Frau Barth, die nächste Anpassung der Einkommensgrenzen kommt zum 01.01.2023. Der Mindestlohn wurde zum 1. Oktober 2022 erhöht. Ich finde, drei Monate sind kein „schuldhaftes Zögern“. Wir können angesichts der Preisentwicklung davon ausgehen, dass diese Einkommensgrenzen zum Januar um über 10 % ansteigen werden. Das kann ich jetzt schon sagen. Das wird passieren – sozusagen automatisch durch das, was in diesem Gesetz vorgesehen ist. Deswegen glaube ich, dass wir bei der Anpassung der Einkommensgrenzen zum Januar eine deutliche Veränderung nach oben erleben werden.
Dritter Punkt. Herr Schalauske, zu Ihrem Änderungsantrag, in dem Sie gesagt haben, man wolle überhaupt keine Eigentumsförderung mehr machen, weil die sowieso nur im ländlichen Raum stattfinden würde. Das war, grob gesagt, die Formulierung. Ich muss Ihnen zu dem Satz „Die Einkommensförderung ist nicht attraktiv“ sagen – das gilt übrigens auch in Richtung Stefan Naas –: Die Einkommensförderung, die die WIBank macht, ist bei einem Zinssatz von 0,6 %, bei einer Laufzeit von 20 Jahren und bei einer nachrangigen Eintragung im Grundbuch. Jetzt zeigen Sie mir hier einmal irgendein Darlehensprogramm
mit 20 Jahren Laufzeit, 0,6 % Zinsen und einer nachrangigen Eintragung, und überlegen Sie sich dann, ob das, was Sie hier gesagt haben, eigentlich der Wirklichkeit entspricht.
Herr Präsident, ich komme gleich zum Schluss. – Ich kann Ihnen an dieser Stelle nur sagen: Wir werden am Ende weiter daran arbeiten müssen, den Bereich attraktiv zu halten. Wir werden natürlich auch über die Förderrichtlinien reden müssen, die aber eigentlich mit diesem Gesetz nichts zu tun haben, Frau Kollegin Barth.
Gleichzeitig müssen Sie natürlich sehen, dass das, was vor einem Jahr vielleicht nicht attraktiv war, nämlich ein Nullzinsdarlehen – man hat es auf dem Markt für zehn Jahre und 1 % bekommen –,
in der jetzigen Situation, in der wir über 3 % sind, auf einmal wieder sehr attraktiv werden kann. Das heißt, dass wir es mit einem System zu tun haben, das sich verändert. Am Ende kommt es darauf an, mehr bezahlbare Wohnungen zu bauen und mehr Wohnungen in die Sozialbindung zu bringen.
Der vorliegende Gesetzentwurf bietet dazu den geeigneten rechtlichen Rahmen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Ich kann Ihnen für die Landesregierung sagen, dass wir daran arbeiten werden, Schritt für Schritt die Bedingungen zu verbessern, damit wir am Ende – hoffentlich Ende dieses Jahres und in den nächsten Jahren – dafür sorgen können, Schritt für Schritt wieder mehr Sozialwohnungen zu haben. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Wir sind am Ende der zweiten Lesung angelangt und treten in die Abstimmungen ein.
Es liegt zum Gesetzentwurf ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Über den lasse ich nun zunächst abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind DIE LINKE und die SPD. Wer ist dagegen? – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD, Freie Demokraten und der fraktionslose Abgeordnete. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Ich lasse nun über den unveränderten Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hessischen Wohnraumfördergesetzes und wohnungsbindungsrechtlicher Vorschriften abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der fraktionslose Abgeordnete. Wer ist dagegen? – SPD, AfD und DIE LINKE. Wer enthält sich? – Die FDP. Damit hat
Zweite Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes – Drucks. 20/9450 zu Drucks. 20/8758 –
Herr Präsident! Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 20/9435 in zweiter Lesung anzunehmen.
Danke sehr, Frau Kinkel. – Ich eröffne die Aussprache. Vereinbarte Redezeit ist dieses Mal wirklich zehn Minuten.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute zum zweiten Mal im Plenum über das neue, über das sozusagen komplett überarbeitete Hessische Energiegesetz. Das wird helfen, Hessen bis spätestens 2045 klimaneutral zu machen. Es wird die Energiewende schneller voranbringen, und es wird der Wärmewende einen Schub geben.
Damit das eingebrachte gute Gesetz noch besser wird, haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, der auch im Wirtschaftsausschuss angenommen wurde, mit dem vier wesentliche Punkte geändert werden.
Erstens. Wir heben die Ziele für die Windenergie von 2 % auf 2,2 % der Landesfläche an. Hessen muss laut Bundesgesetz bis 2032 2,2 % für Windkraftvorrangflächen bereitstellen. Dem werden wir natürlich nachkommen. Deshalb ändern wir das Gesetz an dieser Stelle mit einem Verweis auf das Wind-an-Land-Gesetz. Damit sind wir meiner Kenntnis nach eines der ersten Länder, die diese neuen Ziele wirklich in einem Gesetz festschreiben. Und wir sind schon jetzt eines von nur zwei Bundesländern, das das aktuell geltende Windkraftziel – nämlich 1,8 % der Fläche – bereits erreicht hat. Das zeigt, Hessen ist bei der Flächenausweisung ganz vorne dabei.
Beispielsweise werden in Thüringen aktuell noch Grundsatzentscheidungen ausgefochten. Dort wurde letzte Woche
vom Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich entschieden, dass ein Verbot von Windkraft im Wald verfassungswidrig ist. Damit wird auch der Weg, den wir in Hessen schon seit über zehn Jahren gehen, noch einmal gestärkt.
Gleichzeitig haben wir gestern vom Minister gehört, dass sich auch die Anzahl der genehmigten Anlagen für Windkraft wieder erhöht hat. Bereits 45 Anlagen wurden in den ersten drei Quartalen genehmigt. Das zeigt, dass die Maßnahmen, die wir auf den Weg bringen – z. B. die Verwaltungsvorschrift Naturschutz/Windenergie –, Wirkung entfalten und dazu führen, dass wieder mehr Windkraftanlagen errichtet werden.
Die zweite Änderung ist, dass wir die Formulierung im Gesetz ändern und erneuerbare Energien zukünftig von überragendem öffentlichem Interesse sein und der öffentlichen Sicherheit dienen werden. Das ist eine Anpassung an die Formulierung des Bundesgesetzes. Das Bundesgesetz war zum Zeitpunkt der Erstellung des Energiegesetzes in Hessen noch nicht verabschiedet. Diese Formulierung macht auch in Hessen deutlich, was für einen hohen Stellenwert der Ausbau der erneuerbaren Energien hat. Die vorherige Formulierung war in der Anhörung von mehreren Anzuhörenden kritisiert worden. Das greifen wir auf, und das wird auch Auswirkungen z. B. auf Gerichtsverfahren oder Genehmigungsprozesse haben. Wir haben da klar beschrieben: Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist für uns in Hessen elementar.
In unserem Änderungsantrag haben wir außerdem zwei Änderungen beschlossen, die nicht direkt das Energiegesetz betreffen, sondern die Hessische Bauordnung, was aber auch eng damit zusammenhängt, wie schnell der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Energiewende gelingen.
Zum einen schreiben wir die Reduzierung der Abstandspflicht von Solaranlagen auf Reihenhäusern fest. Damit wird auch Eigentümern von Reihenhäusern – von denen gibt es auch in Hessen jede Menge – ermöglicht, eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach ihres Reihenhauses zu installieren; denn die neuen Regelungen stellen jetzt erheblich mehr Dachfläche für Solaranlagen zur Verfügung. Genau das brauchen wir für die Energiewende. Alle bereits versiegelten Flächen müssen für die Solarstromerzeugung genutzt werden. Da ist diese Änderung sehr wirkungsvoll.
Außerdem ermöglichen wir durch die Gesetzesänderungen das Aufstellen von Wärmepumpen näher an der Nachbargrundstücksgrenze. Vorher musste man jeweils 3 m Abstand halten. Das ist natürlich auf kleinen Grundstücken relativ schwierig bzw. überhaupt nicht möglich. Das hatte früher durchaus seinen Sinn; denn, wenn man sich überlegt, wie laut Wärmepumpen früher gewesen sind, erschließt sich diese Abstandsregelung.
Heute sind sie durch die technologische Entwicklung sehr viel leiser und müssen auch nicht mehr dauerhaft laufen. Daher kann man diesen Abstand guten Gewissens reduzieren. Trotzdem gelten natürlich die emissionsschutzrechtlichen Vorgaben und der Lärmschutz. Das ist auch klar.
Insgesamt ist es eine gute Sache, vor allem für die Menschen, die gerade angesichts der hohen Preise weg von Ölund Gasheizungen wollen und auf eine umweltschonende und bezahlbare Alternative, wie z. B. die Wärmepumpe, umsteigen wollen.
Die Anhörung hat gezeigt, dass der Gesetzentwurf für die meisten Expertinnen und Experten in die richtige Richtung geht. Die meisten Anzuhörenden unterstützen die Ziele und Maßnahmen im Entwurf. Vom VdW südwest über die Architekten- und Stadtplanerkammer, der BWE Hessen, der VKU Hessen, die Kommunalen Spitzenverbände, sie alle begrüßen die Gesetzesänderungen.
Auf einige Punkte aus der Anhörung möchte ich noch einmal näher eingehen. Bei diesem Gesetzentwurf handelt es sich um das Energiegesetz. Es bezieht sich auf die Energie- und die Wärmeversorgung in Hessen. Parallel haben wir im Umweltausschuss auch noch das Hessische Klimaschutzgesetz im Verfahren, das natürlich sehr viel umfassender alle Maßnahmen rund um den Klimaschutz aufgreift.
An der Stelle muss ich sagen, ich halte es ausdrücklich für wichtig, wie wir das angehen, dass wir nämlich das Klimaschutzgesetz mit den Klimazielen als Dach sehen und darunter die konkreten Gesetze ansiedeln, z. B. für den Energiebereich oder auch für den Mobilitäts- und Verkehrssektor.
Daher ist es auch eine Antwort auf die Kritik mancher Anzuhörender, die gesagt haben, es fehle im Energiegesetz der Klimaschutz. Den haben wir einfach an einer anderen Stelle festgeschrieben – und vor allen Dingen nicht weniger wirkungsvoll.
Von vielen Anzuhörenden wurde als positiver Beitrag für die Wärmewende auch die Verpflichtung der Kommunen zur kommunalen Wärmeplanung gesehen: Ab 20.000 Einwohnern wird sie zukünftig Pflicht. Bemerkenswert ist, dass beispielsweise der Hessische Städtetag diese Planung unterstützt. Er schreibt: