroffene fragen sich nämlich, warum sie sich überhaupt noch an einer Anhörung beteiligen sollen, wenn Argumente und Anregungen am Ende überhaupt nicht aufgegriffen werden. Wenn Beteiligung hier im Landtag eher simuliert als gelebt wird, haben wir alle miteinander ein demokratiepolitisches Problem.

(Beifall DIE LINKE)

Die Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf hat eine Menge Stoff gegeben. Sie hat eindrucksvoll sichtbar gemacht, wie wertvoll fachliche Rückmeldungen sein können und wie wichtig es wäre, sie endlich ernst zu nehmen, anstatt sie zu ignorieren.

Die schriftlichen und die mündlichen Stellungnahmen haben uns noch einmal eindrücklich vor Augen geführt, wie groß der alltägliche Leidensdruck derjenigen ist, die von Mietenwahnsinn, von Verdrängung oder auch vom Mangel an bezahlbarem Wohnraum betroffen sind. Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen sowie benachteiligte

Gruppen wie Geflüchtete, Obdachlose, Frauen in Frauenhäusern oder Menschen mit Behinderungen – sie alle sind dringend auf mehr geförderten und bezahlbaren Wohnraum angewiesen. Jetzt werden Sie sagen, das ist seit Langem bekannt. Aber ich finde, man kann es nicht oft genug wiederholen; denn offensichtlich ist es noch immer nicht an das Ohr der schwarz-grünen Landesregierung gedrungen.

(Beifall DIE LINKE)

Dann zum Stichwort „geförderter Wohnraum“: In den schriftlichen Stellungnahmen wurde sehr deutlich gemacht, dass es eigentlich eine grundsätzliche Neuausrichtung der sozialen Wohnraumförderung braucht – weg vom Konzept der sozialen Zwischennutzung, also einer zeitlich befristeten Nutzung öffentlich geförderter Wohnungen als Sozialwohnungen, hin zu dauerhaften Sozialbindungen.

Sie alle wissen: Europaweit ist das deutsche System der sozialen Wohnraumförderung relativ einmalig und eine absolute Ausnahme. Nirgendwo sonst käme man auf die Idee, in ganz großem Stil öffentliche Mittel, also Steuergelder, einzusetzen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, dann aber zuzulassen, dass dieser Wohnraum nach ein paar Jahren oder Jahrzehnten wieder auf dem normalen Wohnungsmarkt landet und damit munter Profit gemacht wird.

Man sieht in Städten wie Wien wunderbar, wie es auch anders laufen kann. In Hamburg hat jetzt die rot-grüne Landesregierung – hören Sie gut zu, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN – gerade beschlossen, pro Jahr 1.000 Sozialwohnungen mit 100-jähriger Bindung zu schaffen. Die Forderung „einmal sozial gefördert, immer sozial gebunden“, die wir als LINKE schon lange vertreten, ist keinesfalls ein Hirngespinst; sie wurde in der Anhörung von der Wissenschaft und den Verbänden ausdrücklich bestätigt, und sie ist vielerorts längst gelebte Realität. Es wäre gut, wenn diese Information endlich auch bei der Hessischen Landesregierung, bei CDU und GRÜNEN, ankommen würde.

(Beifall DIE LINKE)

Die Anhörung hat genügend Ansatzpunkte geliefert. Wir haben es jetzt mit großen Problemen auf dem Wohnungsmarkt zu tun, und wir gehen auf einen Knock-out im sozialen Wohnungsbau zu, wenn die Landesregierung nicht rechtzeitig in den Krisenmodus schaltet. Da waren sich Gewerkschaften und die Wohnungswirtschaft einig. In seltener Einigkeit haben sie Ihnen all diese Forderungen dargelegt. Das Problem ist nur: Sie haben diese Rufe und diese Hinweise schlicht und ergreifend ignoriert.

Wir haben einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf vorgelegt. Er greift eine Reihe von eher kleinteiligen Anregungen auf, deutet zugleich aber auch an, wie eine grundlegende Neuausrichtung der sozialen Wohnraumförderung aussehen und wie diese eingeleitet werden kann.

Deswegen will ich kurz auf ein paar Punkte hinweisen:

Erstens geht es um die Ziele und Zielgruppen der Wohnraumförderung. Hier greifen wir die Vorschläge des DGB und der Landesberatungsstelle gemeinschaftliches Wohnen in Hessen auf, die die Ergänzung um Auszubildende und gemeinschaftliche Wohnformen bei der Aufzählung der Förderung besonderer Wohnformen gefordert haben. Damit können wir perspektivisch eigene Förderrichtlinien für diese Wohnformen auf den Weg bringen. Zudem wollen wir in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten

die soziale Wohnraumförderung auf Mietwohnungen beschränken und auf diese allein ausrichten.

Ein zweiter wichtiger Punkt sind die Einkommensgrenzen; das hat die Anhörung gezeigt. Diese sollen zwar zum Jahreswechsel steigen, aber wir wissen bisher nicht, in welchem Umfang und wie das überhaupt das passieren wird. Deswegen schlagen wir vor, sich für Einpersonenhaushalte bei Mietwohnungen an der aktuellen Regelung in Nordrhein-Westfalen zu orientieren. Das bedeutet, auf 20.500 € zu erhöhen – und in weiterer Folge entsprechend den vorherigen Abständen zu erhöhen.

Wir wollen außerdem die Forderung aufgreifen, dass man die Schwelle für jedes zum Haushalt rechnende Kind nicht nur, wie im Entwurf der Landesregierung vorgesehen, auf 750 €, sondern gleich auf 1.000 € anhebt. Das ist die aktuelle Höhe in Rheinland-Pfalz.

Und wir wollen sicherstellen, dass die Einkommensgrenzen in Zukunft realitätsnäher gestaltet und jährlich an den Preisindex angepasst werden.

(Beifall DIE LINKE)

Beim dritten Punkt,

Für den Sie aber nur noch ganz wenig Zeit haben.

geht es um die Miet- und Belegungsbindungen. Indem wir eine Mindestdauer für Miet- und Belegungsbindungen von 40 Jahren anregen, wollen wir zeigen, wie ein Einstieg in das System dauerhafter sozialer Bindungen aussehen kann. Auch dabei orientieren wir uns an anderen Bundesländern, in denen das Praxis ist.

Kurzum: Unser Änderungsantrag hat die Anhörung ernst genommen, hat viele Anregungen der Anzuhörenden aufgenommen

Herr Kollege.

letzter Satz – und zeigt, dass Anhörungen auch etwas bewegen können und dass es in diesem Fall einer veränderten Ausrichtung der Wohnungsförderung in Hessen bedarf. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE – Holger Bellino (CDU): Also dritte Lesung!)

Wir bedanken uns auch. – Die nächste Wortmeldung stammt von Frau Förster-Heldmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die zweite Lesung zum Wohnraumfördergesetz und zum Wohnungsbindungsgesetz. Die Frage lautet: Worum geht es eigentlich?

Zunächst einmal geht es grundsätzlich darum, die Geltungsdauer dieser beiden Gesetze zu verlängern, nämlich um zehn Jahre. Das ist das Allerwichtigste; denn diese beiden Gesetze geben einen Rahmen für weitere Richtlinien und Evaluationen vor. Aber dazu kommen wir später noch.

Ebenso wichtig sind natürlich die Berücksichtigung von Kindern in der Berechnungsgrundlage und auch die Anpassung der Bedingungen neuer Lebensverhältnisse, die wir in unserer veränderten Gesellschaft vorfinden.

Jetzt kommen wir zur Anhörung, die deutlich macht: Im Grundsatz sind sich alle einig, nämlich darin, dass die Geltungsdauer dieser beiden Gesetze verlängert werden muss.

(Jan Schalauske (DIE LINKE): Ja, das ist eine Selbstverständlichkeit!)

Das bedeutet, dass man sich im Grundsatz darüber einig ist, dass es weitergeht. Aber – das ist völlig richtig – auch die Förderrichtlinien und die Förderhöhen wurden angemahnt. Interessant war allerdings, dass die Stadt Frankfurt lediglich bemängelt hat, dass die Ermittlungssystematik – für mich: als reines Verwaltungshandeln – einen Schritt mehr hätte; das war nicht so genehm.

Die Landesberatungsstelle gemeinschaftliches Wohnen wünscht sich eine stärkere Verankerung im Gesetz; auch dazu komme ich noch.

Der VdW wünscht sich die Erhöhung der Förderbeiträge. Das ist für uns nicht weiter überraschend.

Haus & Grund wünscht sich wieder etwas anderes: weg mit allen Restriktionen, hin zur Personenförderung, weg mit der Objektförderung. Das wundert uns auch nicht; das gehört auch, glaube ich, nicht hier hinein.

Aber wir können auch daran schon ganz klar erkennen, dass sich natürlich im Rahmen der Krise maßgeblich bei den Wohnkosten bzw. bei den Kosten der Unterkunft und bei der Energiekostenunterstützung eine ganze Menge getan hat. Das sollte man am Rande mitdenken.

Der VdK wünscht sich nicht nur mehr Geld, sondern auch mehr Barrierefreiheit. Auch diese Forderung ist uns bekannt; wir setzen sie im Neubau zu 100 % um.

Das sind alles nur Beispiele zu den vielen Angehörten, aber ich finde es wichtig, auch ein bisschen darauf einzugehen. Es ist absolut nicht so, dass wir das sozusagen nicht gehört hätten, dass wir nicht in einer Auseinandersetzung und Kommunikation mit den Angehörten wären, auch wenn sich das dem Kollegen von den LINKEN nicht so darstellt.

Ich finde, im Grunde haben alle recht. Nur, wir haben auch eine Aufgabe. Wir haben die Aufgabe, die verschiedenen Politikfelder zusammenzuführen. Wir haben die Aufgabe, all diesen Dingen Raum zu schaffen und sie zusammenzufassen. Dafür ist dieses Gesetz auch wichtig, weil erst die Richtlinien, die daraus erwachsen, das Instrument der Lenkung sind. Die Gesetze bieten nämlich die Möglichkeit,

im vorgegebenen Rahmen die Bedingungen für sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen.

Jenseits von allen Gesetzen, Vorgaben etc. haben wir Marktmechanismen, die im Augenblick das Feld bestimmen – Marktmechanismen, die wir nicht einfach aushebeln können, die uns nicht gefallen –, andererseits sind wir aber auch versucht, möglichst viel zu regulieren. Zwischen diesen beiden Feldern müssen wir agieren. Wir haben ganz klar gesagt, wir fühlen uns dem sozialen Wohnungsbau verpflichtet. Ich finde, allein die Geldsumme, die wir in den letzten Jahren dafür installiert haben, ist durchaus einen Applaus wert.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Wir haben dazu schon viel zu sagen, aber diese Tatsache ist einfach nicht zu leugnen. So ist es. So viel Geld für sozialen Wohnungsbau, für Wohnungsbau insgesamt ist noch nie ausgeben worden.

(Zuruf AfD: Viel zu viel!)

Ich bin nicht müde, das wieder und wieder zu erwähnen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Jan Schalauske (DIE LINKE): Historischer Tiefstand!)

Wir haben auch eine ganze Menge zur Entwicklung des Wohnungsbaus geleistet. Ich nenne nur: der Frankfurter Bogen, Entwicklung entlang der Schiene, nicht mehr entlang der Autobahn, Entwicklung in den Zentren, Möglichkeiten, Förderungen, die abgerufen werden, wo sich im urbanen Raum wirklich viel entwickelt.

Aber wir, die Gesellschaft, haben auch klar gesagt, wir übernehmen Verantwortung. Wir wollen gemeinsam die Verantwortung für die Menschen übernehmen, die Hilfe brauchen. Das zeigt sich jetzt bei den Hilfsmaßnahmen, die die Bundesregierung in Auftrag und in die Umsetzung gibt. Hoffentlich kommt die Umsetzung schnell genug. Diese Landesregierung ist verantwortungsbewusst genug, um ein Programm im Rahmen des Haushalts aufzustellen, mit dem wir dafür kämpfen, die Lücken, die möglicherweise in der Administration entstehen, zu schließen. Das alles will ich sagen. Wir gemeinsam übernehmen Verantwortung, damit es kein soziales Auseinanderdriften gibt.

Wir haben natürlich eine ganze Menge an Schwierigkeiten. Die Schwierigkeiten sind nicht einfach wegzudiskutieren, sie sind aber auch nicht hausgemacht. Wir haben Bodenmangel, wir haben Baukostensteigerungen, wir haben Fachkräftemangel. Was machen wir?