Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, in der Problembeschreibung sind wir uns alle einig. Selbstverständlich hat der Klimawandel Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt. Wir haben längere Trockenperioden und Dürresommer auf der einen Seite, Starkregenereignisse auf der anderen Seite, trockene Böden, die kaum Regenwasser aufnehmen können, Überschwemmungen statt der erforderlichen Grundwasserneubildung.
All das haben wir in den vergangenen Jahren leider oft genug erlebt, und all das führt auch zu Problemen bei der Trinkwasserversorgung. Das konnte man in diesem Sommer immer wieder beobachten. Es gab Kommunen, die das Bewässern von Gärten oder das Befüllen von Pools aufgrund des Trinkwassernotstands untersagt haben. Deswegen ist es völlig richtig, dass wir uns mit dem Thema Wasser auseinandersetzen. Das haben wir in den vergangenen Plenarrunden schon des Öfteren getan. Wir haben außerdem eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der LINKEN im Ausschuss durchgeführt.
Was die Beschreibung des Problems angeht, waren sich alle Experten einig. Kollege Ruhl hat es schon schön formuliert. Alle Anzuhörenden haben auch bestätigt, dass Handlungsbedarf besteht. Was den konkreten Gesetzentwurf angeht, war aber doch eher Zurückhaltung zu spüren; denn Ihr Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, greift massiv in das Recht der kommunalen Selbstverwaltung ein, und die kommunale Selbstverwaltung ist immerhin durch das Grundgesetz geschützt. Ich habe das bereits in der ersten Lesung gesagt.
Sie wollen in die Satzungshoheit der Kommunen eingreifen. Deswegen muss man sich die Frage stellen: Sind die Regelungen, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf vorsehen, in ganz Hessen sinnvoll anzuwenden? Wenn das nämlich nicht so wäre, dann wäre das ja ein Grund, die Entscheidung über die Abwasserbewirtschaftung den Kommunen zu belassen. Sie schlagen z. B. vor, den Bau von grundstücksübergreifenden Nutzwassernetzen für Neubaugebiete als Sollvorschrift auszugestalten. Nicht nur, dass das mit einem erheblichen Mehraufwand und mit zusätzlichen Kosten für die Kommunen einherginge, sondern Sie müssen sich auch die Frage stellen, ob das immer und überall in Hessen sinnvoll ist. In meiner Heimat, im SchwalmEder-Kreis, sehen Neubaugebiete typischerweise anders aus, als wenn z. B. in Frankfurt auf einer Neubaufläche ein großer Wohnkomplex entsteht. Ich bezweifle stark, dass sich ein grundstücksübergreifendes Nutzwassernetz lohnt, wenn ein Neubaugebiet in kleinen Orten beispielsweise nur fünf Einfamilienhäuser umfasst.
Meine Damen und Herren, das ist nur ein Beispiel, aber das, was ich gesagt habe, gilt auch für weitere Fälle. Der Kollege Ruhl hat in der ersten Lesung bereits gesagt: Wenn ein Handwerker eine neue Lagerhalle baut, dann macht es wenig Sinn, ihm irgendeine Form der Brauchwassernutzung vorzuschreiben, da er in seiner Lagerhalle kaum Wasser verbraucht. Abgesehen davon, wurde in der Anhörung
auch deutlich gemacht, dass das größte Problem eigentlich die Bestandsimmobilien und nicht die Neubaugebiete sind, die Sie mit Ihrem Gesetzentwurf in den Blick nehmen. Mit einer Fokussierung auf Neubaugebiete würden Sie bestenfalls 3 bis 5 % der möglichen Einsparungen erzielen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, ich will zusammenfassend sagen, dass das Ziel, zu mehr Brauchwassernutzung zu kommen, mit unserem Trinkwasser sparsamer umzugehen, absolut richtig ist und uns hier im Landtag auch weiterhin beschäftigen wird. Ihr Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht aber nicht geeignet, Verbesserungen zu erzielen. Ich glaube, wir brauchen andere Ansätze als allein Regelungen im Ordnungsrecht. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf ablehnen.
Vielen Dank. – Als Nächster darf ich der Abg. Feldmayer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort erteilen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns anscheinend einig, dass wir gerade in der Klimakrise sorgsamer mit dem kostbaren Gut Wasser umgehen müssen. Diese Gemeinsamkeit freut uns ausdrücklich; denn uns ist das seit Langem bekannt. Die Landesregierung hat aus diesem Grund den „Zukunftsplan Wasser“ vorgelegt.
Meine Damen und Herren, schauen wir uns heute den Gesetzentwurf der LINKEN noch einmal an. Sie beschränken sich, anstatt ein ganzheitliches Konzept auf den Weg zu bringen, auf einen Aspekt des Hessischen Wassergesetzes, auf die Brauchwassernutzung und die Regenwasserbewirtschaftung, und behaupten jetzt – ich habe das in der Pressemitteilung gelesen, die vorab verschickt worden ist –, dass Schwarz-Grün die Brauchwassernutzung blockiere. Ich finde, selbst mit viel Fantasie muss man dazu sagen, dass Sie die Unwahrheit sagen – anders darf ich es ja nicht formulieren, Frau Präsidentin –, und wir hoffen, dass Sie es zumindest besser wissen.
Im Hessischen Wassergesetz steht, dass die Kommunen zu einem sorgsamen und sparsamen Umgang mit Wasser verpflichtet sind. Die Kommunen können eine Brauchwassernutzung in Baugebieten verpflichtend festlegen, und sie tun das in vielen Fällen. Schauen Sie sich doch einfach einmal an, was die Kommunen machen. Sie setzen das in ihren Satzungen verpflichtend fest. Schauen Sie sich beispielsweise die Satzungen von Frankfurt und von Offenbach an; da steht das drin. Jetzt zu behaupten, wir würden die Nutzung von Brauchwasser deshalb blockieren, weil wir Ihren Gesetzentwurf nicht annehmen, ist schlicht und einfach nicht die Wahrheit. So geht es nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Selbst wenn man hier darüber diskutiert und sich streitet, finde ich es nicht in Ordnung, die Unwahrheit zu behaupten. Aber ich will mich nicht aufregen. Wie gesagt, es gibt einen Grundkonsens. Darüber freuen wir uns; denn wir
haben den „Zukunftsplan Wasser“ entwickelt, und da gab es jetzt den Start. Die Kommunen beteiligen sich daran, die Wasserverbände beteiligen sich daran, und auch die Naturschutzverbände beteiligen sich an der Umsetzung. Es ist wichtig, dass wir das ganzheitlich betrachten und nicht nur einen winzigen Aspekt herauspicken.
Lieber Herr Schneider, Sie haben sich dann kraftvoll enthalten. Die LINKEN haben zumindest einen Gesetzentwurf vorgelegt. Okay, das kann man so machen. Aber hier zu sagen, dass die Kommunen mit all diesen Geschichten alleingelassen werden, dass es keine Förderung gibt, stimmt einfach nicht. Die Förderung für die kommunalen Wasserkonzepte wird so gut nachgefragt, dass ihre Geltungsdauer noch einmal verlängert worden ist.
Es gibt die Klimarichtlinie. Genau diese Dinge werden auch durch die Klimarichtlinie gefördert. Jüngst ist an eine Kommune ein Förderbescheid über 46.000 € für die Brauchwassernutzung ergangen. Diese Dinge gibt es bereits. Schauen Sie sich das an, und lassen Sie sich von uns bitte davon überzeugen, dass die Kommunen gerade in dieser Sache nicht alleingelassen werden, und das ist auch richtig so.
Vielleicht gestatten Sie mir noch die Bemerkung – ich will es heute nicht so lange machen –: Wer hat den Wassercent erfunden? Ich muss leider sagen, es waren nicht die Sozialdemokraten, sondern es war Joschka Fischer, der den Wassercent erfunden hat. Auch da wollen wir, bitte schön, ganz genau bleiben. Ich hoffe, es bringt uns, auch in einer konstruktiven Diskussion im Landtag, weiter, wenn wir immer bei der Wahrheit bleiben. Dann macht das hier auch mehr Spaß. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr viel Richtiges ist schon gesagt worden. Es kommt sicherlich nicht häufig vor, dass ich der Kollegin Feldmayer recht geben muss. Ich stimme dem zu, was sie in ihrem Beitrag zur Wahrheit gesagt hat; denn es ist in der Tat so, wie sie ausgeführt hat.
Wir müssen uns sicherlich über eines im Klaren sein: Wasser ist eine Ressource. Jedoch brauchen wir bezüglich dieser Ressource keine Panik zu haben. Es genügt ein Blick in den Wasserwirtschaftlichen Fachplan, auch „Zukunftsplan Wasser“ genannt. Ich zitiere aus diesem Plan, damit wir überhaupt einmal eine Größenordnung haben und wissen, worüber wir reden. Da heißt es:
Umgerechnet auf die Landesfläche werden in Hessen im langjährigen Mittel jährlich rund 2,13 Milliarden Kubikmeter Grundwasser aus Niederschlag (zuzüglich der künstlichen Infiltration in Teilgebie- ten) neu gebildet. Dem gegenüber steht eine jährli
Dieser Vergleich zeigt, dass hessenweit jährlich rund fünfmal mehr Grundwasser neu gebildet als gefördert wird.
Aufgrund dieser Feststellung im Wasserwirtschaftlichen Fachplan wird klar, dass wir keinen Mangel an der Ressource Wasser haben, auch wenn die Zehnerjahre – ich habe das schon in meiner letzten Rede gesagt – zu trocken waren. Im Wasserwirtschaftlichen Fachplan wird ausgeführt, seit 2003 habe es keine ausgeprägten Nassjahre mehr gegeben. Das ist richtig. Aber wir brauchen hier sicherlich keine Panik zu haben, dass wir aufgrund niedriger Niederschlagsmengen und höherer Verdunstungsraten von der Ressource Wasser abgeschnitten werden.
Die LINKEN wollen gesetzliche Vorschriften einführen, die am Ende einen Effekt auf die Baukosten haben. Sie werden die Baukosten nämlich letztendlich erhöhen. Das aber steht in einem komplett krassen Widerspruch zu dem, was Sie immer wollen: bezahlbarer Wohnraum. Davon schwurbeln Sie immer. Aber letztendlich sind Sie diejenigen, die mit immer neuen Vorschriften und mit immer neuen Reglementierungen die Baukosten nach oben treiben; denn ein Nutzwassernetz wird mit Sicherheit richtig viel Geld kosten.
Großer Aufwand, hohe Kosten: Mit der Hochhaltung der Brauchwassernutzung schießen Sie im Grunde genommen – so sage ich es einmal – mit Flugabwehrraketen auf Fliegen.
Wir als AfD lehnen diesen Gesetzentwurf aus den genannten Gründen ab. Schon im letzten Plenum habe ich viel dazu gesagt, auch zu dem Thema Klimawandel. Sie haben den Zeitgeist des Klimawandels hier sehr stark als Begründung angeführt. Ich kann nur immer wieder sagen: Klimaschwankungen haben wir in der Geschichte schon immer gesehen. Wir werden sie auch weiterhin sehen. Ich bin ganz fest davon überzeugt, dass es in nächster Zeit auch wieder zu nasse Jahre geben wird. So wird sich das, was die LINKEN in ihrem Gesetzentwurf als großes Thema aufmachen, von selbst erledigen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Ziele, das Grundwasservorkommen zu schonen und die Wasserinfrastruktur klimafest zu gestalten, sind richtig, und darin sind wir uns alle einig. Aber dafür braucht man diesen Gesetzentwurf der LINKEN nun wirklich nicht. Bereits jetzt erlaubt das Hessische Wassergesetz als eines der wenigen Wassergesetze der Länder, dass die Städte und Gemeinden durch Satzung Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Abwasser, Niederschlagswasser, aber auch Grauwas
In der Sache selbst sind wir schon viel weiter. Hessen hat vor sechs Jahren das Leitbild für ein Integriertes Wasserressourcen-Management Rhein-Main erarbeitet, und dann haben wir den „Zukunftsplan Wasser“ aufgestellt, mit der breitestmöglichen Beteiligung von Verbänden und Kommunen. Die Umsetzung wurde bereits begonnen.
Der „Zukunftsplan Wasser“ zeigt auch, wo in Hessen regional Handlungsbedarf besteht. Die Kommunen werden mit finanzieller Förderung dabei unterstützt, Wasserkonzepte zu erstellen. Damit werden die möglichen Maßnahmen zur langfristigen und nachhaltigen Sicherstellung der Wasserversorgung entwickelt.
Zum Beispiel gehören die Betriebswassernutzung oder die Optimierung von Verbund- und Wassergewinnungssystemen dazu. Bereits 64 Kommunen werden gefördert. Wir haben bis Ende des Jahres 1,8 Millionen € zur Verfügung, und mit noch einmal 1,8 Millionen € verlängern wir die Dauer des Programms bis ins nächste Jahr. Das ist eine gute Nachricht, und es zeigt vor allen Dingen, dass die Kommunen das annehmen und mitmachen.
Daneben gibt es sowohl auf der Bundes- als auch auf der Landesebene mehrere Untersuchungen zur wassersensiblen Stadt, also zur Versickerung, Rückhaltung und Nutzung von Niederschlagswasser, um daraus auch für neue rechtliche Regelungen Konsequenzen zu ziehen. Die Studie zur Wasserabgabe läuft. Das wissen Sie alles. Sie merken, wir kennen die Herausforderungen und tun alles dafür, dass es auch in Zukunft in Hessen genügend sauberes Wasser gibt.
Der Gesetzentwurf der LINKEN – daran ändert auch der vorgelegte Änderungsantrag nichts – unterscheidet nicht zwischen urbanen und ländlichen Gebieten. Zu den Kosten fehlen valide Daten. Meine Damen und Herren, es ergibt doch überhaupt keinen Sinn, dass man ein Gesetz verabschieden soll, in dem Kosten und Nutzen nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Von daher ist Ihr Gesetzentwurf aus Sicht der Landesregierung nicht sinnvoll. – Herzlichen Dank.
Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 20/9550, ab. Ich darf fragen: Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen DIE LINKE und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, AfD und der fraktionslose Abg. Kahnt. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Wassergesetzes, Drucks. 20/9454 zu Drucks 20/8501. Wer stimmt dem Gesetzent