Wir haben natürlich eine ganze Menge an Schwierigkeiten. Die Schwierigkeiten sind nicht einfach wegzudiskutieren, sie sind aber auch nicht hausgemacht. Wir haben Bodenmangel, wir haben Baukostensteigerungen, wir haben Fachkräftemangel. Was machen wir?
Wir diskutieren diese Dinge nicht weg, sondern arbeiten stetig an der Aufgabe weiter, Wohnraum zu schaffen, und speziell daran, sozialen Wohnungsraum zu ermöglichen. Das ist die Megaaufgabe. Genauso stetig wie ein Straßenfeger im Roman „Momo“, der das Ende nicht sieht, aber seine Arbeit weitermacht und irgendwann ans Ziel kommt, werden wir dieses Ziel verfolgen. Deswegen, sage ich, werden wir auch an den Förderrichtlinien arbeiten. Wir werden die Evaluation weiterführen. Wir werden so den sozialen Wohnungsbau ankurbeln – auch wenn es schwierig ist. Wir können das in jedem Plenum diskutieren. Ich finde auch, dass dieses Thema in dieses Plenum gehört, jedes Mal. Frau Barth und ich haben uns das letzte Mal schon beklagt, dass es gar kein wohnungspolitisches The
ma gab. Heute haben wir es wieder. Das nächste Mal hoffentlich auch. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten.
Ich bin froh, dass wir diese Gemeinsamkeit hier feststellen. Ich will am Ende meiner Rede aber noch einmal feststellen: Das war auch eine Gemeinsamkeit der Anhörung. Deswegen bedeutet das doch im Umkehrschluss, dass wir im Grunde genommen auf dem richtigen Weg sind. Da kann der eine sagen: Wir brauchen auch Barrierefreiheit im ländlichen Raum – –
Zu der Eingliederung von genossenschaftlichem Wohnen und zur Eingliederung von Azubis gibt es noch eine Diskussion. Das geht nicht so einfach. Wir machen uns Gedanken darüber.
Herr Schalauske, ich freue mich, wenn Sie das Thema aufgreifen. Vielleicht mache ich es auch, und dann diskutieren wir es in der Tiefe. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieses Gesetz – das sage ich gleich zu Beginn – ist für die SPD ein Gesetz der verpassten Chancen.
Frau Förster-Heldmann, Sie sagten eben, Sie wollen auf die Anhörung eingehen. Das ist schön, dass Sie das jetzt sagen; denn in der Anhörung – ich habe mir das Protokoll extra noch einmal durchgelesen – gab es keinen einzigen Wortbeitrag, keine einzige Frage, keinen einzigen Kommentar aus der Koalition. Zu dieser Ignoranz passt natürlich auch, dass Sie das Gesetz jetzt einfach durchwinken.
Es ist auch kein Zufall, dass der Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft genau gestern eine Pressemitteilung veröffentlicht hat, in der er dringend anmahnt, die Förderrichtlinien zu überarbeiten – jetzt. Meine Damen und Herren, um 37,6 % sind Baugenehmigungen im Geschosswohnungsbau seit dem Vormonat zurückgegangen. Die Überschrift der Meldung: „Der Bauboom ist vorbei“.
Was kritisiert die SPD an Ihrem Gesetzentwurf? Als Allererstes die Einkommensgrenzen. Als das Gesetz vor zehn Jahren entstand, betrug die Einkommensgrenze für den Anspruch auf eine Sozialwohnung für einen Ein-PersonenHaushalt 14.500 € jährlich, für zwei Personen 22.000 €.
Sie haben diese Grenzen immer nur analog zum allgemeinen Lebenshaltungskostenindex angehoben, sodass wir heute bei einer Person bei 16.351 € und bei zwei Personen bei 24.807 € liegen. Das sind lächerliche 13 % nach zehn Jahren, und damit ist das viel zu niedrig.
In der Anhörung haben sich so gut wie alle Angehörten – das wissen Sie auch: DGB, die Liga der freien Wohlfahrtsverbände, der Bund der freien Immobilienunternehmen, der Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft, der Mieterbund – dieser Forderung angeschlossen. Der Verband der Wohnungswirtschaft hat Ihnen, Herr Al-Wazir, sogar vorgerechnet, dass jemand mit dem aktuellen Mindestlohn von 12 € nach Ihren Einkommensgrenzen sogar zu viel verdient, um in Hessen eine Sozialwohnung zu beziehen – unglaublich. Außerdem wollen Sie die Einkommensgrenzen weiterhin nur alle drei Jahre evaluieren. Auch das ist in Anbetracht der aktuellen Lage ein gravierender Fehler.
Ich zitiere aus den Anhörungsunterlagen des Landesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen:
Die hohe Dynamik und die fehlende Vorhersehbarkeit der weiteren Entwicklungen machen die Überprüfung der Rahmenbedingungen der Wohnraumförderung schon nach sehr viel kürzeren Zeiträumen erforderlich.
Wir hätten zwingend erwartet, dass Sie wenigstens diese offensichtliche Fehlkonstruktion beseitigen. Das Thema Mindestlohn zeigt doch, wie völlig daneben Sie liegen.
Nun haben Sie zuletzt gesagt, dass die Einkommensgrenzen noch erhöht werden würden. Sie meinen vermutlich nächstes Jahr, aber der Mindestlohn ist doch jetzt im Oktober erhöht worden. Warum kommt die Anpassung also nicht gleich? Das finde ich unverständlich.
Meine Damen und Herren, auch weitere Aspekte gehören dringend geändert: längere Bindungsdauer – 20 oder 25 Jahre sind einfach zu kurz. Warum erhöhen wir die Kinderförderung nicht wie in unserem Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz auf 1.000 €? Warum ist Hessen hier so zurückhaltend?
Längere Zinsbindung, ganzheitliche Förderprogramme – also nicht nur Kofinanzierung –, auch bessere Konditionen für Unternehmen, die nicht rein profitorientiert arbeiten usw. – es gab so viele gute Anregungen in der Anhörung, und Sie haben einfach alles liegen gelassen.
Die SPD hat bereits im Sommer einen umfangreichen Antrag gestellt, um die Wohnraumförderung an die aktuell dramatische Lage im Wohnungsbau anzupassen. Dies fordert übrigens auch die gesamte Wohnungsbaubranche. Die öffentliche Hand muss jetzt gegensteuern.
Herr Staatsminister, Sie haben in der vergangenen Sitzung des Wirtschaftsausschusses gesagt, auch wenn die Zahlen zum Jahresende noch nicht vorlägen, deute es sich jetzt
dass es keinen dramatischen Einbruch beim geförderten Wohnungsbau gebe. Da mögen Sie für 2022 recht haben, weil die Fördermittel, die jetzt abgerufen werden, natürlich Projekte der letzten Jahre betreffen. Daher sind die Zahlen jetzt natürlich auch noch okay. Das wird sich aber bald ändern. Zwei Drittel der sozial orientierten Wohnungsunternehmen stellen nach Informationen des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen aktuell Projekte zurück. Das ist die Realität. Da kommen dann auch keine neuen Projekte nach, jedenfalls dann, wenn Sie nicht gegensteuern. Ich muss Ihnen auch unterstellen, dass Sie das genau wissen und uns bewusst Sand in die Augen streuen.
Wir haben Sie bereits im Juli aufgefordert, gemeinsam mit uns eine Novelle zu schaffen, die den Menschen in unserem Land das Grundrecht auf Wohnen sichert. Wir haben in einem umfangreichen Antrag, Drucks. 20/8602, konstruktive Vorschläge für die Veränderung der Förderrichtlinien gemacht. Dazu gehört eine Anhebung der Darlehensbeträge, die in Hessen zum Teil nicht einmal die Hälfte dessen betragen, was andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen gewähren. Dazu gehören die viel zu niedrigen Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen, aber auch für mittlere Einkommen, eine Novellierung für Modernisierungen im Bestand, Verbesserungen für Studentenwohnungen usw. Auch DIE LINKE hat heute noch einmal in einem Antrag die Änderungsvorschläge zusammengefasst.
Sie haben die Chance nicht genutzt. Das finden wir mehr als traurig. Nein, ich finde es sogar fahrlässig und gefährlich. Dieses Gesetz hat den Namen Wohnraumfördergesetz eigentlich nicht mehr verdient. Deshalb lehnen wir Ihre Novelle aus voller Überzeugung ab.
Alle Ihre Änderungen sind bloß kleine Pflästerchen und wirken nicht langfristig. Daran ändert auch nichts, dass Sie die Geltungsdauer des Hessischen Wohnraumfördergesetzes und des Hessischen Wohnungsbindungsgesetzes jeweils um zehn Jahre verlängern wollen. Das ist sogar ein viel zu großzügig bemessener Zeitraum; denn aufgrund der galoppierenden Inflation werden die von Ihnen vorgesehenen finanziellen Erleichterungen allenfalls kurzfristig effektiv bleiben.
Unsere Forderung nach einer Erhöhung des Wohngeldes hingegen würde das ganze Problem des sozialen Wohnungsmarktes aus der Welt schaffen. … Dann müsste man auch nicht immer wieder an diesen Gesetzen herumdoktern, sondern man könnte seine Kräfte und das Geld der Steuerzahler für vernünftigere Dinge verwenden.
Der Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland bekundete im Ausschuss genau das, wovor ich gewarnt habe. Der Vertreter erklärte, dass Ihr Gesetzentwurf die aktuellen dramatischen Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld des Wohnungsbaus nicht berücksichtige. Die hohe Dynamik und die fehlende Vorhersehbarkeit der weiteren Entwicklung würden die Überprüfung der Rahmenbedingungen der Wohnraumförderung schon nach sehr viel kürzeren Zeiträumen erforderlich machen. Das ist fast wörtlich die AfD-Position.