Für die Kosten der Kommunen durch die Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung wird aufgrund des Konnexitätsprinzips ein finanzieller Ausgleich geschaffen.
Das Zweite ist der Vorwurf, wir hätten die 2,2 % nicht im Gesetz stehen. Doch, die haben wir darin stehen. Das haben wir in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses beschlossen, nämlich dass wir die feste 2-%-Ziel-Formulierung, die wir vorher darin stehen hatten, dadurch ersetzen, dass wir auf das Wind-an-Land-Gesetz auf Bundesebene verweisen. Darin steht, Hessen muss bis 2032 2,2 % ausweisen. Das heißt, auch diese Aussage ist nicht zutreffend. Der neue Gesetzentwurf sieht das vor.
Der dritte Punkt ist die Datenerhebung. Auch dazu gab es eine ausführliche Diskussion in der Anhörung. Das habe ich auch ernst genommen, und ich bin mit dem VKU dazu in Kontakt. Wir wissen, dass die Formulierung aus BadenWürttemberg gewünscht ist. Wir schauen, dass das in der Richtlinie, die dazu da ist, dieses Gesetz zu konkretisierten, so umgesetzt wird. Das hat den VKU am Ende überzeugt.
Er hat gesagt: Wenn es in der Richtlinie so stehen wird, dann können wir das akzeptieren. – Glauben Sie mir, wir haben das Problem auf dem Schirm.
Zum vierten Punkt. Wie ich schon im Ausschuss gesagt habe: Wie Sie sich immer über die PV-Pflicht, die wir uns selbst auferlegen, lustig machen, finde ich völlig fehl am Platz. Sie selbst haben in Ihrem eigenen Klimaschutzgesetzentwurf, den Sie als SPD-Fraktion eingebracht haben, genau die gleiche PV-Pflicht für landeseigene Gebäude vorgeschlagen.
Das schlagen Sie vor, aber wenn wir es vorschlagen, dann machen Sie sich darüber lustig. Ich glaube, Sie wissen gar nicht, was Ihre Kolleginnen und Kollegen im Umweltausschuss vorschlagen. Schauen Sie es sich einmal an.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin Kinkel, natürlich waren die Aussagen zutreffend. Fangen wir einmal von hinten an. Sie haben gerade behauptet, wir würden das Gleiche in unserem Klimaschutzgesetz fordern wie die Regierung für sich selbst. Merken Sie den Fehler? Sie sind die regierungstragenden Fraktionen, und das ist die Regierung, die Sie tragen. Diese Regierung hätte das längst umsetzen können.
und wir haben unsere Möglichkeiten genutzt, Sie zum Jagen zu tragen, Sie dazu zu bringen, das zu tun, was Sie längst hätten machen müssen, was Ihre tolle Regierung hätte machen müssen. Sie macht es bis heute nicht.
Sie reden und reden und tun nichts. Das ist doch der große Unterschied. Deswegen haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem wir Sie zu dem zwingen wollten – Sie haben es ja abgelehnt –, was die Regierung bis heute nicht gemacht hat. Das ist der Unterschied.
Ja, Sie haben es erwähnt. Sie haben es auch hineingeschrieben. – Aber Sie haben es nicht konkretisiert, genauso wie Sie bei dem Thema Daten auf Richtlinien verweisen, die wir nicht kennen, weil sie noch gar nicht vorliegen.
Sie hätten ins Gesetz hineinschreiben können, wie genau die Datenerhebung erfolgt. Das haben Sie nicht gemacht, und es ist unser Recht, das zu kritisieren. Was Sie nicht in Gesetze schreiben, was Sie der Regierung vertrauensvoll überreichen, das interessiert uns erst einmal nicht. Wir sehen nur, was Sie nicht machen. Deswegen haben wir das zu Recht kritisiert.
(Beifall SPD – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Ihre Formulierung haben wir übernommen, und das kritisieren Sie jetzt! Das ist absurd! – Weitere Zurufe)
Ich wollte gerade den Schlusssatz sagen. – Zum Thema 2,2 % Flächenziel. Ja, Sie haben gesagt, Sie halten sich an das, was der Bund jetzt vorgibt, also 2,2 % bis 2032, aber im Augenblick 1,8 %. Das ist Ihr Ziel. Damit fallen Sie hinter die 2 % zurück, die wir vereinbart haben. Sie unterlaufen die Ziele, die wir selbst gemeinsam im Landtag festgelegt haben. Denn unser Ziel war bisher – –
Herr Kollege Grüger, ich muss Sie noch einmal darauf hinweisen. Sie sind ein lieber Mensch, aber die Zeit für die Kurzintervention und auch für die Antwort beträgt zwei Minuten. Wir haben jetzt schon viel dazugegeben. Machen Sie einmal einen knackigen Schlusssatz, und dann haben wir Feierabend.
Ich hatte noch zwei Minuten Redezeit. Das ist aber egal. – Ich habe auf alle Punkte Bezug genommen. Sie haben mir zu Unrecht vorgeworfen, dass ich die Unwahrheit gesagt hätte. Die haben leider Sie gesagt. Verbleiben wir so. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! An den Neuerungen des Hessischen Energiegesetzes wird sicherlich nicht alles falsch sein. Sie setzen noch bislang ausstehende Beschlüsse des Hessischen Energiegipfels aus dem Jahr 2012 um. Dabei geht es z. B. um die Pflicht von Solaranlagen auf den landeseigenen Dächern. Das geschieht zehn Jahre später, aber immerhin.
Damals war das Unglück in Fukushima der Auslöser. Seitdem ist einiges passiert. Die Annahmen, die im Jahr 2012 getroffen wurden, wurden von der Wirklichkeit überholt. Jetzt sollen bis zum Jahr 2035 alle Neuwagen elektrisch fahren. Schon bis zum Jahr 2030 sollen Millionen neuer Wärmepumpen in den Häusern installiert werden. Die immer neuen Rechenzentren haben den Strombedarf von mittelgroßen Städten.
Der Energiegipfel ging damals davon aus, dass beim Strom 16 TWh im Jahr durch erneuerbare Energien zu ersetzen seien. Im Jahr 2021 hat die Bundesregierung zuletzt ihre Prognose nach oben angepasst. Sie schätzte, dass wir im Jahr 2030 etwa 20 % mehr Strom als heute brauchen. Der kann und darf nur aus erneuerbaren Energien stammen. Aber wo soll der auf der Basis des Gesetzes herkommen?
Im ersten Halbjahr 2022 wurden zwei neue Windkraftanlagen gebaut. Die neuen Solaranlagen auf den Landesdächern sind sicherlich ein wichtiges Signal. Aber angesichts des Maßstabs der Herausforderungen bei der Energiewende sind sie doch eher ein kleines Mosaiksteinchen. Notwendig wären weit größere Schritte. In der Anhörung war zu hören, dass die Ziele unterambitioniert und zu wenig auf Zwischenziele heruntergebrochen sind. Sie werden auch nicht ausreichend überprüft.
Letztlich wird es nicht reichen, mit dem Hessischen Energiegesetz nur den öffentlichen Sektor zu regeln. Wir bräuchten einen umfassenden Klimaschutzplan, der verbindliche Ziele setzt. Dann kann man schauen, wie diese im Sinne eines Budgetansatzes erreicht werden können. Das sollte nicht nur für den Strom, die Wärme und die Kälte gelten, sondern auch für den Verkehr.
Es gibt aber weniger ein Erkenntnisproblem, die da ganz hinten vielleicht ausgenommen. Es gibt haufenweise gute Ideen, wie man die Energiewende beschleunigen könnte. Viele davon wurden in der Anhörung vorgetragen. Das könnte z. B. die Pflicht für den Einbau einer Solaranlage für gewerbliche Neubauten sein. Das könnte auch für Bestandsgebäude gelten.
Die Kommunen sollten den kommunalen Klimaschutz als Pflichtaufgabe haben. Sie sollten dafür vom Land finanziert werden. Es sollte kommunale Kühlungspläne als Komplementär zur Wärmeplanung geben. Es wäre notwendig, das jetzt bei der Umrüstung der Wärmeversorgung gleich mitzudenken. Ebenso sollte es eine Pflicht geben, die Abwärme der Rechenzentren zu nutzen. Es sollte nicht nur die Pflicht zur Wärmeplanung geben.
Ordnungsrechtliche Maßnahmen fehlen ganz. Die Investitionen in die Energieeinsparung und in die Erzeugung durch erneuerbare Energien sind für die Unternehmen sofort wirtschaftlich. Da würden Fördergelder eher zu teuren Mitnahmeeffekten führen. Da würde das Auferlegen von Pflichten und Verboten völlig ausreichen.
Uns ist wichtig, dass die dezentrale Energiewende in öffentlicher Hand geschieht. Das sollte in der Hand der
Bürgerinnen und Bürger liegen. Was heute unter Bürgerenergie verstanden wird, erschöpft sich oft in einmaligen mehr oder weniger verzinslichen Darlehen, die den Bürgerinnen und Bürgern offenstehen. Aus unserer Sicht ist das aber nicht dezentrale Bürgerenergie. Vielmehr sollte verbindlich geregelt werden, dass neue Windkraftanlagen zum dauerhaften Nutzen der Kommunen betrieben werden. Die kommunalen Energieversorger sollten in der Regel die Windparks betreiben. Wenn sie sich dazu nicht in der Lage sehen, sollte das Land Hessen einspringen.
Warum nicht? – Frankreich verstaatlicht gerade seine Atomkraftwerke. Warum sollten wir keine Windräder bauen und betreiben? Das würde den Ausbau erheblich beschleunigen. Die Gewinne würden der Allgemeinheit zugutekommen.
In jedem Fall muss gesetzlich festgeschrieben werden, dass die Windkraftanlagen, aber auch die kommerziellen Solarparks zum dauerhaften Nutzen der Gemeinden betrieben werden. Das soll durch die Beteiligung an den Erlösen und den Pachteinnahmen geschehen.
Das würde auch zu einem neuen Schub für die Akzeptanz dieser Anlagen führen. Die Nutzung der Windkraft in Hessen stagniert faktisch immer noch. Das ergab die Anhörung: Da wären mehr Anreize für Repowering wichtig. Derzeit ist es oft am lukrativsten, bereits abgeschriebene, aber ineffiziente alte Anlagen weiterlaufen zu lassen. Darüber kann man quasi Geld drucken lassen.