Ja, der Energiemonitoringbericht für Hessen ist die Quelle. – Das ist deutlich mehr als im Jahr 2019. Da waren es nämlich nur 11 %. Der Hintergrund ist natürlich der starke Einbruch durch die Corona-Krise um fast 16 %.
Nehmen wir jetzt einmal diese 13,7 %. Dann ist das seit dem Jahr 2005 immerhin eine Verbesserung um 10 Prozentpunkte. Damals waren es nämlich nur 3,7 %. Der
Punkt ist: Wenn Sie in diesem Tempo weiterarbeiten, dann ist das Ziel, 100 % zu erreichen, vollkommen illusorisch. Dementsprechend gilt das natürlich auch für die Klimaneutralität, die Sie zum Ziel erhoben haben.
Nur für den Fall, dass Sie jetzt behaupten, Primär- und Endenergie könne man gar nicht vergleichen, auch hier ein Zitat aus dem Energiemonitoringbericht:
Der Unterschied zwischen PEV und EEV besteht in den Bilanzpositionen Umwandlungs- und Übertragungsverluste, die nicht zum EEV gerechnet werden.
Meine Damen und Herren, es ist schlichtweg unmöglich, ein Industrieland wie Hessen bzw. Deutschland allein mit 100 % Erneuerbaren zu versorgen, es geht einfach nicht. Das ist die quantitative Unmöglichkeit, die ich Ihnen hier gerade aufgezeigt habe.
Aber es gibt natürlich auch eine qualitative Unmöglichkeit, und da sind wir wieder hauptsächlich bei der Energiewende, bei der Stromversorgung, und wir haben einfach keine großtechnischen Stromspeicher. Woher wissen wir, dass die Ampel-Triade in Berlin das verstanden hat? Aus ihrem Koalitionsvertrag, weil sie dort schwarz auf weiß reinschreibt, dass die Kohlekraftwerke durch Gaskraftwerke ersetzt werden müssen. Auch da: Die Erkenntnis ist da.
Dann haben wir natürlich wieder den alten Zusammenhang: Der Ersatz von Kohle durch Erdgas bringt überhaupt keine globale CO2-Reduzierung, er ist und bleibt sinnlos. Trotzdem werden zig Milliarden Euro aus dem dreifach verglasten Fenster geworfen.
Schauen wir uns das zweite große Ziel an, die Erhöhung der Sanierungsquote, 2,5 % bis 3 %. Wenn man sich einmal den Zustand vieler landeseigener Immobilien anschaut, wird wohl kaum jemand widersprechen können und wollen, dass dort ein massiver Investitionsstau herrscht und man natürlich investieren muss. Aber in dem Moment, in dem Sie sich solche ambitionierten – ich möchte fast sagen: überambitionierten – Ziele setzen, schießen Sie am Ende des Tages sich und vor allem dem Steuerzahler in den Fuß. Es sollen demnächst nur noch 55 % der zulässigen Höchstwerte gemäß Gebäudeenergiegesetz bei den Sanierungen der Bestandsbauten erreicht werden. Bei den Neu- und Erweiterungsbauten sind es sogar nur 40 %. Jetzt könnte man als einfacher Geselle sagen: Moment, höherer Dämmstandard bedeutet höhere Einsparung und dadurch eine schnellere Amortisation der Investition, erst recht bei stark steigenden Energiepreisen. – So weit, so einfach, so falsch.
Woher wissen wir, dass es falsch ist? Auch da eine historische Zahl, die wir der Bundestagsfraktion der FDP verdanken: Von 2010 bis 2018 wurden 497 Milliarden € in energetische Sanierungen investiert. Das Ergebnis, wenn man es um Temperaturschwankungen bereinigt, sind 3 % Verbrauchsreduzierung. Es ist also praktisch ausgeschlossen, dass diese sehr ambitionierten energetischen Sanierungen sich jemals amortisieren. Das liegt natürlich auch am Gesetz des abnehmenden Grenznutzens.
Ergebnis wird trotzdem sein, dass die Sanierungskosten massivst steigen werden. Der eine oder andere könnte jetzt sagen: Na gut, das könnte der Bauindustrie jetzt vielleicht mal guttun, es wäre gewissermaßen eine antizyklische Investition, wenn man sich anschaut, wie sich die Lage am Bau gerade entwickelt. – Aber es wird vor allen Dingen ein enormer Beitrag zur endgültigen Zerrüttung des hessischen Haushalts sein.
Die nächste Baustelle: PV-Pflicht und der Windkraftausbau sind schon hinlänglich diskutiert worden. Meine Damen und Herren, wir müssen endlich einmal mit dem Kinderglauben aufräumen, dass sich einfach nur mit mehr Solarzellen und mehr Windkraftanlagen das ganze Problem wie von selbst erledigt. Es ist und bleibt so, dass die volatilen Erneuerbaren – vor allen Dingen Windkraft und Solarenergie – Klumpenrisiken darstellen. Wenn es sonnig ist, ist es nicht nur für wenige Solaranlagen sonnig, sondern für viele. Wenn wir starken Wind haben, dann ist es natürlich bei vielen Windkraftanlagen so und nicht bei wenigen.
Wenn das passende Wetter ist, werden wir noch größere Überschüsse an erneuerbarem Strom erzielen, als wir ohnehin schon haben. Wenn das Wetter eben nicht danach ist, werden wir weiterhin auf konventionelle Stromerzeugung angewiesen sein.
Das bleibt ein nicht zu leugnender Zusammenhang, und das ist auch im Rahmen der Anhörung ausdrücklich von einem Professor für Energietechnik bestätigt worden. Auch wenn es keiner hören wollte, bleibt es dabei.
Dann noch zur kommunalen Wärmeplanung. Auch da verlangen Sie klimaneutrale Szenarien bis 2045 mit Zwischenzielen bis 2030. Wo sollen diese klimaneutralen Szenarien denn herkommen? Sie erwarten von den Kommunen geradezu Zauberei und sind selbst nicht einmal in der Lage, zu erläutern, wie Sie mit Ihren hier vorgeschlagenen Maßnahmen dieses gewaltige Delta bis dahin überhaupt schließen werden.
Aber schauen wir uns noch einmal die weiteren Änderungen an, die vor allen Dingen auch die HBO betreffen, also die Hessische Bauordnung. Es geht um das Thema Abstandsflächenreduzierung und auch vor allem darum, was in Zukunft noch mit Wärmepumpen möglich sein soll. Auch da gilt: Für die einfachen Gesellen ist das vielleicht eine ganz großartige Kombination, Fotovoltaik einerseits und Wärmepumpe andererseits, tolle Sache. Aber dann, wenn die Wärmepumpen den Strom brauchen, nämlich im Winter, spielt die Fotovoltaik praktisch keine Rolle. Das wird so nichts.
Wärmepumpen haben unbestritten technische Vorteile. Sie sind aus gutem Grund Standard im Neubau. Das würde sich wahrscheinlich auch ohne die entsprechenden gesetzlichen Regelungen durchsetzen. Wenn Sie jetzt im Neubaubereich die Grenzbebauung mit Wärmepumpen zulassen, ist das vielleicht sogar verschmerzbar; man weiß ja, worauf man sich einlässt, wenn man ein solches Objekt erwirbt. Die Dämmstandards sind dann natürlich in dem gesamten Neubaugebiet sehr hoch, auch was insbesondere den Schallschutz angeht. Aber was ist denn mit den Nachrüstungen in Bestandsgebäuden? Was ist denn, wenn dort der eine Nachbar sein Gebäude aufwendig saniert bzw.
sanieren kann und dann eine Wärmepumpe auf die Grenze stellt, und der Nachbar hat eben nicht diesen hohen Dämmstandard? Dann kann das natürlich eine gravierende Beeinträchtigung sein, bis hin zum Wertverlust dieser Immobilie. Was das am Ende an Konfliktpotenzial vor Gericht bedeuten wird, das können wir uns alle vor unserem geistigen Auge ausmalen.
Fassen wir es noch einmal zusammen: Der Entwurf zum Hessischen Energiegesetz enthält ein ganzes Bündel an Maßnahmen. Diese Maßnahmen können aber nicht sinnvoll erklären, wie eben dieser wirklich intergalaktische Anspruch überhaupt eingelöst werden soll. Es bleibt Stückwerk. Natürlich, mehr PV-Anlagen bedeuten auch mehr PV-Strom im Netz. Aber wie daraus und aus den anderen kleinteiligen Maßnahmen denn eine 100-prozentige Versorgung werden soll, das bleibt das gut gehütete Geheimnis der Landesregierung.
Den Fragezeichen der Energiewende, die ohnehin schon da sind, werden neue Fragezeichen hinzugefügt. Ich habe das Beispiel genannt: die Verpflichtung der Kommunen zur Entwicklung von Konzepten zur Klimaneutralität.
Was hier noch gar nicht oder zumindest nicht explizit angesprochen wurde, sind natürlich die Kosten. Was wird das alles bedeuten? Die Staatsschulden werden noch weiter in die Höhe getrieben, ohne dass dem ein hinreichend greifbarer Nutzen gegenüberstünde, und das ist das Gegenteil einer nachhaltigen Politik.
Gerade weil der Klimawandel real ist, müssen die Investitionen in Klimawandelanpassungsmaßnahmen fließen und nicht in sinn- und wirkungslosen sogenannten Klimaschutz.
Wenn Sie doch so gerne mit der Modevokabel Nachhaltigkeit hantieren – und damit komme ich auch zum Schluss –, dann muss man noch einmal eines festhalten: Wir haben die höchste Steuerquote, die höchste Abgabenquote und die höchsten Staatsschulden in der Geschichte der Bundesrepublik. Jeder Deutsche unter 18 Jahren ist mit einer impliziten Staatsschuld von 176.000 € belastet. Das ist die Essenz der Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Das dürfen wir nicht tun: unseren Kindern und Enkeln solche gewaltigen Belastungen aufbürden. Genau das aber tun Sie mit diesem Gesetzentwurf.
Herr Kollege Lichert, herzlichen Dank. Sie haben in Ihrer Rede von einer Ampel-Triade gesprochen. Wir haben noch einmal geschaut: Unter Triade versteht man auch eine kriminelle Vereinigung. Ich nehme nicht an, dass Sie das sagen wollten; aber wenn Sie es sagen wollten, dann rüge ich Sie vorsorglich. Wenn Sie es nicht sagen wollten, dann nehmen Sie die Rüge nicht an – nur, dass wir es erledigt haben. Sie wollten das sicherlich nicht sagen, und wenn, wäre es gerügt.
Ich stelle zunächst einmal Folgendes fest, Herr Kollege Grüger: Die SPD lehnt die neuen Flächenziele ab. Sie lehnt das Gesetz ab. Sie lehnt die neuen Flächenziele ab.
Die SPD lehnt ab, dass die übergeordneten Interessen, die überragende Wichtigkeit ins Gesetz kommen, sie lehnt das Gesetz ab, Sie lehnen den Grundsatz ab.
Das muss man an dieser Stelle festhalten. Sie können ja alle sagen, das sei jetzt nicht so – aber es ist so. Wenn Sie einen Mindeststandard wollen, dann muss man dem Mindeststandard im Zweifel auch zustimmen, oder man muss Dinge anders regeln wollen und dies auch tun. Das kann ich an dieser Stelle nicht erkennen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Kollege Rock, Sie bringen wieder die wunderbaren Beispiele und haben sich darüber alteriert – am Anfang möchte ich das abfrühstücken –, dass die Hessische Landesregierung nun den Gesetzesauftrag auf öffentliche Gebäude nimmt. Das haben zwischenzeitlich ganz viele – ich glaube, fünf Landesregierungen in diesem Jahr – getan, weil sie erkannt haben, dass dieses Ziel eben in ein Gesetz muss. Im Übrigen sind Sie an einigen dieser Regierungen beteiligt.