Im Gesetz steht, dass die Kommunen ab 20.000 Einwohnern zukünftig eine Wärmeplanung vorlegen müssen. Das ist ein sehr wirkungsvolles Instrument, um zu einer effizienten Wärmebereitstellung zu kommen.
Natürlich – weil das auch immer wieder kam – werden die Kommunen für diesen Aufwand, den sie ertragen müssen, entschädigt. Im Rahmen der Konnexität ist das völlig klar, das ist im Gesetzentwurf auch klar formuliert.
Bei der Wärmeplanung geht es darum, zu schauen: Wo sind die Unternehmen, wo sind die Regionen oder auch die Industrieparks in einer Stadt, wo Abwärme entsteht, und wie kann man diese in bestehenden oder in neuen Wärmenetzen bestmöglich verwenden? Ein Beispiel, das sich immer wieder aufdrängt, sind die Rechenzentren. Davon haben wir in Hessen viele, gerade in Südhessen. Wir GRÜNE sagen immer, Digitalisierung und Nachhaltigkeit müssen zusammengehen.
Allein die Stadt Frankfurt könnte sich rein bilanziell durch die Abwärme der Rechenzentren vollständig mit Wärme versorgen. Das ist natürlich in der Praxis nicht so einfach, wie das bilanziell darzustellen ist. Der erste Schritt ist aber diese Wärmeplanung. Deswegen ist es gut, dass Kommunen zukünftig analysieren müssen, wo Wärme entsteht, wo sie gebraucht werden kann und wie man das bestmöglich zusammenbringt.
Auch der Landesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz begrüßt das Gesetz und hebt insbesondere die Selbstverpflichtung der Landesregierung hervor. Auf den landeseigenen Gebäuden gilt eine PV-Pflicht, und Parkplätze ab 35 Stellplätzen müssen zukünftig mit Fotovoltaik überdacht werden. Ein Zitat vom LDEW, das ich gerne bringe:
Außerdem verpflichten wir uns als Land zu höheren Energieeffizienzstandards beim Neubau und auch bei der Sanierung von Gebäuden. Besonders wichtig aus meiner Sicht ist es, dass wir für dieses Gesetz nicht nur den Energiebedarf betrachten, der bei der Nutzung des Gebäudes anfällt, also die bekannten KfW-Standards, sondern auch den, der beim Bau des Gebäudes anfällt. Wir machen sozusagen eine genaue Betrachtung, die sogenannte graue Energie spielt auch eine große Rolle. Sie ist zu minimieren. So steht es im Gesetz. Damit sind wir eines der wenigen Bundesländer, die den gesamten Lebenszyklus im Gesetz festgeschrieben haben. Damit treiben wir auch eine nachhaltige Bauweise voran.
Ich komme zum Schluss. – Sehr geehrte Damen und Herren, der Gesetzentwurf enthält viele gute Punkte. Lassen Sie uns ihn heute beschließen und damit gesetzgeberisch sehr verbindliche Regelungen festschreiben und die Energie- und Wärmewende voranbringen. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann feststellen, das Energiegesetz ist wieder einmal ein Beispiel dafür, dass
Das ist sicherlich bitter für die Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, die mit Sicherheit mehr erwartet hätten und auch wissen, dass in anderen Ländern, in denen sie in der Regierungsbeteiligung sind, weitaus mehr möglich war in ähnlichen Gesetzen, beispielsweise in Baden-Württemberg. Mehr hat es in Hessen offensichtlich nicht sein können.
Frau Kollegin Kinkel, was die Anhörung angeht, so kann man sagen, dass sie für Ihre Partei eher bitter war. Der Präsident der Energy Watch Group, immerhin ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter der GRÜNEN, hat Ihnen attestiert, das Gesetz sei verfassungswidrig, weil es nicht im Mindesten den Anforderungen entspricht, die z. B. in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgerufen worden sind.
Wenn ich mir die sehr detaillierten Ausführungen des BUND durchlese, dem Sie gerade unterstellt haben, sie hätten nicht kapiert, dass es noch ein Klimaschutzgesetz gibt, dann bin ich sehr gespannt, wie die Damen und Herren vom BUND darauf reagieren, wenn wir sie damit konfrontieren, dass Sie gerade behauptet haben, sie hätten das alles nicht so richtig verstanden. Die Stellungnahme war zumindest für Sie verheerend. Das ist ein Schlag ins Kontor insbesondere bei Ihnen. Ich glaube, der CDU kann das herzlich egal sein, wenn der BUND so etwas sagt. Für die GRÜNEN ist das sicherlich nicht schön gewesen.
Nachdem ich so viele gar nicht so schöne Sachen angesprochen habe, bevor ich jetzt noch in lauter Einzelheiten gehe, die noch anzusprechen sind, kommt jetzt erst noch der Part: Wo bleibt denn das Positive?
Sie haben tatsächlich eine wesentliche Änderung vorgenommen. Ich freue mich, dass Sie die Hinweise aufgenommen haben, die Sie diesbezüglich erhalten haben. Sie haben nämlich aus dem rein „öffentlichen Interesse“, wie es im ursprünglichen Entwurf stand, ein „überragendes öffentliches Interesse“ am Ausbau der erneuerbaren Energien gemacht. Damit haben Sie nachvollzogen, was wir von der Bundesregierung und von den sie tragenden Fraktionen, SPD, GRÜNE und Freie Demokraten, bereits vorgelegt bekommen haben. Dort ist genau das festgeschrieben: Erneuerbare Energien sind im überragenden öffentlichen Interesse. – Das haben Sie nachvollzogen. Dafür wollen wir Sie ausdrücklich loben.
Das ist aber leider nur ein Punkt. Frau Kollegin Kinkel, Sie haben sich ausführlich auf die Anhörung bezogen. Viele andere Punkte haben Sie leider gar nicht aufgenommen und die Anzuhörenden damit leider im Regen stehen lassen.
Von Stadtwerken und von kommunalen Unternehmen kam der Hinweis, dass die Kosten der kommunalen Wärmeplanung, die Sie da jetzt festschreiben, irgendwie verteilt werden müssen oder aufgebracht werden müssen. Da gilt eigentlich die Regel: Wer bestellt, bezahlt.
Ganz offensichtlich wollen Sie diese Kosten bei den Kommunen lassen. Das ist übrigens auch ein Prinzip, das wir von dieser Koalition sattsam kennen. Die Landesregierung
Beim Thema kommunale Wärmeplanung haben wir auch das Problem des Datenbezugs. Die kommunalen Unternehmen haben darauf hingewiesen, dass sie auf die Daten gar nicht in dem Umfang zugreifen können, der notwendig wäre, um eine vernünftige kommunale Wärmeplanung zu machen. Das ist auch nicht sauber geregelt im Energiegesetz, und Sie haben die entsprechenden Hinweise auch nicht verwertet, indem Sie entsprechende Änderungen vorgenommen hätten. Also auch da: Das ist ein netter Ansatz, aber es ist kommunal schwierig umzusetzen. Auch da lassen Sie die kommunalen Unternehmen im Regen stehen.
Dann natürlich zum ewigen Thema Flächenbeitragswerte, Windenergienutzung, Vorranggebiete. Wenn der Bund sagt, am Ende muss Hessen 2,2 % beitragen, dann ist es natürlich schade, vorsichtig formuliert, wenn das im Gesetz nicht bereits antizipiert wird. Es müsste eigentlich jetzt schon im Gesetz stehen, dass das Ziel von 2,2 % der Landesfläche mit sofortiger Wirkung angestrebt wird.
Das steht da nicht drin, sondern da steht: Man hält sich an das, was der Bund vorgibt. – Das heißt, unterm Strich wollen Sie sogar die 2 %, die wir gemeinsam anstreben, seitdem wir das zusammen im Energiegipfel verabredet haben, noch unterschreiten. Wir bekommen auch schon ständig verkauft, dass 1,9 % eigentlich 2 % sind. In diese Art von Argumentation passt das wunderbar hinein.
Es sind keine Zwischenziele benannt und verankert im Gesetzentwurf. Der Oberknaller ist – das haben wir schon häufig hier zitiert; darauf haben wir häufig hingewiesen –, dass Sie per Gesetz die Landesregierung verpflichten wollen, Fotovoltaikanlagen auf Landesliegenschaften anzubringen, was die Landesregierung, seitdem wir darüber diskutieren und noch viel länger, längst hätte machen können. Das wird jetzt als großer Erfolg dieses Gesetzes verkauft. Wir sind der Meinung, das ist ein bisschen ambitionslos.
Es wurde übrigens in der Anhörung auch darauf hingewiesen, dass es sinnvoll wäre, im Energiemonitoring der Landesregierung zukünftig auch Beschäftigungseffekte auszuweisen, dass man das ins Energiegesetz hätte hineinschreiben können. Auch das ist nicht geschehen.
Wir finden im Energiegesetz auch keine Ausbauziele für Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie. Ganz offensicht
lich ist man in der Landesregierung der Meinung, dass die Energiewende keinen Energiemix bedeutet, sondern ausschließlich mit Wind und Solar betrieben werden soll. Das ist nicht unsere Vorstellung davon. Wir sind der Meinung, dass alle Möglichkeiten genutzt werden müssen, erneuerbare Energien ins Netz zu bekommen und zu nutzen, ausdrücklich auch die Wasserkraft und die kleine Wasserkraft. Aber da wissen wir inzwischen, hier hat die Koalition offensichtlich auch eine andere Meinung.
Machen wir jetzt einen Strich darunter und betrachten uns das Ganze, kann man sagen: Das ist leider nicht zustimmungsfähig. Es wäre schön gewesen, wenn Sie bei der Anhörung tatsächlich aufmerksam zugehört und die Vorschläge auch wirklich aufgenommen hätten. Unterm Strich können wir sagen: Es ist gut, dass Sie wenigstens anerkannt haben, dass die erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse sind. Aber das reicht nicht für ein Gesetz. Insofern werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Aufgrund der vielen nicht zutreffenden Aussagen, die gerade getätigt wurden, habe ich mich zu einer Kurzintervention gemeldet.