Protokoll der Sitzung vom 16.11.2022

(Beifall AfD)

Haus & Grund Frankfurt am Main e. V. war ebenfalls in den Ausschuss geladen. Der Verein wirbt für den Ausbau der Subjektförderung. In den Gesetzentwürfen, so erklärte sein Vertreter schriftlich, würden wirkungsvolle Anreize zur Schaffung von mehr neuem Wohnraum fehlen. Ebenso seien die vorgesehenen Unterstützungen beim Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen nicht ausreichend, um insbesondere mehr jungen Familien den Traum vom Eigenheim zu ermöglichen.

Sie können daran erkennen, unsere Positionen sind keine Hirngespinste, sondern wurden auch von Experten im Ausschuss vorgetragen.

(Beifall AfD)

Sie haben sich darum aber kein bisschen geschert und wollen den Gesetzentwurf ohne die geringste Änderung durchboxen. Das ist unredlich. Jegliche konstruktive Kritik der AfD im Ausschuss wurde entweder nicht ernst genommen oder sogar niedergemacht.

(Volker Richter (AfD): So wie immer!)

Ich möchte hier daran erinnern, was schwarz auf weiß im Protokoll nachzulesen ist. Liv Dizinger vom linksradikalen DGB hat sich im Ausschuss geweigert, meine Frage zu beantworten,

(Zurufe SPD und DIE LINKE)

und zwar mit der Begründung, dass diese rassistisch und diskriminierend sei.

(Zuruf Turgut Yüksel (SPD))

Was hatte ich denn so Schlimmes gefragt? Was war so rassistisch und diskriminierend? Ich hatte bloß wissen wollen, ob es nicht klüger wäre, die Eigentumsquote in diesem Land zu erhöhen, und ob man damit nicht den Menschen die Angst vor steigenden Mietpreisen nehmen könnte. Das findet man also beim DGB rassistisch und diskriminierend.

(Beifall AfD)

Das Perfideste daran aber ist, Sie haben das alle nicht nur geduldet, sondern sogar beklatscht. Das steht auch im Protokoll. Wenn bestimmte Experten sich weigern, kritische Fragen von gewählten Volksvertretern zu beantworten, und die Altparteien das auch noch beklatschen, dann zeigt das vor allem eines, nämlich wie sehr Ihnen das Volk inzwischen am Allerwertesten vorbeigeht.

(Beifall AfD – Zurufe)

Wir werden Ihrem Gesetzentwurf nicht zuletzt deswegen die Zustimmung verweigern. – Vielen Dank.

(Beifall AfD – Holger Bellino (CDU): AfD-Stammtisch ist das! Niveaulos!)

Herr Schulz, ich fordere Sie auf, demnächst im Hohen Haus angemessen zu reden, und verzichte jetzt aber ausdrücklich darauf, Sie zu rügen.

Für die CDU-Fraktion bitte ich nun Herrn Kasseckert nach vorn.

(Holger Bellino (CDU): Niveaulos wie immer bei dieser AfD! Aber selbst empfindlich sein! In jedem zweiten Ältestenrat wird diskutiert, weil sie sich wieder irgendwo beleidigt fühlen! – Weitere Zurufe)

Das Wort hat jetzt Herr Kasseckert. Bitte sehr.

(Holger Bellino (CDU): Das ist keine Alternative, sondern eine Zumutung für Deutschland! – Gegenruf Dr. Frank Grobe (AfD): Das ist eine überflüssige Bemerkung! Das sieht das Volk anders! – Weiterer Zuruf Holger Bellino (CDU) – Glockenzeichen)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wohnraumfördergesetz und Wohnungsbindungsgesetz. Ich will zum Thema zurückkehren, das durch die Äußerungen von Herrn Schulz vielleicht in den Hintergrund getreten ist. Dabei geht es um ein ernstes Thema.

Zunächst einmal haben wir vor, diese beiden Gesetze, die sich bewährt haben, um weitere zehn Jahre fortzuschreiben. Das ist der Anlass, warum wir überhaupt dieses Gesetzgebungsverfahren angestoßen haben. Diese Gelegenheit haben wir natürlich genutzt, um über eine Anhörung Erkenntnisse zu erhalten, ob wir an den Gesetzen etwas ändern müssen.

In der Anhörung kam in der Tat vieles zur Diskussion, was mit dem Wohnungsbindungsgesetz und dem Wohnraumfördergesetz konkret aber nichts zu tun hatte, sondern insgesamt im großen Strauß von Wohnungspolitik, von notwendiger Diskussion zur Verbesserung der Situation von Wohnraum, insbesondere in Ballungsräumen, immer wieder hier diskutiert wird. Die Kollegin Förster-Heldmann hat ein Beispiel genannt. Barrierefreiheit ist ein wichtiges Thema, hat mit diesen beiden Gesetzen aber nichts zu tun. Damit sage ich nicht, dass das ein unwichtiges Thema ist, aber im Wohnungsbindungsgesetz und im Wohnraumfördergesetz spielt das keine Rolle.

Da spielt die Frage der Anspruchsberechtigungen eine Rolle. Wer hat Anspruch auf Förderung? Da muss man viel

leicht im Rückblick betrachten, wie sich die Situation in den letzten Jahren entwickelt hat.

Neben dem Gesetz sind im vorvergangenen Jahr auch die jeweiligen Förderbedingungen geändert worden, was dazu geführt hat – das will ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen –, dass wir eine Trendumkehr einleiten konnten. Wir haben im Jahr 2021 mehr Sozialwohnungen hinzugewonnen, als Wohnungen aus der Sozialbindung herausgefallen sind. Es gibt nur zwei Länder in der Bundesrepublik, denen dies gelungen ist. Der Zuwachs ist zwar nach wie vor auf einem niedrigen Niveau, aber es ist im Vergleich zu den Jahren davor zu einer Trendumkehr gekommen, an der wir weiterarbeiten wollen.

Wir haben im Rahmen dieses Gesetzgebungsvorhabens eine Anpassung der Einkommensgrenzen vorgenommen, da in der Anhörung – Herr Schalauske hat das hier ausgeführt – der Wunsch zum Ausdruck gebracht worden ist, die Einkommensgrenzen zu erhöhen. Ich kenne im Zusammenhang mit dieser Gesetzesänderung keine Diskussion, in der man hier im Hause oder anderswo in der Frage der Einkommensgrenzen, der Frage von Zuschüssen oder der Anrechnung von Einkommen nicht grundsätzlich unterschiedlicher Auffassung gewesen ist. Wir glauben aber, dass wir mit der Anhebung der Einkommensgrenzen und mit der alle drei Jahre vorzunehmenden Dynamisierung, die wir einführen werden, eine angemessene Anhebung vornehmen, um diese jeweiligen Förderungen auskehren zu können.

(Beifall CDU)

Wir haben darüber hinaus eine gleiche Behandlung der unterschiedlichen Einkommensarten vorgenommen. Auch das gab es in der Vergangenheit nicht. Früher haben wir z. B. nur das Arbeitslosengeld als Ersatzleistung neben den Einkommen und den Löhnen angesetzt. Jetzt werden alle Einnahmen einbezogen, z. B. das Elterngeld und sonstige Transferleistungen, die bezogen werden, um eine gleiche Behandlung unter den Antragstellern zu gewährleisten.

Wir werden darüber hinaus das Gesetz der Zeit anpassen. In der Vergangenheit waren nur Familien anspruchsberechtigt. Auch da hat sich die Zeit weiterentwickelt. Wir haben jetzt Familien mit Kindern, wir haben Lebensgemeinschaften, wir haben Alleinerziehende, die in dem geänderten Gesetz größere Ansprüche zugesprochen bekommen.

Zu sagen, wir hätten uns auf der Stelle bewegt, wir hätten uns nicht weiterentwickelt, ist, von daher gesehen, eine falsche Darstellung, und dem wollen wir deutlich entgegentreten.

Liebe Frau Barth, als wir den Gesetzentwurf eingebracht haben, war in der Tat die jetzige Situation, in der wir es mit einer Steigerung der Baupreise von nahezu 30 % und mit einem Rückgang der Bautätigkeit zu tun haben, noch nicht in dem Maße zutage getreten. Die Entwicklung wird auch den sozialen Wohnungsbau erfassen. Da brauchen wir uns nichts vorzumachen.

Auf der anderen Seite ist das vielleicht eine Chance für den sozialen Wohnungsbau, weil in der Vergangenheit das Problem dafür, dass wenige Sozialwohnungen entstanden sind, im Grunde das Fehlen verfügbarer Flächen war, weil der Markt die Flächen zu höchsten Preisen für den freien Wohnungsbau verkauft hat. Auch der Umfang des freien Wohnungsbaus wird deutlich zurückgehen. Er ist bereits zurückgegangen, und er wird auch weiterhin zurückhal

tend bleiben. Es wird eine Dämpfung im Bereich des Wohnungsbaus geben. Deshalb hat der staatlich geförderte Wohnungsbau vielleicht jetzt eine Chance, auf Flächen zurückzugreifen, die lange Zeit dem überhitzten Markt entzogen waren, sodass wir irgendwann auch einmal über die Höhe der Fördersummen reden können und reden werden.

Ich glaube, dass wir mit diesen beiden Gesetzesänderungen eine gute Grundlage schaffen, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern, wie ich deutlich sagen will. Man darf nicht immer nur auf die Höhe der Förderung achten; Hessen vergibt als einziges Bundesland ein zinsloses Darlehen. Wenn Sie das über die Laufzeit der jeweiligen Darlehen rechnen, dann sehen Sie, dass das am Ende für den Darlehensnehmer deutlich günstiger ist als beispielsweise das von Frau Barth zitierte Darlehensprogramm in RheinlandPfalz. Man muss also immer das Kleingedruckte lesen, und da sind wir, glaube ich, mit unseren Fördermethoden tatsächlich auf dem richtigen Weg.

(Zuruf Elke Barth (SPD))

Es mag sein, dass Sie das anders sehen, es mag sein, dass das unterschiedlich betrachtet wird. Wenn man allein auf den Zinssatz schaut, haben Sie recht, aber man muss ein Darlehen immer bis zum Ende der Laufzeit betrachten. Dann sieht man, die Gesamtbelastung ist für die Darlehensnehmer niedriger. Von daher mögen das unterschiedliche Philosophien sein. Wir glauben, dass unsere Philosophie marktgerecht ist, dass sie es denjenigen, die bauen wollen, ermöglicht, in den Mietwohnungsmarkt einzusteigen, dass sie es ihnen ermöglicht, im Ballungsraum mehr Sozialwohnungen zu schaffen, als Wohnungen aus der Bindung herausfallen, sodass auch den Fachkräften mit mittleren und unteren Einkommen, die im Ballungsraum gebraucht werden, künftig dort Wohnungen zur Verfügung gestellt werden können.

Von daher werden wir logischerweise den Gesetzentwürfen nicht nur zustimmen, sondern das auch in der Überzeugung tun, dass wir damit für die nächsten Jahre eine hervorragende Grundlage schaffen werden, damit mehr Wohnungen entstehen und der Wohnungsbau in der Rhein-Main-Region, aber auch in anderen Teilen Hessens angekurbelt wird.

(Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Kasseckert. – Für die FDP-Fraktion hat sich Herr Dr. Naas zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Regelungen für den staatlich geförderten Wohnungsbau, genauer gesagt, das Hessische Wohnraumfördergesetz und das Hessische Wohnungsbindungsgesetz, haben sich grundsätzlich bewährt. Ihre Geltungsdauer ist zu verlängern. Dagegen ist nichts einzuwenden. Es ist auch nichts dagegen einzuwenden, dass diese beiden Gesetze an die Erfordernisse der Zeit angepasst werden. Das ist letztlich eine Frage der Gerechtigkeit. Gehen wir es im Einzelnen durch.

Wohnungsberechtigungsscheine können künftig von den Kommunen widerrufen werden. Da ist richtig und gerecht. Wohnungen können gekündigt werden, wenn die entspre

chenden Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Auch das ist gerecht. Die Bezugsfertigkeit und das Freiwerden von Wohnungen müssen gemeldet werden, sonst begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Das ist eine Selbstverständlichkeit, und auch das ist gerecht. Außerdem ist es eine Selbstverständlichkeit, dass es bei der Berechtigung und bei der Eigentumsberechnung Anpassungen gibt. Dazu gehört, dass auch das Arbeitslosengeld und das Elterngeld hinzugerechnet werden, um eine Vergleichbarkeit mit anderen Gruppen von Betroffenen zu erreichen.

Dazu gehört auch, dass die Sonderprivilegierung von verheirateten Paaren zurückgenommen wird. Auch das ist eine Anpassung an die Zeit. Ich war als Bürgermeister oft auf goldenen Hochzeiten. Da wurde mir oft gesagt: Wir haben damals geheiratet, weil wir eine Wohnung haben wollten. – Ich fand dieses Argument nie wirklich schön. Am Ende haben die Beziehungen ja gehalten, aber ein gutes Argument war das nie.

(Heiterkeit und Beifall Freie Demokraten)

Deswegen ist es gut, dass diese Anreize nach so vielen Jahren beseitigt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, man hätte die Einkommensgrenzen durchaus schneller anpassen können. Man hätte das im Gesetz vorsehen können. Insofern hat der Kollege Schalauske recht: Sie hätten auf die Einwendungen der Anzuhörenden eingehen können. Das haben Sie nicht getan. Das war in der Tat wieder einmal ein Ausdruck der Arroganz der Macht. Ich habe aber nichts anderes erwartet. Das ist aber Ihr Problem, und deswegen werden wir uns – bei allem Wohlwollen für diesen Gesetzentwurf – als Freie Demokraten der Stimme enthalten.

Was ist das Entscheidende bei diesem Gesetzentwurf? Das Entscheidende ist, dass Ihr Gesetzentwurf kein einziges Problem löst. Das Gesetz verwaltet den Mangel, aber es schafft nicht mehr Wohnungen. Das ist das Grundproblem.

(Beifall Freie Demokraten)

Damit sind wir beim Kern der Dinge. Warum haben wir einen Wohnungsmangel? Herr Minister, der Sie nach mir reden, Sie werden sich gleich rühmen, dass Sie 800 neue Sozialwohnungen geschaffen haben. Immerhin 800 Wohnungen, aber das löst Ihr Problem nicht.