Protokoll der Sitzung vom 16.11.2022

(Beifall DIE LINKE)

Herzlichen Dank. – Als Nächstem darf ich dem Abg. Schneider von der SPD-Fraktion das Wort erteilen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wasser ist eine kostbare Ressource, die wir nicht verschwenden sollten. Das ist auch das Fazit der Anhörung zum Gesetzentwurf der LINKEN.

Die Anhörung hat aber auch gezeigt, dass dieser oberflächlich und hastig formulierte Gesetzentwurf so nicht beschließbar ist. Die Vorlage des Änderungsantrags ändert daran auch nichts.

Lieber Kollege Felstehausen, ich möchte ausdrücklich zum Ausdruck bringen: Wir von der SPD-Fraktion sind vollkommen bei Ihnen, wenn es darum geht, dass wir andere Lösungen brauchen, als jeden Tag ein Lebensmittel zu verschwenden. Regen-, Brauch- und Grauwassernutzung sind wichtige Aspekte, die wir begrüßen.

Es bringt aber nichts, hastig und schnell mal eben einen Passus ins Gesetz zu schreiben. Weder findet hier eine differenzierte Betrachtung zwischen Stadt und Land statt, noch ist dieser gut durchdacht und rechtlich haltbar. Kurzum: Das wird der Sache einfach nicht gerecht.

(Beifall SPD – Torsten Felstehausen (DIE LINKE): Die Anzuhörenden haben anderes gesagt!)

Wir reden doch immer davon, dass die kommunale Selbstverwaltung für die Städte und Gemeinden in Hessen wichtig ist und wichtig bleiben soll. Dann sollten wir ihnen auch den entsprechenden Freiraum einräumen, selbst entscheiden zu können, welche Maßnahmen für ihre Kommune sinnvoll sind und welche nicht.

Schauen wir in den ländlichen Raum. Ich komme aus dem wunderschönen Landkreis Kassel:

(Torsten Felstehausen (DIE LINKE): Da haben wir etwas gemeinsam!)

ländlich geprägte Kommunen, viel Fläche. Hier ist es angebrachter, eine Zisterne zu verbauen und Regenwasser aufzufangen und zu nutzen.

(Torsten Felstehausen (DIE LINKE): Wasserentnahmeverbot im Landkreis Kassel! Das wissen Sie!)

Ein weiterer Vorteil: Bei Starkregenereignissen sorgen Zisternen dafür, dass Oberflächenwasser besser aufgefangen wird. Einige Kommunen haben bereits auf Eigeninitiative hin eine Satzung zum Bau und Betrieb von Zisternen, andere wiederum nicht.

(Torsten Felstehausen (DIE LINKE): Was machen wir denn mit dem Wasser aus den Zisternen?)

Hier sollten wir also noch einmal eine Offensive starten und den Einbau von Zisternen mit Landesmitteln nicht indirekt, sondern direkt fördern und eine Wahlpflichtmöglichkeit ins Spiel bringen. In anderen Gebieten macht es wiederum keinen Sinn, den Einbau von Zisternen zu fördern, sondern eher auf andere Dinge zu setzen, beispielsweise die Grauwassernutzung. So sollten wir hier – das hatten Sie auch schon angesprochen – die Hausbauer mehr in die Verantwortung nehmen, wenn es darum geht, Grauwassernutzungsanlagen in Neubauten und in kernsanierten Bauobjekten als eine andere Wahlpflichtoption ins Spiel zu bringen. Die Forderung, in Neubaugebieten zu einem flächendeckendes Nutzwassernetz zu verpflichten, sofern wasserwirtschaftliche oder gesundheitliche Belange dem nicht entgegenstehen, ist aber so eine Sache. Ich gebe Ihnen da Brief und Siegel: Jede Kommune wird Ihnen dann bestätigen, dass das wasserwirtschaftlich nicht tragbar ist. Das hat sogar der HSGB bestätigt.

(Beifall SPD)

Erstens macht es keinen Sinn, ein Nutzwassernetz nur in Neubaugebieten aufzubauen, da der Großteil der kommunalen Fläche dann doch aus Bestandsgebieten besteht. Zweitens ist die Unterhaltung eines Netzes eh schon sehr kostenintensiv, insbesondere in der aktuellen Energiekrise.

Einige Kommunen in meinem Wahlkreis haben gerade ihre Wasserversorgungssatzung und deren Gebühren neu kalkuliert. Wie Sie sicher wissen, sind die Kosten zur Erhaltung erheblich gestiegen.

Dann die Bürgerinnen und Bürger mit einem zweiten Versorgungsnetz zwanghaft zur Kasse zu bitten, ist nicht der richtige Ansatz, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Im Kontext aus Regenwasser- und Brauchwassernutzungsanlagen stellt sich die Frage, ob ein Nutzwassernetz wirklich vonnöten ist, und wenn, dann sollten die Kommunen das selbst entscheiden dürfen. Da sind wir wieder bei der kommunalen Selbstverwaltung.

Lassen Sie uns auch darüber sprechen, ob wir die kommunalen Wassergebühren progressiv gestalten. Damit kann ich zumindest sozialverträglicher und nachhaltiger die Gebühren so verteilen, dass jene, die viel Wasser verbrauchen, entsprechend mehr bezahlen müssen. Wer wenig Wasser verbraucht, zahlt am Ende auch weniger.

(Torsten Felstehausen (DIE LINKE): Antrag einbringen!)

Dass das funktioniert, sehen wir noch nicht einmal weit entfernt. Im Thüringer Kommunalabgabengesetz steht das so drin. Das ist ein Ansatz, um zur Reduzierung des Wasserverbrauchs aufzurufen. Deswegen sollten wir daran arbeiten.

Zusätzlich gäbe es noch die Möglichkeit, die Wasserentnahmeabgabe, also den sogenannten Wassercent, wieder einzuführen. 1991 von der SPD-geführten Landesregierung geschaffen, hatte sie damals einen regelrechten Boom bei neuen Technologien für das Verwenden von Regen- und sonstigem Betriebswasser ausgelöst. 2003 meinte die damalige CDU-geführte Landesregierung, wir bräuchten das nicht mehr.

Unsere Idee jetzt wieder aufzugreifen, liebe Frau Ministerin Hinz, ist quasi ein Schuldeingeständnis für fehlgeleitete Politik unter CDU-Führung und die Bestätigung für eine gute sozialdemokratische Politik.

(Beifall SPD)

Frau Ministerin Hinz, enttäuscht bin ich trotzdem von Ihnen. Wir wissen ja, dass Sie bekanntlich bei Zuständigkeiten entweder nach oben auf den Bund oder nach unten auf die Kommunen zeigen.

(Marius Weiß (SPD): Machen die alle in der Landesregierung!)

Hessen gehört ganz sicher mit an die Spitze der Wasserstressregionen in Deutschland. Sich dann Anfang des Monats hinzustellen und die Förderung von kommunalen Wasserkonzepten um ein weiteres Jahr zu verlängern, wird der prekären Situation allein nicht gerecht.

(Beifall SPD)

Sie lassen die Kommunen systematisch ausbluten, schmeißen ihnen dann noch Fördergelder hinterher, die sie eh nicht abrufen können, weil sie faktisch keine Ressourcen mehr dafür haben. Dafür feiern Sie sich auch noch. Das geht entschieden zu weit.

(Beifall SPD)

Es reicht nicht, einfach einen „Zukunftsplan Wasser“ mit 103 Seiten auf den Weg zu bringen, wenn es an der kurzfristigen Umsetzung fehlt. Sie wissen ja, Papier ist bekanntlich geduldig, Hochglanzpapier glänzt noch nach Jahren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stellen zum Ende fest: ein klares Ja zu Regen- und Grauwassernutzung und ein klares Nein zu der fehlenden Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten. Genau deswegen bleibt uns als SPD-Fraktion nichts anderes übrig, als bei diesem Gesetzentwurf und dem vorliegenden Änderungsantrag mit einer starken Enthaltung zu votieren. – Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. – Als Nächstem darf ich Herrn Abg. Ruhl von der CDU-Fraktion das Wort erteilen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! DIE LINKE hat heute noch einen Änderungsantrag zu ihrem Gesetzentwurf eingebracht, mit dem sie eigentlich ihren gesamten bisherigen Gesetzentwurf neu verfasst. Dadurch wird er allerdings nicht besser. Wir hatten zum Entwurf eine relativ spannende Anhörung im Ausschuss. Diese lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Niemand unterstützt Ihren Entwurf vorbehaltlos. Im Gegenteil, die meisten Anzuhörenden lehnten ihn aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab. Diese Ablehnung hat zwei Komponenten, eine rechtliche und eine inhaltliche.

Zur rechtlichen Komponente. Ihr Gesetzentwurf bedeutet einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Die Sollvorschrift beim Bestand schränkt die Kommunen in ihrer Satzungshoheit ein, und die zwingende Vorschrift betreffend Neubaugebiete enthebt die Kommunen ihrer Planungshoheit in diesem Bereich.

An der Stelle möchte ich etwas anmerken. Sie haben schon vor der Debatte eine Pressemitteilung herausgeschickt, in

der Sie behaupten, dass die schwarz-grünen Fraktionen ein Verbot der Brauchwassernutzung beschließen wollten. Das ist vollkommen falsch. Ich weiß nicht, wie Sie dazu kommen, das in Ihrer Pressemitteilung zu behaupten. Richtig ist vielmehr, dass wir den Kommunen die Freiheit lassen, das zu beschließen oder nicht zu beschließen. Das bedeutet der Begriff „kommunale Selbstverwaltung“.

(Beifall CDU)

Es gibt Kommunen, die davon Gebrauch machen und gemäß ihrer Satzungshoheit so etwas vorgeben, und es gibt andere Kommunen, die für sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu dem Ergebnis kommen, dass das nicht sinnvoll ist. Deswegen macht es keinen Sinn, den Kommunen da etwas vorzuschreiben. Ihre Pressemitteilung ist daher schlicht und offensichtlich falsch.

(Zuruf Torsten Felstehausen (DIE LINKE))

Zum Inhaltlichen. Ich habe schon in der ersten Lesung gesagt, dass Ihr Gesetzentwurf weit über das Ziel hinausschießt. Im Bestand – das hat Ihnen auch die Wohnungswirtschaft ins Stammbuch geschrieben – würde eine Umsetzung des Gesetzesinhalts zu einem massiven finanziellen Umbauaufwand führen, der dann auf die Mieter umgelegt werden müsste, sodass die Mieten gerade im Ballungsraum erheblich steigen würden. In Neubaugebieten wollen Sie keine Ausnahmen wegen hydrologischer, technischer oder gesundheitlicher Belange mehr zulassen. Das heißt im Umkehrschluss, dass Brauchwasser auch dann zu verwenden ist, wenn es gesundheitlich bedenklich ist. Ihnen ist die Gesundheit der Menschen an der Stelle also völlig egal.

(Torsten Felstehausen (DIE LINKE): Das ist aber eine gewagte Herleitung!)

Lesen Sie sich einmal die Anhörungsunterlagen durch. Da steht es drin.

Gemäß Ihrem Änderungsantrag soll jetzt auch die Versickerung als Nutzung gelten. Ich will Ihnen dazu einmal ein praktisches Beispiel geben: Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr kamen in meiner Heimatkommune manche auf die Idee, dass es eine gute Sache sei, das eigene Oberflächenwasser einfach auf dem eigenen Grundstück versickern zu lassen, um so die Flächengebühr zu sparen. Nachdem nach den ersten Niederschlägen die Keller der Nachbarn vollgelaufen waren, waren die Grundstücke dieser Leute ganz schnell wieder an den Kanal angeschlossen. Man muss sich also auch bei der Versickerung die Grundstückssituation vor Ort anschauen. Ich komme aus einer Mittelgebirgsregion. Da läuft das Wasser den Berg hinunter, und wenn der Nachbar oberhalb das Wasser auf seine Fläche ableitet, dann hat der Nachbar unterhalb ein Problem mit nassen Füßen. Ganz so einfach kann man es sich also nicht machen.

Um mit einem Vorurteil aufzuräumen: Wir müssen uns selbstverständlich Gedanken um die nachhaltige Bewirtschaftung der Ressource Wasser machen, und Brauchwassernetze können in manchen Regionen ein Teil der Lösung sein. Mit dem Wasserwirtschaftlichen Fachplan geht die Landesregierung dieses Thema systematisch und regionalspezifisch an. Der vorliegende Gesetzentwurf hingegen nennt ohne Rücksichtnahme auf lokale Gegebenheiten nur eine Lösung. Er schießt somit weit über das eigentliche Ziel hinaus. Er ist daher kontraproduktiv und darüber hinaus handwerklich schlecht gemacht. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. – Als Nächster darf ich der Abg. Knell von den Freien Demokraten das Wort erteilen.